Schlesien, sowie der Königreiche Sachsen und Württemberg beschloß die Versammlung einstimmig die Bewilligung von 1000 Maik.
Ans Ersuchen de» Kirchenvorstandes und tu Ueberetu- stimmung mit der Baudeputatton wurde behufs Verbefferung der Beleuchtung am Kirchenplatze, auch mit Rücksicht auf den Umbau der Stadtkirche beschlossen, an beiden Setten bei Hauptportals bei Kirche je einen größeren (Landelaber aufzustellen, die am Lind'schen Hause befindliche Laterne am Aroold'schen Hause iu der Gchloßgasse, sowie wettere Laternen am Habentcht'schen und am CarlL'schen Hause anzubrtugen.
Der Rechnungsabschluß des städttschen Gas- und Wasserwerkes für 1896/97 wurde durch Herrn Ober« bürgermetster Gnauth eingehend, durch Herrn Gaswerk- director Bergen auf einige aus der Mitte der Versammlung gestellte Anfragen hin erläutert, und nicht beanstandet. Dal Rechnung» Ergebniß kann durchgängig als günstig bezeichnet werden.
Loyales und prooittjieöes,
Gießen, 1. October 1897.
** AuS dem evaug. Dekanat Grüuberg, im September. Die am 20. v. M. in Grünberg stattgehabte Dekanats« fhnode verhandelte unter Anderem auch über die Frage: »Wie hat sich die Kirche ihren Grundsätzen gemäß in Bezug auf die Beerdigung von Selbstmördern zu verhalten?" Das Referat erstattete sehr eingehend und ausführlich Pfarrer Michel von Nieder Ohmen. Seine Ausführungen waren nach der „Drmst. Ztg." ungefähr folgende: Die Beforgniß erregende Zunahme der Selbstmorde in unserer Zeit, deren letzter Grund in dem Umsichgreifen einer durchaus unchrtstltchen Welt« und Lebensanschauung -u suchen ist, verpflichtet die christliche Kirche, diesem Verbrechen gegenüber geeignete Mittel der Kirchenzucht anzuwenden. Da» seither in Bezug auf die Beerdigung von Selbstmördern übliche Verfahren ist vom kirchenrechtlichen Standpunkte au« unhaltbar, schadet dem Ansehen der evangelischen Kirche und des geistlichen Standes und ist geeignet, einer leichtfertigen Auflassung vom Selbstmord Vorschub zu leisten. Eine möglichst baldige Neuregelung durch klare, bestimmte, allgemein verbindliche Vorschriften und Grundsätze durch die kirchliche Behörde (Feststellung von agendarischen Formularen für den Gebrauch am Grabe von Selbstmördern) ist deshalb dringend geboten. Bet zurechnungsfähigen Selbstmördern ist durch allgemeine Verordnung jede kirchliche Feier bet Beerdigung unbedingt zu untersagen, Selbstmördern mit unverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit die kirchliche Beerdigung zu gewähren, wobei jedoch eine möglichst stille Feier mit Ausschluß alles äußeren Prunkes zur Bedingung für die Gewährung zu machen ist. Die Entscheidung über die Frage der Zurechnungsfähigkeit bezw. Unzurechnungsfähigkeit ist auf Grund amtSgerichtlichen (durch ärztliche Aussagen begründeten) Gutachtens und anderer Wahrnehmungen von dem Pfarrer selbst zu fällen, der dann auch die volle Verantwortung für dieselbe zu tragen hat. — Degen diese Ausführungen hatte der Correserent, Bürgermeister Schmidt von Queckborn, nur Weniges etnzuwenden. Er betonte nur, daß die Unterscheidung zwischen zurechnungsfähigen und unzurechnungsfähigen Selbstmördern in vielen Fällen sehr schwierig, ja kaum zu machen sei, und beanstandete, daß jede kirchliche Feier bei Beerdigung eines zurechnungsfähigen Selbstmörders, welchem auch der
gefallene Duellant gletchzustellen wäre, untersagt werden solle, da gerade oft der gefallene Duellant der friedliebende The»l gewesen sei, aber ans gesellschastltchen Gründen de« Duell sich nicht habe entziehen können, und deßhalb eS gerade hier Pflicht der Kirche sei, der Wahrheit die Ehre zu geben. — Mehr Widerspruch riefen die Ausführungen des Referenten bet Pfarrer Lehr von Groß-Eichen hervor, der die gemachten Vorschläge des Referenten verwarf, statt der verlangten bestimmten Grundsätze und Vorschriften durch daS Kirchen- regiment nur „Richtlinien" empfahl und Gewährung der kirchlichen Beerdigung der Selbstmörder io allen Fällen forderte. Seine mit Begründung versehenen Ansichten über die ganze Frage legte derselbe am Schluffe in acht Gegenthesen nieder, lieber dieselben wurde jedoch nicht weiter abgestiwmt. Nach sehr lebhafter DiScussion, woran sich auch noch viele andere Mitglieder der Synode rege betheiligten, wurden schließlich die Thesen des Referenten mit einigen Aenderungeu mit allen gegen eine Stimme angenommen.
