Ausgabe 
15.2.1894 Erstes Blatt
 
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angenommen worden ist, nunmehr in 500 Abdrücken dem Präsidium des Reichstages und Bundesrathes, ferner auch dem Reichskanzler und dem preußischen Handelsminister zu übersenden. Der stenographische Bericht über die Verhand­lungen wird ebenfalls gedruckt und als Beilage derCor- respondenz" versandt werden.

Kiel, 13. Februar. Von der Nord- und Ostseeküste werden zahlreiche Schiffsunfälle gemeldet. Gestern Abend verschwand in der Nähe der Küste eine Bark mit neun Personen in den hochgehenden Wogen.

Hermannstadt. 13. Februar. In Bi st ritz wurde die Eisenbahnbrücke vom Eisgang weggerissen. Der Fluß Szamos ist aus seinen Ufern getreten und hat große Ver­wüstungen angerichtet.

Triest, 13. Februar. Nach Banquierdepeschen aus Rom unterhandelt die italienische Regierung mit der Steyr'schen Waffenfabrik wegen der Lieferung von P/2 Millionen Ge­wehren, die Abzahlung soll auf mehrere Jahre vertheilt werden^, Rom, 13. Februar. Der Volkswirthschaftslehrer und Senatok Boccordo schreibt zum deutsch-russischenHan- delsvertrage: Gegenüber diesem FreundschastSbunde ver­lieren die Verbrüderungsfefte von Kronstadt und Toulon jede Bedeutung.

Rom, 13. Februar. Der Kardinalansschuß, der mit der Verwaltung des Peterspfennigs betraut ist, über­reichte dem Papste eine Statistik, laut welcher die Einnahmen desselben in steter Abnahme begriffen sind.

Paris, 13. Februar. Der Minister des Innern, sowie der Justizminister machten im heutigen Ministerrathe Mit­theilungen über die Einzelheiten des gestrigen Bombenatten­tates. Der Minister des Innern theilte außerdem mit, daß der verwundete Polizist Poiffon, welcher den Attentäter ver­haftete, zum Ritter der Ehrenlegion ernannt worden sei. Der Ministerrath beschloß, alle Kundgebungen am Grabe Vaillants, sowie alle öffentlichen Abzeichen auf den Kirchhöfen zu unter­sagen. Heute Nachmittag 3 Uhr begab sich der Polizeiprä- fect mit zwei Commissaren zum Polizisten Poisson und über­reichte ihm das Kreuz der Ehrenlegion.

Paris, 13. Februar. Ein heule in der Kammer ver­breitetes Gerücht von zwei neuen Dynamitattentaten in der Stadt wurde vom Polizeipräfecten dementirt.

Paris, 13. Februar. In Grenoble verhaftete die Polizei einen belgisch en Anarchisten, der sich zu einer Versammlung gelegentlich der Wieder-Eröffnung der Arbeits­börse begeben und dort eine Rede halten wollte. Derselbe wurde sofort über die Grenze befördert.

Brüssel, 13. Februar. Der Verwaltungsrath der Universität beschloß, die Vorlesungen heute wieder auf­zunehmen. Alle ausgeschlossenen Studenten sollen wieder ausgenommen werden. In einem Manifest fordert der neue Rector die Studenten auf, die frühere Agitation aufzugeben.

Verviers, 13. Februar. Eine colossale Feuers­brunst äscherte vergangene Nacht die ganze Weberei der Firma Dreze ein. Der Materialschaden beträgt über P/2 Million, lieber 1000 Arbeiter sind dadurch arbeitslos geworden.

London, 13. Februar. Der orkanartige Sturm, welcher seit Sonnabend ununterbrochen über England weht, hat in allen Landestheilen bedeutende Verheerungen angerichtet. Die stärksten Bäume wurden entwurzelt, die Dächer von Kirchen und Häusern abgehoben und durch die niederstürzenden Trümmer viele Menschen getöbtet oder schwer verletzt. .In Lancashire hat der Sturm mit einer furchtbaren Gewalt ge- wüthel, sodaß ein 60 Meter hoher Schornstein einstürzte und mehrere Schiffe von den Ankern losgerissen wurden. Die in verschiedenen Küstenstädten ausgesandten Rettungs­boote haben viele Menschenleben gerettet. Im Canal sind infolge des Orkans bedeutende Schiffsverspätungen und Ver­kehrsunterbrechungen eingetreten, namentlich zwischen Ostende und Dover. Der Großherzog von Hessen, der sich auf der Reise nach London befindet, hak in Ostende Aufenthalt ge­nommen, um den Sturm abzuwarten.

