Brennpunkt der Entwicklung hin. ES werden folgende Leit» sähe angenommen: 1. Die Pflege bedürftiger Wöchnerinnen hat in höherem Maße als bisher Gegenstand fürforgender THStigkeit zn fein. 2. Die Besserung der Wocheubttthygieine beruht in erster Linie auf zweckmäßiger Gestaltung deS Heb- ammenwesen». 3. Die Wochenpflege hat die Besorgung de» HauShaltS der Wöchnerin (Hauspflege), sowie die sachver- stüudige Pflege von Wöchnerin und Kind sicher zu stellen, und zwar je nach Lage deS Falles entweder durch Gestellung geschulter Wochenpflegerinneu oder durch Ausnahme der Wöchnerin in eine Pflegestätte unter gleichzeitiger Fürsorge für ihren Haushalt (HauSpflege). Den letzten Gegenstand bildete die Fürsorge für die schulentlassene Jugend, über die LandgerichtSrath Dr. Fetisch,Berlin berichtete. Er betonte die Wichtigkeit der Fürsorge grade für daS Lebensalter nach der Schulentlassung, wo das vaterlose Kind vor der Frage der Berufswahl stehe. Die Aufgabe, ihm hierbei zur Seite zu stehen, könne nicht allein von der öffentlichen Armenpflege gelöst werden, sondern bedürfe der Mitwirkung einer großen Zahl freiwilliger, im Leben stehender Kräfte. Im Einzelnen weist er auf Zweck und Entstehung des Berliner ErziehungSbeirathS für schulentlassene Waisen hin, der mit einem großen Personal freiwilliger Pfleger arbeite.
In der zweiten Sitzung begrüßte Corvetten Capitän HarmS die Bersammlung im Namen de» StaatSsecretärS de» ReichS-MarineamtS Contre Admiral Tirpitz und hob hervor, daß auch die Marine-Verwaltung an den Bestrebungen des Vereins den regsten Antheil nebrne- denn sie beschäftigte etwa 15,000 Arbeiter mit 40,000 Angehörigen, deren Wohlfahrt sie namentlich durch Krankenkassen, deren Leistungen die gesetzlichen Mindestleistungen weit übersteigen, durch Fürsorge sür Wittwen und Waisen gerecht zu werden suche. Ihr ernstestes Bestreben sei, Armenpflege für ihre Angehörigen überflüssig zu machen- aber sie wisse, daß dies noch ein ferne» Ziel und für die Bestrebungen de» heute tagenden Verein» noch frnchtbarer Boden vorhanden sei. Hebet die Frage: „Gewährung von WohnungSmiethe" als Art der Armenunterstützung berichten Beigeordneter Dr. Kayser- Worm» und Stadtrath Jakstein-PotSdam. Die Berichte stützen sich auf eine sorgfältige Erhebung in 178 Arrnenver- waltungen über die Wohnungsverhältnisse der Bedürftigen und die Praxis der Verwaltungen bet Miethunterftützungen. Au» den Ausführungen der Berichterstatter ist folgende» hervorzuheben: Die Gewährung von WohuungSmiethe hat ihre heutige Ausdehnung erlangt, weil man der Kahlpfändung
und der Obdachlosigkeit mit allen Mitteln vorbeugen zu müssen glaubte. Nachdem die Einschränkung de» Zurück- haltungSrechte» de» BermtetherS in Kürze einheitlich erfolgt sein wird, verbleibt den Armenbehörden die Aufgabe, Mieth« Unterstützungen in immer höheren Maße dadurch entbehrlich zu machen, daß sie die wirthschaftliche Selbstständigkeit der Armen zu fördern suchen- wesentlich werde hierzu die Tin- führung viel kürzerer Miethzahluogßperioden ohne Vorauszahlung sowie sonstige Verbesserungen der Wohnung»- und Miethverhältoiffe hiuwirken. Die unmittelbare Abführung der Miethuntrrftützung an den Bermiether soll nur daun stattfiaden, wenn die Unzuverläsfigkeit der Unterstützten e» durchaus erfordert- iw Uebrigen soll auch daS berechtigte Telbstgesühl deS Bedürftigen geschont werden, für den e» wesentlich sei, selbst seine Verhältnisse zu ordnen und selbstständig auch dem HauSwirth gegenüberzutreten. Bon den 178 Armenverwaltungen gewähren nur 41 unmittelbare Mtethunterftützuug, worauf nicht nur immer armenpflegerische Gesichtspunkte, sondern auch die Wohnungsverhältnisse von erheblichem Einfluß find. Stadtrath Jakftein betont außer- dem noch die Wichtigkeit einer Ordnung und Förderung de» EreditweseuS deS Arbeiters, die auch sür