Ausgabe 
15.12.1895 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

|R»W

?{J 295 Erstes Blatt. Sonntag dm 15. Deecmber

Gießemer -«teiger erschaut ttglich, ait Ausnahme drS Montag».

Die Gießener

D«»tkte«vtStter werden dem Anzeiger wtcheallich dreimal bri-elrgt.

Gießener Anzeig er

Kemrat-Unzeiger.

vierteltLhrrger A-o»»e»eutsprel«r 2 Mark 20 Pfg. mit Lringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, LxpedttiM und Druckerei:

Schulstr.tzeAr.^ Fernsprecher 51.

Aints» «nd Anzeigeblatt für den Nreis Gietzen.

I chratisöeitage: Gießener Jamilienökätter.

Alle Lnnoncen-Lureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für bm folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Lorm. 10 Uhr.

Deutscher Reichstag.

7. Sitzung. Freitag, den 18. December 1895.

Zur ersten Bcrathung steht der Gesetzentwurf zur Be- rSmvtuna deS unlauteren Wettbewerbs.

StaatSsecreiar.v. Bötticher: Grundsätzlich besteht heute kaum noch eine Mtntsteroerschtedendeit darüber, daß eine Schutzwehr gegen unlauteren Wettbewerb nothwendig ist. Gegen datz unlautere Reclamewesen bedarf es stroirechtl'cher Vorschriften, die wirksamer find, als dte ctvtlrechtltchen. Unsere Aufzählung unerlaubter R clame- handlungen mag keine erschöpfende sein, aber falls sich in Zukunft ein Bedürfniß, weiter zu gehen, herausstellt, so kann dem später noch abgeholfen werden. Bet den Bestimmungen gegen den B rralh von Geschäfts- oder BetriebSgehetmnisien haben wir in keiner Weise außer Augen gesetzt, datz etz sich in diesem ganzen Gesetze überhaupt nur um den Schutz der Schwachen handeln soll. Es ist also aus- geschlosien, datz hier das berechtigte Interesse der Angestellten erworbene Kenntnisse und Handgriffe zu verwerthe» verletzt werden soll. Allein der Mißbrauch ftemden EtgenthumS, der Ge- beimntsse eines Anderen, soll verhindert und bestraft werden. Ueber ein Zmückgretfen etwa auf die frühere Fassung des Entwurfs In Bezug auf die Geschäftsgeheimnisse wird sich reden lassen.

Sbg. Bassermann (nl.): Treue im Verkehr bildet auch heute noch die Regel für den Handelsstand, aber Ausschreitungen in der Loncurrenz kommen thaisächltch vor, und ihnen wird dieses Gesetz entgegenwtrken. Dasselbe wird daS Anseben deS Handelsftandes nicht schmälern, sonde n heben. An den Richter stellt das Gesetz allerdings große Ansprüche, wegen des unvermeidlichen discretionären Ermessens. Aber wir können unS auch auf untere Richter wohl verlassen. In der Commission wäre vielleicht zu erwägen, ob nicht auch falsche Angaben über die Menge der zum Verkauf stehenden Maaren zu bestrafen seien. Bezüglich der Bestimmung über den Derrath von Geschästsgeheimniffen ist näher festzustellen, was Ge- schäftsgeheimniß ist. Auch haben wir Bedenken gegen die Be­stimmung, betr. vorzeitiger Bcuch einer für einen bestimmten Zeit­raum zugesagten Verschwiegenheit. Es müßte da mindestens ein kurzer Zeitraum festgesetzt werden oder die Sacke in das richterliche Eim ffen festgestelll werden. Man kann sich doch auch Prtncipale vorstellen, welche in den Vorschriften gegen ihre Angestellten, wenn sie daS Geschäft verlassen, am liebsten ein Glas Lethe geben, damit fie vergeffen, waS sie gelernt haben. Im Ganzen ist datz Gesetz acceptabel, nur die Bestimmungen über die Angestellten und die Betriebsgeheimnisse sind hoch ebmfltd).

