Ausgabe 
11.5.1898 Erstes Blatt
 
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vielleicht Mancher glaubte, damit abgefuuden hat. Auch die Bäcker scheinen fich in ihrer Mehrzahl der Vereinbarung au« geschloffen zu haben. Hoffentlich folgen die Metzger und sonst »och rückständigen Geschäftsinhaber bald nach.

* * Bom Wiudhof. Nachdem der große Rittersaal auf dem Wiudhof vollständig, auch betreff» seiner Decorationen, fertig gestellt ist, hielt am vergangenen Sonntag die Bauer'sche Capelle vor sehr gut besetztem Hause da» erste Concert in demselben ab. Mit dem Dunkelwerden wurde dann die erste Beleuchtungsprobe des EtabliffementS mittelst Acetylenga» abgehalten. Die Flammen an den schmiedeeisernen, mit Kupfer recht geschmackvoll gehobenen Kronleuchtern im Saale gaben ein wundervolle», klar weiße», nicht im Mindesten rußende» Licht.

* Der 39. Allgemeine Genoffenschaststag der auf Selbst­hilfe beruhenden deutschen Erwerb»- und WirthschaftSgeuoffen- schaften (Schulze-Delitzsch'sche Genoffenschaften) wird nach dem Beschluß des vorjährigen Genoffenschaftstages in diesem Jahre in Neustadt a. d. Hardt (Rheinpfalz) vom 24. bis 27. August abgehalten werden. Im Jahre 1869 haben die Schule«Delitzsch'schen Genoffenschaften schon einmal in Neu­stadt a. d. H. getagt.

Wetterbericht. Ueber Central- und Westeuropa be­steht zwar noch hoher Druck, doch hat derselbe an Intensität verloren und ist zugleich deffcn Vertheilung unregelmäßig. Am höchsten ist der Barometerstand über der BtScaya-See. Ein secundäres Maximum lagerte am Morgen noch über dem Alpengebiet. Trotz der bereit» gestern vorhandenen Depreffion hat die über dem Mittelmeer lagernde sich etwas ausgefüllt, wahrend die nördliche ihren Einfluß rasch süd« wärt» bi» zur deutschen Küste ausgedehnt hat. Auf unserem Gebiete war heute Morgen bei rheilwetser Bewölkung die Witterung etwas wärmer, als gestern, und hatten meisten« ort» auch die Niederschläge vorübergehend aufgehört. voraussichtliche Witterung. Wolkige», ziemlich kühle» Wetter mit zeitweisen Niederschlägen.

Grünberg, i« Mai. Am Markttage, 7. Mai, wurden auf dem hiesigen Fruchtmarkte folgende Fruchtarteu rc. zu den beigesetzten Durchschnittspreisen verkauft: 11 Doppel« Eentner (ä 100 Kg.) Weizen zu 25,00 Mk., 21 D.«C. Korn za 19,40 Mk., 15 D.-C. Gerste zu 17,50 Mk., 15 D.«C. Hafer zu 17,30 Mk., 135 D.«C. Kartoffeln zu 6,24 Mk.

n. Staden, 9. Mai. Wir haben seit Sam-tag Hoch­wasser. Infolge des vielen Regens ging die Nidda bereit» am SamStag Abend über. Da» Waffer stieg bis gestern. LS stand 2,10 Mtr. über dem normalen Stand. Der ganze Wiefengrund an der Nidda gleicht einem wogenden See. Bis weit ins Ackerland hinein hat fich da» Waffer gestellt. Die Gemeindcallemende find säwmtlich überschwemmt, und zwar so hoch, daß an einzelnen Stellen nur noch die Spitzen der Erbsenreiser sichtbar sind. E» ist dies um so mehr zu be­klagen, als hierdurch gerade die geringen Leute hauptsächlich betroffen werden. Wohl hat man hier und in den abwärt» gelegenen Orten Ober« und Nieder'Florstadt versucht, da» Waffer zurückzudämmen,- allein alle Anstrengungen waren ver­geblich. Da» Wasser fällt ja zwar jetzt, aber sehr langsam. Seit gestern Abend ist e» pur 8 Ctm. gewichen. E» kann darum von Aeckern und Wiesen nur an den ganz günstig ge­legenen Stellen etwas abfließeu,- im Allgemeinen steht e» noch ruhig. Der augerichtete Schaden ist bedeutend. Seit 1873 hatten wir solche» Hochwasser nicht. Im Ntdderthal leiden die Orte ebenso durch Ueberschwemmuug. Auch au» dem Schlitzer Land kommen Klagen wegen Hochwaffer. Die Neberschwemmung, die in einzelnen Gemarkungen durch die Schlitz verursacht wurde, soll dort viel bedeutender sein, als seit langen Jahren.

