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Nr. 39
2er »ietzcner Artiger erschemt täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Aamlklenvkäiler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
1894
Freitag den 16. Februar
Erstes Blatt.
Gießener Anzeiger
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Neueste Nachrichten.
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anderen Gebieten als auf denen der Justiz und des Ausnahmezustandes unternommen werden, wobei der Erfolg allerdings noch immer fraglich bleibt, es werden solche scheußliche Thaten von Zeit zu Zeit doch immer wieder ins Werk gesetzt
werden.
Natürlich bleibt aber trotzdem die Verpflichtung für alle Regierungen bestehen, den anarchistischen Mordgesellen consequent nachzuspüren und mit ihnen, auch wenn sie bei dem bloßen Versuche eines Verbrechens gegen die Gesammtheit ertappt worden sind, mit jener Strenge zu verfahren, welche gegenüber dem zur Bestie gewordenen menschlichen Individuum allein am Platze ist. Die einzelne Regierung kann jedoch nur dann mit einiger Aussicht auf Erfolg an die Bekämpfung der anarchistischen Gefahr gehen — soweit jene überhaupt im Rahmen der Möglichkeit liegt — wenn sie hierbei von der öffentlichen Meinung des Landes einmüthig und rückhaltlos unterstützt wird. Grade in Frankreich läßt diese Einmüthig« keit noch sehr zu wünschen übrig, haben sich doch die socia- listischen und sogar einige bürgerlich-radicale Blätter von Paris nicht eutblödet, Vaillant als Märtyrer zu verherrlichen und seine Hinrichtung als eine Schmach für Staat und Gesellschaft hinzustellen — da kann man sich nicht wundern, wenn den anarchistischen Verschwörern stets von Neuem der Kamm schwillt! Vielleicht wird darum das Attentat im Terminus-Hotel wenigstens das eine Gute haben, daß eS den sich in der öffentlichen Meinung Frankreichs noch immer bemerklich machenden sentimentalen Anwandlungen zu Gunsten der Anarchisten nunmehr das verdiente Ende bereitet.
Das jüngste anarchistische Verbrechen in Paris.
Nur zu rasch haben die Pariser Anarchisten ihre Drohung, die Hinrichtung ihres Gesinnungsgenossen Vaillant „rächen" -u wollen, wahr gemacht, denn unstreitig bedeutet die im Terminus-Hotel zu Paris stattgefundenc Bombenexplosion die Antwort aus den anarchistilchen Reihen auf die Justisicirung Vaillants.
Zwar hieß es ursprünglich, die Explosion sei von einem entlaßenen Kellner des genannten Hotels ins Werk gesetzt worden, sodaß eS sich bei der Affaire also lediglich um einen persönlichen Racheact handeln würde, indeffen hat es sich sehr bald hcrausgestellt, daß die Katastrophe im Terminus-Hotel ein Werk der Anarchisten ist. Der muthmaßliche Attentäter selbst, der angeblich Le Breton heißt, hat bereits zugestanden, daß er der anarchistischen Verschwörergesellschaft angehört und daß er durch seine That Vaillant habe rächen wollen. Im Uebrigeu weichen die Angaben über die Einzelheiten des Vorganges noch von einander ab, es dürfte darum erst die gerichtliche Untersuchung volle Klarheit in den Sachverhalt bringen.
Was die Wirkungen der Explosion anbelangt, so wurde ein an dem Thatorte gerade vorübergehender Arbeiter durch die bis auf die Straße geschleuderten Bombenstücke getödtet und über 20 andere Personen erhielten Verletzungen, außerdem verwundete der angebliche Le Breton auf seiner versuchten Flucht noch drei Menschen durch Revolverschüffe. Die hervorgerufenen materiellen Beschädigungen stellen sich dagegen als verhältnißmäßig geringfügige dar. Wie übrigens weitere Pariser Meldungen besagen, ist der Zustand der bei der Katastrophe Verwundeten, auch der Schwerverwundeten, nicht gefahrdrohend.
