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28.1.1897 Zweites Blatt
 
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Vorlage wolle, die Perfonenzahl der Spruchkammern beim ReichS- verstcherungSamte herabgesetzt werden. Und noch weniger dürfe dem RetchSversicherungsamt ein The'l seiner Eigenschaft als RecurS- aericht genommen und es gerade bezüglich der wichtigsten Fragen in eine bloße Reoisionstnstanz verwandelt werden. Die Schieds­gerichte dürften niemals als letzte Instanz fungiren, gegen deren Urtheil nur noch Reotston zulässig sei. Ein unglaublicher Migbrauch sei es, daß einzelne BerufsgenossensLaflSvorstände sich für dieses Ehrenamt 10, ja 15 und 20000 Mk. JahreSentschädigung geben ließen. In der Commission werde auch die Frage der Unfälle von gewerblich beschäftigten Strafgefangenen zu regeln sein.

StaatSsecretär v. Bötticher: Ich will nicht auf alle Einzel­heiten eingehen, wie der Vorredner, denn diese gehören in die zweite Lesung. (Rufe: Sehr richtig!) Nur Einzelnes kann ich nicht un­erörtert lassen. An Wohlwollen für die arbeitenden Klassen fehle es den verbündeten Regierungen ebenso wenig wie dem Vorredner und seiner Partei. Der Vorredner behauptet, die Arbeiter trugen selber die Lasten der Versicherung. Nun liegt mir eine Statistik vor über die Jahre 1885 bis 1896. In diesem Zeitraum sind an Krankengeld und fortlaufenden Renten an 25 Mill. Personen ins- gesammt gezahlt worden 1243 M'll. Mk. An Beitragen haben gezahlt: d?e Arbeitgeber 969'/. Mrll. Mk., die Arbeiter 887?/« M ll. Die Arbeiter baben also mehr erhalten als beigesteuert, 355 Mill. Ist datz nichts? R-dner nimmt sodann die Berussgenosienschaften und dieRentenquetschen" in Schutz. Bet unangekündtgten Revisionen sei alles in bester Ordnung befunden worden. Die Klagen über diese Anstalten seien vielfach frivol. Wie gehetzt werde, zeige der Vorfall, daß ein Arbeiter in einer solchen Anstalt zu dem Oberarzt kam mit den Worten: Nehmen Sie mich in Schutz, man will mich verhauen weil ich meine Zufriedenheit über die Anstalt geäußert habe. (Heiterkeit.) Die Unfall- wie überhauvt alle diese Versicherungen haben schon vieler Noth abgeholfen. Und auch Sie, die Soctaldemokraten, batten dafür stimmen müssen, denn was hätten Sie, wenn alle diese Gesetze nicht wären und man die alten Zustände conseroirt hätte . Ein un- belegtes Butterbrod ist immer noch besser, wie gar keines. Noch eins: Sie haben kein Vertrauen zu den Schiedsgerichten wegen der Art der Wahlen. Nun, wenn erforderlich, könne ja die besternde Hand angelegt werden. Aber ich muß doch betonen, daß das Reichs. Versicherungsamt in allen seinen Jahresberichten gerade die Thätig- keit der Schiedsgerichte sehr anerkennend erwähnt. Meinungsdtffe- renzen zwischen Reichsversicherungsamt und Reichsamt des Innern sind nur aufgetaucht hinsichtlich der Stellung beider Behörden. Alles^ waS darüber hinaus in der Presse gestanden hat, ist Legende. Ich fühle kein Bedürfniß nach Machierweiterung, mein Arbeitspensum ist ein reichliches und ausgiebiges. Von diesem Gesichtspunkte aus würde ich nicht entgegen sein, wenn man dem Reichsversicherungs­amt eine emancipirtere Stellung geben wollte. Allein staatsrechtliche Bedenken und die Auffassung der verbündeten Regierungen lassen diesen Plan einer Erfüllung in naher Zeit nicht entgegensehen. Man hat gemeint, diese Vorlage drücke die Stellung des Retchs- versicherungsamts herab. Es liegt mir ganz fern, die Stellung einer Behörde, deren Thätigkeit ich hoch schätze, herabdrücken zu

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Freitag den 29. d. Mts., Nachmittags um 2 Uhr, soll die Beverner Jagd, bestehend in 646 Hectar Feld und 320 Hectar Wald, auf weitere sechs Jahre auf hiesiger Großh. Bürgermeisterei ver­pachtet werden.