Mainz, 10. Mai. In der Nähe der Drehbrücke am Zollhafen sprang heute vormittag gegen 10 Uhr ein Mädchen in den Rhein. Ihr Begleiter rief jämmerlich um Hilfe und e» gelang einigen Arbeitern, die durch ihre Kleider über Waffer gehaltene Lebensmüde mittelst eines SchifferhakenS wieder aufs Trockene zu bringen. Streitig« leiten mit dem Geliebten waren die Ursache der That.

Schützt Euch vor Strafe!

V. A. Von allen Gesetzen des deutschen Reiches ist kaum ein zweites von solch' weittragender Bedeutung für das bürgerliche Leben, als das Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetz, und wohl kaum ein Gesetz greift mehr in das alltäg­liche Leben ein, als dieses.

Es bietet für die Versicherten Vortheile durch Heber« «ahme des Heilverfahrens in geeignet scheinenden Erkrankungs« fällen, durch Bewilligung von Alters« und Jnvaliden-Renten Vortheile, die leider noch vielfach verkannt werden, weil dem Gesetz nicht das verdiente Jntereffe entgegen gebracht wird. Es vergeht aber auch kaum em Tag, an dem nicht der Eine oder der Andere z. B. eine Näherin, Büglerin, Wäscherin ober sonst eine Lohnarbeit verrichtende Person beschäftigt und auf diese Weise in die Lage kommt, sich dem Gesetze unterwerfen zu müffen. Trotzdem finden seine Bestimmungen immer noch nicht die nöthige Beachtung, wie leider bei jeder Revision der Quittungskarten der unständigen Arbeiter, d. h. derjenigen Arbeiter, die nicht ständig mindestens eine Woche bei einem und demselben Arbeitgeber beschäftigt werden, festgestellt wird.

Rach § 109 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes hat nämlich der Arbeitgeber die Verpflichtung, bei der Lohnzahlung eine entsprechende Beitrags-Marke in die Quittungskarte einzukleben. Versäumt dies derArbeit« geb er, dann zieht er sich eine Ordnungsstrafe zu, bie bis zu 3 00 Mark bemessen werden kann. Der Arbeiter selbst kann für die Verklebung der Beitrags­marken niemals verantwortlich gemacht werden und ist der Arbeitgeber auch dann strafbar, wenn er dem Arbeiter feinen Antheil zum Beitrag baar ausgezahlt hat, dieser aber die Verklebung unterläßt, was oft vorkommt.

Es liegt deshalb sowohl im Interesse der Arbeitgeber als auch der Arbeiter, wenn letztere stets die Quittungskarte

bei sich führen und ohne solche überhaupt nicht beschäftigt werden.

Weigert sich ein Arbeiter, die Quittungskarte ausstellen zu lasten, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, die Ausstellung selbst bei der zuständigen Behörde (Bürgermeisterei, Rechner) zu beantragen, um die Verklebung der Beitrags-Marken vor­schriftsmäßig vornehmen zu können.

