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A. Hretscher, Gießen
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ttagt, weil fich zu dem vorhandenen einen Zeugen noch ein zweiter ganz unverdächtiger Zeuge gemeldet hat, der mit feine« Eide bekräftigen kann, daß Raab L, wie er stets behauptet hat, auch vor dem Schöffengericht genau so auö- gefagt hat, wie später vor der Strafkammer, nämlich es hat oach 2 Uhr nicht mehr so geregnet. Dr. Rosenberg wird beim Großh. Ministerium die Haftentlassung seines Klienten beantragen.
Kirchliche Dievstnachrichten. Am 11. Februar wurde dem Pfarrverwalter Phil'pp Koch zu Holzhausen, Decanat Vilbel, die katholische Pfarrstelle daselbst übertragen.
Gründers, 10. März. In der Nacht von SamStap e«f Sonntag wurde bei Herrn Baurath Dr. Dteffenbach ein verwegener Einbruch verübt. Die Verbrecher erbrachen die Scheuer und stellen die von dort geholte Leiter an den zweiten Stock an. Nachdem ste die Fensterscheiben eingedrückt und die Riegel weggeschobeu, erbrachen sie mit einem Karste den Schreibttsch, der ganz in Stücke zerbrochen wurde. Da hier aber nichts gefunden wurde, stellten die Gauner die Leiter unten an das Schlafzimmer des Bauraths an, wobei der letztere durch baß Geräusch geweckt wurde. Es war gegen 6 Uhr, als die Strolche von ihrem verbrecherischen Handwerk abliehen. — ES ist nicht allein im Interesse der Untersuchung deS vorstehenden Einbruches, sondern auch im Jntereffe der öffentlichen Sicherheit geboten, wenn Alle, welche am Sonntag Morgen zweifelhafte Individuen bemerkt haben, diese der Gendarmerie namhaft machen. Gr. Anz.
-n. Aus der Wetterau, 10. März. Aus landwirth- schaftlichen Kreisen werden eben Klagen laut über Schaden, den der Frost an der Winterfrucht angerichtet hat. Auf schneefreien Acckern har Weizen sehr gelitten. Sheriff- Weizen ist vielfach total erfroren. Auch am Klee können Frostschäden nachgewiesen werden. — In einzelnen Orten tritt die Influenza eben sehr stark, glücklicherweise bis jetzt noch gutartig, auf.
W. Reichelsheim i. d. W., 12. März. Der hiesige Gesangverein begeht am 14. Juli sein fünfzigjähriges Stiftungsfest.
nn. Darmstadt, 11. März. 5. eöangel. Landes- Shno de. Nach Verkündigung neuer Einläuse setzte die Synode heute Morgen um 10 Uhr ihre Berathungen mit der Vorlage Großherzogl. Oberconsistortums, beer. Theiluug der vereinigten evang. Crvilgemeinde Darmstadt in drei Kirchengemeinden fort. Der Ausschuß beantragt die Zustimmung zu der von dem Kirchenregiment beantragten Organisation und beschließt die Synode dementsprechend. Ebenso genehmigt die Synode einstimmig die vom Oberconsistorium vorgeschlagene Verlängerung der Wahlperioden bei den Kirchenwahlen der MartinSgemeiude zu Darmstadt. ES folgt ein Antrag deS Synodalen Wiener, betr. die Geschäftsordnung für die Kirchen- gemeindevertretungen und Kirchenvorstände. Das Obercon- ststorium kann sich mit dem gestellten Antrag nicht einverstanden erklären. ES wird völlig genügen, daß in den Sitzungen der Kirchengemeindevertretungen und der Kirchenvorstände mündlich abzusttmmen ist. Auch der berichtende Ausschuß erachtet die Auffaffung des OberconflstoriumS für sachent- sprechend und dürfte keine Beraulaffung zum Erlaß eineß besonderen Gesetzes vorliegen. Er beantragt, die LandeS- Synode wolle zwar anerkennen, daß die Abstimmungen in den Sitzungen der Kirchengemeindevertretuvgen und Kirchen- Vorstände mit Ausschluß der Wahlhandlungen mündlich statt- zufinden haben, dagegen den Antrag Wtener abzulehnen. Die Synode beschließt mit großer Majorität demgemäß. ES folgt ein von dem Synodalen Dr. Breidert u. Gen. eingebrachter Antrag auf Bildung eineß Sonderaußschuffes für äußere und innere Mission, Preffe und Vereinßwesen. Die Antragsteller