dieselbe erbaut wurde, wissen wir nicht. Wenn aber der Historienerzähler Chelius um 1664 von ihr erzählt, daß die Burg heidnischen Ursprungs gewesen sei und daß sie den Namen Kalsmunt von Karl dem Großen habe, welcher sie unterworfen, so ist dies jedenfalls nicht wahr. Auch die anderen Auslegungen des Namens „Kalsmunt", welche denselben von cälvus mons oder Caroli mons herleiten wollen, dürften kaum das Richtige treffen. Am glaubwürdigsten scheint die Interpretation Wigands zu sein, welcher die Begriffe Gewalt oder Schutz damit in Zusammenhang bringt. Dagegen hat der letztgenannte Forscher sicher Unrecht, wenn er dem Kalsmuntthurm einen römischen Ursprung zuweist und dies mit — übrigens unbeglaubigten — Funden von römischen Münzen in Zusammenhang bringen will. Zuerst erwähnt wird der Kalsmunt im Jahre 1242, wo nach dem Rheinischen Urkundenbuch der Propst Burghard des Marien- stifts zu Wetzlar ein Zehntel der Einkünfte der Weinberge am Kalsmunt und von Garbenheim an sein Stift schenkte. Man darf wohl annehmen, daß die Burganlage nicht viel älter als dieses Darum ist. Die Domkirche wird ihre Anfänge als christliche Culturstätte in das zehnte, vielleicht sogar schon in das neunte Jahrhundert zurückführen können. Um sie schlossen sich bald gewerbliche Ansiedelungen, wie die Namen der vom Dome oder in dessen Nähe ausgehenden Straßen — Krämergasse, Eisenmarkt, Güll-(Gilden-)Gasse u. s. w. — beweisen. Stadtrechte erhielt Wetzlar von Friedrich Barbarossa im Jahre 1280. Inmitten der so entstandenen Stadt dürsten sich die Anfänge einer kaiserlichen Burg befunden haben. Wie es den Anschein hat, haben dieselben auf derselben Stätte gestanden, auf welcher sich ein noch heute „zum Kalsmunt" geheißenes Haus — auf der Jäcks« bürg — erhebt. Wenigstens scheinen eine Reihe beziehungsvoller Namen von Straßen u. s. w., die in unmittelbarer Nähe dieses Platzes vorkommen, wie Hofstadt, Saalhof u. s. w. jener Vermuthung Recht zu geben. Ferner spricht dafür der Umstand, daß das erwähnte Haus noch im Jahre 1736, wo es von einem Kammerassessor Ludolf an den kaiserlichen Rath Birkenstock verkauft wurde, Immunität, d. h. Steuerfreiheit der Stadt gegenüber genoß. Vermuthlich ist die kaiserliche Burg auf dem Kalsmunt erst dann erbaut worden, als die Lage der kaiserlichen Vögte hinter ihren städtischen Schutzmauern in Folge der mehr als einmal feindlichen Annäherung der Bürger Wetzlars unhaltbar geworden war. Im Uebrigen ist über die Geschichte der Burg Kalsmunt nur wenig bekannt. Weiter verbreitet wurde ihr Ruf wahrscheinlich nur einmal, im Jahre 1282, als Tile Kolup, der Rivale Rudolfs von Habsburg, in Wetzlar weilte. Als Burgmänner werden im 13. Jahrhundert die Herren von Runkel, später die von Meerenberg genannt. Nach dem Aussterben dieses Geschlechts zog Ludwig der Baier das Burglehen ein, um es nachher wieder an das Geschlecht derer von Falkenstein zu vergeben. Später werden die Stadt Wetzlar und das Haus Nassau als Besitzer der Burg genannt. Wenn der schon erwähnte Chelius behauptet, daß die Burg Kalsmunt von feindlicher Hand zerstört worden sei, so ist dies zum Mindesten nicht erwiesen. Viel eher darf als wahrscheinlich angenommen werden, daß die Burg seiner Zeit verlassen und so nach und nach dem Zahne der Zeit zum Opfer gefallen ist. — Nachdem Herr Oberbibliothekar Dr. Haupt-Gießen dem Herrn Redner für seinen lehrreichen Vortrag gedankt hatte, begaben sich die Thetlnehmer zum Kaffee in den Schützengarten. Von hier aus stattete ein Theil der Gesellschaft noch dem Lottezimmer einen Besuch ab und vereinigte sich dann mit den übrigen Gießener und Wetzlarer Vereinsmitgliedern im Saale des „Römischen Kaisers". Hier begrüßte der Vorsitzende, Herr Oberbibliothekar Dr. Haupt, die Versammlung, indem er in