bfe in der beschlagnahmten Kanne Milch einen Wasserznfatz gehabt, Rührte aber diesen Umstand darauf zurück, daß diese Milch NachtS über unter einem reparaturbedürftigen Wasser- krahnen gestanden und durch das tropfende Wasser die Milchverfälschung vorgekommen sei. ES sei diese Milch auch nicht zum Berkaus bestimmt, sondern zur Verwendung für den eigenen Haushalt berechnet gewesen und nur auS Versehen zum Versandt gelangt. Die SchöffengerichtSverhand- lung wurde in Folge dieser Erklärung vertagt, um einen Augenschein vorzunehmen. Am 9. Mai d. I. fand eine weitere Verhandlung vor dem Schöffengericht zu Bad- Nauheim statt und hier soll die Schad auf Befragen unter ihrem Tide die falsche Bekundung, welche heute zur Anklage steht, auf Anstiftung ihrer damaligen Dienstherrin, der Wittwe Schultheis, gemacht haben. Unter dem Verdacht, den Meineid geleistet zu haben und unter dem Verdacht der Anstiftung hierzu, wurden die Schad und die Wittwe Schultheis in Hast genommen, die Erstere aber wegen ausreichender Beweise bald darauf außer Verfolgung gesetzt und aus der Haft »atlassen, gegen die Wittwe Schultheis aber das Verfahren wegen versuchter Anstiftung des Meineides eingeleitet und diese Sache zur Aburtheilung vor die Strafkammer verwiesen. Die zweitägige Verhandlung am 29. und 31. Juli dS. IS. endete damit, daß das Gericht die damals von der Änklagebehörde als Belastungszeugin provoctrte Schad deS Meineides, geleistet am 9. Mai vor dem Schöffengericht, für dringend verdächtig erklärte, dieselbe daher nicht vereidete. Die Strafkammer erklärte sich weiter für unzuständig und verwies die Sache an dos Schwurgericht. In Folge dieses Beschlusses der Strafkammer wurde die Schad wieder m Haft genommen und heute wird dieselbe beschuldigt, nach der Richtung die Unwahrheit gesagt zu haben, als daß der, der Abendmtlch entnommene Rahm dem Haupttheil nach wieder auf die zum Versandt gelangende Milch geschüttet ivurde, während thatsächlich der Hauptsache nach der ab- geschöpfte Rahm zurückgeblieben ist und verbuttert sei.
Die Angeklagte Schad gesteht unumwunden heute zu, daß die entrahmte Abendmtlch mit der Morgenmilch vermischt, zum Versandt kam, höchstens kam auf einzelne Kannen der Abendmilch wieder der Rahm. Der Rahm der Abend- m'lch wurde verbuttert. Die Angeklagte erzählt weiter, als sie seinerzeit die Ladung vor das Schöffengericht erhielt, Hube ihre Dienstherrin ihr gesagt, wenn sie vor Gericht nach d m Entrahmen der Milch gefragt würde, solle sie sagen, „davon wisse sie nichts" und hätte ihr versprochen, wenn das Gericht sie fretgesprochen, wolle sie ihr ein Kleid schenken. Sie, die Schad, habe erwidert, sie werde schon sagen, was sie wisse, womit sie gemeint haben will, nur die Wahrheit sagen zu wollen. Die Angeklagte erklärte, als sie auf dem Weg zum Schöffengericht war, sei sie mit Frau Schultheis zusammen gegangen und habe die Absicht gehabt, die Wahrheit zu sagen. Frau Schultheis hat ihr auf dem Wege dahin nicht gesagt, was sie aussagen solle. Sie habe nicht gewußt, daß sie ihre Aussage beschwören müsse. Die Angeklagte gibt im Allgemeinen zu, waö ihr die Anklage zur Last gelegt, vor dem Schöffengericht gesagt zu haben, trotzdem sie wußte, daß ihre Bekundung nicht der Wahrheit entspreche. Sie