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M- 50 Drittes Blatt.Sonntag den 28. Februar
1897
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, Eett Ausnahme bei Montag».
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Gießener Anzeiger
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Anrtlichcr Theil.
Bekanntmachung,
betreffend: die Maul» und Klauenseuche.
7 In Petterweil, Kreis Friedberg, auf Hof Fort- Sach und in Nied er wett er, Kreis Marburg, und in Salzböden, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klaueu- feache ausgebroche» und GemarkungS- bezw. Gehöftfperre augeordnet worden.
In Heidelbach und Eifa, KreiS Alsfeld, Altenstadt, Ltndhetm und Leidhecken, KreiS Büdingen, Rieder-Wöllstadt und Ober-Florstadt, KreiS Friedberg, Ulfa, KreiS Schotten, Nieder-Weidbach, Kreis Biedenkopf, und Ulm, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und sind die verfügten Sperr- Maßregeln wieder aufgehoben worden.
Gießen, den 25. Februar 1897.
Großherzogltches KretSamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung, betreffend: die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des GroßherzogthumS.
Der Stadtvorstand von Alsfeld beabfichttgt mit dem im 26. Juli l. I. ftattfindenden Zuchtviehmarkt eine Ber- loofuug von Vieh und landwirthfchaftlichen Geräthen zu verbinden.
Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Srlaubntß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 4 000 Loose zu 1 Mark daS Stück auSgegeben werden dürfen und mindestens ÄOpCt. des BruttoerlöseS aus dem Verkaufe der Loose zum Ankauf von Gewinugegenständen zu verwenden find.
Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberheffen gestattet worden.
Gießen, den 26. Februar 1897.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
Ortspolizeiordnung, Ne Ausführung der allgemeinen Bauordnung bett.
Auf Grund der Art. 2 und 39 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, und der §§ 6, 8 und 18 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung, unter Zustimmung deS KreiSauSschuffeS und mit Genehmigung
Großh. Ministeriums deS Innern vom 17. Februar 1897 zu N. M. I. 3499 , unter Aufhebung der Ortspolizei- Verordnung vom 10. Mat 1890, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, für den Bezirk der Pro- vtozial-Hauptstadt Gießen verordnet, wie folgt:
§ 1.
An im Sinne bei Art. 20 der allgemeinen Bauordnung zum größeren Theil bebauten Straßen und öffentlichen Plätzen find die Hofraithen, einschließlich der zugehörigen, nicht als Bauplätze zu betrachtenden Gärten und Winkel, in der Straßenfluchtlinie mit gefälligen masfiven Einfriedigungen von angemeffener, mindestens aber 1,6 Meter betragender Gesammthöhe über dem Bürgersteig zu versehen.
Von den Thoren abgesehen, müffen diese Einfriedigungen aus festen Metallgittern auf steinernem, höchstens 1 Meter hohem Sockel bestehen; Sockelmauern find dabei nach der Straßenseite zu mit Hau- oder Blendsteinen oder mit dauerhaftem Tementputz zu verkleiden und entsprechend abzudecken.
An Stelle solcher Etnfrtedigungeu könoen auch volle Mauern auf deren ganze Länge oder für einzelne Theile derselben zugelaffen werden, insoweit dadurch das gesammte Straßenbtld keine Beeinträchtigung erleidet. (Sofern im Jntereffe der Straßenherstellung die Grundmauern der Einfriedigungen bis zur Höhe bei Bürgersteiges ober bte im Einschnitte etwa erforberlichen Futtermauern mehr als 0,60 Meter Stärke erhalten müffen, sollen — unbeschadet anderweiter Vereinbarungen — die dadurch erwachsenden Mehrkosten den Anliegern von der Stadt vergütet werden.)
Bauplätze in zum größeren Theile bebauten Straßen find in der Straßenfluchtlinie zum Mindesten mit einer gehobelten und mit Oelfarbe gestrichenen Latteneinfriedigung von wenigstens 1,60 Meter Gesammthöhe über dem Bürgersteig zu versehen.
Die vorstehenden Besttmmungeu über die Herstellung der Einfriedigungen entlang der Straßen gelten auch für Scheidewände auf Vorgartengelände.
Den Anliegern liegt die ordnungsmäßige Unterhaltung ber Etnfrtebigung auch hinsichtlich des Verputzes unb Anstriches nach Anordnung des Großherzogltchen PolizetamtS ob.
Bestehenbe Einfriedigungen, welche den obigen Vorschriften nicht entsprechen, können nach Anhörung der Stabt- verordneten-Versammlung durch Großherzogltches Poltzeiamt beseitigt werden. Der Aufforderung zur Beseitigung der vorschriftswidrigen Einfriedigung und zum Ersatz derselben durch eine ordnungsmäßig hergerichtete ist innerhalb der gesetzten Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen soll, zu entsprechen.