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beginnend Vormittags 10 Uhr am Jägerpfad, werden im Revier Arnsburg versteigert:

Deutscher Reichstag.

161. Plenarsitzung. Montag den 25 Januar 1897.

Die erste Lesung der Vorlage betr. Abänderung der llnfau- verficherungsgesetze wird fortgesitzt.

Abg. Grillenberger (Soc.) verwahrt feine Parteigenossen gegen den von dem StaatSsecretär bei der HEtrurger Strikcdebatte erhobenen Vorwurf, fie hätten s. Zt. gegen di- Verbcherungsge etze gestimmt weil fie nicht gewollt hatten, daß Deutschland mit einer solchen Reform vorangehe. In Wirklichkeit sei das Unfallgesetz in der Hauptsache eine Versicherung der Unternehmer gegen die ihnen civtlrechtlich obliegende allerdings erst im bürgerlichen Gesetz, buche präciser festgelegte Entschädigungspflicht. Nur nebenher seien allerdings auch die Arbeiter sicherer gestellt worden. Man. sage- zu den Arbeitern: Ihr zahlt ja nichts dafür, also habt Ihr kein Recht, darüber zu reden! Das sei aber falsch, denn vermöge der den Krankenkassen zur Last fallenden, coloffale Summen bean­spruchenden Earenzzeit seien die Arbeiter stark betbeiligt. Außerdem ziehe man ihnen ein volles Drittel der Entschädigung, die sie civi - rechtlich würden fordern können, ab. An der Vorlage bemängelt Redner, daß nicht die gesammten handwerksmäßigen Betriebe, die atsammte Hausindustrie und die Dienstboten einbegriffen seien; auch bei ihnen seien im Allgemeinen die Unsallgefahren kaum geringer *18 bei den Fabriken. Ein berechtigtes Mißtrauen bestehe bet den Arbeitern gegen die Schiedsgerichte und zwar wegen deren Zusammensetzung. Soll das Mißtrauen schwinden, dann laste man die Beisitzer, wie bei den Gewerbegerichten, durch alle beiheiligten Arbeiter wählen. Der Widerspruch der Socialdemokratie gegen diese Gesetzgebung habe 1883 bezw. 1884 nur daher gerührt, daß man, und zwar einsckließlick des Eentrums, geradezu ängstlich bemüht aeweien sei, jeden Einfluß der Arbeiter auszuschließen. Für berufs- qenossenschaftltche und schiedsgerichtliche Bescheide müßten, um der jetzt vorkommenden übermäßigen Verschleppung vorzubeugen, Fristen gesetzt werden. Ferner müste die Verjährungsfrist sur Einlegung von Recursen verlängert werden. Vor allem aber mußte die Unfall- reute bis auf den vollen Betrag des JahresarbeitSlohneS im Maximum erhöht werden. Wie wolle man eS rechtfertigen, daß sogar bei Verschulden deS Unternehmers die Rente nur deS Jahr-Slohns betrage? Wie unanständig sei eS, daß zunächst, nament­lich auch bei der Eisenbahnverwaltung, eine Thetlrente wegen theil- weiser Erwerbsunfähigkeit sofort von dem Unternehmer am Lohne abgezogen zu werden pflege. Wie forscht man nach, ob ein Theil- renten-Empsänger nicht etwa wieder ein wenig erwerbsfähiger geworden ist! Die Eontrolleure der Berufsgenossenschaften laufen unablässig zu dem Arbeitgeber, ob der Renten-Empfänger nickt schon wieder 1 oder 2 Mark mehr in der Woche verdient. Das ist unan- tzändig und sollte verboten werden. Die Vertrauensärzte find eigentlich nicht Aerzte, sondern Beamte der Berufsgenossenschaften, die nur deren Interesse wahrnehmen. Auch bei den Rentenfestsetz­ungen müßten Arbettervertreter mitwirken, und eS dürfe keine Rentenreduction anders als durch Schiedsgerichte, niemals durch die Versicherungsanstalt selber erfolgen. Keinesfalls dürfe, wie eS die

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wollen. DaS Amt selbst fühlt sich überlastet mit Geschäften, auch besonders in Hner Spruchthätigkeit. Die Recurse nehmen stark zu. Da bat der BundeSrath denn den Weg dieser Vorlage etnschlagen zu sollen geglaubt. Sachliche Bedenken gegen die Einschränkung des Vorwurfes werden auch um so weniger vorzubringen sein, als ja in den Schiedsgerichten neben dem Vorsitzenden und zwei Unter­nehmern auch zwei Arbeiter sitzm. Die fön ipe Besitzung der Spruckcollegien mit nur noch 5 Mitgliedern statt 7, solle nur der Entlastung des Amts dienen. ..

