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Aints- und Anzeigeblntt ffir den Atveis Gieren
Hratisöeikage: Gießener Kamitienötätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de« folgenden Lag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Nedaction, Lxpcditio« und Druckerei:
S«,tstratzeAr.7.
Fernsprecher 51.
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we^,imo‘ General -Mnzerger.
Amtlicher Tberl.
Gießen, den 7. September 1895.
Betr.: Die Herbstübungen der Großh. (25.) Division; hier: die Abschätzung von Flurschäden.
Dar Großherzogliche Kreisamt Gießen
mi die «rstzh. Vürgermeiftereie« Bei «reifes.
1. In der zweiten Hälfte des Monats September werden voraussichtlich auch die Orte des nördlichen Theiles des Kreises Gießen von den diesjährigen Truppenübungen berührt. Zur möglichsten Verhütung von Flurschäden beauftragen wir Sie, deßhalb die Grundbesitzer alsbald in ortsüblicher Weise auffordern zu taffen, die reifen Feldfrüchte abzuernten und abzufahren.
Vorzugsweise zu schonende Felder (Zuckerrüben, Flachs, Samenklee, Samenrüben u. s. w.) sind mittelst zwei Meter hoher Stange mit Strohwisch zu bezeichnen.
Bei Kartoffeln, minderwerthigen Rüben rc. bedarf es dieser Bezeichnung nicht; das unterschiedlose Bestecken der Felder mit Strohwischen würde den Truppen das Erkennen der werthvolleren Felder nur erschweren.
Die Polizeidiener und Feldschützen der in Frage kommenden Gemeinden werden angewiesen, im Verein mit den Gendarmen-Patrouillen dahin zu wirken, daß durch Zuschauer kein Schaden entsteht, bezw. daß die Schuldigen zur Anzeige gebracht werden.
2. Alsbald nachdem die Uebuugea innerhalb Ihrer Gemarkung beendet find, werden Sie die Grundbesitzer durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden ausfordern.
Zu der von Ihnen zu fertigenden Zusammenstellung der angemeldeten Schäden ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden, welches als Beilage E zur Instruction in dem Reichsgesetzblatt von 1887 S. 481 abgedruckt ist. Die daselbst gegebenen Anmerkungen Nr. 1—4 sind genau zu beachten.
Das Formular wird Ihnen auf Anstehen durch uns übersandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensanmeldungen bei Ihnen erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. In dem Formular sind die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch Ausfüllen der Spalten 1—5 mit Tinte einzutragen, während die Spalten 6—9 mit Bleistift auszufüllen sind. Die Spalte 6 a, Forderung des Beschädigten, ist nur auszufüllen, und zwar mit Tinte, wenn der Beschädigte that- sächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln rc. in Gentnern. Die Spalten 7 und 8 find so auszufüllen, daß die Entschädigungsbeträge im Wege der Berechnung genau ermittelt werden können.
Feuilleton.
Aus der Geschichte des Bieres.
Wer heutzutage sein schäumendes Glas edlen Gerstensaftes vor sich stehen hat, der denkt wohl kaum mehr daran, daß das Bier, ehe es sein jetziges Aussehen und Wesen erhielt, gar manche Wandlungen durchzumachen hatte und daß eS in seinen Uranfängen in das graue Alterthum zurückreicht. Denn schon die alten Egypter bereiteten einen kühlenden und wohlschmeckenden Trank auS Gerstenkörnern Jahrtausende vor Beginn der christlichen Zeitrechnung, welche Sanft der fabelhafte egyptische König oder Halbgott OstriS seinem Volke gelehrt haben soll. Allerdings bezeichnet die deutsche Volkssage den nicht minder fabelhaften König Gam- brinus von Flandern oder Brabant als den Erfinder des Bieres, aber fie selbst läßt Gambrinus zu einer Zeit leben, in welcher im Pharaonenlande schon flott im einheimischen Gerstensäfte gezecht wurde, eS bleibt demnach Egypten jedenfalls der Ruhm, das Ursprungsland des Bieres zu sein.
Das egyptische Bier, Zythos genannt, wurde natürlich ohne Hopfen hergestellt, da die Alten diese Pflanze gar nicht kannten, deren Heimath ja auch heute noch nicht mit Sicherheit genannt werden kann. Die alten Egypter versetzten ihren ZythoS vielmehr mit gewissen aromatischen Zuthaten, besonders mit Gewürzen, wodurch das Getränk nicht nur schmackhafter wurde, sondern sich auch länger hielt. Schon im alten Egypten genossen manche Städte einen besonderen Ras durch ihr gutes Bier, namentlich war die Stadt Pelufium
Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Betheiliglen Ihre Entscheidung darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Letztere ist anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden .entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem 'Verderben ausgesetzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungscommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen Personen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder u. s. w.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens festzuftellen. Es ist hierüber ein kurzes Protocoll aufzunehmen und der Nachweisung beizuschließen, in welcher das Ergebniß der Abschätzung mit besonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen des Aberntens in Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung sind die Beschädigten zu laden.