Zunächst beweist nun diese neueste Frevelthat der Panier Dynamitarden, daß die drakonischen außerordentlichen Gesetze, welche in Frankreich als unmittelbare Folge des Vaillant'schen Attentats in der Deputirtenkammer gegen die Anarchisten erlassen worden sind, die unheimliche Verbrecherbande nicht im Mindesten einzuschüchtern vermocht haben. Wenn man sich vielleicht auf Seilen der französischen Regierung wie in parlamentarischen Kreisen von den neuen Maßnahmen eine Eindämmung der anarchistischen Gefahr versprach, so bekundet eben der Vorfall im Terminus-Hotel das Eitele einer solchen Hoffnung. 'Freilich spricht sich die gesammte Pariser Preffe, einschließlich der ultraradicalen und socialistischen Organe, mit Schärfe und Entrüstung gegen das jüngste Bomben- attentat aus und speciell die gemäßigt-republikanischen Blätter verlangen schon wieder neue und womöglich noch strengere Ausnahme-Gesetze gegen das anarchistische Unwesen, aber es .zeigt sich immer mehr, daß auch die peinlichsten Ausnahmegesetze diese sociale Giftpflanze der modernsten Zeit nicht in hren Wurzeln zu treffen vermögen. Der Versuch einer
Berlin, 14. Februar. Der „Reichsanzeiger" veröffent- einleitendenallgemeinenTheilderDenk- zu dem deutsch russischen Handelsver- Darin heißt es: Bei Prüfung des russischen Vor-
Deutscher Reichstag.
49. Sitzung. Mittwoch den 14. Februar 1894.
Die zweite Berathung der vom Zentrum und Freisinnigen beantragten Gesetzentwürfe belr. Abänderung des Wahlgesetzes wird bet der Bestimmung sortgesetzt, wonach die Abgabe der Stimmzettel in amtlich abgestempelten Couverts erfolgen soll.
Abg. v. Heeremann (Ctr.) betont das Erforderniß, die Stimmabgabe zu einer wirklich geheimen zu machen. Sonst komme die wahre Gesinnung des Wählers nicht zu ^aae, man erfahre nicht die wahre Stimmung des DolkeS und schädige das Gefühl für Recht und Billigkeit. Die bisherigen Bestimmungen sicherten das gehettne Wahlrecht nicht. Es sei so viel vorgekommen, um ein künstliches Wahlergebniß herbeizuführen, daß es so nicht weiter gehen könne. Durch Verschiedenheit der Größe, Dicke u. s. w. der Wahlzettel habe man versucht, dieselbe kenntlich zu machen; auch sonst seien die Wähler controltrt worden Das schaffe Erbitterung, die den Social- demokrcüen ^u arbfen (ntl.) hat dieselben Erfahrungen
wie der Vorredner gemacht und theilt besten Empfindungen. Für Abgabe der Stimmzettel in Couverts habe er sich schon vor zwei Jahren ausgesprochen. Er werde mit seinen Freunden für die vor- geschlagene Bestimmung stimmen.
8 w Aba Rickert (frf. Der.) freut fich über diese Zustimmung, legt aber das Hauptgewicht darauf, daß dem Wähler Gelegenheit gegeben werde, einen Augenblick unbewacht zu fein, um bie etwa empfangenen Stimmzettel nach seinem Belieben zu gebrauchen.
P Die Bestimmung über die Stimmabgabe in Couverts wird gegen die Stimmen der Rechten angenommen.
Die beantragten Entwürfe ordnen feiner an, daß den Wähler Gelegenheit gegeben wird, an einem Nebentisch unbeachtet den Bettel in das Couvert zu legen. .. „ . ,. . .
Abg Basfermann (ntL): ES werde auf bem Vanbe schwierig sein, solche Einrichtungen in den Wahllocalen zu treffen. In ben großen Stäbten aber werde namentlich in ben Stunden großen Andrangs zum Wahllocal die Vorschrift nahezu undurchfuhrbar sein. Einzelne Wähler würden aus Ungeschicklichkeit, andere aus Chicane sich sehr lange in dem Jsolirraume aufhalten. Dagegen würde man nur mit Strafbestimmungen vorgehen können und das wäre doch auch bedenklich. Auch ohne Jsolirraum werde es dem Wähler möalick fein einen ihm aufgebrungenen Zettel zu vertauschen.
Abg vr v Marguarbfen (natl.) spricht gleichfalls gegen di-se Bestimmung, burch deren Einführung fich die Wahlanfechtungen erst r^t häufen würden. Man möge es erst mit bem Couvert allein oerfutben. (M. Der.). Mit bem Couvert allein mache
man bi-Sache fchlimmer als sie ist Legt der Wähler ben Zettel im Wahllocal in daS Couvert, so wird er conttolirt; verläßt er er ft das Wahllocal, so wird das Wahlgeschaft erst recht aufgehalten. Hhne jsolirraum bat das ganze Gesetz keinen Zweck.
