Ausgabe 
22.12.1895 Drittes Blatt
 
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1898

Nr. 301 Drittes Blatt. Sonntag den 22. December

Der

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Gießener Anzeiger

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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Lheil.

Gießen, den 19. December 1895.

Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taubstummen-Anstalten des Landes.

Sei «»ßherzogliche Kreisamt Meßen

au die Schulvorstände des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 7. Sep­tember 1857 sehen wir Ihren Berichten darüber entgegen,

ob in Ihren Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, welche daS zur Aufnahme in eine Taubstummen-Anstalt er­forderliche Alter erreicht haben. Die Kinder müssen das 8. Lebenjahr erreicht, dürfen aber das 12. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben Sollten sich aufnahmsfähige taub­stumme Kinder in Ihren Gemeinden vorfiuden, dann wollen Sie sich über die Verhältnisse der Eltern der Kinder aus führlich äußern und sich hierbei des nachfolgend abgedruckten Formulars, dessen einzelne Rubriken sorgfältig auszufüllen find, bedienen.

v. Gagern.

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nn. Darmstadt, 19. December.Die Organisation der Handwerks" lautete das Thema, welches die hiesigen Innungen, sowie die Mitglieder des OrtSgewerbvereivs zu einer zahlreich besuchten Versammlung in dem weißen Saal der Restauration zur Stadt Pfungstadt vereinigte. Den Vorsitz führte Spenglermeister und Stadtverordneter Rockel. Der Dorfitzende der Mktzger-Jnnung, Herr Metzgermetster L autz, hatte das Referat in dieser Frage übernommen. In eingehender Weise bespricht der Referent die Schäden, welche dem Handwerk als solchem anhaften, insbesondere sei die jetzige Organisation iu den Gewerbvereinen nicht geeignet, de» Handwerk in seinem Emporblühen nützlich zu sein, da in denselben zu wenig Handwerker vertreten seien. So seien im Gewerbverein Darmstadt mit 600 Mitgliedern nur 858 Gewerbtreibende, in Worms mit 257 Mitgliedern nur

94 Gewerbsmetster. Aus diesem Grunde könne nur die fach genossenschaftliche Bereinigung daS Ziel sein, waS vom Hand werk angestrebt werden müsse. Soweit Referent Kenntniß habe, set man in Handwerkerkreisen voll und ganz durch­drungen von dieser Ansicht und Niemand habe sich für den Verordnungs-Entwurf der Centralstelle für die Gewerbe erwärmt. Im Gegentheil sei es nur eine Stimme, daß die jetzige Organisation der Gewerbevereine in Hessen nicht die geeignete Vertretung für die Interessen deS Gewerbestandes sei. Nur Fachgenoffenschaften wie fie von der Reichsregierung geplant und in dem Berlepsch'schen Entwurf zur Bildung von Handwerkerkammern empfohlen seien, das halte er für daS Richtige und zur Einführung iu Hessen geeignet und empfehlenSwerth. Eine Reihe von Redner bringen eine ganze Anzahl von Klagen vor, mit welchem das Klein- Handwerk zu kämpfen habe, insbesondere der unlautere Wett­bewerb, die schweren Lasten der JnvaliditätS- und Alters­

versicherung, die frühe Unterrichtszeit in der obligatorischen Fortbildungsschule und andere schwere Lasten drückten daS Handwerk schwer. Die Centralstelle für die Gewerbe sei zur Abhülse in diesen Klagen nicht zu haben gewesen. Land­tagsabgeordneter Vr. Sch ro ed er freut sich, daß daS Hand­werk endlich einmal aus sich herauSgehe, und seine Wünsche öffentlich bespreche. Die Vorwürfe, welche man der Central­stelle für die Gewerbe mache, daß fie dem Handwerk in Heffen nicht in dem Maße gerecht geworden sei, wie eS am Platz gewesen sei, treffen nicht zu. Er verweist auf die Hebung der Unterrichtsanstalten in Heffen, welches noch vor 10 Jahren kaum 30,000 Mk. und jetzt über 150,000 Mk. verwende. Auch in anderen Fragen sei die Centralstelle jederzeit für die Gewerbetreibenden zu haben gewesen und für diese eingetreten. Der so viel genannte Verordnungsentwurf sei nur ein wohl­gemeinter Vorschlag zur Organisation deS Handwerks in Hessen gewesen und weiter nichts. Im Laufe der Debatte werden noch die von den Offizieren und Beamten gegründeten Consumvereine und ihre Schädigungen besprochen und deren Abschaffung gefordert. Sache der Reichs- und Landtags- Abgeordneten sei es, diesem Krebsschaden des Gewerbestandes entgegen zu treten. Zum Schluffe der Versammlung wurde sodann folgende Resolution einstimmig angenommen:Die am 19. December zu Darmstadt tagende allgemeine Hand- werker-Versammlung spricht die Ueberzeugung aus, daß eine Handwerker Vertretung ohne fachgenossenschaftlichem Unterbau den Bedürfniffen deS Handwerks nicht entspricht und daß der Gesetzentwurf des Ministers v. Bötticher endgültig abgelehnt werde. Sie wünscht fachgenoffenschaftliche ZwangSorganisa- tioneu für ganz Deutschland, denen die Selbstverwaltung ver­bürgt werde und daß noch in dieser Session deS Reichstags diese Frage Erledigung findet".