Für ihre Thätigkeit in Flurschadenangelegenheiten beziehen die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Theil- nahme bei der Abschätzung gehört zü ihren Pflichtgeschäften.
Indem wir noch auf unser Ausschreiben vom 24. März 1893 (Kreisblcktt Nr. 73) verweisen, wonach die bei Ihnen zur Anmeldung kommenden Schäden in dem Formular einzutragen sind, ohne daß Sie die Feldgeschworenen wie früher zur vorläufigen Abschätzung heranziehen, beauftragen wir Sie, die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ausgefüllten Nachweisungen thun- lichft bald und spätestens bis zum 19. September d. I. an uns einzusenden.
Sollte bis dahin die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist uns jedenfalls anzuzeigen, daß Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind.
v. Gagern.
Bekauntmachmm.
Landwirthschastliche Wiuterschule zu Büdingen.
Der Unterricht der landwirthsckaftlichen Winterschule zu Büdingen beginnt in diesem Jahre Montag den 4. No vember 1895, Bormittags 10 Uhr, und wird Ende März des kommenden Jahres geschlossen.
Die Anstalt, zunächst für die Befriedigung des Bildungsbedürfnisses des mittleren und kleinen Landwirths bestimmt, wird den Schülern neben der Fortbildung in den Realfächern die Grundlage für den rationellen Betrieb der Landwirthfchaft übermitteln. Der diesbezügliche Lehrplan ist nach dem von Großh. Regierung für die lanbro. Winterschulen festgeftellten UnterrichtSplan entworfen und erstreckt sich auf zwei Winter- curfe. Zum Eintritt in die untere Klaffe sind die Abfolvirung der Volksschule und einige Kenntnisse des practischen Betriebs der Landwirthfchaft Vorbedingung. In die obere Klaffe können nur solche junge Leute ausgenommen werden, welche
am unteren Nil durch ihr Gebräu berühmt, so daß in der „Bierologte" des Alterthums daS Pelufiumbrän vermutlich denselben hohen Rang eingenommen hat, tote dies unter den modernen Bieren z. B. mit dem Culmbacher oder gar mit dem Münchener Hofbräu der Fall ist. Von den Egyptern aus verbreitete sich die edle Kunst deS BierbrauenS auch nach den Ländern »der Nachbarvölker, besonders zu den Aethiopern, welche sich auß Hirse und Gerste ihr Bier bereiteten, dieser aethiopische „Stoff" mag freilich schönes Zeug gewesen sein!
AlS deS BierbrauenS beflissene Völker deS Alterthums erscheinen ferner noch die Jberier, welche bekanntlich im heutigen Spanien hausten, die Phrygier, die Thraker, die Armenier, dann die Illyrier und Ligurer, sowie die Selten im heutigen Frankreich. Bei den gallischen (Selten war gerade daS Bier, von ihnen korma genannt, das eigentliche Volksgetränk, während doch die heutigen Gallier, wie bekannt, im Allgemeinen keine Biertrinker find, vielmehr den Wein bevorzugen. Wahrscheinlich ist daS Wort korma identisch mit bem caelia oder cerea der Ligurer der Spanier, welches ebenfalls ein bierartiges Getränk bezeichnete, und auS letzterem Wort ist dann die Namensform cerevisia entstanden, als Bezeichnung für Bier, mit welcher namentlich die studentischen „Biergebräuche" zusammenhängen.
WaS nun die Germanen anbelangt, so haben dieselben zu Cäsars Zeit vermuthlich noch kein Bier gekannt, dieser das germanische Volksleben so vortrefflich schildernde römische Geschichtsschreiber würde doch sonst sicherlich hiervon etwas erwähnt haben. Aber schon TacituS, der wenig später als
entweder bereits im Vorjahre die untere Klaffe einer landw. Winterschule mit Erfolg besucht oder sich doch anderweitig die in derselben zu erwerbenden Kenntnisse angeeignet haben.
Der Unterricht wird durch eine Sammlung zahlreicher und werthvoller Lehrmittel unterstützt.
