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)ret Ausläufer tintt in LooS btt ItVta er Em van ihnen betraut und erstand iS Loos fiel nun der eigerte fich aber, den ^zahlen. Daraufhin lagle wandte ein, die in Folge besten hätte
ibt Elbing hat jur aus dem Zahlt Zaht bm\t Atllt. .nWn mäht an zwei dem Jahre 1899 ge-
. Ein Opfer des allschläger in dm ;agen kehrten bei dem Mann unb Gaftwirth :en birfelbw in recht Zier folgte dem andern. Decher die unau8Mtib> )?n genannte W. hielt , auf, er würde Ar- llte einer der Arbäter -suchen, doch daS Bier tu, was denselben beging auf dieses An- 2 ben W. bestiMt IS war die Dosts eine bei dem W. W im Unterleibe ein, die artig b-r mit -m-m M-M T Zeit verstarb. Die -achtel haben.
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* Die Soldateu»erpsteg«»g zur Zett Friedrich« de« Große« bafhcte auf der Ernährung durch Brod, eS erhielt der Manu jedoch pro Woche bis zum zweiten schlesischen Krieg ein Pfund , Fleisch, über dessen Verwendung nach folgendem Erlaß zu wachen war: „Das Pfund Fletsch, so Seine Moj stät \ wöchentlich allergnädigst pro Mann geben, darüber miissen , die SommandeurS der Regimenter repondiren, daß solches j Sie Leute richtig empfangen und zwar in zwei unterschied- . licheu Tagen, nämlich jeden Tag Vr Pfund." — Nach dem ; »weiten schlesischen Kriege gab es pro Woche und Kops \ 2 Pfund Fletsch, übrigens, gerade so wie das Brod, unentgeltlich. Jetzt wird pro Kopf und Tag 250 Gr. — l/2 Pfund Rohgewicht gerechnet, im Kriege 1870 aber verlangte König Wilhelm I. pro Tag und Kopf ein volles Pfund, was sich allerdings nicht immer durchführen ließ. — Es ist sehr , mteressant zu erfahren, daß bereits zur Zeit Friedrichs II. ! Versuche mit Fleischconserven gemacht, sind, und zwar mit einem Fleischpulver. Aus Potsdam rückte ein Offizier nebst einer Anzahl Leute ins Bivouak in die Umgegend und mußte längere Zeit von diesem Präparat sich und seine Leute er« i nähren. Es war das also der Vorgänger des carne pura, j welches, obgleich sein Nährwerth von zahllosen Autoritäten anerkannt und begutachtet wurde, doch nicht zur allgemeinen Ernführung gelangte, weil das Präparat zu wenig schmackhaft war.
* Da« Wohuhau« eine« amerikanischen Millionär«. In der vorigen Woche wurde das palastähnliche Haus des New- Voiker Millionärs Cornelius Vanderbilt eröffnet. Es liegt am Central-Park. Der Bau hat fast vier Jahre gedauert. DaS Haus ist fast eine genaue Copie deS Schlosses 2on BloiS. Es ist aus sogen. Graustein aufgeführt. Die Verzierungen bestehen aus Tcrracotta. Der Ballsaal ist im Stile Ludwig XIV. ausgeschmiickt und ungefähr 80 Fuß lang und 50 Fuß breit. Die von Toudouze gemalte Decke üellt von Zephiren geschaukelte Nymphen dar, die verschiedene Instrumente spielen. Um sie herum sind eine Menge CupidoS. Siner hängt von der Decke Hera6 und schießt seinen Pfeil auf die Tanzenden. Den Fries bilden Blumengewinde, die gleichfalls von Cupidos gehalten werden. Der ganze Saal ift electrisch beleuchtet. Außerdem sind riesige Crystall-
kronleuchter vorhanden. Der Palast soll 20000000 Mark gekostet haben.
Vefamrtmachmrg.
Aufschrift der Postsenduugea.
Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der LostsenduLgeu tnüffcn auf denselben Empfänger und Bestimmungsort so genau bezeichnet sein, daß Jeder Ungewißheit vorgebeugt wüd. Dabei find namentlich folgende Punkte zu beachten:
L Bei Postsendungen nach größeren Orten ist in der Aufschrift die Wohnung deS Empfängers möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wodnungsangabe stet« an derselben Stelle der Aufschrift, nämlich unten recht«, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes, erfolge.
2. Auf den nach Berlin bestimmten Sendungen ist, außer der Wohnung deS Empfängers, der Postbezirk (0., NO. ic.), in welchem die Wohnung fich befindet, hinter der OrtSbe- zeichnung „Berlin" zu vermerken.
