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Freitag den 10. Mai
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Erstes Blatt
Nr. 109
Gießener Anzeiger
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Deutscher Reichstag.
87. ettznng. Mittwoch, den 8. Mai 1895.
HauS und Tribünen sind außerordentlich stark besetzt.
Aus der Tagesordnung steht zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Stralgesetzbuches, des Mtlttarstrafgesetzbuches und des Gesetzes üLer die Presse (Umsturzvorlage.)
Vor Eintritt in die Berathung ergreift das Wort der Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Meine Herren! Schon bei der ersten Lesung hatte ich daraus hingewtesen, daß die Vorlage nicht hervorgegangen ist aus allgemeinen theoretischen Erwägungen, sondern auS der Ueberzeugung, daß die Grundlagen des sittlichen und religiösen Lebens, daß die Achtung vor den überkommenen Einrichtungen des Staatslebens, daß der Gehorsam gegen das Gesetz und das Ansehen der Obrigkeit gesährdrt sei. Je drohender revolutionäre und anarchistische Ausschreitungen wurden, um so stärker trat an die Regierung die Forderung heran, die bürgerliche Gesellschaft zu schützen. Als nun die verbündeten Regierungen dieser Forderung entsprechend die Reform des gemeinen Rechts in Angriff nahmen, da mußten ste sich der Hoffnung htngeben, daß fie der Zustimmung, wenigstens der besseren Kreise sicher lein würde, der Kreise der Brvölkerung, die am lautesten nach dem Schutz stärkerer Strasmaßregeln gerufen hatten. (Gelächter links) Und als bei der ersten Berathung einige der hervorragendsten Mitglieder diefes HaufeS sich im gleichen Sinne autzsprachen, hofften wir, daß die Beralhungen der Commission über den Gesetzentwurf den Zweck der Vorlage erfüllen würden Diese Hoffnung ist nun nichl in Erfüllung gegangen. Im Laufe der Commtsfionsoerhandlungen vermehrten sich zusehends die Feinde der Vorlage. Anträge wurden in der Commission gestellt, welche die Außenstehenden erschr-ckten und wenn diese Anträge auck nicht zur Annahme gelangten, so vermehrten sie doch die Zahl der Gegner der Vorlage. Von vielen Setten erho'en sich Warnungsrufe, auch von solchen, die das Gesetz noch nicht einmal gelesen hatten. (Heiterkeit rechts.) Es wurde der Reichsregternng und dem Reichstage der Vorwurf gemacht, daß sie die Getstesfreihett des deutschen Volkes beschränken wollten, während dock nur von Beschimpfungen die Rede war und nicht von der wissenschaf.lichen Kritik, die ganz außer Betracht blieb. Ueberhaupt verstehe ich die Herren nicht, die Entrüstungs- verfammlungen abhalten. (Gelächter links.) Ich habe eine zu hohe Meinung von dem Volk der Denker, als daß ich es wagen könnte anzunehmen, daß die geistige Arbeit eines deutschen Philosophen, daß der große weltbewegende Kamps der Geister, der Fortschritt der Menschheit gehemmt werden könnten durch gesetzliche Bestimmungen und Strafandrohungen. <L>ehr richtig! rechts. Lachen links.) Vielleicht hat zu den Besorgnissen und MißverslLndnissen auch beigetragen, daß die Commission Materien in die Verhandlungen htneingezogen hat, die dem Gesetz früher fernlager. Während die Vorlage eine Stärkung der Staatsgewalt im Auge hatte und deshalb den Schutz staatlicher Einrichtungen in den Kreis ihrer Anorcnungen zog, erstreckten sich die Beiathungen der Commission vorzugsweise auf Religion und Sitte, sie wollten den L-chutz dieser Gebiete erweitern- Dagegen wurden gerade die Bestimmungen des Entwurfs, die sich auf den Schutz der Staatsordnung, den eigentlichen Zweck des Gesetzes beziehen, etwas stiefmütterlich behandelt. So hat die Commission in S 111 die Verherrlichung des Widerstandes gegen Pie Staatsgewalt, die recht «tgentlich in den Rahmen dieses Gesetzes gehört, gestrichen, indem sie die Bezugnahme auf S H3 des Straf- grs.tzbuches beseitigte. Ich hoffe, daß der Reichstag diesen Paragraphen wieder einletzen wi i>, da dessen Ausscheidung eine erhebliche Abschwächung der Tendenz der Vorlage bedeuten würde, die sehr zu bedauern wäre. Was der zweite Absatz des von der Commission vorge'chlagenen $ 113 betrifft, so kann ich darin eine Verbesserung der Vorlage nicht erkennen. Diese will Denjenigen treffen, der vor der Oeffentlichkeit Verbrechen anp eist oder als erlaubt darstellt, tnsos ern die sich hieraus ergebende Verwirrung des Rechts- und des Sittlichkeit^geulhts die Gefahr in sich trägt, die Reizung zur Begehung ähnlicher strafbarer Handlungen hervorzurufen oder zu steigern. Die Commission will aber nur dann strafen, wenn der Thäter Andere zur Begebung strafbarer Handlungen angereat hat. Darin liegt eine Abschwächung, zu der ich ein genügendes Motiv nicht erkennen kann. Ebenso halte ich es juristisch^ nicht für gerechtfertigt, wenn die Anreizung zu Handlungen mit Strafe bedroht wird, die sittlich zu oerurtheilen, doch nach dem geltenden Recht nicht strafbar sind. Im Uebtigen kann ich mich nur dem Antrag o Leoetzow anschließen und Ihnen empfehlen, der Regierung die Mittel an die Hand zu geben, revolutionären Tendenzen mehr als bisher entgegenzutreten. (Beifall rechts.)
