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3.5.1895 Erstes Blatt
 
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Rr. 103 ErstcS Blatt. Freitag den 3 Mai 189S

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Amtliche^ Ttzeil.

Bekanntmachung,

betreffend die Maul- und Klauenseuche.

Zu Lind heim, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und die Gehöftsperre angeordnet worden.

Gießen, am 1. Mai 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend die Maul- und Klauenseuche.

Die über die Gemeinde Orten berg, Kreis Büdingen, »erhängte Gemarkungssperre ist aufgehoben, dagegen über die beiden noch verseuchten GehöfteGehöftsperre" verhängt.

Gießen, den 1. Mai 1895.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Leun, Kreis Wetzlar, ist der Bläschenausschlag unter dem Rindvieh und der Rothlauf unter den Schweinen amtlich festgestellt worden.

Gießen, den 1. Mai 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung, betreffend [bie Anstellung eines Wasenmeisters für die Ge- ' 4 meinde Beuern.

. Heinrich Lepper von Beuern wurde zum Wasen« meister der Gemeinde Beuern ernannt und in dieser Eigen­schaft verpflichtet.

Gießen, den 30. April 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 1. Mai 1895.

Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Auf der heutigen Tagesordnung steht die Weiterberathung des Antrags des Abg. M etz> Darmstadt, die Umsturzvorlage im Reichs­tag betr.

Abg. Schroeder spricht sich ebenfalls gegen die jetzige Faffung der Vorlage aud.;

Die gestern ausgestellte Behauptung, als sei die national­liberale Partei schuld an der Umsturzvorlage, weise er zurück. Der Sündenbock sei in der zweiten Lesung zu suchen. Die von der ultramontanen Partei abgegebene Erklärung widerspreche dem Standpunkt, den die Partei in dieser Sache seither eingenommen habe.

Abg. Bär erklärt, daß er und seine Gesinnungsgenossen für den Antrag Metz, eventuell für den Antrag der Social- demokraten stimmen werden.

Abg. Friedrich als Berichterstatter bemängelt den Standpunkt der ultramontanen Partei hinsichtlich der Herein­ziehung religiöser Dinge in die Vorlage, freut sich jedoch, daß die hessische Fraction ihre Selbstständigkeit in dieser Frage bewahrt habe und daß Abg. Schmitt dem § 112, der die Verführung deS Militärs betrifft, zuftimmt. Die Herren ^ocialdemokraten seien am meisten von der Sachlichkeit ab­gegangen und hätten Dinge in die Debatte gebracht, welche sie sonst in Volksversammlungen und vor jenen jungen Leuten, die diese Versammlungen besuchen, vortragen. Herr Abg. Ullrich habe sich sogar zu einer Anstandsverletzung des Hauses hin« reißen lassen. Er empfiehlt dem Haus seinen Antrag.

Präsident Weber bedauert, daß er den von dem Abg. Ullrich gemachten unparlamentarischen Ausdruck wegen Unruhe nicht gehört habe. Er ermahnt den Abgeordneten, sich für die Folge parlamentarischer und der Würde des Hauses ent­sprechend auszudrücken.

ES erfolgt nunmehr die Abstimmung.

Der Antrag der Socialdemokraten: den Bundesrath zu ersuchen, gegen diese und alle derartige Vorlagen Stellung zu nehmen, wird gegen 16 Stimmen abgelehnr. Der Antrag Friedrich: die Regierung zu ersuchen, mir allen Kräften im Bundesrath gegen Annahme dieser Vorlage zu wirken, wird mit großer Mehrheit angenommen.

Nunmehr erfolgt die Berathung der Regierungsvorlage, den Gesetz-Entwurf, die Abänderung des Gesetzes, die religiösen Orden und ordenähnlichen Congrega- tionen betr., sowie über die Rückäußerung Erster Kammer i bezüglich deS Antrags Schmitt und Genossen, die Aufhebung 1 deS Ordensgesetzes betr.

Die Zweite Kammer hat in der Sitzung vom 25. Januar d. I. mir allen gegen vier Stimmen die Zustimmung zur; Revision des Ordensgesetzes gegeben. Maßgebend war für; die Abstimmung Zweiter Kammer das Vorgehen anderer - deutscher Staaten, insbesondere Preußens, die bereits 1887 \ erfolgte Revision der hessischen Gesetze über die Anstellung : von Geistlichen, insbesondere aber der Wunsch, den religiösen Frieden zu fördern. Die Erste Kammer hat der Revision i deS Ordensgesetzes ohne Beschränkung auf den Inhalt derselben ; zugestimmt.

