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die Ablehnung des auf erneute Beschlußfassung gerichteten Antrages zu empfehlen und daS nach dem Project deS Stadt- bauamtcs erforderliche Gelände hinter drm Bahnhöfe zu er­werben.

Bekanntlit enthielt die von 14 Mitgliedern der Stadt­verordneten Versammlung eingereichte Petition folgende dre Fragen:

1) Ob es richtig ist, daß der Beschluß der Stadt- verordneten-Bersammluug vom 18. Juni 1896, obwohl der­selbe von Interessenten im Instanzenwege angefochten und über seine Rechtswirksamkeit noch nicht entschieden ist, bereits zur Ausführung, insbesondere durch Geländeankauf gebracht wird?

2) AuS welchem Grunde die Petition einer dahier statt­gehabten Bürgerversammlung, die au die Stadtverordneten­versammlung gerichtet ist, noch nicht zur Vorlage gebracht wurde?

3) Auf welchem Grunde eine gleiche Unterlaffuug hin­sichtlich einer von Viehhändlern auSgegangeneu Petition beruht?

Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkte zu Frage 1: Rach Artikel 46 der Städteordnung hat der Bürgermeister u. A. aach die Beschlüsse der Stadtverordueteu-Versammlung auSzuführeu- derselbe hat dabet (abgesehen von dem Falle der ihm zustehendeu Beanstandung der Ausführung eines Beschlusses) mit Ausführung eines solchen weder den Ablauf der vterwöcheutlicheu ElnsprachSfrtst noch die endgültige Ent­scheidung über eine dagegen etwa von Privatinteresseuteu eingelegte Beschwerde abzuwarten. Im vorliegenden Fall war eS schon mit Rücksicht auf die im kommenden Spät­sommer bevorstehende Verlegung des Güterbahnhofeö auf die Westseite der Bahn und auf die geplante Anlage öffent­licher Lagerhäuser und Lagerplätze eine besondere Pflicht des Bürgermeisters, die Ausführung deS gedachten, auf den Er­werb deS erforderten Geländes gerichteten Beschlusses nach Kräften zu fördern. Geländeankäufe find daselbst übrigens noch nicht erfolgt, würden auch nur mit Vorbehalt der Ge­nehmigung der Stadtverordneten-Verfammlung oder nach den für Ankäufe des StadterweiteruugSfondS geltenden Vor­schriften erfolgt sein.

Zu Frage 2 theilt Herr Oberbürgermeister Gnauth Folgendes mit: Die hier gemeinte Eingabe der Herren Hanau u. Gen. vom l.Jultv. I.gibt" lediglichKenntuiß" von der mißbilligenden Resolution einer am 27. Juni v. I. stattgehabten Bürgerversammlung undmacht Mittheilung" von der erfolgten Einlegung des RecurseS gegen den Beschluß der Stadtverordveteu-Bersammlung. Diese Eingabe ist aus­weislich des ProtocolleS in der Sitzung der Stadtverordneten- Verfammlung vom 16. Juli v. I. zur Keuntniß derselben gebracht worden,- von den 14 Interpellanten waren 12 in jener Sitzung anwesend.

Die dritte Frage wurde von Herrn Oberbürgermeister Gnauth wie folgt beantwortet: Die Eingabe der Herren Euler und Genossen vom 27. Ociober v. IS., enthaltend die gleichlautenden Petitionen auswärtiger Viehhändler, sollte wie die meisten für die Stadtverordueteu-Versammlung bestimmten Einläufe, und wie beispielsweise auch daS den erhobenen RecurS abweisende Erkenutniß des KretSauSschuffeS der Stadtverordueteu-Versammlung mitgetheilt werden, sobald eine weitere sachliche Beschlußfassung derselben zur Frage der Verlegung deS ViehmarkteS veranlaßt und vor­bereitet war. Zn einer früheren Mittheilung jener Ein­gabe lag um so weniger Grund vor, als der wörtliche In­halt der Petitionen und die Zahl ihrer Unterschriften gleich­zeitig mit ihrer Einreichung in den hiesigen Tagesblättern veröffentlicht worden waren.

