Ausgabe 
8.4.1897 Erstes Blatt
 
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Der Hteßener Anzeiger erscheint täglich, xnil Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Kamirienötaller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Erstes Blatt

Donnerstag den 8. April

18»7

Gießener Anzeig er

Kenerak-Mnzeiger.

Lierteljähriger AvonncmcnLspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Tireis Gietzen.

fotgmb.il Tag mtcheinmb.n wuh" | chratisöeikage: Hießener Kamikienötätter. |

2lmtiid>ct* Lpeil.

Bekanntmachung,

betreffend: die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche zu Seitere# Hain, Geilehausen, Oueckbo rn, Stangenrod und Warthof bei Grünberg erloschen ist, werden die an- geordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben.

Gießen, den 7. April 1897.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Ga gern.

Derstsche^ Neic^stag.

207. Sitzung. Dienstag, den 6. April 1897.

Die Berathung des Handelsgesetzbuches wird fortgesetzt bei S 238, der vom Aufstchtsrath bet Acttengesellschaften handelt. Der letzte Absatz des Paragraphen ist erst von der Commission etn- gdüflt worden und lautet: Die Mitglieder des Vorstandes und die Beamten der Gesellschaft dürfen an der Wahl des AufstchtSrathes nicht thetlnehmen.

Abg. v. Stumm (Rp) beantragt, die Bestimmung dieses letzten Absatzes zu beschränken auf Gesellschaften,deren Actten nicht auf Namen lauten". Denn bet Gesellschaften, deren Actten auf Namen lauten und tm Wesentlichen im Besitze einer und derselben Familie seien, bedeute jene Bestimmung eine unnöthige und sogar schädliche Ec schwerung deS Geschäftsbetriebes? Werde an jener Bestimmung un verändert sestgehalten, so würde gerade das die Mobilistrung von Athen, die tm Besitze einer bestimmten Familie seien, nur in un­erwünschter Weise sördern.

Abg. Gamp (Rp.) befürwortet den Antrag Stumm und beantragt ferner Streichung der Bestimmung im dritten Absatz, »»nach ein Generalversammlungsbescbiuh, durch den eine Aussichts- - athSwahl vorzeitig (vor Ablauf der Frist, auf welche der Betreffende »»wählt ist) widerrufen wird, einer Dreiviertelmehrheit bedürfen soll. Rt dner führt auS, einfache Mehrheit müsse genügen, um einen AassichtSrath wieder abzusetzen, der sich vielleicht allerlei Manipu- lai ionen zum Nachthetl der Gesellschaft habe zu Schulden kommen laßen.

Staatssecretär Nieberding spricht sich für den Antrag Stumm, aber gegen den Antrag Gamp aus. Es liege im Interesse der kl ctigkeit einer Gesellschaft, daß nicht ein Aufstchtsrath jederzeit gar zu leicht wieder abgesetzt werden könne.

Abg. Lenzmann (srs. Vp.) ist für Streichung deS ganzen von der Commission neu beschlossenen letzten Absatzes, während Abg. Vpahn (Ctr.) denselben besürwortet.

Der Antrag Gamp wird abgelehnt, der Antrag Lrtumm zum letzten Absatz angenommen, dann aber der so umgestaltete letzte Absatz ganz abgelehnt.

S 240 handelt von der Tantieme deS Aufsichtsraths. Besteht dieselbe in einem Anthetl am JahreSgewtnn, so soll, nach dem Beschluß der Commission, der Tanttömeberechnung nur derjenige JahreSgewtnn zu Grunde gelegt werden, der nach Abzug von 4pCt. Actienzinsen verbleibt.

Abg. v. Stumm beantragt dies zu stretchen.

Staatssecretär Nieberding tritt für diesen Antrag ein, denn andernfalls würde der Aufstchtsrath ja gar keine Vergütung erhalten, wenn der Jahresretngewtnn nur 4pCt. Dividende oder weniger aus­mache. Der Aufstchtsrath werde alsdann, um nicht ganz leer aus- zug hen, zu sehr geneigt sein, zur Erhöhung des JahresgewtnneS Risikos etnzugehen zum Nachtheil deS Unternehmens.

Inzwischen geht noch ein längerer Antrag hierzu ein von dem Abg. Trimborn; bis zur Drucklegung dieses Antrages wird die Weiterberathung des Paragraphen ausgesetzt.

S 260 handelt von den Ansprüchen der Gesellschaft an die Gründer. Die Commission hat beschlossen, daß dergl. Ansprüche schon geltend gemacht werden müssen, wenn dies von den Besitzern von lOpCt. deS ActiencapitalS verlangt wird. In der Vorlage stand 20pCt.

