Ausgabe 
18.12.1894 Erstes Blatt
 
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Eine Ermäßigung der Zuckersteuer, da diese den Consum zu steigern Vermöge. 9SMB3BU9

Abg. Spahn (Centrum) erklärt sich Namens seiner Freunde kurz dafür, daß diese zwar mit einer wohlwollenden Prüfung der Frage einverstanden seien, aber doch erst positive Vorschläge abwarten Müßten.

Abg. Dr. Friedberg (ntl.) verwahrt sich und seine Freunde gegm den Vorwurf Richters, datz sie die Ketten der Agrarier trügen. Daß die Ketten deS Herrn Richter keine Rosenketten seien, erhelle hinreichend daraus, daß eine Anzahl der ehemaligen Freunde Richters diese Kelten abgeworfen batten, weniger aus sachlichen, als aus persönlichen Gründen. Auf die Ausfuhrprämien würden seine Freunde gern verzichten, falls auch die Concurrenzländer sie fallen ließen. Ohne die Ausfuhrprämien hätte sich unsere Zuckerindustrie niemals so entwickeln können, daß die Preise heute halb so hoch sind, wie vor 20 Jahren. (Beifall.)

Abg. Graf Mirbach (cons.): AuS Richters gestrigen Worten habe jedenfalls tödtlicher Haß gegen die Landwirthschaft heraus- geschaut. Der jetzige Preis der Rüben bedeute den Ruin des Rüben­baues. Das bewegliche Capital sei seit Decennien aus guten Gründen nicht mehr^ an landwtrthschaftliche Betriebe herangegangen. Dem Schatzsecretär könne er für seine gestrigen warmen Worte nur danken. Und freuen wolle er sich, wenn jetzt auch die Rattonalltberalen helfen, eine Calamität wieder zu beseitigen, welche sie durch das 1891er Gesetz schaffen geholfen hätten. Alle staatserhaltenden Parteien müßten jetzt Zusammenarbeiten, um auf diesem wirthschaftltchen Gebiete Erfolge zu erzielen.

Abg. Wurm (Soc.) spricht sich gegen den Fortbestand des Prämiensystems aus.

Abg. Graf Ltmburg-Stirum (cons.) bezeichnet im Gegensätze zum Vorredner den Rübenbau als eine Wohlthat für die ländliche Bevölkerung und stellt es dann, sich gegen den Staatssecretär v. Marschall richtend, als besonderen Schaden unserer Handelsvertrags- poltltk him daß wir gegen ein solches Vorgehen, wie es von Amerika uns gegenüber beliebt worden sei, nichts thun könnten. Unter dem Fürsten Bismarck würde uns so etwas nicht passtrt sein. Der Würde unseres Reiches entspreche es sicher nicht, sich einen solchen indirecten Vertragsbruch gefallen zu lassen.

Damit ist die Besprechung der Interpellation beendet.

Es folgt Bericht der Geschäftsordnungscommtsston über das Schreiben deS Reichskanzlers betr. die Frage der straf­rechtlichen Verfolgung des Abg. Liebknecht wegen Majestäts- beleidtaung.

Die Commission beantragt, die Genehmigung nicht zu ertheilen.

Hierzu liegt eine Resolution Adt u. Gen. vor, die Geschäfts­ordnung baldmöglichst in dem Sinne zu ändern, daß die Disctplinar- gewalt des Pläftdrnten eine Verstärkung erfahre.

Ref. Abg. Pieschel erstattet über die Verhandlungen der Commission Bericht. Dabei constatirt er, daß über zwei Punkte Einstimmigkeit in der Commission geherrscht habe. Erstens habe die Commiision, allerdings mit Ausnahme Singers gemeint, daß das Sitzenbleiben" am 6. d. M. als eine Verletzung der Gefühle bet Meisten Mitglieder des Hauses und ein Verstoß gegen die Würde des Hauses zu betrachten sei. Und zweitens habe man es andererseits auch nicht für angängig gehalten, Mitglieder der focialdemoklattschen Partei zwingen zu wollen, Gefühle zu äußern, die sie nicht hegen.

