Ausgabe 
2.6.1895 Erstes Blatt
 
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Parade wurde im königlichen Schlosse das Frühstück ein­genommen, zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen waren. Den heutigen Abend gedenkt das Kaiserpaar mit seinen Gästen auf der Pfaueninsel zuzubringen.

Berlin, 31. Mai. Graf Caprivi hat Berlin wieder verlassen und ist nach dem Gut seines Verwandten bei Crossen abgereist.

Berlin, 31. Mai. Graf von Flandern gedenkt sich morgen Mittag mit seinem Sohn vom Kaiserpaare zu verabschieden und zunächst noch einen Tag in Berlin zu verweilen.

Berlin, 31. Mai. Wie verlautet, werden bis zum Be­ginn der Manöver noch über ein Dutzend Generale ihr Abschiedsgesuch einreichen.

Pofen, 31. Mai. Die Nachricht desKeijawischen Boten", daß in Mogilno zwei russische Offiziere in Civil unter dem Verdacht der Spionage verhaftet worden seien, ist, wie die Polizeioerwaltung in Mogilno auf directe Anfrage mitgetheilt hat, erfunden.

Leipzig, 31. Mai. Die von Mitgliedern des Berliner Theaters und des Deutschen Theaters in Berlin beabsichtigten Aufführungen HauptmannsWeber" sind poli­zeilich verboten worden. Die Vorstellungen sollten auf der Bühne des Kcystallpalastes in Leipzig abgehalten werden.

Brüffel, 31. Mai. Der Generalrath der Arbeiter­partei hat beschlosien, in Namur gelegentlich der Eröffnung des neuen Volkshauses große Festlichkeiten zu ver­anstalten. Die Eröffnung findet am 21. Juni statt. Es werden alle Parteigruppen des Landes vertreten sein.

Paris, 31. Mai. Während der gestrigen Kammersitzung ist in einem der großen Säle des Kammergebäudes Feuer ausgebrochen. Dasselbe konnte jedoch rechtzeitig unter­drückt werden, ehe es eine größere Ausdehnung annahm.

Paris, 31. Mai. Der Ministerpräsident Ri bot hat gestern der Frau Cartiot einen Besuch gemacht und der­selben die von der Regierung getroffenen Maßregeln zur Gedenkfeier der Ermordung Carnots mitgetheilt.

Sofia, 31. Mai. Die für gestern angekündigten Demonstrationen anläßlich des Jahrestages der Ent­lastung Stambulows haben stattgefunden, sind jedoch ruhiger verlaufen, als man erwartete.

Loosrles und KrovrnzietteS.

Gießen, den 1. Juni 1895.

** Von der Universität. Zu der vorgestern beendigten Facultätöprüfung der juristischen Facultät hatten sich 28 Candidaten angemeldet. Von diesen ist einer vor Beginn der Prüfungen, zwei sind nach der schriftlichen Prüfung frei­willig zurückgetreten. In der mündlichen Prüfung find drei darchgesallen. Es haben somit 22 Candidaten die Prüfung bestanden. Für die schriftliche Prüfung waren folgende Themata zur Bearbeitung gestellt worden: 1)Die Thron- folge. Ihre juristische Bedeutung und pofitivrechtliche Regelung in den deutschen Staaten, insbesondere im Groß- herzoglhnm Hessen." 2)Contocorrent, Giro- und Checkverkehr, Abrechnungsstellen sind in ihrer Bedeutung als Geldsurrogate zu schildern". 3) Verschiedene Fragen auS der Lehre von der Verjährung. 4) Ein practischer Fall aus dem Pandecten- rechr. 5) Desgl. aus dem Gebiete des Urheber- und Handels­rechts. 6) Desgl. aus dem Strafrecht.

* * Parlamentarisches. Wie es heißt, tritt die Zweite Kammer der Stände am 11. Juni wieder zusammen.