Ab Roeren (Ctr): Wohl selten ist von den betheiltgten Kreisen wie aus dem Publikum heraus, so nach einem Gesetze ver­langt worden, wie nach diesem. Der redliche Kausmann kann mit dem schwind Ihasten Concurrenten kaum noch autzkommen. Wohl selten ist ferner ein Gesetz so gut vorbereitet worden, wie dieses. W nn Gegner dieses Gesetzentwurfs meinen, daß die civtlrechtltche Haftbarkeit für conourrence dSloyale genüge, wie dieS in Frankrttch der Fall sei, so übersehen dieselben, daß in Frankreich die Recht­sprechung sich dauernd in viel engerer Verbinduna mit dem gewerb­lichen L den befindet, so daß dort die Illoyale Concurrenz bis in ihre Schlupfwinkel verfolgt wird, was wir gerade erst mit diesem Gesetze zu erreichen hoffen. Eine Härte allerdings erblicke auch ich darin, daß ein Angestellter straffällig werden soll, wenn er nach Verlassen einer Stelle vertragswidrig Geschäftsgeheimnisse seines früheren Prtncipals bekannt gtebt. n . n

Abg. o. Czarlinsky (Pole): Gerade in meinem Landestheile ist die Abnutzung des unlauteren Wettbewerbs sehr ausgedehnt und daS Verlangen nach diesem Gesetze allgemein Mit Freude sehen wir namentlich, daß das Gesetz sein Augenmerk auch auf die

schwindelhaften Ausverkäufe richtet. m r , , .

Abg. Singer (Soc.): Was Sie mit diesem Gesetz bekämpfen wollen, ist nur die Folge der ganzen jetzigen Produclionsweise. Der illoyale Concurrent wird nach wie vor einen Weg finden. Sie er­wecken daher mit diesem Entwurf nur unerfüllbare Hoffnungen. Das Best« ort demselben ist die Bestimmung betr. die Quantitätsver­schleierungen. Da ist aber wieder für die heutige Gesetzgeberei characteristtsch, daß sie die in Aussicht genommenen Vorschriften nicht H'rect in das Gesetz hweinfchreiben, sondern ih en Erlaß dem Bundes­rath anheimgeben M t der Bestimmung über die vertragswidrige Bekanntgabe von Gcfchäftsgeheimwssrn durch srühere Angestellte würde eine ganz unzweifelhaste Klassengesetzgebung gegen Angestellte, ein Ausnahmegesetz der schlimmsten Art geschaffen. Für die An­gestellten im Hendelsgewerbe besteht eine Vertragsfreihett ube Haupt nicht; sie müssen sich, um Engagement zu finden, in alle Bedingungen fügen. Duich diesen Entwurf werde nur die Ausbeutung und Aus­wucherung in abscheulichster Weise gefördert.

Staatssecretär v. Bötticher: Der Vorredner hat wohl nur wieder die Gelegenheit wabrnehmen wollen, nach außen hin agitatori ch zu wirken. (Beifall und Widerspruch ) Anders ist es nicht zu er­klären, wenn der Voiredner u. A. sagte, dieses Gesetz werde nur wieder Anlaß geben zu Auswuckerung und Niedertracht scheußlichster Art. Die Herren selber geben ja den Thaibestand unlauteren Wett­bewerbs zu. Diese unlauteren Zustände wollen die Herren also wohl in ihrem Jutereffe fortbestehen lassen? (B avo.) Dazu werden die anderen Parteien die Hand nicht dreien. (Beifall). Gerade der kleine Geschäftsmann bedarf auf diesem Gebiet deS Schutzes. Das Haupt- aravamen deS Vorredners ist S 9. Da« Verlangen nach Sckutz der Betriebsgeheimnisse ist aber doch sehr verbreitet. Der ehrliche An­gestellte wird durch S 9 nicht tangirt, sondern nur der unredliche Prinzipal, der einem Concurrenten seine Angestellten wegbolt, um durch fie Betriebsgeheimnisse deS Andern zu erfahren So ganz schutzlos, wie der Vorredner behauptet, gegen die Concurrenzclausel in den mit den Prinzipalen abgeschlossenen Verträgen sind die An gestellten dock nicht. Schau wiederholt hat das Reichsgericht Ver­träge alS contra bonos mores erklärt.

