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23.2.1897 Erstes Blatt
 
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Nr. 45

Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener Aamikienvtäller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Erstes Blatt.

Dienstag den 23. Februar

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Gießener Anzeiger

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Anrtlüche* Tyell.

Gießen, den 20. Februar 1897.

B et r.: Die Bormusterung des Pferdebestands im Jahre 1897. Das Großherzogliche Kreisamt Gieße« m die Grsßh. Bürgermeister eie» des KreiseS.

Im Laufe deS März wird eine Vormusterung des Pferde« bestandes des Kreises stattfindeu. Unter Hinweis auf § 5 deS Reglements vom 16. November 1886 (Reg.«Bl. Nr. 30) beauftragen wir Sie, ein Berzeichuiß der fämwtlicheu Pferde«

besttzer Ihrer Gemeinden bezw. Gemaikungen und der Zahl der denselben gehörenden Pferde nach dem nachsteheudcn Muster in doppelter Ausfertigung aufzustellen. Für jedes Pferd ist eine Linie vorzusehen, die Spalten 7 und 8 sind nicht aurzufüllen- daS eine Exemplar ist spätestens bis zum 5. März an uns eiozusenden, das andere ist unter Betschluß einer etwaigen NachtragSliste über inzwischen erfolgte Ab« und Zugänge im Musterungstermine der Commission vorzulegen.

Ueber den Termin der Musterung und die Vorführung der Pferde wird demnächst weitere Verfügung folgen.

v. Gagern.

Berzeichuiß der Pferdebesitzer iu der Gemeinde.......

Umllß.-qiQ |

2.

Namen

der Pferdebefitzer

3.

Anzahl ber «Pferde

4.

Alter

5.

Geschlecht

6.

Farbe und

Abzeichen

7.

Dieselben find geeignet als:

8.

Bemerkungen

Reit­pferde

Artillerie-

Train-

besonders schwere

Zugpferde

Stangen-

Vorder-^Stangen-I Vorder-

Pferde

1.

Schwarz, Jakob bto.

Loos, Peter

1

1

1

8

7

5

Stute Wallach Stute

FuchS

Rappe braun mit Stern

hochtragend

auf einem Auge blind.

Bekanntmachung,

betreffend: die Maul« und Klauenseuche zu Münster.

Nachdem in einem Gehöfte zu Münster die Maul« und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, wird dies mit dem Ansügen zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß Gehvftsperre angeordnet worden ist.

Gießen, den 22. Februar 1897.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Derrtfeher 3teid>*üag.

181. Sitzung. Samttag den 20. Februar 1897.

Das Haus fährt in der Beratbung des Etats des allgemeinen Penstonsfonds fort, wozu die Resolution Angst vorltegt betr. Ab- Minderung der Zahl der Osfizierspmstonirungen.

Abg. Bebel (Soc): Wenn die PenfiontrungsauSgaben so zunähmen, wie in den letzten Jahren, so habe daS Haus ein be­gründetes Recht, nach den Grundsätzen für die Penfionirungen zu fragen. Außerordentlich zahlreich seien letztere namentlich bei den Generalen, Obersten und Hauptleuten. Der Vergleich mit dem Aus­lande, den General o. Viebahn gezogen habe, sei ganz unzutreffend; bei Frankreich übersehe derselbe z. B., daß die Pensionirungen daselbst bei den Eolonialarmeen in Afrika, Tonkin rc. schon des Klimas halber weit häufigere sein müßten. Erft neulich hätten die »Hamb Nachr." ziffermäßig nachgewiesen, daß das Durchschnittsalter der Offiziere bet uns in jeder Rangst^llung ein viel niedrigeres sei, als in Frank­reich. Man kenne ja auch die blauen Briefe, auf Grund deren ein Offizier dann immer ganz plötzlich entdecke, daß er sich nicht mehr felddtenstfähtg fühle. Gegenüber Angehörigen des Mannfchaften- standes würden die größten Schwierigkeiten gemacht, wenn sie fich ein fUebel während der Dienstzeit und infolge derselben zuzögen, z. B. einen Bruch. Da heißt es: Das Nebel habe mit dem Dienst nichts zu thun, und die Entlassung erfolge ohne die geringste Pension.

