1895
Erstes Blatt
Nr. 16
Amts- uni Anzeigeblatt für den Ureis Gieren
| Gratisbeilage: Hießener Aamitienötätter
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Samstag den 19. Januar
Die Gießener Aamikienvtälier werden dem Anzeiger wvcheutlich dreimal brigelegt.
ganze Ges-tz würde, wenn wir den Antrag Rickert annehmen, eine lex imperfecta werden.
Avg. Lieber (Centrum): Wird zunächst über unseren Antrag abgesttmmt und fällt derselbe, so werden wir für den Ar trog R ckert stimmen. Was wir in der 3. Lesung thun werden, behalten wir uns vor. Der Antrag Rickert bringt eine kleine Erleichterung. Den Hauplbeschwerdepunkt erblicken wir in § 1, weil er die persönliche Frehett in unzulässiger Weise beschränkt. Sogar die Abhaltung rein w ssenschastlteder Vorträge über soztalpoltitsche Fragen seitens eines zuiälltg dem Jesuitenorden angehörigen Gelehrten ist als Ordens- thättgkelt ang.srhen und verboten worden.
Der Antrag Hompesch aus Aufhebung des ganzen Gesetzes wird angenommen. Dafür stimmten Eentrum, Polen, Sozialdemokraten und ein Thetl der beiden freisinnigen Parteien und der Antisemiten. , r ,
Es folgt erste Berathungdes Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen urd Ergänzungen des Gerichts- v e r f a s s u n g s g e s e tz e S und der Strafprozeßordnung (Berufung, Entschädigung unschuldig Verurth Hier, Nacheid statt Voreld), sowie Besetzung der Kammern und Verthtilung der Geschäfte durch die Landesjustizverwaltung statt, wie bisher, durch die Gericht spiastdten).
Staatssecreiär Dr. Nteberdtng: Einen breiten Raum in der öff ntlichen Erörterung dieser Vorlage hat namentlich die Besetzung der Kammer eingenommen. Man hat den Vorschlägen der Regreiung nachgesagt, daß bei deren Annahme eine unzulässige Beeinflussung der Gerichte durch die Justizverwaltung statthaben werde. Die Regierungen können nur bedauern, daß man so an bloße technische Fragen solche politische Erwäaungen knüpft. Die Regierungen wollten lediglich bessere Wege zur Absiellung von Uebelständen einführen, der Weg selbst ist für sie von untergeordneter Bedeutung. Die Einführung der Berufung, die Beseitigung ein'ger Garantien des Verfahrens, die Entschädtgung unschuldig Vrrurlheilter, die veränderten Bestimmungen über die Etdeserhcbung, diese 4 Punkte sind ein untrennbares Ganze. Etwaige andcrwiite Vorschläge in Bezug auf die Befugnisse der Landesjusttzverwaitung hinsichtlich Besetzung der Kammern werden aber die Regierungen vorurth-ilsf'et prüfen. Die Wiedereinführung der Berufung ist nicht.möglich ohne Vereinfachung des Verfahrens und ohne Einschränkung deS Wiederaufnahme-Verfahrens. Die Regierungen verschließen sich der Bedenken gegen die Bei ufung nicht, sie folgen, wenn sie dieselbe dennoch Vorschlägen, nur der Strömung in der öffentlichen Meinung. Auch ist es nur eine Eons quenz der Wirde Einführung der Berufung, wenn einzelne Garantien tm Versah en fallen müssen. Eine Entschädigung unschuldig Veruriheilter kann nur erfolgen, wenn die Unschuld auch wirklich nachgeviesen ist und da ist es auch nur eine Constguenz, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens nur erfolgt, wenn wirklich Umstände vorltegen, welche jenen Nachweis ermöglichen. Die vor- geschlagene Entlastung der Schwurgerichte hat man als ersten Schritt zu deren Abschaffung angesehen. Das liegt aber nicht in der Absicht der Regierungen. Ste wollen nur den Schwurgerichten gewisse Sachen adnebmen, welche d-nsetb-n nach der Qualität der Geschwo'enen g'ößere Schwierigkeiten machen. Auch liegt es keinesfalls in der Absicht der Regierungen, die Stellung der Angeklagten zu e> schweren. A-er freilich soll die Siraspioceßordnung nicht nur den Angeklagten Schutz gewähren, sondern auch den Interessen der Rechtsordnung und der bürgerlichen Gesellschaft. Auch diese be- dücfen des Schutzes gegen Verbrechen.