Abg. Roeren (Ctr.): Diese persönliche Empfindung müsse in dem vorliegenden Falle zurücktreten, damit wir nicht Beschlüsse fassen, wie fie für die ganze constttutionelle Freiheit des Reichstags verhängntßvoll werden müßten. Der Antrag hätte ja keine Be­deutung, wenn er der Initiative des Staatsanwalts allein ent­sprungen wäre. Aber es ist anzunehmen, daß der Antrag das Wetk des obersten Chefs der Justizverwaltung ist oder doch dessen Billigung hat. Es scheint, daß dem Anträge eine Entscheidung des Reichs- gerichts zu Grunde gelegen har. Es ist eben nicht zu leugnen, daß manche Entscheidungen des Reichsgerichts Kopsschütteln erweckt haben. Es freut mich, derjenigen Auffassung nicht wieder begegnet zu fein, wonach ein Abgeordneter zwar straflos bleibt wegen einer strafbaren Handlung in Ausübung des Berufs, wonach er abernicht in Aus­übung des Berufs" ist, wenn er eine strafbare Handlung begeht. (Große Heiterkeit.) Redner legt weiter dar, daß unterAeußerung" tm Sinne des Art. 30 jede, nicht nur mündliche Aeußerung gemeint fei. Sinn und Zweck des Artikels ist der, dem Abgeord­neten für seine Thätigkeit als solcher völlige Freiheit und Unab- hängigkett zu gewähren. Deshalb sei auch s. Z. das WortAeußerung" an Stelle des WortesMeinung", welches in der preußischen Ver­fassung stehe, getreten. Nun fei ja eine andere Frage, ob nicht das Haus aus sich selbst heraus Mittel und Wege finden solle. Aber der Vorgang vom 6. December könne jedenfalls den Reichstag nicht veranlassen, fern Recht, selber zu befinden, aus der Hand zu geben. Auch in einem früheren Falle, vor zwei Jahren, sei ja das Haus, einschließlich der Conservativen, einig gewesen, sich dieses Recht nicht nehmen zu laffen. Auch schon 1879 hätten sich in diesem Sinne Herr v. Helldorf und Fürst Hobenlohe-Langenburg, der jetzige elsässische Statthalter, geäußert. Thatsächlich entspreche es weder der Würde des Reichstages, noch der nothwendigen Freiheit desselben, wenn das HauS hier Tags ütvr verhandle und Abends setze sich der Staats­anwalt hin und lese sich die Verhandlungen durch, um zu sehen, ob nicht irgendwo für ihn Grund zum Einschreiten vorliege. Er setze voraus, daß der Reichstag ja wohl einmal erwägen werde, ob es einer Verstärkung seiner Dtsciplinargewalt bedürfe. Aber solche Erwägungen dürfen nicht, wie es d e Resolution Adt wünsche, gerade im Anschluß an den Fall vom 6. December stattstnden. (Sehr richtig!) Denn das sehe ja gerade aus, als ob es des Antrages des Staatsanwalts bedurft hätte, um den Reichstag zu solchen Etwägungen und zu einer Verstärkung der Disciplinargewalt des Reichstags zu veranlaffen. (Lebhafter Beifall.

Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Dem Rechte der Immunität hat der Staatsanwalt mit feinem Anträge nicht entgegentreten wollen. Ein Thetl der socialdemokratischen Partei hat sich geweigert, bei einem Hoch auf Se. Majestät auszustehen. Bei dem sich äußernden Un­willen sagte der Herr Präsident, daß er keine Strafmittel besitze, um diesem Gebühren entgegenzutreten. Die sich meines El achtens hieraus ergebende Folge ist, daß die Strafgerichte einschreiten. (Widerspruch.) Nun ist dazwischen weiter festgestellt, daß den social- demokratischen Abgeordneten nicht unbekannt fein konnte, daß ein Hoch auf Se. Majestät ausgebracht wurde, denn der Herr Präsident hatte eine dahingehende Mittheilung dem Abg. Singer hiervon aus­drücklich gemacht. Allerdings hat dann der Abg. Liebknecht später die Sache so dargestelll, als ob es sich bei der Angelegenheit um eine Ueberraschung seiner Parteigenossen gehandelt habe und er hat auch fetnedeita eine böse Absicht in Abrede gestellt. Daß unter solchen Umständen ein Antrag der Staatsanwalts einging, ist begreiflich und auch durchaus gerechtfertigt. Ihr Recht ist es, diesen Antrag zu prüfen und über denselben zu beschließen. (Bravo!)

Abg. Graf Mirbach erklärt Namens seiner Freunde, bei den­selben bestehe von vornherein kein Zweifel, daß man dem Anträge des Staatsanwalts auch die Genehmigung versagen könne. Aber seine Freunde hegten auch darüber keinen Zweifel, daß man, wenn es sich um eine Beleidigung Sr. Majestät handle, der Strafgewalt nicht hindernd in den Weg treten solle. Und deshalb bitte er das Haus, dem Anträge des Staatsanwalts zuzustimmen. Der Resolu­tion würden er und seine Freunde natürlich zustimmen. Habe doch auch der Präsident selbst schon Rücksprache mit Mitgliedern des Hauses über eine Verstärkung seiner Disciplinargewalt gepflogen. Den Artikel 30 der Verfassung wollten die Conservativen nicht an­lasten, denn auch sie nähmen dessen Schutz in Anspruch. Aber hier handle es sich nicht um Redefreiheit. Hier, wo cs sich um Ehrver­letzung gegen Se. Majestät handle, und in jedem Falle solcher Ehr­verletzung gegenüber Sr. Majestät sei es für die Confervaiiven ein »Odile officium, die Genehmigung zur Strafverfolgung zu ertheilen.

Abg. Singer (Soc.): Der Reichskanzler meinte, das Vor­gehen der Staatsanwaltschaft fei nöthig, weil der Präsident nicht tm Stande gewesen sei, die Ordnung hier tm Hause aufrecht zu er­halten. Dann sollte doch der Reichskanzler lieber gleich einen Gen­

darm hier in das Haus stellen, der dem Präsidenten zu Hilfe kommt und eventuell die Versammlung auflöst! (Beifall links.) Offenbar sollte blos der Vorgang vom 6. December benützt werden, um eine Haupt- und Staatsaction daraus zu machen. Jener Vorgang ist keineswegs ohne Beispiel. Auch ultramontane Mitglieder des Hauses sind bereits sitzen geblieben bet Hochs auf den Kaiser. Auch im preußischen Landtage ist dergleichen schon geschehen. Den Conser- vattoen fei nur dann etwas daran gelegen, die Privilegien dieses Hauses zu wahren, wenn es sich um ihre Interessen handle, während sie die Privilegien leicht daran gäben, wenn es sich um eine ihnen verhaßte Partei handle. Das Verlangen nach einer Verstärkung der Disciplinargewalt deS Präsidenten laufe offenbar auf Aus­schließung von Abgeordneten hinaus, insbesondere von Abgeordneten seiner Partei. Das wäre aber ein Versassungsbruch, denn durch solche Ausschließung würden sie gehindert werden, das ihnen vorn Volke übertragene Mandat auszuüben.

