Ausgabe 
21.8.1894 Erstes Blatt
 
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sich in den Dienst der Allgemeinheit, gerade wie das Militär, deshalb sei es recht und billig, ihnen auch besondere Ver­günstigungen bei den Fahrten zu den Delegirten Versammlungen einzuräumen. Der Antrag wird angenommen, doch soll auf Antrag des Herrn Provinzial-Directors Frhr. v. Gagern darin gewahrt werden, daß die preußischen Eisenbahn- Directionen, soweit ihre Linien hessisches Gebiet berühren, ebenfalls um Gewährung der im Antrag erbetenen Fahrt­vergünstigungen angegangen werden möchten. Der vom Kreisfeuerwehr-Verband Darmstadt gestellte, von Fischer- Darmstadt befürwortete Antrag auf Errichtung einer Sterbe- kasse für die Mitglieder der Verbandswehren nach bayerischem Vorbild wurde, da es über die Art der Einrichtung noch an den nötigen Informationen fehlte, an eine aus den Herren Fischer-Darmstadt, Keller-Mainz und Müller-Offen­bach bestehende Commission verwiesen, welche dem nächsten Abgeordnetentage in Frankfurt darüber Bericht erstatten soll. Wetter hat der Kreisfeuerwehr-Verband Darmstadt folgenden, ebenfalls von Herrn Fischer befürworteten Antrag einge­bracht: Großh. Staatsregierung zu ersuchen, den § 17 der Ausführungsbeftimmungen des Gesetzes vom 29. März 1890, betreffend die Landesfeuerlöschkaffe, dahin umzuändern, daß der vorgeschriebene Dienstweg, den Gesuche um Unterstützung zu nehmen haben, möglichst vereinfacht, daß weiter die Ge­meindevertretungen angewiesen werden, einem in ihrer Ge- meinde verunglückten Wehrmann aus der Gemeindekasse einen noch zu vereinbarenden wöchentlichen Betrag auszuzahlen, welcher nach beendigter Unterstützung von der Landesfeuerlösch­kaffe zurückgezahlt wird. Die an der Debatte betheiligten Redner sprachen sich in ihrer Mehrheit dahin aus, daß an dem bisherigen Instanzenweg wenig zu ändern sei, man war auch der Ueberzeugung, daß eine Aenderung nicht nöthig, da man nach den bisherigen Erfahrungen hoffen dürfe, daß, falls ein Feuerwehrmann verunglücke, Alles gethan würde, um ihn und seine Angehörigen vor Noth zu bewahren- rascher wie die Landesbrandkasse komme auch keine Privatversicherung ihrer Pflicht nach. Herr Provinzial-Director Frhr. v. Gagern bemerkte u. A., daß im Drtnglichkeitsfalle aus den den Kreis­ämtern zur Verfügung stehenden Mitteln Unterstützungen ge­währt werden könnten und wird daraufhin beschlossen, die Großh. Regierung zu ersuchen, die Kreisämter anzuweisen/ in dringenden Fällen auf Rechnung der Landesfeuerlösch­kasse dem jeweiligen Bedürfniß entsprechende Beträge vorzulegen. Der Antrag der Feuerwehr Hainstadt: Der Landesausschuß möge bei Gr. Brandversicherungs­kammer vorstellig werden, daß aus deren Mitteln Beiträge für Führerkurse bewilligt werden, indem es im Interesse oben genannter Behörde liege, wenn tüchtiges, gemeinschaftlich ausgebildetes Führerpersonal vorhanden ist", wurde an­genommen. Der Berichterstatter legt dar, daß auf den Führerkurseu viel gelernt werde, daß aber die Kosten für die betr. Feuerwehren zu hoch seien. Freiherr von Gagern sprach sich dahin aus, daß die Gemeinden verpflichtet würden, die Kosten zu übernehmen. Eine eingehende Berathung entwickeltesich über folgenden, vonderFeuerwehr Bingengeftellten Antrag: In Erwägung, daß nach Absatz 4, Artikel 14 des Gesetzes, die Landesfeuerlöschordnung betr., für verunglückte Feuerwehrleute, bezw. deren Hinterbliebene im Todesfall Schadenersatz oder Unterstützungen nur nach Maßgabe der in der Kasse vorhandenen Mittel gewährt werden, sowie in weiterer Erwägung, daß im Falle der Unzulänglichkeit der Kasse unter besonderen Umständen möglicherweise die Haft­pflicht auf die Führer ausgedehnt werden könnte, möge der hessische Feuerwehrtag in Gießen beschließen, bei Großherzogl. Hessischer Regierung um eine allgemeine Unfallversicherung der Feuerwehrleute auf Staatskosten nachzusuchen, resp. zu beantragen, daß die im gewerblichen Betrieb durch das Un­fallversicherungsgesetz