Aba Au7r (Soc.) erblickt gleichfalls in einer Streichung der fraglichm Bestimmung eine Verschlechterung des bestehmben Zustandes. ber (6tr ) erinnert baran, daß in Württemberg in früheren Sabren bie Regierung sttbst einmal eine Wahlreform mi Jfolirraum vorgefchlagen habe, bie aber vom ßanbtage abgelehnt rol‘%ba Lenzmann (frf. VolkSp.) legt gleichfalls auf bm Jfolirraum das entscheidende Gewicht. Man könne doch nicht mit besonders rabiaten Wählern rechnen und bie Gesetzgebung mit Rücksicht auf vi.t, fei sogar schon einmal vorgekommen, daß ein
ÜLÄÄS- mit der «amen Wahlurne durchging und dntz man binter ihm verlaufen mußte, um fie ihm wieder abzunebmen.
Die Bestimmung über den Jsolirraum wird fchlteglich gegen die Sttmmen der Nattonalliberalen, Conservattven und Reichspartei angenommeNw^d Antrag des Abg. Casl-lrnann (srs. Volttp.)
zugelasten werden."
Dagegen werden abgelehnt: ein Antrag Lenzmann (frs.VolkSv.), wonach die Stimmzettel, deren Größe ober Gewicht von ben amtlich festgestellten Gewichts- oder Größenbestimmungen erkennbar abweichen, ungültig sein sollen, sowie ein Antrag Bassermann (natl.), wonach alle Stimmzettel für ungültig erklärt werden sollen, welche nicht von weißem Papier sind. .
Der Rest des Gesetzentwurfs wird unverändert in der beantragten Fassung angenommen. ... .. . _ .
Es folgt erste Berathung deS vom Abg. Schroder (frf. D-r.) beantragten Gesetzentwurfs, durch welchen das Handelsgesetz dm:ch folgende Bestimmung ergänzt werden soll: „Die KunbigwngSfiift muß für Principal und Handlungsgehilfen gleich sein. Entgegen- stehenbe Vereinbarungen sind nichtig. Beim Abgang können die .fianblungSbtener ein Zeugniß über Art unb Dauer ihrer Beschäftigung forbern. Auf Verlangen berfelben ist baS Zeugniß auch auf Führung und Leistungen auszudehnen."
Abg. Schröder (frf. Der.) weist auf die wachsende -tenbeni einer Verkürzung der Kündigungsfrist, namentlich für weibliche Handlungsgehilfen hin. Die Festsitzung einer NormalkundigungS- frift wäre angesichts dieser Tendenz wünschenswerth, würde av-r eine zweischneidige Waffe sein, denn sie würde unter Umständen einen Gehülfen verhindern, vor Eintritt in eine rhm vielleicht zu einem bestimmten Termin bereits zugesicherte Stelle noch vorübergehend aushilfsweise eine andere Stelle anzunehmen.
Abg. Singer (Soc.) stimmt dem Anträge zu, bedauert aber, baß Schröber nicht eine Minimalkünbigungsfrist beantrage. 3« Zeit seien die Handlungsgehilfen geradezu vogelfrei. Er werde bei der zweiten Lefung beantragen, daß eine kürzere als vierwöchige Frist ausgeschlossen werde. Vielfach erlegten die Prinzipale den G^ Hilfen eine 6 wöchige Kündigungsfrist auf, behielten sich aber selbst die Kündigung per sofort und ohne Angabe von Gründen vor.
Abg. Träger (frf. Vlksp.) widerspricht dem in der Presse gegen ben Antrag erhobenen Einwanb, baß ber Antrag. ettren Eingriff in bie Vertragsfreibett bedeute, denn in Wirklichkeit besitze d-r Gehilfe gegenüber bem Prinzipal vermöge seiner öconomlschen Lag- kaum noch Vertragsfreiheit. , _
Abg. Spahn (Ctr.). ES lasse fich nicht wohl für alle Zweige eine gleiche Frist festsetzen aber bie vertraglichen Abmachungen müßten allerbiogs für belbe Thnle gleich sein. Auch wäre! eS wichtig, daß eine Kündigung nur immer zum 1. eines Monats stattfinde.