Verantwortlich für die Verklebung der Marken ist der­jenige Arbeitgeber, welcher den Versicherten in der Kalender­woche zuerst beschäftigt. Diese erste Beschäftigung kann selbst- verständlich ebensogut am Ende der Woche als am Anfang stattfinden, und es ist daher eine irrige Ansicht, wenn Leute glauben, sie hätten sich nur bei Beschäftigung an einem Montag um die richtige Verklebung der Beitragsmarken zu bekümmern. Ein Jeder muß sich überzeugen, ob Verklebung der Marke vorgenommen ist, was er an der Entwerthung (d. h. der Aufschrift des Beschäftigungstages auf der letzten Marke) leicht ersehen kann. Eventuell muß die Verklebung nachgeholt werden. Die Versicherungsanstalt muß im Interesse der Arbeiter auf richtige Verklebung der Marken sehen. Die Renten werden eintretenden Falls nur auf Grund einer vorgefchriebenen Anzahl von rechtmäßig verwendeten Beitrags­marken bewilligt, und darf die Bewilligung bei einer Rach- verklebung der Beitragsmarken nur dann erfolgen, wenn feststeht, daß die Verklebung für Zeiten unterlassen worden ist, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung ftatt- gefunden hat. Die Beweise hierfür zu erbringen, ist aber nach einer Reihe von Jahren sehr schwer, wenn nicht un« möglich, und wird deshalb die Nichtbewilligung von Jnvaltden- oder Altersrenten zum großen Theile der Säumigkeit der Arbeitgeber, theilweise auch der Nachlässigkeit der Versicherten zuzuschreiben sein. Jedenfalls muß auf Befolgung der be­stehenden gesetzlichen Vorschriften strengstens gesehen werden. Beherzigt also nochmals: Schützt Euch vor Strafe und verweigert einerKleidermacher in, einerBüglerin, einer Waschfrau, einem Taglöhner, ohne An­sehen der Person, nach Beendigung des Be- schäftigungsverhältnisfes solange den verdienten Arbeitslohn, bis Ihr Euch von der ordnungs« mäßigen Markenverwendung überzeugt habt.

Für die Frage, ob Jemand für die Verrichtung einer Lohnarbeit versicherungspflichtig ist, gilt im Allgemeinen der Grundsatz, daß jeder, der Lohnarbeit gegen den einigermaßen üblichen Lohn verrichtet, dafür auch versichert werden muß. Ausgenommen ist nur der Fall, daß es sich um die gelegent liche Dienstleistung einer Person handelt, die berufsmäßig Lohnarbeit überhaupt nicht verrichtet und aus deren sonstigen Erwerbsverhältnissen geschlossen werden muß, daß sie die Arbeit nicht des Erwerbs wegen, sondern nur deßhald vor­nimmt, um dem Arbeitgeber eine Gefälligkeit zu erweisen. Es ist also nicht nur der berufsmäßige Lohnarbeiter ver- ficherungspflichtig und man kann nicht einwenden, der Be­treffende könne keine Rente erlangen; denn er kann durch freiwillige Versicherung das Nöthige ergänzen.

Ein Landwirth, Handwerker, Auszügler, eine Ehefrau, Bauerntochter u. s. w., die sonst nicht auf Lohn angewiesen sind, nur hie und da das Jahr über gegen den üblichen Lohn, wenn auch nur halbe Tage arbeiten, etwa in der Ernte, im Wald, als Wäscherin, sind dafür zu versichern.

Wäre es anders, so würden die berufsmäßigen Lohn­arbeiter geschädigt, indem ihnen von den sogenannten Sonntags­arbeitern die Arbeitsgelegenheit weggenommen und große Concurrenz gemacht würde, da die Arbeitgeber bei den letzteren die Versicherungsbeiträge ersparen würden.

Abgesehen von den oben hervorgehobenen Vortheilen wird aber auch die Hälfte der geleisteten Beiträge in zwei Fällen zurückerstattet, wenn für mindestens 2 35 Wochen Beiträge geleistet sind, nämlich:

1) Den weiblichen Versicherten, welche sich verheirathen. Der Antrag auf Beitragserstattung muß binnen 3 Monaten nach dem Eheschluß bei der Bürgermeisterei oder direct bei der Versicherungsanstalt gestellt werden. Die Wartezeit von 235 Wochen muß beim Eheschluß bereits erfüllt sein. Zeiten bescheinigter Krankheit, die mit Erwerbsunfähigkeit verbunden sind, gelten als Beitragszeiten.

2) Der Wittwe oder den ehelichen Kindern (unter fünf­zehn Jahren) des Versicherten, wenn letzterer stirbt, ohne in den Genuß einer Rente gelangt zu fein; desgl. beim Todes- fall einer weiblichen Versicherten, deren Kindern unter fünf­zehn Jahren. Erhalten die Wittwe oder die Kinder aus Anlaß des Sterbefalls eine Rente aus Grund des Unsall- versicherungsgefetzes, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Andere Erben haben überhaupt keinen solchen Anspruch.