Abg. v. Stumm beantragt Wiederherstellung der Vorlage.

Abg. v. Strombeck und Hahn ersuchen dringend, an dem Commtssionsvorschlag festzuhaltcn, widrigenfalls es einer Minorität zu sehr erschwert sein dürfte, selbst die begründetsten Ansprüche an Gründer der Gesellschaft geltend zu machen.

Der Antrag Stumm wird abgelehnt.

S 261 spricht dem beklagten Gründer, gegen den solche Ansprüche geltend gemacht werden, das Recht zu, wegen der ihm drohenden Nachthelle von der klägerischen Minderheit Sicherheitsleistung nach freiem Ermessen des Gerichts zu verlangen.

Abg. v. Strombeck beantragt, tm Interesse der Minderheit, dem Beklagten jenes Recht überhaupt nur zu gewähren, wenn das Gericht dies anordnet.

Der Antrag wird nach kurzer Debatte abgelehnt.

Bei S 293, von der Liquidation einer Acttengesellschaft handelnd, wird auf Antrag Stephan-Beuthen neu hinzugesügt, daß aus Antrag eines Betheiligten neue Liquidationen vom Gericht zu bestellen find, wenn sich nach beendeter Liquidation nachträglich noch weiteres oer- theilbares Vermögen berauSftellt.

In dem dritten BucheHandelsgeschäfte", Abschnitt: Allgemeine Vorschriften, hat die Commifsion eine Reihe wichtiger Bestimmungen der Vorlage gestrichen. Den 8 339, wonach entgegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch kaufmännisch vereinbarte Conventional- strafen nicht vom Richter herabgesetzt werden dürfen; ferner $ 340, wonach bei einer handelSgeschästltchen Bürgschaft dem Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zustehen soll; $ 341, wonach auch mündliche Schuldner sprechen giftig sein sollen, also ohne die Forrn- vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, und 8 342, wonach, ent­

gegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch, für höher als mit 6 pCt. ver­zinsliche Schulden aus Handelsgefchäften kein unbedingtes KündigungS- recht bestehen soll.

Senator Klägmann bittet dringend um Wiederherstellung aller dieser Paragraphen. Dieselben seien geltendes Recht und ge­hörten zu den besten Bestimmungen des bestehenden Handelsgesetz­buches. Ihre Wiederherstellung liege tm Interesse der geschäftliche« Ehre unserer Kaufleute, tm Interesse unseres Großhandels und seines Verkehrs mit dem AuSlande.

Abg. Lenzmann (frs. Vp.) beantragt Wiederherstellung sämmt- licher vier Paragraphen. Er werde nicht Anstand nehmen, Ange­sichts der Leere des Hauses die Beschlußfähigkeit desselben anzu- zweifeln. Mit all' diesen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz­buches, falls dieselben auch für den Kaufmann Geltung haben sollten, würde der deutsche Kaufmann dem AuSlande gegenüber dtrect <16 mtnderwerthtg erscheinen.

Senator Burchard-Hamburg bittet gleichfalls, die Paragraphen aufrecht zu erhalten. Die Vorschläge, um die es sich hier handelt, sind vor 30 Jahren auf der Nürnberger Conserenz ohne Wider­spruch angenommen worden. Damals schon hatte man die Auf­fassung von der Unverbrüchlichkeit des im Handelsverkehr gegebenen Wortes. Man war überzeugt, daß man das Erforderniß schrift­lichen Versprechens fallen lassen müsse, weil sonst die Beweglichkeit des geschäftlichen Verkehrs viel zu sehr erschwert werden würde. I« Handelsstande ist man gewöhnt, das Wort heilig zu halten. Gin Mann ein Wort!

Abg. Roeren (Ctr.) befürwortet die Streichung der Para­graphen, insbesondere des 8 339. Glaube man, daß, wenn $ 33® gestrichen bleibe, darum auch nur ein einziges Geschäft weniger mit dem Auslande abgeschlossen werden würde?

Abg. Frese (srs. Vg.): Streiche man 8 339, so würde das eine ganz unzulässige Beschränkung der dem Kaufmann zustehenden Vertragsfreibeit sein. Kein Kaufmann könnte sich eine vertraglich vereinbarte Conventionalstrafe von einem Richter herabfetzen lasten. Denken Sie doch an Ihr Börsengefetz und daran, was Sie schon mit Ihrer Aufhebung des Terminhandels angerichtet haben! Wir wollen ja kein Privileg, wir wollen, daß nicht unfer Wort wenig« werth sei, als ein Wort drüben im Auslande.

