Ausgabe 
15.7.1894 Erstes Blatt
 
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Nr. 163 Erstes Blatt. Sonnt-, dm 15. Juli 1894

Der Hltßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

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folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. UlUJt. ^VV^vWvV ^UlUUltUVlUlUl, Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Anrtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 25. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, wird auf Lonys Felsenkeller (Westanlage) zu Gießen eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gietzen abgehalten werden.

Alle Mitglieder der landwirthschaftlichen Bezirks- und Orts-Vereine, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch freundlichst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ergebenst ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Tagesordnung:

1. Bericht über, die Thätigkeit des Bezirksvereins in den letzten Jahren.

2. Vortrag des Herrn Dr. Fr. Giersberg von Köln über die FrageIst Deutschland im Stande, seinen Bedarf an Getreide selbst zu bauen und welche Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels nöthig?"

3. Vorlage der Rechnung des landwirthschaftlichen Bezirks­vereins Gießen für 1893/94.

4. Vorlage des Voranschlags des landwirthschaftlichen Bezirks­vereins Gießen für 1894/95.

5. Ersatzwahl des Vorstandes des landwirthschaftlichen Bezirks­vereins. Es haben auszutreten und sind durch Neuwahl zu ersetzen:

a. Der unterzeichnete Director des Vereins.

b. Der Stellvertreter desselben, Herr Gutsbesitzer Schlenke auf der Hardt.

c. Der Secretär des Vereins, der nach Darmstadt versetzte Großh. Oberconsistorial - Assessor Nebel daselbst.

6. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Ausschusses an Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Pracht zu Grünberg.

Gießen, den 10. Juli 1894.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen C. Jost.

Bekanntmachung.

Die nachstehende Polizeiverordnung bringen wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Keuntniß.

Gießen, den 11. Juli 1894.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Roth.

Polizei-Verordnung,

betreffend die Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen Quellwasserleitung in der Stadt Gießen.

Auf Grund des Art. 56 pos. 1 der Städteordnung wird hierdurch nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Mai ju Nr. M.-J. 13,879 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen Verordnet wie folgt:

§ 1.

Die Benutzung der auf den öffentlichen Straßen und Plätzen aufgestellten Ventilbruunen der städtischen Quell- wafferleitung ist nur für den gewöhnlichen Hausbedarf ge- stattet; jede weitergehende Entnahme von Waffer aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirthschaft- nchen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten.

Gleiches Verbot kann nöthigenfalls vorübergehend auch für die öffentlichen Pumpbrunuen auf Veranlassung der Großh. Bürgermeisterei ertasten werden.

Das Master aus allen öffentlichen Brnnnen darf nur nut reinen Zübern, Eimern und kleineren Gefäßen ent­nommen werden.

Ein unnützes Laufenlasten der Ventllbrunnen ist verboten.

Beim Wasterholen gebührt dem zuerst Kommenden für die Füllung höchstens zweier Gefäße der Vorzug.

Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ab- laussschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Ausspülen, Ab- und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Gemüse rc. und das Viehtränken an den öffent­lichen Brunnen ist untersagt, unbeschadet der Befugniß zur Entnahme von Master zu letzterem Zweck.

Desgleichen sind verboten alle Handlungen beim Gebrauch der öffentlichen Brunnen, welche im Winter zu gefährlicher Eisbildung Anlaß geben können, ferner das Entleeren von Waffer in die Schächte der Pumpbrunnen und in die Vor- (oder Einlauf-)Schächte der Ventilbrunnen.

§ 3-

Die unbefugte Entziehung von Waffer aus der Quellwafferleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wafferleitung ist verboten.

Bei Brandausbruch in der Stadt sind alle Zapfstellen der Privatleitungen bis nach Bewältigung des Feuers mög­lichst geschloffen zu halten.

