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Der -Kjetrer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- MontagS.
Die Gießener D«mtlte«dtätter werden dem Anzeiger vbchentlich dreimal beigelegt.
Freitag den 2. August 18SS
Gießener Anzeig er
Kmerat-Anzeiger.
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Kchutstraße Fernsprecher 51.
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
die Leistung von Beihülsen Seitens des Staats zur Linderung des landwirthschaftlichen Nothstandes, hier: die Erhebung der Beträge für die durch die Nothstandscommission vermittelten landwirthschaftlichen Bedarfsgegenstände betr.
Vom 13. Juli 1895.
Nachdem die Stände des Großherzogthums die Groß- hrrzogliche Regierung ermächtigt haben, eine allgemeine Befristung der der Staatskasse für im Jahre 1893 erfolgte Lieferung oben bezeichneter Bedarfsgegenstände geschuldeten Beträge zinsfrei bis zum 1. December 1895 zu gewähren und Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Allerhöchste Genehmigung hierzu ertheilt haben, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Eine etwa weiter über den 1. December 1895 nach- gesuchte Stundung kann nur gegen Zahlung der landesüblichen Zinsen bewilligt werden.
Darmstadt, am 13. Juli 1895.
Großh. Ministerium des Innern und der Justiz.
I. V.: v. Knorr.
Großh. Ministerium der Finanzen.
I. V.: Schäffer.
Dr. Weber.
Polizei Verordnung, bitreffend den Schutz der städtischen Wasserwerks-Anlagen zu Grünberg.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. Juli 1895 zu Nr. M. I. 21139, wird unter Zustimmung des Kreisausschusses des KreiseS Ließen und nach Vernehmung der Localpolizeibehörde und bei Gemeindevertretung zu Grünberg auf Grund der Art. 78 unb 48 V 2 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, „die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen betreffend" nachstehende Polizeiverordnung erlaffen:
§ 1.
Alle Beschädigungen der städtischen Wasserleitung und bei dazu gehörigen Sammel- und sonstigen Anlagen und Zu- behörungen, sämmtliche Rohrleitungen, sowie der darüber befindlichen Erddeckeu und Anpflanzungen, ferner die Zerstörungen und Beschädigungen der Brunnendeckel, Hydranten, Schieber, sowie von Theilen dieser Systeme und sonstigen Vorrichtungen, die Zerstörung, Entfernung oder Beschädigung drr zur Bezeichnung der Tracen der Rohrstränge eingesetzten Steine oder sonstigen Merkzeichen, sowie endlich den Betrieb
der Wafferleitung störende Handlungen an den Wasserwerken, wie das unbefugte Oeffnen und Schließen der Lufthähne und Schieber find verboten.
§ 2.
Jede statutwidrige Benutzung der städtifchen Waffer- leitung, ebenso die Ueberschreitung der für die Wasserentnahme im § 48 des OrtsftatutS vom 1. August 1895, betreffend die Entnahme von Waffer aus der städtischen Wasserleitung enthaltenen Gebrauchsbestimmungen, ist verboten.
§ 3.
Soll in einem Grundstück ein Closet oder Pisioir an die städtische Wafferleitung angeschlossen werden, so ist hierzu eine ausdrückliche Genehmigung Seitens der Polizeibehörde erforderlich.
§ 4.
Die für die Benutzung der städtischen Wasserleitung vor- geschrtebenen Anmeldungen — § 1 bis § 5 des Statuts — müssen vollständig sein und die genauen Angaben der that- sächltchen Verhältnisse enthalten.
§ 5.
Die Herstellung oder Veränderung von Privatleitungen hat unter genauer Beobachtung der Genehmigungsbedingungen und dieserhalb bestehenden statutarischen Vorschriften zu erfolgen. Ebenso ist auf die ordnungsmäßige Jnstandstellung der Anlage und besonders die völlige Dichtigkeit der Leitung und Apparate zu achten und ist den diesbezüglichen Anordnungen der Wasserwerksverwaltung unweigerlich Folge zu leisten.
§ 6.
Die Inbetriebsetzung einer neu hergestellren oder ver- änderten Privatleitung darf vor der Abnahme durch Beamte des Wafferwerkes nicht stattfinden.
§ 7.
Es ist verboten, die Anschlüffe an die städtische Wafferleitung, sowie die Aufstellung und Wtederabnahme von Wassermessern oder die Abnahme der amtlichen Berschluß- plomben selbst und ohne die Genehmigung der Wasserwerk- Verwaltung zu bewirken.
