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Nr. 17 Drittes Blatt. Sonntag den 20. Januar
Der frUlcurr eifer trschkinl täglich, aii Au-nahm« bei Montags.
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Gießener Anzeiger
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1895
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Ans den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 18. Januar 1895.
Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet.
Zur Weiterberathung steht der Gesetzentwurf, den Ersatz des Wildschadens betreffend. Vor Eintritt in die Debatte gibt der Vorsitzende dem Hause einen von den Abgeordneten Ullrich, Cramer, Müller und Köhler etngebrachten Antrag auf Aufhebung des Jagdrechtes im Groß- herzogthum zur Kenntniß. Abg. Jöckel, zu Artikel 8 des Gesetzes, spricht sich gegen den von der Minorität des Ausschusses (Haas und Hirsch) gestellten Antrag aus. Dieselben beantragen, daß zur Festsetzung deS Schadens Schiedsgerichte unter Ausschluß der Oeffentlichkeit eingeführt werden sollen. Dieselben sollen aus 3 Mitgliedern bestehen, von welchen eins von den Jagdberechtigten, eins vom Bürgermeister und ein Mitglied aus dem KreiSausschuß bestimmt werden. Die Schiedsgerichte sollen auch endgültig über die Kosten entscheiden. Das Verfahren vor dem Schiedsgericht wird durch eine Verord- nung geregelt. — Abg. Ullrich hält die Schiedsgerichte entschieden für practischer und bester als das von der Regierung vorgeschlagene Sühneverfahren, weil er jede Einmischung von Juristen in dieser Sache vermieden wissen will. Hier handle es sich nur einfach um die Feststellung der Thatsache, daß und wie ein Schaden entstanden sei. — Abg. Erk hält den Minoritätsantrag für geeignet, das ganze Gesetz zu Fall zu bringen. — Abg. Schmitt-Mainz glaubt, daß bet der Annahme der Minoritätsanträge für Rheinhessen Nichts herauskommen werde. Er ersucht das Haus daher unter allen Umständen für den Majoritätsantrag etntreten zu wollen. Damit werde dann zunächst der Hauptübelstand für Rhein- Hessen beseitigt, insbesondere da die erste Kammer ein Schiedsgericht abgelehnt habe. Der Majoritätsantrag biete ferner den Vortheil, daß, wenn die Sachverständigen Commission fehle, die Möglichkeit einer Corrcciur durch den Kreis-Ausschuß möglich sei. Nach erfolgter Abstimmung wird der Antrag des Ausschusses, welcher ein Sühneverfahren zur Ermittelung des Wildschadens festgesetzt wisten will, mit 21 gegen 20 Stimmen angenommen. Der Antrag der Minorität wegen Einführung eines Schiedsgerichts gelangt mit 28 Trimmen zur Annahme. Die weiteren Artikel werden ohne Debatte genehmigt und damit die ganze Vorlage angenommen.
Hierauf tritt das Haus in die Berathung der Gesetzes- Borlage, die Abänderung des Einkommen st euer- Gesetzes betr. Staatsminister Finger empfiehlt die Regie
rungsvorlage dem Haus. Er erklärt, daß seit neuerer Zeit eine Ueberhastung und Agitation wegen des Wegfalls der Grundsteuer zu Tage getreten sei, welche der Regierung nicht unbekannt geblieben sei. Die Regierung sei bestrebt, nach dieser und nach anderer Richtung Reformen ins Auge zu fassen. Dies werde indeß geschehen, wenn das Einkommensteuergesetz unter Dach und Fach sei. Er bittet nochmals um Annahme des vorliegenden Gesetzes. — Abg. Berg st räß er spricht gegen die Vorlage, die nicht daS Richtige treffe. Er bittet sie abzulehnen. — Ministerial-Rath v. Krug giebt der Kammer in eingehender Weise Darlegungen über die Veranlagung der Einkommensteuer. Finanzminister Weber erklärt, es sei nicht seine Absicht, nochmals auf die Frage der Steuerreform einzugehen. Er halte sich aber für verpflichtet, die Ansicht nicht auf- kommen zu lassen, als plane die Regierung mit der Reform der Einkommensteuer eine Erhöhung ihrer Einnahme. Die Vorlage verlange nur eine gerechte Veranlagung des Einkommens unter genauerer Regelung der Declarationspflicht wie seither. Damit würden sich dann neue Capitalieu finden lassen, die dann zu Gunsten der geringeren Klassen verwendet werden sollen. Damit wird die Verhandlung abgebrochen.
