Nr. 82
Der Hiehener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag-
Die Gießener ><mUlen6f6tt<r werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Erstes Blatt.Samstag den 20 April
Meßener Anzeiger
General-Anzeiger.
189S
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Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.
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wu" > Gratisbeilage: Gießener JamilienMtter.
Aintlichsr Therl.
Gießen, den 18. April 1895.
Betr.: Die Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk von M. Werner.
DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.
Die abschriftlich nachstehende Ministerial« Verfügung IheUen wir Ihnen zur Beachtung mit.
v. Gagern.
Darmstadt, den 11. April 1895.
Betr.: Die Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk von M. Werner.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichen Kreisämter.
Im Verlage von Carl Heymann in Berlin ist erschienen: „Die Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk" von M. Werner, Kaiserlicher Negierungsrath im Reichsamt des Innern.
Die knappe und präcise Bearbeitung, welche die umfangreiche Materie in diesem Buche gefunden hat, läßt das letztere für die Bedürfnisse der Praxis besonders geeignet erscheinen und dürfte das Buch allen mit der Ausführung der einschlägigen Bestimmungen befaßten Behörden gute Dienste leisten.
Das stagliche Werkchen, welches einzeln 1.60 Mark, Lei Bezug von 10 Exemplaren 13 Mk., bei Bezug von 25 Exemplaren 30 Mk., bei Bezug von 50 Exemplaren 55 Mk., bei Bezug von 100 Exemplaren 100 Mk., bei Bezug von 200 Exemplaren 150 Mk. kostet, kann deßhalb allen beteiligten Behörden zur Anschaffung empfohlen werden und beauftragen wir Sie, auch die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Ortspolizeibehörden durch eine geeignete Veröffentlichung im Kreisblatt auf das Erscheinen desselben hinzuweisen.
__________________I. V.: v. Knörr.
Gießen, den 18. April 1895.
Betr.: Erlaß einer Polizei-Verordnung für den Kreis Gießen, betr. den Verkehr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz unseres Ausschreibens vom 29. December 1893 (Gießener Anzeiger Rr. 2 von 1894) sehen wir, insoweit Sie hiermit noch im Rückstände sind, der Vorlage eines Verzeichnisses der in der Zeit vom 1. Juli bis 31. December v. Js. stattgehabten und in Ihren Registern gewahrten Ab- und Zugänge von Fahrradbesitzern mit den zugehörigen Nummern entgegen. _________________v. Gagern. _______________
Bekanntmachung,
betreffend die Maul- und Klauenseuche.
Die zu Obermockstadt, Kreis Büdingen, ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen und die Gehöftsperre aufgehoben worden.
Gießen, den 18. April 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________v. Gagern.____
Bekanntmachung,
betreffend die Maul- und Klauenseuche.
Zu Hof-Rummelsvurg, Gemarkung Lißberg, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und die Gehöftsperre angeordnet worden.
Gießen, am 18. April 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_____________ v. Gagern.
Aus den Verhandlungen der Ersten Kammer der hessischen Stande.
Darmstadt, 18. April 1895.
Zweiter Präsident Graf zu SolmS-Laubach Erl. eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 40 Minuten.
Nach Eintritt in die Specialdebatte über den Einkommen- steuergesetzeotwurf werden die Beschlüsse der Zweiten Kammer wegen der zu erwartenden allgemeinen Steuerreform debatte- Io8 einstimmig angenommen. Ein Zusatzantrag der Aus
schußmajorität, „die Großh. Regierung zu ersuchen, bei der künftigen Reform zugleich eine Umgestaltung der Eommunal- steuer ins Auge zu fassen, wonach auch die Objectsteuern der Communalsteuern überlassen werden," wird angenommen, nachdem Freiherr H e y l zu Herrnsheim lebhaft dafür eingetreten.
Der Antrag der Ausschußminderheit, den Schlußpassus mit den Objectsteuern wegzulassen, wird mit 11 gegen 12 Stimmen abgelehnt.
Im Sinne dieses Antrages hatten sich die Herren Oberconsistorialpräsident Dr. Goldmann Exc., Geheimer Commerzienrath Michel, sowie Finanzminister Weber Exc. ausgesprochen, und davor gewarnt, der Regierung sür die künftige Reform die Hände zu binden.
Der zu Art. 1 des Entwurfs gestellte Antrag der Ausschußmajorität, die Zahl 500 durch 900 zu ersetzen, ruft wieder eine lebhafte Debatte hervor, in der vielfach auf die gestrige Generaldebatte zurückgegriffen wird.
