Ausgabe 
28.4.1894 Erstes Blatt
 
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Hamburg, 26. April. Die Militärvereine aus dem südwestlichen Holstein unternehmen am 3. Mai eine große Huldigungsfahrt zu,m Fürsten Bismarck nach Friedrichsruh.

Leipzig, 26. April. Dem hiesigen Generalanzeiger wird vom Kladderadatsch mitgetheilt, Polstor ff habe thatsächlich bei dem Duell mit dem Legationsrath v. Kiderlen-Wächter eine Verletzung der Lunge davongetragen,- das Befinden des Verwundeten sei indeß befriedigend und Lebensgefahr vor­läufig nicht vorhanden.

München, 26. April. Kaiser Wilhelm hat zufolge einer im Rathhause eingelangten Nachricht beschlossen, daß die Schack'sche Gemäldegallerie in ihrem bisherigen Heim an der Brtennerstraße in München zu verbleiben habe. Heute Vormittag versammeln sich beide städtischen Collegien in einer Cumulativsitzung, um diese für München so erfreu­liche Nachricht in officieller Weise entgegenzunehmen.

München, 26. April. Die Mainummer desSüd­deutschen Postillon" (Ernst'scher Verlag) wurde gestern confiscirt. Die Druckplatten, die aus der Maschine ge­hoben werden mußten, wurden beschlagnahmt.

Wien, 26. April. Die Staatsanwaltschaft confiscirte 140000 Flug blätter, die die Aufforderung zur Mai­feier enthielten.

Brünn, 26. April. Die Polizei hat alle für den 1. Mai geplanten Aufzüge und Versammlungen strengstens untersagt. AM AW

Budapest, 26. April. Aus Vasarhely wird gemeldet, in der gestrigen Muntcipalausschußsitzung seien schwere An­klagen gegen den Oberstadthauptmann Nagy wegen der Un­ruhen erhoben und dessen sofortige Suspendirung beschlossen worden. Gestern kamen in Vasarhely neue Crawalle vor, wobei abermals viele Verhaftungen vorgenommen wurden. Die Rädelsführer in Vasarhely sollen auch die Arbeiter­demonstrationen in Szegediu veranlaßt haben.

Loudon, 26. April. Das Unterhaus hat gestern mit 281 gegen 194 Stimmen in zweiter Lesung die Bill betr. Einführung des Achtstundentags in Bergwerken an­genommen. Die unionistischen Blätter begrüßen die Annahme des Achtstundentags vor dem 1. Mai als geeignet, England große Unruhen zu ersparen, ohne daß die Production ver­ringert werde.

Loudon, 26. April. Die nordamerikanische Bewegung der Arbeitslosen gewinnt immer größere Ausdehnung. In Montana und Indiana bemächtigten sich große Arbeiter- massen der Züge. Die Bewegung characterisirt sich als agrarische und gegen Aufhebung der Tarifbill gerichtet. Die Stärke der Theilnehmer an der Maifeier in Washington wird auf 50000 Personen geschätzt.

Loudon, 26. April. Die osficiellen Ernteberichte aus den Vereinigten Staaten lauten größtentheils sehr günstig,- nur in Californien und den nordwestlichen Staaten sind weniger befriedigende Resultate zu verzeichnen.

Amsterdam, 26. April. Bei den Wahlen zur zweiten Kammer wurden 42 Anhänger des Ministers Tak und 45 Gegner desselben gewählt. 7 Neuwahlen sind notwendig, wovon in 6 Districten der Sieg der Gegner Taks gesichert erscheint. In 3 Wahlkreisen steht das Ergebniß noch aus.

Amsterdam, 26. April. Minister Tak reichte wegen des für ihn ungünstigen Ausfalls der Wahlen seine Ent­lassung ein.

Lissabon, 26. April. Bei der hier herrschenden Epidemie handelt es sich nun doch um asiatische Cholera. Gestern kamen 78 Erkrankungen, aber kein Todesfall vor.

Belgrad, 26. April. In Hofkretsen erzählt man, Ex­könig Milan werde demnächst ins Ausland reisen und die Königin Natalie zur Rückkehr nach Serbien zu bewegen suchen. Man verspreche sich von diesem Schritte einen günstigen Einfluß auf die Bevölkerung.

Konstantinopel, 26. April. Die türkische Regierung be­stellte 200000 Mausergew ehre in Deutschland.

Sitzung -er Stadtverordneten

am 26. April 1894.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadt­verordneten die Herren Adami, Brück, Faber, Grünewald, Habenicht, Helfrich, Homberger, Keller, Löber, Orbig, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schwall, Simon, Vogt und Wallenfels.

Durch Beschluß der Stadtverordneten Versammlung war dem früheren Besitzer der Röhrle'schen Brauerei, Pöschel, auf Widerruf gestattet worden, vom Brunnen an der Marburgerstraße nach seiner Brauerei eine Wasserleitung durch städtisches Gebiet legen zu lassen. Inzwischen hat die Rich­tung der Schottstraße, in welch letzterer ein Thetl der frag­lichen Leitung liegt, eine Regulirung erfahren, nach welcher ein Theil Gelände an Private abgegeben wurde- infolge Be­bauung dieses Geländetheils hat sich die Nothwendigkeit er­geben, die bezeichnete Wasserleitung in die Schottstraße zu legen. Die hierfür Seitens der Gebr. Röhrle nachgesuchte Erlaubniß soll auf Widerruf erheilt werden.

Das Gesuch des Herrn Th. Brück um Erlaubniß zur Errichtung eines Schuppens am Schiffenberger Weg wird, vorbehaltlich des Widerrufs und ausnahmsweise, unter der Bedingung befürwortet, daß genannter Schuppen mindestens 25 Meter von der Straße entfernt und möglichst parallel zu derselben gestellt wird.

Das Gesuch des Herrn W. Noll IV. um Erlaubniß zur Vornahme von Bauveränderungen an seinem Hause in der Nordanlage wird beanstandet. Die Baudeputation hat ihren auf Beanstandung gerichteten Antrag damit begründet, daß bei Anlage der Schaufenster zur Ladeneinrichtung zu wenig Rücksicht auf die Fenstereintheilung und die Fensteraxen des oberen Stockwerkes genommen sei, woraus ein Verstoß gegen § 28 des Ortsbaustatuts entstehe.

Das Gesuch des Herrn Carl Schleenbecker um Er- laubntß zum Bauen am Leihgesterner Weg wird von der

Tagesordnung abgesetzt, weil über dasselbe noch nicht in der Baudeputation verhandelt werden konnte.

Herr Zugführer Gerhards hat um Erlaubniß zum Bauen in seinem Garten (früher Buseck'schen) in der unteren Lahnstraße nachgesucht. Die Baudeputation hat beantragt, die ausnahmsweise Genehmigung zu versagen, da das frag­liche Baugelände außerhalb des Bebauungsplanes liege, auch für die Wetterführung der Lahnstraße und die nöthigen Ufer­bauten Pläne noch nicht ausgearbeitet seien. Die Versammlung schloß sich dem Anträge der Baudeputation an.

Die Vorschule des Gymnasiums wird bekanntlich auf Kosten der Stadt unterhalten und lag die Kasseverwaltung derselben seither in den Händen des Herrn Univ.-Rentamt- manns Schmitt. Zufolge Zuschrift Großh. Ministeriums hat die Finanzdeputation beantragt, daß die Stadt, unter Ver­zichtleistung auf Führung besonderer Rechnung, die Kassever­waltung auf die Stadtkasse übernehme; die Versammlung, erhob diesen Antrag zum Beschluß.