Preuß. Minister des Innern v. Kölner widerspricht der Be­hauptung des Vorredners, daß der staatsanwaltschastliche Antrag ein Zeichen für den politischen Wind sei, der heule in Deutschland wehe. Wir haben allen Grund, jede Uebertreibung oder Agitation aus Anlaß dieses Volkommnisses, das hier besprochen wird, zu ver­meiden. Dem Artikel derNordd. Allg. Ztg." steht die Negierung durchaus fremd gegenüber. Zu einem sogen. Entrüstungv Rummel liegt für uns kein Grund vor. Soll aber Art. 30 der Reichsoer- fassung einen Sinn haben, so muß doch die Möglichkeit gegeben fein, daß irgend einmal Anwendung von demselben gemacht werden kann, denn sonst könnte der Artikel doch besser lauten: Jede Straf­verfolgung ist ausgeschlossen. Wollen Sie nun aber die erforderliche Genehmigung nicht ertheilen, nun, meine Herren, dann nicht. (Heiter­keit.) Ich frage Herrn Singer, ob er sich etwa auf Grund der be­stehenden Bestimmungen für befugt hält, jede beliebige strafbare Handlung in diesem Hause zu begehen? (Zurufen und Lachen.) Es war nöthig, den staatsanwaltlichen Antrag einzubringen, keines­falls durste der Antrag verhindert werden; Ihre Sache ist es, über den Antrag selbst zu entscheiden.

Abg, Gamp (Rp.) führt aus, daß die Zustimmung zu dem staatsanwaltschaftlichen Anträge noch keineswegs ein Preisgeben Der Privilegien des Hauses bedeuten würde, lieber die Tragweite des Art. 31 der Verfassung (Immunität der Abgeordneten) kann nicht , der Reichstag, sondern nur das Gericht entscheiden; der Reichstag ist noch nicht berechtigt, irgend eine Strasthat dem ordentlichen Richter zu entziehen. Wir stimmen dem Anträge des Staatsanwalts zu, weil wir der Meinung sind, daß die vorgekommene Handlung ihre Sühne verlangt und zwar möglichst schnell. Die Einleitung der Untersuchung und deren Fortführung wird den Abg. Liebknecht wenig an der Erfüllung seiner parlamentarischen Pflicht bindern.

Abg. Dr. v. Bennigsen (Natt.): Meine Freunde stimmen dem Commissionsantrage zu, haben aber gleichzeitig den vorliegenden Antrag auf Vervollständigung der Geschäftsordnung gestellt. Nach meiner Kenntniß juristischer Meinungen ist das Verhalten Liebknechts als Aeußerung tm Sinne der Jmmunitätsbestimmungen aufzufassrn, allerdings als eine sehr bedauerliche Aeußerung. (Abg. Singer ruft: Das überlassen Sie uns!) Wenn aber unser Präsident, der von dem Vertrauen aller Parteien getragen, lange an der Spitze des Reichstages steht, aus Anlaß des Falles Liebknecht fein Bedauern äußern mußte, daß ihm keine Mittel zu Gebote stehen, um ein solches Verhalten gebührend zu rügen, so muß Abhilfe geschaffen werden. Unser Antrag verfolgt diesen Zweck; er ist nicht erst durch den staatsanwaltschaftlichen Antrag heroorgerufen, sondern unmittelbar nach dem Vorfall selbst sind wir in dieser Angelegenheit zur Berathung zusammengetreten. Redner erörtert die Disciplinar-Bestimmungen bei anderen Parlamenten, so die zeitweise Einschließung englischer Abgeordneter, die sich gegen die parlamentarische Ordnung ver­gangen haben. In Amerika wird sogar die Ausschließung aus dem Hause zugelassen, also in einem Lande mit rein parlamentarischer Verfassung. Wollen wir die Immunitäts-Artikel aufrecht erhalten, so müssen wir uns zu schützen suchen gegen das Auftreten der Herren links, gegen Vorgänge, die uns sonst ncch öfter beoorstehen dürsten. (Sehr richtig!) Thatsächlich war das Verhalten Singers bet jenem Vorfall viel schlimmer, als das Liebknechts. (Sehr richtig!) Noch schlimmer war das Gebühren der socialdemokratischen Presse. Die Herren nehmen für sich im Namen der Freiheit jede Befugntß in Anspruch, die sie Andern verweigern. Wir werden uns darüber noch bei der Umsturzvorlage zu unterhalten haben. WaS würden die Socialdemokraten wohl thun, wenn etwa in einem von ih. en stark unterwühlten Lande sich eine ihnen feindliche Partei aufthäte? Sie würden diese Partei mit allen Mittel zu vernichten streben im Namen der Freiheit, und es würde sich zeigen, wo die schlimmste politische Heuchelei getrieben wird. Wie wollen Sie es denn nennen, wenn beute schon zielbewußte Genossen wie Bebel und Vollmar sich in die Landtage wählen lassen und dort den Eid auf die Verfassung leisten? Nein, solchen Bestrebungen im Reichstage, solchem Gefahren muß entschieden und mit ausreichenden Mitteln entgegengeheten werden. (Beifall.)

