des Bergarbeiter-Kongresses brachten die belgischen Delegirten eine Resolution ein, betreffend die Haftpflicht der Unternehmer bei Unfällen in Bergwerken; die Resolution wurde angenommen. In der dann folgenden Debatte über den Minimallohn beantragt Brodam-Gelsenkirchen gesetzliche Festlegung eines Minimallohnes in allen Ländern. Die Engländer stimmen dagegen und der Antrag wird abgelehnt. Eine von den Engländern eingebrachte Resolution, daß die Unternehmer nicht berechtigt sein sollen, den Lohn selbstständig zu reduciren, während die Arbeiter das Recht haben sollen, die Gewinne des Unternehmers in deffen Büchern zu con- ttoliren, wurde nur mit den Stimmen der Engländer angenommen.
Berlin, 18. Mai. In der Nachmittagssitzung des Bergarbeiter-Congresses wurde über Production und Ueberproduction debattirt. Bölger-Dortmund verlangte Herabsetzung der Arbeitszeit und höhere Löhne, Möller-Waldenburg staatliche Regelung der Production. Eine hierzu von den Deutschen eingebrachte Resolution wurde abgelehot, eine von den Engländern eingebrachte, daß die Bergarbeiter aller Nationalitäten jedes zulässige Mittel anwenden sollen, um die Ueberproduction zu verhindern und die Beschäftigung von ungelernten Arbeitern in den Bergwerken hintanzuhalten, angenommen. Hierauf fand ein heftiges Wortgefecht über den Schluß des Congreffes statt. Schließlich erklärten die englischen Delegirten, noch heute abzureisen. Der Congreß tagt morgen weiter.
Stettin, 18. Mat. Die Hafenarbeiter haben die Arbeit wieder ausgenommen. Nunmehr wollen die G e t r e i d e - träger in den Ausstand eintreten.
Mährisch-Ostrau, 18. Mai. Der Ausstand ist fast gänzlich beendet. In allen Gruben fuhr die gesammte Belegschaft an, außer in zwei, wo etwa ein Zehntel im Ausstand beharrt. Für den Fall der Nichtwiederanlegung ent- laffener Arbeiter drohen die Ausstandsführer mit Wiederbeginn des Strikes. Die Gewerke lehnten dies ab, erklärten sich aber bereit, neue Entlastungen auf das Aeußerste zu beschränken.
Lüttich, 18. Mai. In der Wohnung des deutschen Anarchisten Weftkamp verhaftete die Polizei fünf weitere verdächtige Personen deutscher und österreichischer Herkunft.
Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 18. Mai 1894.
Die Sitzung wird um 3/410 Uhr eröffnet. Bor Eintritt in die Tagesordnung erfolgt zunächst die Bekanntgabe einer Reihe neuer Berichtsanzeigen und Einläufe, sowie mündliche Berichterstattung durch den Abg. Wolfs- kehl über den von den Abgg. Kramer und Müller gestellten Antrag auf Abänderung der Norm für die Tagegelder der Abgeordneten. Durch Artikel 54 der land- ständlschen Geschäftsordnung ist festgesetzt, daß die Abgeordneten, welche außerhalb Darmstadts wohnen, Tagegelder im Betrage von 9 Mk. beziehen. Schon auf dem vorigen Landtage war vom Abg. Frank ein Antrag eingebracht worden, diese Vergütung mit den Ortsverhältnissen der Abgeordneten in Einklang zu bringen und die bestehenden Verschiedenheiten auszugleichen. Demgemäß beantragt der Ausschuß, den Satz der Tagegelder von 9 Mk. bestehen zu lassen. Diejenigen Abgeordneten, welche während der Tagung übernachten muffen, sollen ferner eine Vergütung von 3 Mk., sowie Ersatz der Reisekosten erhalten.
Ein weiterer mündlicher Bericht betrifft den Antrag der Abgg. Ripper und Köhler auf Abänderung des Einkommens-, Gewerbe- und Grundsteuer-Cosfficienten. Der Berichterstatter Abg. Wolf stehl erklärt Namens des Finanzausschusses, daß der Antrag im Entferntesten abzulehnen sei, weil es in der jetzigen Finanzperiode nicht möglich sei, eine Scala des Steuercoefffcienten, wie sie von den Antragstellern vorgeschlagen, einzusühren, ohne das ganze Finanzbudget zu zerstören.