** Zur Beachtung für Rekruten. Die demnächst zur Ableistung ihrer Militärpfltcht einrückenden Rekruten werden gut thun, ihre Quittungskarten über gezahlte Beiträge zur Alters- und JnvaliditätS-verficherung, soweit sie solche besitzen, sorgfältig aufzubewahren, da dieselben nach der Entlaffuug bet Wiedereintritt in verficherungSpflichttge Beschäftigung abzugeben find. Die Militärdieustzett wird den Versicherten so angerechnet, als hätten sie während dieser Zeit ihre Beiträge gezahlt.
Ridda, 28. September. Heute Nachmittag trafen Angehörige der in Darmstadt wohnhaften Nachkommenschaft der AdelSfamtlie Krug von Nidda zum Besuche der Geburt»- und Wohnstätte ihrer Ahnen dahier ein. Im Hotel zur Traube fand eine Familienfeier statt, woran auch unser Bürgermeister Herr Rullmann und Herr Decan Hofmeter theilnahmen. Unter Leitung derselben besichtigten die Herrschaften mehrere historisch bemerkenSwerthe Gebäude und Plätze. Der schmucke Marktbrunnen hatte aus diesen Anlaß einen neuen Anstrich bekommen.'
4- Danernhetm, 29. September. In der hiesigen Mühle vermißte man seit acht Togen den verheiratheten 'Knecht Wilhelm Schick aus WentngS. Derselbe wollte am 19. l. MtS. Streustroh von einem großen Strohhaufen nahe bet der hier vorbetkommenden Nidda holen, kehrte aber nicht mehr zurück. Da man vermuthete, Schick fei in den zu jener Zeit hoch angeschwollenen Fluß gestürzt, so forschte man daselbst nach und wurde gestern Mittag unterhalb des Dorfes die Leiche des Verschwundenen geländet.
- 6. Reu-Ulrichstein, 1. October. Monatsbericht der Arbeit cr-Colonie pro September 1897. Ende September 1897 sind in der Colonie stellen-, resp. arbeitslos 37 Mann. Dieselben vertheilen sich auf das Groß- herzogthum Hessen 2; Königreich Preußen: Regierungsbezirk Kassel 7, Regierungsbezirk Wiesbaden 6; Provinz Rheinlande 10, Provinz Sachsen 4,' Provinz Hannover 1, Pro- Provinz Schlesien 1; Königreich Bayern 1, Großherzogthum Baden 2- thüringische Staaten 2; Freie Stadt Hamburg 1; Ausland : Oesterreich - Ungarn 1. Hiervon waren : Arbeiter 14, Anstreicher 1, Bäcker 1, Bergmann 1, Former 1, Gärtner 2, Etsendreher 1, Hetzer 1, Kaufleute 2, Kellner 2, Küfer 1 , Landwtrth 1, Maschinenzeichner 1, Maschinen- chlofler 1, Schmiede 2, Schneider 2, Schuhmacher 1, Schriftsetzer 1, Kappenmacher 1. Gearbeitet wurde an
968 Tagen, verpflegt wurde an 1077 Tagen I« Monat September 1897 wurden entlasten 8 Mann, und zwar auf eigenen Wunsch 6, wegen Arbeitsscheu 2. Seit Bestehen der Colonie find ausgenommen worden im Ganzen 3298, dagegen abgegangen im Ganzen 3261 Mann, bleibt Bestand am 30. September 1897: 37 Mann.'