Gelegentlich der Budgetberathung fragte Herr Schm all an, ob es sich nicht ermöglichen lasse, die Abfuhr de^ Tonnen in die Nachtzeit zu verlegen, weil die Abfuhr am Tage mit allerlei Mißständigkeiten verbunden sei. Auf dieserhalb bet dem derzeitigen Unternehmer eingezogenen Erkundigungen wegen der Mehrkosten hat derselbe berichtet, daß die Abfuhr, wenn sie nur in der Zeit von 9 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens geschehen .könne, ungefähr das Doppelte der bis­herigen Sätze kosten würde, demnach 1 Mark per große, 80 Pfennig per kleine Tonne. In Rücksicht auf die erheb­liche Vertheuerung der Abfuhr, sowie in der Erwägung, daß diese Arbeit während der Nacht weniger sorgfältig ausgeführt werde, auch der Zugang zu den Tonnen zum großen Theile nur durch Mitwirkung der Hausbesitzer ermöglicht und somit diesen selbst Schwierigkeiten bereitet würden, daß dann auch die sogenannte geruchlose Abfuhr während der Nacht statt­finden müßte, hat die Baudeputation, obwohl auch sie eine Verbesserung des bisherigen Abfuhrsystems für wünschenswerth erachtete, beantragt, es bei der bisherigen Art der Tonnen­abfuhr zu belassen. Die Versammlung trat diesem Anträge bei.

Die gelegentlich der Budgetberathung von Herrn Keller gestellte Anfrage, ob es im Interesse einer glatteren Ab­wickelung der Geschäfte nicht zu empfehlen sei, die der Bürger­meisterei ertheilte Befugntß zur Vergebung von Arbeiten aus freier Hand bis zum Betrage von 50 Mark auszudehnen auf 200 bis 300 Mark, hat die vereinigte Bau- und Finanz­deputation beschäftigt. Die vereinigte Commission hat nach Anhörung des Stadtbauamts, welches die Ausschreibung von städtischen Arbeiten im Betrage zwischen 50 und 300 Mark als verhältnißmäßig zu großen Anfwand erfordernd bezeichnet, auch durch Umfrage in Darmstadt, Worms, Mainz und Offen bach erfahren hat, daß dort die Befugniß zur freihändigen Vergebung von städtischen Arbeiten eine ausgedehntere ist, beantragt, neben der dem Bürgermeister ertheilten Befugniß bis zum Betrage von 50 Mark der Baudeputation die Be­fugniß zu ertheilen, Arbeiten bis zum Betrage von 200 Mark aus der Hand zu vergeben. Dieser Antrag wurde nach kurzer Debatte, in welcher u. A. Herr Löber sich dafür aussprach, daß diese Art der Vergebung sich nur auf be­sonders dringende Arbeiten beschränken solle, zum Beschluß erhoben.

In einem der Bürgermeisterei zugegangenen Schreiben wendet sich die in einer Versammlung zu Limburg gewählte Commission an die Communalverbände, Kreise, Bürgermeiste­reien und Prtvatinteressenten mit dem Ersuchen um einen Beitrag zu den Kosten, welche die Projectbearbeitung der Canali- sation der Lahn bis zur preußischen Grenze event. bis Gießen verursachen würde. Die Canalisation soll, abweichend von früheren Plänen, in größerem Maßstabe durchgeführt und damit erstrebt werden, Wasserfahrzeuge von größerer Tragfähigkeit direct vom Rhein die Lahn entlang zu bringen. Die mit der Berichterstattung beauftragten Herren Scheel und Schiele erklärten sich übereinstimmend in eingehendem Bericht gegen die angesonnene Beitragsleistung. Es sei nach Lage der Sache nicht anzunehmen, daß die Schiff­fahrt auf der Lahn mit der beabsichtigten Canalisation die in dem Ausschreiben der Commission in Aussicht gestellte Aus­dehnung auf den Transport größerer, für unsere Gegend hauptsächlich in Betracht kommender Gütermassen erreiche- dazu fehle in erster Linie das Wasser. Störungen im Trans­port von Rohproducten, wie sie durch wechselnden Wafferstand, Hochwasser, Els u. s. w. herbeigeführt würden, vertrage aber die hierbei in Betracht kommende Industrie nicht- für Eisen­erze, Schiefer, Kalk rc., die von hiesiger Gegend verladen würden, bestünden billige Eisenbahntarife, ebenso für Coaks, Kohlen rc., die allenfalls als Rückfracht anzusehen sein würden. Sowohl die Handelskammer in Limburg, wie der Kreisausschuß des Kreises Wetzlar hätten sich gegen das Project erklärt und somit fehle, abgesehen von sonstigen Umständen, jedes Interesse für Gießen. Auch die Bau- und Finanzdeputation hat sich im Sinne der Referenten geäußert und beantragt, vckn einer Beitragsleistung zu den Kosten der Projectbear­beitung abzusehen. Die Versammlung schloß sich dem Anträge ihrer Commissionen auf Ablehnung des Gesuchs an.

