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15.5.1895 Erstes Blatt
 
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Rr. 113 Erstes Blatt. Mittwoch den 15. Mai 189«

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Amtliche» Theil.

Gießen, den 11. Mai 1895.

Betreffend: Den § 5a Abf. 1 des Krankenversicherungs- Gesetzes in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892.

DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen en die Großherzogl. Bürgermeistereien und die Borstände der Krankenkassen des Kreises.

DaS nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. April l. I. theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. von Gagern.

Darmstadt, den 24. April 1895.

Betreffend: Den § 5a Abs. 1 des KrankenversicherungS- Gesetzes in der Faffung der Novelle vom 10. April 1892.

Das Grotzh. Ministerium des Innern und der Justiz

an die Großherzoglichen Kreisämter.

Die Frage, welcher Krankenkasse solche Personen anzu­gehören haben, die von Bauunternehmern und ähnlichen Gewerbetreibenden bei Bauten rc. außerhalb ihres Betriebs- sitzes beschäftigt werden, ist bisher von Krankenkassen, Der« waltungsbehörden und Gerichten in Folge bestehender Meinungsverschiedenheiten über die Tragweite deS § 5a Abs. 1 d. K. B. G. in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 nicht gleichmäßig beantwortet worden. Insbesondere ist bei der Auslegung dieser Bestimmung mehrfach von der Annahme ausgegangen worden, daß die ausschließlich für eine bestimmte größere Außenarbeit angenommenen Arbeiter solcher Gewerbtreibenden nicht der Krankenkasse des Betriebs- fitzeS, sondern der Kasse des thatsächlichen Beschäftigungsorts anzugehören haben.

Neuerdings Hal daS Reichsgericht in einem Rechtsstreit der Ortskrankenkasse z L. wider die Baugeschäfte von S. zu Berlin in Ueberetnstimmung mit der Vorentscheidung des Königl. Preußischen Kammergerichts in Berlin entschieden, daß die zuletzt bezeichnete Auffassung rechtsirrthümlich sei.

Diese Entscheidung, welche nach den Mittheilungen des Reichskanzlers auch der dort bisher feftgehaltenen Anschauung entspricht, stützt sich aus folgende Erwägungen:

Nach der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut des § 5a Abs. 1 sowie nach der Absicht des Gesetzgebers müsse angenommen werden, daß Arbeiter in Betrieben der hier bezeichneten Art, zu denen insbesondere die Betriebe der Bauunternehmer gehören (vorbehaltlich des § 75) sämmtlich und immer in der für den Betriebssitz des Unternehmers zuständigen Krankenkasse, nicht in den Krankenkassen der­jenigen wechselnden auswärtigen Orte, an denen einzelne Bauarbeiten durch den betreffenden Baugewerbetreibenden ausgeführt werden, versichert seien.

UnterBetriebsstätten" im Sinne deS Kcankenversiche« rungSgesetzes seien nicht die wechselndenArbeitsstätten", d. h. diejenigen Stellen, an denen für kürzere oder längere Zeit einzelne zum Betriebe gehörende Arbeitern vorgenommen werden, zu verstehen, sondern nur die Orte, an denen sich ein bleibender Sitz und Mittelpunkt des Betriebes befindet. Bei Bauunternehmern werde hiernach dieBetriebsstätte" in der Regel mit demBetriebssitz" zusammenfallen, wenn es auch, wie der Vorderrichter ausgeführt hat, etwa bei einem Ztmmermetster wohl vorkommen könne, daß die Betriebs- ftätte (der Zimmerplatz), der Sitz deS Betriebes (die Ge­schäftsräume, von denen auS der Betrieb geleitet wird), und die einzelnen Arbeiterstätten (HauSbauten und bergt) örtlich auseinanderfallen. Jedenfalls werde, wie ebenfalls der Borderrichter auSgesührt hat, eine besondereBetriebsstätte" dadurch noch nicht begründet, daß an einer bestimmten Arbeitsstätte ein besonderer Arbeiterstamm gehalten wird, und daß die einzelnen Arbeiten nach Umfang und Dauer von erheblicher Bedeutung sind. Allerdings könne unter Um­ständen derselbe Betriebsunternehmer auch mehrere Be- triebsstätten bezw. Betrtebssitze haben- dies könne aber nach den Ausführungen des Reichsgerichts nur dann angenommen werden, wenn der betreffende Bauunternehmer die selbst­ständige Leitung auswärtiger Bauten in technischer und wirthschaftltcher Beziehung von seinem regel­mäßigen Betriebssitz nach der betreffenden auswärtigen Arbeitsstätte verlegt hat.