Abg. Rtntelen (Cenlr.): Der Gesetzentwurf hat den großen Vorzug, daß er in keiner Weife als Partetgefetz bezeichnet werden darf. In der Forderung der Einführung der Berufung und der Entschädigung unschuldig Veruriheilter sind alle Parteien einig. Die j tzige Stellung der Regierungen hierzu ist um so freudiger zu begrüßen, als di selben sich bisher ablehnend verhalten halten.^ Nur gegen einen Pu, kt bat ein Thril meiner F eunde Bedenken, nämlich in Bezug aut die Verweisung einer Anzahl Strafsachen, die bisher den Schwurgerichten zufielen, an die Strafkammer. Ich persönlich tbeile allerdings dieses Bedenken nicht. Ich befürchte, wenn die Strafkammer mit 5 Richtern besetzt ist, keine Schmälerung der Garantien für den Angeklagten. Der größte Theil meiner Freunde ist ferner auch gegen die Einschränkung der Beweisführung tür den Ang'klagten und feine Verthetdigung; sie meinen, daß schon im Vo> verfahren dem Angeklagten und dem Vcrtheidiger die unbeschränkte Möglichkeit, Material zu sammeln und Beweisanti age zu stellen, gegeben werden muß. Jedenfalls ist es nothwendig, daß, wenn B-weisanträge der Verthcidtgung abgelehnt werden, der Angeklagte rechtzeitig davon Mttihetlung erhalten muß, weshalb die Ablehnung erfolgt ist. Zu erwägen wäre, ob nicht bet Strafgertckts- verhandlung n die stenographische Aufnahme zu erfolgen habe. Die Zuständigkeit des Schöffengerichts kann nach Meinung des größten Thetis meiner Freunde erheblich vermehrt werden. Hoffentlich arbeitet die Commission nicht wieder, wie frühere, blos schätzens- werthes Material, sondern liefert eine fertige Arbeit.
Abg. Dr. EnnecceruS (ntl.): Ein Lichtpunkt der Vorlage ist der Rechisansp uch, den sie unschuldig Derurtbeilten gewährt, beim Erweise der Unschuld des Verurtherllen muß Entschädigung gewährt, beim Vorltegen groben Verschuldens oder löslicher Absicht des Verurthetlten sollte — nach meiner persönlichen Ansicht — Entschädigung gewährt werden können. Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Befahrens sind mangelhaft. Dem unschuldig Verurthetlten wird eine Rechtfertigung nicht dadurch gewährt, daß man unterscheidet, ob der Belastungszeuge eiN'N Meineid gelitstet hat oder ob ihm nur ein verzeihlicher Jrrtbum passirt tst. Das erkennende Gericht sollte gleich entscheiden, ob Entschädigung zu gewähren tst oder nicht. Die vielbrklagte Verworrenheit des Beweteverfahrens kann am Besten durch die Berufung beseitigt werden und das Ur- theil der Anwälte, die hier aus eigenster Erfahrung sprechen können, ist für mich von großer Bedeutung. Die Berufung ist für jeden Angeklagten von der größten Wichtigen, auch für Anwälte, die Unterlassungen der ersten Instanz nachträglich wieder gut machen wollen. Bedenklich erscheint mir die Möglichkeit, eine Voruntersuchung auszuschlteßen, und das dem Gerichte biigelegte Recht, den Umfang der Beweisaufnahme zu bestimmen; mau muß vielmehr olle Beweise erheben, welche über Thatsachen beigebrachr sind, die da« Gericht für ei h,blich erachtet hat. Die Berufung ist in der Vorlage mit so vielen Nebendingen belastet, daß ich zweifelhaft bin,
ob sie in dieser Gestalt noch annehmbar tst. Zuständig für die Berufung müßten die Oberlandesgertchte sein, wobei allerdings das persönliche Erscheinen, wie es die Vorlage fordert, in zahlreichen Fällen entbehrlich sein dürfte. Erne schnelle Justiz wird Jrder wünschen, aber nöthig ist doch, daß man den Thäier sicher kennt und dieser geständig; im anderen Falle kann das schnelle Verfahren sehr nach- theiltg für den Angeklagten werden. Dte bisherige Geschästsverihetlun- durch das Präsidium der Gerichte halte ich für b-sser, als die vor- geschlagene durch dte Ministerial-Jnstanz, denn diese kennt nicht die etnz Inen Richter so genau, wie jenes. Sehr empiehlmswerth wäre eine eingehende Erwägung darüber, ob sich nicht auch bet den oberen Gerichten tue Tyetlnahme von Schöffen bet der Rechtsprechung sicher als zweckmäßig empfahlen möchte. Auf dieses Zusammenwirken zwischen Laten und Juristen lege ich großen Werth auch bet den Verwaliungsgerichten. Ich wünsche, daß entweder auf Grund dieser oder einer neuen, im nächsten Jahre einzubrtngenden Vorlage dte schweren Schäden besetttgt werden mögen, dte sich in unserer Justiz ^^^Staatssecretär Nteberdtng stellt einige Darlegungen de« Vorredners über dte Zahl der von den Landgerichten an dte Sctöffmgerichte zu verweisenden Sachen richtig, die der Vorredner zu hoch angenommen habe.