Deutscher Reichstag.
18. Sitzung. Freitag, den 18. Zauua? 1895.
Am Bundesraihsttsche: Schönstedt, Nteberdtng. Die erste Berathung der Novelle zum Ge.richtsverfassungSgesetz wird fortgesetzt.
Abg. Lenz mann (frf. 93p.): Die Vorlage ist weiter nichts alS das Product der Unzufriedenheit, welche in wetten Kretlen unseres Volkes über dteJusttzpflcge herrscht, weil das RechtSbewutzt- setn unseres Volkes unsere Rechtsp echung nicht mehr versieht. Ich hätte gewünscht, daß gletchzetttg die meikwürdtge Stellung des Ver- thetdigerS eine Aenderung erfahre. Die Vorlage hat eine g.oße poltttsche Bedeutung, weil sie sich auch gegen die Schwurgerichte richtet. Redner spricht sich sodann gegen die vorgesehen.n Rechte der Landes-Justizverwaltung aus und heißt die Wiedereinführung der Berufung willkommen. Nicht nur unschuldig Verurthettte, auch unschuldig Verhaftete müßten Entschädigung erhalten. Ueber das Maß der Entschädigung unschuldig Verurthetlter muß das Rtchter- lhum, welches den Betreffenden in der Berufungsinstanz fretgelprochen hat, entscheiden. Die Fälle des Wiederaufnahmeverfahrens müssen ausgedehnt werden. Redner geht dann auf dte Mängel des Prozeßverfahrens ein und wünscht, daß d-ltz Resumv des Vorsitzenden protocollirt werde, um die Objcctivität festzustellen. Redner behält sich für dte Commission vor, einen dahingehenden Antrag zu st llm.
Justizmintster Schönstedt erklärt, daß solche Fälle, welche Unzufriedenheit erregen und zu seiner K nntnttz gelangen, Abhülfe erfahren sollen. Ihren Stand müßten die Rechtsanwälte selbst heben. Auf dte Vorlage selbst will Redner nicht näher etngehen, weil er
i sich mit derselben nicht überall identifictrt. Er habe die Vorlage serliggestellt vorgefunden, jedoch wird dte Regierung auf Vorschläge
* stets etngehen, welche geeignet sind, Besseres zu bringen. Von allzu großen Abänderungen bittet der Minister atüehen zu wollen, da dte Forderungen ja so gründlich nach allen Setten öffentlich erörtert worden sind, baß eine nochmalige Erörterung ab ovo nicht nölhtg sein wird.
Abg. Dr. v. Buchka (cons.) erklärt, im Namen seiner Partei für dte Vorberathung der Vorlage durch eine Commission von 21 Mitgliedern zu stimmen, da dieselbe viele wünschenswerthe Aenderungen aufwetse. Mit den Ausführungen des Abg. Lenzmann kann sich Redner nicht ganz einverstanden erklären.
' Nach wetteren Ausführungen des Abg. Schröder (frf. 93p.) erfolgt dte Vertagung der Sitzung auf Morgen 1 Uhr. Fmtsetzung der oben abgebrochenen Berathung und Btnnenfchifffahrtsvorlage.
Das schweizerische Parlament.*)
Von Dr. I. Langhard (Bern).
Das schweizerische Parlament oder dte Bundesversammlung, wie die landläufige Bezeichnung in der Schweiz lautet, wird gebildet vom Nationalrath und Ständerath. Beide Kammern zusammen nennt man ® unbeSoer fammlung (Assemblee föderale).
Parlament oder Parlamentarier klingt der schweizerischen : Volkssprache fremd, während dagegen die mehr als 40 Jahre alten Verordnungen des NationalratheS und StänderatheS u. A. Vorschriften zur Wahrung des „parlamentarischen" Anstandes enthalten.