Jnzwifchen ist eine Resolution Gröber eingegangen: Die vom Bundesrath sestzuftellenden Grundsätze über Anstellung von Mtlttär- anwärtern im Communaldienste möchten eine Fassung erhalten, welche eine wesentliche Einschränkung des communalen Selbstoer- waltungsrechts vermeide und die Verschiedenheit der Verhältntffe in den Etnzelstaaten thunlichst berücksichtige.

Abg. Galler (südd. Vp.): Auch der kunstvolle Aufbau der Ziffern durch den Generallieutenant o. Viebahn stoße die Thatsache nicht um, daß seit 1887/88 die Ausgaben für Osfizierspenstonen sich nahezu verdoppelt hätten. Der Württembergische Kriegsminister habe neulich mit Bezug auf einen bestimmten Wurttembergischm Divisionär gesagt, derselbe habe freiwillig seinen Abschied genommen, und gefragt, sollten wir den Mann etwa daran hindern? Jawohl, Herr Kriegs- Minister Einem Manne, der noch rüstig ist, und seinem Vaterlande noch Dienste leisten kann, sollte man den Abschied verweigern! Sie fegen, die Ursachen der Penstontrungen entziehen sich unserem Urtheil. Es handelt sich aber um {Selber der Steuerzahler und wir müssen verhüten, daß Mißbrauch mit diesen Geldern getrieben werde! Herrn Lieber, der meinen Antrag grundsätzlich bekämpft, erwidere ich, mein Antrag ist wörtlich abgeschrieben von dem vorjährigen Anträge des Eentrums in der bayrischen Kammer. Und für diesen Centrums­antrag hat dort sogar Prinz Ludwig von Bayern gestimmt! (Beifall.)

Preuß. Kriegsminister v. Go hier: Man sollte doch diese Sache nicht auf die Spitze treiben. Es liegt doch nicht alles Recht nur beim Reichstage, sondern es bestehen auch noch Rechte des Kaisers, die nicht angetastet werden können. Auf die Entschließungen Sr. Majestät wird ein solcher Antrag jedenfalls keinen Einfluß üben. Seine Pflicht ist e8, die Qualifikation der Offiziere zu beurtheilen. Den BundeSfürstm allein steht es zu, Offiziere zu ernennen, und Bestimmungen über die Geeignetheit der Offiziere für höhere Stellen tu erlassen. Redner versichert dann noch besonders, preußischerseits sei auf die OffizierSpensionirungen in Württemberg kein Druck ver­sucht, sondern in dieser Frage durchaus tactooll gehandelt worden.

Dem Abg. Bebel, der die blauen Briefe jedenfalls nicht kenne, wiederhole er: Wir erhalten die Offiziere so lange als möglich, urlheilen nach festen Grundsätzen und suchen gerecht zu sein. Niemand ist berechtigt, Beförderung nach der AnciennNät zu ver­langen, wenn er übergangen wird.

Württemb. Kriegsminister Schott v. Schottenstetn stellt dem Abg. Galler gegenüber fest, baß er vorgestern nicht gesagt habe, die Ursachen der Penfionirungen gingen den Reichstag nichts an, sondern nur ©aller habe kein Urtheil über die jeweilige Ursache einer Pensionirung und das halte er aufrecht.

Generallieutenant v. Viebahn hält seine neulichen Angaben über die Abnahme der Offizierspensionirungen aufrecht.

Abg. Lieber ((Str.) constatirt Galler gegenüber, daß er selbst in der Commission die Erörterungen über die Penfionirungen herbei- gefüürt habe. Er habe ausdrücklich unterschieden zwischen dem Rechte der Commandogewalt, zu Penstontrungen und dem Rechte des Reichs­tags in Bezug auf den Geldpunkt. Der Reichstag könne allerdings, wenn es ihm scheine, als ob die Penfionirungen in einem Uebermaß erfolgen, welches sich mit der Leistungsfähigkeit des Volkes nicht verträgt, durch Ersparungen beim Budget den Träger der Commando- aewalt vor die Erwägung stellen, ob er nicht im Interesse anderer Reichszwecke ein anderes Tempo bet ben Penstontrungen einschlagen solle. Durch die Mitthetlungen des Herrn Generallteutenant Viebahn sei aber befriedigende Aufklärung gegeben. Was den bayerischen Antrag anbelange, so seien die Voraussetzungen hier und in Bayern eben nicht die gleichen.