Zum CommtsfionSbefchluß bemerkte Herr Oberbürger­meister Gnauth, daß man das Vorhandensein eines RormalbahnanschluffeS an einen Vtehhof für erforderlich erachtet, weil der größte Thetl des Viehes mit der Bahn die Stadt verlaffe, und nur der Platz, am künftigen Güterbahnhof ermögliche diesen Bahnanschluß. Die Möglichkeit des Anschlusses eines in der Nähe deS Schlacht­hauses belegenen ViehmarkteS an die Bieberthalbahn sei zu­zugeben, doch müsse dabei mit Umladung des Viehes gerechnet werden- die Möglichkeit, die schmalspurig zu erbauende Bteber- thalbahn mit Normalspurwagen zu befahren, sei aus­geschlossen wegen der ungünstigen Curvenverhältuisse an der Lahnbrücke und deS Umstandes, daß bet Normalwagen mit mindestens 4 Meter lichtem Raum in der Brette gerechnet werden müsse. Ein nicht außer Betracht zu lassender Vortheil sei bet einer Verlegung des Viehmarktes hinter die Bahnhöfe deffen gemeinsamer Betrieb mit den projectirten öffentlichen Lagerhäusern gewesen, der Vortheil größeren Gelänbeerwerbs^ liege ferner in der Möglichkeit deS Austausches zu Baulich- ketten geeigneter Plätze zwischen Biehmarkt und Lagerhäusern. DaS Project deS StadtbaumeisterS sehe eine Geländefläche von 28,000 Meter vor, wovon 4000 auf die GeletS- anlagen entfallen, der Diehmarktplatz links der Rodhetmer- straße meffe 4474 Q-Meter, der rechts 3448 Q Meter, daS in der letzten Petition von Juda Katz u. G. erwähnte Jung- blut'sche Befitzthum umfaffe 1800 Q Meter, daS Herz- berger'fche 2160 Q Meter. Alles in allem genommen, biete demnach das in der Neustadt in Frage kommende Gelände nicht annähernd die räumlichen Berhältniffe wie der hinter dem Bahnhofe,- hierzu komme noch, daß die DiSpofitiou über da» rechts der Rodhetmerstraße gelegene Gelände noch durch Gebäude beeinträchtigt werde. Die beiden genanoten Be­sitzungen feien mit 72,130 Mk. in die Braudversicherung eingetragen, so daß nach Abzug des GebäudewertheS der Platz noch belastet bleibe mit circa 50,000 Mk. Die Eommisston hat bezüglich der Maffenpetitiouen erklärt, daß fich die Petenten darin wegen der Lage des künftigen Viehhofes nur negativ geäußert, nirgends sei gesagt, daß «an den Vtehhof hinter daS Schlachthaus verlegen solle. Die auf dem Vtehhof zu errichtenden Stallungen würden, wenn «ach Anficht des Herrn Prof. Winkler angelegt, weniger Ge­fahr für Ansteckung und Verbreitung von Seuchen bieten, als Prtvatstülle. Herr Oberbürgermeister Gnauth ging

auf die weiteren Punkte der Petitionen des Näheren ein und erklärte, er ziehe daraus das Fazit, daß es angesichts deS sich öfter widersprechenden Inhalts derselben das Richtige sei, wenn die Stadtverordneten ihrer Ueberzeugung folgten. Die Wünsche und Besorgnisse hiesiger Interessenten und Local- intereffen köauten berücksichtigt werden, aber mau könne nicht zugeben, daß daS Gesammtinteresse gefährdet werde. Die Einkäufe Auswärtiger seien in den seltensten Fällen Gelege» heitSkäuse, fast jeder Käufer werde sich darüber klar, waS er kaufen wolle, ehe er nach Gießen gehe. Der geltend gemachte Unterschied im Umsatz an den Markttagen sei zu ziehen zwischen Dienstags- und Mittwochsmarkt, der letztere bleibe erhalten und damit auch der Verkehr in der Altstadt. Was die heutige Behandlung der Ma^ktfrage in der Stadtverord- ueten-Bersammlung selbst betreffe, so stelle er zunächst die Frage zur Erörterung, in wieweit der § 43 der Städte- ordoung Anwendung finde auf diejenigen Herren Stadt­verordneten, bezüglich deren der Gedanke auftauchen könnte, daß sie als befangen betrachtet werden könnten, da hier Interessen ihrer Anverwandten berührt würden. Herr Ober­bürgermeister Gnauth theilt hierauf die Namen derjenigen Stadtverordneten mit, deren Competenz bet der Berathung und Beschlußfassung über die Marktfrage auf Grund des angezogeneu Paragraphen in Frage zu stellen sei. Besonders sei die» bet Herrn Stadtverordnete Grünewald der Fall, weil die Folge des Beschlusses vom 18. Juvi der Erwerb von Ge­lände des Herrn Bergwerkdirector- Pascoe, der Schwieger­vater des Herrn Grünewald ist, sei. Er habe fich für ver­pflichtet erachtet, darauf hinzuweisen, daß vor Eintritt in die Berathung über die Frage entschieden werde, ob Jemand aus der Versammlung aus dem in § 43 der Städteordnung erfichtlicheu Grunde verhindert sei, an der Berathung und Beschlußfassung theilzunehmen.