herzlichen Worten der Freude über die Vereinigung der Mitglieder aus beiden Städten Ausdruck lieh und auf die historischen Beziehungen zwischen Wetzlar und Gießen hinwies. Sodann ergriff Herr Oberpfarrer Roebenacke -Wetzlar daS Wort zu einem fesselnden Vortrag über das Verhältniß der beiden Inhaber des Domes, der ehemaligen Stistsherren und der (heute evangelischen) Stadtgemeinde. Der lichtvollen und durchaus sachlichen Darstellung entnehmen wir folgende Züge: Der Dom, eines der interessantesten Denkmäler mittelalterlicher Baukunst, der von frühromanischer Zeit bis zur vollendeten Gothik ein anschauliches Bild der Wandlung des Baustiles gewährt, ist ursprünglich eine Stiftskirche. Doch schon frühe — genau läßt sich die Zeit nicht bestimmen — erhält die Stadtgemeinde das Benutzungsrecht des Schiffes für ihre gottesdienstlichen Zwecke. Denn im Jahre 1292 wird das Uebereinkommen zwischen Stift und Stadt beurkundet durch einen Vertrag, in welchem eine Commission für bauliche Unterhaltung des Domes eingesetzt wird, und als einige Jahrzehnte später (1336) der Grundstein zum Thurm gelegt werden soll, unternehmen zwei Canoniker gemeinsam mit zwei Schöffen der Stadt das Sammeln der Beiträge für den Bau. Ein Antheil der Stadt am Dom geht hieraus zweifellos hervor. Die Abhaltung des Gottesdienstes finden wir in der Folge denn auch so geregelt, daß die Stiftsherren den Chor, die Gemeinde aber das Schiff und zwar in gewissen Stunden benutzen. Schiff und Chor werden durch den Lettner getrennt. Diese Trennung des Gotteshauses gab schon in vorreformatorischer Zeit zwischen den beiden Parteien Anlaß zu Streitigkeiten, die sich noch mehrten, als 1542 Wetzlar mit alleiniger Ausnahme der Stiftsherren zur Augsburger Con- fession übertrat. Den Lutherischen waren die Morgenstunden von 6—8 Uhr zur Abhaltung des Gottesdienstes vertragsmäßig angewiesen. Aber da man aus beiden Seiten die Zeiteintheilung nicht genau innehielt und sich Vortheile zu verschaffen suchte, so brach der Zwist bei gegebener Gelegenheit aufs Heftigste aus. Im Jahre 1653 war der Glöckner bestochen worden, zu Gunsten des Stifts die Uhr zu verstellen. *Dcr Streit, der sich daraus entspann, artete sogar in Thätlichkeiten aus, in deren Verlauf die Stiftsherren mit Gewalt aus der Kirche hinausgebracht wurden. In dieser Weise ging es noch lange fort, obgleich den Evangelischen irn Laufe der Zeit die Stunden
von 7—9 Uhr Margens und 12—2 Uhr Mittags eingeräurnt worden waren. Eine Aenderung brachte dann noch die Verlegung des Reichskammergerichts nach Wetzlar. Man hatte von Seiten der Stadtverwaltung den Katholiken die Mitbenutzung des Schiffes der Kirche angeboten, um die katholischen Mitglieder des Kammergerichts der Wahl Wetzlars geneigt zu machen. Insbesondere wollte man abtreten den Altar, Santae Crucis (jetzt evangelischer Altar), Kanzel und Orgel. Doch als von diesen Zugeständnissen Gebrauch gemacht werden sollte, erklärte die Bürgerschaft den Vertrag für ungültig, da sie nicht ihre Zustimmung gegeben hätte. Langwierige Verhandlungen knüpften sich an- die Kanzel wurde von den Katholiken freigegeben und dafür eine tragbare Kanzel benutzt, doch ohne Erfolg für die Ruhe. Von der einen Seite suchte man die Evangelischen ganz aus der Kirche zu verdrängen, auf der anderen hielt man zähe an seinen Rechten fest. Die Entscheidung des Gerichts, des Kaisers wurde angerufen, doch blieb alles beim Alten. Streit und Processe entspannen sich um jeden einzelnen Gegenstand, wie z. B. um das Marienbild, dessen sieben die Jungfrau umgebenden Engel die Schilde der sieben Zünfte der Stadt halten, wodurch das Bild zum Wahrzeichen der nunmehr protestantischen Stadt geworden war. Diese Proceffe, die saft sämmtlich durch alle drei Instanzen gesührt