Weiterberotbung morgen. __________
Der
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Deutscher Reichstag.
17. Sitzung. Donnerstag, den 17. Januar 1895.
Auf der Tagesoidnung st ht zurächst zweite Berathung des Sentrums-Antrages auf Aufhebung des JesuttengesetzeS.
Dazu beantragte Abg. Rickert (srs. V^.), das Deibot der OrdenSnieder lassangen aufrecht zu erhalten, die Aufentbaltsbeschiän- fiing (Ausweisung und Jnterntrung) der einzelnen Ordensmttglicder aber zu beseitigen. . ,
Dagegen will ein Antrag des Abg. Dr. Förster das Verbot der Niederlassungen beseitigen und nur für diejenigen Ordensmtt- elteber, die Ausländer sind, Aufenthaltsbeschränkungen (Ausweisung oder Jnternirung) zulasten.
Abg. Rickert (frs. Vgg.): Die Annahme des Antrags Hompesch hätte nur einen theoretischen W rth, denn die Bestimmungen in den Einzelstaaten über Au-schUeßung von Ordensni-derlassungen würden ja doch fortdauern. So in Preußen und Sachsen; auch in Baden und Bayern würden die Bedingungen für Genehmigung von R ederlastungen nach wie vor fortbestehen. Nur in Württemberg würde der Antrag Hompesch practtsche Folgen haben Mein Antrag will den Angehörige des Ordens wieher die freie Bewegung im Reiche gestatten und eine thatsächliche Ausnahmebestimmung beseitigen.
Abg. Friedberg (ntl.): Ein Tbeil meiner Freunde steht im gegenwärtigen Augenblicke keinen Anlaß, eine Concession zu machen Ein anderer Theit glaubt dagegen für den Antrag Rickert stimmen zu können. Das Jesuitenieiktz ist ein Ausnahmegesetz, seine Aufhebung würde vielmehr die jesuitischen Ordens-Niederlassungen vor allen anderen Vereinigungen, welche sich nur unter gewissen Vorschriften bilden dürfen, prioilegiren. Die von R ckert beantragte Aufhebung des § 2 würde sicherlich geeignete Zustände wieder her- bettühren, nachdem gerade er zu den lebhaftesten Agitationen Anlaß ^^Abg° v. Stumm (Rdchsp.): Wir werden gegen alle Anträge Mmmen, da wir eine solche mechanische Her ans lös miß eines Para- flrapheu aus einem solchen Gesetze nicht für richtig halten. Das
Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 17. Januar 1895.
Dte Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Zur Berathung steht zunächst das Gesuch ^einer Anzahl angesehener Personen aus dem Großherzogthum, um Zulassung der Feuerbestattung. Zweimal hat dieser Gegenstand die Kammer beschäftigt, ohne daß eS gelungen wäre, die Zustimmung der Großh. Regierung zu gewinnen. Die Petenten der heutigen Vorstellung wünschen auch nur die Zulassung, nicht die Einführung und diesem Wunsche scheint man auch heute Ausdruck geben zu wollen. Der Ausschuß beantragt denn auch, die Großh. Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf, welcher die Zulassung zur Feuerbestattung in Heffen im Sinne des Entwurfes von 1893 regelt, der Kammer zugehen zu lasten. Abg. Schmitt- Mainz erklärt in einer besonderen Mottvirung, er sei. an und für sich Gegner der Feuerbestattung, weil dieselbe einer tausendjährigen Tradition zuwiderlaufe und das religiöse GesÜhl auf das Tiefste verletze. Er sei jedoch nicht gegen eine facultative Feuerbestattung, weil in Gotha und in Heidelberg Angehörige deS GroßherzogthumS verbrannt werden, während es in Offenbach verboten sein soll. Abg. v. Köth sowie der Abg. Vogt empfehlen den Ausschußantrag, der dann auch gegen 3 Stimmen Annahme findet.
Die Vorstellungen der Kreisamtsgehülfen im Großherzogthum um Besserung ihrer Anstellung s- und Gehaltsverhältnisse wird, nachdem sich die Regierung hierfür ausgesprochen, dahin erledigt, daß der Antrag deS AuSscbuffes, ein Ersuchen an die Regierung zu richten, eine Vorlage des Inhalts an die Kammer gelangen zu losten, daß jedem Kreisamt ein besonderer Kreissecretar von ähnlicher Vorbildung wie dte eines Gerichtsschreibers beigegeben und außerdem Gehalre für eine Anzahl von angestellten Gehülfen für dte größeren Kreisämter vorgesehen werden, einstimmig Annahme findet.
