Ausgabe 
8.12.1895 Zweites Blatt
 
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Formular B.

Staat:.......

Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde:.....

Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde:.....

Gemeinde- (Stadt-, Guts-) Bezirk.......

Nachweisung

der im Monat.....189 . . ausgeführten Regie-

Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr als sechs Arbeits­tage thatfächlich verwendet worden find.

(S 22 des Bauunfalloerficherungsgesetzes )

c. Gegenstand der Bauarbeit').......

d. Art des Betriebes *)..........

e. Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Nein.) ....

f. Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden? (Ja oder Nein.) ....

g. Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) ....

h. Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden? (Ja oder Nein.) ....

(Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.)

Datum

2. Zrn wirerrgonituen Umt***)

i) Z. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Ztmmer- und Dachdeckerarbett. ä .

Bet mehreren ArbeitSzweigen ist der Hauptarbeitszwetg zu unterstreichen.

«) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren rc.

a. Vor- und Zuname, Stand und i........

Wohnung des Unternehmers j........

b. Ort der Bauarbeit (Baustelle)*) . .' . .

) Bei verschiedenen Baustellen ist für jede Baustelle besondere Nachweisung auszustellen.

Fort­lau­fende Num­mer

Name jeder bei der Bauarbett beschäftigten Person*)

Ge- schlecht männ­lich (m.) weib­lich (w.)

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der TT'

Beschäftigung jeder <j'

Person S

(z. B. Maurerarbeit, Dachdecken, ,

Brunnengraben rc.)

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Lohn und 3S Gehalt, -oelchenjede Person tnGeld und

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Gesammt- lohn, welcher von jeder Person verdient worden ist

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Etwaige Bemerkungen

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) Die Personen, welche mit derselben Art von B-uarbeit beschäftigt waren, find unmittelbar nacheinander vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschafttat waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten auSgesuhrt haben rc.

**) Auch harbe und Vtertel-ArbetlSlage sind anzugeben. m

***) Hier ist nur dann etwas einzutrag-n, wenn die Arbeit im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben eine Nachweisung nicht vorgele^>t^vor^den ist.sun vorschriftsmäßig längstens binnen 3 Tagen nach Ablauf eines jeden Monat« an die zuständige Gemeindebehörde, in deren Bezirk die Baustelle gelegen ist, abzugeben. Geschieht dies nicht rech'zeittg oder nicht vollständig, so hat die Behörde die Nachweisung nach eigener Kenntniß der Verhältnisse selbst aufzustellen oder zu ergänzen. Sie kann zu diesem Zweck den Verpflichteten zu einer fristgemäßen Auskunft durch Geldstrafen bis iu 100 Maik an ballen. . .......

Ebenso kann eine Bestrafung seitens der Versicherungsanstalt bis zu 500 Mark eintreten, wenn die Nachweisung thatsachlich falsche Angaben enthält, oder bis zu 300 Mark, wenn die Nachweisung von dem dazu Verpflichteten überhaupt nicht abgegeben wird.

Gießen, den 2. December 1895.

Großh. Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 2. December 1895. Betr.: Wie oben.

DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gietzeu

an die Grofth. Bürgermeistereien.

Unter Bezugnahme auf die vorstehend abgedruckte Be- kanntmachung rubr. Betre^s vom Heutigen empfehlen wir

Ihnen, strengstens darauf zu achten, daß sowohl die ver- sicherungSpflrchtigen Baubetriebe zur Anmeldung gelangen, als auch sämmtliche in Ihren Gemeinden zur Ausführung kommenden Regiebauarbeiten von nicht gewerbsmäßigen Unternehmern, sofern sie, einzeln genommen, mehr als sechs Arbeitstage thatfächlich in Anspruch nehmen (§§ 21 und 22 des Bauunfalloerficherungsgesetzes vom 11. Juli 1887), in

der vorgeschriebenen Weise jeweils rechtzeitig zur Nachweisung gebracht und die bei Ihnen eingehenden Nachweisungen an den zuständigen Genoffenschaftsvorstand (s. alleg. Bekannt- machung am Schluß) weiter gegeben werden.

