Nr. 164
Dienstag dm 16. Juli
Erstes Blatt
18M
Gießener Anzeiger
Kenerat-Unzeiger
Amts- und Zlnzeigebltttt für den Ureis Gieren.
Grattsöeitage: Hießener Jamitienökätter
für
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Dr. Weber.
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Reichsgesetzblatts, ausgegeben den 8. d. M.,
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gestempelten oder sonst
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seine Bemühungen beim je 100 JmmunisirungS- aber für daS einzelne
der des
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2) DaS Serum ist vor Licht und Erwärmung geschützt, doch an einem frostfreien Orte aufzubewahren. Wenn ein geringer Bodensatz der Wirkung des SerumS keinen
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
wurde der Taxpreis für ein von der FabrikationSstätte mit Nr. 0 (200 Einheiten) bezeichnetes Fläschchen 1 Mark 20 Pfennig, für Nr. 1 (600 Einheiten) 2 Mark 60 Pfennig,
All- Annoncen. Burcaux deS In« und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
durch Einsendung der betreffenden bestätigten Recepte zu erbringen.
4) Dem Apotheker stehen für Vertrieb des Diphtherieserums für
Adreffe angegeben wird.
Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit,
ciellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prufuugs - Com-
Eintrag thut, so soll doch solches mit bleibenden Trübungen oder stärkerem Bodensatz nicht abgegeben werden. Die beiden oben bezeichneten Bezugsstätten find erbötig, derartiges unbrauchbar gewordenes, von ihnen geliefertes Serum, sowie solches einer bestimmten Controlnummer, deffen Einziehung auf Grund der Untersuchung der Controlstation angeorduet und bekannt gegeben ist, falls sich der Prombenverschluß unversehrt erweist, gegen unverdächtige Präparate franco gegen ftanco einzutauschen.
3) Der Taxpreis für das geprüfte Diphtherieserum wird nach dem Gehalt an JmmunifirungSeinheiten und dem jeweiligen Fabrikpreis für 100 solcher Einheiten berechnet.
Zur Zeit ist derselbe für den Verkehr mit den Apotheken auf 35 Pfennige für 100 JmmunifirungSeinheiten festgesetzt.
Für daS aus den Farbwerken vormals Meister, LuctuS md Brüning in Höchst am Main bezogene Diphtherieserum, welches für die Universitätskliniken und anderweite öffentliche Krankenanstalten oder für Personen verwendet wird, deren Skecepte auS Staats- oder Gemeindemitteln oder von Kranken- kaffen im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes oder von Bereinigungen gezahlt werden, welche die öffentliche Armenpflege zu ersetzen oder zu erleichtern bezwecken, tritt eine von der genannten FabrikationSstätte gewährte Ermäßigung auf 271/2 Pfennig für 100 JmmunifirungSeinheiten ein, sofern die betreffenden Recepte von einer öffentlichen Behörde, einer Anstalts- oder Kaffenverwaltung gestempelt oder mit einem Lestätigungsvermerk der Bürgermeisterei über die Verwendung In der bezeichneten Weise versehen sind.
Die Höchster Farbwerke haben sich bereit erklärt, die Lieferung des zu ermäßigtem Preis erhältlichen Serums an die in Ziffer 3 genannten Anstalten und Personen in der Weise zu regeln, daß die Apotheker beim Bezug den vollen Preis zu entrichten haben, jedoch nachträglich auf Vorlage des NKhweiseS über die Verwendung des SerumS die Differenz zwischen dem berechneten und dem ermäßigten Preis von der FabrikationSstätte zurückvergütet erhalten. Der Nachweis ist
Die Gießener
A«milie«Vtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Mission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere
WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Paris, 14. Juli. Nach dem amtlichen Bericht der Zoll- directton über das erste Halbjahr 1895 betrug der Import 1815 957 000 FrcS. (gegen 2070146000 FrcS. im gleichen Zeitabschnitte des Vorjahres), der Export 1 620607 000 FrcS. (gegen 1497 56000 FrcS.)