Nunmehr tritt das Haus in die Berathung der RegierungS-Vorlage, betr. das Wildschadengesetz. Zu Artikel 1 spricht der Abg. Wolz, welcher ausführt, das alte Gesetz sei das beste, was man in Hesten habe- es genüge allen Anforderungen. Man solle es nur einfach auch auf Rheinhessen ausdehnen. Die Abg. Reinhardt und Erk find dagegen anderer Ansicht, indem sie gerade das Gegenthetl behaupten und für das neue Gesetz eintreten. — Abg. Wernher und Hirsch wünschen noch die Beseitigung des Ueberstandes des Wildes, insbesondere für Rheinhessen, in das Gesetz hineingenommen. Ministertalrath Emmerling empfiehlt dem Haus die Regierungsvorlage. Nachdem noch die Abg. Ullrich, Metz-Darmstadt und Bähr für Artikel 1, der den Wildschaden regelt, sich ausgesprochen, wird derselbe einstimmig angenommen. Ebenso die Artikel 2 bis 7.
Damit ist die Sitzung beendigt. Morgen früh Sitzung. Auf der Tagesordnung steht die Steuerreform.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 17. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin empfingen gestern Vormittag den Staats- Minister Finger Excellenz in besonderer Audienz. — Gestern Abend fand tm Neuen Palais ein The dansant statt, woran die Allerhöchsten Herrschaften, Seine Großherzogl. Hoheit Prinz Wilhelm, Se. Hoheit Prinz Albert zu Schleswig-Holstein, Ihre Durchlaucht dte Prinzesfin zu Solms-Braunfels nebst Prinzesstn-- Tochter theilnahmen. Im Ganzen waren über 140 Einladungen ergangen. — Am 23. d. M. findet wieder ei« The dansant statt.
Berlin, 17. Januar. DaS preußische Abgeordnetenhaus hielt am Mittwoch feine erste wirkliche Sitzung in der neuen Session ab. Zunächst wurde das bisherige Präsidium v. Köller (conf), v. Heereman ((Str.), Dr. Graf (narl) durch Zuruf wiedergewählt. Dann wies Reichskanzler und Ministerpräsident Fürst Hohenlohe in einer kurzen Ansprache auf die fett Schluß der letzten Landlagssession eingetretenen wichtigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Slaatöministeriums hin und bat um freundliches Entgegenkommen des Hauses. Die gesammte übrige Sitzung wurde durch die übliche Etatsrede des FinanzministerS Dr. Miquel ausgefüllt, worauf sich das Haus bis zum nächsten Montag vertagte. — Der neue preußische Etat veranschlagt dte Einnahmen mtt 1865 173 497 Mk., die dauernden Ausgaben mit 1837 214103 Mk., die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben mit 62 259394 Mk., das durch Anleihe zu deckende Deficit betrügt 34,/9 Millionen Mark. Dem Abgeordnetenhaufe ist der angekündlgte Entwurf eines GerichtS- kostengefetzes zugegangen.
— Der Besuch deS Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe beim Fürsten Bismarck in Friedrichsruh beschäftigt insofern noch die Tagespreffe, als man in ihr darüber streitet, ob das Eretgniß eine politische Bedeutung besitze oder nicht. Als sicher darf es nun gelten, daß bei der Begegnung der beiden Staatsmänner die politische» Tagesfragen zur eingehenden Besprechung gelangt sind, über dte Ergebniffe der letzteren hat aber dte große Welt selbstverständlich noch nichts erfahren. Vielleicht daß sich durch den Gang der Ereignisse selber früher oder später der muth- maßliche politische Niederschlag der Unterredung zwischen Bismarck und Hohenlohe ausdrückt.
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Ausland.
Budapest, 17. Januar. DaS neue ungarische Cab inet Banf f y ist am Mittwoch vereidigt und alsdann vom Könige empfangen worden. Hiermit hat die jüngste ungarische Ministerkrifis endlich ihren osficiellen Abschluß erfahren,' an dem neuen Cabinet wird es nun fein, zu zeigen, ob es entschloffen und auch fähig ist, dem Magharenlande die innere politische Ruhe w-ederzugeben.
Die Krifis in Frankreich.
WB. Versailles, 17. Januar. Der Congreß wählte F e l i x F a « r e mit 428 Stimmen zum Präfideuteu der Republik. Briffon erhielt 363 Stimmen.
Versailler, 17. Januar. Als der Präsident die Wahlzffer Faures proclamirt, springen dte Sozialisten wüthend auf, ballen die Fäuste und schreien minutenlang: „Rieder mit Faurel" Die Stimme des Präsidenten, der Faure zum Präsidenten der Republik proclamirt, wird vom Tumult übertönt. Das Eentrum beantwortet daß Geschrei
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