Abg. Bassermann (nl.), für die Commissionsbeschlüsse, hält namentlich die Streichung der Paragraphen 342 (Kündigungsrecht bei hohem Zinsfuß) und 339 (Conventionalstrafe) für geboten.

Abg. Gamp (Rp.) verwahrt sich dagegen, als ob nicht auch die Ntchtkaufleute einen idealen Begriff von dem Worte und Wort­halten hätten. Aber weshalb solle denn ein Kaufmann, ein Klein- kaufmann, nicht unter demselben Recht stehen, wie etwa ein Land« wirth, ein Großgrundbesitzer? Mit der Aufrechterhaltung des Para­graphen 339 (betr. Conventionalstrafe) würde er allenfalls einver­standen fein, aber zur Wiederherstellung der Paragraphen 34042 liege kein Grund vor.

Die Paragraphen 33941 werden aufrechterhalten, dagegen Paragraph 342 gestrichen.

Fenitteton.

Nansen der Rettung nahe.

Aus: Nansen, In Nacht und EiS.

(Eeipzig, F. A. Brockhaus, 2 Bände, gebunden 20 SJlt.)

DienStag, 23. Juni.

Do I eleepP do I dream?

Do I wonder and doubt? Are things what they eeem ? Or in viaions about?

Was ist geschehen? Ich kann eS noch immer kaum fassen. Die unerschöpflich sind die Wechselfälle dieses Wanderlebens! vor einigen Tagen im Wasser um das liebe Leben kämpfend, vorn Walrossen angegriffen- das Leben eines Wilden führend, das ich nun schon seit länger als einem Jahre ertragen habe «ft der Gewißheit, eine weite Reise vor unS zu haben über SIS und Meer, durch unbekannte Regionen, ehe wir anderen menschlichen Wesen begegnen, eine Reihe voll Wechselfälle, toll Enttäuschungen, an die wir so gewöhnt sind und jetzt ein Leben deS civilifirten Europäers, umgeben von tttem, was die Civilisation an Luxus und Wohlleben bietet; in Ueberfluß Wasser, Seife, Handtücher, saubere, weiche Wollkleider, Bücher und Alles, nach dem wir während all' Itt langen Monate geseufzt haben!

ES war kurz nach Mittag, als ich am 17. Juni auf« Kmd, um daS Frühstück zu bereiten. Ich war nach dem Raube der See hioabgegangen, um Wasser zu holen, hatte fttuet angewacht, daS Fleisch zerschnitten und in den Topf jtlegt und bereits einen Stiefel ausgezogen, um wieder in len Gack zu kriechen, als ich bemerkte, daß der Nebel über htn Laude seit dem vorhergehenden Tage sich etwas gehoben stttte. Ich dachte, eS sei ebenso gut, die Gelegenheit zu be- »chm und Umschau zu halten, als zu schlafen, zog daher ita Stiefel wieder an und begab mich auf einen nahen Hügel, m nach dem weiter drinnen liegenden Lande zu blicken.

Vom Lande her kam eine sanfte Brise, die von den 8trgen dort einen verwirrenden Lärm von Tausenden von kgMlmmen herübertrug. Während ich auf diese Laute deS 8ib»nS horchte und die Schaaren der über mir hin- und Wiegenden Alke beobachtete, während mein Auge der Küsteu- iiata folgte, auf den dunkeln, nackten Bergwinden ruhte und

über die Eiseberien und Gletscher eines Landes glitt, daS, wie ich glaubte, noch von keines Menschen Blick geschaut, noch von keines Menschen Fuß betreten war, baß in art tifcher Majestät hinter seinem Nebelmantel ruhte: ba schlug plötzlich ein Laut an mein Ohr, ber bem Bellen eines Hundes so ähnlich war, baß ich auffuhr. ES waren nur ein paar Belllaute, aber eS konnte nichts AnbereS sein. Ich strengte das Gehör an, vernahm aber nichts mehr, als nur den alten brodelnden Lärm der Tausende von Vögeln. Ich mußte mich doch geirrt haben; es waren nur Vögel, die ich gehört hatte, und wieder glitt mein Blick zu den Straßen und Inseln im Westen. Dann kam das Bellen nochmals: erst einzelne Laute, dann ein richtiges Gebell; eS war ein rauheres und ein dünneres Bellen, ein tiefer und ein hellerer Ton; daran war nicht länger zu zweifeln. In diesem Augenblicke fiel mir ein, daß ich am Tage vorher zwei Knalle gehört hatte, die wie Schüsse klangen, die ich mir aber als Geräusch im Eise erklärt hatte. Ich rief Johanseu zu, daß ich im Lande Hunde bellen hörte. Johansen sprang aus dem Sacke, in welchem er geschlafen hatte, und eilte aus dem Zelt.Hunde?" Er wollte eS nicht sofort glauben, sondern mußte selbst herauf­kommen und mit eigenen Ohren hören, während ich das Frühstück bereitete.