* * 22. Miltelrheiuisches Kreisturufest. Der Bau- und Ausschmückungs-Ausschuß hat nunmehr fast sämmtliche Arbeiten zu den Festbauten vergeben und wird mit dem'Aufschlagen

Hilsemans, Tilli Stumpf, Bertha Stoerzer, Phine Beyers­hausen, Molli Stoerzer, und Anni Vetter. Ans Anlaß des Geburtstages von Fräulein Frieda Behring überraschten die vielen Freunde derselben sie am letzten Samstag Abend in ihrem Hause, Nr. 1404 Cedar-Straße, mit einer Surprise- Party. An derselben nahmen Theil: Fräulein Haiti Sielaff, Fräulein Lena Snofeld, Fräulein Amanda Hilgendorf, Fräu­lein Franziska Maning, Fräulein Marie Schroeder, Fräu­lein Lizette Förster, sowie die Herren: Henry Thiers, Oskar H. Rudolfs, Henry Kaiser, Oskar Adam, Edward Ruett, Ed­mund Obermann, Paul Rubitz, Charles Behring u. a. m. Geburtstagsfeiern bilden eine ständige Rubrik. Im Hause des Herrn Gustav G. Kaiser, Nr. 1127 Vliet-Straße, fand am Mittwoch Abend Verlobungsfeier von Fräulein Sadie mit Herrn John D. Schlehlein statt. Am Mittwoch Nach­mittag gab Frau C. Hofmann, in ihrem Hause an Ogden- Avenue, eine Kaffeegesellschaft, bei welcher 20 Damen zugegen waren. Fräulein Cora und Ida Matter, Nr. 610 Grand Avenue wohnhaft, reisten Anfangs der Woche nach Racine, wo sie sich geraume Zeit aufzuhalten gedenken. Frau Celia Burgauer gab am letzten Donnerstag Abend eine Karten- gesellschäft, an welcher 25 Personen theilnahmen. Nach zweimonatlicher Abwesenheit von der Stadt ist Zahnarzt Dr. Matthew Kalt vorgestern wieder nach hier zurückgekehrt. Herr und Frau E. A. Broy aus Los Angeles, Cal., früher in Milwaukee ansässig, weilen gegenwärtig in hiesiger Stadt. Fräulein Bertha Silber hat eine Besuchsreise nach Chicago, wo sie sich geraume Zeit aufzuhalten gedenkt, angetreten Morgen Abend wird Frau A. E. Jmbusch in ihrem Hause, an Van Buren-Straße, eine musikalische Gesellschaft geben. Die Verlobung von Fräulein Sarah Beikopf mit Herrn Gustav Minz aus Chicago wurde während der Woche bekannt gegeben. Am Montag veranstaltete die hiesige freiwillige Feuerwehr ein Ballvergnügen. Herr I. Roth, von der Roth Mauufacturing Co., reiste am Montag nach dem Osten. Am Mittwoch Abend unterhielt Fräulein Clara Vollmer eine Anzahl ihrer Freunde. Fräulein Daisye Moller von Mil­waukee besuchte vorige Woche Fräulein Hattie Fowle.

Ist Amerika (ein wahrhaft gemüthliches Land?

(Straßb. Post.)

der Festhalle gleich nach Pfingsten begonnen werden. Die Zimmerarbeiten für die Festhalle und den Haupteingang wurden der sehr leistungsfähigen Firma Jäger & Rumpf in Hanau übertragen, diejenigen für Herstellung der Ein­friedigung des Festplatzes, Umwehrung des Turnplatzes, Errichtung der Pissoirs, der Vorturner- und Schaubühne einem ConsortiumvonZimmermeistern von Gießen, Buseck und Rödgen. Alle übrigen Arbeiten werden lediglich von hiesigen Meistern ausgeführt, so die Dachdeckerarbeiten von Kröck und Müller, die Schreinerarbeiten von E. H. Müller, die Schlosserarbeiten von Martin Dörr, die Glaserarbeiten von Schmidt und Fillmann, die Malerarbeiten von S ch e i ch, M ö h l, S e i p p und S ch m i d t. Die Ausführung der electrischen Beleuchtung wurde der Firma Buchner in Wiesbaden übertragen, welche auch beim vorjährigen Feuerwehrfest solche zur Zufriedenheit ausführte. Es werden nicht nur die Festhalle, der Festplatz und der Juxplatz, sondern auch sämmtliche Wirthschaften mit elecrrtschem Licht in ausreichendem Maße versehen werden. Die gärtnerischen Arbeiten (Guirlanden rc.) sind dem Kunst- und Handelsgärtner Karl Becker, die Fuhrleistungen an Heinrich Noll VII. und Christoph Spieß, sämmtlich in Gießen, übertragen worden. Wegen Decoration der Festhalle, des Festplatzes, der via triumphalis u. s. w. mit Flaggen, Fahnen, Wimpeln, Wappen und bergt, schweben noch Verhandlungen, desgleichen wegen der Versicherung der Bauten gegen Feuersgefahr. Die Versorgung der Festhalle, der Wirthschaften und des Festplatzes mit. GaS und Wasser wird durch das städtische Gas- und Wasserwerk bewirkt werden. Die sehr umfangreichen Vorbereitungen zum Feste, welche dem Bau- und Ausschmückungs-Ausschuß obliegen, sind somit nahezu beendigt. Möge ein glücklicher Stern über der Ausführung der Bauten, wie über dem Feste selbst walten, zur Freude der Einwohner Gießens und der zu erwartenden zahlreichen Gäste!