Vor Schluß der öffentlichen Sitzung bringt Herr Wallenfels eine in derMitteldeutschen Sonntagszeitung" enthaltene Notiz zur Sprache, in welcher der mit dem Amte eines Armenpflegers vertraute Herr Louis Fuhr wegen angeblicher Benachtheiligung einer unterstützungsbedürftigen Wittwe angegriffen worden ist- Herr Wallensells fragt an, was Seitens der Bürgermeisterei zur Rechtfertigung des Herrn Fuhr geschehen solle, ob insbesondere eine Erklärung, die man ihm in Anbetracht seines schweren Amtes schuldig sei, erlassen werden solle. Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärte, die Acten hierüber nicht vorliegen zu haben, doch sei ihm das Wesentlichste aus den Vorgängen in Erinnerung. Es handle sich um eine Notiz in derMitteldeutschen Sonntags­zeitung", in welcher sowohl die Armenpflege hier wie das System der auf die Armenpflege bezüglichen Gesetzgebung kritifirt wurde. In dem betreffenden Artikel sei erwähnt

worden, ein Arbeiter habe um Vorlage von je 10 Mark gebeten, um seine Kinder in die Klmik einweisen zu können, es sei ihm darauf von Seiten des Oberbürgermeisters erklärt worden, daß er, wenn ihn die nachgesuchte Unterstützung bewilligt werde, seines Amtes als Beisitzer des Gewerbe­gerichts verlustig gehe- daraufhin habe der Arbeiter seinen Antrag zurückgezogen. Kurz darauf habe sich ein Schutzmann nach den Verhältnissen des Arbeiters, über Miethe, Be­schäftigung u. s. w. erkundigt. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkte hinzu: Es sei richtig, daß der betr. Arbeiter Antrag auf Aufnahme in die Armenpflege gestellt habe, die Armendeputation habe den Antrag genehmigt, man habe ihm auch erklärt, daß er seine politischen Rechte infolge dessen nicht verliere. Letztere Zusicherung habe sich indeß nicht als ganz zutreffend erwiesen, wo es sich um die Thätigkeit als Beisitzer des Gewerbegerichts handelte, hier seien die einschlägigen Bestimmungen schärfer, als in Bezug auf Gemeinde- rc. Wahlen - die Aufnahme in die Armenpflege würde den betr. Arbeiter allerdings die Möglichkeit benommen haben, Beisitzer des Gewerbegerichts zu bleiben, des sei ihm mitgetheilt, er auch an die freiwillige Armenpflege, den Allg. Verein, verwiesen worden, dort würden ihm seine Rechte gewahrt bleiben. Vom Vorsitzenden des Vereins sei dem Arbeiter auch Unter­stützung zugesagt worden. Was die in dem Artikel beanstandete Haltung des Schutzmannes betreffe, so sei allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß betr. Schutzmann sich allzusehr in der Rolle eines Armenpflegers, die ihm nicht zustehe, gefallen habe- u. A. habe derselbe Rathschläge in Bezug auf eine billigere Wohnung ertheilt, dem Arbeiter vorgehalten, daß er sein früheres Gewerbe aufgegeben u. s. w., während dem Schutz­mann lediglich die Aufgabe zustand, Auskunft über die Aufenthaltsverhältnisse einzuholen. Nach der bezeichneten Veröffentlichung sei der betr. Arbeiter vor die Bürgermeisterei geladen worden und habe dort erklärt, daß er die Veröffent­lichung imSonntagsblatt" nicht gewünscht, er sei dankbar für das Entgegenkommen des Oberbürgermeisters und der Armendeputation und des Allg. Vereins für Armen- und Krankenpflege, doch müsse er erklären, daß ihm das Be­nehmen des Schutzmannes nicht gefallen habe. Der zweite Fall, bezüglich dessen Herr Fuhr angegriffen worden, betreffe eine Wittwe mit zwei Kindern. DieMitteldeutsche Sonntagszeitung" habe den Fall so dargestellt, als sei auf Veranlassung des Armenpflegers die ihr bewilligte Miethe von 5 Mk. auf 3 Mk. herabgesetzt, weil die Kinder für ihre Ver­hältnisse zu anständig gekleidet seien. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkte dazu: es sei constatirt, daß die Wittwe vom erstem Tage ihres Hierseins unterstützt worden sei, und zwar mit Milch für ein krankes Kind und Brot- an dessen Stelle trat dann eine monatliche Miethunterstützung von 8 Mark. Die ganze Unterstützung sei aber zurückgezogen worden, nachdem man in Erfahrung gebracht, daß der Familie eine für ihre Verhältnisse erhebliche Erbschaft in liegenden Gütern und baarem Gelbe zugefallen sei. Auf die an den Redacteur derSonntagszeitung" gerichtete Aufforderung, acten- mäßig Beweis für das in fragl. Zeitungsnotiz Enthaltene zu er­bringen, habe sich derselbe auf der Bürgermeisterei eingefunden und nach Vorlage der Acten sich bereit erklärt, die Sachlage in der nächsten Nummer derSonntagszeitung" richtig zu stellen. Er (der Herr Oberbürgermeister) glaube, daß nach diesen Darlegungen die verletzte Ehre des Herrn Fuhr als Armen­pfleger wieder hergestellt sei. Weiter erklärte Herr Oberbürger­meister Gnauth, daß er sich auf Zeitungsartikel, in denen städtische Einrichtungen kcitisirt würden, nicht veranlaßt sehe, durch die Zeitungen wieder zu antworten. Er behalte sich vielmehr in allen, in den öffentlichen Blättern zur Sprache gebrachten Fällen vor, die Sachlage actenmäß festzustellen, geeignete Schlüsse daraus zu ziehen und da, wo es angängig, Abhilfe zu schaffen, damit aber auch den Fall für erledigt zu erklären - zur freiwilligen Mitarbeit an den Blättern durch Veröffentlichung allenfallsiger Rechtfertigungen fühle er sich nicht berufen, dazu stünden ihm andere Wege offen.