Matvz, 29. September. Gestern Abend halb 10 Uhr wurde unter dem vtaduct der Hessischen LudwigSeiseubahu der Zuhälter Karl Neidenbach erstochen. AlS Thäter wurde ein Schreiner Karl Mantel verhaftet. Neidenbach hatte ein Berhältniß mit der Ehefrau des Mautel, die unter Sittencoutrole steht. Mantel leugnet die That, wird aber von feiner Frau belastet.
* Köln, 29. September. In der heutigen bis spät Abends dauernden Sitzung der Strafkammer wurde gegen die Besitzer der serbischen Fleischhalle, Klefisch, Zorn, Rueb und Hartmann, sowie gegen drei weitere Personen verhandelt. Die Angeklagten standen unter der Beschuldigung, gänzlich verdorbenes serbisches Fleisch, vornehmlich Schinken^ in Deutschland in den Handel gebracht zu haben. Die Behörde beschlagnahmte bei einer Sendung vou 1500 Schinken nicht weniger als 1490 als vollständig verfault, während andere große Sendungen Schinken, weil ungenießbar, zu Wurst verarbeitet wurden. Nach Vernehmung der zahlreichen Experten und 22 Zeugen beantragte der Staatsanwalt gegen die einzelnen Angeklagten Gefängnißstrafen von 2 bis 6 Monaten.
* AdreeS Ballonfahrt. ES sind nunmehr beinahe 3 Monate verfloflen, feit Andree feine abentheuerliche Fahrt zur Erreichung des Nordpols im Ballon angetreten hat. Eine einzige bestimmte Nachricht über den Fortgang bei Unternehmens ist seitdem etngetroffen, diejenige, welche die Brieftaubendepesche enthält, die zwei Tage nach der Ausreise abgesandt wurde. Gemäß dieser Depesche befand sich der Ballon am 13. Juli Mittags 12% auf 82® 2' nördlicher Breite und 15° 5' östlicher Länge. Dies ist etwa 75 Kilometer südlicher als der nördlichste Punkt, den Parry auf der berühmten Schlitte, fahrt 1827 erreichte. Diese Nachricht, be» sonders mit dem Zusatz, der Ballon habe gute Fahrt nach Ost, ist keineswegs eine günstige, sondern läßt erkennen, daß die Luftströmung dem Fortgang nach Norden entschieden hinderlich ist. Einen Weg von 450 bis 480 Kilometer in zwei Tagen zurückzulegen, ist für einen Ballon so überaus wenig, daß man zu der Vermuthung gedrängt wird, eS habe nördlich von Spitzbergen damals keine einigermaßen coustante Luftströmung geherrscht. Auch die Fahrt nach Osten entspricht nicht den Andree'schen Voraussetzungen, sie führt vielmehr über die Route der „Fram" hinweg, aber in umgekehrter Richtung. Diesel Gebiet des nördlichen Eismeeres, zwischen 80® und 84® nördlicher Breite, ist durch Nansenl Unternehmen leidlich bekannt geworden, während die Regionen, denen Andree zustrebte, nordwärts und über den Pol Hinaul zwischen den Parry-Jnseln und den Wrangel-Inseln sich befinden. Nach allem zu schließen, hat Andree sein Ziel, den Nordpol zu überfliegen, wahrscheinlich nicht erreicht und der Ballon anscheinend seinen Weg in daS stbirsche SiSmeer gegen Cap Tscheljuskin hin genommen. Für die Insassen desselben, falls fie überhaupt daS Festland erreichten, ist dies wünschens- werther, als wenn der Ballon im Gebiet der Parry-Jnseln^