begründen ihren Antrag mit der hohen Bedeu- tung, welche die innere und äußere Mission, die christliche Literatur und christliches Vereinßwesen haben, welche die Wahl eineß besonderen Ausschusses hierfür rechtfertigen. Dieser Ausschuß soll jedoch in keiner Weise in das Vereinswesen bevormundend eingretsen, sondern nur dasselbe in jeder Weise fördern und unterstützen. Dies würde am Besten erreicht, wenn alle diejenigen Mitglieder der Synode, welche Vereinsvorständen angehören, in diesen Ausschuß gewählt würden. Zur Zeit sind dies vier. Das Oberconsistorium kann dem Antrag aus verschiedenen Gründen nicht beistimmen, sondern hält die freie Vereinigung von Synodal- Mitgliedern, welche die fraglichen Gegenstände behandeln, für hinreichend. Der Ausschuß ist jedoch anderer Ansicht, insbesondere da es dem neuen Ausschuß an Arbeit nicht fehlen dürfte, um fich mit der einschlägigen Literatur und de» sonstigen HülsSmitteln eingehender zu befassen. Er beantragt daher Zustimmung zu dem gestellten Antrag. Die Synode beschließt mit großer Majorität in diesem Sinne. Nunmehr erfolgt die Beantwortung und Besprechung der Interpellation deS Abg. Weissen buch, die Herstellung eines PräludienbucheS für die Organisten der evangelischen Landeskirche, insbesondere ob eine baldige Herausgabe deS Buches in baldiger Aussicht steht. Das Oberconsistorium beantwortet diese Interpellation dahin, daß sie bereits vor zwei Jahren den Kirchenmusikmeister A. Mendelsohn mit der Herstellung deS Buches beauftragt habe. Der Zeitpunkt der Fertigstellung kann noch nicht mit Sicherheit angegeben werden, doch werde dasselbe in nicht ferner Zeit erscheinen. Eine endlose Debatte ruft die Interpellation des Synodalen Dr. Diesfen bach hervor, der die Anfrage an das Ober- eonfistorium richtet, aus welchen Gründen hohes Kirchen- regiment den § 1 der Kirckenverfafsung, wonach lutherische, resormirte und untrte Gemeinden kirchenreqimentlich unbeschadet des BckenntniffeS vereinigt sein sollten, nicht ganz und voll zur Geltung bringt. Die Sitzung wird um 1 Uhr abgebrochen und um 4 Uhr fortgesetzt.
A Mainz, 11. März. Vor der Strafkammer deß hie- figen Landgerichts stand heute mit seiner Fran der vielge- nannte berüchtigte Einbrecher Schneider Dunkel ans Nirder-Wesel, der durch seine verwegenen Einbrüche wochen
lang die Vevölkerung von Mainz in Aufregung und Schrecken versetzte. Dem bisher noch unbestraften 30jährigen tapferen Schneiderlein, dem eß während der Voruntersuchung gelungen war, für einige Tage auS dem Gefängniß zu entschlüpfen, werden nicht weniger wie 28 schwere Diebstähle zur Last gelegt, die Dunkel grüßtenrheilS durch liebedienern von Dächern und Einsteigen in Mansardenwohnungen außgeführt hat. Der verwegene Einbrecher, neben dem feine Frau wegen Hehlerei auf der Anklagebank sitzt, hat bei seinen nächtlichen Raubzügen Alles gestohlen, was ihm gerade in die Hände fiel, ohne danach zu fragen, ob die Gegenstände für ihn einen Werth oder welchen Umfang dieselben hatten. So stahl er neben Geld und Schmucksachcn Frauenkleider, Blumenstöcke, Kinderwagen, eingemachte Früchte u. dgl. Während Dunkel den größten Theil der zahlreichen Diebstähle wie auch seine Flucht aus dem Untersuchungsgefängniß mit großem Raffinement betätigte, benahm er sich heute vor Gericht sehr täppisch, so daß er häufig die Heiterkeit deS Gerichtshofes wie auch des Auditoriums hervorrief. Er leugnete trotz der erdrückendsten Beweise jeden Diebstahl und wollte die bei ihm beschlagnahmten Gegenstände nur so en passant hier und da im Vorübergehen gefunden haben. — Der Staatsanwalt beantragte gegen Dunkel die höchste zulässige Strafe mit 15 Jahren Zuchthaus und gegen die Frau 2 Jahre und 6 Monate Gefängniß. Das Urtheil wird in acht Tagen gesprochen.