Herr Löb er erklärt hierauf, daß er die Petition ledig­lich im Interesse der Bürgerschaft unterschrieben, nicht im Interesse seines Geschäfts,- ebenso erklärt Herr Schwall, daß er wegen eines Kunden, den er in der Neustadt habe, die Jntereffen der Stadt nicht hintansetzeu wolle.

Herr Grünewald behandelt hierauf eingehend die Frage, ob ein Stadtverordneter aus den vom Herrn Ober­bürgermeister mitgetheilten Gründen verhindert werden könne, tu der Angelegenheit zu votiren. Jedenfalls fei nicht nach den Interessen Derjenigen geforscht worden, die s. Zt. für die Verlegung des ViehmarkteS gestimmt; vor die Frage, ob dabet die Jntereffen seines Schwiegervaters berührt wer­den, sei er das erste Mal durch das eben Gesagte deS Herrn Oberbürgermeisters gestellt worden,- sei dieses Interesse für die Abstimmung maßgebend, so hätte er eigentlich für die Verlegung stimmen sollen; eS liege zum Aufwerfeu der Frage, ob hier daS Interesse einiger Stadtverordneten mit- sptele, kein Anlaß vor. Herr Dr. Gutfleisch selbst habe, als »S fich um den Beschluß handelte, die OmntbuSgesell- schäft zu subvrutiouiren, erklärt, daß das Interesse einzelner Stadtverordneten an der Gesellschaft fie nicht unfähig mache, mit abzustimmeu.

Herr Haubach, dessen Verwandtschaft mit dem In­teressenten Euler vorher betont wurde, erklärte, daß ihn kein anderes Interesse an der Sache leite, als das der All­gemeinheit.

Herr Dr. Gutfleisch hält die Bezugnahme des Herrn Grünewald auf feine Meinung in der die Subvention der OmnibuSgesellschaft betreffenden Sitzung nicht für richtig- der angezogene Fall habe anders gelegen.

Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärt, daß nicht zu prüfen sei, ob ein Mitglied sein Interesse zur Richtschnur seiner Handlung mache, sondern ob ein Privattnteresse eines seiner Angehörigen vorliege, wobei eS ganz gleich sei, ob daS betreffende Mitglied mit seinen Angehörigen in Feind­schaft lebe oder in Freundschaft- die Berhältniffe müßten geklärt werden, ehe in der Sache weiter verhandelt werden könne; er sei bezüglich der Theilnahme deS Herrn Grüne­wald in Zweifel - Herr PaScoe habe sein Gelände für un­verkäuflich erklärt, eS stehe also da» Enteignungsverfahren bevor und damit würden Privatintereffeu eines Angehörigen des Herrn Grünewald berührt.

Herr Grünewald bemerkt, durch den Beschluß über die Viehmarktfrage, einerlei wie er ausfalle, würde die Ex­propriation von Grundeigenthum nicht berührt, da darüber eine andere Behörde zu entscheiden habe, eS handle fich nur um Verlegung des Marktes und da habe er daS Recht, mttzusttmmen.

Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkt, daß die Commtsfion die Expropriation bereits ins Auge gefaßt habe.