gewährleisteten Entschädigungen in gleicher Weise auch verunglückten Feuerwehrleuten bezw. deren Hinter­bliebenen von Staats wegen gesichert werden. Bon Setten der Antragsteller wurde u. A. die Befürchtung geäußert, daß, nachdem vor zwei Jahren der Antrag des Abgeordneten Dr. Gutfleisch auf Erlaß eines, die Unterstützungen verun­glückter Feuerwehrleute von Staatswegen regelnden Ge­setzes zurückgewiesen worden, der Fall eintreten könne, daß der aus den Beiträgen der Landesbrandkasse ge­bildete Fonds aufgezehrt werde und demnach die verun­glückten Feuerwehrleute ihres Anspruchs auf Unterstützung verlustig gehen würden. Dem wird von anderen Rednern entgegengehalten, daß die Antragsteller wohl zu schwarz sehen- sollte der Fall wirklich etntreten, so werde die Regie­rung Mittel und Wege finden, die Ansprüche zu befriedigen, das dürfe man der Regierung doch nicht zutrauen, daß sie einen verunglückten Feuerwehrmann in Noth gerathen lasse einfach deshalb, weil keine Mittel zu seiner Unterstützung in der LandeSbrandkasse vorhanden seien. Es wird schließlich ein von Herrn Lucius-Bingen gestellter, von Herrn Gräf- Bingen unterstützter Antrag angenommen: die Großherzogl. Regierung zu ersuchen, den in Artikel 14 des Gesetzes, die Landesfeuerlösch Ordnung betr. enthaltenen Satznur nach Maßgabe der in der Kasse vorhandenen Mittel" zu streichen. Der Antrag der Feuerwehr Ortenberg: Was soll es mit dem angesammelten Vermögen der Landes­verbandskasse geben? event. Beschlußfassung hierüber, desgl. über die Verwendung der Zinsen, war nach Mittheilung des Berichterstatters Ve tzberg^r-Ortenberg dadurch veranlaßt, daß der vom Ausschüsse gefaßte Beschluß, alljährlich Rechnung und Bericht zu erstatten, nicht aufrecht erhalten worden. In der Versammlung wurde einestheils die Meinung ver­treten, die nach Inkrafttreten der Landesfeuerlöschordnung eigentlich entbehrlich gewordene Kasse eingehen zu lassen, anderntheils aber wurde empfohlen, sie für unvorhergesehene Fälle zu belassen. Es wurde darauf beschlossen, die mit der Behandlung der Frage wegen Errichtung einer Sterbekasse betraute Commission zu beauftragen, Rechnung und Belege einer Durchsicht zu unterziehen und dem nächsten hessischen Feuer­wehrtage darüber Vorlage zu machen, ob die Kasse bestehen bleibenoderunterzweckmäßiger Verwendung des Vermögens auf­

gelöst werden solle. Ueber den 7. Punkt der Tagesord­nung : Wie ist die Prüfung der Schlauchkuppelungen mit gleichen Hälften Seitens des deutschen Feuerwehrausschusses verlaufen, resp. welche Kuppelung wurde angenommen? referirt Herr Justus-Darmstadt. Nach dem von der mit Prüfung der sog. Stürtz'schen Kuppelungen betrauten Commission erstatteten Bericht hat sich diese Kuppelung bewährt und wird ihre Anwendung, da sie der angeordneten Einführung des Metz'schen Normalgewindes nicht im Wege steht, empfohlen. Der Antrag auf Einführung eines einheitlichen Feuerwehrgrußes wird von Herrn Justus unter Hinweis auf Ruder-, Turn , Radfahrer-Vereine re. begründet und dafür Gut Wehr" in Vorschlag gebracht. Die Grußformel wurde einstimmig angenommen, worauf Herr Justus die Feuerwehr­männer ersuchte, dieselbe nun auch zu gebrauchen. Die Abstimmung über diejenige Wehr, welche den nächsten, 1897 abzuhaltenden hessischen Feuerwehrtag übernimmt, geschah schriftlich. Gemeldet hatten sich Darmstadt und Heppenheim, für erstere Stadt trat Herr Fischer, für letztere Kretsfeuer- wehrinspector Lulley lebhaft ein. Die Abstimmung ergab 45 Stimmen für Heppenheim, 21 Stimmen für Darmstadt, trotzdem von verschiedenen Seiten bezweifelt wurde, daß die Wehr zu Heppenheim eine freiwillige sei. Auf Antrag des Herrn Keller-Mainz wurde noch über zwei nicht auf der Tagesordnung stehende Gegenstände Beschluß gefaßt. Herr Keller schlug vor, den 18. Verbandstag, der beschluß­gemäß im Jahr 1900 in Rheinhessen abzuhalten sei, schon 1899 abzuhalten uud zwar in Mainz, dessen freiw. Feuerwehr in genanntem Jahre die Feier ihres 