London, 11. Juni. Wie die „Times" aus Philadelphia melden, wird der Secretär des Schatzamts, Senator Johns, welcher mit der Redaction des Tarifgesetzes beschäftigt ist, demnächst einen Besserungsantrag einbringen, durch welchen der deutschen Regierung betreffs des Zuckertarifs entgegengekommen werden soll.
Madrid, 11. Juni. Der Sultan von Marokko, Muley Hassan, ist vor einigen Tagen gestorben. Sein Sohn Abdul Aziz wurde von der Armee und den Ministern zum Kaiser proclamirt. — Aus Anlaß des Todes des Sultans von Marokko erhielt ein Schiff des französischen Mittelmeer- geschwaders den Befehl, in die Gewässer von Med-el-Kebir abzugehen.
Newyork, 11. Juni. Im Kohlenrevier Omaha hat die Polizei mehrere Anarchisten verhaftet, die Gebäude in die Luft zu sprengen versuchten. In Massilion brachten ftrikende Bergleute einen mit Nichtunionkohlen beladenen Zug zum Entgleisen. In Knoxville vertrieben bewaffnete Bergleute Arbeiter der Kohlen-Gesellschaft, welche zerstörte Geleise wieder Herstellen wollten.
Loyaler unb provinzieller.
Gießen, den 12. Juni 1894.
** