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20.4.1894 Erstes Blatt
 
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Nr. 91 Erstes Blatt.

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Die Gießener »eeiriteiratt«« ernten bewi Inzeiger »öchentltch dreimal brifdeit

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Aßnts- und Anzeigeblutt ffit? den Ttveis Gietzeßn

Hratisßeikage: chießener Aamikienbkätter.

Lnnahme wow Anzeigen zu der Nachmittag» für de« felgenden Lag erscheinenden Kummer bi» Bonn. 10 Uhr.

Keil' dem Kroßherzoge!

Nimm, gnad ger Fürst, der Treue Gruß entgegen, Den herzlich gern ich zur Vermählung sende, Er bringe Freude Dir auf Deinen Wegen, Und sei Dir der Verehrung Weihespende.

Es möge uns res Gottes Gnadenwalten Dir und der Gattin bringen veil und Segen, Er möge seines Füllhorns Glanz entfalten Wie heute als des Glückes Blumenregen.

Es mögen Eure Pfade hold erglänzen Von Strahlen alles Hehren, alles Schönen, Und späthin mögen noch mit Lorbeerkränzen Die würd'gen Fürstenhäupter sich bekrönen.

Ein dreifach Heil sei Euch und Eurem Streben, Ein Hcrzensglückwunsch Eurem Ehelebeu!

Stets mög Euch unser Aug in Frohmuth schauen, Umblümt von Volkesliebe und Vertrauen:

Ihr möget ftoh in Freud' und Frieden wandeln Und glücklich sein im Denken, Fühlen, Handeln!

Heil dem Großherzoge!

(I. Fink von Goddelau.)

Vorbereitungen )u den Einzugsfeierlichkeiten des Großh. Paares in Darmstadt.

(CrlflinalberW für benGießmer Anzeiger".)

Z. Darmstadt, 18. April.

Wer von Norden kommend durch das Frankfurter Thor sich der hessischen Residenz nähert, betritt dieselbe, indem er unter einer prachtvollen Allee von Lindenbäumen hinwandert, zu deren beiden Seiten hier und da schmucke im Billenstile gehaltene Wohnhäuser mit zierlich construirten Balkons und lauschigen alterthümlichen Erkern, eine angenehme Abwechs­lung in der Landschaft hervorbringen. Größtentheils wird gerade dieses Viertel der Stadt in absehbarer Zeit nicht vollkommen auSgebaut werden, weil der große, mit Recht von allen Darmstädtern mit Stolz genannte Herrngarten darin liegt.

Durch dieses Viertel also wird daS Großh. Paar seinen Einzug in die Residenz halten, hier beginnt schon die Spalier­bildung am nächsten Freitag Morgen und sicherlich wird das Gedränge selbst in dieser, dem Eentrum der Stadt doch ziemlich abgelegenen Straße, allen Anzeichen nach zu urtheilen, schon recht bedeutend werden. Zur Schmückung in größerem Umfang wird hier weniger kaum geboten, ist auch außerdem nicht nüihig und wird durchaus nicht vermißt, denn, wo die Natur selbst so hervorragend decorirt, da brauchen eS Menschen­hände nicht. Selbstverständlich thun diese doch ihre Schuldig­keit, wovon die hübsche Ehrenpforte, welche die Anwohner der Frankfurterstraße an der Pallaswtesenstraße errichten, am besten Zeugniß ablegt.

Gehen wir ein wenig weiter auf dem durch daS Fest­programm vorgeschriebenen Wege, so zieht schon von Ferne ier reiche Schmuck des Justizpalastes und der Brandver- sicherungSkamtner unser Auge auf sich, besonders von der Front des letztgenannten Gebäudes leuchtet eine gewaltige Rosenkrone entgegen, die daS vereinigte Wappen unseres Lohen Fürstenpaares überschattet. Wir wenden uns links Lie Promenadenftraße hinunter, deren Häuser ebenfalls

Besitzer eingeführte Collectiv- oder Gemeindeversicherung auf­merksam. Die getroffene Einrichtung besteht darin, daß die Landwirthe einer Gemeinde einen gemeinsamen Versicherungs­antrag unterschreiben, und daß für dieselben sodann Seitens der Gesellschaft eine gemeinsame Police ausgestellt wird. Einzelne Gesellschaften erlassen in diesem Falle die Police - Kosten ganz, jedenfalls tritt aber auch eine Ersparniß an Taxationskosten ein.

Gießen, den 17. April 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________v. Gagern.__________________ Gießen, den 17. April 1894.

Betr.: Das Unfalloersicherungsgesetz; hier die Erstattung der Unfallanzeigen.

DaS GrMerzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Soweit Sie mit Erledigung unserer Verfügung vom 30. v. Mts. (Anzeiger Nr. 76) im Rückstände sind, werden Sie mit Frist von 5 Tagen hieran erinnert.

v. Gagern.

Gießen, am 18. April 1894.

Betr.: Ferien zwischen den Schuljahren.

Die

Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Nach der bestehenden Anordnung sind die 8 tägigen Ferien in rubr. Betr. vom 29. April bis zum 6. Mai zu ertheilen.

v. Gagern.

sämmtlich Prächtige Vorgärten besitzen, die im herrlichsten Frühlingsschmucke prangen. Häufig sind hier die Villen mit wilden Weinreben und anderen Schlingpflanzen bewachsen, sodaß auch da eine weitere besonders prunkvolle Decoration geradezu überflüssig wird. Erst an der Bahnhofstraße, in die wir jetzt einbiegen, bekommt diese einen eigentlich ein- heitlichen Charakter. Den Anfang hierzu machen das Ge- bände der Darmstädter Bank und des Ludwigsbahnhofes, die in ihrem bunten Schmucke von den verschiedenartigen Flaggen, Guirlanden und mächtigen Wappen einen majestätischen An­blick bieten. Nicht minder großartig wirkt der Bahnhofs­platz, dessen Längsseite daS ebenfalls wunderbar herausgeputzte Directionsgebäude der Main-Neckarbahn entnimmt. Besonders hübsch machen sich hier die Flaggenmasten, die auS zierlichen Podien entspringen und in ungewöhnlich langen Spitzen endigen.

Nun kommen wir zur eigentlichen via triumphalis, zur prachtvoll geschmückten Rheinstraße, die wir durch eine groß­artige elektrisch zu beleuchtende Ehrenpforte betreten, deren eleganter Bau durch eine riesige Krone abgeschloffen ist. Die Straße selbst wird zu beiden Seiten von einer doppelten Allee umsäumt, in der das frische saftige Grün der Linden eine angenehme Abwechselung mit der satten, dunkelen Farbe der Fichten hervorbringt. Guirlanden schlingen sich ununter­brochen von Baum zu Baum, von Mast zu Mast und Flaggen aller möglichen Staaten vervollkommnen das farbenprächtige Bild. Sämmtliche Privat- und öffentliche Gebäude über­bieten sich geradezu gegenseitig in vollendet künstlerischen Arrangements, so daS Casino der vereinigten Gesellschaft, das Stadthaus, der monumentale Coloffalbau der Post und die vielen großen Geschäftshäuser und Hotels. Den eigent­lichen Mittelpunkt der Decoration bildet der Luisenplatz. Gewaltig ragt hier daS. ganz in Grün gehüllte Monument Ludwigs I. hervor, von dessen hoher Plattform nach den vier Himmelsrichtungen 12 riesige, mit bunten Wimpeln ver­zierte'Guirlanden herabfallen, die unten in einen großen zwölfeckigen Stern auslausen und so den weiten Platz ge­wissermaßen mit einem grünen Baldachin überdecken. Jenen selbst schmücken neben den Wappen, Flaggen, electrischen

Alle InnoneavVurranr bei In- und Iu»Ianbe» nehm» Anzeigen für btniefctner Hnjeiger* cnt»t|m.

Ein Antrag des Abg. v. Strombeck, wonach die Erhebungen noch über den von der Commission vorgelchlagenen Rahmen hinaus ausgedehnt werden sollen, wurde abgelehnt.

Die Wahl des Grafen v. Mollke (Rp) im 6. fchleSwtg holsteinischen Wahlkreise wird mit 143 gegen 123 Stimmen für un­giftig erklärt, weil die Wahllisten von vier zu diesem Wahlkreise gehörigen Orten, und zwar Ottenhausen, Bahrenseld, Otmarschcn und Oerrlgünne in Altona, welche» zu einem anderen Wahlkreis« gehört, auSgelegt worden sind. (Die genannten Orte sind in Altona eingemetndet^

Abg. Gamp (Rp ), der für GiltigkeitS-Erklärung etntritt, wie» darauf hin, daß dann die meisten Berliner Wahlen für ungiftig erklärt werden müssen, da auch hier die LtstenauSlegungen im Rath­haufe und nicht in den betreffenden Bezirken stattfänden.

Die Wahl des Abg. v. Polenz-Plauen beantragt die Com­mission für ungiftig zu erklären.

Abg. o. Schöning (cons.) beantragt dagegen, die Beschluß­fassung über diele Wahl auSzusetzen und den Reichskanzler um Ver­anlassung von Erhebungen zu ersuchen.

Den Antrag der Commission empfiehlt der Abg. Lenzmana (srs. Vp.), wogegen die Abgg. Pteschel (natl.) und Holleufer, letzterer unter sehr scharfer Kritik der Wahlprüsungscommtssion, für den Antrag Schöning eintreten.

Präsident v. Leoetzow ruft den Abg. Holleuffer wegen feiner mehrfachen gegen die Wahlprüfungscommission gebrauchten Ausdrücke (dieselbe sei gewaltthättg verfahren usw) zur Ordnung.

Das Verfahren der Wahlprüfungscommission in Schutz nehmend, erklären sich sodann noch die Abgg. Gröber, Rickert, Spahn für den Commissionsantrag, ebenso Bebel, wogegen der Abg. v. Man­teuffel den Antrag v. Schöning empfiehlt.

Der Antrag v. Schöning wird abgelehnt.

Nunmehr überreicht Abg. Dr, Buchka (cons.) ein Schrtsistück mit der Mtttheilung, daß Abg. v. Polen» sein Mandat niederi<ge (lebhafter Widerspruch).

Die Abgg. Singer, Bachem und Richter protesttren da­gegen ; inmitten der Abstimmung sei solche Erklärung nicht zulässig.

DaS HauS nimmt fast einstimmig den CommissionSantrag auf UngtfttgkeitSerklärung der Wahl an.

Sodann geht daS HauS zur zweiten Beraihung deS von Lutz und Genossen beantragten Heim st ätten-Ge setzen twurfS über.

Nach S 1 hat jeder Reichsangehörige nach vollendetcm 24. Lebens­jahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte und zwar durch Eintragung eines geeigneten Grundstücks in daS Grundbuch.

Abgg. Gamp und Dr. Halm (Rp.), vr. Böckel und Lieber­mann o. Sonnenberg (Anlts.) treten für, Abgg. vr. Schönlank (Soc.), Lenzmann (frf. Vp.) und v. Janta-Polzynskt (Pole) gegen die Vorlage ein.

Nachdem S 1 mit großer Mehrheit angenommen worden, erklärt Abg. Gras v. Dönhoff- Frtedrtchstein, daß seine Freunde mit Rück­sicht auf formelle Bedenken gegen die wetteren Bestimmungen, auf deren Durchberathung verzichten, worauf eine Resolution angenommen wird, worin die verbündeten Regierungen um Vorlegung eines bezügl. Gesetzentwurfs in der nächsten Session ersucht werden.