Belgrad, 13. Februar. Große Sensation erregt ein in radicalen Blättern veröffentlichter Brief der Exkönigin Natalie an den jungen König. In dem Schreiben warnt die Königin ihren Sohn vor der Politik Milans.

Newyork, 13. Februar. Aus Brasilien wird ge­meldet, das Ministerium werde den Belagerungszustand von Rio de Janeiro verlängern. Die Gerüchte über die bevorstehende Minifterk^sis gewinnen immer mehr Glauben im Publikum. Die Insurgenten sollen auf der Insel Rasa vor der Stadt Nictheroy stark verschanzt sein. Die Regie­rungstruppen erlitten zu Umbu eine schwere Niederlage. Nach einem Verlust von 300 Mann ergriffen sie die Flucht, Waffen, Munition und Lebensmittel hinter sich lassend.

Aus dem Verwaltungsbericht der Grotzh. Bürgermeisterei Gießen für 1892/93.

Dem Bericht über die Verwaltungsergebnisse des städti­schen Gaswerks für 1892/93 entnehmen wir folgendes: Der Gesarnrnt-Gasverbrauch des Betriebsjahres vorn 1. April 1892 bis 1. April 1893 betrug: 783 448 Cbrn., er hat gegen das Vorjahr eine Zunahme von 14 516 Cbrn. erfahren. Eine weitere Vermehrung des Gasverbrauchs wurde infolge des Zusammentreffens ungünstiger Verhältnisse verhindert­es sind dies: der auf vielen Geschäften lastende Druck, die Zunahme der Anwendung lichtstarker Gasbrenner, die Ein­führung der Sonntagsruhe in den Ladengeschäften, die heftige und langandauernde Kälte des letzten Winters mit ihren Unter­brechungen in den Privatleitungen; auch düEinfükrung der rnittel- europ. Zeit hat den Gasverbrauch ungünstig beeinflußt. An Kohlen wurden verbraucht: zur Gaserzeugung 2 793 613 Kilogramm, zur Heizung des Dampfkessels 7356 Kilogr., zum Schmieden 14 000 Kilogr., zusammen 2 814 969 Kilogr. gegen 2 918 000 im Vorjahre- der verminderte Kohlenverbrauch erklärt sich