50jährigen Bestehens feiere. Es wurde in diesem Sinne beschlossen. Der ebenfalls von Herrn Keller gestellte Antrag auf Streichung der Vor­schrift, daß die Kreisfeuerwehrtage alle drei Jahre stattzu­finden hätten, wird zum Beschluß erhoben.Während den Verhandlungen war folgendes Telegramm abgesandt worden: An Se. Kgl. Hoheit den Großherzog, Schloß Wolfs­garten. Die zahlreich in Gießen versammelten Delegirten hessischer freiwillig. Feuerwehren bringen ihrem hohen Protector ehrfurchtsvollen Gruß.Gut Wehr! Justus, Vorsitzender." Die Zustimmung zur Absendung wurde mit einem dreifachen Hoch auf Se. Kgl. Hoheit gegeben und mit dreifachem Hoch auf das Wohl des hessischen Feuerwehroerbandes und die freiw. Feuerwehren die Versammlung geschlossen. Erwähnt sei noch, daß Herr Keler-Mainz der Vesammlung einen Bericht über die Verwendung der Beiträge erstattete, die auf seine Veranlassung von den Hess, freiw. Feuerwehren zur Stiftung eines Hochzeitsgeschenkes für Se. Kgl. Hoheit den Großherzog gesammelt wurden. Die Sammlung hat den Betrag von 597 Mk. 57 Pf. ergeben und ist derselbe für eine Huldigungsadresse verwendet worden. Herr Keller nahm Angesichts dieses schönen Ergebnisses Veranlassung, den betheiligten Feuerwehren den besten Dank abzustatten. Herr Justus fügte die Mittheilung an, daß Se. Kgl. Hoheit die Adresse der Feuerwehren mit großer Freude entgegen­genommen und die Versicherung gegeben habe, daß er stets, gleich seinem Vater, treu zur Feuerwehr halten werde.

* * Vom Hessischen Feuerwehrfest. Das Fest, das von dem Comitö so schön arrangirt wurde, nahm mit dem am Samstag Vormittag erfolgten Eintreffen der Delegirten offi­ziell seinen Anfang. Das Wetter, das in den letzten Tagen so Manchen mit Besorgniß erfüllte, versprach zwar nichts gutes, immerhin sah man in der Bewohnerschaft freudig den kommenden Ereignissen entgegen. Der Zapfenstreich am Samstag, ausgeführt von der hiesigen Regimentscapelle, nahm um 7 Uhr Abends vom Neuenweger Thor seinen Anfang und bewegte sich durch die innere Stadt nach dem Festplatz. Hieran schloß sich ein Concert auf dem Festplatze. Ob­wohl die Betheiligung an diesem Abend eine verhältnißmäßig starke war, waren die meisten Restaurationshallen schwach besetzt, weil die Luft zu kühl, infolge deffen das Publikum vorzog, auf dem prächtig ausgestatteten Festplatz zu promo- nieren. Am Sonntag, Morgens 6^2 Uhr, sammelte sich die Feuerwehr mit Tambour- und Musikcorps auf dem Kreuzplatz zur Revetlle. Der Zug bewegte sich zunächst vor die Woh­nung des Herrn Challier am Neuenweg und trachte ihm die Regimentsmusik zu Ehren seiner auf diesen Tag fallen­den silbernen Hochzeit ein Ständchen. Präzise 11 Uhr Vor­mittags begannen auf dem Festplatze die Musterübungen der beiden hiesigen freiwilligen Feuerwehren, die mit einem Brandangriff auf das Merz'sche Haus endigten. Die Uebungen fielen zur Zufriedenheit der zahlreichen Zuschauer aus, nur erwies sich der Platz für die Bewegungen zu eng, denn es manöverirten 200 Mann mit 10 Fahrzeugen. Der bei den Uebungen bethätigte Eifer unserer freiwilligen Feuer­wehren war gestern um so anerkennungswerther, als die Mannschaften nach der in der vorhergehenden Nacht erfolgten zweimaligen Allarmierung hart in Anspruch genommen waren. Die Ehrenpräsidenten Frhr. v. Gagern, Oberst v. Rosen­berg und Oberbürgermeister Gnauth, sowie die Mitglieder des Festausschusses sahen der Hebung von der Festtribüne aus zu. An dem um 1 Uhr in Steins Garten stattfinden­den Festessen betheiligten sich an 140 Personen. Provinzial- Director Frhr. v. Gagern brachte das Hoch auf Kaiser und Großherzog aus, Oberlehrer Fuhr, Vorsitzender des Ordnungsausschusses, toastete auf die Feuerwehr, Kreisfeuer- wehrinspector Keller- Mainz auf die Einwohnerschaft Gießens, Feuerwehrhauptmann Vetzberger von Ortenberg mit Hin­weis auf das vor 25 Jahren hier abgehaltene Feuerwehrfest auf die Jubiläumsftadt Gießen, Branddirector Schmandt stattete den Festgästen den Dank für ihr Erscheinen ab. Die Glanznummer des ganzen Festes war unstreitig der um 3*/i Uhr von der Ludwigstraße aus sich in Bewegung setzende Festzug. Wir gestehen, selten einen Zug von gleicher Schön­heit und Ausdehnung hier gesehen zu haben- es schien allen Betheiligten, besonders aber den Vertretern des Sports da­ran gelegen, möglichst glanzvoll aufzutreten, und wer die Veranstaltungen der Ruderer und Radfahrer gesehen, wird sagen, daß ihnen dies gelungen. Die übrigen Ver­eine erschienen in Gala mit ihren Fahnen und trugen,

