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28.4.1894 Erstes Blatt
 
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Nr 98

Erstes Blatt.

Samstag den 28. April

1894

Der Kieken,r Anzeiger erschkinl täglich, mit luSnahml deS Montag»

Die Gießener Aa mi sien d täl ier werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bkißtlcgt.

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Zlints- und Airzeigeblatt für den Tkreis Giefzen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de, folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.

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Alle Annoncen-Bureauz deS In. und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

'Gießen, den 25. April 1894. Betr. Den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten. DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen e* die Grstzh. vürgermeittereie« de» «reise».

Nachstehende Bestimmungen über den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten, die der BundeSratb für das ganze Reichsgebiet erlassen hat, bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß.

Sie haben hiernach von jedem in Ihrer Gemarkung festgestellten ersten Ausbruch einer der erwähnten Seuchen sofort schriftlich oder mündlich den Polizeibehörden Ihrer Nachbargemeinden, seien dieselben hessisch oder preußisch, Nachricht zu geben.

Ebenso ist das Kreisveterinäramt sofort von jeder wei­teren Infection in Gehöften, zu deren Feststellung dasselbe noch nicht zugezogen war, in Kenntniß zu setzen.

Wir erwarten strikte Befolgung dieser Bestimmungen. ___________________v. Gagern.

Darmstadt, 17. April 1894.

Zu Nr. M. I. 8406.

Betr.: Den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz

an die Grostherzoglichen Kreisämter.

Durch Beschluß vom 8. v. Mts. hat der Bundesrath für da» ganze Reichsgebiet folgende Bestimmungen über den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten erlassen:

1. die Polizeibehörde hat jeden in ihrem Bezirk fest* gestellten ersten Ausbruch von Rotz, (Wurm) Der Pferde, Esel, Manlthiere und Maulesel, Maul- und Klauenseuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen und Schweine, und Lungenseuche des Rindviehs,

(§ 10, Ziffer 3, 4 und 5 des Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880, Reichsgesetzbl. S. 153) sofort den Polizeibehörden aller dem Seuchenort be­nachbarten deutschen Gemeinden auf mündlichem oder schriftlichen Wege mitzutheilen, welche ihrerseits den Seuchenausbruch auf ortsübliche Weife zur Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen haben.

2. Ist nach erfolgter Feststellung der Maul- und Klauen­seuche in einem Ort der beamtete Thierarzt zur Fest­stellung weiterer Infektionen von bisher noch nicht betroffenen Gehöften nicht zugezogen worden (§ 15 des Viehseuchengesetzes), so hat die Polizeibehörde demselben von jedem solchen Falle sofort Mittheilung zu machen.

In Vertretung:

v. Knorr.__________Schliephake.

Bekanntmachung,

betr. die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1894/95. Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1894/95 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:

a. auf das gesammte Communal- steuercapital der Ortseinwohner und Forensen..... 395 686 JL 86

b. auf das Steuercapital der evan­

gelischen Gemeindeangehörigen 39 000 c. auf das Steuercapital der katho­

lischen Gemeindeangehörigen . 2400

d. auf das Grundsteuercapital der

Parzellenbesitzer..... 2 824 45

wozu sich der Beitrag auf 1 Mark Normalsteuercapital be­rechnet :

für den Ausschlag a. auf,' .... 28,8 H,

» n // b. . . . . 3,643

» H c. .... 2,594

ii >i ii d. .... 0,726

6s wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, und zwar in den Monaten April, Juni, August, October, December 1894 und Februar 1895 erfolgen soll.

An allgemeiner evangelischer Kirchensteuer werden von den Angehörigen der evangelischen Kirche pro 1 Mark Steuer- .apital 1,6 Pfg. erhoben.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß die Publication vor- 'rehender Uebersicht im Großh. Regierungsblatt am 21. d.

Ms. erfolgt ist, und daß von diesem Tage an die Frist zum Vorbringen von Reclamationen läuft, welche gegen die Erhebung der Umlagen überhaupt gerichtet sind.

Gießen, den 24. April 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Im Interesse des Publikums wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Reclamationen gegen Einkommen* und Capitalrentensteueransätze 1. Abtheiluvg immer, aber auch Remonstrationen gegen Ansätze dieser Abtheilung, sowie Reclamationen gegen Einkommen- und Capitalrentensteuer- ansätze 2. Abtheilung möglichst schriftlich und zwar unter genauer Angabe der für eine etwaige Ermäßigung sprechenden Gründe (wenn aber mündlich, nur an den Amtstagen Dienstags und Samstags) während der gesetzlichen Frist bei dem Unterzeichneten vorzubringen sind, damit der Commission das zur Beschlußfassung erforderliche Material demnächst unterbreitet werden kann.