Verhandlungen des Schwurgerichts.
W. Gießen, 12. März.
Heute verhandelte baß Geschworenengericht gegen den Landwirth Wilhelm Roth von Leusel, 55 Jahre alt, wegen Meineid. Die Anklage vertritt Herr Staatsanwalt Zim mermann, die Verthetdigung führt Herr RegierungSrath Rechtsanwalt Jost. Vor Eintritt in die Verhandlung erklärt der Angeklagte, er fei ein kranker Mann und verlange, daß ein Sachverständiger darüber gehört werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß erst die Ausloosung der Geschworenen zu erfolgen habe und nachher der Angeklagte das Wort habe. Nachdem die Ausloosung beendet, dankt Herr Landgerichtsrath Dr. Best, weil die vorliegende Sache die letzte Verhandlung in dieser Session ist, den Geschworenen für die Aufmerksamkeit, mit denen sie den Verhandlungen gefolgt feien. Mit Ausnahme eines Falles hätten sich die Herren Geschworenen mit ihren Wahrlpriichen ganz im Einverftändniß mit dem Gerichtshof befanden und dadurch der Justiz und dem Gefchworenen- Institut einen wesentlichen Dienst geleistet. Die nicht aus- geloosten und abgelehnten Geschworenen werden entlasten. Dem Angeklagten, welcher wegen schweren Diebstahls mit 1 Jahr Zuchthaus vorbestraft ist, wird zur Last gelegt, in der Strafsache gegen Mohr von Leusel, mit dem er in einem Hause wohnt und den er wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung angezeigt hatte, vor dem Schöffengericht Alsfeld am 22. October 1894 und vor der Strafkammer Gießen am 8. Januar 1895 wissentlich mit feinem Eide die Unwahrheit bekräftigt zu haben.
(Unsere Leser erinnern sich wohl der Mittheilung, die wir seiner Zeit brachten, daß der Erste Staatsanwalt, Herr Dr. Güngerich, im Januar einen Zeugen, als derselbe geschworen, direct vor der Straskarnrner in Hast nehmen ließ, dies ist der heutige Angeklagte.)