Generallieutenant v. Viebahn stellt in Abrede, daß ben Mannschaften, welche sich ein Leiben im Dienst zugezogen, Schwierig­keiten betreffs Erlangung einer Pension gemacht würben.

Abg. Weiß (frf.) führt aus, baß man bie in Bezug auf An­stellung von Militäranwärtern im Eommunalbienft gegenwärtig bestehenden Verhältnisse in feiner beyerischen Heimath als eine schwere Schädigung ber Selbstverwaltung und der Gemeinden selbst empfinde. Denn so eingeweiht in die Verhältnisse seien bie Militär­anwärter in die Erfordernisse des Gemeindedienstes zweifellos nicht, wie die von Anfang an darin beschäftigten Ctvilangestellten.

StaatSsecr. v. Boetttcher: Die vom Vorredner berührten Dinge befinden fich noch in der Ausgestaltung. Das Reichsamt deS Innern bat einen Entwurf von Grundsätzen für Durchführung des S 77 deS Retchsgesetzes von 1893 aufgestellt und zunächst den Bundes­regierungen mitgetheilt, damit besondere Wünsche und Interessen berückfichtigt werden können. Die Regierungen haben sich noch nicht sämmtltch geäußert, aber die Mehrzahl hat sich auf den Standpunkt deS Entwurfs gestellt ober doch nur einzelne Erinnerungen daran geknüpft. Es werden nunmehr die Vorschläge gesichtet und darauf ein Entwurf ausgearbeitet werden, der dem Bundesrath vorgelegt werden soll.

Abg. Groeber (Ctr.) bestätigt dem Abg. Weiß, daß über den § 77 des Gesetzes von 1893 große Erregung herrsche, aber die Frei­sinnigen hätten diesen Paragraph genau ebenso mitverschuldet wie alle übrigen Parteien. Sogar noch mehr, denn bei Berathung der Bestimmungen in Preußen, denen das Reichsgesetz nachgebUdet sei, sei der Abg. Eberty ganz besonders lebhaft dafür eingetreten. Jetzt heiße es: Quid faciamus nos? Und da empfehle er im Interesse ber Selbstverwaltung seine Resolution zur Annahme.

Abg. Weber (nl.) wünscht, ber angekündigte Entwurf von Ausführungsbestimmungen zum S 77 möge auch dem Reichstage zur Prüfung vorgelegt werden.

Abg. Dr. Förster (Ref.P.) bittet um Erhöhung der Jnvaliden- penfionen und um unverkürzte Weiterzahlung der Pensionen bei Eintritt in andere Staatsämter.

Generallieutenant v. Viebahn dankt für daS Wohlwollen, hält es aber nicht für angängig, in diesem Punkte auf gesetzgebe­rischem Wege noch weiter vorzugehen.

Abg. Graf Oriola (nl.) bedauert, daß diese Frage vom Regierungsvertreter in so kurzer Weise abgemacht werde. Dazu sei sie doch zu ernst.

Der PenstonssondS wird genehmigt, die Resolution Augst gegen freisinnige Volkspartei und Socialdemokraten abgelehnt und die Resolution Gröber fast einstimmig angenommen.

Montag 1 Uhr: Etats des Auswärtigen Amts. Schluß (5 Uhr.)

Ausland.

Athen, 20. Februar. Die hiesige National-Vereintgung richtete an den König und an ben Premierminister eine Eingabe, in welcher es u. A. heißt: Der Friede Europas liegt jetzt in den Händen Griechenlands und wenn die euro« pätsche Diplomatie behaupten wolle, die Aufrechterhaltung deS Friedens erheische die Aushebung der von dem griechischen Heere in Kreta geschaffenen Verhältnisse, so kann die griechische Regierung dem gegenüber halten, daß nur durch die Savc« tionirnng derselben der Friede gesichert werden könne, denn im anderen Falle würde sich daS griechische Volk in den übrigen unter türkischer Herrschaft stehenden Ländern zu Maßregeln gezwungen sehen, deren Tragweite und Bedeutung für den Frieden nicht abzusehen sei.___________________________

Neueste

Wolff» telegraphischer Lorrespoudenr-Bnrean.