Die Berathung beginnt mit S Hl i
S 111 erklärt in feinem zweiten Absätze die Anpreisung und Rechtfertigung einer Anzahl von Vergehen für strafbar. Die Corn- missionsbeschlüffe zählen 10 Vergehen solcher Art auf, außer Ehebruch: öffentliche Zusammenrottung (SS H5, 124), Landfriedensbruch (125), Beschimpfung der Einrichtungen und Gebräuche einer vom Staate anerkannten ReligionSgemeinschast (SS 166, 167), Röthigung (240), Diebstahl (242), Zerstörung von Bauwerken, Verkehrs- oder Sicherheitsanstalten (30o, 317, 321).
Die Strafbarkeit der Anpreisung der in SS 166, 167 mit Strafe bedrohten Vergehen war in der Regierungsvorlage nicht enthalten. sondern ist erst von der Commission eingefügt worden.
Die Abgg. v. Leoetzow u. Gen. beantragen auch die Wieder- einschaltung der in der Regierungsvorlage enthalten gewesenen, dagegen von der Commission gestrichenen SS U3 (Widerstand gegen Beamte) und 114 (gewaltsame Röthigung zu Amtshandlungen).
Abg. Barth (freis. Vp.) will ferner die Vergehen des Duells in den S Ul mit ein fügen sowie bestimmen, daß die Anpreisung nur bann strafbar sei, wenn sie „in der Absicht geschieht, zu den bejeiebneten strafbaren Handlungen aufzureizen."
Die Debatte erstreckt sich aber zunächst nur auf das Princip der Bestrafung der Anpreisung und Rechtfertigung von Verbrechen (also zunächst unter Ausscheidung der einzelnen Paragraphen aus der Debatte).
Abg. Barth (ftf. Vp.): Dem elegischen Tone der Rede des Reichskanzlers entnehme ich, daß, wenn die Vorlage abgelehnt wird, die Regierungen sich in das Unvermeidliche schicken und uns auf
die Dauer mit einet solchen Vorlage verschonen werden. Die Commission hat die Aufforderung und die Glorificatton von Verbrechen im S Hl zusammengefaßt. Das auf die Aufforderung gesetzte Strafmaß soll stark erhöht werden. Wir sehen die Rothwendigkeit dazu — bei der Seltenheit der Fälle — nicht ein. Aber wett wichtiger ist die Bestimmung über die Glorificatton, das Anpreisen von Verbrechen. Was die Commission darüber beschlossen hat, ist mindestens ebenso unannehmbar, wie der Vorschlag der Regierung. Meint die Commisfion: das Anpreisen sei strafbar, wenn es eine Anreizung darstellt, ober weil es eine Anpreisung darstellt? Die Commisfion legt die Sache offenbar in ersterem Sinne auS. Aber was dadurch diese Bestimmung an Wirkungs- Umfang verloren hat, um so viel und noch mehr verschlimmert sich ihre Elasticiiät. Es fehlt jetzt ganz an objectioen Merkmalen. Alles wird dem fubjectiven Ermessen des Richters überlasten, je nach seinen politischen und socialen Anschauungen. Und das ist das besonders Bedenkliche bei politischen Vergeben. Dazu kommt, daß die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung derartiger Glorificationen ganz nach ihrem discretionären Ermessen handeln kann. Handelt es sich um einen Socialdemokraten, so wird ganz sicher Anklage erfolgen, in anderen Fällen nicht. Man sage wenigstens: wer „in der Absicht anpreist, dadurch .... anzureizen", verwerfe aber unter allen Umständen S Hl Denn bet der „Glori- fication" ist es schlechterdings unmöglich, eine Grenze zu ziehen, es würde unter allen Umständen auch alle Literatur, alle Poesie getroffen werden. Gegen Schiller'sche Werke und deren Wiedergabe vorzugehen, wird ja zunächst unterbleiben. Aber wenn man sich auch diesem Fluch der Lächerlichkeit nicht aussetzen wird, so bleibt noch für die übrige