Abg. vr. Hitze (Ctr.): Wenn j-tzt Grillenberger selber die Ausdehnung des Unfallaesetzes auf die Hausindustrie, daS GeNnle das ganze Handwerk fordere, dann ist auch in seinen Augen daS Gesetz gut. Man könnte aber wirklich auf den Gedanken kommen, die Arbeiter sind und bleiben ja doch unzufrieden, waS soll man sich also weiter ihrethalben Mühe geben? Er bebaure auch, daß nicht auch Handelsgewerbe und ganzes Handwerk in daS Gesetz ein- bezogen werden sollen, meine aber dock, die Derwaltungskofien würden da wohl etwas hoch werden, wie sich ja auch schon, injomett eS sich um daS Handwerk handle, auS den hohen Verwaltungskosten bei der Schornstetnfegergenossenschast schließen lasse. Im Allgemeinen könne man mit der Vorlage einverstanden sein. Man müsse zunächst auf eine weitere Ausdehnung verzichten und sich mit einer Abrun­dung der Versicherungsgesetzgebung begnügen. Daß die »rvttler mitzusprechen berecktigt seien, erkenne et an. Aber die Arbiter seien doch auch in weitem Umfange nicht etwa nur bei der Besetzung der Schiedsgerichte, an der Verwaltung bet dieser Unfallversicherung betheiligt. Die Berufsgenossenschaften setzten nicht selten höhere Entschädigungen fest, als hinterher von den Schiedsgerichten gut geheißen werde. Daß gegen die Vertrauensärzte großes Niißtrauen bestehe, ebenso Widerwillen gegen die Heilanstalten, sei Thatsacke und der Wunsch der Arbeiter, zumal wenn sie Familien haben, da nicht so ohne Weiteres über sich verfügen lassen zu müssen, sei be­rechtigt. Die Arbeiter würden viel williger sein, wenn sie,auch da überall Arbeiteroertreter im Vorstände hätten, die gleichberechtigt mitsprechen dürften. Die Genossenschaft sollte niemals -u8 eigener Macht die Rente herabsetzen dürfen, sondern stets beim Schieds­gericht klagen müffen, statt daß, wie daS jetzt der Fall ist, der Arbeiter klagen muß. In Bezug auf die schwereren Falle, wenn nur in Bezug auf diese, gebe er den Soctaldemokraten darin Recht, datz die Rente von nur 2/ß deS JahresarbeitSverdienstes ungenügend fei. Daß wegen der Karenzzeit die Krankenkassen und demgemäß d e Arbeiter Mitträger der Unfallversicherung seien, sei richtig; aber die schweren Fälle fielen doch den Arbeitgebern allein zur Last und daher stelle sich die Sache etwa so, daß die Arbeitgeber etwa 85, die Arbeiter nur 15pCt. der gesammten UnfallversicherungSkoften trügen. Redner erklärt fick weiter gegen jede Einickränkung_deS Recurs- rechts. Dieser Schutz dürfe den Arbeitern nicht geschmälert werden.

Nunmehr vertagt fich das HauS.

Morgen 1 Uhr: Fortsetzung; Wahlprüfungen, Eonvertirbngs- Vorlage. Schluß 51/* Uhr.

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Friedelhausen, den 26. Januar 1897.

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Die Zusammenkunft ist auf dem chaus- firten Weg von Kolnhausen in die Hard beim Eingang in den Wald.

Dienstag den v. Februar, von Vormittags 9V8 Uhr an, im Distriet MSnchwald r

Buchen: 62 rm Scheiter, 29 rm Knüppel, 28 rm Stöcke, 1060 Wellen; Eichen: 12 rm Knüppel, 16 rm Stöcke, 1730 Wellen; Nadelholz: 252 rm Knüppel, 88 rm Stöcke, 5105 Wellen. 1031 Fichtenstangen zu Bohnenstangen und zum Zumachen, 3,19 fm haltend.

Die Zusammenkunft ist auf' dem so­genannten Schlagweg (Burkhardsfelden Ach) im Münchwald bei Brennholz Nr. 1.

Lich, den 23. Januar 1897. 976

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