Das Reichsgericht sührt in der Begründung seiner Ent- schetdung ferner aus, daß diese von dem Gesetze gewollte Regelung sich durch Einfachheit auszeichne und die sonst un­vermeidlichen Schwierigkeiten und Zweifel verhüte, daß sie namentlich den Verkehr der Arbeitgeber mit den Kranken­kassen sowie die Geschäftsführung der letzteren wesentlich er­leichtern, während andernfalls Bauunternehmer zu Meldungen und Einzahlungen bet verschiedenen Krankenkassen, letztere aber zu einer oft mühsamen Prüfung der Zugehörigkeit der einzelnen, ihre Arbeitsstätte oft wechselnden Bauarbeiter ge- nöthigt sein würden. Im Falle des Bedürfnisses stehe es aber der höheren Verwaltungsbehörde nach §§ 69 ff. jederzeit frei, für auswärtige Bauten, bet denen eine größere Zahl von Arbeitern beschäftigt wird, die Einrichtung besonderer Bau-Krankenkassen anzuordnen.

Seitens des Herrn Reichskanzlers wird Werth darauf gelegt, daß fortan sowohl von den Verwaltungsbehörden als auch von den Krankenkassen nach den vom Reichsgericht auf- gestellten Grundsätzen verfahren werde, damit die bisherige, von Baugewerbtreibenden und Krankenkassen mehrfach beklagte Rechtsunsicherheit beseitigt werde.

Wir beauftragen Sie deshalb, sich bet der Entscheidung von Streitigkeiten der in Rede stehenden Art von den an­gegebenen Gesichtspunkten leiten zu lassen und die Gemeinde­krankenversicherungen und Vorstände der Krankenkassen, sowie die Großherzogl. Bürgermeistereien, welchen nach §§ 44, 66 und 72 d. K. V. G. in Verbindung mit § 4 Ziff. 1 d. Gr. V. O. vom 5. November 1892 die Functionen einer Aufsichtsbehörde zukommen, entsprechend zu bedeuten.

In Vertretung: v. Knorr.

Gießen, den 14. Mat 1895.

Lehrer-Conferenz

des Coufereuz-Bezirks Grünberg

Montag den 20. Mai, Vormittags 10 Uhr, in Grünberg, Lieder: 109, 175;

des Coufereuz Bezirks Lich - Hungen

Mittwoch, den 22. Mai, in Lich, Lieder: 24, 37, 89.

Büchner, Schulrath.

Deutscher Reichstag.

91. Sitzung. Montag, den 13. Mai 1895.

Der Gesetzentwurf, betr. die Ausführung des Zollkartells mit Oesterreich-Ungarn, wird in zweiter Lesung angenommen.

In erster Beralhung wird der Gesetzentwurf über Den gegen­seitigen Beistand in den einzelnen Bundesstaaten bei Ausführung und Vollstreckung von Vermögensstrafen erledigt. Eine Com- missionscerathung ist nicht beantragt worden. Die zweite Lesung wird demnächst im Plenum erfolgen.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfes über das Militär-Relictenwesen.

An der Debatte bethelligen sich zu kurzen Ausführungen die Abgg. Oriola (ntl.), Bachem (Str.), Harm (Soc.), Kar- dorff (Rp.), Rickert (frs. Vg.) und der Kriegsminister; sie erklären sich durchweg zustimmend d esem Gesetzentwürfe gegenübe-.

Letzter Gegenstand ist die zweite Berathung des Tabaksteuer- gesetzes. Die Commission beantragte die Ablehnung der Vorlage.

Die Debatte erstreckt sich sofort auf den maßgebenden $ 4.

Abg. Bachem (Ctr.) bittet um Ablehnung dieses Paragraphen, sowie der ganzen Vorlage. In der Commission habe sich gezeigt, was sich mit entschlossener Sparsamkeit ausrichten lasse. Und wenn die Regierung es über sich gewinne, dasselbe System zu acceptircn, so werde es auch künftig gelingen, ohne Desicits auszukommen.