Es werden, nachdem das Jnquisitorium mit Roth beendet, die Protocolle deS Schöffengerichts Alsfeld und der Strafkammer Gießen, welche des Angeklagten Aussagen vollständig niedergeschrieben enthalten, verlesen. Der Angeklagte hat beschworen, Mohr habe ihn am 3. Juni 1894 mit einem Scheit Holz auf den Kopf geschlagen und mit den Füßen gefloßen und seien ihm dadurch schwere Verletzungen beigebracht, so daß das Blut auf die Erde gefloffen fei. Ferner hat er entschieden in Abrede gestellt, gegen Mohr eine Axt angezogen zu haben, denn er besitze keine Axt. Der Angekagte gesteht zu, diese Aussagen habe er gemacht. Der Herr Vorsitzende hielt dem Roth vor, daß er dem Untersuchungsrichter zugegeben, er habe den Vorfall mit Mohr stark übertrieben, weil er häufig an Schwindel-Anfällen leide. Der Angeklagte hält aufrecht, daß er drei Wochen nach dem Vorfall Blut gespuckt habe. Roth verwickelt sich mehrfach in wesentlichen Punkten in directe Widersprüche, welche er auf feine Ge- dächtnißschwäche zurückzuführen sucht. In die Beweisaufnahme eintretend, wird durch die Vernehmung des Herrn Dr. Dornseif- Alsfeld constatirt, daß Angeklagter betreffs der Art und Schwere seiner Verletzungen sehr bedeutend übertrieben hat, ihm, der früher schon Arzt deß Angeklagten gewesen, ist von einer Gedächtnißschwäche oder Schwindelansällen desselben nichts bekannt. Herr Dr. Mengler, Kreis Assistenzarzt, hat den Angeklagten im Arresthaus untersucht und mehrfach beobachtet, er hält denselben für einen Menschen, der bald über dieses oder jenes klagt, also ein sogen. Hypochonder ist. Der Zeuge constatirt, daß er bet Roth einen Bruch als vorhanden anerkennen wüffe, welcher sehr wohl von der angeblich erlittenen Verletzung am 3. Juni herrühren könne, aber möglicher Weise auch schon vordem vorhanden gewesen sein kann, es lasse sich mit Gewißheit darüber nichts feststellen. August Mohr, der vom Angeklagten wegen Körperverletzung rc. angezeigte, bestreitet entschieden, bei dem Rencontre überhaupt ein Scheit Holz gehabt zu haben, sondern mit einem Eimer nach Roth nur geworfen zu haben, weil jener mit der angezogenen Holzaxt auf ihn loßge« gangen. Durch die Vernehmung dieses Zeugen wird festgestellt, daß der Angeklagte fürchterlich unter seinem Eide gelogen und übertrieben hat. Verletzungen hat der Zeuge bei dem Zusammentreffen nicht davon getragen, trotzdem er von feinem Gegner mit dem Ohr der Axt einen Schlag erhalten haben will.
Die weitere Beweisaufnahme belastet den Angeklagte» sehr, es wird dargelegt, daß der Angeklagte mit einem Beil auf seinen Gegner eingedrungen und dieser, um fich deß Angriffs zu erwehren, demselben einen Kübel mit gerade nicht
schön duftendem Inhalt an den Kopf geschlagen oder geschüttet, wodurch dem Geschlagenen am rechten Stirnbein eine leichte Wunde beigebracht mürbe; vom Herabströmen oder Spritzen deS Blutes kann daher keine Rede sein. Selbst die Ehefrau des Angeklagten, welche erklärte, eine Aussage machen zu wollen, belastete ihren Ehemann, indem sie glaubte, mit dem, maß sie heute bekunde, auf baß Urtheil günstig einwirken zu können. Den Geschworenen wurden zwei Fragen borgelegt: 1. Hat der Angeklagte in einer fortgesetzten Handlung vor dem Schöffengericht Alßfeld und vor dem Landgericht Gießen einen Meineid geleistet, 2. konnte der Angeklagte durch Angabe der Wahrheit sich einer Strafverfolgung außsetzen.
Herr Staatsanwalt Zimmermann ergriff nun daß Wort zur Begründung der Anklage und schilderte den Geschworenen an der Hand der Strafacten, wie der Angeklagte von Anfang an gelogen, wie er bei Einreichung der Anzeige bei ^et Staatsanwaltschaft den Vorfall gewaltig aufgebauscht, wi ’t bet feiner ersten verantwortlichen Vernehmung gegen M >r von schweren Verletzungen gesprochen und behauptet Ipbe, daß Blut aus denselben sei nur so gefloffen. Später vor eem Schöffengericht seien noch Beulen hinzu gekommen und das Blut aus den ihm ^gefügten Wunden fei in Strömen herab- gefloffen und je höher in der Instanz des Angeklagten Anzeige verhandelt worden, je schlimmer habe er die ihm zugefügten Verletzungen geschildert.
Herr Rechtsanwalt Jost hatte der Anklagebehörde gegenüber einen nicht leichten Stand, er plaidirte trotzdem für Freisprechung, indem er alle entlastenden Momente der Beweisaufnahme zusammen gruppirte und dm Geschworeneu vorführte.