durch größere procentuale Gasausbeute. Die Gesammt- herstellungskosten eines Cubikmeter Gas stellten sich auf 15,33 Pfg., für einen Cubikmeter verkauftes Gas 16,57Pfg. Von dem Gasverbrauch von 783 448 Cbrn. kommen aus die Privatbeleuchtung 461 554 Cbrn., auf Kraft- und Heizgas 63 108 Cbrn., auf die Straßenbeleuchtung 183 249 Cbrn., auf das Gas- und Wasserwerk 16 851 Cbm., auf Verdichtung und Verlust 58 686 Cbrn. Die Anzahl der Gasflammen für Privatabnehmer betrug 8483 für Beleuchtung, 581 für Heizung, die GaSkraftmaschinen haben sich um eine vermehrt, es sind vorhanden 26 mit 55*/2 Pferdekräften. Die An­zahl der öffentlichen Gaslaternen betrug 489, worunter 167 Richtlaternen. Von den 10 Laternenwärtern hatte jeder durchschnittlich 49 Laternen zu bedienen. Die Anzahl der öffentlichen Petroleumlaternen betrug am 1. April 1893 19 Stück. Die Kosten der Straßenbeleuchtung betrugen für Gasbeleuchtung 23 558,86 Mk., für Petroleumbeleuchtung 1222,42 Mk. einschließlich Herstellung und Bedienung. Eine Richtlaterne braucht in 3639 Brennstunden 582 Cbrn. Gas 74,82 Mk. jährlich, eine gewöhnliche Laterne in 1731 Brennstunden 277 Cbrn. Gas 35,61 Mk. Die stärkste tägliche Gasabgabe wurde beobachtet am 17. December 1892 mit 3991 Cbrn., die geringste am 3. Juli mit 812 Cbrn., die größte stündliche Gasabgabe sand statt am 17.De.br. 1892 zwischen 5 und 6 Uhr Nachmittags mit 517 Cbrn. Die Lichtstärke des Leuchtgases wurde nach den allmonatlich vorgenommenen Prüfungen auf durchschnittlich 14,15 Vereins- Parasfinkerzen festgestellt. Die Neuherstellungen im Gas­werk waren ganz bedeutend. Es wurden ausgeführt: der Bau von zwei Halbgeneratoröfen, geliefert ein Mohr'scher Kühler mit Luft- und Wasserkühlung für 3000 Cbrn. Gas- dur.igang in 24 Stunden, ein dreitäglicher Gassauger für einen Gasdurchgang von 6000 Cbrn. und mehr, ein Otto'scher Gasmotor von 2 Pferdekräften, ein Dessauer Umlaussegler, ein Doppelzackenwascher für 3000 Cbrn. täglichen Gasdurch­gang. Die neue Betriebseinrichtung hat sich gut bewährt. Das städtische Gasrohrnetz wurde im Berichtsjahre erweitert um 1870 Meter. Seit 1886 wurden außer den Zuleitungen für Straßenlaternen und Privatabnehmer 9513 Meter Gasrohr-Hauptleitungen gelegt. Die Gesammtlänge aller Hauptröhren des städtischen Rohrnetzes betrug am 1.April 1893 26 670Meter, diejenige aller Privat- und Laternen­zuleitungen 4530 Meter, zusammen 31 200 Meter oder 4,16 deutsche Meilen. Der kubische Inhalt des Gesammtrohrnetzes ist 127 Cbrn. Die Gasverluste, entstanden durch Rohrbrüche, Umbau der Betriebsapparate, durch infolge der Kälte einge­tretene intensivere Verdichtung des Gases und durch die er­hebliche Vergrößerung der Kühlfläche, betrugen 7,48 pCt. Das Gaseinrichtungsgeschäft war ein reges, es wurden eine größere Anzahl Privat-, städtische und staatliche Gebäude mit neuen Gaseinrichtungen versehen ober bestehende verändert. Die Einnahmen und Ausgaben des städtischen Gaswerks sind in besonderen Tabellen zusammengestellt, daraus ist er­sichtlich, daß, nachdem 19 010,69 Mk. sür 4 pCt. Zinsen gegen 18 773,86 Mk. in 1891/92 und wie in dieser Zeit 25 000 Mk. für Amortisation zur Stadtkasse abgeführt waren, ein Betriebs­überschuß von 17 000,47 Mk. erzielt wurde, welcher laut Beschluß der Stadtverordneien-Versammlung vom 3. August 1893 in seiner ganzen Höhe zu den Betriebseinnahmen der Stadtkasse herangezogeu werden konnte. Der Schulden­bestand beträgt am 31. März 1893 für das Gaswerk 482 517,89 Mk. Der Erlös aus Gas betrug 131 945,33 Mk., aus Cokes 40 327,91 Mk., aus Theer 5083,42 Mk., aus Gaseinrichtungen 15 260,12Mk., Gasmessermiethe 1558,96Mk. Für Anschaffung von GaSkohlen waren erforderlich .58 667,91 Mk., für Cokes zur Unterfeuerung der Retorten­ösen 11 844,75 Mk., für Arbeitslöhne 15 119,96 Mk., für Hilfsmaterialien für den Betrieb 1247,99 Mk., Arbeits- und Fuhrlöhne auf Nebenerzeugnisse 2c. 5959,33 Mk., Unterhaltung der Gebäude und Grundstücke 1607,43 Mk., Unterhaltung der Retortenöfen 1590,87 Mk., Unterhaltung der Betriebs­werkzeuge und Geräthe 2355,33 Mk., Löhne an die Laternen­wärter 5700Mk.,Herstellungen anStraßenlaternen 1645,45Mk., für Gaseinrichtungen 10 826,02 Mk., für Gehalte 10 867,38Mk., Steuern, Abgaben, Versicherungs- und Vereinsbeiträge 4130,30 Mk., Büreaukosten, Anzeigen rc. 1895,62 Mk., Anschaffungen für das Magazin 17 061,48 Mk.

Locales unb Provinzielles.

Vietze«, 14. Februar 1894.