: da sie über den ganzen Zug vertheilt waren, vortheil-- haft zu dessen Gelingen bet- fünf Musikcorps, darunter zwei treffliche Feuerwehrcapellen und mehrere Tambonr- und Hornistentrupps, trugen zur Verschönerung des Zuges bet. Das Interessanteste bot die 3. Abtheilung, die von Herrn Challier mit vieler Mühe ins Werk gesetzte Darstellung der Entwickelung des Feuerlöschwesens im 19 Jahrhundert. Die 1. Gruppe eröffnete ein mit Spieß, gewaltigem Horn, Schlüsselbund und Laterne aus­gerüsteter Nachtwächter, an dem sicher unsere Urgroßeltern ihre helle Freude gehabt hätten- ihm folgte, von Handwerkern gezogen, ein schwerfälliger Wasserkasten, daran schloffen sich die zur Hilfe bereiten Handwerker aller Gattungen aus dem Anfang des Jahrhunderts mit Werkzeugen, wie sie ihnen ge­rade in die Hände fielen- die zweite Gruppe wies eine uralte Feuerspritze auf, hinter welcher ebenfalls mit den primitivsten Waffen zur Bekämpfung des Feuers ausgerüstete Handwerker marfchirren, hierbei kam der alte GießenerLandgraf" neben seiner anscheinend älteren Schwesterspritze vorteilhaft zur Geltung - die dritte Gruppe zeigte uns die freiwillige Feuer­wehr nach ihrer Gründung- die characteriftischen Merkmale der alten Gail'schen Wehr: weiße kurze Jacken und Leder­mützen, riesen freudige Erinnerungen bei den alten Wehr­männern hervor- die vierte Gruppe zeigte das Ausrücken nach einem auswärtigen Brande, die fünfte die modernen Löschgeräthe vom Extincteur bis zur Dampfspritze, die durch lebhaftes Pfeifen ihr Erscheinen ankündigte - die sechste Gruppe endlich zeigte uns an einer Anzahl Feuerwehrleuten die Uniformirung der Freiwilligen hessischen Feuerwehren. An dieser Abtheilung konnte man so recht sehen, wie viel besser wir mit unseren Löscheinrichtungen dastehen als unsere Vorfahren. Das.anfänglich schöne Wetter schlug, als der Zug seinen Weg ungefähr ;zur Hälfte zurückgelegt hatte, plötzlich um; trotz des strömenden Regens hielten indeß die Theilnehmer zum größten Theile standhaft aus, ja, die Feuerwehren wußten der Störung manche humorvolle Seite abzugewinnen. Auf dem Festplatze angelangt, wurden die erschienenen Gäste von Herrn Oberbürgermeister Gnauth mit einer eindrucks­vollen Begrüßungsrede empfangen. Concert und Tanz er­öffneten den gemüthltchen Theil des Festes. Trotzdem daß Wetter zeitweise immer wieder seine üble Laune zeigte, hinderte dies die Festtheilnehmer nicht, Stand zu halten. Die zeitweilig eintretenden Regenschauer konnten nicht verhindern, daß der Zudrang zum Festplatze ein colossaler wurde - zudem war auch das reichhaltige Programm zu verlockend, als daß man dem Festplatze hätte fern bleiben können. Neben den trefflichen Mustkaufführungen der Capelle des Infanterie- Regiments Kaiser Wilchelm und der Offenbacher Feuerwehr­capelle zogen die Vorträge der Gießener Männergesangvereine, die Uebungen der Turner rc. das Publikum an. Das Abend­programm kam des später eintretenden Regenwetters wegen nur theilweise zur Durchführung, so daß, falls das Wetter günstiger wird, der heutige Abcnd das gestern Ausgefallene nachträglich bieten wird. Das 16. Verbandsfest hessischer freiwilliger Feuerwehren hat wieder einmal gezeigt, daß Gießen Feste zu feiern versteht. Heute Morgen 7 Uhr sand abermals Weckruf statt. Der Vormittag ^.wurde der Besichtigung der Ausstellung in der Stadtknabenschule gewidmet, woran sich ein allgemeiner Frühschoppen mit Concert auf dem Festplatz anschloß.