Schiffsnachvichten.

Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten Earl ßoo^-unb I. M. Schulhof.

Bremen, 19. Decbr. sPer transatlantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Havel, Eapttän I. Mirow, vom Nordd. Lloyd in Bremen, ist heute 1 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen.

Der PostdampferFriesland" derRed Star Line" in Ant- werpen ist laut Telegramm am 17. December wohlbehalten in New-york angekommen.

Feuilleton.

Der HLttenbcrg.

(Äu6 demDarmst. Tägl. Anzeiger").

»achtruck mir mit besonderer Srlaubniß des Dersafler» geftatteLj

Ne in nostra patria peregrini atqne boapitea eeee Tideamur

Cicero.

Unsere hochverehrte, jugendliche Landesmutter hat anläßlich der diesjährigen landwirthschaftlichen Ausstellung in Gießen die Tracht der Hütte ub erg er innen kennen gelernt, und wie wir vernehmen, den Wunsch geäußert, daß sich ein Verein zur Erhaltung dieser hessischen Landestracht bilden möge. Vielleicht trägt diese kleine Schilderung von Land und Leuten etwas dazu bei, daß wettere Kreise dem von allerhöchster Stelle angeregten schönen Gedanken näher treten. Leider hat unser engeres Vaterland nur wenige und theilweise bereits verkümmerte Landestrachten aufzuweisen, anscheinend ist die Zeit nicht mehr fern, wo fie alle der Ver­gangenheit angehören. Doch dieser Fall wäre wirklich sehr zu beklagen, von der Erhaltung der specifischeu ländlichen Trachten hängt das Bewahren althergebrachter Sitten und Gebräuche, das Festhalten an Jahrhunderte lang bewahrten Anschauungen wett mehr ab, als man für gewöhnlich armimmt.

Die Hütteuberger Tracht ist in den Orten zwischen BNtzbach und Gießen zu Hause. D ese Dörfer bildeten in früheren Zeiten daS selbstständige Amt Hüttenberg, be­nannt nach einem bei dem nun preußischen Orte Niederkleen gelegenen gleichnamigen Berge. Zu diesem Amte gehörten die Dörfer: PohlgönS, KirchgönS, Langgöns, Leih­gestern, Hausen, Annerod, Allendorf, Duten­hofen, Lützellinden, Hörnsheim, Hochelheim, Dornholzhausen, Niederkleen und Großrechten­dach. Nach Sitten, Gebräuchen und Trachten ist diesen Orten die alte StadtGr enlind en" in Wirklich­keit eia ansehnliches, schönes Dorf hinzuzurechnen, ebenso die preußischen Dörfer Oberkleen und Ebersgöns.

