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Nr. 5 Zweites Blatt. Sonntag den 6. Januar
1895
Der chietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Jiamitienvtätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeiger
Ken'erat-Mnzeiger.
Vierteljähriger -Vonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
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Amts- und Anzeigeblatt fuv den Areis Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr. -
chratisöeikage: Gießener Kamitienötätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Theil.
Gießen, den 3. Januar 1895.
Betr.: Zu« und Wegzüge.
Das Großherzoqliche Kreisamt Gießen
an das Grotzh. Polizeiamt Gießen und die
Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der alsbaldigen Einsendung der Register über die im verflossenen Jahre vorgekommenen Zu- und Wegzüge entgegen.
___________________v. Gagern.___________________
Nro. 46 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 31. December 1894, enthält:
(Nro. 2205) Bekanntmachung, betreffend die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Jnvaliditäts- und Altersversicherung.
Gießen, den 4. Januar 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___v. Gagern.__________________
Gießen, den 3. Januar 1895.
Betr.: Das Neichsgesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln.
Das Großherzogliche Kreisamt Gieße« an Grotzh. Polizeiamt Gietzeu und die Grotzh. Bürgermeistereien derLaudgemeiudeudesKreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 20. Februar 1886 (Anzeigeblatt Nr. 46) sehen wir der Einsendung der vorschriftsmäßigen Auszüge aus der von Ihnen zu führenden Tabelle über die im Jahre 1892 vorgenommenen Untersuchungen von Nahrungsmilteln und Gebrauchsgegen- ftänden bis zum 20. Januar l. I. entgegen.
Sie wollen in der Tabelle auch angeben, bei welcher Stelle (z. B. dem chemischen Untersuchungsamte für die Provinz Oberhessen) die betreffenden Untersuchungen ftattgefunden haben.
__________________v. Gagern._________________
Gießen, den 4. Janur 1895.
Das Großherzogliche Kreisamt Gieße« au die evang. Kirchen- und Stiftungsvorstände des Kreises.
Wir erinnern die rückständigen von Ihnen an alsbaldige Erledigung unseres Amtsblatts vom 5. December v. Js.
o. Gagern.
Bekanntmachung.
Es ist wiederholt vorgekommen, daß die bestehenden Reichs-Telegraphenanlagen wegen Mangel an der nöthigen
Vorsicht bei der Fällung von Bäumen, bei der Ausästung j von Baumpflanzungen, durch unvorsichtiges Anfahren, sowie ,in Folge Zertrümmerung der in den Telegraphenlinien befindlichen Porzellan-Isolatoren durch Steinwürfe rc. derart beschädigt worden sind, daß Störungen und Unterbrechungen des Telegraphenbetriebes eintreten.
Da die Beschädigung, bezw. Gefährdung der zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlagen gemäß der §§ 317 und 318 des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich strasbar ist, werden in Nachstehendem die bezeichneten Paragraphen zur Nachachtung und Warnung hiermit in Erinnerung gebracht.
§ 317.
Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318.
Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Bedienung der Telegraphenanlagen und Zubehörungen angestellten Personen, wenn sie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder gesährden.
§ 318a.
Die Vorschriften in den §§ 317 und 318 finden gleichmäßig Anwendung auf die Verhinderung des Betriebs der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen.
Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Gießen, den 4. Januar 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen: von Gagern.
Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung der Stelle eines Feuervisitators des I. Bezirks.
Durch den Tod des Zimmermeisters P i tz dahier ist die Stelle eines -Feuervisitators in dem I. Bezirke, bestehend aus den Gemeinden: Aibach, Allendorf a. Lahn, Dorf-Gill, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang Göns, Leihgestern, Steinbach, Watzenborn-Steinberg, in Erledigung gekommen.
Bewerbungen um diese Stelle sind bis zum 20. d. M.
unter Anschluß von Zeugnissen über etwaige bestandene Prüfungen und seitherige Beschäftigung bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Gießen, den 4. Januar 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 4. Januar 1895.
Betr.: Die Zurückstellung der mit Berechtiglmg zum einjährig freiwMgen Dienst versehenen Militärpflichtigen.
Der Civilvorsitzende der Großh.
Ersatz-Commission Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen alsbald in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen lassen, daß — bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen — die im laufenden Jahre militärpflichtig werdenden und mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen, sofern sie nicht bereits zum actioen Dienst eingetreten sind, sich alsbald, längstens aber bi» zum Ende Januar 1895, bei mir schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Dr. Melior.
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz-Geschäft für 1895.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden alle im Jahre 1875 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine d finitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthscvafisbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabr karbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auige- fordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar l. I. bet der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, bezw. ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loosungs Schein vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, .daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilvahme an der
Feuilleton.
Wochenbriese ans der Residenz.
(Originalbericht des „Gießener Anzeiger".)
Z. Tarmstedt, 4. Januar.
Neujahr. — Eine Novität. — Vom Hofe.
Erst seit Neujahr steckt die Residenz im eigentlichen Winterkleide. Eine weiße Schneedecke schmückt alle Straßen und Plätze und am Neujahrstage selbst bescheerte uns der Himmel sogar einen kleinen Schneesturm und zwar gerade in den Besuchsstunden zwischen 11 und 1 Uhr, sodaß gar mancher stolze Cylinder sich gleich zu Beginn des neuen Jahres den Tod geholt haben mag.