3. Gibt eS mit dem Bestimmungsorte gleich ober ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postoerkehr als maßgebend anzusehen find, ergibt sich auS dem „Verzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautender Dost- orte", das zum Preise von 10 Pf. durch Vermittlung jeder Reichs-Postanstalt bezogen werden kann.
4. Wenn der im Reichs Pofigebiet belegene Bestimmungsort zwar mit einer Postanftalt versehen, dessenungeachtet aber nicht elfl allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es fich, die Lage des Orts in der Aufschrift der Sendung noch deS Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet fich die Angabe des Staates und bei größeren Staaten bei politischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in welchem der BestimmungSo't belegen ist, oder auch die Angab« von größeren Flüssen [(Ober), (Elbe), (Rhein), (Main) icl ober von Gebirgen [(Harz), (Riesengebirge) ic.) Nicht minder find zusätzliche Bezeichnungen, wie [(Thüringen), (Altmark), MtcJ für den Zweck geeignet.
tsmoungen nacb Ortschaften ohne Postanstalt ist außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Senduruz an den Empfänger bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen solt
6. Wenn bet Bestimmungsort einer Senbung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten »u rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch das betreffende Land bez. der Landestbell auf der Sendung anzugeben.
Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schleunigen lleberkunst der Sendungen an den Empfänger wesentlich beitragen, und eS liegt daher im eigenen Interesse der Absurder, die Aufjchriften der Sendungen hiernach genau anzufertigen.
! Wöchentliche Ueberficht der TodkSMe tot ©iefctn.’
’ 3. Woche. Bom 13. Januar bis 19. Januar 1896.
Einwohnerzahl: angenommen zu 22100 (fad. 1600 Mann Militär). SterblichkeitSziffer: 14,11 °/«bezw. 11,76 nach Ausschl. der Ortsfremd«.
ES starben an: Zusammen: Srwachsme: im vom
n 1.Lebensjahr: 2.—16.Jahr:
Lungenschwindsucht 2 2 — —
Lungenentzündung 11 _ —
O gan. Herzkrankheit 2 2 — —
Sonstige benannte
Krankheiten________1 (1) 1 (1) _
Summa: 6 (1) 6 (1) — _
Anm. Die in Klammern gesetzken Ziffern geben an, wie viel« der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
kirchliche Anzeigen der evang. Gemeinde.
Donnerstag den 24. Januar, Abends 8 Uhr, im Turnsaal der neuen Stadtknabenschule Btvelstrrnde. Luc. 18, 9—14; das Gleich» niß vom Pbarisäer unb Zöllner. Pfarrverwalter Dr. Grein-
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" Februar d. Js., von Vormittags
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i. Eichen: 17 Abschnitte III.-V. 6-L, 3—11 m lang, 22—45 cm m. D. — 11,17 fm, 2 rm Nutzscheit II. El., Nadelholz: 100 Fichten Abschnitte II.—V. GL, 7-17 rn lang, 13—39 cm m. D. — 44,09 fm. District 15 Hättenloh. Eichen: 1 Abschnitte IV. Cl., 10 m lang, 31 cm m. D. — 0,75 fm. Erlen: 4 Abschnitte III.—V. Cl., 2—15 m lang, 33—44 cm m. D. — 2,97 fm. Nadelholz : 301 Abschnitte III.—V. Cl., 7 —18 rn lang, 13—35 cm ai. D. — 131,83 fm, 15 rm Nutzscheite II. CL, 3,3 m lang, 10 rm D'Utzknüppel, 4 m lang.
b. am Sonnabend den 16. Februar d. I., von Vormittags 10 Uhr ab, im Quentin'schen Saale (Steinweg) Marburg:
1. aus dem Schutzbezirk Ellnhausen: District Schneiße. Eichen: Stämme 5 St. IV. und V. Cl. mit 2,07 fm, Stangen 10 St. II. Cl. Nadelholz: Stangen 22 St. III CL, 345 St. IV. und VII. Cl. District Große und Kleine Lummersbach. Eichen: Stämme 6 St. III. Cl. mit 6,75 fm, 210 St. IV. und V. Cl. mit 104,25 fm. Nutzscheit in Rollen 54 rm, 3 m lang. Buchen: Stämme 1 St. III. Cl. mit 2 fm, Stangen I.—III. Cl. 55 St., Nutzscheit II. Cl. 10 rm, 2 m lang. Weißbuchen: Stämme 12 St. IV. und V. Cl. mit 7 fm, Nutzscheite II. Cl. 6 rm, 2 m lang.
District Gänseei. Eichen: Stämme (Anbruch) 12 St. L—III. Cl. mit 28 fm, 1 St. IV. Cl. mit 0,74 fm, Stangen I.—III. Cl., 140 St., Nutzscheite in Rollen 6 rm, Nutzknüppel 4 rm. Buchen: Stangen I.—III. Cl. 75 St.