Gießen, den 1. April 1894.

Der Vorsitzende: Bähr.

Steuer-Commifsariat (tzietzen.

Das Büreau befindet sich vom 1. Mai ab: Bahnhofstr. 71II.

A m t S t a g e:

Dienstags und Samstags

Vormittags von 81/» bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr.

Deutscher Reich.

nn. Darmstadt, 26. April. Die Zweite Kammer der hessischen Stände hat aus Anlaß der Verlobung der Prinzessin Alix von Hessen mit dem Großfürst* Thronfolger von Rußland die nachstehende Glück- Wunsch Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gerichtet :

Allerdurchlauchtigster Großherzog rc. Ew. Königliche Hoheit haben mittelst Erlasses vom 23. d. M. der zweiten Kammer der Stände von der Verlobung Ihrer Großherzog­lichen Hoheit der Prinzessin Alix Victoria Helene Louise Beatrix von Hessen und bei Rhein, Ew. Königlichen Hoheit geliebten Schwester, mit Seiner Kaiserlichen Höhest dem Großfürst - Thronfolger Nicolay Alexandrowitsch von Ruß­land Mittheilung zu machen geruht. Die zweite Kammer hat von diesem für die Großherzogliche Familie und für das ganze Land so hocherfreulichen Ereignisse mit lebhaftester Freude Kenntniß genommen und säumt nicht, neben dem Dank für die ihr gewordene Mittheilung Ew. Königlichen Höhest und Allerhöchstderem Hause ihre tiefempfundenen Glückwünsche darzubringen. Sie gibt dabei auch dem innigsten Wunsche und der frohen Hoffnung Ausdruck, daß der geschloffene Herzensbund ein reich gesegneter sein und zu einer unerschöpflichen Quelle des Glückes für daS hohe Paar sowohl wie auch für Ew. Königliche Hoheit und Allerhöchstderen Familie sich ge­stalten möge.

Geruhen Ew. Königliche Hoheit diese aus dem Herzen kommenden Glückwünsche der zweiten Kammer, welche die erneute Versicherung landesfürstlicher Huld und Gnade dankbar anerkennt, huldreich entgegenzunehmen.

In tiefster Ehrfurcht

Ew. Königlichen Hoheit allerunterthänigste Zweite Kammer der Stände.

Darmstadt, den 27. April 1894.

Berlin, 26. April. Kaiser Wilhelm steht am Aus­gange seiner Frühlingsreisen mit ihren so wechselvollen bunten Bildern. Nach Abstattung eines kurzen Besuches am Groß­herzoglichen Hofe von Weimar ist der erlauchte Monarch am Mittwoch Nachmittag als Gast des Grafen Görtz in Schlitz eingetroffen, um die nächstfolgenden Tage über in den aus­gedehnten Forsten der Umgebung zu jagen. Soweit bekannt, gedenkt der Kaiser in den Vormittagsstunden des 2. Mai im Neuen Palais bei Potsdam, dem bevorzugten Sommerheim der deutschen Kalserfamilie, einzutreffen. Zur Stunde ist auch der mehrwöchige Aufenthalt der Kaiserin Auguste Victoria in Abbazia beendigt,- im Neuen Palais sieht man dem Eintreffen der hohen Frau und der kaiserlichen Kinder für diesen Samstag entgegen.

Die parlamentarische Lage im Abgeordneten­haufe ist mit einem Male sehr unsicher geworden. Es sind eine Menge Gerüchte aufgetaucht, denen zufolge an diesem Samstag entweder die Vertagung des Hauses dis über Pfingsten hinaus oder ober sogar der Schluß der Session

erfolgen solle, in welch letzterem Falle allerdings eine ganze Anzahl von Vorlagen, unter ihnen gerade die wichtigsten der Tagung, unerledigt bleiben müßten. Jedenfalls dürfte in­zwischen eine Klärung der sonderbaren Situation einge­treten fein.