terem Orte wohnte Landgraf Georg II. einem dreitägigem Ftschereifeste vom 15.—17. Mai 1641 selber bei: „darauf exercirte er den Otterfang auf der Lumbda und reiste dann auf den Salmenfana nach Battenberg, wo er 3 Tage lang verweilte." Da» Erträgniß aus den Fischereien war nicht unbeträchtlich. Bemerkenswerth ist die von dem genannten Fürsten erlaflene, aus Gießen batirte erneute Fischereiordnung vom 8. April 1642, die in vielen Stücken heule noch als Muster dienen kann. Die bedeutenderen Teiche in Oberhessen waren um'a Jahr 1760 im Amt Romrod; 1) der Ober« breidenbacher See, 87% hessische Morgen groß mit 6000 Karpfen, 2) der Göringer Teich bei Romrod, 32 heff. Morgen groß mit ca. 2000 Karpfen, 3) der Buchholzer Teich bei Romrod, 15% Hess. Morgen groß mit ca. 1200 Karpfen; im Amt Grünberg: 1) der unterste Rupsrodt mit 1000 Setzkmpsin, 2) der Steeperteich mit ebensoviel, 1a c6neim er Bach, 14 hessische Morgen groß mit 1250 Karpfen: im Amt Schotten: 1) der Grebenhainer Tb ich, 79 Hess. Morgen groß mit 7500 Setzkarpfen, 2) der Kroß- Rodcnbachsteich, 28% hcfl. Morgen mit 3000 Setz«
' im Amt Bingenheim: 1) der Echzeller Teich, 56 Morgen groß mit 4000 Setzkarpfen, 2) der Berstädter Obermaidbach mit ebensoviel. Die oberhessifchen Fischereien unterstanden dem zu Merlau bomillcirten Teichmeister, der ein fehr hübsches Einkommen bezog. Sein Hilfspersonal war recht zahlreich; 34 in Oberhessen vertheilte Tetchknechte (Teich- Wärter), sowie 4 Olternsünger. Das hessische Jagd« und Flfcyerrnvefin war noch und nach zu einem sehr ausgedehnten und wohl organisirten Berwaltungszwcige ausgewachsen, der « ,5, zahlreiches und außerordentlich mannigfaches An- gcsteütenheer beschäftigte.
Weiteren Aufschwung nahm das Jagdwesen unter Land graf (Srnfl Ludwig. Dieser Monarch ordnete im Jahre 1708 dte Einführung der Parforcejagd an, wozu sich das Flach, land bei Darmstadt, Griesheim, Eschollbrücken, Pfungstadt vortrefflich eignete. Die erste Einrichtung kostete über 10000 Gulden! Oberjägermeister war damals Ludwig Heinrich von Bobenhaufen, Bicejägermeister Hans Reinhard von Uttenrobt. Dieser letztere bezog ein für bie bamalige Zeit ganz enorme» Einkommen, bas man Alles in Allem auf 4000 Gulden veranschlagen konnte. Es setzte sich aus einer Mafle Dinge zusammen, die anzusühren interessant sein dürfte. Nämlich 300 Gulden Geld, 30 '.Malter Korn,
10 Malter Gerste, 137 Malter Hafer, 1 Malter Erbsen, 1 Malter Linsen, 2 Fuder Wein, 24 Frohnwagen Heu, 400 Bosen Stroh, 30 Klafter Holz, 1 Hirsch, 2 Bache, 250 Gulden für die abgelöste Kost bei Hof, 104 Gulden Kostgeld für zwei Diener, 75 Gulden für das Fallwildpret, 30 Gulden für Forstzehrung, 500 Gulden für Hautgelder, 400 Gulden von dem Jägerrecht und 1500 Gulden Acciden« tienl Da muß man wirklich sagen: O, du grundgütige, alte Zeit!
Landgraf Ernst Ludwig war bekanntlich der Erbauer mehrerer hefl. Jagdschlöfler. Zunächst erwähnen wir daleider nicht mehr existirende, schiefergedeckte Jagdschloß Zwiefalten, das in ähnlichem Style erbaut war, wie das bei Egelsbach gelegene Jagdschloß Wolfsgarten, dem derzeiti« gen Aufenthalt des Großherzogü. — Zwiefalten, auch Kirsch« berg genannt, stand ungefähr 1% Stunden südlich von Schotten. Bon drei Seiten vom Walde umschlossen, lag es hoch oben auf der Ebene, über die eine Lindenallee führte. Leider hatte es fein Trinkwasser, dies mußte man au« Wingershausen herauf holen. Bon Zwiefalten aus besagte Ernst Ludwig und später fein "Nachfolger Ludwig VIII. den Oberwald (Vogelsberg).