wurden, erreichten erst mit 1837 ihr Ende, indem das Schiff der Kirche durch die Entfernung aller (28) Altäre mit Ausnahme des oben erwähnten Altars Santae Crucis kahl gemacht wurde. In neuerer Zeit (1868) wurde ein weiterer Proceß, der sich um die Benutzung einer Capelle als Sakistret der Evangelischen drehte, für diese verloren, ein Rechtsstreit um die Benutzungsftnnden des Schiffs dagegen schließlich in petitoris gewonnen und die Stunden endgültig auf die Zeit von 7—9 Uhr Morgens und 12—2 Uhr Mittags festgesetzt. Seitdem leben beide Confessionen in Frieden und gegenseitigem Entgegenkommen nebeneinander. — Nach dem oben erwähnten Vertrag von 1292 wurde der Stadtpfarrer gemeinsam von Rath und Stift gewählt. Hieraus ergab sich nach dem Uebertritt der Gemeinde zum Protestantismus die kulturhistorisch höchst interessante Frage, ob auch jetzt noch das Stift bei der Wahl Mitwirken könnte. Die Frage wurde im bejahenden Sinne entschieden- ja, noch mehr, der katholische Dechant führte nach wie vor den jetzt evangelischen ersten Pfarrer in sein Amt ein! Bei dieser Amtshandlung, die die einzige dem Dechanten im Schiff der Kirche obliegende war, mußte der katholische Priester den protestantischen Geistlichen auf folgende sechs Punkte verpflichten: 1) die evangelische Lehre nur nach der Augsburger Confession zu lehren- 2) sich aller Schimpfereien gegen die Katholiken zu enthalten- 3) um 8 Uhr (später um 9 Uhr) den Gottesdienst zu endigen - 4) bei Aufgabe der Stelle drei Monate vorher zu kündigen - 5) sechs Goldgulden (je einen für jeden der 6 Wähler) zu zahlen - 6) ein Mahl mit gutem Wein für die Wähler zu veranstalten. Dieses Verhältniß war natürlich auch eine Quelle der Streitigkeiten. So kam es vor, daß der Gewählte sich weigerte, die sechs Goldgulden zu bezahlen, welche Gefahr man später dadurch vermied, daß Keiner ins Amt eingesührt wurde, der nicht vorher den Betrag erlegt hatte. Mit der Einverleibung Wetzlars unter die Herrschaft Preußens hörte dieser merkwürdige Brauch wie so manches andere auf. Es würde zu weit führen, noch mehr Einzelheiten anzuführen- wir bemerken daher nur noch, daß es auch in neuerer Zeit nicht an Versuchen gefehlt hat, den Dom in einer Hand zu vereinigen, um alle Zwistigkeiten zu vermeiden, indem man die jetzt zu Schulzwecken umgebaute Franciskanerkirche derjenigen Confession zu Verfügung stellte, die den Dom aufgeben wollte. Allein keine der beiden Parteien wollte der anderen das Feld räumen, die eine, weil sie die erste Besitzerin des Domes gewesen, die andere, weil sie die zahlreichste war und ist und schließlich doch als evangelische Stadtgemeinde nur die Rechtsnachfolgerin ihrer katholischen Vorgängerin darstellt. So blieb alles beim Alten und wir freuen uns mit dem Redner, daß seit nunmehr 25 Jahren kein Streit zwischen den beiden Confessionen entstanden ist und hoffen, daß auch künftighin dieser schöne Frieden erhalten bleibe!
** Prüfung. Bei dem kürzlich in Darmstadt abgehaltenen Finanzexamen erster Categorie haben dem Vernehmen nach von 69 Prüflingen nur 37 das Examen bestanden. Unter den letzteren befinden sich die Herren Gg. Bickel und Feldwebel Bohne von Gießen und HeinrichPeppler von Wieseck. Die Zurückgewiesenen können nach den neueren Bestimmungen erst nach einer zweijährigen Frist zu einem weiteren Examen zugelassen werden.
** Denkmünze. Neben der vom hiesigen Schützenverein zum deutschen Bundesschützenfest nach Mainz gestifteten prachtvollen Ehrengabe ist int Erker des Juweliers Carl Brück eine goldene Columbia-Denkmünze zur Ansicht ausgestellt, welche Herr H. Thorwart von hier, wohnhaft in Chicago, dem hiesigen Schützenverein in Erinnerung an das ihm bei seinem Hiersein im Sommer 1885 bewiesene freundschaftliche Entgegenkommen, gestiftet hat.