Nunmehr erfolgt die Berathung über das Gesuch der Rhein-Badeanstaltsbesitzer zu Mainz, um Schadloshaltung für durch Maßnahmen gegen die Choleragefahr verursachten Schaden. Die Großh. Staatsregierung sowie der Ausschuß stehen dem Gesuch nicht sympathisch gegenüber. Der letztere beantragt, dem Gesuch keine Folge zu geben. — Abg. Pennrich halt den Standpunkt der Regierung nicht für den richtigen, da den Anstaltsbesitzern wegen angeblicher Verseuchung des Rheins und in Folge der zweimonatlichen Schließung der Badeanstalten ein bedeutender Schaden erwachsen sei. Die Maßregel sei im öffentlichen Interesse geschehen, mithin sei auch die Regierung verpflichtet, den entstandenen Schaden zu decken. — Abg. Wasserburg spricht sich in ähnlichem Sinn aus. Es lei für ihn außer jedem Zweifel, daß hier ein Recht auf Schadloshaltung besteht und er würde es nicht verstehen können, wenn dies nicht geschehe. Dies solle in einem Rechtsstaat nicht möglich fein. — Staatsminister Finger erwidert, daß der Vorredner von einem Recht gesprochen habe, das den Badeanftaltsbesitzern gegeben sei. Er möge ihm doch den Paragraphen zeigen. Die Regierung habe ihre triftigen Gründe, das Gesuch zu verweigern. — Abg. Iöst bittet das Haus, aus Billlgkeitsgründen dem Gesuch zuzustimmen. — Trotz dielen warmen Worten lehnte die Kammer das Gesuch mit allen gegen 14 Stimmen ab.
Nunmehr erfolgt die Berathung der Vorlage der Großh. Regierung auf Errichtung einer Obst- und Weinbauschule in Oppenheim, wofür der Betrag von 22 666 Mk. gefordert wird. Der Ausschuß schlägt der Kammer vor, die angeforderte Summe zu bewilligen und beschließt dieselbe einstimmig dementsprechend. — Abg. Schröder spricht der Großh. Regierung Dank aus, daß sie diese Vorlage dem Hause gemacht habe. Damit habe sie einem tatsächlich vorhandenen Bedürsniß in Rheinhessen in weitestem Sinne entsprochen. Nicht minderer Dank gebühre aber dem landwirtschaftlichen Verein in Rheinhessen und seinem Vorsitzenden, weil er die Frage in Fluß gebracht und ins richtige Licht gestellt habe.
i Auch die Wahl von Oppenheim sei eine glückliche zu nennen, > indem sich nach den vor s/4 Jahren gemachten Erhebungen 84 rheinhessische Gemeinden dafür erklärt hatten, Oppenheim als den geeigneten Centralpunkt für Errichtung dieser Anstalt zu wählen.
Eine weitere Vorlage der Großh. Regierung, den Ankauf eines Gehöftes für Unterbringung des Landes-Jmpfinftituts betreffend, wofür 25000 Mk. gefordert werden, hält der Ausschuß für durchaus zweckmäßig und im Jntereffe des Staates und beantragt deshalb Zustimmung. Die Kammer beschließt einstimmig demgemäß.
Die Vorlage der Großh. Regierung auf Bestellung von zwei Beamten als Vollzugscommtsfion für die Feldbereinigung fordert für diese beiden Beamten je 2725—3770 Mk. jährlich. Der Ausschuß ist der Meinung, daß noch etwas weiter zu gehen sei und der DurchschnittSgehalt der Kreisamtmänner etnzuftellen sei. In diesem Falle würde es möglich fein, im Verwaltungsfache bereits längere Zeit thätige ältere Amtmänner zu Specialcommissaren zu ernennen, bezw. die betreffenden, sich gut qualisicirenden Functionäre möglichst lange in diesem wichtigen Amt zu belassen. Der Ausschuß beantragt daher die Anstellung von zwei Beamten mit Gehalten von 2725—4300 Mk. und schließt sich die Kammer diesem Antrag einstimmig an.