Poesie, dramatische und andere Werke, Gefahr genug übrig. Ja selbst, wenn man auch annehmen wird, baß Schiller's Tell im Königlichen Schauspielhause nicht zur Begehung von ©traftbaten aufreizen werbe, so wttd mau das doch vielleicht voraussetzen, wenn etwa eine einzelne ©eene von Socialdemokraten angeführt wird. Wie leicht Strafverfolgungen cuf Grund so elastischer Paragraphen eintreten, zeigt ja der Fall der Fuchsmühler Bauern. Wenn man solche Leute nicht mehr entschuldigen, ihr Thun nicht mehr beschönigen darf, so werden unzählige Strasveriolgungen die Folge sein Eine Preßfreiheit ist nicht möglich ohne die gleichzeitige Möglichkeit eines Mißbrauches. Und da ist es doch bester, lieler ein paar Ausschreitungen durchzulasten, als der Preßfreiheit ein Ende zu machen. Den Anarchisten geben Sie durch dieses Gesetz nur ein Relief, das sie sonst nicht besitzen. Wir haben lei uns ja kaum noch eine anarchistische Literatur. Und bei unserer Socialdemokratie finden Sie ein Ueberschäumen auch nur bei der Jugend. Gerade die socialdemokratische Literatur bei unf hat schon seit Langem den eigentlich reDoIu'ionSren Ideen entgegengcroirft Wie die Sache heute steht, hat auch die Socialdemokratie gar kein Interesse mehr an gewaltsamem Auftreten Da sollten wir dock nichts thun, um diese ruhige Entwickelung der Socialdemokratie zu unterdrücken.
Abg v. Manteuffel (conf.): Ich uv.-fo doch bestreiten, daß die Socialdemckratie den mehr refotmatorifcken Character gewonnen hat, den Herr Barth ihr nachsagt. Die Socialdemokratie bangt jetzt nur ein Mäntelchen um ihre Ziele. Aber wenn sie die Macht dazu erlangt, mit ihren Zielen hervorzukommen, dann werden auch Herrn Barth die Augen übergehen. Glücklicherweise aber hat das deutsche Volk noch seinen Glauben an Gott, die Monarchie, und es hat noch feine intacte Armee
Was nun S Hl anlangt, so sind wir, falls nicht unser Antrag angenommen wird, die SS H3 und 114 hier einzufchalten, und falls nickt auch die SS 166 und 167 restlichen werden, nicht in der Lage, S Hl anzunehmen, und wir sind bann auch nicht in ber Lage, der Vorlage überhaupt zuzustimmen. Der Reichskanzler hätte mit derselben wohl warten können Wir haben e5 nie verstanden, wie der Reichskanzler diese Erbschait hat antreten können. D'e militärischen Bestimmungen in dieser Vorlage befriedigen unS in keiner Weise: wir hätten sie schärfer gewünscht. Redner bestreitet sodann, daß von einem conservativ clerikalen Bündnisse gesprochen werden könne, wie man das als Sch eckgespenst hingestellt habe Das Her- nortreten der christlichen Anschauungen sei an den Commisfionsbe- fchlüsten lobenswerih, im Uebrigen aber habe Die Sommisston die Vorlage vielfach verschlechtert. Vor Allem durch Streichung der SS 113 und 114 im S Hl- Uns Agrariern haben Sie es stets verdacht, wenn wir Opposition gegen Regierungsvorlagen machten. Als aber neulich hier in Berlin eine Versammlung stattfand, welche diese Vorlage gerade in ihren dazu ungeeignetsten Punkten bekämpfte, ta haben Sie dazu Beifall geklatscht