Tullgar», 14. Juli. Se. Majestät der Kaiser werden heute Vormittag 11 Uhr den Gottesdienst auf der „Hohenzollern" abhalten.
für Nr. 2 (1000 Einheiten) 4 Mark 25 Pfennig und Nr. 3 (1500 Einheiten) 6 Mark 25 Pfennig betragen.
Die durch Ziffer 3 der allgemeinen Bestimmungen Arzneitaxe festgesetzten Abzüge finden auf den Vertrieb DiphtherieserumS keine Anwendung.
Darmstadt, den 24. Juni 1895.
dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1895 bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im
der Gewerbeordnung bestimmen wir, wie folgt:
1) Vom 15. Juli d. Js. an darf in den Apotheken nur noch solches Diphtherieserum feilgeboten und verkauft werden, welches in der in Verbindung mit dem Institut für In- fectionSkrankheiten in Berlin errichteten staatlichen Controlstation geprüft und dem das staatliche Prüfungszeichen beigegeben ist. Derartiges geprüftes Serum kann von den Farbwerken vormals Meister, Lucius und Brüning in Höchst am Main und von der Chemischen Fabrik auf Actien (vorm. E. Schering) in Berlin bezogen werden.
Die von der Controlstation geprüften Fläschchen find am Stopfen mit Papier Überbunden (tectirt) und plombirt. Auf dem durch den Plombenverschluß gesicherten Deckpapier tragen dieselben das Datum der Prüfung und die Controlnummer,- auf der einen Seite der Plombe befindet sich als Zeichen der Prüfungsstelle ein Adler, auf der anderen die Zahl der in der Flüssigkeit enthaltenen JmmunifirungSeinheiten. Doch ist zugelaffen, die Zahl der JmmunifirungSeinheiten, statt auf der Plombe, auf dem Verbandpapier des Stopfens (Tectur) der Fläschchen mit Dauerfarbe aufzudrücken.
Für die Bemeffung der in dem Serum vorhandenen JmmunifirungSeinheiten werden bis auf Weiteres drei Grade zu Grunde gelegt, je nachdem dasselbe in 1 ccm mindestens 100, 150 oder 200 JmmunifirungSeinheiten enthält. Außerdem wird Ursprung und Hersteller auf dem Fläschchen verzeichnet sein.
NU ComMt, c mch Met, billig ustraße 25.
Depeichen deS Sorten .Herold*.
Paris, 14. Juli. Die radicalen Morgenblätter proteftiren gegen die Art und Weise, wie der Ministerpräsident
' Bekanntmachung, betreffend die Instruction der §§ 19 bis 29 des Gesetze- vom
über die Abwehr und Unterdrückung von
eS MMN mii M mrteS Zimmer zu» Mu-vurgi
GroßherzogltcheS Ministerium des Innern und der Justiz. Finger.
Viehseuchen. Vom 27. Juni 1895.
Gießen, den 13. Juli 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gag ern.
Der
-ietzentr Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Berlin, 13. Juli. Nach einer vorläufigen Feststellung des Statistischen Amtes der Stadt find in Berlin am 14. Juni gezählt worden 404,999 Haushaltungslisten, 57,766 Gewerbebogen, 1494 LandwirthschaftSkarten. Die Zahl der ortSanwesenden Bevölkerung ist vorläufig auf 771,110 männliche und 845,271 weibliche Personen ermittelt, waS eine Gesammtzahl von 1,616,381 Personen ausmacht. ES ergibt fich also gegenüber der fortgeschriebenen Bevölkerung von 1,734,239 ein Fehlbetrag von 117,858 oder 6,8 pCt. Da eine Differenz in gleicher Höhe auch bei anderen Großstädten mit gesicherter Fortschreibung gefunden ist, so wird das statistische Amt durch Auszählung der vorübergehend An- und Abwesenden in eine Prüfung eintreten, inwieweit diese Differenz durch die große Zahl der am Zählungstage Abwesenden herbeigeführt wurde, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß sich die Zahl der Abwesenden überhaupt nur unvollständig ermitteln läßt.