Abg. Frese (frs. Vg.) erklärt, auch seine Freunde lehnen die Vorlage kurzer Hand ab.

Staatssecretär Graf Posadowsky: Obwohl die Parteien ge­willt scheinen, sich auf kurze Ctklärungen zu beschränken, so muß ich doch noch mit einigen Bemerkungen auf die Vorlage eingehen. Der Vorwurf, wir wollten Steuern auf Vorrath, ist unbegründet. Dieses Gesetz hätte auch nirgends schädigend eingewirkt, und der Tabakgenuß der unte en Klassen wäre sogar erheblich verbilligt worden. Wie sollen nun die verbündeten Regierungen eigentlich verfahren? Fordern wir neue Steuern, so spricht mar von her Plusmacherei ohne jeden höheren reformatorischen Gedanken. Und legen wir resormtrende Steuergesetze vor, so werden uns dieselben ebenfalls verweigert. Was wird nun, wenn man uns alles verweigert? Ob wir mit einer neuen Tabaksteuer - Vorlage fommen, das wird nicht von uns abhängen, sondern wird Frage sein der finanziellen Ent­wickelung. Wenn wir aber schließlich doch immer wieder auf tnbtrede Steuern werden zurückkommen müssen, bann wirb der Tabak niemals aus der Discussion verschwinden. Die blühende Tabakindustrie weiter beunruhigen zu wollen, liegt uns selbstverständlich gänzlich fern. Wenn es uns gelänge, wenigstens 10 Millionen zu erlangen, so wäre das für uns ein unendlicher politischer Gewinn. Ich möchte Sie bitten, nicht Lebendiges mit den Tobten zu begraben, und ein Lebendiges ist diese Finanzreform. Ich bitte Sie deshalb, uns noch in dieser Session die Mittel zu bewilligen und diese Vor­lage durchzuberathen.

Abg. Bassermann (ntl.): Meine Freunde sind von vorn­herein für eine gesunde Finanzreform zu haben gewesen. Auch dem Princip der Tabakfabrikatsteuer hat ein Theil meiner Freunde zuge­stimmt, ein anderer Theil dagegen hat die Fabrikatsteuer nicht für geeignet gehalten. Ein Theil meiner Freunde hat ja auch in der

Commission andere Vorschläge gemacht, die aber von der Regierung abgelehnt wurden. Rach den Ergebnissen der commissarifchen Be- raihung kann ich für meine Perlon nur bitten, daß, nachdem nun einmal zwei Jahre hintereinander das System der Fabrikatsteller auf so großen Widerspruch gestoßen ist, die Regierung aus diese» System verzichte und sich zu dem bekenne, wozu schon die Tabm- enquete gelangte: daß dieses Svftcm unannehmbar ist.

Abg. v. K ard orss (ReichSp.) bedauert lebhaft diesen AuSgang. Ganz irrig sei die Annahme, als ob nun Beruhigung für die Tabak- inbuftiic eintreten könne. Im Gegentheil, der Tabak werde immer auf der Tagesordnung bleiben. Der Reichstag habe sich ganz un- fähig gezeigt, etwas zu schaffen. Ader vielleicht werde das einem anderen Reichstage besser gelingen. (Gelächter.)

Schatzsecretär Graf Posadowsky: Rach den Aeußerungen des Abg. Bassermann könnte es scheinen, als sei der Reichstag ge­willt gewesen, uns doch etwas zu bewilligen. Ab'r die von dem Abg. Bassermann gemeinten Vorschläge, die Zollerhöhung, konnten wir nicht annehmen. Wir haben in der Commission die schwersten Bedenken, namentlich steuertechnische, dagegen geltend gemacht. Wir haben aber auch diese Vorschläge nicht einmal u limine abgelehnt, sondern uns zu weiteren Verhandlungen in der Commission bereit erklärt. Aber auf jeden Fall betütfen wir einer Finanzreform und dazu brauchen wir neue Mittel.