sei aber durch Dreinreden und Vorsagen der Frau Schultheis zu der falschen Aussage veranlaßt worden. Der Vorsitzende habe der Frau das Dretnreden als ungehörig verboten, darauf habe diese sie stramm angesehen, so daß sie, die Schad, Angst und Furcht vor ihrer Dienstherrin bekommen und gemeint habe, wenn sie nicht so aussage, wie diese es wolle, würde sie von Frau Schultheis entlassen. Die Schad erklärte auf das allerbeftimmteste, nur aus Furcht vor ihrer Entlassung und veranlaßt durch die Blicke ihrer Dienstherrin den Meineid geleistet zu haben. Nach der SchöffengerichtSfitzung hat die Angeklagte mit der Schultheis über die Sache nicht mehr gesprochen. Einige Tage nach der Verhandlung habe diese ihr gesagt, sie wolle gelegentlich einer Reiie nach Frankfurt ihr das Kleid mitbringen, bekommen aber hat sie nichts. Die Schad gibt zu, drei Tage nach der Schöffengerichtssitzung zum Staatsanwalt gegangen zu fein und sich dort selbst bezichtigt zu haben, einen Meineid geleistet zu haben, allerdings habe dieser ihr gesagt, wenn sic die Wahrheit nicht sage, käme sie ins Zuchthaus, worauf sie ein Gestäadnih abgelegt habe. Die Frau Schultheis sei sehr streng und heftig gegen sie gewesen und habe sie öfter gezankt. ES werden der Angeklagten auf Veranlassung des RechtSanwaltS Herrn Grünewald mehrere, die Sache aufklärende Fragen vorgelegt, die Angeklagte giebt hierauf keine Antwort. Der Vorsitzende erwägt alle Möglichkeiten hierbei und fragt die Schad, ob es so oder so sei, ohne daß Antwort erfolgt, endlich, nach längerem Zureden, gibt sie die gewünschten Erklärungen meistens mit Ja ab. Die Schad gesteht auf Befragen nach langem Zögern zu, verschiedene Thatsachen, nach denen sie der Vertheidiger vor der Strafkammer gefragt, abgeleugnet zu haben und später, als man ihr diese Thatsachen durch andere Zeugen nachgewiesen, dieselben zugestanden zu haben, ferner bestätigt die Angeklagte, daß sie den Zeugen gegenüber, welche die Thatsachen damals unter Ed bekundeten, vor der Strafkammer dieselben zuerst frech adleugnete.
Die Angeklagte Wittwe Schultheis bestreitet entschieden ihre Schuld, eS sei ja möglich, daß sie im Schöffen- gertchtSsaal zu Nauheim bei der Vernehmung deS Mädchens sich geäußert habe, aber sie habe dabei keine schlechte Absicht gehabt und nachdem ihr die Sache vom Vorsitzenden untersagt, habe sie eS unterlassen. Sie bestreitet besonders, dem Mädchen rin Kleid versprochen zu haben, sie habe der Schad nur anempfohlen, die reine Wahrheit zu sagen, wenn sie vom Richter vernommen werde. Sie bestreitet, die Schad, als diese vom Schöffengericht vernommen, überhaupt auffallend angesehen zu haben. Nach Ansicht der Schultheis hat die Schad mit ihrem Eide nur die Wahrheit bek.äftigt. Sie war mit dem Betragen und den Leistungen der Schad zufrieden. Einen Grund, weshalb die Mitangeklagte sie, ihre frühere Dienstherrin, eines so schweren Verbrechens
ohne Grund zeihen sollte, kann diese nicht angeben. Nach der Angabe der Schultheis hat dieselbe bei der Vernehmung der damaligen Zeugin Schad vor dem Schöffengericht zu Nauheim nicht, wie diese behauptet, auf der Anklagebank, sondern auf der Zeugenbank gesessen, der die vernommene Schad den Rücken zugedreht, so daß sie dieselbe gar nicht habe ansehen können.