Während der Dauer außergewöhnlichen Wastermangels kann durch Bekanntmachung Großh. Bürgermeisterei die Ab­gabe von Master aus der Wasserleitung im Allgemeinen auf gewisse Tagesstunden eingeschränkt und im Einzelnen auf Veranlassung Großh. Bürgermeisterei durch die unterzeichnete Behörde die Verwendung solchen Wassers seitens der Privaten zum Speisen von Springbrunnen, zum Besprengen von Gärten und Trottoirs, sowie zu gewerblichen Zwecken vorübergehend untersagt werden.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen die Polizei-Verordnung und die auf Grund derselben erlassenen Verbote werden, sofern nicht höhere gesetzliche Strafen einzutreten haben, mit Geld­strafen bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Falle des Un­vermögens Haft tritt, bestraft.

§ 5.

Diese Polizei-Verordnung tritt alsbald in Kraft.

Gießen, den 25. Mai 1893.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Gefunden: 1 Taschenmesser, 1 Gummischlauch, 1 Hand­schuh, 1 Handtuch, 1 Badehose, 1 Gemüsenetz, 1 Kinderschuh, 1 Chaisenkapsel, 1 Rad von einem Karren, 1 Waschzuber.

Gießen, 14. Juli 1894.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V. Roth.

Neueste

Wolffs telegraphische- Korrespondenz- Bureau-

Berlin, 13. Juli. In der Voraussetzung, daß während der Gewerbeausstellung im Jahre 1896 die bestehenden Verkehrsmittel nach dem Treptower Parke nicht ausreichen werden, will die Firma Siemens u. Halske aus dem Mittelpunkte der Stadt heraus, nämlich von dem Platze hinter dem Opernhause ausgehend nach dem Treptower Ausstellungs-Park eine electrische Straßenbahn aus ihre Kosten anlegen und hat beim Magistrat einen Antrag zur Genehmigung des Projectes eingereicht. Sie will die Bahn nicht mit oberirdischer Luftleitung zur Ausführung bringen, sondern mit unterirdischer electrischer Strom­leitung nach dem Muster der electrischen Straßenbahn in Budapest, die sich nunmehr schon seit fünf Jahren in jeder Beziehung glänzend bewährt hätte.

Danzig, 13. Juli. Im Laufe des letzten Tages wurden aus der Beobachtungsstation drei weitere Flissaken als choleraverdächtig in das Plehnendorfer Lazareth auf- genommen.

Paris, 13. Juli. Einer Meldung desTemps" aus Toulon zufolge, brach heute Vormittag im Arsenal abermals in nächster Nähe des Stapels des PanzerschiffsCarnot" Feuer aus, das rasch gelöscht wurde. Man vermuthet, daß auch dieser Brand gelegt sei. Die verhafteten Arbeiter seien Anarchisten.

Paris, 13. Juli. Die Polizeipräfectur erhält täglich Briefe bekannter Anarchisten, die erklären, ihre Utopien aufzugeben. Die Präfectur führt diese Briefe auf die Haltung der Kammer zurück, wonach die Annahme der von" der Regierung vorgeschlagenen strengen Maßregeln wahrscheinlich sei.

Konstantinopel, 13. Juli. Nach amtlicher Angabe sind bei dem Erdbeben 110 Menschen umgekommen. Eine Schätzung der Schäden ist vorläufig unmöglich. Ein großer Theil der öffentlichen Gebäude ist unversehrt, mehrere Ministerien sind jedoch ernstlich beschädigt. Die Telegraphen- bureaux sind provisorisch nach dem Munizipaltheater verlegt worden. In Pera sind 4 Häuser eingestürzt und zahlreiche beschädigt, die Gebäude der Tabaksregie sind stark beschädigt. In Stambul hat besonders der Bazar und besten Umgebung gelitten. Biele Häuser sind eingestürzt und haben unter

ihren Trümmern Menschen begraben. Das Dach des fran­zösischen Botschaftshotels in Pera ist eingestürzt. In Gal ata sind ebenfalls viele Gebäude eingestürzt oder sonst beschädigt.

Depeschen de« Bureau .Herold".

Berlin, 13. Juli. Das Staatsministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Minister­präsidenten Grafen zu Eulenburg im Dienstgebäude zu einer Sitzung zusammen.

Schönhausen, 13. Juli. Fürst und Fürstin Bis­marck sind gestern Abend hier eingetroffen- sie wurden vom Grafen und der Gräfin Herbert Bismarck am Bahnhofe em­pfangen. Der Fürst entstieg dem Wagen nur mühsam, daS Gehen machte ihm augenscheinlich Beschwerde. Aus der Fahrt nach dem Schlosse wurden die Herrschaften vom Publikum lebhaft begrüßt.