Der Hüttenberg hat eine sehr bewegte Geschichte, die wir an dieser Stelle jedoch nur kurz berühren dürfen. Der Lorscher Codex führt schon einzelne, zum Hüttenberg zu rechnende Marken auf. Später gehört die Landschaft zu den weiten Be- fitzuugen des einst so mächtigen GrasengeschlechtS von Gleiberg, daS angeblich dem gräflrch Luxemburgischen Haus entstammt. Gegen Ende deS 12. Jahrhunderts erlosch die Gleiberger ManneSlinie- eine der beiden Erbtöchter, Salome, heiralhete einen Grafen von Eberftein und deffen Tochter später einen Pfalzgrafen von Tübingen. So kam denn die Hälfte des sogenanntengemeinen Landes an der Lahn" und damit auch die Hälfte des Hüttenbergs an die Pfalzgrafen von Tübingen, in deren Hand dieser Besitz jedoch keineswegs lange verblieb. Pfalzgraf Ulrich von Tübingen verkaufte seinen Anteil an dm Gleibergischen Landen 1265 an den Landgrafen Heinrich I. von Hessen, daS Kind. Die zweite Gleibergische Erbtochter Irmengard heiralhete einen Dynasten von Merenberg, wodurch die andere Hälfte deS Gleibergischen Besitzes und somit auch die des Hütten­berges an das Merenbergsche Haus fiel. Eine Tochter dieser angesehenen Familie ehelichte 1333 den Grafen Johann I. von Nassau-Weilburg und brachte so die Erbschaft an das gräfliche Haus Nassau.

Der Hüttenberg wurde Jahrhunderte lang von den Häusern Heffen und Naffau gemeinschaftlich verwaltet. Anfangs muß zwischen den einzelnen Souveränen daS innigste Einvernehmen geherrscht haben.

So ging auch die vom Grafen Johann von Naffau in den Jahren 1350 bis 1360 zu Niederkleen erbaute große Burg in gemeinschaftlichen Befltz der beiden Landesfürsten über. Später führten Landgraf Philipp der Großmüthige und Graf Philipp von Naffau Weilburg verhältnißmäßig früh (1526) die Reformation im Hüttenberge ein. Wesent­liche Förderer derselben waren Pfarrer Joh. Stockhausen in Großeu-Linden und der naffauische Superintendent Caspar Goltwurm zu Weilburg. In folgender Zeit ging es ohne Reibereien und Zwistigkeiten jedoch nicht ab. Die erste ernstliche Differenz entstand 1574 ob der einseitig

angeordneten Einführung der hessischen Ktrchenordnung im Gemeinschaftsgebiete, dann später wegen Fassung einer ge­meinschaftlichen Agende. Die Berufung und Einführung der Geistlichen und gemeinschaftlichen Beamten bildete nicht selten ein Streitobject, mitunter sogar von tragikomischem Anstriche!

Die Dinge spitzten sich zu Ausgang des 17. Jahr­hunderts immer mehr zu. Ein großer Streit zwischen Hessen und Nassau entbrannte ums Jahr 1700 wegen der Besetzung der Psarrstelle in Großrechtenbach, für die, obwohl Nassau die Collatur hatte, Heffen der Pfarrer Joh. Ludwig MaguuS zu Kleinrechtendach vorgesehen wird. Als nun am Neujahrs- tage 1701 der Pfarrer MagnuS auch in Großrechtenbach Kirche halten wollte, erschien vor der Kirchenthüre der Naffauische Centgraf Clemm von KirchgönS mit einem Cor­pora! und drei Reutern und machte dem Geistlichen folgenden Bescheid bekannt:Wei! er, der Pfarrer MagnuS, von dem Herrn Grafen zu Nassau Weilburg als Patrons keine Vocation hätte und also ganz urnüchtig zu dieser Kanzel sei, so solle er bei 100 Thalern Strafe derselben müßig gehen und gänzlich entschlagen, wenn er aber diesem Befehl nicht nachkommen wolle, so solle ihn gegenwärtiger Corporal mit seinen Reutern arretiren und sogleich nach Weilburg bringen." Pfarrer MagnuS kam diesem Befehle nach und ging un­verrichteter Sache wieder nach Hause. In Großrechtenbach wurde aber ein halbes Jahr lang keine Kirche gehalten. *) Kurz und gut, derartigen Streitigkeiten endlich wohl müde, entschlossen sich Hessen und Nassau zu einer friedlichen Scheidung des gemeinschaftlichen Hüttenberges. Der Hütten­berger Haupttheilungsvertrag wurde am 16. Juni 1703 zu Langgöns zwischen den Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen und Johann Ernst Graf zu Nassau abgeschlossen. Hessen erhielt auS der Hütten­berger Gemeinschaft die 7 Dörfer PohlgönS, KirchgönS, Langgöns, Leihgestern, Hausen, Annerod und Allendorf,

*) Anmerkung: Demjenigen, der sich über diese Verhältnisse näher unterrichten will, sei die Lectüre von:Abicht:Der Kreis Wetzlar" aufs Wärmste empfohlen. Für die hier angegebenen historischen Daten war das treffliche Werk ein guter Berather.