* * Die Gießener Rudergesellschaft hat in ihrer gestrigen General-Versammlung beschlossen, ihre Junior-Mannschaft an den Regatten in Mainz und Frankfurt in je zwei Rennen theilnehmen zu lassen und zwar wird die Mannschaft in Frankfurt am ersten Tag um den Regattenpreis und am folgenden Tag um den Staatspreis starrten. Der Straß­burger Ruder-Verein hat zu der in vier Wochen in Heilbronn stattfindenden Regatta einen Einser (Albert Rübsamen) be­reits gemeldet.

* * Im Hotel Einhorn, das demnächst wieder eröffnet wird, wurden im Laufe dieser Woche eine große Anzahl größerer Gebinde Wein abgeladen. Augenscheinlich bergen diese Riesenfäsier durchgängig guteTropfen".

* * Am Freibad am unteren Mühlwehr hat die Stadt eine Halle errichten lassen, um den Badenden zu ermöglichen, bei Regenwetter die Kleider unterzubringen.

* * Bestrafung eines Schwindlers. Wie seiner Zeit ge­meldet wurde, tauchte Mitte Februar hier ein Mensch auf, welcher sich fälschlich alsCirkusdirector Louis Lorch" ausgab, und unter den verschiedensten Vorspiegelungen Be­trügereien ausführte. In Worms, wo er große Zechprellerei verübte, erreichte ihn das Schicksal und wurde er verhaftet, wobei sich herausstellte, daß der Schwindler der vielfach vorbestrafte Gymnastiker Cers Mayer aus Schöppenstedt ist. Die Strafkammer in Mainz verurtheilte den Gauner vorgestern zu 2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehr­verlust.

* * Zur Orthographiefrage. Der Ausschuß des Deutschen Lehrervereins hatte an den Reichskanzler eine Petition um einheitliche Regelung der Orthographie eingereicht. Darauf ist derNat.-Ztg.' zufolge dem Vorsitzenden des Verbandes folgendes Schreiben zugegangen:Auf die von einer Denk­schrift begleitete Eingabe vom 28. Februar d. I. erwidere ich dem Ausschuß ergeb en ft, daß die Frage einer einheitlichen { Regelung der deutschen Rechtschreibung den Gegenstand ein- i gehender Erwägungen bildet, welche indessen noch nicht zum Abschluß gelangt find. Ich habe mich unter diesen Umständen darauf beschränken müssen, von dem Inhalt Ihrer Eingabe und Denkschrift den zur Prüfung jener Frage in erster Reihe berufenen Stellen Mittheilung zu machen. Der Reichskanzler. I. V.: gez. v. Bötticher.

* Beschädigte Reichsmünzen. lieber eine verhältnißmäßig starke Circnlation beschädigter Reichsmünzen wird an manchen Orten, namentlich in den Kreisen der Besitzer von Klein­geschäften, gegenwärtig vielerorts wieder lebhaft Klage geführt. Besonders sind es 50-Pfennigstücke und Nickelmünzen, welche dem Anschein nach meist aus Muthwillen verbogen, zerschlagen oder auf andere Weise beschädigt find. Da solche beschädigte Reichsmünzen keinen kassenmäßigen Geldwerth besitzen und deßhalb auch von den Banken niemals in Zahlung genommen werden, so kann nur Jedem gerathen werden, bei Annahme von Zahlungen rc. derartige Münzen zurückzuweisen.