Abg. Schmidt-Bingen (frs. Vg.): Die Vorlage bedarf sorg- iältiger Prüfung, damit nicht mehr Schaden als Nutzen entsteht. Die Strafbestimmungen wegen J-resührung über die BezuaSquelle rc. find entbehrlich, ctvtlrechtliche Maßnahmen genügen. Die Bestimmung der Concurrenzc'ausel, welche die Verschwiegenheit auf jeden bestrmmten .Zeitraum zur Pflicht macht, geht zu weit. Auch wird die D finition desG.heimnißbegriffeS" große Schwierigkeiten machen; der Richter

wird dabet ebenso in Verlegenheit kommen, wie der Handlungs- aedülfe, der Arbeiter oder der Lehrling. In der vorliegenden Fassung ist der S 9 unannehmbar. Eine große Vereinfachung des Getetzes würde darin liegen, wenn man im $ 1 einfach bestimmte, daß für unlauteren Wettbewerb der Betreffende civilrechtlich haftbar fei. Jedenfalls ist in Bezug auf die Strasbestimmungen die größte Vor- ^d)t °Abgdl)r Frhr. v. Langen (!.): Bei der unlauteren Concurrenz darf man nicht überfehen, daß die Moral des Kaufmannstandes gv lockert worden ist durch das Eindringen gewisser Elemente. Es ist auch nicht klar, ob die Bestimmungen der Vorlage der Landwirth- chast zu gute kommen werden. Die Bestimmungen des § 9 sind trotz der Erklärungen deS StaatSsecretärs dunkel; der Kundenkreis gehört im W dersp-uch zu der Ansicht des Staaissecretärs, nack den Auffassungen vieler Kaufleute zu den Geschäftsgeheimnissen. Gegen diesen S 9 empfiehlt sich jedenfalls Vorsicht.

Abg. Dr. Meyer (srf. Dg.): Meine Collegm hoffen aus ein Zustandekommen der Vorlage; wir sind einverstanden, daß gewisse Handlungen, die man als unlauteren Wettbewerb bezeichnen kann, coib und strafrechtlich verfolgt werben tollen; aber wir möchten nicht Alles verfolgen, was als unlauterer Wettbewerb bezeichnet werden rann. Vielfach nennt Jeder feinen Wettbewerb als lauter und den Wettbewerb, den ihm Andere machen, unlauter (Heiterkeit )

Weiterberathung morgen. Außerdem steht die Novelle zum Ge- noffentchaftsgefetz und die Vorlage betr die Handwerkerkammern auf der Tagesordnung.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Eorrespondmz-Bureau.

Berlin, 13. December. DerRetchSanzeiger" erklärt bezüglich deS Prospectes der deutschen Colonial- AuSstellung (commerzieller Thetl), gegen welche Grün» duug bereits der Arbeitsausschuß der deutschen Colonial-- Ausstellung sich wendete, daß die Behauptung eines Börsen­blattes, daß nack dem von vorgenannter Gesellschaft ver­öffentlichten Prospect der Hauptausgabe-Posten von Mark 200,000 für die Kosten des RegierungSgebäudes bestimmt sind, völlig unbegründet ist. DaS für die Colonial. Aus­stellung bestimmte Gebäude wird auf Kosten der Colonial- Abtheilung des Auswärtigen Amtes errichtet. Mit vor­genannter Gesellschaft ist die Colonialabtheilung nicht in Verbindung getreten. Unberührt hiervon bleibt daS Inter, effe, das die Colonialabtheilung des Auswärtigen Amtes dem Gelingen der Colonialausstellung entgegenbringt, die sie in Gemeinschaft mit dem Arbeitsausschuß mit allen Mitteln nach wie vor fördert.

