Ausgabe 
6.10.1897 Zweites Blatt
 
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W. sie habe nicht schreien können, wohl habe sie aber ge- jammert und gewimmert. Auf die Frage de- Vorsitzenden, warum fie in der Nach» der Thar ihrer Mtimagd, die doch munter gewesen, nicht den Vorfall mit Heinrich Dörr mit« getheilt, sagt die Zeugin aus, fie sei froh gewesen, io- Bett -u kommen. Auf Befragen de- DertheidigerS, Recht-anwalt Katz, erklärt die Zeugin, Ende Oc'ober ihrer Niederkunft evtgegenzufehen.

Die Mitmagd der Zeugin Bondlo auf der Damme-« Mühle, die ISjährtge Eltsabethe Frick von Rnhlk'rchen, z. Zt. noch bet de- Angeklagten Vater in Dienst, bestätigt, daß fie mit der Bondio in unverschlofieoem Zimmer zusammen in einem Bett geschlafen habe. Der Angeklagte habe ihr nie unfittliche Anträge gestellt, ob derselbe mit der Bondio intim verkehrt habe, wisse fie nicht. Die Zengin kommt dann auf ihr Erwachen in der betreffenden Nacht und bekundet, daß die Mitmagd auf ihre Frage, wo fie gewesen, ihr ge­antwortet habe, fie sei unten gewesen und habe ein Bedürfniß verrichtet, weiter habe die Bondio ihr nicht- gesagt. Am Morgen sei dieselbe nicht aufgestanden und habe fie gebeten, Elise Dörr, die Schwester deS Angeklagten, zu rufen. Diese habe ihr, der Zeugin, darauf gesagt, daß die Bondio ihr mitge« theilt, der Angeklagte habe fie durch die Scheuer auf den Boden geschleift. Die Zeugin bekundet auf Befragen, daß ihre Mitmagd am Abend de- 23. Juli beim Entkleiden die Strümpfe anbehalten habe, al» fie in- Bett ging. Die Zeugin sagt weiter au-, die Bondio habe einmal im Sommer davon gesprochen, sich zu ertränken. Auf Vorhalt, daß fie davon früher vor dem Untersuchungsrichter kein Wort gesagt, erklärt die Zeugin, fich inzwischen darauf besonnen zu haben. Die Zeugin hat weder gehört, daß der Angeklagte in der Nacht im Zimmer gewesen, noch hat fie bemerkt, daß die Bondio in der Nacht da- gemeinsame Bett verlaffen hat.

, Zeuge Ioh. Roth, z. Zt. auf der Damme-mühle al-Dieustknechi seit zwei Jahren thätig, hat weder beobachtet, daß die Bondio mit dem Angeklagten, noch mit einem anderen Mann Umgang gepflogen. Dieselbe hat auf Befragen deS Zeugen ihren Zustand geleugnet, später jedoch, als fie nicht mehr leugnen konnte, hat fie stets gesagt, fie würde den Bater des Kinde» nur vor Gericht sagen. Am 23. Juli Abends hat die Bondio noch gefüttert und dabei geweint, er habe ihr zureden müssen, zum Abendessen zu kommen. Der Zeuge hat dann später da» Thürcheu zur Scheuer verriegelt und ist auf sein Zimmer gegangen, wo er, Pfeife rauchend, zum Fenster hinauSgeschaut habe. Es sei im Hofe Alle» bereits in Ruhe gewesen, da sei die Bondio auf den Abort gegangen und als fie denselben verließ, sei fie nach der Scheuer zu gegangen, da habe fie ihn am Fenster bemerkt und sei vom Wege zur Scheuer abgewichen und in» Haus gegangen, ohne die Hau»thür hinter fich zu verriegeln. Am nächsten Morgen nach der Nacht der That habe die Elise Dörr ihm vom Schleifen der Bondio durch die Scheuer feiten» de» Heinrich Dörr erzählt und daß diese Hammerschläge erhalten, erst

Mittag» habe er durch die Elise Dörr vom Hängen gehört. Der Strick sei ein Theil einer Pferdeleine, er, der Zeuge, sei dabei gewesen, al» man in der Scheuer den hängenden Strick lo»grwacht habe, derselbe war zwei Mal um einen fisten Querbalken geschlungen, eine eigentliche Schlinge war am Strick nicht vorhanden, wohl aber ein Knoten. Richtig sei, daß der Angeklagte am Morgen de-24. Juli b.S zum Kaffee verschwunden war und gesucht worden sei. Um Pfingsten herum hat der Zeuge nach seiner Bekundung die Bondio unter verdächtigen Umständen gegen Abend in der Scheuer angetroffen, er hat fie mit sanfter Gewalt au» der Scheuer entfernt, eS habe auf den Zeugen den Eindruck ge­macht, al» weon fich daS Mädchen habe ein Leid aothun wollen. Die Bondio hat häufig davon gesprochen, fie würde fich noch etwa» onihun.

Elise Dörr, die Schwester de» Angeklagten, ver­weigert da» Zeuguiß, desgleichen Georg Dörr, Bruder des Angeklagten.