** Feuerwehr-Ger'äthe-Ausstellung. Zur Ergänzung unseres Berichts in Nr. 193 wird uns von der Firma C. D. M a g i r u s in Ulm mitgetheilt, daß sie in den letzten Jahren etliche 80 große Feuerspritzen an hessische Gemeinden geliefert hat, worunter vor Kurzem auch eine solche für die Freiwillige Feuerwehr Gießen- letztere Wehr erhielt auch die neue große mechanische Leiter aus derselben Fabrik. Als Neuheit liefert diese Firma an den mechanischen Leitern selbftthätige Einfall­haken, welche beim Ausziehen und Einlaffen der Leiter ganz selbstthätig functioniren und an jeder Leiter, sowohl an zwei­theiligen, als auch an mehrteiligen Leitern, ebenso auch an älteren Constructionen angebracht werden können. Diese Einfallhaken sind zum Patent angemeldet. (Heute, Montag Morgen, wurde die zur Ausstellung gebrachte mechanische Leiter an ihrer äußersten Spitze, oberste Sprosse der ausge­zogenen Leiter mit einem Gewicht von ca. 6 Gentnern belastet, ohne daß die oberste Leiter das geringste Durchbiegeü zeigte, ein Beweis, daß diese Leiter eine ganz vorzügliche Ver­spannung besitzt.) Weiter sei in Betreff der Ausstellungs­gegenstände noch auf den auf dem Festplatz selbst in der Nähe des Ehrenpodiums von der Firma Koch u. Höring, Frankfurt a. M., angebrachten sogenannten Bopp u. Reuther'schen Hydrant-Brunnen aufmerksamgemacht, welcher ein besonderes Interesse verdient. Derselbe ist eine Vereinigung eines Ueberflur- Hydranten mit einem Ventil­brunnen, als welcher er z. B. auf dcm Festplatz tn^ebrauch genommen ist. Er dient gleichzeitig und zwar in der Be­nützung ganz unabhängig von einander, als Ventilbrunnen sowie als Ueberflur-Hydrant. Nach Angabe des Fabrikanten ist bet diesem Hydrant-Brunnen bei ausreichender Deckung ein Einfrieren nicht möglich, weil das im Steigrohr befindliche Wasser nach dem Gebrauch des Brunnens in ein Schachtrohr zurückfällt, von wo es beim jedesmaligen nächsten Gebrauch durch einen Jnjector wieder angesaugt und zum Ausfluß ge­bracht wird.

** Lebende Bilder znm Feuerwehrfest. Des gestern Abend eingetretenen Regenwetters wegen konnten die lebenden Bilder nicht gestellt werden. Die Bilder sollen heute Abend um 8 Uhr gestellt und das Feuerwerk punkt 10 Uhr abge­brannt werden. Die an den lebenden Bildern Miiwirkenden verweisen wir auf die im Inseratenteil befindliche Bekannt­machung des Vergnügungsausschusses.

** Dienstnachrichteu. Seine Königliche Hoheit der G r o ß- h erzog haben Allergnädigst geruht, am 16. d. Mts. den Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Vilbel Ernst Büttel in gleicher Diensteigenschast in die Districts­einnehmerei Friedberg, den Districtseinnehmer der DiftrictS. einuehmerei Ortenberg Nicolaus Werner in gleicher Dienst-