Herr Staatsanwalt Zimmermann erkannte dies auch in seiner Gegenrede an und wiederholte seinen Antrag auf Bejahung der Schuldfrage.
Noch ein Mal sprach der Vertheidiger sehr warm für die Freisprechung seineß Clienten und zogen sich hierauf nach erfolgter Rechtsbelehrung die Geschworenen inß BerathungS- zimmer zurück.
Nach ganz kurzer Berathung verkündete der Obmann, Herr Ba n sa-Gießen, deren Wahrspruch, daß der Angeklagte schuldig beß Meineids und die diesem zu Gute kommende zweite Frage ebenfalls bejaht sei. Der Herr Staatsanwalt beantragte 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre. Die Vertheidigung bat um Verurtheilung ihres Clienten in die Minimalstrafe von 1 Jahr Zuchthaus. DaS Urtheil lautete auf 2 Jahre Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre. Der Verurteilte erklärt, sich hierbei nicht beruhige» zu wollen.
vermischte».
» Zürich, 11. März. Eine Versammlung der Buch- druckereibesttzer, die den Lohntarif anerkannt haben, hat beschloßen, vom 1. Mai an den neunstündigen Arbeitstag einznfÜhreu und für die Berechnung der Accordarbett eine 5procentige Erhöhung zu gewähren.
Wöchentliche Ueberficht der Todesfälle in Gieße«.
10. Woche. Vom 3 März bis 9. Mär, 1895. Einwohnerzahl: angenommen zu 22 200 (tnej. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 37,64«/<x>bezw. 32,94nach AuSfchl. der Ortsfremden.
Kinder
ES starben an: Zusammen: Erwachsene: tm D1°”c.,br.
1. Lebensjahr: 2.—lo.Jahr.
Diphtheritis 1 (1) - - 1 W
Wochenbetterkrankung 1 1
Lungentuberkulose 3 3 —
Tuberkulose anderer •
Organe 1 —
Lungenentzündung 2 (1) 2 (1) —
Sonstige entzündliche
Erkrankungen der
Athmungs-Organe 2 11
Altersschwäche 11 —
Sonstige benannte
Krankheiten ________5__________4_____________________
Summa: 16 (2) 12(1) 2 2 (1)
Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie oieU der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Verehr, Land- unb Volk-rvirthschast^
— Frankfurter Viehmarkt. Der vorgestrige Hauvtmarkt im städtischen V.ehhof war m't 435 Ochsen, 22 Bullen, 503 Kühen, Rindern und Stieren, 200 Kälbern, 239 Hämmeln und 830 Schweinen befahren. Außerdem standen 14 Schaflämmer und 4 Ziegenlämmer zum Verkauf. Aus Oesterreich warm 91 Ochsen und 1 Bullen am Markte. In der Sanitätsabtbeilung im Schlachthofe standen von 12 Uhr ab 2 Ochsen und 14 Kühe zum Verkauf. Die Preise waren tbetlweise etwas billiger: Ochsen erster Qual. 66—68 M., zweiter Qual. 58-62 M.; Bullen erster Qual. 57-59 M., zweiter Qual. 54-56 M.; Kühe, Rinder und Stiere erster Qual. 57-59 M, zweiter Qual- 47—50 M. für 100 Prund Schlachtgewicht. Kälber erster Qual. 65-70 Pig., zweiter Qual. 55-60 Pfg.; Hämmel erster Qual 63-65 Pfg., zweiter Qual. 60-62 AgSch weine erster Qual. 53-54 Pfg., zweiter Qual. 51-52 Pfg. für das Pfund Schlachtgewicht.
eteli« »eiaender Absatz seit 1880 findet bei berühmte HollLnd.
Labakbe,».»eek«rm Leesena. H. 10 Prd. ico. acht Mark. 124
Kunst-Ausstellung,
nabme des Samstags, von 11 bis 1 Uhr, am Mittwoch und Sonntag auch nock von 3 biß 5 Uhr. — Eintrittspreis für Nichtmitglieder an Werktagen 50 Pfg., an Sonntagen 20 Pfg.