Wir machen hierbei noch besonder« darauf aufmerksam, daß nach den neuerdings Seitens des Reichsverficherungsamtes aufgestellten Merkmalen zur Unterscheidung von selbstständigen Baugewerbetreibenden (Unternehmern, Arbeitgebern) und Bau­arbeitern, durch die der seitherige enge Begriff eines selbst­ständigen Baugewerbetreibenden erweitert wird, als unselbst- ständige verficherungSpflichtige Bauarbeiter insbesondere an- zusehen sind:

1. die im Bauhandwerk beschäftigten Gesellen, Gehülsen, sowie die sonstigen ständigen Arbeiter, welche aus­schließlich in Betrieben gewerbsmäßiger Bauunter nehmer beschäftigt werden;

2. die in der Regel in Betrieben gewerbsmäßiger Bau- Unternehmer, in anderen (landwirthschastlichen rc.) Betrieben oder sonstwie berufsmäßig als Lohnarbeiter beschäftigten Personen, auch soweit sie nebenher, ge­legentlich oder in regelmäßiger Wiederkehr Bauarbeiten unmittelbar für die Bauherrn ausführen;

3. die das ganze Jahr oder den größten Theil des Jahres hindurch mit Bauarbeiten für nicht gewerbsmäßige Bauuntennehmer (Bauherren) beschäftigten Personen, sofern sie in der Regel

a. nur geringfügige, eine besondere handwerksmäßige Vorbildung nicht erfordernde Bauarbeiten ins­besondere Ausbefferungs- (Flick-) Arbeiten aus­führen und

b. ohne eigentliches Bstriebscapital gegen einen den Lohn eines Bauarbeiters nicht oder nicht erheblich übersteigenden Lohn arbeiten. Ein Betriebscapital wird insbesondere als vorhanden anzunehmen sein bei Verwendung größerer Be- triebSgeräthe (Werkstattseinrichtungen, Gerüste rc.) oder bei Lieferung von Baumaterialien oder bei regelmäßiger Gestellung anderer Arbeiter.

Arbeitsausführungen solcher unselbstständiger Bau arbeiter sind als R e g i e bauarbeiteu zu betrachten, die für Rechnung des Arbeitgebers (Bauherrn) ausgeführt werden.

Ihre Aufgabe muß es danach fein, die ArbeilSaus- führungen dieser Kleingewerbetreibenden, wie dies auch mit den Regiebauarbeiten im Sinne des Bauunfalloer­sicherungsgesetzes überhaupt zu geschehen hat, mit der größten Umsicht zu überwachen und dafür zu sorgen, daß die Nachweisungen in der oben angegebenen Weise dem zuständigen GenoffenschastSvorstand übermittelt werden.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Beide Abtheilungen des Umlagekatasters der land- und forstwirth- schaftlichen Berufsgenoffenschaft, fortgeführt für 1805, liegen zwei Wochen lang, nämlich vom 7. December bis zum 21. December dieses Jahres, auf der Bürgermeift rei zur Einsicht der Betheiligten offen. Etwaige Ein­sprüche gegen den Inhalt dieser Kataster sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Offenlegung bei dem Vorstande der land- und forst- wirthschaftlichen Berufsgenoffenschaft in Darmstadt bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung vorzubringen.

Gießen, den 4. December 1895.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

______________I. V.: Wolff.___________________10190

Bekanntmachung.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde abgeschafft haben, wollen dies spätestens bis zum 31. December dieses Jahres entweder schriftlich oder mündlich in Selbstperson bei der unter­zeichneten Stelle anzeigen, indem sonst die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hundesteuer auch im folgenden Jahre und so lange fortdauert, als diese Anzeige versäumt wird.

Gießen, den 4. December 1895.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth, Oberbürgermeister. 10191

Spar- und Leihkasse Giessen.

Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkaffevereins werden zu der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung, welche

Dienstag den IO. December 1. J.,

Nachmittags Uhr,

in dem Saale der höheren Mädchenschule (Schillerstraße) dahier stattfindet, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der vorgeprüften Rechnung für 1894.

2. Erstattung des Rechenschaftsberichtes.

3. Mittheilung über das Ergebniß der stattgehabten Kaffenrevision.

4. Bewilligung von Unterstützungen.

5. Desgleichen von Prämien an Dienstboten.

6. Gesuch der Bureau-Gehülfen um Anstellung mit Pensionsberechtigung.

7. Revision der Statuten.

Gießen, am 8. November 1895.