Hierzu erklärt Staatsminister Finger, daß dieses der dritte Gesetzentwurf sei, den die Revision der Ausnahme- Gesetze gebracht habe. Der vorliegende Entwurf sei in aller Ruhe und Sachlichkeit erwogen, ob und wie weit der Staat in dieser Frage gehen könne und er möchte auch wünschen, daß dieses auch in Bezug auf dieses Gesetz von anderer Sette geschehen sei. Leider seien aber Ansichten vorhanden, und Aeußerungen gefallen, bte er nicht ungerügt lassen wolle. Daß der Entwurf das Richtige getroffen habe, sei auch in dem klerikalenMainzer Journal" und dem nattonalliberalen Frankfurter Journal" s. Z. anerkannt worden. Nun lese er aber imFrankfurter Journal" einen Artikel:Ein j Wort in letzter Stunde", In dem ihm vorgeworsen werde, daß ; er mit seinen Zugeständnissen an die Katholiken immer weiter ' gekommen und immer mehr abschüssiger geworden sei. Er habe dies aber nur gethaa, weil es einige vornehme Kreise am Darmstädter Hof gewünscht hätten. Diese Unterschieb­ungen müsse er aber mit Entschiedenheit zurückwetsen, da er auch nicht einen Versuch derartiger Beeinflussungen wahr genommen habe. Diese Anschuldigung sei rein aus der Luft gegriffen und hänge zusammen mit dem Zetern, das man auf der ganzen Linie wahrgenommen habe. Der vorliegende Entwurf sei ganz allein von ihm gemacht, und dann in das Staatsministerium zur Berathung gebracht worden. Hier habe der Entwurf die volle Zustimmung seiner Herrn Col« legen erhalten. Ferner werde ihm noch vorgehalten, daß er seinen am 25. Januar d. I. abgegebenen Erklärungen untreu geworden sei. Wer im Hause seine Worte von damals noch im Gedächtniß habe, der müsse sich sagen, daß in dem Ent­wurf alles das enthalten sei, waS zur Erhaltung des ftrdj« liehen Friedens und zur Sicherung des Ansehens von Staat und Kirche erforderlich sei. Nachdem der Staatsminister die einzelnen Artikel des Gesetzes beleuchtet hat, empfiehlt er dem Haus, bei der jetzigen Vorlage zu bleiben.

Abg. Dr. Schmitt kann sich mit dem Art. 2 der Vor­lage in keiner Weise einverstanden erklären, und beantragt, demselben eine andere Faffung hinsichtlich der Zulaffung der­jenigen Orden, die sich ausschließlich der Seeliorge widmen und neue Niederlassungen gründen wollen, zu geben. (Die Regierungs-Vorlage bestimmt, daß in bestehenden Nieder­lassungen neue Mitglieder nicht mehr ausgenommen werden dürfen.) Eine ähnliche Bestimmung bestehe in keinem Staate von Deutschland und in keinem civilisirten Staate der Weit, der nicht den Krieg gegen die Katholiken auf seine Fahne ge­schrieben habe. Preußen habe diese Bestimmung längst auf­gehoben und nur in Hessen wolle man bte Katholiken in einer Ausnahmestellung belassen. Dadurch müßten sich die hessischen Katholiken schämen. Er frage, wodurch haben diese eine solche Behandlung verdient, die jedem Katholiken die i Schamröthe ins Gesicht treiben müffe. Er empfiehlt dem i Hause, seinem Anträge zuzustimmen, bezüglich deffen er nament- - liche Abstimmung beantragt.

Staatsminister Finger erklärt, es sei noch übersehen; worden, daß auch noch in Mainz der Orden der Schul- ; brüder bestehe, gegen den die Regierung von ihrer Seite - wenig einzuwenden habe, obwohl sie auf der anderen Seite { ein Bedürfniß zum Bestehen desselben nicht anerkenne. Das, was dieser Orden leiste, könne auch von weiblichen Orden ; geleistet werden. Würde der Antrag Schmitt angenommen, so würden auch die Schulbrüder darunter fallen. Dieses könne die Regierung nicht wünschen. Wenn überhaupt dieser ' Sache näher getreten werden solle, so müffe dies doch in erster Linie der Regierung entsprechen.

Abg. Metz-Darmstadt gibt Erklärungen, wie der AuS- ; schuß seine Stellung zur ganzen Frage genommen habe und wobei auch männliche Orden, welche der Krankenpflege ob­liegen, zugelassen werden sollen. Dabei wurde aber übersehen, daß am 1. October 1874 solche noch nicht be­standen haben, wie sie jetzt bestehen.

Abg. Graf Oriola erklärt, daß ei kein Gegner des OrdenSgcsetzeS sei. Er glaubt, daß eS die Pflicht eine» jeden Mitgliedes deS Hauses sei, dem der Frieden in der evangelischen und katholischen Kirche am Herzen liege, für die Regierungsvorlage zu stimmen.

Abg. Osann meint, daß gerade der Antrag Schmidt dazu betgetragen habe, in evangelischen Kreisen bte größten Bedenken zu erregen. Er bespricht die in neuerer Zeit auf­getretenen Bestrebungen von clericaler Seite. Er set auch für Erhaltung des religiösen Friedens. Es seien aber auch in dieser Frage eine ganze Reche von Momenten ins Auge zu fassen, die Vorsicht empfehlen dürften und eS könne nicht bestritten werden, daß eine ganze Reihe von evangelischen Kreisen in dem Glauben lebe, daß diese Vorlage ein Un­glück für unser Land sei und daß es besser sei, sie abzu­lehnen. Er ist für Annahme der Regierungsvorlage in etwas beschränktem Sinn und will diese Beschränkungen nur auf Artikel 2 des Gesetzes angewendet wissen- insbesondere soll eine Beschränkung bezüglich des sogen. Aussterbe - Etats eintreten. Auch mit dem Antrag Schmidt kann er sich nicht einverstanden erklären.