Berlin, 13. December. DerReichsanzeiger" ver­öffentlicht den Beschluß des Staatsministeriums, betr. die Ergänzung der Vorschriften über die Berechnung der Reise- und Umzugskosten der Beamten.

Leipzig, 13. December. Proseffor Leuckhardt ist aus Anlaß feme6 50jährigen DoctorjubiläumS zum Ehrenm tglied der Gesellschaft zur Förderung der gesammten Naturw'ffen- fchaftkU in Marburg, der deutschen zoologischen Gefellfchast und der Pariser Akademie der Wissenschaften ernannt worden.

Eisenach, 13. December. Der Ankauf der im Besitze der Schillerstiftung befindlichen Villa Reuter durch die Stadt für den Preis von 32,000 Mk. ist vom Gemeinde- »ath genehmigt worden. Die Stadt ist verpflichtet, die Zimmer des Dichters wie bei Lebzeiten desselben in Stand zu halten und etwa fich findende Manuscripte an die Schiller- stiftung zu überweisen. Zum Director der hier im nächsten Jahre zu eröffnenden Reuter- und Richard Wagner Museen wurde Proseffor Kürschner auf Lebenszeit gewählt.

München, 13. December. Heute früh starb der Magiftratsrath, frühere Reichstags- und Landtagsabgeordnete Georg Biehl. Der Verstorbene war ein tüchtiger Förderer der Handwerkerbewegung, namentlich auf dem Gebiete des JnnungSwesenS.

Finwe, 13. December. Durch den Einsturz eines vierstöckigen Neubaues sind zahlreiche Arbeiter verschüttet. Bisher wurden ein Siebter und fünf Verwundete gefunden.

Rom, 13. December. Wie die Blätter melden, wird der Kriegsminifter eine Jahresklasse der Dienst­pflichtigen einberufen zum Ersätze der ausgedienten Mannschaften der beiden nach Afrika gesandten Regimenter und zur eventuellen Entfendung anderer Bataillone nach Afrika. Die hierdurch entstehenden Ausgaben fetten durch den Fortfall des Garnisonwechsels und Unterlaffung der großen Manöver im nächsten Jahre gedeckt werden.

London, 13. December. Ueber die durch den Streit zweier Armenier gestern in Konstantinopel hervorgerufene Panik meldet dasBüreau Reuter" noch folgende Einzel­heiten: Einige englische Damen flüchteten in die englische Botschaft, fünfzig Armenier suchten Schutz bei dem englischen Botsckaftssecretar Herbert. Zur Beschwichtigung deS Publikums verbreitete die Polizei das Gerücht, die Panik sei durch Ent­springen eines Löwen aus einer Menagerie hervorgerufen, der Löwe aber sei bereits von Gensdarmen getvdtet worden.

Petersburg, 13. December. Der Kaiser hat de» Führer der Abordnung deS Kaiser Alexander- Garde-Grenadier-Regiments, Hauptmann von Strantz, den St. Annenorden 2. Klaffe, ferner dem Feld­webel und den Mannschaften ihrem Range entsprechende Medaillen verliehen. Auf Wunsch des Kaisers nimmt die Abordnung an der Kirchenparade am Namenstage deS Kaisers, am 18. b. M-, Theil.

Constanlinopel, 13. December. Infolge eines gestern verbreiteten Gerüchts, es seien bei der Ankunft der fremden Stationsschiffe Unruhen zu gewärtigen, ließ die Pforte den Botschaftern durch den Generalsecretär des Ministeriums des Auswärtigen versichern, das Gerücht sei durchaus un­begründet. Gleichzeitig wurde Infanterie und Cavallerie auf- geboten, die in den Straßen patrouilltren.

Depeschen de« Bure« .Herold'.

Berlin, 13. December. Der Kaiser empfing heute Nachmittag 3*/, Uhr im hiesigen Schlöffe den neuen Minister des Innern, Fretherrn v. d. Recke.