* * Zst eine Uhr pfändbar oder nicht? Diese Frage ist vor Kurzem in der Berufs - Instanz vom Gericht verneint worden. Der Gepfändete führte in der Verhandlung an, daß er zur Ausübung seines Berufs zwecks pünktlichen Antritts feiner täglichen Arbeit die Uhr unter allen Umständen nöthig habe, da er event. bet Unpünktlichkeit seiner Stellung verlustig gehen würde. Der Gerichtshof trat diesen Ausführungen bei, die Uhr mußte dem Betreffenden zurückgegeben werden. Darnach wäre also ein Uhr, zumal wenn der Besitzer nur über ein einziges Exemplar verfügt, ein unpfändbarer Gegenstand.

* * Die Deutsche LaodwirthschastS-Gesellschast, welche mit ihrer vorjährigen Berliner Wanderausstellung im Treptower Park die Feier ihres lOjährigrn Bestehens verband, wird in diesem Jahre ihre Ausstellung in Köln a. Rh. veranstalten. Die auszustellenden Thiere werden in den neuen Räumen des soeben vollendeten Kölner Schlacht- und Viehhofs unter­gebracht werden. Die Bedeutung der Wanderausstellungen der Deutschen Landwirthschafts-Gesellfchaft Hal sich nach nun ! neunmaliger Wiederholung darin gezeigt, daß für die gesummte deutsche Viehzucht ein fester Maßstab gefunden worden ist, an

dem dieselbe sowohl in Bezug auf die einzelnen Thierformen wie hinsichtlich der Fortschritte in der Thierzucht überhaupt gemessen werden kann. Auch ist ein maßgebender Einfluß auf die Absatzverhältniffe für das Zuchtvieh nicht zu verkennen. Wenn auf den JahreSschauen der Deutschen LandwirthschastS- Gesellschaft die Thierzucht vornan steht, so ist der Ackerbau,, wenn auch nicht in demselben Umfang, doch in einzelnen Theilen in ganz hervorragender Weise beteiligt, Samenbau, Düngung, Meliorationswesen sind dort stetig vertreten. Die Abtheilung der landwirthschaftlichen Maschinen hat sich zu einem großen Markt entwickelt, auf dem sich jedoch die Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft durch ihre Prüfungen, sonstigen Veranstaltungen 1inb Vorschriften einen erheblichen Einfluß gesichert hat. Auch bie Nebenfächer bes Betriebs werden auf diesen Ausstellungen berücksichtigt, fo Geflügel­zucht, Bienenzucht und Fischerei, welch letztere in Köln ver­hältnißmäßig recht gut vertreten sein wird. Die Aus­stellung beginnt am 6. Juni und endet am 10. Juni.

* * Dec Getreidemarkt. (Berichtswoche vom 25. bis 31. Mai.) Die verflossene Woche stand in der Haupttendeuz im Zeichen der Preissteigerung für Weizen und Roggen. Da aber bie erhöhten Preise große Zufuhren aus Rußland und Indien bereits seit einigen Wochen veranlaßten, so ist in den letzten Tagen wieder ein kleiner Rückschlag eingetreten. Immerhin sind die Preise gegen bie Vorwoche aber höher geblieben. In Berlin und Leipzig kostete Weizen per 20 Gentner 150 bis 167 Mk., Roggen 133 bis 142 Mk., Gerste 110 bis 165 Mk., Hafer 123 bis 148 Mk..