In dritter Berathung werden schließlich angenommen die Novellen zum Viehseuchengesetz und zur Concurtzordnung und der Gesetzentwurf zum Schutz der Waarenbezeichnuogen.

Bogenlampen rc. acht in den Coburger, hessischen und deutschen Farben gehaltene abgestützte Pyramiden. Daß bei tiefer großartigen Anlage die angrenzenden Gebäude ebenfalls prächtig decorirt sein müssen, um die Harmonie des Ganzen zu fördern, ist selbstverständlich und so wirkt denn dos Ge­bäude deS Ministeriums besonders durch heraldischen Schmuck wundervoll, nicht weniger auch das alte Palais und Ständehaus.

Wenngleich es auch sehr lohnend wäre, die Fortsetzung der Rheinstraße nach der Parforcebrllcke des Schlosses hin ebenfalls zu besichtigen, so wenden wir uns doch, um die innegehaltene Ordnung nicht zu stören, nach der Wilhelminen' straße und wandern unter einem veritablen Fichtenhain, mitten in würzigem Waldesduft der katholischen Kirche zu, deren coloffaler Kuppelbau den Decorationen einen prächtigen Hintergrund gibt. Einzelheiten hier zu beschreiben ist un­möglich, man wüßte nicht wo anfangen und wann aufhören. Alles, was Patriotismus, Kunst- und Opfersinn vermochten, hat sich hier vereint, um unserem geliebten Fürstenhause eine gewaltige Huldigung darzubringen. Den Abschluß der Deco­rationen bildet eine große in Roth mit Golddraperten ge- haltene Ehrenpforte auf der Höhe des Wilhelminenplatzes, unmittelbar vor den Thoren des Neuen Palais.

So habe ich Ihren Lesern eine allerdings nur dürftige Schilderung all' der Herrlichkeiten gegeben, die man hier vorbereitet, doch gilt die Beschreibung nur für die Haupt­straßen, die der Zug berührt, nicht minder großartig er­scheinen z. B. die Ludwigs-, Ernst-Ludwigs- und viele andere Straßen, und fortwährend wird noch gearbeitet und geschafft. Colossal wird der Andrang von außen werden, viele Tausende sind angekündigt. Ohne Zweifel sehen wir ein paar herrlichen Festtagen entgegen, und es ist nur sehnlichst zu wünschen, daß der Himmel, der sich gegenwärtig grau und unfreundlich über die Residenz ausbreitet, uns am Freitag recht günstig Festwetter schenkt, lieber alles Sehenswerthe, das sich wahrend der nächsten Tage in Darmstadt abspielen wird, sollen Ihre Leser prompt Bericht erhalten.

Amtlichem Theil.

Bekanntmachung,

betr. Versicherung gegen Hagelschaden.

Indem wir bei dem Heranwachsen der Feldfrüchte die Landwirthe unseres Kreises zur Versicherung gegen Hagel­schäden auffordern und darauf Hinweisen, daß das Collectiren wegen Hagelschäden nicht statthaft ist, machen wir speciell auf die Seitens einer Anzahl von Hagelversicherungsgesell- schäften besonders im Interesse der mittleren und kleineren

Deutscher Reichstag.

85. Sitzung. Mittwoch ben 18. April 1894.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. v. Holleuffer (cons., 5. Ltegnitz) wird für gütig erklärt unter Ablehnung eines Antrages des Abg. Rickert, der die Anstellung von Erhebungen über angebliche Unregelmäßig­keiten verlangte.

Die Wahl de- Abg. Dr. Böhme (natl., 21. Sachfen) wurde gleichfalls für gütig erklärt, doch sollen bezüglich dieser Wahl Er­hebungen über in den Wahlprotesten behauptete Vorgänge angestellt werden.

Die Wahl des Abg. Warnhoff (4. Hannoverschen Wahlkreis) wird beanstandet.