** Oberhessischer Geschichtsverein. Unter Bezugnahme auf unsere Bemerkung in dem Bericht über die Sitzung des Ober­hessischen Geschichtsvereins bringen wir im folgenden die Ausführungen der Herren Geh. Hofrath Prof. Dr. Oncken und Alfred Bock.

Herr Geheimrath O ncken sprach zur Geschichte der buchhändlerischen Pflichtexemplare:

Aus den Angaben des Herrn Vorredners geht hervor, daß die Einrichtung der Pflichtexemplare in Gießen gerade so lange besteht als der Bücherdruck selbst, also seit bald 300 Jahren. Dieser löblichen und der Wissenschaft nützlichen Einrichtung haben wir es zu danken, daß sich auf der hiesigen Universitätsbibliothek von Allem, was hier seit bald 300 Jahren gedruckt worden ist, je ein Exemplar befindet und so eine Sammlung entstanden ist, deren ganzer Werth sich offenbaren wird, wenn wir an die Vorarbeiten für die Feier des dreihundertjährigen Jubiläums unserer Hochschule herantretcn, die im Jahre 1907 ftattfinben wird.

Als im Jahre 1874 im deutschen Reichstag das Preß­gesetz berathen wurde, das jetzt gilt, stellte der Abgeordnete Dr. Brockhaus einen Zusatzantrag, welcher die Pflicht­exemplare von allen Drucksachen in ganz Deutschland mit einem Schlag beseitigt haben würde. Diesem Antrag habe ich mich in Verbindung mit dem Abg. v. Schulte (Bonn) widersetzt und zwar mit Erfolg. Der Antrag Brockhaus

wurde abgelehnt, und das freut mich noch heute, wenn ich » auch bedauere, daß ein Abänderungsantrag von mir, der eine Milderung des Ablieferungszwangs beabsichtigte, gleichfalls abgelehnt ward. Mejne Gründe waren damals vorzugsweise hergenommen von dem Interesse der Wissenschaft. Nach­träglich wurden mir Mittheilungen gemacht, welche zeigten, daß die Einrichtung der Pflichtexemplare mittelbar für den Buchhandel selber von großem Wenhe ist. Der Abg. Leopold Sonnemann, Eigenthümer der Frankfurter Zeitung, sagte mir, er habe für meinen Antrag gestimmt und sei ein Anhänger der Pflichtexemplare, seit er ihren Wenh- für sein eigenes Unternehmen kennen gelernt habe. Das einzige vollständige Exemplar der Frankfurter Zeitung, das- jedes Blatt derselben vom ersten Tage ihres Erscheinens an enthalte, sei das Pflichtexemplar, das auf der Stadt­bibliothek zu Frankfurt in Jahrgängen gebunden aufgestellt sei, dort müsse er selber Nachsehen lassen, wenn in seiner eigenen Sammlung älterer Jahrgänge etwas fehle.

Ferner theilte mir ein anderes inzwischen verstorbenes Mitglied des Reichstags, der ehemalige Württembergische Minister v. Varnbüler mit, die Einrichtung der Pflicht­exemplare habe sich schon bei Nachdrucksprocessen für Verlags­buchhändler sehr nützlich erwiesen. Von dem ausgezeichneten Englisch-Deutschen und Deutsch-Englischen Wörterbuch von Grieb, das in Stuttgart verlegt worden ist, hatte ein Amerikaner einen Nachdruck veranstaltet, der so täuschend ähnlich ausgefallen war, daß die Thalsache des Nachdruckes geleugnet werden konnte und auch wirklich geleugnet ward. Den Nachdruck zu beweisen gab es nur ein Mittel: das Pflichtexemplar des Wörterbuchs, das auf der Hosbibliothek zu Stuttgart aufbewahrt ward, und das nun, da der Tag der Ablieferung genau nachgewiesen werden konnte, als öffent­liche Urkunde diente und mit dessen Hilfe der Verleger seinen Proceß gewann. Zur Zeit der Ablieferung des Pflicht­exemplars hat er wahrscheinlich nicht gedacht, daß er dadurch noch einmal vor großem Unrecht und noch größerem Schaden bewahrt werden würde, sondern vermuthlich auch geklagt,, wie die meisten Verleger über dieExtrabesteuerung" des Buchgewerbes.