Rom, 13. Juli. Die Oppofitionspresse beglückwünscht die Radicalen, daß sie durch ihren Widerstand gegen daS Anarchistengesetz dasselbe wenigstens weniger willkürlich und weniger gefährlich gestaltet hätten, da die Regierung gezwungen worden- fei, in Bezug auf die Prozedur bedeutende Concessionen zu machen. Im Ganzen verspricht sich die radicale Presse von dem Gesetz wenig Erfolg, da es doch der Polizei nicht gelinge, die Urheber von Attentaten aus­findig zu machen.

Brescia, 13. Juli. In der Stadt und Umgegend ginge» wiederholt furchtbare Unwetter nieder. Die Ernte von 27 Gemeinden ist vollständig vernichtet. In der Stadt lag der Hagel dreiviertel Meter hoch. Alle öffentlichen Anlagen find vernichtet. Viele Dächer find abgedeckt und mehrere tausend Fensterscheiben zerschlagen.

Paris, 13. Juli. Die Polizei hat eine Verschwörung italienischer Anarchisten entdeckt, deren Theilnehmer die Abficht hatten, alle italienischen Consulate in die Luft zu sprengen, welche den französischen Behörden bei der Aus­lieferung italienischer Anarchisten hilfreiche Hand geleistet haben. Au die verschiedensten Provinzstädte wurden Weisungen gegeben und energische Maßregeln angeordnet.

Paris, 13. Juli. Der Prozeß gegen den Anarchisten Meunier, den Urheber der Explosion im Restaurant Very am Boulevard Magenta, wird am 26. Juli vor dem Assisen- hof beginnen. Zwanzig Zeugen sollen verhört werden.

Paris, 13. Juli. Nachdem der Bericht des Ausschusses über das Anarchist enges etz der Kammer übergeben, soll gleich nach den Debatten über die Steuerreform die DiS/> cussion deffelben begonnen werden. Die Kammerquästur hat besondere Ueberwachungsmaßregeln für die nächsten Sitzungen getroffen, da neue zahlreiche Drohbriefe derselben zugegangen sind.

Toulon, 13. Juli. Während der Vorarbeiten zum Stapellauf des DampfersCarnot" entdeckte man ein in der Nähe des neuen Schiffes gelegtes Feuer. Ein Arbeiter wurde verhaftet. Aus der Untersuchung geht hervor, daß derselbe sowohl an dem vor einigen Tagen gemeldeten Arsenal­brande, als auch an der Feuersbrunst, welche am 1. Mai die Werkstätte von Nourtllon einäscherte, mit schuld ist. Seine Complicen hat er bereits angegeben- dieselben wurden noch heute Nacht verhaftet.

London, 13. Juli. Man glaubt, der Deutsche Kaiser werde von seiner Nordlandsretse noch rechtzeitig hier an­kommen, um mit dem Czarewitsch vor deffen Abreise zusammen­zutreffen. Der Kaiser wird an den Regatten in CoweS theilnehmen.

London, 13. Juli. In dem heute hier stattgefundenen Meeting, auf welchem 400,000 Grubenarb eiter aus Schottland anwesend waren, wurde eine Resolution angenommen, nach welcher alle englischen Grubenarbeiter in jeder Woche einen Schilling entrichten sollen behufs Unter­stützung der Strikenden in Schottland. Unter diesen Um­ständen hält man es für wahrscheinlich, daß der Ausstand noch lange dauern wird. ,

Belgrad, 13. Juli. Herzog Arnulph von Bayern hat in Montenegro ein altes Türkenschloß mit allen dazu gehörigen Gründen gekauft. Der Maler Helius aus München hat Auftrag erhalten, dort Aufnahmen zu machen.

Konstantinopel, 13. Juli. Die gestrigen Erdstöße waren nicht mehr von der früheren Heftigkeit. Die Be­wohner sind größtentheils zurückgekehrt. Der Schaden ist noch nicht festzustellen, jedoch bedeutender, als bisher an­genommen.