** Rückfällig. Ein gestern aus dem Filial-Arbeitshaus Entlassener nützte die Freiheit dazu aus, daß er erst tüchtig dem Branntwein zusprach, sodann in einer Wirthschaft einen Diebstahl ausführte und zum Schluß von Hans zu Haus bettelte. Bei der Verhaftung spielte er den Unschuldigen, schrie und schimpfte und verursachte einen Menschenauflauf. Dec „arme Handwerksbursche" wurde allerdings auch von einzelnen sehr bedauert.
*♦ Ein Gewohnheitstrinker von Alten-Buseck mußte, da er auf der Straße lag, in Polizeigewahrsam gebracht werden.
*’ Glotzbach. Der berüchtigte Ein- und Ausbrecher Jacob Glotzbach aus Mörfelden hatte sich gestern abermals vor dem Schwurgericht zu Darmstadt zu verantworten, und zwar war ihm zur Last gelegt, daß er am 16. August v. I. in der Nähe von Rüsselsheim ein unsittliches Attentat auf ein junges Mädchen versucht habe. Während der Verhandlungen des Falles war die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Daö Unheil lautete aus 15 Jahr Zuchthaus, in welche bestehenden gesetzlichen Vorschriften gemäß die seitens der
Darmstädter Strafkammer unterm 7. April erkannte 15jährige Zuchthausstrafe eingerechnet wird. An sich wären 2 Jahre 6 Monate dieser Strafe zuzusetzen gewesen. Das Gesetz schreibt jedoch vor, daß die höchst zulässige zeitige Zuchthausstrafe 15 Jahre sind. Daher hatte es hierbei sein Bewenden zu behalten.
♦* Proceffe. Im Jahre 1893 wurden im Großherzog- herzogthum Heffen anhängig gemacht: Wegen Zollvergehen 21 Processe, Abgabe von inländischem Salz 22, Vergehen gegen die Tabaksteuer 61, die Wechselstempelsteuer 23, die Reichsstempelabgaben 8, die Branntweinsteuer 11, die Brausteuer 24, wegen Vergehen gegen die Uebergangsabgaben von Branntwein und Bier 6, gegen innere indtrecte Steuern und Abgaben anderer Bundesstaalen 57, wegen der Hundesteuer 370, der Abgabe von Massenjagdpässen 25, wegen Stempelabgabe für den Gewerbebetrieb von Ausländern 58, für den Betrieb von Wanderlagern 3, für öffentliche Belustigungen und Darstellungen 265 und wegen Vergehen gegen die Hafen- und Zollhofsordnung 15.
** Eisenbahn Dienstnachrichten. Ernannt wurden: Am 1. l. Mts. der Heißet Heinrich Schmidt bei den Oberhessischen Eisenbahnen zum Locomotioführer, die Hilfsheizer bei diesen Bahnen Karl Orbig aus Gießen und Christian Sigle aus Beinstein zu Heizern und der Bremser bei genannten Bahnen Johannes Stoll zum Schaffner. — In den Ruhestand versetzt wurde: der Weichensteller bei den Oberhess«. Eisenbahnen Johannes Rau in Großen-Buseck auf sein Nachsuchen.
** lieber die Viehzählungen im Großherzogthum Heffen am 1. December 1892 und am 1. December 1893 enthält das Machest der Mittheilungen der Centralstelle für die Landesstatistik interessante Aufstellungen. Vom 10. Januar 1883 bis 1. December 1892 hat eine Zunahme der Zahl der Pferde um 4893, darunter 193 Militärpferde, der Stückzahl des Rindviehs um 31 536, der Schweine um 83 993, und der Ziegen um 21512 stattgefunden, dagegen hat die Zahl der Schafe um 10 386, der Esel und Maulesel und Maulthiere um 174 abgenommen. JnProcenten des Bestandes von 1893 bedeutet dies eine Zunahme der Pferde um 10,2, des Rindviehs um 10,2, der Schweine um 51,6, der Ziegen um 23,2, eine Verminderung der Schafe um 10,2, der Esel rc. um 60 pCt. Die Zahl der Bienenstöcke hatte 312 oder 1 pCt. zugenommen. Im ganzen deutschen Reich betrug die Zunahme der Pferde 8,9, des Rindviehs 11,2, der Schweine 32,2, der Ziegen 17,1, die Abnahme der Schafe 29,2, der Esel rc. 31,6 pCt. Die Bienenstöcke hatten sich um 6,4 pCt. vermehrt. Der Gesammt-Verkaufswerth des Viehstandes wurde im Jahre 1892 auf 114 275 173 Mk. geschätzt, gegen 97 771 846 Mk. im Jahre 1883. Einen traurigen Gegensatz hierzu bildet die Zählung des Rindviehs und der Schweine am 1. December 1893. Nach derselben ist die Zahl des Rindviehs von 321 641 Stück im Jahre 1892 auf 289 974 Stück im Jahre 1893, die Zahl der Schweine von 246 913 auf 232 884 Stück zurückgegangen. In Prozenten ausgedrückt bedeutet dies eine Abnahme von 9,8 und 5,7 pCt.