§ 2.
In denjenigen Straßen, in welchen durch den genehmigten Bebauungsplan Vorgärten vorgesehen find, dürfen
diese Vorgärten in der Regel nur all Ziergärten angelegt und müffen jedenfalls immer in gefälligem Aussehen unterhalten werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der Stadtverordneten-Dersammlung, unbeschadet jedoch der Vorschrift in § 18 Abs. 2 al. 1 der Ausführungs- Verordnung zur allgemeinen Bauordnung.
§ 3.
Verfehlungen gegen vorstehende Ortspolizeiordnung unterliegen den Rechtsfolgen der Art. 79 und 80 der allgemeinen Bauordnung.
Gießen, den 26. Februar 1897.
Großherzogltches Poltzeiamt Gießen, v. Bechtold.
Aitznng der Stadtverordneten
am 25. Februar 1897.
(Schluß.)
Bet der nun folgenden Berathung des städtischen Voranschlags für 1897/98 theilte Herr Oberbürgermeister Gn auth mit, daß der Voranschlag ohne erhöhte Anforderungen an die Steuerkraft der Gemetndesteuerpfltchttgen aufgestellt werden konnte- der Abschluß gestalte sich noch günstiger, nachdem die Ergebnisse der Steuerveranlagung vorgelegt worden. Herr Oberbürgermeister Gnauth nahm dann nach ausführlichem Referat über eine Reihe bet Aufstellung des Voranschlags maßgebend gewesener Gesichtspunkte vor Eintritt in die General- und Spectaldtscusfion dtejentgeu Punkte durch, welche sich um mehr als 300 Mk. günstiger oder ungünstiger gegen das Vorjahr gestalten. Pos. 6, Wafferwerk, weist ein Minus von 4512 Mk. gegen das Vorjahr nach, infolge Herabsetzung des Pretles für das zu öffentlichen Zwecken benöthigte Waffer. Für Pos. 9, Märkte, mußten mit Rücksicht auf den Ausfall einiger Märkte int laufenden Jahre 460 Mk. weniger in Einnahme an Markt- standSgeld eingestellt werben- Pos. 15, Höhere und erweiterte Mädchenschule, erfordert eiue« Mehraufwand von 1560 Mk. infolge erhöhter Besoldungen und Umwandlung provisorischer Lehrerstellen in definitive. Bei Pos. 16, Real- gymnafium und Realschule, wird die Einnahme um 3800 Mk. niedriger bemeffen, weil das Schulgeld im vorigen Jahre zu hoch angesetzt gewesen- Pos. 21, Gemeinnützige Zwecke außerhalb der städtischen Verwaltung, zeigt eine Verminderung der Einnahmen um 3400 Mk., veranlaßt durch den ber Omnibusgesellschaft gewährten Zuschuß unb Nachlaß an dem GaSpreise für das ber Theaterbirectiou Kruse-Helm gelieferte GaS- Pos. 23, Straßenuuterhaltung, erforbert 4000 Mk. Mehraufwand für Strahenpflasterung - Pos. 25, Straßenbeleuchtung, 500 Mk. mehr wegen Ausdehnung in der Beleuchtung. Ferner werden erhöhte Anforderungen im
Feuilleton.
Wochendriefr aus brr Residenz.
(Originalbericht des „Gießener Anzeigers").
Z. Darmstadt. 25. Februar.
V-« Hofe. — Bom Großherzogltchen Hostheater. — Verschiedenes.
Nach den vielen vorausgegangenen Hofbällen und sonstigen Hoffestlichkeiteu, denen ber kürzlich veranstaltete Bazar wohl bte Krone aufgesetzt hat, bürste bte in ber vorigen Woche int Großh. Resibenzschloffe veranstaltete Abenb- gesellschaft, zu ber noch einmal 90 Einlabungen ergangen waren, wohl die letzte ber berartigen für bieten Winter in'S Auge gefaßten Festlichkeiten sein. Nunmehr find die hohen Herrschaften zu mehrwöchentlichem Besuch mit Gefolge nvch Bukarest abgereist. Die Thore bei Neuen Palais find geschloffen unb an den herrlichen Anlagen deS dabei befindlichen Gartens wird eifrig gearbeitet, um dieselben bis zum Wiedereintreffen des landesfürstlichen Paares in den besten Stand zu setzen. Die Flagge auf dem Mittelbau des Neuen Palais ist auch eingezogen, denn die kleine Prinzeß Elisabeth ist diesmal nicht, wie eS sonst zu geschehen pflegte, hier geblieben, sondern ist nach Gotha gebracht worden und wird dort bis zur Rückkehr der hohen Eltern tn der dortigen Residenz verbleiben.