Berlin, 13. December. Die gestrige Sitzung des StaatSmintsteriumS dauerte von 4 bis 7^ Uhr. Der Reichskanzler präfidtrte der Sitzung. Der neue Minister deS Innern, Freiherr v. d. Recke, war ebenfalls anwesend, nach­dem er vorher auf kurze Zeit den Verhandlungen des Reichs­tages am Tische des BuudeSrathS brigewohnt hatte.

Berlin, 13. December. Wie dieVolkszeitung" meldet, wurde ein Unteroffizier vom Königin-Augusta R-giment in Spandau kürzlich wegen Soldatenmißh andlungen zu anderthalb Jahren Gefängniß und Degradation verur- theilt. Infolge der von ihm verübten Mißhandlungen sollen mehrere Soldaten dauerndem Siechthum verfallen sein.

Berlin, 13. December. Die Kaiserin wird heute Nachmittag gegen 6 Uhr im hiesigen Schlöffe den Minister deS Innern, Fretherrn v. d. Recke, und alsdann baß ReichstagSprästdtum in Audienz empfangen.

Berlin, 13. December. DerLocal Anzeiger" meldet aus Dresden: In der Dresdener Heide wurde der Ober- Postsecretär a. D. Kretzschmar ermordet und beraubt aufgefunden. Von dem Thäter fehlt jede Spur.

Berlin, 13. December. ImReichsanzeiger" wird ein kurzes Resums über die letzten Sitzungen der Commission für Arbeiter st atistik veröffentlicht, aus dem Folgendes hervorzuheben ist: D-e Commiffion hält eine Regelung der Arbeitszeit in den offenen Ladengeschäften für nothwendig und durchführbar. Sie befürwortet den Erlaß einer Vor­schrift, wonach die Läden, von vorübergehenden Ausnahmen abgesehen, in der Zeit zwischen 8 Uhr Abends und 5 Uhr Morgens geschloffen sein müssen und während dieser Zeit die Angestellten nicht zur Arbeit herangezogen werden dürfen. Ferner seien Bestimmungen nothwendig, wonach die Zeit zur Hauptmahlzeit für die Angestellten gesichert wird. Eine Reihe von Vorschlägen betreffen eine Verbesserung der Ladenräume. Eine gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen, insbesondere die Einführung einer monatlichen MinimalkündigungSfrift, hält die Commiffion gleichfalls für nothwendig. Ferner wird ein Einschreiten gegen die Mißstände, die mit der Anwendung der sogenannten Concurrenzkiausel verbunden sind, befürwortet und dem Reichskanzler diesbezügliche eingehende Vorschläge unterbreitet werden.

Berlin, 13. December. Hofprediger a. D. Stöcker spricht imVolk" öffentlich feinen Dank aud für die vielen ihm anläßlich seines 60. Geburtstages zugegangenen Gratu­lationen und versichert, daß ihm unter den gegenwärtigen Verhältnissen der Beweis so vieler Freundschaft besonders wohlgethan habe.

Berlin, 13. December. Der Redacteur des Organs der Psrzellanarbeiter und verwandten BerufeDie Ameise" wurde wegen Veröffentlichung von Sperr Notizen mit einem Strafmandat bedacht, durch welches sechs Wochen Haft über ihn verhängt werden.

Frankfurt a. M, 13. December. Wie dieFranks. Zig." aus Düsseldorf berichtet, wurde der Redacteur der dortigenBürgerzettung", Stoffe rs, wegen MajeftätS- beleidtgung, begangen durch zwei Artikel, zu 9 Monaten Ge- fängntß verurtheilt. Ein Antrag auf sofortige Verhaftung wurde abgelehnt.

Frankfurt a. M., 13. December. Aus Kopenhagen meldet dieFranks. Ztg.": Bei den gestrigen C ommunal- wählen in dem Vororte Amager siegten die Social- bemofraten. Ihre fünf Canbidaten wurden mit großer Majorität gewählt.