Die Unterrichtsstunden find so gelegt, daß Schüler auß solchen Ortschaften, welche nicht weit von Büdingen oder in der Nähe der Oberhesfischen Eisenbahn liegen, zu Fuß oder per Bahn täglich den Weg hin und zurück machen können. Diejenigen Schüler aber, welche in Büdingen Wohnung und Kost nehmen wollen, können solche zu mäßigen Preisen erhalten. Vom Besuche der Fortbildungsschule sind die Schüler der landw. Winterschule entbunden. Daß Schulgeld beträgt für jeden CursuS 12 Mark und ist beim Eintritt an die Anstaltskaffe zu entrichten. Gesuche um Befreiung vom Schulgeld sind schriftlich dem AufstchtSrath zu unterbreiten. Anmeldungen sind schriftlich oder mündlich an den AussichtS- rath oder den Dirigenten der Anstalt, Großh. Landwirth- schaftslehrer Andrae, zu richten. Auch find dieselben zu anderweitiger bezüglicher Auskunftsertheilung gerne bereit.
Büdingen, 30. August 1895.
Der Vorsitzende deS Auffichtsraths der landw. Winterschule Büdingen.
K l i e t s ch.
Deutscher Reich.
Berlin, 7. September. Am nächsten Donnerstag, den 12. d. M., findet im Stettiner Residenzschlofse ein AbschiedS- diner statt, welchem der Kaiser von Oesterreich und der König von Sachsen beiwohnen werden. Nach dessen Beendigung fährt Kaiser Wilhelm mit der „Grille" nach Swine- münde und besteigt dort die „Hohenzollern", um an deren Bord den Flottenmanövern beizuwohnen.
Neueste Nuch^chteiu
WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 9. September. Der „Reichsanzeiger" meldet: Der Vorsitzende des pommerschen Provinzial - Landtages, von Köller, erhielt das Großkreuz des Rothen Adler- ordenS.
Hambnrg, 9. September. In der vorigen Nacht wurde in der Ritterstraße eine Falschmünzerbande aufgehoben. Der dort wohnende Mechaniker Meyer und sein Gehilfe wurden verhaftet. In der Wohnung wurden mehrere falsche Zwanzigmarkstücke aufgefunden.
Bern, 9. September. In Bern begann heute der internationale Physiologen - Congreß. 168 Anmeldungen sind eingegangen.
Brussel, 9. September. Der internationale Acker- bau-Congreß wurde heute Vormittag eröffnet. Der Ackerbauminister de Bruyn bewillkommnete die Mitglieder des Congreffes, welche in einer Zahl von etwa 400 auß fast allen Ländern Europas vertreten sind. CartuyvelS van der Linden (Belgien) wurde zum Vorsitzenden ernannt.
Cäsar lebte, spricht von einem berauschenden Getränk der Germanen, dem dieselben mit Leidenschaft fröhnten, dem Meth, obgleich letzterer eigentlich mehr ein Honigwein war. Hieraus erhellt, daß das „Bier" unserer Vorfahren wesentlich verschieden von unserem heutigen „Stoff" und auch dem Bier der dazwischen liegenden Zeiten war, wie dies Überhaupt von allen bierartigen Getränken des Alterthums zu gelten hat. Ihnen fehlte, ganz abgesehen von der heutigen wissenschaftlich wie technisch vervollkommneten Bereitung beß BiereS, ein Hauptbestandtheil, ben man zur Erzielung eineß guten Gebräueß für unentbehrlich hält, ber Hopsen. Letzterer kam erst auf ben Wogen ber Völkerwanderung nach den Gauen Mitteleuropas, der Name kommt zum ersten Male in einer Urkunde deS Frankenkönigs Pipin vom Jahre 768 vor, welche der angelegten Hopfengärten erwähnt. AIS Zusatz bei der Bierbereitung wird beß Hopfenß in einer Hanbschrift ber Aebtisfin Hilbegarb beß Klosters Ruperts- berg bei Bingen Erwähnung gethan (1079), offenbar hat man ben Hopfen zuerst in ben Klosterbrauereien angetoenbet und hieraus erklärt eß sich auch, baß daß Klofterbier schon frühzeitig bekannt war.
Auß ben Klöstern kam diese Kunst beß Bierbrauenß in die Hände der Bürger und bereits im 14. Jahrhundert gab es in Deutschland die wohlorganifirten Zünfte der Bierbrauer, ein Beweis, daß schon im Mittelalter die Bierbrauerei in deutschen Landen auf einer hohen Stufe gestanden haben muß.
(Schluß folgt.)