Geh. Commerzienrath Michel weist auf den auf der Verschiedenartigkeit des Wahlrechts beruhenden Unterschied zu Preußen hin, dort wählten die Nichtsteuerzahler eben nur in der dritten Klasse, während sie bei uns von den g e s a m m t e n Wählern 62 pCt. auSmachen würden. Die nothwendig werdende Herabsetzung der Steuercapitalien werde einen solche» Steuerausfall in der Communalbesteuerung nach sich ziehen, daß er von vielen Gemeinden überhaupt nicht getragen werden könnte oder die ungerechteste Bedrückung einiger Wenigen herbeiführe. Man müsse mit jeglicher Steuerbefreiung warten, bis die Gesammtsteuerreform vorliege.
Freiherr Hehl zu Herrnsheim tritt für den Majoritäts- autrag ein und schließt sich den gestrigen Ausführungen Sr. Erlaucht deS Grafen zu Solms-Laubach an.
Wirk!. Geheimerath Dr. Freiherr v. Starck Exc. warnt dringend vor Annahme des Majoritätsantrags, wodurch die Masse das Uebergewicht über Besitz und Intelligenz erhalten werde.
Obersteuerrath Sittel weift nochmals darauf hin, daß die Steuerbefreiung der drei untersten Klassen zur Folge haben werde, daß vielen Landgemeinden ein geordnetes Budgetwesen unmöglich werde.
Finanzminister Weber Exc. warnt dringend vor An- nähme des Antrags aus den von Excellenz Starck angeführten Gründen und weist zahlenmäßig die bedeutende Verminderung der Communalfteuercapttalien nach. Vor der dadurch nothwendig werdenden Ueberlastung des Mittelstandes müsse die Regierung ihre Beamten unter allen Umständen schützen.
Geh. Commerzienrath Freiherr Heyl zu Herrnsheim betont, daß eine Mehrbelastung der Beamten mit Steuern unmöglich sei.
Hierauf wird die Debatte geschlossen.
Seine Erlaucht der Graf zu Solms-Laubach wendet sich als Berichterstatter des Ausschusses gegen die von Herrn Staatsminister a. D. Freiherrn v. Starck Exc. vertretene Ansicht.
Es folgt nunmehr die Abstimmung.
Art. 1 der Regierungsvorlage vorbehältlich des Ab- änderungSantrages der Majorität des Ausschusses wird einstimmig angenommen, während der Antrag der Ausschußmehrheit, die Zahl 500 in 900 hierbei abzuändern, mit 12 gegen 11 Stimmen angenommen wird.
Die Art. 2, 3, 4, 5 und 6 werden in Uebereinstirnrnung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer einstimmig angenommen.
Zu Art. 7 ergreift Geh. Commerzienrath Michel, als Berichterstatter der Minorttät des Ausschusses, das Wort und spricht sich zu Gunsten der Regierungsvorlage aus, während Geh. Commerzienrath Freiherr Heyl zu Herrnsheim, als Vertreter der Mehrheit des Ausschusses, sür wünschenswerth hält, daß die Grenze der DeclarationSpfiicht auf ein Einkommen von 3000 Mk., statt wie es die Regierung will, auf 2600 Mk., festgesetzt werde.
Finanzminister Weber Exc. und Obersteuerrath Sittel ersuchen das hohe Haus, an der Regierungsvorlage festzuhalten.
Daraufhin wird Art. 7 der Regierungsvorlage, vorbehältlich des Antrags der Majorität des Ausschusses, einstimmig angenommen. Der Antrag der Majorität wird mit 13 gegen 10 Stimmen angenommen.
Die Art. 8, 9 und 10 werden in Uebereinstirnrnung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer einstimmig angenommen.
Zu Art. 13 spricht sich Geh. Commerzienrath Michel im Sinne des von ihm erstatteten Berichtes aus.
Freiherr Heyl zu Herrnsheim betont, daß durch die von der Majorität des Abschusses vorgeschlagene Scala
die Hochbesteuerten eine sehr große Mehrbelastung erfahren sollten und daß daher seiner Ansicht nach auch die mittleren Steuerklassen zu Gunsten der Befreiung der ärmsten Klaffen eine Mehrbelastung auf sich nehmen könnten.
Obersteuerrath Bitte! hebt hervor, daß sich gerade in den mittleren Steuerklassen sehr viele Elemente befänden, die der äußersten Schonung bedürften, und daß die hessische Scala bedeutend besser sei als die preußische, waS er an einzelnen Beispielen veranschaulicht.
Graf zu Solms-Laubach Erlaucht entgegnet, daß die Majorität des Ausschusses ja durchaus nicht die preußische Scala adoptirt habe. Einige Aehnlichkeiten seien rein äußerlich und gäben zu keinem Bedenken Anlaß.