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Hießen, den 27. April 1894.

** Oberhesfischer Geschichtsvereiu. Am Himmelfahrttage wird der Frankfurter Geschichtsverein einen Famtlien- Ausflug nach dem Gleiberg unternehmen,, und wurde unser Verein von Frankfurt aus zur Betheiligung freundlichst aufgefordert. Gemeinsamer Gang durch die Burgruine, ein kurzer Vortrag über die Geschichte des Gleibergs, Mittagessen im Rittersaal und gemeinschaftlicher Rundgang in Gießen zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten ist be­absichtigt wenn es nicht ein meteorologisches Minimum anders will. Genaueres wird an dieser Stelle und im Jn- seratentheile des Blattes noch mitgetheilt werden.

*» Diebstahl. Vorgestern Abend wurde in einer Wirth- schaft der Rodheimerstraße die Kasse gestohlen. Der Dieb wurde in der Person eines Schlossergesellen ermittelt und zur Anzeige gebracht.

N. Nidda, 25. April. Die Pfarrconferenz des Decanates Nidda fand heute hier statt. Die Herren waren zahreich erschienen, von dem herrlichen Frühlingswetter angelockt. Nach dem Mittagessen, welches im Gasthofe Zur Traube", dessen Küche und Keller Treffliches leisteten, eingenommen worden war, fand eine kleine, aber onimirte Nachsitzung imGambrinus" statt. Es war eine in jeder Beziehung wohlgelungene Conferenz. Vivat sequens!

G. Gelnhaar, 26. April. Die Pracht des 1894er Frühjahrs macht sich auch bei uns, auf unserer rauhen Höhe geltend, denn die Birnbäume blühen in noch nie gesehener Fülle und Schönheit. Aepfelbäume wollen bei uns nicht recht fort. Dagegen blühen die Kirschen des VogelsbergeS, die Schlehen, auch dieses Jahr sehr reichlich und die Halm­früchte sehen gut aus. Das Jahr 1894 kann manches gut machen, was 1893 verdorben hat.