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Nr. 242 Erstes Blatt Freitag de» 15. October R8T7
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Bo« de« Aufgabe« des Reichstages.
Ob die Militärstrasgesetznovelle den nächsten Reichstag beschäftigen wird, darüber find sich bekanntlich die Gelehrten noch nicht einig. Wir wollen hier daS liebliche Spiel, welche» in der letzten Zeit wieder besonders lebhaft tu der Preffe betrieben worden ist, nicht forrsetzeu und die Frage ganz uu« erörtert lasten, ob die Vorlage dem Parlamente zugehen wird oder nicht. Halten wir un- vielmehr an diejenigen Gesetzes« projecte, von denen ziemlich ficher ist, daß sie zur Berathuug gelangen werden. DaS ist die Martnevorlage und der Ge- setzentwurf, welcher die Entschädigung unschuldig Berurtheilter regelt. Hebet die erstere ist bereits so viel Tinte verschrieben worden, daß e- überflüssig wäre, hier noch etwas dazu zu sagen, umsomehr, als alle bisher in der Preffe gebrachten Einzelheiten nach osficiöser Darlegung auf Bermuthungeu oder Eombtnatiou beruhen sollen, man also überhaupt noch nichts Definitives darüber weiß. Wir wollen die Angelegenheit demnach vorläufig aus sich beruhen laffen und uns der Erwartung hingeben, daß die Regierung ihre Pläne nur nach der LeistungSsähtgkeit des deutschen Volkes einrichten wird.
Großes Interesse bringt man in weiten Kreisen dem Gesetzentwurf über die Entschädigung unschuldig Berurtheilter entgegen. Wir müssen gestehen, daß wir über die Meldung, die Regierung beabsichtige die Einbringung eines derartigen Gesetzentwurfs, überrascht waren, da mau sich an maßgebender Stelle bisher entschieden gegen eine Trennung der Frage der Entschädigung von der Frage der Einführung der Berufung ausgesprochen hatte. Und als nun in der letzten Reichstag-- lesfion die Justiznovelle wieder einmal gescheitert war, da ldurste man annehmen, daß auch die Entschädigung unschuldig Berurtheilter ad calendas graecas vertagt wordeu sei. Um ßo angenehmer wirkt die Entschließung der Regternng, welche mit ihrer Vorlage einem lange gehegten Wunsche de» deutschen Volke- nachgiebt. Denn die Forderung, den aus Grund einer RechtSirrthumS an Gesundheit und Eigeuthum Geschädigten den erlittenen Verlust in einer gesetzlich zu regelnden Weise zu ersetzen, ist schon so alt und wohl berechtigt. ES mag ja zugegeben werden, daß die Lösung der Frage eine sehr schwierige ist und sich nicht nach dem Schema F allein regeln läßt, aber alle Gesetzeutwürse, welche aus sozialpolitischem Gebiete auSgearbeitet werden, stoßen mehr oder weniger in ihrer Ausführung auf Schwierigkeiten. Unserer Ansicht nach darf überhaupt nicht die Entschädigung unschuldig Berurtheilter ganz schablonenmäßig in der Weise vorgenommen werden, -aß etwa für eine bestimmte Zett erlittener Gefängniß- oder fonsttger Strafe ein gewisser Betrag ausgesetzt wird. ES müßte eine mehrgliedrige, mit weitgehenden dtöcretionären Vollmachten auSgestattete Commission eingesetzt werden, welche jeden einzelnen Entschädigungsfall nach allen Richtungen hin eingehend zu prüfen haben würde. Eben so wie der Eine mehr oder weniger Schaden an seiner Gesundheit leidet, büßt der Andere in größerem oder geringerem Maße an seinem Eigenthum ein; vielfach wird Jemand für sein ganzes Leben die Nachtheile, welche ihm die Folgen einer Berurtheilung zu- gefügt haben, verspüren sowohl tn gesundheitlicher wie in wirthfchaftlicher Beziehung. Und daß schon Mancher anS Anlaß einer erlittenen Strafe finanziell vollständig ruinirt worden ist, kann als positiv hingestellr werden. Deßhalb hat jede Engherzigkeit bei der Beurtheilung der einzelnen Fälle zu unterbleiben, und was mau thut, thue man ganz.