Die Direction des Spar- und Leihkaffevereins.

I. E.:

9420 Wiener.

Belanntmachrms.

Aus der Stiftung der Kinder und Erben des Eommerzienraths Georg Karl Gail sind für das Jahr 1896 an zwei bedürftige dahier wohnende Familien oder allein stehende Personen Unterstützungen von je 200 Mk. zu vergeben. Bewerbungen haben bis zum 15. d. Mts. bei der unterzeichneten Behörde Zimmer Nr. 3 zu geschehen.

Gießen, den 4. December 1895.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

10210___________________I. V.: Wolff._______________________

Freiwillige Versteigerung

10184 V0N

lebendem und lodtem Oeeonaniie-Invenlar des P. Kennel,

Gießen, Dienstag den 10. Deebr., Vorm. 10 Uhr:

2 Oeconomie-Pserde nebst complettem Pferdegeschirr, mehrere Deco- nomie-Wagen, 2 kleine Handwagen, 1 Fegmühle, mehrere Pflüge ver- schiedener Art, 1 Walze, Eggen, Binde- und Spannketten, 1 Schubkarren, eine gute gußeiserne Wafferpumpe, circa 150 Gentner gutes Haferstroh, 20 m gebrauchtes Zinkrohr, mehrere Fenster und s. Oeconomiegeräthschaften.

LWflKescheerüng

der Kleinkinder Bcwahranftalt.

Am Sonntag, den 22 December d. I. soll die Chrift- bescheerung für die Kinder unserer Anstalt statlfinden.

Wir haben für 215 Kinder den Ehristbaum zu schmücken und den Tisch mit Gaben zu decken.

Um dies zu können, wenden wir uns wieder an die Liebe und den wohlwollenden Sinn der Freunde unserer Anstalt und ihrer Kinder und bitten, uns Gaben an Kleidungsstücken, Stoffen, Garn u. dergl., besonders aber auch an Geld, das uns die gleichmäßigste Bescheerung für unsere Kleinen ermöglicht, zuwenden zu wollen.

Eine Lifte zur Erhebung von Beiträgen wird vicht herumgegeben. Vielmehr bitten wir, die uns zugedachten Gaben recht bald an eine der nachbenannten Vorstandsdamen gelangen zu lassen: Frl. Amalie Bansa (Nordanlage 41), Frau Dr. Brüel (Neuenbäuen 41), Frau Amtsgerichts- rath Gebhardt (Gartenstraße 15), Frau Rechnungsrath Kalbfleisch (Luvwigstraße 7), Frl. Gmilie Langermann (Südanlage 21), Frau Pfarrer Naumann (Südanlage 8), Frau Louise Ottens (Bismarck- straße 11), Frau Auguste Schwan (Seltersweg 64), Frl. Louise Wort- mann (Asterweg 16). Auch die Schwestern unserer Anstalt sind be reit, Gaben in Empfang zu nehmen.

Gießen, den 13. November 1895.

Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahranstalt.

Dr. Naumann, Pfarrer.

Bekanntmachung.

Der auf dem städtischen Grund siück am Rodberg angesammelle Dünger aus dem Schlachthaus, ca. 125 Eubikmeter, soll

Montag den 9. l. Mts.,

Nachmittags .3 Uhr, an Ort und Stelle in sechs Loosen meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 6. December 1895.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff. 10211

Marktplatz 9 Adolf ßflfr.

NB. Infolge eines Gelegen- heitskaufe« bin ich in der kage, eine größere Parlhie besser ge- klcldeler und ungekleideter

Puppen zu staunend billigen Preisen abzvgeben. Muster liegen im Schaufenster. 10173

Großk

Mihnachts- AneflrUung

GikßkuttOnlllibllsgMchali G. <B. m. b. H

Die Rückseite von 50000 Fahr scheinen ist zu Reclamezwecken zu vergeben. Höchstgebote hieraus wer­den bis zum 8. d. M. durch Hrn. E. Hanau entgegengenommen. 10214 Der Vorstand.