Adg. Richter (freif. Volksp ): Man bezieht sich immer gern auf parlamentarisch regierte Länder, wenn man unsere Rechte beschränken will; gebe man uns doch englische Einrichtungen, aber vollständig, bann wollen wir die Disciplinar-Gewalt gern mit in den Kauf nehmen. Uebrigens bin ich der Meinung, daß die Befugnisse des Herrn Präsidenten doch Etwas weiter gingen, als er sie angewendet hot. Wir schließen uns im Uebrigen ganz den Ausführungen des Abg. Roeren an. Die Aeußerung d»s Herrn Präsidenten soll den Anlaß zu dem staatsanwaltschaftlichen Einschreiten gegeben haben. Sonst ist man doch nicht so aufmerksam g-gen den Reichstag. Warum überließ man es nicht unserem Herrn P, äsidenten, den Staatsanwalt anzurufen? Was ist denn die Folge des staatsanwaltschaftlichen Vor­gehens? Sie haben die Geschäfte der Socialdemokratie besorgt, denn vor diesem Antrag standen die Socialdemokraten völlig isolirt; fitzt sind sie aus dieser Jsolirung heraus. Man kündigt an, daß nach Schluß des Reichstags die strafrechtliche Verfolgung doch eintreten werde; das wäre ein schwerer Mißgriff. Der Herr Reichskanzler konnte nicht unglücklicher debutiren als mit diesem Antrag. (Bei- sall links.)

Preuß. Justizminister Schönstedt: Es ist mir zwar vor­geworfen, ein parlamentarischer Neuling zu sein; aber so viel glaube ich doch zu wissen, daß die Regierung ohne Noth nicht in die Dtbatte über solche Dinge eingreift, und eine Nothwendigkeit für solches Ein­greifen war bisher nicht gegeben. So lange ich die Ehre habe, an Der Spitze der Justizverwaltung zu stehen, habe ich es ängstlich ver­mieden, eine Meinung über Fragen zu äußern, was als eine Be­einflussung hätte gedeutet werden können. Von diesem Standpunkt aus, den ich auch fernerhin einzunehmen gedenke, kann ich nur wenig zur Sache sagen. Nach den vorliegenden Reichsgerichts­entscheidungen ist auf Grund des vorliegenden Thatbestandes eine gerichtliche Verurteilung allerdings möglich. Die Majestät zu schützen, ist auch eine Aufgabe der Regierung (Sehr richtig! rechts) und wenn der Herr Präsident erklärt, daß ihm die nöthigen Befugnisse fehlen, so war es unsere Pflicht, den Versuch zu machen, ob die nöthigen Mittel zum Einschreiten gegen solches Auftreten anderweit gegeben sind. Dieser Versuch ist gemacht; die Entscheidung darüber steht bei Ihnen. (Beifall rechts.)