Dazu gehört freilich auch die Entschädigung der unschuldig in Untersuchungshaft Gewesen. Aber eS kann nicht verkannt werden, daß die Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen Entschädigung sehr schwierig ist und zu Mrß- bräuchen Anlaß geben kann. Deßhalb find wir damit einverstanden, wenn diese Frage vorläufig noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird. Urberhaupt kann hierbei nicht verlangt werden, daß alle Diejenigen, über welche die Unter- fuchungShaft verhängt worden ist, nun auch einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn fie schließlich freigesprochen werden. Eine große Anzahl solcher Personen hat leicht- fertiger Weise die Haft über sich heraufbeschworen und scheidet dcßhalb von vornherein von einem Entschädigung-recht auS.
Man darf annehmen, daß der neue Gesetzentwurf im Allgemeinen mit den betreffenden Bestimmungen der Justiz- Novelle Übereinstimmt, welche den Entschädigungsanspruch gesetzlich anerkannt wiffen wollte. Hoffentlich werden die Be- r nhungen nach dem Wiederzusammentritt deS Reichstages r.asch gefördert, so daß recht bald die von allen Seiten schmerz- lüch empfundene Lücke in unserer Gesetzgebung auSgefüllt werde.
(xx)
Arreste
Wolffs telegraphische» Eorrefpovdmz-Bureaw
Berlin, 13. October. Der Kaiser und die Kaiserin trafen heute Nachmittag 2 Uhr 40 Min. auf der Wildparkstation ein und begaben sich nach dem neuen Palais.
Marseille, 13. October. Hier eingetroffene tongkingnefische Blätter berichten, daß daS einer Flußschifffahrtslinie gehörende Schiff »Raphael" in der Nähe von Naindinh infolge Zusammenstöße- mit einem chinesischen Fahrzeuge gesunken. Etwa 30 Personen seien ertrunken.
Kopenhagen, 13. Oktober. Nansen, der heute hier angekommen «ft, äußerte über Andrv, eS sei kein Grund vorhanden, wegen deS Schicksals Andres Furcht zu hegen. Wahrscheinlich fei er in Nordfibirten herabgesttegen, um zu überwintern.
Depeschen beS Bureau »Herold/
Berlin, 13. October. Die ordentliche Generalversammlung des soetaldemokrattschen WahlvereinS sür den vierten Berliner ReichStagswahlkreiS wurde gestern Abend polizeilich aufgelöst. Nachdem die Gegenstände der Tagesordnung erledigt waren, kam eS zu einer Debatte, in deren Verlauf der überwachende Beamte durch die AuSlaffungen eine» Redners sich veranlaßt fand, die Versammlung wegen Religionsschmähung aufzulöseu.
Berlin, 13. Oktober. Wie die Abendblätter melden, wird der WirthschaftSauSschuß, welcher zur Vorbereitung der Handelsverträge eingesetzt werden soll, noch im Oktober einberufeu werden. Bis jetzt hat von den drei Interessen- Verbänden nur der deutsche LandwirthschastSrath seine Dele- girteu ernannt.
Berlin, 13. Oktober. Zu der am Sonntag Vormittag in Gegenwart de« Kaisers stattfindenden Nagelung und Weihe der vom Kaiser den sämmtlichev Bataillonen der am 1. April d. I. neu errichteten Infanterie-Regimenter verliehenen Fahnen find der commandirende General und von jedem der neuen Regimenter eine Abordnung, bestehend andern Regimentskommandeur, einem Offizier und einem Unteroffizier nach Berlin befohlen worden.