N. Aus dem unteren Niddathale, 10. Juni. Unsere Nachricht in Nr. 127, erstes Blatt des „Gießener Anzeigers" vom 3. Juni l. I. über die Zuckerrübencultur in der Wetterau, hat die Friedberger Zuckerfabrik zu einer Berichtigung veranlaßt, welche wir mit Interesse gelesen haben, denn wir wohnen in einer Gegend, wo die Stockheimer und Friedberger Rübenbauer so zu sagen nebeneinander liegen, sodaß oft ein Gedankenaustausch zwischen uns stattfinden kann» Wir fragten vor längerer Zeit einmal einen Stockheimer Herrn: Warum bezahlt man denn bei Euch die Rüben nicht ebenso wie man sie in Friedberg bezahlt, also nach Procenten des Zuckergehaltes? Die Antwort lautete ungefähr: Wir können das unseren Mitgliedern nicht zumuthen. Der kleine Bauer kämpft jetzt hart und will, wenn thunlich, genau wissen, was er zu erwarten hat, damit er sich darnach einrichten kann. Von dem Zusetzen oder Abziehen für höheren oder niederen Zuckergehalt kann er sich nicht erwärmen. Wir müssen die Leute möglichst gleich behandeln, die Schwächsten bedürfen der Stützen gewöhnlich am meisten. Auch fragt man gelegentlich einmal: Wie steht es denn mit den Tantiemen? — und da gibt es lange Gesichter. Von vielen Geldactien will man nichts mehr wissen. Durch Generalversammlungs-- beschluß vom 5. December 1890 wird, nach der Berichtigung, die betreffende Summe rc. rc. in Friedberg zur Vertheilung gebracht. Das ist also schon lange her, beinahe 4 Jahre. Wir hoffen, daß der Beschluß gelegentlich ein toyiig beschaut und mit Bezug auf die veränderten Verhältnisse aufs Neue erwogen werden möchte. Nicht blos Stockheim, auch die inS Leben tretenden Zuckerfabriken zu Berstadt und Groß Umstadt können sich unseres Wissens nicht für Zuckerprocente erwärmen. Seit 1890 ist der Getreidepreis gesunken- es heißt allgemein, er wird noch tiefer sinken. Was bleibt da für uns Bauern? Wir arbeiten in der Sommerzeit täglich 16 Stunden- das sollte man einmal den socialdemokratischen Arbeitern zumuthen. Wer macht denn nun eigentlich eine Zuckerfabrik möglich? fragen wir uns zuweilen. Doch nur die Bauern mit ihrem Ackerboden und mit ihrer Arbeit. Kürzlich sagte ein Mann, der kein Socialdemokrat ist: Ackerboden und Arbeit deS Bauern seien bei den Zuckerunternehmungen ebenso wichtig, wie die Papierscheine und Zwanzigmarkstllcke der Groß- capitalisten. Und ein anderer sagte: sie seien noch viel wichtiger, denn Ackerboden und Arbeit könnten neue Werthe schaffen, Geld aber nicht. Es fällt uns Bauern nicht ein, die Geschäftsführung oder die inneren Verhältnisse des Friedberger Unternehmens zum Gegenstände öffentlicher Auseinandersetzungen zu machen. Wir denken aber: in der Landwirth- schaft, in Handel und Industrie tritt seit einigen Jahren eine vollständige Umwälzung ein, also schadet es nicht, wenn wir einfältigen Bauern uns auch einmal ein Bischen Tegen, selbst wenn unsere Meinungen nicht allgemeinen Beifall finden. In allen Erwerbszweigen suchen die Leute bei den Umwälzungen


