Ausgabe 
19.6.1895 Zweites Blatt
 
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Mittwoch ben 19. Juni

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Gratisbeilage: Gießener Iamikienöläiter.

Personen, die voraussichtlich nach ihrer V°rh°ir°'hnng weiter

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«nnahmr von Anzeigen zu der Nachmittag- für Da Mgenben Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

Erledigung derselben, v. Gagern.

85.46 103.65 26.90 8860

1887 39.00

102.00 001.00

Großherzoglicheö Kreisamt Gießen, v. Gagern.

des Haushalts der Schutzgebiete für bas (Stator 1894/95.

Vom 9. Juni 1895. m

Nr°.2Od-sR-ichs.Gef-tzblaits, ausgegeben ben 14. b. M.,

Däuser. Aetzgtr, stabt LZ.

5371

enthält:

mit Oesterre^Ungarn 'abgeschlossenen Zollkartells. Vom

Vierteljähriger

Kkonnemeutspretsr

2 Mart 20 Psg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.

Siebaction, Expedition unb Druckerei:

Schutstraße Wr.7.

Fernsprecher 51.

Nr. 141 Zweites Blatt

Der

Gießener Anzeiger «rscheint täglich, mit Ausnahme beS Montags.

Die Gießener Ilnmiki-ndkätler werben dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigclrgt.

enthält^ro. 2234). Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etat - * IWÄSi 8W ft» Nachtrags jum tzauShalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatjahr 1895/96. Vom 9. Juni 1895.

sNro. 2236). Gesetz, betreffend die Controls des Reichs

§ 30.

Weiblichen Personen, welche eine Ehe eingeher^ bevor ' . h fstpnufe einer Rente gelangt sind, steht em Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für sie geleisteten Beiträge zu, wenn die letzteren für mindestens fünf Beittagszahre entrichtet Dieser Anspruch muß binnen drei Monaten nach der Verheirathung geltend gemacht werden, iviit der Erstattung erlischt die durch das frühere Versicherung-, vrrhältniß begründete Anwartschaft.

§ 31.

Wenn eine männliche Person für welche mindesten» sm Mf Beitragsjahre Beitrage entrichtet worden sind, verstirbt,

9 I(Nro. 2240). Gesetz, betreffend die Kaiserlichen Schn^ truppen sür Südwestasrika und für Kamerun. Vom

Der Weg führt etwa zehn Minuten durch Wald und trifft auf die vorhin bezeichnete Kreisstraße Dauernheim» Bl^eld welcher Ort in weiteren fünf Minuten langsam $ u'nT und Mvh-im di-

rPV«n ^Llich7n ®ÄenbeSUBL^^ liegt ^i^GastLhschaft Lum ^"-^d^.^S^en und

^ Viertelstunde vom Wirthshause entfernt - der Pfad ßWWUtz beutiaen Tag im Volksmunde derWahn- oder Olafe" Der Steinblock heißtder welle Fraa Gestaul (Stuhl der wilden Frau). Wahrscheinlich war der Platz vor Urzeiten heilig oder eine heidnische Gerichtsstatte. Jetzt wird

9 ^Nro. 2238). Gesetz, betreffend Abänderung des Zucker- ftCUe^r662239T®efeTüber18ben Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen. Vom

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hat, die wir ihm in N lz g3 Blatt) über

LtndheimRonneburg u - EschUdert haben, war

WidderSheimBingenhei Stück der fruchtbaren

ihm G°legenhe t gebot«., ein ch ne- Siüü

Wetterau zu sehen. Un tre geut ge ö s angenehmer, y&'S'ÄÄi» * ««»

diesem Zwecke nimmt man sich ein elnMeS Siüet

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«SB« Bie'e Ätere Mahsteine stehen an die Friedhofsmauer gelehnt,

Bekanntmachung,

die Erstattung von Beitragen gemäß § 30 unb 31 ' des Invalidität-- und Allersversicherungsgesetzes. _ «u, brinaen hiermit zur öffentlichen Kenntnih der Jn- tereflenten daß End laufenden Monats der Zeitpunkt em- !!L»n n.irh mit dem Anträge auf Erstattung von Beiträgen Amäß 30 und 31 des Jnvaliditäts- und Altersversiche-

des Jnvalibitäts- anb Altersverstcherungs-Gefetzes lauten folgendermaße .