Berlin, 13. Oktober. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Die schon erwähnte Confereuz der Ober- Postdirectoren wird im Reichspostamt morgen ihren Anfang nehmen. Die Berathnng wird fich ausschließlich auf dem Gebiete der Porto-Taris-Frage bewegen, für welche Seiten- des Publikums, insbesondere ans Kreisen deS Handels und der Industrie in der letzten Zeit Anregungen und Vorschläge erfolgt find. Falls diese Vorschläge zur Annahme gelangen, würde eS fich darum handeln, die dementsprechenden Aenderungen in den bisherigen Bestimmungen zu formuliren, um die erforderliche Vorlage an den Bundesrath und an den Reichstag vorzubereiten. Im Anschluß an die Arbeiten der Oberpoftdireciion werden im Laufe der nächsten Woche Vertreter der Handels- und der LaodwirthschastSkamwern im Reichspostamt zu einer Conferenz zusammentreten, um gutachtlich über postalische Angelegenheiten und Wünsche gehört zu werden. Personal-Reformen, die naturgemäß erst den Schlußstein bilden können, bleiben event. einer späteren Zeit Vorbehalten.
Berlin, 18. Oktober. Wie die „Post" hört, begibt fich in diesen Tagen einer der Mitinhaber der bekannten Eisenbahnwagen-Fabrik van der Zypen L CHallier in Deutz nach China und Japan, um dort neue geschäftliche Verbindungen anzuknüpfen.
Berlin, 13. Oktober. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe hat fich, wie die „Nordd. Allg. Ztg." meldet, heute Nachmittag in Begleitung des Finanzministers v. Miquel und des Botschafters v. Bülow zum Vortrag beim Kaiser inS neue PalatS begeben, wo dieselben, einer Einladung folgend, auch an der Abeudtafel theilnehmen werden.
Berlin, 13. Oktober. Der im November fertig werdende Kreuzer „Victoria Luise" wird nach Beendigung der Probefahrten im Frühjahr 1898 in daS Ausland geben und zwar wird er der ostafiatischen Kreuzerdivifion als Flaggschiff beigegeben werden.
Berlin, 13. October. Angeblich von zuverläsfiger Seite will die „Deutsche Warte" erfahren haben, daß die Entscheidung über die Militär-Strafproceß-Reform recht bald, wahrscheinlich schon vor dem Zusammentritt deS Reichstages fallen wird. Jedenfalls gilt, so schreibt daS Blatt weiter, jetzt als sicher, daß fie nicht bis nach den Neuwahlen zum Reichstage verschoben wird.
Nom, 13. October. DaS Socialistenblatt „Avanti" erklärt, die Kaufleute haben tn ihren Kundgebungen eine Thorheit begangen, da ihnen besondere Wege offen standen, um ihren Wünschen Gehör zu verschaffen. Diejenigen aber,
welche die Unordnung verschuldet haben, »hätten muthloS gehandelt, da fie der Reaction Vorschub leisteten. Die Social- demokraten seien frei von aller Schuld.
Nom, 13. October. Die Eonserenz zwischen dem Ministerium und den Vertretern de- Handelsstandes soll heute stattfinden.
Pari», 13. October. Wie aus Athen verlautet, hat daS Finanzproject Vincent- AnSficht auf Verwirklichung. Derselbe soll Vorschlägen, eine Anleihe von vier Millionen Psund sür die Zahlung der Kriegsentschädigung, eine weitere Anleihe von vier Millionen Pfund zur Deckung deS DeficitS, Tilgung der schwebenden Schuld und zu Bor- schüffen an die zurückgekehrten theffalischen Flüchtlinge.
Petersburg, 13. October. Auf der Insel Oesei au der Küste von Estland entstanden Baueruunruhen infolge der Einführung der rusfischen Sprache. Militär mußte reqnirirt werden. ES kam zn Zusammenstößen, wobei mehrere Personen verletzt wurden.
Koustautiuopel, 18. Oktober. Der Commandant der albanefischen Wache im yldtz KtoSk, Arif Eff endt, hat fich erschossen.