Kiel, 13. Juli. Die Schifffahrt auf dem Nord- Ostsee-Canal wird vom 18. Juli ab für Schiffe bis zu 6 Meter Tiefgang freigegeben.
Rendsburg, 13. Juli. Gestern Nachmittag stieß im Katser-Wilhelm-Canal der französische Dampfer „Emilie" mit einem Segelschiff zusammen. DaS Segelschiff sank sofort. Der Dampfer konnte die Fahrt nach Kiel fort- setzen. Die Schifffahrt im Canal ist nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ems, 13. Juli. Am Benedetti-Stein fand heute Vormittag eine große patriotische Kundgebung der Kurgäste statt. Die Kurmusik mußte die „Wacht am Rhein" spielen, die begeistert gesungen wurde. Hierauf folgte ein jubelndes Hoch auf den Kaiser. Die Deutschen allesammt, aber auch viele Ausländer, trugen Kornblumen. Am Benedetti-Stein und am Kaiser-Denkmal liegen prachtvolle Kränze und zahlreiche Gedichte, auch von auswärts.
Hamburg, 13. Juli. Wie der „Hamburgische Corre- spondent" erfährt, sind die von bimetalliftischer Seite vor einiger Zeit auSgestreuten Andeutungen, der Kaiser sei in der Währungsfrage in seiner bisherigen Ansicht schwankend geworden, unrichtig. Der Kaiser sei nach wie vor Anhänger der Goldwährung und die vielbemerkte Rede des Reichsbank- präfidenten Koch im Herrenhause gegen den Antrag Mirbach habe den kaiserlichen Anschauungen entsprochen. „Freilich", fügt das genannte Blatt hinzu, „fehle es nicht an Bemühungen, den Kaiser in bimetallistischem Sinne zu belehren und zu bekehren."
rinheiten 7y2 Pfennig, mindestens
Fläschchen 50 Pfennig und höchstens 1 Mark zu. Danach
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Wolke«,aße
Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheiuigeu und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein;
c. ein Uubescholteuheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremde» Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche uur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 6. Juli 1894.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Buchinger, Regierungs-Rath.
Bekanntmachung,
i Abgabe stark wttkender Arzneien, hier den Verkehr mit Diphtherieheilserum in den Apotheken betreffend.
Vom 24. Juni 1895.
In Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 15. Februar
I., sowie unter Hinweis auf § 80 und § 148 Ziffer 8
ArrsLaird.
Lemberg, 13. Juli. Die Schweineseuch e ist in fieben weiteren Bezirken ausgebrochen und behufs Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche find auch diese Bezirke gesperrt.
Pari-, 13. Juli. Der Oberst Gacou, Chef der Forttfication, hat sich durch Blausäure vergiftet. Die Gründe des Selbstmordes find einem hinterlassenen Briefe zufolge schlechte VermögenSverhältntffe gewesen.
Fiume, 13. Juli. Heute früh 6 Uhr 20 Minuten erfolgte ein heftiger Erd.ftoß, wodurch eine große Panik entstand.
Loudon, 13. Juli. AuS Southampton wird mit- getheilt, daß daselbst während einer Sitzung des Gemeinderaths ein socialtsttscheS Mitglied den Prinzen von Wales heftig angriff und das Königthum verächtlich machte. Die Collegen des Redners verließen den Saal. Der Redner wurde später auf der Straße auSgepfiffen.
Loudon, 13. Juli. Heute Vormittag brach in der deutschen Botschaft Feuer auS; ein Theil deS Dachstuhles brannte ab, auch das oberste Geschoß hat etwas durch Waffer gelitten. Das Feuer ist gelöscht.
Bekanntmachung, betreffend Oie Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1895.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1895 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulaffuug bei Meldung des Ausschlusses von
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vierteljähriger Aöounemeutsprei« 1 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schulstraße Yr.7.
Fernsprecher 51.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 14. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog ist, aus England zurückkehrend, heute Vormittag auf dem Jagdschloffe Wolfsgarten eingetroffen.
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(Nr. 2253.) zur Ausführung 23. Juni 1880 1. Mai 1894
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