Wenn einzelne Verleger sich der Ablieferung der Pflicht­exemplare widersetzten, so liegt dem meistens die Ansicht zu Grunde, die Bibliotheken könnten und würden kaufen, waK sie nicht unentgeltlich geliefert erhalten. Das ist aber in der großen Ueberzahl der Fälle ein Jrrthum. lieber die Anschaffungen einer Universitätsbibliothek z. B. entscheidet das Bedürfniß des akademischen Unterrichts. Was diesem dient und zwar augenblicklich dient, geht Allem vor- was ihm nicht sofort dient, wird zurückgestellt, was für ihn nicht in Betracht kommt, wird gar nicht angeschafft. Folglich würden ganze Gebiete der Literatur es sei nur an die gelammte Belletristik erinnert nicht angeschafft und also-- auch nicht aufbewahrt werden, wenn die Pflichtexemplare nicht wären, die insbesondere für solche Werke wichtig sind, die in vielen Auflagen hintereinander erscheinen. Keine Universitäts- Bibliothek würde verpflichtet werden können, von jeder einzelnen Auflage ein Exemplar zu kaufen, aber die Aufbe-- Währung von Exemplaren jeder Auflage kann für den Nach­weis der Priorität in wissenschaftlichen Fragen sehr wichtig, ja entscheidend werden und das ist von Werth nicht blos für den Verfasser, sondern auch für den Verleger. Es wäre sehr- zu wünschen, daß durch solche Betrachtungen der Wideistand der Verleger gegen die Pflichtexemplare etwas gemindert würde.

Herr Alfred Bock sprach über Heine und vte Censur- in Hessen:

Ein Erlaß des Königlich preußischen Ministeriums des Innern und der Polizei vom 16. Februar 1836 bestimmte r es bestehe nicht die Absicht, die Schriftsteller Heine, Gutzkow, Wienburg, Laube und Mundt von jeder schriftstellerischen Thätigkeit abzuhalten, es bleibe denselben vielmehr anheim­gegeben, ihre literarischen Produete auch ferner mit diesseitiger Censur unter ihrem Namen erscheinen zu lassen. Das Verbot der literarischen Erzeugnisse jener Schriftsteller, sowie deren Ankündigung, Kritik oder sonstige Erwähnung beschränke sich mithin auf die ohne diesseitige Censur außerhalb der preußi­schen Staaten schon erschienenen oder künftig noch erscheinenden Schriften. Sachsen und Bayern schloffen sich dieser Er­klärung an. In der Praxis gestaltete sich die Sache so, daß die preußische Censurbehörde für die übrigen deutschen Staaten maßgebend war. Heine, der eben im Begriff stand, den dritten Band des Salon herauszugeben, pro- teftirte aufs Heftigste gegen die preußische Censur und ver­anlaßte seinen Verleger Campe, das bereits eingereichte Manufcript wieder zurückzuziehen.Ich vertrete," schrieb er, in diesem Augenblick den letzten Fetzen deutscher Geistes- freihett. Ich werde nicht die deutsche Presse an Preußen üer^ rathen, ich werde meine Ehre nicht um Buchhonorare ver­kaufen, ich werde auch nicht den geringsten Makel meinem schönen, reinen Namen anheften, ich werde mich nicht der preußischen Censur unterwerfen." Der Verleger Campe ge- rieth in große Verlegenheit. Nach Jahresfrist erhielt er von Heine die Erlaubniß, den dritten Band des Salon in Gießen drucken zu lassen und das Manuseript dem dortigen Genfer, Professor Adrian, vorzulegen. Adrian war seit 1823 Pro­fessor der neueren Sprachen und Literatur an der Universität Gießen, 1830 wurde er zum Univelsitätsbibliothekar ernannt. Er übersetzte Fragmente von Byron, Walter Scott, schrieb Novellen und als Ergebniß einer längeren Reise nach England Bilder aus England",Neuestes Gemälde von London" und Skizzen aus London". Adrian verzögerte monatelang das Imprimatur des Salons und gab eine Notiz in die Zeit­schriftPhönix", daß Heines Buch mit hessischer Censur in Gießen gedruckt werde. Diese tendenziöse Nachricht ging in andere Blätter über und hatte zur Folge, daß ber Salon - Band, der nur dieElementargcister" und die Florentinischen Nächte", bekanntlich politisch und religiös unverfängliche Productionen, enthielt, sofort in Preußen und Bayern verboten wurde. Am 5. April 1837 schreibt Campe