Berlin, 14. October. Wie daS „Berl. Tagebl." berichtet, ist dieser Tage in Kairo Salim Sardis, der Herausgeber der Zeitung „Muschir", wegen Beleidigung und Verleumdung deS deutschen Kaisers und de» Sultans zu einer Woche Gesängniß und 1OOO Piaster Geldstrafe verurtheilt und sofort verhaftet worden.
WB. München, 14.October. Im FinanzanSschnsfe erklärte der Kriegsminister, die An-fchußberathnng zur Mili- tärstrafprozeßordnung fei im BundeSrath noch nicht abge- schloffen, die Berathnng im Plenum habe noch nicht statt- gefunden. Hinfichtlich der Gestaltung der Vorlage vertrat Bayern nachdrücklich die In der bisherigen bayerischen Strafprozeßordnung enthaltenen Grundsätze, insbesondere die Gerichtsorganisation, die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit bei HauptverfahrenS. soweit diese Grundsätze durch Erfahrung erprobt; nicht minder trar die bayerische Regierung für die Wahrung der bayerischen Reservatcechte in vollem Umfange ein. Zu irgend einer Beunruhigung sei für Bayern fein Anlaß. Sollte eine gemeinsame Militärstrafprozeßordnung nicht zu Stande kämmen, so verbleibe eS in Bayern bei be« bestehenden Gesetz.
Cotates unb ptoviniieOei.
Gieße«, den 14. Oktober 1897.
* * Empfang. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog empfingen am 13. October n. A. den Poftverwalter a. D. Stotz von Ltch.
* • Personalien. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädtgst geruht, am 13. l. Mts. den Steneraffeffor Heinrich Schäfer aus Gießen unter dem Vorbehalt der Regelung feiner Anciennetät für den Fall seiner Versetzung in den Localdienst der Steuerverwaltung zum Ministeriell- secretär bei dem Ministerium der Finanzen, den Ministerial- calculator bei der Buchhaltung des Ministerium» der Finanzen, Karl Lauckhardt, mit Wirkung vom Tage seines Dienst- antritt» an zum DiftrictSeinuehmer der DistrictSeinnrhmerei Fürth zu ernennen.
• • Bon der Universität. Der außerordentliche Proseffor an der Landes-Universität Dr. Lothar Heffter hat eine« Ruf als etatsmäßiger außerordentlicher Profeffor an die Uni- verfität Bonn erhalten und wird demselben schon zum bevorstehenden Winter-Semester Folge leisten.
* * Zweite Kammer. Wie von zuständiger Seite bem „Darmst. Tägl. Anz." mitgetheilt wird, ist ein Termin für den Zusammentritt der Zweiten Kammer noch nicht in Aussicht genommen. Voraussichtlich ist nach der Geschäftslage vor Mitte D.cember nicht daran zu denken. Ob bis dahin dem Landtage der Entwurf zu einem neuen Vermögens- stenergesetz vorgelegt ist, entzieht fich vorläufig der Beur- theiluug. Unrichtig ist die Angabe, daß der Finanzausschuß die Berathnng der Beamtengesetzvorlage verschoben habe. Er hat im Gegentheil bereit- in seiner Sitzung am 7. October eine erste Lesung de- Entwürfe» oorgenommen. Ebenso ist die Behauptung, daß der Finanzausschuß die weitere Behandlung dieser Vorlage von dem Ergedniß der Steuerreform, bezw. von der Zusage der Emführung einer Staats lotterte abhängig machen wolle, dahin zu berichtigen, daß dies btl jetzt ntcht beschlossen ist.
*♦ Parlamentarisches. Die Abgg. Westernach er und Genoffen haben an Großh. Regierung das Ersuchen gc chtet, fich damit einverstanden erklären zu wollen, baß ein jäk licher dem LanbwirthschaftSrath zu überweisender Betrag von 30) Mk-


