Ausgabe 
7.8.1895 Erstes Blatt
 
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m. 183

Erstes Blatt. Mittwoch den 7. August

189»

Zlints- und AnzeigeblaLt für den Kreis Gieren

Anrtlicher Theil

iessen,

Alle Annoncen-Bureaux deS In. und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

68,0

7,0

10,0

28,4

27,0

in btftett Onalllit

51. Leieph. 16

22,4 3,3

50,0 30,8 70,9 59,3 73,0 40,9

Sie dies angeben.

Wie Beträgen entrichtet

Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, ich die Steuercommiflariate über etwaige Zweifel bezüglich iec abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig HuSfunft ertheilen werden.

Unter Bezugnahme auf die obigen Mittheilungen richten vir an die hiernach zur Einreichung von Einkommensteuer- Klärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit -Lic Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den ^gegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien 4bei direct an uns gelangen zu lassen.

Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuer- -«kl ärungen werden, und zwar insoweit verschloffen, uneröffnet,

deS für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebenen Formulars) -

in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten, ihm sowohl, als seinen nicht selbstständig zur Einkommensteuer gezogenen Angehörigen

schon bemerkt, kommen Steuerzahlungen nur in den zur Anrechnung, welche im vorigen Rechnungsjahre worden sind, cs sei denn, daß sie auf Objecten

n Fliegen, davon lobtet,

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vikrteljähriger Afronncmcnbprci*: 2 Mark 20 Pfg. Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

SchukKraß« Mr. 1.

Fernsprecher 51.

haften, welche in Erbgang erworben sind.

Wenn sich unter den Höchstbesteuerten solche befinden, die noch in anderen Gemeinden oder Gemarkungen des Kreises besteuert find, so wollen Sie sich von den Großh. Bürger­meistereien dieser Gemeinden oder Gemarkungen den Betrag dieser weiteren Communalsteuercapitalien mittheilen laffen und solches dem Berzeichniß unter Namhaftmachung dieser anderen Gemarkungen noch beifügen. Diejenigen Großh. Bürger meistereien, in deren Gemarkungen sich keine Höchstbesteuerten mit einem Communalsteuercapital von 2400 Mark und darüber befinden oder im Rechnungsjahre 1894/95 keine Communal- steuern erhoben worden sind, wollen dies kurz berichtlich anzeigen.

Im Einzelnen verweisen wir Sie noch au Art. 141» der Kreisordnung und Art. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 1885 (Regier.-Blatt S. 95).

I. 93.: Dr. Melior.

»lle in Betten, ie Uebernahm

Umfie Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondmz-Bureau.

Berlin, 5. August. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: In einzelnen Zeitungen findet sich die Behauptung, daß auf Japan demnächst ein diplomatischer Druck geübt werden solle, um dasselbe zu beschleunigter Räumung der von ihm besetzten chinesischen GebietStheile zu vermögen. Es wird dabei angedeutet, daß zu diesem Zwecke abermals eine Etni-

«ank für Handel und Industrie zu Darmstadt kontier Bergwerks- und Hüttenverein zu Obercasiel Fabrik feuer- und säurefester Producte zu Bad-Nauheim Frankfurt-Offenbacher Trambahngesellschast Gesellschaft für Handel und Schifffahrt H. A. Disch hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft Mannheimer Portlandcementfabrik Llraschinenbau-Actiengesellschaft Nürnberg

Bierbrauerei Schöfferhof-Dretkönigshof, Dornt. Konrad Rösch

-Stettiner Charmottefabrik, Dorrn. Dtdier zu Stettin -eretn chemischer Fabriken zu Mannheim Herein für chemische Industrie zu Mainz Bereinigte Strohstoffsabriken in Dresden

solche zur hessischen Einkommensteuer gezogen sind, wird be­kannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Actien der Iachverzeichneten Gesellschaften nicht mir dem Dollen Betrag, ult welchem sie als Einkommen ufiter I Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen sind, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Procentsätzen zu berechnenden Beträgen unter II Ord. Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Einsatz zu kommen haben: Procent.

zum Steuercommissariat Gießen - Landgemeinden bis zum 10. September d. Zs., Stadt Gießen bis zum 30. September d. Zs.,

zum Steuercommissariat Grünberg bis zum 30. September d. 38.,

zum Steuercommissariat Hungen bis zum 10. September d. Zs.,

zum Steuercommissariat Nidda bis zum 10. September

r [635, als auih Ctl ch

hohem Sian; rasch w hall frodnenb,

Vertreter ausgeübt werden kann.

Wenn jedoch ein Höchftbesteuerter nach Art. 16 und li der KreiSordnung nicht stimmberechtigt sein sollte, so wollen in der SpalteBemerkungen" deS Verzeichnisses

erklärung abzugeben:

für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter-

für die Actiengesellschaftcn und Commanditgejellschaften auf Actien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benutzung

Bekanntmachung.

die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen Äkh ufS der Veranlagung für das Steuerjahr 1896/97 betreffend.

Nach Art. 20 deS Gesetzes, die allgemeine Einkommen- stemer betr. vom 25. Juni 1895 erfolgt die Heranziehung zu blejer Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Tmuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen vo» 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die Jahresbeträge srioer Einkommenbezüge, sowie der etwa zum Abzug ge- tlguctcn Lasten bei der hierzu berufenen VeranlagungS- :ommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen äst daS von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben je nach der Wahl Lei Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden bei Kreises Gießen, soweit sie gehören:

zustehenden Einkommens.

Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Netten solcher Gesellschasten zu beziehen haben, welche als

ist zu haben

Iler-Drog«^

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Seiteweg,

Der »(ebener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- MontagS.

Die 'Gießener

MamilieuSlätter I werden dem Anzeiger rodchmtlich dreimal beigelegt.

Mrenden Eisenbahn?

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flung der drei Mächte Deutschland, Rußland und Frankreich stattgefunden habe. In Berlin ist an Stellen, die tnformirt sein müßten, nichts davon bekannt.

Marburg, 5. August. Das hessischeJagerbataillon Nr. 11, sowie 400 ehemalige Kameraden desselben, darunter 150 Mitkämpfer des Krieges 1870/71, begingen gestern die ErinnerungSfeter an die Schlachten von Weißenburg und Wörth, wo das Bataillon seine Feuertaufe erhalten hat. Heute hat sich daS Offiziercorps und eine Abordnung der

Gießener Anzeiger

Kmerat-Ftnzeiger.

b. ZS.,

ioh,e daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts obrr auch direct bei dem betreffenden Steuercommissariat «beliefern.

Den außerhalb des Großherzogthums wohnenden Steuer- pflichtigen werden die Formularien zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuercommisiariate zugesendet, an wellche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen bittet einzusenden sind.

Nach Art. 22 deS Gesetzes haben die Einkommensteuer-

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rb. Jost.

Vorschriften des Art. 14 deS seitherigen Capitalrentensteuer- gesetzes vom 8. Juli 1884 bereits im laufenden Steuerjahre eine Capitalrentensteuererklärung für die Steuerveranlagung für daS Steuerjahr 1896/97 abgegeben haben, sind von der Abgabe einer neuen Erklärung auf Grund des neuen Gesetzes entbunden, insofern nicht die Abgabe einer solchen Erklärung durch Veränderung der capitalrentensteuerpflichtigen Bezüge bedingt werden sollte.

Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Gießen, Grüuberg, Hungen, Nidda, den 6. August 1895. Die Großherzoglichen Steuercommissariate.

Bähr. Kritzler. I. V.: Köhler. Schmitt.

Gießen, den 5. August 1895.

Betr.: Die Ergänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten.

Las Grotzherzogliche Kreisamt Gießt»

sm die «rotzh. Bürgermeiftereiei, de- «reifes.

Wir beauftragen Sie, uns binnen 8 Tagen ein Ver- zeichniß derjenigen Höchstbesteuerten nach dem untenstehenden Formulare vorzulegen, welche nach den Communalsteuer­capitalien des vorigen Rechnungsjahres 1894/95 ein Com­munalsteuercapital von 2400 Mark und mehr haben.

Bei der Ermittlung der Höchstbesteuerten wird nur die von innerhalb deS Kreises gelegenen Immobilien zu entrich. tende Grundsteuer, die von innerhalb des Kreises befindlichen Gewerbsanlagen ober wegen Wohnsitzes innerhalb des Kreises veranlagte Gewerbsteuer, die veranlagte Capitalrentensteuer und die bei den Communalumlagen innerhalb deS Kreises in Anrechnung kommende Einkommensteuer angerechnet.

Steuerzahlungen der Ehefrau werden mit denjenigen des Ehemannes, Steuerzahlungen minderjähriger, beziehungsweise in väterlicher Gewalt befindlicher Kinder werden mit denjenigen des Vaters zusammen gerechnet. Im Uebrigen sind aber auch Frauen, Actiengesellschaften rc. (s. Art. 17 der KreiSordnung) in das Berzeichniß aufzunehmen, da deren Stimmrecht durch

an die Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungscommissionen abgegeben werden.

Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Gieße», Grünberg, Hungen, Nidda, den 6. August 1895. Die Großherzogltchen Steuercommissariate.

Bähr. Kritzler. I. V.: Köhler. Schmitt.

Bekanntmachung,

die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1896/97 betreffend.

Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Capitalrentensteuer betreffend, vom 10. Juli 1895 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug ge­eigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist daS von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und find dieselben, je nach Wahl der Steuer­pflichtigen, offen oder verschlossen in den Gemeinden des Steuercommissariats G i e ß e n bis spätestens 10.September d. 3, in den zum Kreis Gießen gehörigen Gemeinden des Steuer- commiffariats Grünberg spätestens bis zum 30. September, in den zum Kreis Gießen gehörigen Gemeinden des Steuer- commissariats Hungen spätestens bis zum 10. Semptember. in den zum Kreis Gießen gehörigen Gemeinden des Steuer- commissariats Nidda spätestens dis zum 10. September d. Z., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direct bei dem betreffenden Steuercommissariat abzultefern.

Von der Verpflichtung zur Steuererklärung find nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall be­sondere Aufforderung der Veranlagungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht ge­wechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Capitalzinsen erlangt haben.

Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben:

1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter -

2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossen- schäften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter-

3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Capitalrentensteuer gezogenen An­gehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.

Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Capitalrentensteuer­erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien ober direct an uns gelangen zu lassen. Die bei den Bürger­meistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der be­treffenden Veranlagungscommtssionen übersendet werden.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche aus Grund der

Ord.- Nr.

Des Höchstbesteuerten Vor- und Zuname mit etwaiger Beinummer

Sein Wohnort

Seine Communalsteuercapitalien_______________

Bemerkungen

am Wohnort

in den weiteren Gemarkungen^_____

im Ganzen