. Abg. Schröder erläutert in eingehender Weise da» Zustandekommen und Die Gründe zu den Ausnahmegesetzen. Der Erlaß jenes Gesetzes sei eine dringende Pflicht der Nolhwehr und der Selbsterhaltung gewesen. Den Aus­lassungen in der Preffe stehe er fern. Dem Antrag Schmidt und seinem Eventualantrag kann er nicht zustimmen und bittet bezüglich Artikel 2 der Ausschußminderheit beizutreten. Die Annahme der Vorlage sei der erste Stein, der aus­gebrochen werde. WaS noch später kommen werde, bleibe abzuwarten.

Abg. Lautz erklärt sich gegen jede Aendcrung in der Ordensgesetzfrage, da zur Zeit die Dinge so liegen, daß man auch noch Zugeständnisse in dieser Richtung machen dürfe. Er verweist auf die Schmähungen von Gustav Adolf und von Bismarck durch das Centrum.

Ein Antrag des Abg. Haas u. Gen.:Den am 1. October 1874 im Großherzogthum Hessen vorhandenen Niederlassungen ober religiösen Congregationen, die sich aus- schließlich mit der Seelsorge und mit der Krankenpflege be­schäftigen, inSbesonWpe der Frauen-OrdenZum guten Hirten" undZur inneren Anbetung" kann mit Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Justiz die Aufnahme neuer Mitglieder bis zu der 1874 vorhandenen Zahl ge­stattet werden", wird mit großer Mehrheit angenommen. Ebenso die Artikel 3 und 4.

Bei der Abstimmung über daS ganze Gesetz wird dasselbe gegen 2 Stimmen angenommen. Morgen früh Fortsetzung der Berathungen.

Deutscher Reichstag.

81. Sitzung. Mittwoch, de« 1. Mai 1895.

Auf der Tagesordnung steht der Antrag Auer, bett. Vereins und Versammlung«- bezw. Coalitionsrecht, welcher unter Aufhebung aller entgegenstehenden Landesgesetze ein einheitliches Versammlungs- und Veretnsrecht ohne Unterschied des Geschlechtes schasien will.

Abg Grillenberger (Soc.) erklärt, seine Partei wolle nicht nut ein freies, sondern ein einheitliches Recht schasien Gegenwärtig beständen 26 verschiedene Veretnsrechte in Deutschland. Diesem Zu­stand müsse ein Ende gemacht werden, auch auf Elsaß - Lothringen müsse diese gesetzliche Regelung ausgedehnt werden Die Arbeiter hätten Überall unter dem Mißbrauche der Vereinsgesetze zu leiden.

Sächs. Gesandter Graf Hohenthal bezeichnet bas sächsische Vereinsgesetz als ein Landesgesetz, welches nicht hierher gehöre und nimmt den sächsischen Minister des Innern gegen den Vorwurf des Vorredners, als ob derselbe eine ausmahrnegesetzliche Handhabung detz sächsischen Vereinsgesetzes gegenüber den Socialisten angeordnet habe, in Schutz.

Bayer. Beoollmächt. v. Heeremann tritt ebenfalls den Aus­führungen Grillenbergers über die partelliche Behandlung socialistischer und namentlich gewerkschaftlicher Verei. e in Bayern entgegen.

Abg. Bachem (Centt.) billigt das Verlangen nach einem ein­heitlichen Vereinsgesetz, zumal auch seine Partei unter bm bestehenden Verhältnissen der Vereinsaesetze gelitten und in Elsaß - Lothringer-, noch zu leiden habe. Redner empfiehlt, da et den vorliegenden Gesetzentwurf für nicht geeignet hält, den Weg der Resolution, um von der Regierung das einheitliche Gesetz für das Reich zu erbitten.

Abg. Beckh (fr. Vg.) billigt den Grundgedanken, ist jedoch gegen die Ausdehnung auf Frauen und Minderjährige.

Abg. Marauardsen (ntl.) stellt sich auf den Standpunkt des Abg. Bachem.

Abg. Grillenberger (Soc.) wendet sich gegen die Abgg. Marquardsen und Bachem.

Abg. Hilpert (bayer. Bauernd.) ist gegen die Theilnahme der Frauen an den Veciammlungen.

Rach wetteren Ausführungen des Abgg. Bueb (Soc.) und v. Hodenberg iWelfe) schließt die Debatte.

Morgen 1 Uhr: Dritte Lesung der Zolltarifnovelle, erste Lesung des Eommunal-Weinsteuergesetzes, Petitionen.