Er bezweifelte die Möglichkeit sehr stark, glaubte aber doch ein- oder zweimal etwas zu hören, was als Hundegebell gelten konnte. Dann ging es aber im Geräusch der Vögel unter, und unter Berücksichtigung aller Umstände meinte er, das, was er gehört habe, seien doch nichts anderes als Vogelstirnrnen gewesen. Ich sagte ihm, er möge glauben, was er wolle, jedenfalls würde ich mich so rasch wie möglich aufmachen. Ungeduldig stürzte ich daS Frühstück hinunter. Ich hatte den letzten Rest Maismehl in die Suppe geschüttet, io dem sichern Gefühl, Abends Mehlspeisen genug zu haben. Während wir aßen, erörterten wir die Frage, wer sein könne, unsere Landsleute ober Engläuber. Wenn bie englische Expebition war, bie man bei unserer Abreise nach Franz.Joskph Land geplant hatte, was sollten wir bann machen?

,,£), wir brauchen nur einen oder zwei Tage bei ihnen zu bleiben", sagte Johanseu,und müssen bann nach Spitz­bergen weitergehen, sonst wirb eS zu lange dauern, bis wir nach Hause kommen."

Ueber diesen Punkt waren wir einig; wir wollten aber

dafür sorgen, daß wir von ihnen gute Lebensmittel für die Reise bekämen. Während ich voranging, sollte Johanse« zurückbleiben, um nach den Kajaks zu sehen, damit wir nicht Gefahr liefen, daß sie mit dem Eise forttrieben.

Ich holte meine Schneeschuhe, Fernrohr und Büchse hervor und war fertig. Ehe ich mich aufmachte, begab ich mich nochmals auf den Hügel, um zu lauschen und nach einem Wege über das unebene EiS landeinwärts auSzuschaueu. Es war kein Geräusch wie Hundegebell zu hören, nur baß schrille Geschrei von Alken und Krabbentauchern und daS Gekreisch der Stummelrnöven. Ob doch diese waren, die ich gehört hatte? Zweifelnd machte ich mich auf den Weg. Dann sah ich vor mir frische Führten eineß ThiereS. Es konnten kaum Fahrten eines Fuchses sein, denn dann müßten die Füchse hier größer fein, als ich sie je gesehen hatte. Aber Hunde? Konnte ein Hund in der Nacht nur wenige hundert Schritt von unS entfernt gewesen sein, ohne zu bellen oder ohne daß wir gehört hätten? Das schien kaum wahrscheinlich zu sein. Was eS aber auch war, nie konnte eS ein Fuchs gewesen fein. Ein Wolf also? Ich ging weiter, voll wunderlicher Gedanken, zwischen Gewißheit und Zweifel schwankend. Sollten hier all unsere Mühen, all unsere Schwierigkeiten, Ent­behrungen und Leiden enden? ES schien unglaublich, und doch aus dem Nebellande des Zweifels begann endlich Gewißheit aufzudämmern.

Im Anschluß an baß Vorstehende, welches wir Nansm'S soeben in der gebundenen Ausgabe erscheinendem WerkeIn Nacht unb Eis" mit Genehmigung deS Verlegers, F. A. BrockhauS in Leipzig, entnehmen, können wir unser Unheil über das hochbedeutsame Werk kurz fassen.

Was Nansen geleistet, ist bewunderungswerth. Mit der Schilde­rung seiner einzig dastehenden Erlebnisse in den Eiswüsten deS Storb- Sflrl! unablässigen KampstS mit den finstern oerderbendrohendvr MZ^en spannt cr den Leser und gibt zugleich ein Bild seiner kraft- oollen Persönlichkeit, eines Vorbildes wahren ManneSrnuthes und echten Forschergeistes.

Die reiche, elegante AuSstatlung, die die Verlagshandlung bem Werke trotz des billigen Preises zu Th eil werden ließ, ist rühmend anzuerkeonen^ insbesondere ist die Beigabe der 8 Chromotafeln nach Originalen Nansm'S, der 4 Karim und der 207 Abbildungen hervor­zuheben. Text und Ausstattung vereinigen fich, das Werk für Jeder« mann empsehlenSwerlh zu machen.

Die Lieferungsausgabe wird vom 21. April ab ebenfalls eamplet zu haben sein.