§ 8.
Den Beamten der Wafferwerksverwaltung ist auf Verlangen der Zutritt zu allen, bei der Wasserversorgung in Betracht kommenden Räume Seitens des Inhabers der Letzteren zu gestatten.
§ 9.
Es ist verboten, an den im Eigenthum der Stadt stehenden Leitungsröhren, den Absperrhähnen, Verschließklappen oder dergleichen der Privatleitungen Arbeiten oder Veränderungen irgend welcher Art ohne Genehmigung der Wasser- Werksverwaltung vorzunehmen.
§ io.
Bei eintretender Feuersgefahr ist die Entnahme von Waffer aus den Privatleitungen und öffentlichen Brunnen, soweit die Entnahme nicht zu Löschzwecken geschieht, verboten.
§ 11.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden, sofern nicht eine höhere gesetzliche Strafe einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. geahndet.
Gießen, den 1. August 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen:
i. V.: vr. Melior.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 31. Juli. Wegen des Ablebens Ihrer Hoheit der verwittweten Prinzessin Marie von Anhalt, geborenen Prinzessin von Heffen, ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 3. August einschließlich angeordnet worden.____
Neueste Nachrichten»
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 31. Juli. Der Präfident des kaiserlichen Canal- amtS, Löwe, veröffentlicht in der „Kreuzzeitung" eine Be- richtigung, wonach das Schiff „Kaiserin Augusta Victoria^ den Nord-Ostsee-Canal überhaupt noch nicht pasfirt hat und das Schiff „Kaiseradler" am 15. Juni nicht im Canal selbst, sondern außerhalb des Profils im Audorfersee festsaß. Löwe bemerkte alsdann ergänzend, es sei sicher darauf zu rechnen, daß auch bei den wenigen Stellen, wo z. Z. noch Baggerungen erfolgen, um die sonst vorhandene planmäßige Tiefe von 9 Metern herzuftellen, diese bis Ende August vollendet sein werde, so daß auch große Panzer erster Klaffe den Canal anstandslos befahren können.
Berlin, 31. Juli. Die Berliner Gemeindewähler- l ist en sind während der 14 Tage, die sie ausgelegen haben, von rund 7400 Personen, die fast ausschließlich dem Arbeiterstande angehören, eingesehen worden.
Potsdam, 31. Juli. Der Kronprinz und Prinz Eitel Friedrich sind heute früh 7 Uhr 49 Min. in Begleitung des Obersten Deines auf der Wildparkftation, bezw. im Neuen Palais eingetroffen.
Paris, 31. Juli. Die Polizei entdeckte ein Dynamit- Complott, das gegen eine Frau PeterS in ASnieres gerichtet war. Der Anarchist Perier wollte das HauS der Frau Peters durch Sprengmittel zerstören, weil diese vor Gericht gegen seinen Bruder Zeugniß abgelegt hatte, der vor vier Monaten wegen Ermordung eines dritten Bruders des Perier zu Zwangsarbeit verurtheilt worden war. Die Poli-
tfeuilleton.
Freirndestreur.
Eine Erzählung von K. Wagemann.
(5. Fortsetzung.)
Elisens Augen wurden seucht. Um ihretwillen also -hotte er alles gethan und gelitten! Er sagte vielmals mit herzlichen Worten seinen Dank für die ihm zugewandte liebe- tolle Fürsorge. Als er aber nun seinen Namen nannte, da wurde hastig die Thür des Nebenzimmers aufgeriffen, erregt trat der Vater ein.
„Habe ich recht gehört? Wie ist Ihr Name?"
„Carl Etchner heiße ich."
„Und hieß Ihr Vater mit seinem Vornamen Arnold? Warner Tischler?"
„Jawohl- aber —"
„Und 1870 bei Metz am linken Arm verwundet?"
„Ganz recht- aber —"
„Gott sei gelobt und gepriesen, daß ich Sie hier ftde! Frau, Elise, seht doch, der Vater dieses Herrn ist tn Jahre 1870 mein Lebensretter gewesen. Ihr wißt, in jtner schrecklichen Nacht."