Abg. Auer (Soc): Nachdem diese Vorlage, nach ber man erst so heftig gerufen hat, ausgetragen ist (Heiterkeit), wollen selbst bie Väter dieses Wechselbalgs nichts mehr von demselben wissen. Was Ihnen mit dem Ausnahmegesetz nicht gelungen ist: unsere große Arbeiterbewegung zu unterdrücken, — bas wird Ihnen auck mit diesem Gesetze nicht gelingen, und überhaupt mti keinem Gesetz! Wenn die „Germania" meint, die wuliche Berliner Prottstversamm- lung habe nut aus Freimaurern bi standen, so thut sie das nur, um den Katholiken die Sache zu verekeln. Die Freimaurer gelten ja ebenso als Wau Wau, wie bie Jesuiten anbererseits Und ber brüte Wau Wau, das sind die Socialdemokraten (Heiteikei), aber gegen dieses Wau Wau finden sich schließlich Jesuiten und Freimaurer immer wieder zuiamrnen. (Heiterkeit) Ich habe mit großem Behagen gesehen, wie die großen Staatsmänner, die erst die lautesten Schreier waren, immer rn hr den Geschmack an ber Vorlage verloren haben und schließlich gar nicht mehr rnitmachten. (Heiterkeit) Wenn Sie oom Zentrum es vergessen, was Ihr Melchers unb Anbere unter bem Paragr aph des „Wibe-ftandes gegen die Staatsgewalt" gelitten haben unb wenn Sie es fertigbringen, ben Antrag Leoetzow anzunehmen, dann — sinken Sie noch unter bie Nationalliberalen! (Stürmische Heiterkeit). In ber Bibel werben eine ganze Anzahl von Verbrechen entschuldigt, welche heute ben, ber sie beginge, ins Gefängntß bringen würde. Weil Abraham „seines eigenen Sohnes nicht verschonen wollte", wurde er gesegnet. Also weil er einen Mord an seinem Sohne begehen wollte! (Unruhe) Wir begnügen uns damit, das Voll über seine Interessen aufzuklären, wir dicken alle Uebelstände auf und bringen das Volk zum Klaffenbewußtsein Wenn Sie trotz alledem immer und immer wieder davon sprechen, baß wir Gewalt beabsichtigten, so erwecken Sie bie Vermuthung, baß Sie es find,
welche den Weg der Gewalt wollen! Sie selber sind es, die Blut fließen sehen wollen (Präs. Schmidt ruft den Redner hierfür zur Ordnung.)
Kriegsminister v. Bronfart: Der Herr Vorredner hat sich speciell an mich gemacht in einer seiner letzten Wendungen. Ich kann ihm nur erwidern: Die Armee erkennt ihre Ausgabe nur in dem Schutze unserer Grenzen. Ihre Lorbeer wächst nicht auf der Straße in dem Kampfe gegen unbotmäßige Massen, um diese zu Paaren zu treiben. Das überläßt ste der Polizei und ber Feuerwehr. (Stürmische minutenlange Heiterkeit.)
Abg. o. Karborsi verliest 9tamen5 der Reichspartei folgende Erklärung: „Zweck der Vorlage sollte nach unserer Ansicht eigentlich sein : Schutz der bürgerlichen Klassen gegen socialistische und anarchistische Umsturzbeftrebungen. Wir waren von vornherein nickt im Zweifel, baß bie Vorlage biefem Zwecke nicht entspricht. Namentlich vermissen wir Bestimmungen zum Schutze ber Arbeiter, welche den Umsturzbestrebungen fernbleiben, gegen bie Willkür und den De^ potismus anderer Arbeiter unb zum Schutze ber Arbeiter unb Arbeitgeber gegen frivole Sirikes. Die Beschlüsse ber Commisfion lassen biese Zwecke gar nicht erkennen. Dagegen haben Bestimmungen Aufnahme gefunben, welche wegen bes Spielraums, den fie zumal in ben heutigen kirchlich unb politisch bewegten Zeiten dem Richter gewähren, zu den ernsthaftesten Besorgnissen Anlaß geben, und welche außerdem auf weiten Gebieten des öffentlichen Lebens die freie Meinungsäußerung auf wissenschaftlichem Gebiete gefährden. Außerdem ist durch Streichung des S 130 jeder Schutz gegen geistliche llebergriffe auf ber Kanzel beseitigt. Wir werben daher nur S H2 und die Artikel 2 unb 3, bas Militärstrafrecht betreffend, annehmen. Wir werden uns an der zweiten Lesung nicht weiter betheiligen und wir werden das Gesetz ablehnen, falls die vorliegende Faffung Annahme finden sollte." , .