Die am Dienstag zur öffentlichen Zeichnung ge­langte neue dreiprocentige Reichsanleihe im Be­trage von 160 Millionen Mark ist, soweit sich das Ergebniß übersehen läßt, etwa 21/2mal gezeichnet worden. AnS diesem Resultate kann zunächst der an sich ganz erfreuliche Schluß gezogen werden, daß sich an der finanziellen Operation nur die große und kleine solide Capitalistenwelt des Landes, nicht aber auch die unsolide Börsenspeculation betheiligt hat. Ander­seits kann freilich die Reichsregierung mit dem ZeichnungS- refultat keinen besonderen Staat machen, namentlich nicht gegenüber den glänzenden äußerlichen Ergebniffen der Staats­anleihen Frankreichs und anderen derartigen Subscriptionen bei unseren französischen Nachbarn. Wenn auch bei der regel­mäßig massenhaften Ueberzeichnung französischer Anleihen offen­bar mancherlei künstliche Mittel mit zur Anwendung gelangen, so operirt man hierbei doch mit einer unleugbar hochent­wickelten finanziellen Technik und geschäftlichen Geschicklichkeit. Wenn sich die leitenden Finanzgrößen in den Berliner Regie­rungskreisen die Franzosen in letzterer Beziehung zum Muster nehmen wollten, so könnten gewiß auch in Deutschland bei künftigen Anleihen bessere Zeichnungsrefultate erzielt werden, was dem Reichs- und Staatscredit sicherlich nur zum Vor- theil gereichen würde.

Neueste Nachrichten.

WotffS lelegr-phischcS Eorrespondenz-Bureau.

Berlin, 26. April. Die Stadtverordneten nahmen die Magistratsvorlage, betreffend die Berliner Gewerbe- Ausstellung im Jahre 1896, mit dem Antrag Kalifch an, wonach die Versammlung sich die Beschlußfassung über den zu leistenden Beitrag für den Fall vorbehält, daß ein anderes Terrain als der Treptower Park gewählt wird.

Budapest, 26. April. Abgeordnetenhaus. Der Ackerbauminister besprach die Tumulte in Hodmezoe-Vasarhely und hob hervor, daß die Regierung eine Verbesserung der Lage der Feldarbeiter mit allen möglichen Mitteln anstrebe. Auch in anderen Gegenden sei das Elend groß, jedoch sei es nicht zu Tumulten gekommen. Das Haus nahm sodann den Handelsvertrag mit Rumänien in zweiter Lesung an.

Depeschen deS Bure-u .Herold*.

Berlin, 26. April. DieNationalztg." läßt sich ver­sichern, zur Zeit fei keinerlei Aenderung in der Stellung des Reichskanzlers zum preußischen Staats­ministerin m, insbesondere auch nicht die Wiedervereinigung des Reichskanzleramts mit dem preußischen Ministerpräsidium beabsichtigt.

Berlin, 26. April. DieNordd. Allgem. Ztg." spricht in einem Leitartikel über die Steuer- und Finanzfrage die Hoffnung aus, daß in der nächsten Reichstagssession eine befriedigende Lösung dieser Fragen werde gefunden werden, der nicht nur eine große finanzielle, sondern auch eine erheb­liche nationale Bedeutung innewohne, sodaß ihr gegenüber parteipolitische Gesichtspunkte in den Hintergrund treten müßten. Das Blatt führt weiter aus, die Bundesregierungen hielten an der stärkeren Heranziehung deS Tabaks, an der ganzen Grundlage der in der vergangenen Session einge­brachten Tabakfabrikatsteuervorlage fest.

Berlin, 26. April. Das Herrenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung die Vorlage betr. den Elb-Trave-Canal an. Der Gesetzentwurf betr. das Pfandrecht und die Zwangs­versteigerung von Privateisenbahnen wurde an die Commission zurückoerwiesen. Sodann nahm das Haus den Gesetzentwurf betr. Stempeloerwendung der Notare und die Novelle zur Hannoverschen Wegebau Ordnung an. Morgen stehen Peti­tionen, die Secundärbahn-Vorlage und Etatberathung auf der Tagesordnung.

Berlin, 26. April. DerReichsanzeiger" meldet: Die internationale Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, nebst dem Protocoll über, ben Beitritt von Großbritannien und Irland zu derselben ist von Deutschland, Oesterreich Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Luxemburg, Rußland und der Schweiz ratb ficirt worden.

Ftiedrichsruh, 26. April. Fürst Bismarck empfing heute Mittag 12 Uhr die Abordnung, welche ihm die von den Frauen und Jungfrauen des Bergischen Landes gewidmete Adreffe überreichte.