Ebenso wird eine Vorlage der Regierung, die Abtretung von zum Landeseigenthum gehörigen Gelände an die Stadt Bingen, sowie eine solche wegen eines Abkommens mit der Königlich preußischen Regierung um Führung der Nebenbahn Homburg v. d. H.—Usingen über hessisches Gebiet ohne Debatte genehmigt.
Em Gesuch des Steuerraths i. P. Fröhlich um Regu- lirung seiner Pension nach dem Pensionsgesetz wird einstimmig für erledigt erklärt.
Nunmehr tritt die Kammer in die General - Debatte über den Gesetz - Entwurf, die Reform der Weinsteuer betreffend. Die Tribünen sind dicht gefüllt mit Wirthen, welche aus allen Theilen des Landes gekommen sind, um den für sie pecuniär so wichtigen Verhandlungen zu folgen und bet den betreffenden Abgeordneten ein letztes Wort einzulegen.
Finanzminister Weber entwickelt tu eingehender Weise die historische Entstehung der Besteuerung des Weines, insbesondere durch Declaration. In dem neuen Gesetz seien alle früheren Mängel in dieser Richtung beseitigt. Die Finanzlage des Landes erheische es, daß der Ertrag für die Weinsteuer ins Budget eingestellt werde. Wenn man auch den Kunstwein zur Besteuerung herangezogen wissen wolle, so würde sich die Regierung diesem nicht widersetzen. Im Interesse des Landes und der Finanzlage desselben sei es von Bedeutung, daß die Regierungs-Vorlage zum Gesetz erhoben werde. — Abg. Pennrich betont, daß es ungerecht sei, in dieser Weise zu einer Besteuerung des Weines greifen zu wollen. Diese Steuer treffe nach dem vorliegenden Gesetz-Entwurf nicht den, den sie treffen solle - dieselbe bleibe immer wieder auf dem Producenten, dem Weinbauer sitzen. Derselbe habe aber durch die Grund- und andere Steuern schon so schwer zu leiden, daß er keine neue Steuern mehr tragen könne. Er appellirt zum Schluß an das Gerechtigkeitsgefühl der in der Kammer sitzenden Landwirthe und bittet diese, die Vorlage abzulehnen. Rheinhessen habe immer ein offenes Herz, wenn es gelte und die Landwirtschaft in Noth sei. Jetzt gelte es, da die Provinz Rheinhessen mit dieser Steuer am schwersten getroffen werde, ihr beizuspringen. Er bedauert, daß die s. Z. vorgeschlagene hessische Landeslotterie abgelehnt worden sei. Diese hätte sicherlich 400000 JL Stempelsteuer abgeworfen, welche jetzt aus dem Wein herausgepreßt werden sollen. Für die Besteuerung des Kunstweins tritt der Redner besonders warm ein.
Finanzrath Krug erläutert nochmals die Gründe, welche die Regierung bewog, diese neue Vorlage einzubringen und empsiehlt deren Annahme, da die Vorlage doch nur auf Wunsch der Kammer wieder eingebracht worden sei. — Abg. Osann geht mit der Regierungs-Vorlage ebenfalls scharf ins Gericht. Es lasse sich ja nicht leugnen, daß der Inhalt der neuen Vorlage eine Reihe von Verbesserungen aufweise, aber trotzdem könne er sich nicht veranlaßt fühlen, denselben für richtig anzuerkennen aus einer ganzen Reihe von Gründen. Die Kammer sei auf dem vorigen Landtag in ihrer Mehrheit einverstanden gewesen, daß das Gesetz von 1876 nicht mehr fortbestehen könne und auch die Regierung sei schließlich damit einverstanden gewesen, daß dasselbe fallen könne. Nun komme man wieder mit einem neuen Gesetz. Trotzdem die Regierung nun wisse, daß man im Reich ebenfalls eine Reichsweinsteuer Plane, die in ihrer ersten Form ebenfalls selig entschlafen sei, habe man in Hessen nicht Ruhe gehabt, bis eine neue Weinsteuer zur Vorlage gebracht war. Die Kammer habe keine diesbezügliche Vorlage gewünscht. Man hätte doch abwarten sollen, wie die Reform der Weinsteuer im Reich behandelt werde. Er glaube, die Regierung sei auf die Weinsteuer wieder verfallen aus Furcht vor einer Steuer-Erhöhung. Für ihn sei diese Vorlage aus dem Grund unannehmbar, weil dieselbe eine neue Belastung der Landwirthschaft bedeute und insbesondere Rheinhessen, das schon schwere Steuerlasten trage, werde am härtesten getroffen und geschädigt. Alle diese Gesichtspunkte veranlaßten ihn, gegen das Gesetz zu stimmen.