Abg. Enneccerus (natl.) bezeichnet bte Vorlage in der Fassung der Commission ebenfalls als absolut unannehmbar. Es sei auck nicht wahrscheinlich, daß die Vorlage in der zweiten Lesung eine Gestalt erhalte, welche feinen Freunden die Annahme ermögliche. Vorausgesetzt, daß nach dem eonservativen Anträge nut bie bewußte Anreizung strafbar fein soll, ist bie Mehrheit meiner Fraction geneigt, diesem Anfrage zuzustimmen; eine kleine Minderheit will aber unter allen Umständen gegen die Vorlage stimmen.
Abg. v. Wolszlcgir r-Gilgenburg erklärt sich Namens der Polen gegen die „Strafbarkeit der Anpreisung unb Rechtfertigung".
Abg. Reindl (Ctr.) verliest eine kurze Erklärung, baß das Centrum für S 1H in der Commissionsfassung stimmen werde. Was die ganze Vorlage anlange, so könne dieselbe avch nicht in alle» Theilen dem Centrum gefallen und genügen. (Stürmische Heiterkeit.) Das Centrum behalte sich also sein Votum in dritter Lesung vor.
Abg. Munckel (frs.Vg.) bekämpft 8 Ul, vor Allem die Strafbarkeit der Anpreisung.
Abg. Zimmermann erklärt Namens ber Antisemiten, die- selben würben die Vorlage in der Commissionsfassung ablehnen, mit Ausnahme vielleicht ber Militärstrasrecht-Bestimmungen. Eines Gesetzes bebörfe es allerbings, aber gegen die Juden.
Weiterberathung morgen.
Deutsche» Reich.
Berlin, 8. Mat. Fürst Bismarck empfing am Mittwoch in FriebrichSruh eine Abordnung von Vertretern ber 72 sächsischen Städte, welche dem Altreichskanzler auS Anlaß seines 80. GeburtsfefteS bas Ehrenbürgerrecht verliehen haben.
Neueste Nachrichten.
WolffS telegraphisches Corresponbenz-Bureau.
Berlin, 8. Mai. Die ReichStagscommisfion zur Vor- berathung bes Antrages Hehl, bezüglich ber Kündigung bes Meistbegünstigungsvertrages mit Argentinien, hat ben Absatz 1, ben Reichskanzler zu ersuchen, bie Kündigung alsbald herbeizuführen, mit 9 gegen 7 Stimmen, unb ferner mit 8 gegen 5 Stimmen ben Absatz 3, bie Künbigung ber Meistbegünstigungsverträge mit Ländern, wo unsere Beziehungen sich ungünstig gestalten, in Erwägung zu ziehen, angenommen. Die Commisfion nahm schließlich mit 9 gegen 4 Stimmen ben Zufatzantrag Arnim an, wonach eine Ber- stänbigung mit ben übrigen europäischen Staaten behuss Abschlusses einer europäischen Zollunion in Erwägung zu ziehen sei. Zum Berichterstatter wurde Paasche bestimmt.
Berlin, 8. Mai. Die Reichstagscommission für die Novelle über bte communale Besteuerung bes Weines begann ihre Berathungen. Parlamentarische Kreise nehmen an, baß ber Entwurf kaum in ber laufenden Session zur Verabschiedung gelangen werbe. Es wurde befchloffen, keinesfalls vor Abschluß ber zweiten Lesung ber Umsturzvorlage bie nächste Sitzung abzuhalten.
Berlin, 8. Mai. Die der hiesigen Polizei längst als Anarchisten bekannten Schneiber Krebs und Töbs würben gestern wegen Verbrechens gegen das Sprengstoffgesetz verhaftet und bei ihrer heutigen Vorführung in Untersuchungshaft genommen.
Berlin, 8. Mai. Zur Verhaftung ber angeblichen Anarchisten Krebs unb TöbS wird folgenbes gemeldet: Eine Frauensperson erstattete gegen TöbS Anzeige, daß derselbe im vorigen Jahre gemeinschaftlich mit Krebs ein Attentat gegen eine hochstehende Persönlichkeit geplant hat. Beide hätten in Töbs Wohnung Sprengstoffe fabrizirt, zwei Flaschen