Abgg. Bassermann (n.-l.), v. Buchka (cons) und Klemm (Ref.-P.) sprechen für ben Antrag Schröber, event. auch für ben angekündigten Antrag Singer.
Hierauf wird in bie zweite Lesung eingetreten, nach abermaliger Begrünbung seines Antrags burch Abg. Schröber aber Vertagung beschlossen. — Morgen Postetat.
trage. Darin geigt es: 2oet ipruyung uc» schlages, Handelsvertragsverhandlungen mit Deutschland ein» zuleiten, kam es darauf an, ein klares Bild zu gewinnen, wie die Gewährung der Meistbegünstigung an die Boden- erzeugniffe Rußlands auf unsere Volkswirthschast wirken, würde. Was'die differentielle Behandlung des russischen Getreides an- lanae, so sei es in hohem Maße zweifelhaft, ob dieselbe, wenn sie auch zur Zeit sichergestellt sei, auf längere Zett sich mit gleichem Erfolge würde durchführen lassen, namentlich tm Falle der Ausdehnung des Müllereigewerbes in den weistbr- günstigten Nachbarländern. Aber selbst wenn dies zolltechnisch möglich wäre, würde doch der deutschen Landwirth- schaft daraus kein Nutzen erwachsen, weil die Annahme, daß das Fernhalten des russischen Getreides den Preis der deutschen Bodenerzeugniffe günstig zu beeinflussen geeignet set, nach den Erfahrungen der letzten J°h^e nicht zutrenend i-i. Die Denkschrift weist nach, daß die ruisische Getreideausfuhr bezüglich der von ihr zu erzielenden Preise ledtgltch von btx jeweiligen Lage des Weltmarktes abhängig sei. Rußlands überwiegende Stellung bezüglich der Getreideversorgung Deutschlands wurde seit 1892 erschüttert, Rußland größten- theils durch concurrtrende ProductionSländer ersetzt. Rußland war daher genöthigt, als es 1893 über einen Ernteüberschuß verfügte, für sein Getreide neue Absatzgebiete zu niedrigen Preisen aufzusuchen. In der durch die Unzugänglichkeit des hauptsächlichsten Absatzgebietes für russisches Getreide hervorgerufenen Mmderwerthigkeit des letzteren auf bem Weltmarkt sei eine der Ursachen zu erblicken für den Preisrückgang der Brodsrüchte, der die Landwirtbschaft aller Getreide prodnct- renden Länder bedrückt. Wollte daher Deutschland die Bodenerzeugnisse Rußlands andauernd differentiell behandeln, so würde die deutsche Landwirthschaft daraus keinen Nutzen ziehen, der deutsche Markt würde dann statt m l russischem Getreide mit Getreide der meistbegünstigten Concurrenzländer versorgt werden und zwar zu Weltmarktpreisen, die durch das anderweit Absatz suchende russische ^etre^de fortgesetzt beeinflußt weiden. Die deutsche Landwtrchschaft habe schon
Bekanntmachung,
betreffend Lehr-Cursur für Anlage und Prüfung von
Blitzableitern.
Wir machen darauf aufmerksam, daß auch in diesem Jahre an der Electrotechnischen Lehr- und Untersuchungs- Anstalt des Physikalischen Vereins zu Frankfurt a. M. em Cursus über Anlage und Prüfung von Blitzableitern statt- findet. Der Unterricht findet in der Woche vom 12. auf 17. März l. I. täglich von 10 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr statt. Das Honorar beträgt 30
Gießen, am 14. Februar 1894.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. (5flgern.
Bekanntmachung, betreffend die Erwerbung des zum Umbau und zur Erweite- rung des Bahnhofs Gießen erforderlichen Geländes.
Es wird hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß, nachdem eine Einigung in der zu diesem Zweck bestimm- ten Frist nicht stattgefunden hat, von der Local - Commission die nachstehend verzeichneten Herren zu Sachverständigen ernannt worden sind:
1. Gutsbesitzer Schlenke, Hardthof bet Gießen,
2. Makler Ludwig Kauf zu Gießen,
3. Stadtverordneter Ludwig Flett zu Gießen.
Gießen, 15. Februar 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Melior.
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