Abg. Cegielski (Pole) bedauert Namens seiner Freunde das Verhalten der Socialdemokiaten, will aber wegen des klaren Wort­lautes der Immunitäts-Bestimmung für den Commissionsantrag stimmen.

Abg. Rickert (freif. Vereinigung): Warum verschweigt denn der Herr Minister, daß er den Staatsanwalt erst angewiesen hat, den vorliegenden Antrag zu stellen.

Minister v. Köller: Es habe der Regierung fern gelegen, in die Rechte des Hanfes einzugreifen. Sorgen Sie für Ihre Autorität, aber lassen sie die Regierung auch für ihre Autorität sorgen. (Beifall rechts.)

Justizminister Schönstedt: Fragen über Interna der Ver­waltung pflegen weder gestellt, noch beantwortet zu werden. (Sehr gut! rechts.)

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Antisemit) stimmt im Gegensatz zu seinen Parteigenossen für den Antrag des Staats­anwalts. ES handelt sich nicht blos um die Majestätsbeleidigung, eS handelt sich auch um eine Beleidigung des Reichstags. Wenn Mehrere auf einem Ast sitzen und es macht Einer den Versuch, den Ast abzusägen, so werden sie ihn nicht ruhig thun lassen^ sondern ihn herunterwerfen. (Sehr richtig 1 rechts.) In dieser Lage befinden wir uns angesichts des Treibens der Socialdemokraten. Für den Grafen Caprivi war die Devise gegenüber der Socialdemokrotie, von der er ja manche Unterstützung empfing: Greis niemals in ein Wespennest! Der neuen Regierung aber möchte ich juiufen: Doch wenn Du greifst, dann greife fest! (Beifall rechts.)

Abg. Roeren erklärt, daß das Centrum nach der Darlegung Bennigsens für die Resolution Adt stimmen könne. Nach längerer Debatte, an der sich noch die Abgg. v. Buchka (cons.) und Bebel (Soc.) beteiligen, wird zur Abstimmung über den Antrag der Commission ge­schritten. Mit Ja stimmten 168, mit Nein 58 Abgeordneten. Der Antrag der Commission ist also angenommen. Gegen den Antrag stimmten beide conservaiive Parteien geschloffen. Die Resolution der Nationalliberalen wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und der Socialdemokraten angenommen.

Montag: Umsturzvorlage.

Neueste

Depeschen des Sureeu »Herold^.

Berlin, 16. December. Die Anarchisten - Ver­sammlung, welche heute Morgen hier stattfinden sollte mit der Tagesordnung^:Bekämpfung des Umsturzes", wurde nicht abgehalten. Der Einberufer der Versammlung, Büttner Varöuka, der als Redakteur beimSocialist" thätig war, ist gestern früh in seiner Wohnung verhaftet worden. Die Festnahme soll mit der letzten Beschlagnahme desSocialist^ in Verbindung zu bringen sein. Da der Einberufer fehlte, so hat eine Commission der Anarchisten die Versammlung be­reits gestern wieder abbeftellt.

Rom, 16. December. Die Nachricht von der plötzlichen Vertagung der Kammer erregt großes Aufsehen. Ob der Vertagung die Auflösung des Parlaments folgen wird, ist noch unbestimmt.

Gieße», den 17. December 3894.

* * Ernennung. Der Lehrer an dem Realgymnasium und der Realschule hier Philipp Rothermel wurde zum Lehrer an der Realschule zu Michelstadt ernannt.

* * Parlamentarisches. Der Zweiten Kammer der Stände ist eine Regierungsvorlage zugegangen, betr. die Aufbesserung der Gehalte der seminaristisch gebildeten Lehrer an den höheren Lehranstalten des GroßherzogthumS.