Die Fürsorge für lungenkranke Urteiler wird auf der am 20. und 21. Mai in Berlin im ReichSverficherungsarnt stattfindenden Couserenz der Vorstände der Alrer»- und Jn- validitatS-Bersicherungs-Anstalteu einen wichtigen Gegenstand der Tagesordnung bilden. Die neue Jnvaliditatsursachen« katisttk de» ReichSverficherungSamts einerseits, welche den Einfluß der Lungenschwindsucht auf die Erwerbsfähigkeit neuerdings in so erschreckender Weise tllnstrirt hat, und die mehrjährigen Erfahrungen der Versicherungsanstalten in der Heilstättenbehandlung lungenkranker Versicherter andererseits »ieten ein umfangreiche» und werthvolles Material für diese Berathnngen, bei denen es fich vorauSfichtlich audb um die mehr oder weniger ausgedehnte Anwendung de» § 12 des Gesetze» vom 22. Juni 1889, betreffend die Invalidität», und Altersversicherung, handeln dürfte.

e Bor Freude gestorben ist kürzlich in Part» verjünge Maler Arrnede Girard, ein entfernter Verwandter de» Marschalls Ney. Derselbe hatte im Salon ausgestellt. Al» 1 er sein Gemälde an bevorzugter Stelle angebracht fand, j serieth er in eine so freudige Aufregung, daß der Ausbruch eines Anenrykma, an welchem er litt, die Folge war. Kurze I I Zeit darauf trat der Tod ein. Girard war 33 Jahre alt. }

( * Landwirthfchaftliche Studien-Reife. Die Deutsche

Landwirthsch afr»« Gesellschaft bereitet für diese» Jahr wiederum eine landwirthfchaftliche Gesellschaftsreise, und zwar durch Schleswig-Holstein, Dänemark und Süd«Schweden vor- Dte Reisegesellschaft, welche höchsten» 30 Thetlnehmer um­fassen kann, wird fich am 7. Juni in Hamburg vereinigen, um nach zahlreichen Befichtigungen in unserer Nordmark land« wirthschaftlich interessante Punkte Jütlands und Seeland», daun Kopenhagen mit Umgegend und fünf Tage lang Süd- schweden kennen zu lernen und am 29. Juni die Rückreise von Trelleborg Über Saßnitz (Rügen) anzutreten. Der Führer der Reise, Herr LandwirthschaftSlehrer Schneider, Friedenau bei Berlin, hat dieselbe in einer umfassenden Bor­reise und durch einen gedruckt auszugebenden Reiseführer aus da» Sorgsamste vorbereitet, so daß auch diese fünfte von der D. L. G. unternommene Studienreise ihren Theilnehmern reiche Anregungen und Genüsse bieten wird. Die Reisekosten werden etwa 450 Mk. betragen. Anmeldungen nebst 50 Mk. Einschreibgebühr nimmt, sofern die Höchstzahl von 30 Theil- nehmern nicht vorher erreicht ist, die Hauptstelle der Deutschen LandwirthschaftS-Gesellschast, Berlin SW., Kochstraße 73, bis zum 20. Mai entgegen.

* Auf dem Fahrrade gestorteu ist in Z e i tz eine im An­fänge der dreißiger Jahre stehende Frau, der aus Gesund­heitsrücksichten das Radfahren empfohlen worden war. Al» fie in einer Straße vor der Stadt auf und ab fuhr, klagte fie plötzlich über Uebelbefinden und neigte den Kopf vorn über. In dieser Situation blieb fie noch eine kurze Strecke Weges auf dem Rade, das ein Fahrlehrer führte, bi» dieser bemerkte, daß die Frau nicht mehr am Leben sei. Ein Schlaganfall hatte ihren Tod veranlaßt.

* 16 Mark Steuer für 2 Mark Gehalt. Daß ein Be­amter nach höherem Einkommen strebt, kommt alle Tage vor, daß aber einer fich darüber ärgert, daß sein Gehalt zu hoch ist, dürfte weniger oft Vorkommen. Und doch hatte dieser Tage ein Düsseldorfer Beamter alle Ursache zu einer solchen Beschwerde. Der Betreffende konnte seiner Declara- tton»pflicht nicht au-weichen und bei Erfüllung dieser Pflicht stellte fich heraus, daß sein Einkommen 2 Mk. Über die Grenze der Steuerstufe hinanSging. Im Vertrauen darauf, daß die BeranlagungScommisfion wegen dieser 2 Mk. kein großes Aufsehen machen werde, vollzog er seufzend den DeclarationSbogen. Die BeranlagungScommisfion täuschte aber grausam das in sie gesetzte Vertrauen und erhöhte die Einkommensteuer um die folgende Stufe von 10 Mk., sodaß der Beamte für die ominösen 2 Mk. Gehalt einschließlich der sonstigen Abgaben etwa 15 Mk. Steuer zahlen muß. Jetzt will der Beamte sein Gehalt um 2 Mk. gekürzt sehen,