Finanzminister Weber sieht aus Allem schon voraus, daß die Vorlage in den Boden gestimmt wird- deßhalb will er sich auch nicht mehr übermäßig engagtren. Jedes Mitglied des Hauses habe schon seine Stellung zur Vorlage genommen und die Stimmen gezählt. Er will nur einiges aus der Rede des Herrn Osann richtig stellen und warnt nochmals, die Vorlage so kurzer Hand abzulehnen. Im Jahre 1891 seien noch 20 Millionen Reserve vorhanden gewesen, jetzt seien es kaum noch 9 Millionen, für die noch eine ganze Reihe Bedürfnisse da seien. Die Weinsteuer, wenn sie abgelehnt werde, komme nicht den Winzern, sondern nur den Wirthen zu gut. Die vielen Herren auf der Gallerie seien sicher keine Winzer, sondern lauter Wirthe, die aus eigenem
Jntereffe gekommen seien, ihr Schicksal zu hören. Er bittet nochmals um Annahme der Vorlage. Hiermit ist die Sitzung um j/22 Uhr beendigt. Morgen früh Fortsetzung.
Bom Evangelisch - socialen Congretz in Frankfurt a. M.
(Originalbericht des „Gießener Anzeigers").
E. M. Eine sittliche That von weittragenden Conse» quenzen muß man diesen Congreß evangelischer Geistlichen nennen, welcher am 15., 16. und 17. Mai in Frankfurt a. M. unter lebhafter Betheiligung seine Sitzungen hielt. Am Mittwoch war der Haupttag. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wurde, fangen die Anwesenden die zwei ersten Verse des Liedes „Allein Gott in der Höh' sei Ehr'", worauf Herr General-Superintendent Lohr (Kassel) ein kurzes, warmes Gebet sprach. Herr Landesöconomierath Robbe (Berlin) ergriff sodann das Wort zu einigen ein« leitenden Bemerkungen, von allgemeiner Behütung, in welchen er zunächst den örtlichen Wechsel — die vier ersten Jahre hat der Congreß in Berlin getagt — und die damit verbundene Aeuderung im Theilnehrnerkreise berührt hatte, kam er auf die Berechtigung der Bezeichnung „evangelisch-social" zu sprechen, auf die weite Perspective, welche diese Worte eröffneten. Das Jahrhundert, in welchem eine Fülle sittlicher und wirtschaftlicher Probleme zum Ausdruck drängen, will sein Facit ziehen. Jede große geschichtliche Epoche ist bestrebt gewesen, Einrichtungen zum Schutz der bürgerlichen Gesellschaft zu treffen und die Existenzberechtigung des Einzelnen innerhalb dieses Rahmens zu garanttren. Unsere Zeit, die sich auf neue Factoren des wirtschaftlichen Lebens stützt, hat lange genug gezögert, an eine solche Organisation zu denken. Jetzt, wo die socialen Fragen vernehmlich an das Thor der Zeit pochen, wo alle Ärbeitsverhältniffe in Umwandlung begriffen sind, hat sich allgemach das sociale Pflichtbewußtsein geregt und die Ueberzeugung in weiten Kreisen Bahn gebrochen, daß es unmöglich das Ziel unserer wirth« schaftlichen Entwicklung sein könne, einer verschwindenden Minderheit das wirthschaftliche Uebergewicht zu garanttren. Das Wohl der Gesammtheit ist der tragende und leitende Gedanke. Wo sindet dieser sociale Gedanke seine Waffen und Bundesgenossen? In dem festen Glauben an eine sitt-- liche Weltordnung. In der durch Christo verbürgten Ewigkeitsbestimmung des Menschen findet das Pflichtbewußtsein die Möglichkeit, den Egoismus zu überwinden. In dem Glauben an die dem Evangelium entsprungene Gesinnung sehen wir Grundlage und Ziel unserer Reformarbeit. Zum Schluß sprach Redner die Hoffnung aus, daß es der Hohenzollern- Monarchie gelingen müsse, die Versöhnung der Berufsstände als schönstes Lorbeerblatt in ihren Ruhmeskranz zu flechten.