* Kunstvereiu. Die Ausstellung im Thurmhaus am Brand hatte sich am gestrigen Sonntag vor und nach Tisch eines überaus lebhaften Besuches zu erfreuen. Neu aus- gestellt sind zunächst eine Anzahl von Gewinnen aus den alljährlich unter den Mitgliedern des Vereins veranstalteten Verloosungen- von den Gewinnften dieses Jahres möchten wir dabei einem prächtigen Thierstück von C. MaliAuf der Alm im Oetzthal" saft den Vorzug geben, wenn nicht die Wahl erschwert würde durch Bader's in reichen, ernsten Tönen gehalteneIdylle"- weniger angesprochen hat uns Schloß Planta bei Meran" von A. Ditscheiner in seiner etwas skizzenhaften Behandlung. Louyots zierliche- Gänsemädchen", ein Gewinn der Stadt Gießen aus 1892, wird hoffentlich auch bald eine ständige Unterkunft finden. Die weiter ausgestellten Werke der vervielfältigenden Künste bilden schöne Zimmerzierden für solche, denen das Loos den Gewinn eines Oelbildes versagt. Unser Lands­mann und Mitbürger, Otto Fritz, hat die Ausstellung bereichert durch zwei liebenswürdige GenrebilderBesiegt" undLiebesdienst", sowie durch eine Anzahl interessanter Studien. In der Besprechung der Eröffnungsaus- stellung fortfahrend nennen wir unter den Landschaften zunächst nochSundal-(Norwegen)" von Karl Osterley jr., Rosegg Gletscher" von Mathilde Freytag (München), sowie von Wentscher (Berlin)Regentag am Ostseestrand"-- zwei sehr schöne Bilder von ganz verschiedener Manier sind Georg Schmitgen'sWinterabend im Spreewald", eine prächtige Schneelandschaft, und daneben desselben Künstlers Frühlingslandschaft", deren naturwahre Fretlicht-Maleret die Vorzüge solcher Auffassung in's beste Licht stellt, sodaß es z. B. Den sehr sorgfältig und couvemiortell gemalten beiden Bildern von B. Wille (Braunschweig)Motiv von Täufers" undMotiv von Oetz" nicht ganz leicht wird, sich daneben zu behaupten. Don ähnlicher Farbenwahrheit wie jeneFrühlingslandschaft" sindAuf Studienreise" von W. Richter (Berlin) und Wentscher sBuchwald im Polenzihal". Ohne die ausgestellten schönen Landschaften damit erschöpfen zu wollen, heben wir daraus noch hervor Ruine Allerheiligen" von O. v. Ruppert (München)^ und als besonders zart und duftig gemaltMond­nacht" undWollenweberhafen in Dortrecht" von Tenner (Karlsruhe), sowie einenAbend an der Würm" von Carl le Feubure (Tölz). Die in der vorigen Besprechung schon gelobten Blumenstücke von Sophie Ley haben in Rhododendon" von Helene Cramer (Hamburg) ein gutes Seitenstück gefunden.Vor dem Gnadenbild" von Reis ach er (München) ist uns fast etwas zu naturalistisch aufgefaßt und zu flott gemalt- es hat freilich auch in seiner Behandlung einen recht gefährlichen Nachbar erhalten in B o ckelmtznu's schon besprochenemSpielsaal von Monte- Carlo". Auf der Hauptwand ist Walter WittingS (Dresden)Studienkopf" von doppelt wohlthuender Lieb­lichkeit neben Papes erschütterndemSeid getreu bis in den Tod". Nicht schließen aber möchten wir, ohne die Aufmerksamkeit der Besucher noch besonders auf ein freund­liches und fein gemaltes Genrebild von Ty ran (Karlsruhe) zu lenken, welches in lebenswahrer Auffassung denErsten Unterricht" unserer Kleinen wiedergtbt.

* * Die Reihe der alljährlichen Christbescheernngen für Kinder wurde gestern Nachmittag 3 Uhr durch Frau Clara Rothe mit ihrem Kindergarten im Gießener Festsaal eröffnet. Es war eine fröhliche Ktnderschaar, die sich