Mit der Abreise befl Großherzoglicheu Paares ist auch für die Gesellschaft der Höhepunkt ber „Saison" vorüber, daS Hauptinteresse wirb fich bis zum Schluffe berfelben auf die Vorstellungen im Großh. Hoftheater concentriren, deren Besuch gewöhnlich um biese Zeit, wenn das Wetter
nicht zu sehr in'S Freie lockt, erheblich zunimmt. In ber That hat auch bte Direktion beß genannten Instituts für bte nächsten Wochen eine ganze Anzahl außerordentlich genußreicher Abende durch die Veröffentlichung des Rcportoires in Aussicht gestellt. Künftigen Sonntag wird ber Zeit, in ber wir leben, entsprechen!) einer der wenigen Tage sein, wo bte Operette zu Worte kommt, und zwar ist hierfür „Der Vogelhänbler" auSersehen. In ber barauffolgenden Woche wirb PfitznerS neue Oper „Der arme Heinrich" in Scene gehen, während das Schauspielpersonal in derselben Woche Grillparzers Lustspiel „Wehe dem, der lügt" geben wird. Weiter hat das Institut daß jüngste Werk beß häufig in unserer Stadt weilenden Componisten Erik Meher-Helmund, die Burleske „Die Geisterstunde", zur Aufführung erworben. Der Osterzett wird Rechnung getragen werden durch die Vorbereitung beß Franz Lißzt'schen Oratoriums „Die heilige Elisabeth" in scenischer Darstellung. Der Text bazu ist von unserem kürzlich verstorbenen berühmten Mitbürger Otto Roquette geschrieben. Die Titelrolle beß Werkes wirb in ben bewährten Hänben von Frl. Olga Pewuy liegen. — Letzten Sonntag sang ber König!. Preußische Kammersänger Emil Goetze den „Walther Holzing" in Richard Wagners „Meisterfingern" mit großeyt Erfolg. Goetze ist kein Jüngling mehr an Jahren, und die Parthie, die ihm zufiel, ist eine der gewaltigsten, die sein Repertoire kennt, und dennoch zeigte die Stimme bei Gastes am Schluffe der Aufführung noch keine Spur von Ermüdung. Gerade die merkwürdige Frische beß Organß, ber eigenthümliche sinnliche Reiz, der ihm anhaftet, verbunden mit einer geradezu ftaunrnSwerthen Größe und Belebung beß Tones, finb bte Factoren, benen ber Sänger feine Erfolge und feine Berühmtheit verbankt. So trug ihm auch hier namentlich ber Vortrag ber Preis
lieber nicht enbenwollenbe Hervorrufe unb ApplauSbezeug- ungen des Publikums ein. Goetze ist nebenbei auch ein außerorbentlich benfenber Schauspieler, besseu Auftreten auch nach btefer Seite hin allen Ansprüchen genügt. Leider ist der Künstler hier an einem acuten Grippeanfall erkrankt, sodaß die in Aussicht genommene Aufführung des „Prophet", wobei ber Gast die Hauptrolle gesungen haben würde, leider abgesagt werden mußte. Jndeffen darf sein Mitwirken in ber nächsten Freitag ftattfinbenben Wiedergabe von Wagnerß „Lohengrin" den Ankündigungen zufolge als sicher angesehen werden, eine Thatsache, die von allen hiesigen Musikfreunden gewiß freudig ausgenommen wird.
Sonst ist es immer noch ber Sarnen al, ber die Eon- cert» und Vergnügungslocale ber Stabt sich saft allabeublich füllen läßt. Die letzte große Sitzung ber „Carneval-Gesell- schäft" im Stäbtischen Saalbau schloß bei Reben, Aufführungen, Gesängen und Tanz biesen Theil beß närrischen Programms glanzvoll ab. El stehen jetzt noch bte zwei größten Maskenbälle ber Saison, ber beS oben genannten unb der beß „Zugvereinß" in Aussicht, bie ben endgültigen Schluß der närrischen Veranstaltungen bilden unb für die bereits große Vorbereitungen getroffen find.
Die von bem artistischen Leiter des „Orpheums" arrangirie Wohlthätigkeitsveranstaltung hatte einen sehr großen Erfolg unb bürste bem „Victoria-Melita-Verein" einen ganz stattlichen Zuschuß bringen- das Darmstädter Publikum zeigte bei dieser Gelegenheit wiederum, wie sehr eS die den Betrieb des Unternehmens hemmenden Beschlüffe ber Behörbe bebauert.