Ersterer erbaute ferner den % Stunde nördlich von Battenberg gelegenen Jagdhof Kröge im Ederthal, auch Neu- jägersdorf genannt. Die Kröge bildete ein gleichseitiges, rings von einem 20 Fuß breiten Graben umgebenes Viereck, auf deflen Fläche angeblich 32 einzelne, einstöckige, von einander getrennte Gebäude standen, darunter eine größere Anzahl von Logirhäuschen. Ein weitere» Jagdschloß war die sehr hübsche, 1% Stunden nordwestlich von Battenberg gelegene Kleudelburg. Die an einem Bergabhang gelehnten Gebäude bestanden au» einem Hauptbau, aus dem Eavalier- haus, Jagdzeughau», zwei Marställeu und mehreren kleinen Gebäuden. Die Kleudelburg wurde in der Regel alle drei Jahre von den hohen landgräflichen Herrschaften besucht und dann entfaltete sich dort ein bunte« Leben, zumal Sonntags. "Nach abgehaltenem Vormittagsgottesdienste machten die Edel« leute der Umgegend ihre Aufwartung und wurden alsdann zur Tafel gezogen. Nachmittag« strömten die Bewohner der umliegenden Ortschaften in Schaaren herbei und lustirten sich durch einen Reigen auf grünem Rasen, dem der Landgraf vergnügt mit zusah. Mitunter ordnete der leutselige Herr auch an, daß die jungen Adeligen mit den alten Bauern-
meibern tanzen mußten; bei besonders guter Laune befahl er den Junkern, ihre Tänzerinnen zu küssen. Dieser Befehl wurde in der Weise befolgt, daß der Tänzer feine Hand auf die braune Wange der Tänzerin legte und feinen eigenen Handrücken abschnalzte. Die Ausführung derartiger Schwänke erregte jedesmal die größte Heiterkeit. Ein weiterer Jagdort im ehemaligen hessischen Hinterlande war das eine Stunde südüstlich von Biedenkopf gelegene Katzenbach. Das wildreiche, naturschöne Hinterland wurde allezeit von unseren hefl. Fürsten sehr hochgehalten und unsere Landgrafen, die gar häufig ihre Sommerjagen in den idyllischen Wald« und Wiesenthälern abhielten, waren dort vom Jagdglück sehr begünstigt. Kein Wunder, daß im Jahre 1866 der Verlust des schönen Hinterlandes unserem Herrscherhaufe, insbesondere aber dem es sehr liebenden Großherzog Ludwig III. sehr nahe ging!
Ein anderer Jagdaufenthalt in Oberhessen war das Haus am Göringer Teich in der Nähe von Romrod. Dasselbe stand schon 1707 und wurde auf Anordnung de» Landgrafen Ernst Ludwig 1721 reparirt. Ferner nennen wir das sogenannte „Heidenhau«" im Forste Romrod. Von größerer Wichtigkeit indeß war da» westlich von Romrod gelegene Jägerthal. Es wurde 1721 erbaut und bestand aus 14 einzelnen Gebäuden. Unter dem Nachfolger Ernst Ludwig» hielt man im Jägerthal glanzvolle Jagdlager ab. — Uebergehen wollen wir nicht Merlau, Stornfels und die Neuburg in Battenberg. Merkwürdigerweise hat da» älteste aller oberhessischen Jagdschlösser dem Zeitensturm getrotzt: „Romrod ist heute noch vorhanden".
In der Obergrafschaft hatte man die Jagdschlösser und Jagdaufenthalte: „Kranichstein, Wolfsgarten, Mönch- bruch, Wiefenthal, Mitteldick, Bickenbacher Hau», Dianaburg, das gespenstische, von Sagen umwobene Griesheimer Haus, Jägersburg, Steinbrückerteich, von denen die letzteren ein Raub der Zeiten geworden und verschwunden sind.
Am Interessantesten aber und Glanzvollsten gestaltete sich da« hessische Jägerleben unter dem gewaltigen "Nimrod Ludwig VIII. Seine Zeit erinnert noch einmal ganz und gar an die Jagdherrlichkeiten ieö Mttelalter«. Wir behalten uns vor, diese Periode besonder» zu behandeln.