Nach beendigter Mittagspause wird Frau Schultheis auf Veranlassung deS StaatSanwalteS gefragt, ob sie vor 1879 mehrere Male wegen Milchfälschung bestraft sei. Die Angeklagte erklärt, daß ihr Mann 1855 gestorben und daß diese Strafen höchstens gegen den Mann gerichtet gewesen. ES folgt die Beweiserhebung. Herr Oberamtsrichter B aur, Bad-Nauheim, schildert den Gang der Verhandlung vor dem Schöffengericht. In der Sitzung am 9. Mai hat sie der Oberamtsrichter ganz besonders scharf vor dem Meineid gewarnt, und ihr erklärt, daß, wenn sie falsch schwöre, sie inS Zuchthaus komme. Sollte sie etwas zu Ungunsten ihrer Dienstherrin aussagen, so könne sie ja ihren Dienst verlieren, aber dieses sei ja doch nicht so schlimm, als wenn sie ihr Gewissen mit einem Meineid belaste. ES habe sich im ganzen Verfahren lediglich um das Wässern der Milch gehandelt, und erst zum Schluß der Vernehmung der Schad sei die Rede auf das Entrahmen der Milch gekommen. Zeuge glaubt, daß der Amtsanwalt die Frage nach dieser Richtung an die Schad gerichtet hat, und hat nach seiner Erinnerung dieselbe zuerst nicht geantwortet, und hat wohl die Frau Schultheis eine die Frage des AmtSanwaltS betreffende Antwort gegeben. Der Zeuge hat die Wittwe Schultheis zurecht gewiesen.
Frau Restaurateur Thtelemann vom Kurhaus- Restaurant in Bad-Nauheim war mit der Milchlieferung der Schultheis stets zufrieden. Dampsmolkereibesitzer Wtese- mann-Sachsenhausen und Kleinböhl-Frankfurt beziehen täglich Hunderte von Liter Milch von der Wittwe Schultheis und erklären, diese sei wegen ihres Fettgehaltes glänzend und zuverlässig, besonders Wiesemann lobt die SchutheiS'sche Mil» sehr.
Es werden nun die Frauen Lina Farr-WisselSheim und Anna Hamann-Butzbach, welche früher bei der Angeklagten in Dienst gestanden und auch ein Mal in einem Proceß des Bäckers Hingst gegen ihre damalige Dienstherrin als Zeugen vernommen sind, gehört. Beide haben den Proceß zu Gunsten der Wittwe Schultheis nicht wenden können. Die Vernehmung der Zeugen fördert nichts Belastendes für die Wittwe Schultheis zu Tage. Peter Kaufmann erzählt eine lange Geschichte von vor 19 Jahren - der Zeuge wird vorerst unveretdet vernommen, der Sinn seiner Bekundung ist eine Anschuldigung gegen die Wittwe Schultheis.
Rechtsanwalt Grünewald fragt diesen Zeugen, der im Laufe seiner Vernehmung betont, daß er als frommer, christlicher Mann die lautere Wahrheit sage, wieso er dazu komme, dem Zeugen Parkwächter Pries zu sagen, die Wittwe Schultheis habe ihm damals angesonnen, er solle vor dem Richter sagen, er hätte unterwegs Wasser unter die Milch geschüttet. Peter Kaufmann erklärt, Strafe und Wasser unter die Milch schütten, das sei alles zusammen gekommen und da habe er an PlieS nur von dem Wasserschütten gesprochen.
Die Sitzung wird hier um 6J/2 Uhr Abends auf morgen vertagt.
- rm- jprwtmfeö##»v
Oirßev, den 8. October 18L5.
* * Bestätigung. Seine Königliche Hoheit der Groß' ; erz o g haben Allergnädigst geruht, der am 19. v. MtS. durch die Stadtverordnetenversammlung zu Offenbach erfolgten Wahl dcS KreiSamtmannS Emil Wolff in Alzey zum Bürgermeisterei-Beigeordneten der Stadt Offenbach die Bestätigung zu ertheilen und denselben auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 17. l. Mts. an, auS dem Staatsdienste zu entlassen.
* * Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordueteu- Verfammluug Donnerstag', den 10. October 1895, Nachmittags 4Uhr pünktlich: 1. Abhör derLöber'schen Stiftsrechnung pro 1894/95. 2. Voranschlag der Löber'schen Stiftung für 1895/96. 3. Vergebung der Zinsen auS der Wilsonsttstung. 4. Anbringung eines drehbaren Vogelfutterhauses in der Südanlage seitens deS Thierschutzvereins. 5. Gesuch deS Karl Reiber wegen Belassung eines Garten- häuSchens am Leihgesternerweg. 6. Gesuch deS Theodor Geilfus wegen deS Plattenbelags vor seinem Hause in der Marktstraße. 7. Baugesuch deS Georg Ockel für die Sandgasse. 8. Gesuch der Baugenossenschaft deS evang. Arbeiter- Vereins wegen Geländeerwerb zwischen Licher- und Grünbergerstraß. 9. Benennung der Straßen, und zwar entlang der Neubauten vorstehender Genossenschaft und entlang der Oberhessischen Bahn im Riegelpfad. 10. Die Festsetzung deS Preises für die gegen das Gelände des Hochdruckbehälters der Quellwasserleitung in Tausch gegebene StrangS- wtese. 11. Gesuch deS Kaufmanns H. Arnold II. zu Gießen um Erlaubniß zum Betrieb deS Kleinhandels mit Brannt- wein in seinem Hause, Marktstr. 28. 12. DeSgl. des Wilh. Kurz um Concession zum AuSlcbank von Branntwein über die Straße. 13. DeSgl. des Jacob Arnold um Concession zum WirthschaftSbetrieb im Hause Grünbergerstraße 15. 14. DeSgl. deS Karl Hch. Löberich im Hause Liebigstraße 71. 15. DeSgl. dcS Christian Emil Wagner tm Hause Neustadt 48.
* * Schuldienst Nachrichten. Am 10. September wurde ler Lehrer an der Volksschule zu Offenbach Peter Frey zum Lehrer an der Real- und LandwirthschaflSschule zu Groß Umstadt, unter Belassung in der Kategorie der Volks- schullchrer, ernannt; — am 11. September wurde bim Schullehrer Martin Schuchmann zu Rohrbach eine Lehrer- stelle an der Gemeindeschule zu Dolgesheim, Kreis Oppen- heim, — am 14. September wurde dem Schulverwalter Michael Ludwig Popp zu Hahnheim eine Lehrerstellen an der Gemetndeschule daselbst, — an demselben Tage wurde
dem SchulamtSaSpiranten Heinrich Kuhn auS Jugenheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Sprendlingeo, Kreis Alzey, — an demselben Tage wurde dem SchulawtS- aspirarnen Franz Joseph Schneider auS Nackenheim die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ludwigshöhe, Shell Oppenheim, übertragen; — an demselben Tage wurde der von dem Herrn Prinzen Albrecht zu SolmS-BraunfelS auf die erste Lehrer stelle an der Gemeindeschule zu Langsdorf, Kr. Gießen, präsentirte Schullehrer Gottftied Lei dich daselbst für diese Stelle, — an demselben Tage wurde der von dem Herrn Grafen zu Erbach Schönberg auf die brüte Lehrerstelle an der Gemeinbeschule zu Rimbach, Kreis Heppe,, heim, präsentirte SchulamtSaSpirant Philipp Keim aal Dietzenbach für btese Stelle bestätigt- — am 17. September wurde dem SchulamtSaSpiranten Emil Jung auS Pfaffe» beerfurth eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Unben- heim, Kreis Oppenheim, — am 20. September wurde dem SchulamtSaSpiranten Georg Krämer au» Ober-Schar« bach eine Lehrerstelle an ber Gemeinbefchule zu Wimpfen im Thal, Kr. Oppenheim, — am 25. September wurde bim Schullebrer Friedrich Carl Traub zu Köddingen eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Biebesheim, Rtei» Groß-Gerau, — an demselben Tage wurde der provisorischen Lehrerin an der erweiterteu Volksschule für Mädchen za Groß-Umstadt Helene Knapp eine Lehrerinnenstelle an die er Schule übertragen; — an demselben Tage wurden die Schuloerwalter Georg Brandftätter an der Realschule zu Alsfeld, Wilhelm Holz am er an der Realschule za Heppenheim a. d B. und Heinrich Müller an der Real- schule und dem Progymnasium zu Friedberg, zu Lehrern an diesen Anstalten, unter Belassung in ber Kategorie ber Volk», schullehrer, mit Wirkung vom 1. October an, ernannt; — an demselben Tage wurde der von dem Herrn Fürsten za Solms Lich auf die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ettingshausen, Kr. Gießen, präsentirte SchulamtSaSpirant Carl Dörmer auS Lich für diese Stelle, — an demselben Tage wurde der von dem Herrn Fürsten zu SolmS-Lich auf die Lehrcrstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Bessingen, Kr. Greßen, präsentirte SchulamtSaSpirant Carl Erb au» Lich für diese Stelle, — an demselben Tage wurde ber von dem Herrn Fürsten zu Löwenstein Wertheim Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg auf die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Kinzig, Kr. Erbach, piä- sentirte SchulamtSaSpirant Georg Schütz au» Geisenbach für diese Stelle bestätigt.