2. aus dem Schubbezirk Caldern: District Alte Kirche. Eichen: Stämme 4 St. III. Cl. mit 4,44 fm, 156 St. IV. und V. Cl. mit 49,10 fm, Nutzscheite in Rollen 16 rm, Nutzknüppel 20 rm.
District Bernert und Totalität. Nadelholz: Stämme V. Cl. 16 St. mit 2,03 fm.
Die betreffenden Herren Bürgermeister werden ersucht, das Vorstehende im Interesse ihrer Gemeinden zu veröffentlichen.
Die Herren Schutzbeamten sind angewiesen, die Hölzer auf Ansuchen vorzuzeigen.
Specielle Verzeichnisse können gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden, hinsichtlich des Schutzbezirks Lohra vom Herrn Revierförster Reiß in Lohra, hinsichtlich der Schutzbezirke Ellnhausen und Caldern von der Oberförsterei.
Ellnhausen, den 22. Januar 1895.
815 Der Forstmeister: Simon.
Krosdorf: Diftr. 3 (Homberg):
Fichte: 839 Stämme u. Stang. — 58,72 fm, 8 rm Knüppel. Distr. 8 (Lesckenwald): Eiche: 7 St. — 3,26 fm, 3 rm Nutzh., 7 rm Reiser; Buche: 7 St. — 3,97 fm, 17 rm Felgenholz, 298 rm Scheit, 36 rm Knüppel, 107 rm Stockholz, 395 rm
Das Holz liegt in den Districten Äinterberg, Kennelsheck, Reitzen- fimner Wald und Affelbach, Gemeinde- iwlb von Wismar.
Krosdorf, den 22. Januar 1895.
Das Bürgermeister-Amt. 824
Reiser. Distr. 20 (Buchwald): Eiche: 13 St. — 2,90 fm, 32 rm 1 Nutzholz, 1 rrn Scheit, 5 rm Reiser;
Holzversteigerung ; Holzverkauf
°»n V°rmitkags"^Uhr Ä'König!. Obersörsterei Krosd-rs. Wirth La uz zu Wismar. Es I. Dienstag den 29. d. Mts., werden verkauft: 49,35 fm Eichen- j Vorm. 9 Uhr, im Kahlert'schen Gast- und 64,74 fm Fichten - Stämme, Hause Hierselbst aus Schutzbez.
15 rm Eichen- und 2 rm Buchen- ~ *' * --- " '
Nutzholz (Küferholz), 282 rm Eichen- unb 219 rm Buchen - Scheit- und Diüppelh., 102 rrn Stöcke, 1080 rm Reiser.
! Buche: 1 rm Nutzholz, 91 rm Scheit, i j 32 rm Knüppel, 388 rm Reiser;
! Hainbuche: 1 rrnNutzholz.Distr.21 ! u. 2 4 (Kühbett): Eiche: 4 rrn Scheit,
6 rm Knüppel, 2 rm Stockholz, 1006 rm Reiser; Buche: 1 rm Scheit, 1 rm Kn.; Fichte: 55 rm Reiser. Distr. 2 2 (daselbst): Eiche: 18 St. — 5,4 lfm, 10 rrn Nutzholz, 1 rm Kn., 6 rm Reiser; Buche: 14 rm Scheit, 13 rm Kn., 133 rm Reiser.
II. Freitag den 1. k. Mts., wie oben, aus Schutzbez. Waldhaus. Distr. 5 4, 55 (Lmden- schied): Buche: Scheit 809 rm, Kn. 100 rm, Stckh. 124 rm, Reis. 797 rrn.
Die übrigen Holzverkäufe für die Obers. Krofdorf werden im Laufe des Monats Februar d. I. jedesmal an einem Dienstag und Freitag statlfinden. Der große Nutzholztermin ist auf den 1 2. (Gießen) und 13. k. MtS. (Wetzlar) anberaumt. 814
Krofdorf, den 22. Januar 1895. Der Königliche Oberförster.
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Die amtlichen Verkäufer sind vertragsmäßig verpflichtet, stets einen angemeffenen Vorrath an Poftwerthzeichen zu führen unb die einzelnen Marken zu keinem höheren, als bent Betrage ihres Werthes an das Publikum abzulassen. Im Allgemeinen hat der Verkauf während der ganzen Zeit, in welcher das Geschäftslocal des Verkäufers geöffnet ist, stattzufinden, jedenfalls aber innerhalb dec für den Verkehr mit dem Publikum festgesetzten Dienststunden der Postanstalt.
Gießen, 1. October 1894.
Kaiserliches Postamt.
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