Herr Dr. Gutfleisch vertritt die Ansicht, daß die Herreu Löber, Schwall und Haubach nicht an der Sache tuteresfirt eien, ebenso sei nach Herrn Grünewalds Erklärung für seine Person an deffen Befangenheit nicht zu glauben, dagegen sei deffen Schwiegervater tuteresfirt und somit sei Herr Grüne­wald auf Grund des § 43 der Städteordnung zur Abstim­mung und Berathung nicht zuzulassen.

Herr Grünewald erklärt unter Darlegung seiner Ansicht über die Auslegung des § 43, es scheine, als wolle man ihn beseitigen - er rufe den Gerechtigkeitssinn der Stadt­verordnetenversammlung au und verwahre sich entschieden legen jede Unterstellung der Vertretung des Interesses einer hm verwandten Person.

Herr Löber bestreitet ebenfalls, daß Herr Grünewald Privattnteressen vertreten werde.

Herr Dr. Gaffky erklärt, seine Instruction zur Ab- itmmung über die Zulassung deS Herrn Grünewald lediglich aus der Städteordnung nehmen zu wollen.

Herr Jughardt erklärt, wenn man Herrn Grüne­wald ausschließe, müsse man dies auch mit Herrn Hau­bach thuu.

Herr Dr. Gutfleisch widerlegt den Vorwurf, den Gegner rechtlos machen zu wollen, seine Abstimmung würde gerade so lauten, wenn Herr Grünewald auf seiner Seite wäre. ,

Herr Oberbürgermeister Gnauth wendet fich gegen !

Herrn Grünewald wegen des Vorwurfes der illoyalen Be­handlung der Sache- er stellt in Aussicht, daß die Zulassung des Herrn Grünewald bei allenfallsiger Anfechtung de- heu­tigen Beschlusses berührt werden würde.

Herr Grünewald wendet fich gegen die Herren Dr. Gutfletsch und Dr. Gaffky, und wiederholt, daß hier Privat- iuteressen nicht in Betracht kämen.

Herr Dr. Gut fleisch legt dar, daß durch den heutigen Beschluß das Eateignungsverfahren etngeleitet werde und constatirt, daß dadurch daS Interesse des Herrn PaScoe ein recht reales werde.

Herr Schwall tritt für die Zulassung des Herrn Grünewald ein.

Herr Grünewald erklärt, eine führende Rolle in der Bewegung gegen den Beschluß vom 18. Jani nicht gespielt zu haben, er habe deshalb jede Vertretung, die ihm angetragen, abgelehnt.

Herr Walle n felS ist gegen den Ausschluß Grünewalds.

Herr Dr. Gaffky erklärt, von jeder Animofilät gegen Herrn Grünewald frei zu sein.

Die Abstimmung über die Frage, ob Herr Grünewald nach Vorschrift deS Art. 43 der Städte Ordnung verhindert sei, an der Abstimmung theilzunehmen, ergab Verneinung der­selben. (Schluß folgt.)

_ CoceUs nnt> provinzielle«.

Gießen, den 6. Januar 1897.

** Kredit erfrier. Der kommende Sonntag, 10. Januar, ist der hundertjährige Geburtstag des Theologen D. Karl August Credner, welcher von 1832 an bis zu seinem 1857 erfolgten Tode der theologischen Facultät unserer Ludewig» Universität angehört und eine erfolgreiche Wirksamkeit entfaltet hat. Eine Anzahl seiner ehemaligen Schüler hat seinem Andenken eine Marmortafel gewidmet, welche an dem Hause, in welchem Credner während seines Hierseins gewohnt hat und gestorben ist, Frankfurterftraße 11, (Besitzer: A. Austerlitz), zum bleibenden Gedächtniß angebracht werden soll. Die Uebergabe dieser Tafel findet kommenden Sonntag in Verbindung mit einem Feftacte statt, durch welchen die theologische Facultät das Andenken ihres ver­dienten ehemaligen Mitgliedes feiert und dessen Mittelpunkt die Gedächtuißrede des Herrn Prof. D. Baldensperger, der CrednerS Fächer jetzt vertritt, bilden wird. Die Feier ist von Gesängen deS evangelischen Ktrchengesaug Vereins um­schlossen, der seine Mitwirkung in dankenSwerther Weise zu­gesagt hat. Wie wir hören, werden sich zahlreiche Mitglieder der Familie Credner zu der Feier etnfinden. Wie aus der Einladung der theologischen Facultät erfichtlich, ist dieselbe auch wetteren Kreisen zugänglich und find die Verehrer deS hervorragenden Gelehrten und seiner hier noch unvergessenen Familie zu dem Festact freundlich eingeladen.