Freiherr Heyl zu Herrnsheim nimmt die preußische Scala in einem speciell getadelten Punkte in Schutz.
Nach einigen kurzen Bemerkungen deS Geh. Commerziem- raths Michel und deS Obersteuerraths Sittel schreitet man zur Abstimmung und wird zunächst Art. 13 der RegierungS- Vorlage, vorbehältlich der Abstimmung über den Abänderungsbeschluß der Zweiten Kammer und der AuSschuhanträge der Ersten Kammer, einstimmig angenommen. Hierauf wird der Abänderungsbeschluß der Zweiten Kammer einstimmig angenommen. Der Mehrheitsantrag des ersten Ausschusses der Ersten Kammer wird mit 13 gegen 10 Stimmen angenommen.
Auf Vorschlag deS Präsidenten, des Grafen zu SolmS-Laubach Erlaucht, wird hierauf Art. 45 des Entwurfs zur Berathung und Abstimmung gestellt.
Nach lebhafter Diseussion zur Abstimmung wird, ohne daß eine Debatte zur Sache selbst entstand, einstimmig b e- schlossen: Annahme deS Art. 45 der Regierungsvorlage, vorbehältlich der Abstimmung über die Beschlüsse der Zweiten Kammer und der Ausschußanträge und Zu ft im mung zu dem Beschluß der Zweiten Kammer, betreffend die Eingangsworte des Zweiten Satzes des zweiten Absatzes. Gegen große Minderheiten wird ferner beschlossen, den letzten Satz des ersten Absatzes „Tritt" bis „fretgegeben werden" zu streichen, die von der Ausschußmehrheit vor- geschlagene Scala anzunehmen, und der von der Zweiten Kammer beschlossenen Abänderung des letzten Absatzes des Art. 45 zuzustimmen.
Bezüglich der DeclarattonSgrcnze und der ersten Ab» theilung der Einkommensteuer wurde mit 13 gegen 10 Stimmen beschlossen, diese mit 3000 Mk. statt wie beantragt, mit 2600 Mk. beginnen zu lassen.
Die von der Zweiten Kammer beschlossene Scala wurde hierauf mit 13 gegen 10 Stimmen abgelehnt und die Scala der AuSschußmehrheit angenommen. Dasselbe Schicksal erfuhr die Scala für die zweite Abtheilung. Auch hier wurde der Antrag der Ausschußmehrheit angenommen und die Scala der Zweiten Kammer ab gelehnt.
Nachdem die weiteren Capitel deS Gesetzes durchberathe«, wird das Gesetz im Ganzen mit 9 gegen 8 Stimmen ab- gelehnt. Ebenso wurden bann in Consequenz dieses Resnl- tates die Abänderungen zum Capitalrentensteuer- Gesetz ab« gelehnt.
Hierauf vertagt sich das Haus. Darmst. Ztg.
Deutscher Leich.
Berlin, 18. April. Der Kaiser tritt am SamStag die angekündigte Jnlandsreise an, die ihn zunächst nach der Wartburg führt, woselbst der Monarch einen mehrtägigen Aufenthalt behufs Ausübung der Auerhahnjagd in den Forsten der Umgebung nimmt. Hierauf wird er dem Grafen Görtz auf Schloß Schlitz einen Besuch abstatten, um dann noch die Höfe von Darmstadt und Karlsruhe zu besuchen. Die Rückkehr des Käfters nach Berlin soll am 1. Mai erfolge*, im Anschlüsse hieran ist die Uebersiedelung des Kaiserliche« Hofes nach dem Neuen Palais bei Potsdam geplant. — Im Befinden der Kaiserin, welche sich eine starke Erkältung zugezogen hatte, ist eine erhebliche Besserung eingetreten, so daß die hohe Frau voraussichtlich in den nächsten Tagen baß Zimmer wirb roieber verlassen können.
— Die österliche Ruhepause für ben Reichstag wie für baß preußische Abgeorbnetenhaus naht sich ihrem Ende, am 27. April treten beide Parlamente wieder zusammen. Die parlamentarischen Ferien haben über ben Ausgang ber hauptsächlicheren im Reichstage noch schwebenben | Fragen so gut wie gar keine Aufklärung gebracht, was spe- ■ ciell von der „Umsturz-Vorlage" gilt. Allerdings hat ! eS auch während der Vertagung des Reichsparlamentes nicht 1 an Kundgebungen aus ber Mitte ber Bevölkerung gegen die von bet Reichstags Commisüon beschlossenen Verschärfungen