* * Die Werthaugabe bei Feuerversicherungen. Eine An­gelegenheit, welche bie weitesten Kreise in allen Schichten her Bevölkerung aufs Lebhafteste interessiren muß, würbe vor einigen Tagen vor ber Berliner Strafkammer verhandelt. Der Lohnarbeiter Mattick hatte eine Nähmaschine, welche er im Jahre 1882 gegen Abzählung für 105 Mk. gekauft hatte, später mit dieser Werthangabe versichert. Als ihm bann im Jahre 1894 bie Maschine durch Feuer zerstört worden war, verlangte er von der Versicherungsgesellschaft 105 Mk. Ersatz. Er wurde deshalb des Betrugs angeklagt, da die Maschine, welche vor 12 Jahren gegen Abzahlung 105 Mk. gekostet hatte, zur Zeit des Brandes noch nicht die Hälfte des Wer- thes gehabt habe, da naturgemäß eine Maschine durch zwölf­jährige Benutzung entwerthet werde. Der Angeklagte da­gegen erklärte, daß er doch selbstverständlich die Summe verlangen müsse, welche auf der Police stehe, und er habe bet dem Ersatz der 105 Mk. nicht einmal Vortheil haben können, da er ja für eine neue Maschine denselben Preis hätte anwenden müssen. Das Amtsgericht sprach den An­geklagten frei. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Be­rufung ein, da sie ber Ansicht war, daß thatsächlich nicht mehr Ersatz geforbert werden dürfe, als Schaden entstanden fei. Die siebente Strafkammer am Landgericht I in Berlin schloß sich aber der Auffassung des Vorderrichters an, unb sprach den Angeklagten ebenfalls frei, da ihm auf keinen Fall die Absicht der rechtswidrigen Vermögensbereicherung nachgewiesen worden sei. Er habe sich sicherlich für berech­tigt gehalten, die Summe zu verlangen, welche auf dem Ver­sicherungsverträge angegeben war, unb es sei nicht der min* beste Anhalt für die Annahme vorhanden, daß er schon in- rechtswidriger Absicht den Vertrag zu hoch abgeschlossen habe. Das Erstaunliche bei diesem Prozesse ist so- schreibt man derNat.-Ztg." daß eine Feuerversiche-- rungs Gesellschaft überhaupt bie Anklage auf Grund ber unter Beweis gestellten Thatsachen eingeleitet hat, und ist nur bedauerlich, daß der Name ber betreffenden Feuer-Ver­sicherungs Gesellschaft nicht angegeben ist, damit man fich> vor derselben hüte. Es ist ganz selbstverständlich, baß die Feuer-Versicherung unter ber Voraussetzung bewirkt wirb, daß im Falle einer Vernichtung des Objectes ber Anschaf­fungswerth bes betreffenben Gegenstandes wiederersetzt wird, unb es muß anerkannt werben, baß im Großen und Ganzen alle Feuer-Versicherungs Gesellschaften von gutem Rufe auch ihre. Regulirungen unter dieser Voraussetzung vornehmen^ ja heißt von einigen Gesellschaften, sogar, daß sie über das Maß des Nothwendigen hinaus dem Versicherten Schaden­ersatz geben, um durch ihre Generosität sich neue Kundschaft zu erwerben. Die Verficherung gegen Feuersgefahr ist vom nationalöconomischen Standpunkte aus auf das Dringendste zu empfehlen, und so berechtigt es auch ist, daß, wo ber Verbacht ber Böswilligkeit, bes Betrugsversuches ober der Brandstiftung vorliegt, von Seiten der Gesellschaften AlleA geschieht, um sich zu schützen, so schlimm ist es, einen auf so schwachen Füßen stehenden Versuch zu machen, die Entschädi- gung nicht nur zurückzuweisen, sondern den Versicherten selbst auch in die Gefahr zu bringen, an feinem guten Namen unb, seiner Ehre Einbuße zu erleiden. Ein derartiges Vorgehen ist dazu angethan, von dem Versichern abzuschrecken, weil, auch die vollständige Versicherung unter Umständen dadurch gegenstandslos werden könnte, wenn die Feuer-VersicherungS- Gesellschaften darauf bestehen, baß wie ber Kaufmann bet- seinem Inventar, so auch ber Privatmann bei feinen HauS- haltungsgegenstänben Abschreibungen vornehme. Glücklicher Weise sind solche Fälle vereinzelt, aber es ist nothwenbig^ auf bas Gefährliche bieseS Vorgehens hinzuweisen.

Darmhsdt, 31. Mai. DieDarmst. Ztg." schreibt: Prinz ^ Prinzessin Ferbinanb von Rumänien werden morgen zu mehrtägigem Besuche hier eintreffen. Der Großherzog und die Großherzogin werden am 4. Juni nach England obreifen.

Verinischtes.

* Frankfurt a. M., 31. Mai. Heute Nachmittag gegen 2 Uhr ereignete sich an der Forsthausstraße ein Zusammen-- stoß zwischen einem Waldbahnzuge und einem Fuhrwerk. Die Maschine des Zuges erfaßte den einspännigen Wagen ber 60 Jahre alten Wittwe Gröninger, einer Gemüse­händlerin aus Niederrad, die sich auf der Heimkehr befand