Herr Pastor Göhre (Frankfurt) verlas alsdann beit Rechenschaftsbericht. Die Arbeit des Congreffes werde nach wie vor geleistet: 1. durch einen erweiterten Ausschuß (80 Herren), 2. durch ein Actionscomitv, das in Berlin seinen Sitz hat und 3. durch einen Generalsecretär, welcher die practischen Arbeiten besorgt. Als eine Hauptarbeit des letzten Jahres bezeichnet Pastor Göhre die Bearbeitung der Enquete über die Lage der ländlichen Arbeiter, an welcher ca. 15000 Pastoren Theil genommen haben, ferner die Abhaltung socialöconomischer (Surfe in Berlin, welche das Ziel verfolgten, Gesinnungsgenosien und andere Kreise in die nationalöconomischen Wissenschaften einzusühren. In zehn Tagen sind 40 Vorlesungen gehalten worden. Pastor Göhre führte die Vortragsgegenstände sowie die Namen der Dozenten (meist Universitätsprofessoren) der Reihe nach auf. 500 Zuhörer, darunter 350 Theologen, der Rest bestand aus Lehrern, Juristen, Technikern, Aerzten, Buchhändlern, haben an diesen Kursen, an welche sich eine Dlscussion von drei bis vier Stunden schloß, Theil genommen. Der Umstand, daß sich auch Damen etngefunben, ist der Anstofi zu einer neuen Arbeit geworden. Der Antrag ist gestellt und mit entscheidender Majorität angenommen worden, den Frauen innerhalb des evangelisch-socialen Congreffes das gleiche Recht wie den männlichen Mitgliedern zu gewähren, sie zur achten Betheiligung zuzulafftn und drei Frauen in den erweiterten Ausschuß zu befigniren.
Prof. Dr. v. Nathusius (Greifswald) glaubte, nachdem Pastor Göhre geendet, an letzteren Punkt, einige Bemerkungen von entgegengesetztem Standpunkt knüpfen zu müssen. Mit der hohen Stellung, die der Deutsche von jeher, der Frau eingeräumt, verhage sich deren öffentliche Wirksamkeit nichts und er hoffe wenigstens, daß die Damen keinen Gebrauch von dem ihnen zugestandenen Recht machen würden. Lebhaft und unter allgemeinem Beifall proteftirte Pfarrer Naumann (Frankfurt). Er hoffe das Gegenteil, die Hochachtung für die Frau zeige sich seines Erachtens darin, daß man in ihr ein gleichberechtigtes Wesen sehe, außerdem könne er nicht finden, daß unsere Zeit so zartfühlend mit den Frauen umginge. Die Frau, welche seit Langem in die Arbeit hineingezogen worden :ft, müßte auch in die Rede hinein« gezogen werden können.
Die weiteren Vormittagsstunden beanspruchte der Vortrag des Herrn Consistorialrath Prof. D. Cremer (Greifswald) über das wichtige Thema „Die sociale Frage und die Predigt". Redner betonte im Eingänge, daß der Geistliche am letzten der socialen Frage aus dem Wege gehen dürfe, denn diese Frage habe ja nicht nur eine volkswirtschaftliche, sondern eine eminent sittliche Seite, sie kann nicht richtig behandelt werden, wenn man sie vom Christentum ablöft. Aber cs fei eben höchst schwierig, ihr in der Predigt gerecht zu werben, denn die Mühe und Last des Werktaglebens wolle man doch nicht in die sonntägliche Feierstimmung hineintragen. Bei Behandlung socialer Dinge auf der Kanzel liege die Gefahr nahe, daß Prediger wie Gemeinde sich dem Endzweck des Evangeliums entfremdeten. Und dennoch dürfe die Predigt nicht schweigen von dem, was die Gemeinde erst zur Gemeinde mache. Eine Gesellschaft, die nur von Rechten und Gesetzen lebt, bricht zusammen, wie die des antiken Rom.