* * Erledigte Lehrerstellen. Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende dritte Lehrerstelle an der Gemein c- schule zu Büdingen mit einem jährl. Gehalte von 900 Mk. Drm Herrn Fürsten zu A enburg und Büdingen in Büdingen steht das Präsentationsrecht zu derselben zu. Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Roden, Kreis Dieburg, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900 bis 1000 Mk. Mit ber Stelle ift Organiftenbienst verbunben. Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an ber Gemeindeschule zu Biebelnheim, Kreis Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Die mit einte katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeinetschule zu Klein-Rohrheim, Kr. Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk. Dem KreiSrath zu Groß- Gerau und dem katholischen Pfarrer zu Gernsheim steht das Präsentationsrecht zu derselben zu. Die mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule za Gersprenz, S£r. Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk. Dem Herrn Grafen zu Erbach Erbach steht das Präsentationsrecht zu derselben zu. Eine mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein-Linden, Kreis Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk.
"Die am Samt tag hier stattgehabte Zahre»versammlnaß der Anwaltskammer wählte lt. „Darmst. Ztg." die ausscheidenden VorstandSmuglieder Justizrath Baist« Gießen, Rechtsanwälte Dr. Osann I. und Schrödler - Darm'iadt und Justizrath Dr. Reinach-Mainz wieder, für den verstorbenen Juftizrath Dr. Levita Mainz wurde RechtSanwalt Dr. Hangen- Mainz in den Vorstand der Kammer neu- gewählt. — Die Durchführung der Sonntagsruhe den Anwälten zu empfehlen, wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Nothfälle sind jedoch bei Durchführung der Sonntagsruhe ausgenommen.
• * Wasserabfpermng. Wir machen auch an dieser Stelle unsere Leser auf die morgen in einigen Straßen stattfindenbe Absperrung der Wasserleitung aufmerksam. (Siehe Jnserat.>
•* Bermiethang. Durch Vermittelung de» Agenten Klees haben die Eisenwerke Hirzenhain unb Collar bas HauS Liebigstr. 2 an ber Bahnhofstraße, Wasser schieb en» Erben gehörig, gemietet, um bort ihr kaufmännisches Bürea» zu errichten.
'• Branstetter in Hessen. Im Rechnungsjahr 1894/95 wurden im Großherzogthum Hissen au Brau steuer Mk. 930 925.75 von inSgeiammt 180 Betrieben bezahlt. Die Ausfuhrvergütungen stellen sich auf Mk. 15 970.85.
Butzbach, 3. October. Heute verkauste eia Händler binnen kurzer Zeit seinen ganzen Borroth an Weißkraut au». Der Gentner Weißkraut kostete 4 Mk. Darmst. Zt».
— Vilbel, 7. October. Don Petterweil ist bei unserem Amtsgericht die Anzeige von einem Raubrnordversuchc eingegangen. Der Rentier Pfeifer ist vor einigen Tagen in ber Nacht zwischen 12 und 2 Uhr in seiner im 2. Slcck gelegenen Wohnung von einem gewaltsam eingedrungevea Thäter überfallen und trotz tapferer Gegenwehr schrecklich zugerichtet worden. Im ersten Stock des Hauses wohnende Leute hörten über sich Geräusch unb würben aufmerksam. Sie fanden den Mann besinnungslos, in seinem Blute schwimmend, vor. Ein am nächsten Morgen von Rodhetm v. b. H. herbeigeholter Arzt constatirte, baß nicht, wie man