Johanne» Dörr, der audere, 30 Jahre alte Bruder de« Angeklagten, erklärt Zeugniß ablegen zu wollen. Derselbe bekundet, er habe in der betr. Nacht die Kammerthür der Bondio in einem Zwischenraum von einer Grunde zwei Mal öffnen gehört. Am Morgen, er lag noch im Bette, sei seine Schwester Elise zu ihm gekommen und habe ihm mitgetheilt, die Magd behaupte, der Bruder habe fie in der Nacht in die Scheuer geschleift und ihr mehrere Schläge mit einem Hammer versetzt. Der Zeuge hat dann seinem Bruder ernste Vor­haltungen gemacht und ihn hart angelaffen, darauf fei der Bruder verschwunden, man habe denselben gesucht, weil man geglaubt, derselbe habe fich ein Leid angethan. Al» der Bruder gegen Nachmittag zurückgekehrt, sei ihm derselbe weinend um den Hal» gefallen und habe ihm gesagt, er könne ihm glauben, er habe die That nicht begangen.

Der Zeuge Arnold Köhler, ehemaliger Dienstknecht auf der Damme»mühle, z. Zt. in AlSfeld, bekundet über die Vorgänge de» Morgen», soweit fie da» Verschwinden deS An- geklagten betreffen, dasselbe wie der Vorzeuge.

Polizeidiener Steller von Arnshain bekundet, ihm sei vom Bürgermeister gesagt worden, die Bondio habe sich er- hängen wollen, dieselbe sei schwanger rc. Er habe dieselbe in die Klinik nach Gießen bringen sollen und habe fie au» dem Dörr'schen Hause au» der DammeSmühle abgeholt, man habe fie dort in ihrer Kammer eingeschloffen gehalten, um, wie man sagte, einen etwaigen Selbstmord der Bondio zu verhüten. Auf der Reise nach Gießen hat ihm dann daS Mädchen erzählt, was sie heute als Zeugin vor Gericht an- gegeben. Die Erzählung der Bondio hat auf den Polizei- diener den Eindruck der Glaubwürdigkeit gemacht.

Joh. Konrad Pfeffer vom DammeShof, Laudwirth, erklärte, daß er in der Nacht vom 23. auf 24. Juli auf der DammeSmühle lebhafte» Hundegebell gehört.

Der Pflegevater der Bondio, Maurer Weißbinder von Seibelsdorf, hat dieselbe vom fünften Jahre an erzogen.

I Dieselbe habe ja al» Schulkind wohl einmal gelogen, aber I treu und ehrlich sei sie gewesen. Von ihren Dienstherr­schaften hat der Zeuge nur gehört, daß da» Mädchen fleißig, willig, brav und ehrlich gewesen. Der Zeuge glaubt und ist der Anficht, daß die Bondio in vorliegendem Fall unde« dingt die Wahrheit sagt. Der Zeuge hat abfichtlich nicht mit dem Mädchen von der Sache, um die e» fich handelt, ge­sprochen. Der Zeuge weiß von Hörensagen, daß sein ehe­malige» Pflegekind im Herbst 1896 ein verhältniß mit einem gewissen I. Pfeffer hatte.

Bürgermeister Decher von Seibelsdorf erklärt, daß die^ Bondio in der Gemeinde al» tüchtige», ordentliche» Mädchen bekannt, dem man nicht» nachsagen kann. Der Zeuge glaubt nicht, daß diese die ganze Geschichte, die fie sür den Angeklagten belastend aogiebt, au» der Luft ge­griffen habe.

Pachter Schad eck von Seibelsdorf bekundet, daß die Bondio vier Jahre bei ihm gedient habe, fie war fleißig, doch habe er da» Gefühl gehabt, daß die Bertha die Männer gern hatte. Man habe dem Mädchen mißtraut ob ihrer Ehrlichkeit. Gelogen habe die Bertha öfter, waren es auch nur unwichtige Sachen, so geschah es doch einige Mal, daß fie etwa» erzählte, was nicht wahr gewesen. Auf Befragen des Staatsanwalt» gibt der Zeuge zu, daß er Thatsachen für die Unehrlichkeit rc. der Bondio nicht aogeben könne.

Die Ehefrau des Vorzeugen bekundet dasselbe wie ihr Ehemann und bemerkt, daß fie daS Mädchen auch da» fünfte Jahr im Dienst behalten hätte, weil diese tüchtig in der Arbeit gewesen. Daß die Bondlo mit Männern nm« gegangen, kann die Zeugin nicht sagen.

Der Zeuge Herrn. Treiß von Straußebach, bei dem die Bondio zwei Jahre in Dienst gestanden, gibt derselben da» denkbar beste Zeugniß, fie sei brav, treu, ehrlich und wahrheitsliebeod gewesen. Mehrere Mägde, die mit der Bondio zu verschiedenen Zeiten zusammen gedient, können derselben nicht da» Geringste nachsagen, fie sei ordentlich, brav gewesen und habe fich nie unanständig mit Manns leuten benommen.

Der practische Arzt Dr. Braun-Neustadt bekundet am 24. Juli habe ihn der Mühleubefitzer Dörr nach der DammeSmühle geholt; er sagte ihm, die Bondio habe einen Selbstmordversuch gemacht. Ende Februar diese» Jahres se, daS Mädchen zu ihm gekommen und habe erklärt, fie befinde fich, vom Angeklagten herrührend, in guter Hoffnung. Eine Untersuchung, ob dem so sei, habe er, der Zeuge, al» zweck los damals nicht vorgenommeu.

Zwei Dienstmädchen bekunden, daß während fie auf der DammeSmühle dienten, der Angeklagte ihnen unfittlich nach gestellt und sie berührt habe. Der Angeklagte streitet zuerst die» ab, gesteht dann aber zu, er wiffe diese Thatsachen nicht mehr. (Fortsetzung folgt.)

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