Nach dem Wortlaut der Bundesverfassung wird £er Nationalrath (Conseil national) zusammengesetzt auS Abgeöro- neten des schweizerischen Volkes, in Thal und Wahrheit aber : üben die Völkerschaften der Cantone, nicht das Schweizervolk als Einheit, das Wahlrecht aus. Auf je 20,000 Seelen kommt ein Nationalrath, Bruchtheile über 10000 Seelen werden für 20000 Seelen berechnet. In jedem Fall, auch bei weniger als 10000 Einwohnern, hat ein Canton oder Halbcanton Anspruch auf mindestens einen Abgeordneten im Nationalrath. Der Nationalrath zählt 147 Repräsentanten, 27 mehr als im Jahre 1850. Dte größte Vertretung hat der Canton Bern mit 27 Abgeordneten, dann kommt der Canton Zürich mit 17. Bei den Nationalrathswahlen stimmt jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und
*) Wir entnehmen diese Characieristik der schweizerischen Volksvertretung dem neuesten Hefte der illustrirten Halbmonatsschrift „Vom Feld zum Meer", auf deren lebensvolle Behandlung von Zciteretgn'ssen und Zeilfragen mir von Neuem Hinweisen, um damit unfern Lesern das überaus reichhaltige und zur tonangebenden Familienzeitschrift Deutschlands gewordene Blatt auf Wärmste zu empfehlen.
Lettilleton.
Der Buddhismus als künftige Wellreligion-
Neuere Forscher auf d m tnhaltreichen Gebiete der , Menschenkunde (Anthropologie, Ethnographie und Cultur- zcschichte) haben schon die Andeutung gegeben, daß der Ent- ivickelungsgang der über den Erdball verbreiteten Haupt- Menschenrassen in seinem ferneren Verlaufe sich zuletzt nur auf den langsamen, aber entscheidungsvollen Kampf umS Dasein zwischen der mongolischen und kaukasischen Rasse, die sich zur Zeit in fast gleichen Zahlen — 500 zu 500 Millionen — gegenüberstehen, zuspitzen werde, während Iton vorher alle Zwischenrassen von diesen beiden aufgesaugt »der als kümmerliche Restbestände zurückgedrängt sein würden, i tiefe Hypothese, wenn man hier von einer solchen reden ; uiU, erhält durch die gegenwärtig in Oftasten vorgehenden lfieignisse eine gewisse reale Unterlage, von der aus sich schon wahrscheinlichere Schlüsse über den Fortgang der EntwickeLng Mchen beiden Rassen ziehen lassen.
Die „St. Petersburger Zeitung" brachte vor Kurzem mter der Ueberschrift: „Ein ostasiatischer Dreibund" einen ioit Dr. H. Brunnhofer geschriebenen Artikel, der auch in Weltblait „Echo" überging, worin bereits eine Perspective Wogen ist über den in einer nicht allzu fernen Zeit sich voll- zichenden Zusammenstoß der ostafiattschen Cultur mit der rittndländtschen, speciell aus dem religiösen Gebiete, von so inieressantem Inhalte, daß wir uns gedrungen fühlen, den Wankengang desselben den Lesern unseres Blattes in knapper Zorm mit einigen Erweiterungen vorzusühren.
Das ausgesprochene Ziel Japans in dem Kampfe mit Sym ist die Oberherrschaft über Ostasien, was aber in einem erwachten nationalen Bewußtsein und dem daraus ubhaft hervorgehenden Unbehagen über die fortdauernde curo« päiitfje Bevormundung Oftasiens seine Wurzel findet. Der Kcieg mit China gewinnt daher einen idealen Hintergrund, Mlich die Abschüttelung deS auf den ostastattschen Reichen
schwer lastenden europäischen Druckes. Im Falle aber China schließlich doch Sieger bleiben sollte, so würde in Japan nur ein um so lebhafterer Wettstreit erwachen in Gewinnung zu größerer nationaler Tüchtigkeit, um die erlittene Schlappe an dem trägen Gegner wieder auszuwetzen. In diesem Falle wird der Kampf der beiden Rivalen früher oder später seine Fortsetzung finden. Aber auch China wäre gezwungen, aus seiner Starrheit herauszutreten und beweglichere Formen seines CulturlebenS anzunehmen, um dem geistig regsameren Japan auch künftig überlegen zu bleiben. Geht aber Japan als Sieger hervor, so wird es nach Analogie seines bisherigen Auftretens in Korea sich die Schachzüge der abend- länttjchen Politik zu Nutze machen, auf directe Eroberungen verzichten und sich da und dort das „Protectorat" Vorbehalten. Ja, mehr noch: es ist wahrscheinlich, daß Japan, wenn eß über seinen Siegen seine bisherige diplomatische Gewandtheit nicht einbüßt, diesem Protectorat die noch unverfänglichere Form einer Allianz geben dürfte, und so könnten wir eß erleben, von heute auf morgen einen ostafiattschen Dreibund aus dem Boden wachsen zu sehen, der, gestützt auf dieselben Rasseninstincte und Relig'onssormen, seine Flügelschläge biß nach Hinterindien erzittern lassen dürste.