in der Kirche selbst finden sich noch einige weitere Grabsteine. I cp-c-t- hpr ©irrhe steht das freundliche Pfarrhaus. An der vordw-stlichkn Ecke d7s Pfarr'gartens steht eiu woMha teuer alter BesestigungSthurm, der einen romantischen Eindruck ""°°B°n"Dauernheim führen zwei Wege nach dem Höh^n. ruoe welcher daS Nidda- und das Horloffthal scheidet. Der £» WÄSfeÄ» S

welch? durchschritten oder umgangen werden kann. Eh m

gehäude von Ranstadt, darauf folgen Dauern °im, dann Db«

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Gießen, den 14. Juni 1895.

Die Erstattung von Beiträgen gemäß § 30 und § 31 des JnvaliditätS- und ÄlterSverficherungS«

i 9. 2241). Bekanntmachung, betreffend die Anzeig^

pflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 12. Juni 1895.

Gießen, den 17. Juni 1895.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

p v. Gagern.

Amtliche- Tbeii.

Nrv. 19 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben ben 13. d.M.,

Gießemr Anzeiger

Kmeral-Mzeiger.

Amts- unb Anzeigrblatt für ben Ureis «Siesten.

Alle Annonce^Bureaux beS In- und Auslandes nehm«

Anzeigen für benGießener Anzeiger" entge^ x

bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt ist, sostader t Phnarbeit verr°ichten werden, empfehlenswerth ist, keinen hinterlassenen Wütwe oder, falls eine solche nicht h I 9 Erstattung der Beitrage zu stellen.

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fünf Beitragsjahre Beiträge entrichtet rootben ftnb wrjitbt, I bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt ist, so steht den I hinterlaffenen vaterlosen Kindern unter fünfzehn Jahren ein I Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für die Verstorbene I

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®efeb, betreffend Me »ung^n | fc, ^rsichert Siefen L

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sicherten: _ , i Gießen, den 17. Juni 1895.

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5. daß den Hinterbliebenen aus Anlaß des.Todes des I Soweit Sie unserer Auflage vom 2. M | Versicherten auf Grund der Unfallversicherung «n 105 _ noch nicht entsprochen haben, ermner

Rente nicht gewährt wird bezw. daß der ^rod mcht 8 3ie an erteb die Folge eines Betriebsunfalls gewesen ist.

IN Bei Anträgen von hinterlaffenen, vaterlosen, noch nicht 15 Jahre alten Kindern einer verstorbenen, versichert gewesenen weiblichen Person:

3.' daß und"welche Kinder hinterlaffen wurden, Di-Mchw-'ift zu1, II 1 und UI 1 sind durch Be. (Äßiniaunaen der zuständigen Standesbeamten, der Nachweis U I 2 II 2 III 2 durch Vorlage der letzten Quittungs« karte unb der Ausrechnungsbescheini»ungen über gegangenen Quittungskarten, die Nachweise zu N, 3 5 un IN, 35 durch Bescheinigungen der zuständigen Burger ^Ä^atoÄ können unmitte»ar bei dem Vorstand der JnvaliditätS- und Altersoersicherungsanstalt oder bei den zuständigen Bürgermeistereien gestellt werden. Sollten die Anträge bei den Großherzoglichen Burgermeiste- ^en gestellt werden, dann haben diese die Anträge franürt L1I Qnften der Antragsteller an die Anstalt emzusend^i.

8U w-ff-n Ä besonder- daraus hin daß der Anspruch weiblicher Personen, die eine Ehe emgehen, binnen 3 Monaten Satzung S°U-nd g-macht werdm mu . und daß mit der Erstattung dte durch das frühere Verstqeruugs verhältniß begründete Anwartschaft erlischt, sodaß e- für

Bekamttmachuna.

Die landwirthschaftliche «ns»°lluug in Gießen vom 19. bis 2? September 1895 umfaßt di-Abthe>lungen i l. TH>-r Haltung;

tbeüunaen - nut Bewohner des Großherzogthums Heffen

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schäftssührenden Ausschüsse in Gießen, sowie von den der landwirthschaftlichen Provmzial- und B-z>rkS,V-r-m- unentgeltlich bezogen werden kann.

Gießen, den 4. Juni 1895.

Der geschäftsführende Ausschuß.