Im Allgemeinen verlief die Sylvester na cht und der Neujahrstag ruhig, das dumme Neujahrsschteßen hatte gegen früher entschieden abgenommen. Daß diese alberne Gewohnheit diesmal ein Menschenleben gekostet hat, dürfte zu ihrer baldigen gänzlichen Beseitigung betgetragen haben. Am 1. Januar fand im Neuen Palais große Gratulations- roar statt, im Hotel „Zur Traube" wurde das übliche große Feftdiner abgehalten, an dem sich Angehörige aller Kreise betheiligten. Am Vorabend halte die Vereinigte Gesellschaft in den Räumen ihres Casinos den üblichen Neujahrsball veranstaltet und dieser fand natürlich auch außerordentlich zahlreiche Betheiligung.
Im Hoftheater war Abends Festvorstellung bei festlich beleuchtetem Hause. Herr Beigeordneter Köhler begrüßte das Großherzogliche Paar, das in Begleitung des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Rumänien in der rechten Hostoge erschienen war, mit fröhlichem Neujahrsgruß und donnerndem Hoch, in das das Publikum herzlich einstimmtc.
Zur Aufführung kam „Bajazzo" und „Leben in der Hochsaison", das neue Ballet von Meister Siems, das am Sonntag vorher seine ^Premiere erlebt hatte. Mit dieser Novität hat die Leitung der Hofbühne einen glücklichen Griff gethan, denn der Erfolg war großartig. Herr Siems, der berühmte Arrangeur der Pantomimen bei Renz in Berlin, hat damit eine glänzende Probe seines Könnens abgelegt. Die Novität schildert das Leben und Treiben in einem großen internationalen Seebade. Da gibt es denn Ueberraschungen in Hülle und Fülle: Eine urkomische Gigerlquadrille, allerhand Tänze und Grupptrungen der Töchter der Kurgäste, den Aufmarsch einer „echt" amerikanischen Familie, deren „Babys" sich als flotte Tänzer und Tänzerinnen en miniature entpuppten, Radfahrer, Ruderclubs, eine ganze Feriencolonie von kleinen Schulmädchen rc. Auch allerhand exotische Gäste sind zu bewundern- den Höhepunkt des Ganzen aber bildet der Einmarsch von etwa 60 Matrosen, die mit einem großen Kriegsschiffe gelandet sind. Von den Tänzen und Gruppi- rungen erwähnen wir außer der reizenden Gigerlquadrille noch eine große Fächergruppirung, den Tanz der Amerikaner, ein großes Solo der Prima Ballerina und eine Künstlerinnenquadrille. Die grandiose Schlußqruppe vereinigte etwa 150 Personen auf der Bühne. Kein Wunder wenn das Publikum den Autor fünfmal stürmisch heroorrief und ihn mit Lorbeerkränzen belohnte. Der Hauptzweck, einen Kaffenmagneten für die künftigen Wochen zu bekommen, ist, wie es scheint, glänzend erreicht, denn bis jetzt war der Zudrang zu der Novität ein ganz außerordentlicher, sodaß diebedeutenden Kosten für die Neuausstattung wohl schon gedeckt sein werden. Am nächsten Sonntag findet die nächste Wiederholung statt, vor der Aubers reizende Spieloper „Des Teufels Antheil" gegeben werden soll. Die nächste Woche soll dann die
Premiere von Fuldas „Kameraden" bringen- auch Hummels „Mara", eine einactige Oper, wird demnächst zur elften Aufführung gelangen.
Auch in den Co ncert säl en wirds nun wieder lebendig. Am Montag in acht Tagen hält die Hofmusik ihr vierte- Concert und auch die größeren Gesangvereine planen Veranstaltungen verschiedener Art. Das Hofconcert am Montag den 7. Januar bringt verschiedene Orchesterstücke und Gesangsvorträge von Solisten der Hofoper und die Aufführung eines einactigen Lustspielchens durch das Schau'pielpersonal der Hofbühne. Als Jnstrumentalsolist soll ein Violinvirtuose auS London auftreten.
In dieser Woche fand zu Ehren des für kurze Zeit zum Besuch anwesenden kronprinzlich rumänischen Paares eine große Galatafel und im Anschluß daran ein kleiner The dansant in den Räumen des Alten Palais am Lutsenplatze statt, wo auch das Hofconcert abgehalten werden soll.
Der Posten eines russischenGesandtenam hessische« Hofe ist nunmehr auch wieder besetzt, nachdem er lange Jahre verwaist war. Graf Osten-Sacken ist dazu ausersehe« und har sich auch bereits in der letzten Woche gemeinschaftlich mit dem österreichisch-ungarischen und dem spanischen Gesandten bet Hofe vorgestellt.
Das Großherzogliche Paar nimmt nach wie vor am gesellschaftlichen Leben der Residenz lebhaften Antheil und zeigt sich sehr häufig im Theater und in Concerten.
An Bällen unb Privatgesellschaften verschiedenster Art ist augenblicklich kein Mangel, wir scheinen in dieser Beziehung schon mitten im „Leben in der Hochsaison", d. h. der winterlichen, drinzustehen.