die Wohnungsschuld Von Bedeutung sei. Hierbei glaubt er ein Recht de» Armen auf Unterstützung anerkennen und dem Armen auf Grund de» Eivilrecht» und der gewerbegesetzlichen Bestimmungen daS Recht zusprechen zu sollen, die Unterstützung nach seinem Ermessen zu verwenden. (Lebhafter Widerspruch.) Diesem Widerspruche verleiht der Vorsitzende Sehffardt-Erefeld ganz besoudern Ausdruck. Nach seiner Erfahrung sei daS System der reinen Baarunterstützuog nicht im Fortschreiten begriffen- in vielen Orten habe man diesen Weg wieder aufgegeben und die Naturalunterstützung in verschiedener Form wieder aufgenommen. In der Thal liegen die Verhältnisse sehr verschieden in kleinen Städten und in großen Städten und Fabrikorten. Hier sei in der That, abgesehen von Einzel- fällen, die Mehrzahl der zu Unterstützenden wirthschastlich unselbstständig, sodaß man ihnen keine unbeschränkte Disposition über die Unterstützung einräumen könne.
ES schloß sich hieran eine überaus angeregte Besprechung, an der sich Bürgermrister Brinkmann «Königsberg, Bürgermeister Zimmermann-Kvln, Geweinderath Schmidt-Mainz, Gemeinderath Stähle-Stuttgart, Bürgermeister Dr. Müristcr- berg-Berlin, Bürgermeister Wilde-Hagen beteiligten. Im Wesentlichen überwiegt die Zustimmung zu den Ausführungen der Berichterstatter, doch wird eben so allseitig anerkannt, daß
besondere Verhältnisse, wie WohonngSwangel, Unzuverlässig- keit einer bestimmten BevölkernngSschicht und dergleichen eine Ausnahme gestatten. Die Anträge der Berichterstatter werden wie folgt angenommen: „Die Gewährung von Wohnung»« miethe hat infolge der nahezu vollendeten Beseitigung deS KahlpfändungSrecht» an Bedeutung verloren ES empfiehlt sich, durch öffentliche Aufforderung, Vereinbarung mit ben Vermiethervereinen und geeigneten Falls durch Versagung von Unterstützung die Einführung von wöchentlicher bi» höchsten» monatlicher Miethzahlnog zn erstreben und bei jeder Gelegenheit für Verbesserung der Wohnung»« und Minhver- hältnisse einzutreten. Zugleich liegt eS den Pflegern ob, durch entsprechende Einwirkung, zweckmäßiger Weise mit Hilfe dazu eingerichteter MiethzinSbücher, die Unterstützten zur selbstthättgen Entrichtung de» Miethzinse» anzuhalten. Die unmittelbare Mtethzahlung durch die Armenpflege kann statt- finden, wenn besondere Verhältnisse, wie vor Allem die wirth- schastliche Unzuverlässigkeit bestimmter Klassen von Bedürftigen oder einzelner Bedürftiger die» erforderlich machen."
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Betheiligung größerer Verbände an der Armenpflege, worüber LandeSrath Brandts-Düsseldorf berichtete. Zur Annahme gelangten folgende Leitsätze de» Berichterstatters: „1. Der Verein hat au» dem derzeitigen Stande der Betheiligung der größeren Verbände an der Armenlast in den einzelnen deutschen Staaten mit Genugthuung wahrgenommen, daß elneStheil» diese Beiheiligung bereit» in der großen Mehrheit der Staaten in einer umfangreichen Weise Platz gegriffen hat, und anderseits die ganze Entwickelung der letzten Zeit auf eine Erweiterung nach dieser Richtung hinzuführen scheint- er spricht die zuverfichtliche Erwartung au», daß da» Fortschreiten in dieser Beziehung auch sür die Folge andauern werde, indem er eine thuulichste Heranziehung der größeren Verbände behufs Entlastung der kleineren als im Interesse einer gesunden und lelstnugSsähigen Ausgestaltung des ge- sammten ArmenwesenS Hegend nochmals dringend empfiehlt. 2. ES ist dringend wünschenSwerth, daß die preußischen Kreise freiwillig die Waisenpflege, welche gesetzlich den Gemeinde» ihre» Bezirk» obliegt, übernehmen und von den Gemeinden nur eine Quote der Specialkosten einziehen." Nach Vornahme der Ersatzwahlen und nach Ueberweisung der Wahl des OrteS der nächstjährigen Versammlung an den Central» anSschuß wurde die Versammlung geschlossen.