Berlin, 21. Februar. Die Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege hat unter Vorsitz des StadtrathS Bail die Anwendung des Röntgeu-VerfahrenS in den städtischen Krankenanstalten einzuführen beschlossen.

Berlin, 21. Februar. Die vomBunde der In­dustriellen" einberufene, sehr zahlreich besuchte Versammlung hat über die Herstellung eines Schifffahrtsweges Berlin Stettin in großem Maßstabe berathen, wie ihn Professor Bubendy und andere Redner im Interesse des Berliner Handels, Gewerbes und ConsumS als dringend ge­boten bezeichneten. Zum Schluffe wurde ein Beschlußantrag angenommen, in welchem fich die Versammlung mit oem Pro- ject einverstanden erklärte und eine Commission etnsetzte mit dem Auftrage, im Sinne der baldigen Einbringung einer entsprechenden Vorlage im preußischen Landtage zu wirken. Der Versammlung wohnten Vertreter der staatlichen, sowie der städtischen Behörden von Berlin und Stettin bei.

Depeschen des BureauHerold."

Berlin, 21. Februar. DemBrrl. Local-Anzeiger" wird aus Sani)ta telegraphier: 300 Griechen unter Führung des KretenserS Ethelondis landeten bet Pedtatea, um fich mit den gegen Kandia mit Kanonen vorrückenden 7000 Christen zu vereinigen. Der Führer dieser Truppe, KoracaS, sandte eine Aufforderung an die türkischen Notablen und die Regierung KandiaS, die Besitznahme Kretas durch die Griechen anzuerkennen, andernfalls sie als Feinde be­handelt und Kandia mit Gewalt eingenommen werden würde. UebrigenS verlassen sämmtliche Christen Kandia. Der Gou­verneur erbat die Ausschiffung von Truppen aus den fremden Kriegsschiffen. Die Türkei droht, Kandia eher zu vernichten, als Griechenland zu übergeben."

Berlin, 21. Februar. Wie daSBerl. Tagebl." aus diplomatischen Kreisen erfährt, haben bereits sämmtliche Großmächte den Reform-Vor schlügen der Botschafter für die Türket ihre Zustimmung ertheilt, doch ist die lieber» retchung der Vorschläge an den Sultan erst in einiger Zeit zu erwarten.

Berlin, 21. Februar. DieNordd. Allg. Ztg." meldet auS Wien, daselbst werde behauptet, in den nächsten Tagen sei eine beruhigende Lösung der kretensischen Frage zu erwarten. Ein Diplomat bestätigte, daß die Mächte die Frage einer Autonomie von Kreta nach dem Modus von SamoS diScutirt. Diese sei indessen nur dann möglich, wenn die alten Reformen durchgeführt fein würden.

Wien, 21. Februar. DaSFremdenblatt" erklärt noch« mals an leitender Stelle, Griechenland stehe kein Recht zu, die kretensische Frage zu feinem eigenen Vortheil an«» zunutzen. Im Interesse der Ruhe im Orient und im In« tereffe der Kretenser habe Europa die Hand auf Kreta ge­legt. Die Griechen müßten unter allen Umständen darauf verzichten, diese Hand von der Stelle zu heben.

Tschernowitz. 21. Februar. Auf der Alpe Dosuobczine ging eine ca. 8 Ha. umfassende Schueelawine nieder und verschüttete ein Bauerngehöft. Zwei Menschen und viel Vieh kamen dabei um.

Washington, 21. Februar. Der Senat nahm den vor« geschlagenen Antrag an, in welchem Griechenland Sym­pathie ausgesprochen wird.

München, 22. Februar. In dem großen Kaufhause M. Bern heim er am MaximilianSplatze brach gestern Mittag halb 12 Uhr Feuer aus, welches die Lagerräum- lichkeiten im ersten Stock zerstörte. Da dortselbsi meist werthvolle Teppiche und Stoffe untergebracht waren, wird der Schaden auf über eine halbe Million geschätzt. Die