Abg. Richter (frs. Vg.): Herrn v Kardorss kann ich erwidern, daß, wenn Sie nicht die Militär vor läge bewilligt hätten, Sie gar nicht so sehr nach neuen Steuern zu suchen brauchten. ES liegen außerdem in dem neuen Etat wegen dessen vorsichtiger Veran­schlagung so viele stille Reserven, daß wir neue Steuern überhaupt nicht bedürfen. Man will jetzt mit 10 Millionen au8 dem 2abrf vorlieb nehmen, um erst die Finanzreform zu sichern. Ist das erst geschehen, dann wird sich erst Die Folge aller Vorbehalte zeigen, die man jetzt macht: daß nämlich der Tabak doch noch viel mehr tragen kann, und daß man nur einstweilen auf die Festlegung von Mehr­überweisungen in die Einzelstaaten verzichtet! In demselben Augen­blick, wo Sie hier 10 Millionen aus dem Tabak fordein, wollen Sie den Zucker- und den Branntwein - Industriellen neue Liebesgaben geben, und in Preußen den Agrariern gar noch eine Liebesgabe von 100 Million zuwenden'. Der Sturm gegen diese falscheWirthschasts- politik wird sich hoffentlich ebenso stark erweisen, wie der Sturm gegen Ihre Umsturzvorlage!

Abg. Molkenbuhr (Soc.) empfiehlt die Ablehnung der Vor­lage, welche doch wieder nur die wirthschaftlich Schwachen belasten würde.

Abg. Rzepnikowski (Pole) plaidirt ebenfalls kurz für Ab­lehnung.

Nachdem sich noch Abg. Graefe Namens der Antisemiten gegen die Vorlage erklärt hat, wird S 4 gegen Reichspartei und Conservative, sowie gegen vereinzelte Nationalliberale abgelehnt.

SLmmtliche übrigen Paragraphen wurde« debattelo» abgelehnt, womit die Borlage gefalle« ist.

Morgen: Erste Berathung der Jnvalidenfonds-Nooelle; »weite Berathung der heute in erster Lesung verhandelten Vorlagen; Wahl­prüfungen; Petitionen.

Deutsches Reich.

Weimar, 13. Mai. Amtliche s Wahlergebniß der Reichstagswahl: Abgegeben 18996 Stimmen, gewählt Reichmuth (Bund der Landwirthe) 9556; Säubert (Soc.) 9440 Stimmen.

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondmz-Bureau.

Berlin, 13. Mai. Dem Reichstage ging heute ein Entwurf des Zucker st euer-Nothgesetzes zu.

FriedrichSroh, 13. Mai. Fürst Bismarck empfing heute hundert Damen au6 Schlesien, als deren Sprecherin Frau v.Hönicka Hoyerswerda herzliche Begrüßungs­worte an den Fürsten richtete. Fräulein v. Goldfuß-Nimptsch brachte dem Fürsten einen poetischen Gruß dar. Fürst Bis- marck, der sich in bester Stimmung befand, sprach zunächst für den ihm geschickten Teppich, Schrein und Adresse, sowie für die geplante BiSmarckStiftung seinen Dank auS. So» bann äußerte ber Fürst etwa Folgendes: Schlesien habe sich stets durch seine patriotische Gesinnung ausgezeichnet. Wenn die Damen für eine Sache gewonnen seien, wäre ihm für die Männer nicht bange. Wenn erst die Wahlen mehr unter weiblichem Einflüsse ständen, würden sie nationaler und besser aussallen. Der Fürst schloß mit einem Hoch auf die deutschen Frauen, um sodann unter die Damen herunter zu treten, welche Blumensträuße überreichten. Einige Damen wurden zur Frühstückstafel geladen; die übrigen besichtigten später den erwähnten Teppich im Arbeitszimmer deS Fürsten.

Köln, 13. Mai. Bei ber heutigen Reichstags- Ersatzwahl erhielten Greiß (Centrum) 10,332, Lütgenau (Soc.) 9766, Wittgenstein (natl.) 3887, Virchow (frs. V.) 348 unb v. Warendorff (Antis.) 391 Stimmen. Es ist so­mit eine Stichwahl zwischen Greiß unb Lütgenau erforberlich.

Laibach, 13. Mai. In letzter Nacht wurden wieder drei neue leichtere Erdstöße beobachtet. Die vielen Erdstöße ber letzten Woche haben neue Schäden verursacht unb die bereits vorhanbenen bedenklich vergrößert. Es müssen immer mehr Häuser eingerissen werden.

Graz, 13. Mai. Während eines Gewitters schlug ber