Welch Erstaunen malte sich da auf allen Gesichtern. Der Barer war ganz außer sich vor Freude. Er bestellte tine Flasche vom besten Wein und ein Abendeffen, wie es Carl kaum gesehen, geschweige denn genossen hatte. Mehr- mls versuchte er Einwendungen zu machen- Herr Wohlmann — so dürfen wir ihn jetzt nennen — hörte nicht darauf. Endlich nahm dieser Platz auf einem Stuhle neben Carl, und lun kam dieser zu Worte:
„Herr Wohlmann, Sie sprechen ja von meinem Vater als von einem Verstorbenen."
„Ihr Vater lebt noch, wollen Sie sagen? Er ist aber Loch vor Metz am Typhus gestorben!"
„Wissen Sie das denn so genau?"
yBon zwei Kameraden weiß ich es, die ihn sogar begraben haben."
„Tausend, mein Vater hat mir noch nie ein Wort davon gesagt, daß er von den Todten auferstanden sei. — Es gab vielleicht mehrere des Namens."
Allein nähere Erkundigungen stellten unzweifelhaft fest, daß Carls Vater wirklich der Lebensretter WohlmannS war, wie dem Leser ja bereits bekannt ist.
„Das Räthsel muß uns Ihr Vater selber lösen, ich vermag eS nicht. Wohnen Sie denn nicht mehr in Altenhagen an der Alme?"
„Nein, kurz nach dem großen Kriege zogen wir nach Oberbergen im Sölling. In Altenhagen war das Geschäft nicht mehr zu halten."
„Ah, nun begreife ich, weßhalb verschiedene Postsendungen an Ihre Mutter mit dem Vermerk mir zurückgesandt wurden: „Adreffat nicht aufzufinden." Eine Wittwe Etchner konnte man in Altenhagen dann allerdings nicht finden."
Wie viel gab es nun zu fragen und zu erzählen! Längst war der Zug mit den Oberbergern aus Thale abgedampft, da saß Carl noch oben auf der Roßtrappe. So fröhlich, so glücklich mögen selten Menschen sein, als die vier es waren.
Aber was mochten die Oberberger von seinem Fehlen denken? Die Schatten des Abends senkten fich schon ins Bodethal nieder, da verließen die Glücklichen endlich die Roßtrappe und schlugen den kürzesten Weg nach dem Bahnhofe an.
Wohlmann nahm seine Frau in den Arm und ließ Elise und Carl miteinander nachfolgen- er hatte in ihren Augen etwas gelesen, wozu sein Vaterherz freudig Ja und Amen sagte, und seine Frau war ganz derselben Meinung.
Selbstverständlich blieben die beiden jungen Leute oft eine Strecke zurück. Carls Fuß schmerzte ja noch sehr und war dick angeschwollen.
„Elise," sagte nach einer Pause Carl unterwegs, „unsere Väter find so treue Freunde gewesen, haben Freude und Schmerz miteinander getheilt, wollen wir das nicht auch?^ Sie schmiegte sich zärtlich an ihn, aber das Uebermaß ihrer Gefühle verschloß ihr den Mund. Als er ihr aber den ersten Kuß aus die Lippen drückte, da umschlang sie ihn zitternd vor Erregung und weinte an seiner Brust.
Wiederholt fragte er: „Elise, warum weinst Du denn jetzt?" , _ .
Endlich schluchzte sie: „Ach, wie viel Dank sind wir Euch schuldig! Was hat Dein Vater um meinen Vater, was hast Du um mich leiden müssen! Aber wie habe ich mich nach Dir gesehnt, diese zwei Jahre lang! Gott sei Dank, daß ich Dich nun endlich gefunden habe.
Wie lange sie noch in den süßen Glücksgefühlen der ersten Liebe dastanden, das merkten sie nicht. Nahende Schritte schreckten sie endlich aus ihren Glücksträumen auf und wie gejagt flohen sie den steilen Berg herab.
„Langsam, langsam," rief ihnen der Vater launig zu, der sich mit der Mutter einstweilen auf dem Rasen niedergelassen hatte, „wir kommen noch früh genug zum Zuge! Sorgen Sie nur, daß Ihr Fuß nicht wieder Schaden nimmt
Nun stand Carl vor ihm und brachte seine Bitte um die Hand der Tochter an, was man ja wohl nicht immer so geschickt und wohlgesetzt vollbringt, als man es sich vorher ausgedacht hat. Aber wo daS Herz spricht, da findet fich doch zuletzt das richtige Wort.
(Schluß folgt.)