Die Hauptreligion Ostafienß ist nun aber der Bgddhiß- muß, jene Glaubensform, die in ihrem ethischen Beftandiheil vieles mit dem Christenthum gemein hat, dagegen in dogmatischer Hinsicht an ihre Bekenner nur geringe Anforde- rungen stellt. Der Buddhismus, gestiftet von Gautama oder Saksamuni mit dem Ehrennamen Buddha (d. i. Weiser), einem indischen Königssohne, um die Zeit 530 v. Chr., zählt weit über 300 Millionen Anhänger, die sich aus China, Japan, die Mongolei, Tibet, Tongking, Birman, Siam und Ceylon vertheilen. Die Hauptlehren Buddhas lassen sich dahin zusammenfassen: Die Welt wird durch ein höchstes Wesen regiert; dieses Wesen ist ohne sinnliche Gestalt, daher auch durch kein Bild darstellbar. Der Mensch gelangt nur durch Tugend zur Glückseligkeit. Wer seine Pflichten vollkommen erfüllt, erlangt schon auf Erden die Würde eines
Buddha (Weifen) und nach dem Tobe bie Vereinigung mit bem höchsten Wesen, das Nirwana, d. i. höchste Ruhe ober Seligkeit.
Was man zur Zeit über Japan liest und hört, so soll seine Regierung in diesem Kriege bas bubbhistisch-religiöse Element ziemlich stark hervorkehren, was sonst gegen ihre Gewohnheit ist. Bestrebungen, bie buddhistischen Länber Ost' unb JnnerastenS in eine einheitliche, geistige und getst- liche Führung zu bringen, sind seit Jahren im Gange. Wenn es Japan gelänge, sich an dte Spitze des ostasiatischen Dreibundes zu schwingen, und die Länder des Buddhismus zu einem reltgtonspoltttschen Bund zu bereinigen, so dürften der christlich-europäischen Welt daraus Gefahren erwachsen, von denen sie sich bis jetzt nichts hat träumen lassen. Denn dte erste Folge eines Zusammenschlusses der buddhistischen Staaten zu gemeinsamer reltgionspolitlscker Action wäre der Zu- sammenbruch der christlich europäischen Mtision in Ostasien, einer Institution, die, wie genugsam bekannt ist, in China, Japan und Hinterindien zu allen Zeiten nur mit Hilfe der europäischen Waffengewalt aufrecht erhalten werben konnte. Ein weiteres Moment in biesem Kampfe der zwei um die Herrschaft ringenden Menschenrassen bildet die früher oder später eüitretenbe Tharsache, daß das erwachte China sich in den Besitz aller Geheimnisse der abendländischen Technik setzen, und damit zugleich sich in ein ungeheures Concurrenz- land der europäischen Industrie verwandeln wird. Es hätte es dann in seiner Gewalt, aus Grundlage seiner fabelhaft billigen Arbeitslöhne die gejammte abendländische Production lahm zu legen, womit namenloses Elend über Europa hereinbrechen müßte. Träte dazu dann noch die buddhistische Welt- Propaganda, so ständen die abendländischen Kirchen einer Macht gegenüber, wie sie das christliche Europa noch niemals bedroht hat. Solche Aussichten mögen zur Zeit als ungeheuerlich und phantastisch bezeichnet werden, aber nicht bestreiten läßt sich, daß die Grundlage für eine solche Entwickelung gegeben ist. Der BuddhißmuS ist also im Be- griffe, eine politische Weltmacht zu werden. Seine Be«