* Bom Schriftsetzer zum UniverfitatS-Profeffor. In B a f e l starb ein Mann, der zu den interessantesten Erscheinungen deS Jahre» 1848 gezählt werden muß. Der junge Schrift­setzer Stephan Born gehörte mit zu den Barrikaden­kämpfern der Berliner Märztage. Obzwar erst 23 Jahre alt, wurde er Vorfitzender de» Central-ComitsS der Arbeiter­schaft, da» fich am 19. April covstitutrte, und damit der Organisator der ersten socialisttschen Bewegung mit augge­prägtem Klassencharacter in Deutschland. Er präfidtrte auch im August 1848 bei dem von 40 Delegirten au» den größten deutschen Städten besuchten Arbeitercongreß und vertrat auf AgitationSreisen mit rednerischem Talent seine von Lout» Blanc und Karl Marx beeinflußten Ideen. Nach dem Scheitern der Berliner Bewegung nahm Born an dem Mai- Aufstande in Dresden hervorragenden Antheil, ja, er führte vom 7. bis 9. Mai 1849 das militärische Commando. Al» Flüchtling nach der Schweiz verschlagen, vermochte er sich vom einfachen Arbeiter zum CheftRedecteur derBaseler Nachrichten" hinaufzuarbeiten und schließlich die Professur für neuere Literaturgeschichte an der Universität zu erhalten. Kürzlich erst veröffentlichte er seine Erinnerungen au» dem tollen Jahre".

* Die SrnahrungSverhallnisse der italienischen Studenten schildert Prof. Alessandro Seraftni in einem kurzen Auf­sätze de» Archiv» für Gesundheitspflege, der angeficht» der gegenwärtig in Unruhen autartenben Nothlage in Italien von besonderem Interesse ist. Serafini hat gerade die Studenten für seine Untersuchungen au»gewählt in der Ueber« zeugung, daß dieselben zum großen Theil in ähnlicher Weise eie die Arbeiter mit besonderen Schwierigkeiten in der Lebens« ührung zu kämpfen haben, nicht selten sogar in höherem Raße, al» die Arbeiter, weil fie den Ansprüchen der gesell» chastltchen Stellung mehr unterworfen find, al» diese. Außer« dem hatte Serafini bereit» beobachtet, daß die Ernährung vieler Studenten in seinem Baterlande eine außerordentlich »ürftige wäre, indem fie zum Theil nur sehr geringe Geld­mittel von Hause beziehen und davon einen nicht nnbeträcht« lichen Theil zur Zerstreuung und zur Befriedigung nicht nothwendiger Bedürfnisse verwenden. E» liegt eine offenbare Gefahr in einer ungenügenden Ernährung gerade de» Theile» der Jugend, au» dem die zukünftigen Träger der Intelligenz und Moral hervorgehen sollen. Serafini machte seine Unter- uchungen derart, daß einer seiner akademischen Schüler fich u verschiedenen Zeiten nacheinander erst nach Art der wohl­habenden, dann nach Art der ärmeren und schließlich der anz armen Studenten einige Tage lang ernährte. E» wurden die drei Klaffen unterschieden mit einem monatlichen Bezüge von 120 bi» 160 Mk., mit 64 bi» 72 Mk. und mit 32 bi» 40 Mk., und dann wurde der Werth der täglich aufge­nommenen Nahrung (einschließlich des Alkohol»), in Wärme« Einheiten ausgedrückt, berechnet. Da» Ergebniß war, daß >ie Kost der Studenten der zweiten und dritten Klasse in >er Mehrzahl nicht nur ungenügend ist, sondern sogar noch lürftiger al» die der niedersten Volksklasse in Neapel und der armen Bauern der Emilia. Diese Studenten leben in einer Art chronischer Abzehrung, die fich auch durch die Ab­nahme de» Körpergewicht» und einen gewissen Grad von Entkräftung bei den jungen Leuten kundgibt. Der Zu­stand wäre wohl noch gefährlicher, wenn die Kost nicht verhältnißmäßig viel Eiweiß enthielte und wenn nicht die