* * Steins Eaalbau. Morgen Donnerstag Abend findet ein großes Bierconcert, von unserer RegimentSmufik auSgeführt, statt. Da» Programm ist für einen recht ver­gnügten Abend zusammengestellt.

* * Panorama. Marocco und der Einzug des Sultan in Tanger gelangt im Panorama in den Neuenbäueu zum ersten Male zur Ausstellung. Ferner werden die Be­sucher mit den Straßen, Moscheen, Gebäuden, Bewohnern der Städte Tanger, Tetuan, Fez und Marrakesch bekannt gemacht. Diese Serie bleibt nur bis SamStag stehen. Am 24. Januar wird das Panorama geschlossen.

* Evangelischer Arbeiterverein. Eine interessante Statistik über die Ausdehnung der evangelischen Arbeiter- vereine Deutschlands hat soeben derEvangelische Arbeiter­bote" veröffentlicht. Darnach besteht der Gesammtverdand evangelischer Arbeitervereine Deutschlands aus 237 Vereinen mit 52,402 Mitgliedern, wovon 32,822 dem Arbeiter-, 9470 dem Handwerker und 10,110 einem anderen Stande angehören. Von den einzelnen Verbänden aus dem Gesammt- verbande sei der rheinisch-westsälische Verband mit seinen elf Vereinen und 28,245 Mitgliedern, wovon 19,148 dem Arbeiter-, 4070 dem Handwerker- und 5027 anderem Stande angehören, erwähnt. In diesem Verbände bestehen 96 BereinSbiblio- theken mit 20,547 Bänden. Die Vereine haben ein Ge- sammtvermögen von 152,233 Mk. baar, dann 62,858 Mk. Mobtliarvermögeu und 337,500 Mk. Immobiliarvermögen.

Bauwesen. Gutem Vernehmen nach tritt am 1. April lfd. IS. eine neue Organisation unseres Bauwesens ins Leben. Die Straßenbauämter gehen ein- die Staats­straßen gehen in die Verwaltung der Kreise über, für jeden Kreis wird ein Bauinspector bestellt, deffen Reffort tie Kreis- und Staatsstraßen, das Gemeinde Hochbauwesen und die Be­gutachtung der Baugesuche der Privaten unterstellt werden. Bisher wurden die KreiSstraßen durch Kreis-, die Staats­straßen durch staatliche Beamten verwaltet. Die Hochbau- und Wasserbau-Aemter bleiben, wenn auch mit verminderter Competenz, fortbeftehen.

Patent Umschreibung. Vorrichtung zur Feststellung drehbarer Sägeblätter usw.: Karl Dörmer, Forstgartrn bei Gießen.

Neber den neuen PrSstdeute« der zweite« hessische« Kammer wird derFranks. Ztg." aus Darmstadt berichtet: Unter den Mitgliedern der Nationalliberaleu Partei besteht die Absicht, Herrn Kreisrath HaaS-Offenbach zum Präfi- deuten der zweiten Kammer zu wählen. Diese Candidatur hat nunmehr die beste Aussicht, da auch die Mitglieder der CentrumSpartei für Herrn Haas stimmen werden.

- o- AuS der Wetterau, 5. Januar. Seit einigen Wochen grasfirt die DiphtheritiS wieder ziemlich stark in hiesiger Gegend. Besonders in Södel find so viele Familien von dieser tückischen Krankheit betroffen, daß die beiden Schulen bereit» seit Mitte December v. IS. geschloffen find. Dank der fürsorglichen Behandlung deS dort ansässigen tüchtigen Arztes, Herrn Dr. Scriba, und dank der vortrefflichen Wirkung deS neuen Heilserums, welches tu den allermeisten