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In unserem Firmenregister wurde eingetragen, daß die zu Gießen be- stehende Firma A. Werner erloschen ist.
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Bekanntmachung.
Die Parzellen Flur XLII Nr. 53, 54, 56 der Gemarkung Gießen stehen im Grundbuch auf den Namen des Wallenfels, Christian II, von Gießen mit Erwerbtitel „Kaufbrief von 1847". Nach ortsgerichtlicher Bescheinigung befinden sich die Grundstücke bereits über 30 Jahre im ungestörten Besitz des Christian Wallenfalls I. von Gießen bezw. dessen Erben. Die hier bekannten Erben des im Grundbuch eingetragenen Eigenthümers haben erklärt, daß die Parzellen niemals im Eigenthum des Christian Wallenfels II. gestanden hätten und daß ihrerseits Ansprüche an sie nicht erhoben würden. Die unbekannten Erben des Christian Wallenfels II. werden hierdurch zur Anmeldung ihrer etwaigen Ansprüche binnen 6 Wachen aufgefordert, widrigenfalls nach Ablauf der Frist die Ueberschreibung auf Christian Wallenfels I. dem gestellten Anträge entsprechend erfolgen wird, da an« zunehmen ist, daß ein Jrrthum im Beizeichen vorliegt.
Binnen gleicher Frist sind Ansprüche an die im Grundbuch der Gemarkung Gießen auf den Namen Vogt, Peter in., von Gießen „beschränkt" eingetragene Parzelle Flur XLV Nr. 154 bei Meldung der Löschung der Beschränkung anzumelden.
Gießen, den 25. Septbr. 1897. Großh. Amtsgericht.
Wiener. 9072
Neidhart.
Städtischer Arbeitsnachweis Gießen.
Garteuftraße 2.
i•***•**«<>•**«» 1 Buchbinder, 1 Krankenpflegerin, 1 Ma» schmlst (gepr. Heizer), 1 Schneider, 1 Schuhmacher, 2 Schreiner, 1 Einkasfirer, 2 ArSlaufer bezw Colporteurr, 1 Magazinarbeiter, 1 Magazinier, 1 Reisender, 1 Bureaugehülfe, 1 Schreibgehülfe, 1 AuShülfSköchin, 2 Taglöhner, 1 Putzfrau- „ dkachfraO« der Äebeilgede« r 2 Krankenpfleger, 3 Bauschlosser, 1 tüchtiger Aittur, 1 Hosen» und 1 Westenarbeiter, 3 Rockarbetter, 5 Schuhmacher, 4 Bau« schreiner, 3 Taglöhner, 8 Dienstmädchen für Küche und Hausarbeit.
Cementröhren Lieferung.
Die Lieferung von 96 lsd. m Cementröhren, 30 cm Lichtweite, wird
Montag, den 4. Cctbr. d. I.,
Nachmittags 3 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause in Accord gegeben.
Großen-Linden, 27. Sept. 1897.
Gr. Bürgermeisterei Großen-Linden.!
Leun. 90311
am Wen, benn sie reinigt vorzüglich, ohne die Wäsche anzugreifen und oer. wascht sich sehr sparsam; auch macht fie den Zusatz anderer Waschmittel, die oft sür Hände und Wäsche schädlich, ganz überflüssig:
Vrei» 80 Pfg. per Pfvvd, Mk. 1,40 per 5,Pfd.-«ackei.
Erhältlich bei: H. Arnold 11., Phil. Herrmann, Gg. Kinkel
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Man verlange ausdrücklich «♦ Sanmann« rparterrrseife, um Lchßer Qaalttlt sicher zu sein und weise minderwerthige Nachahmungen zurück!!
Gothaer Lebensverficherungsbank.
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Wittwe Hassan, Hoflieferant Frankfurt a. M.
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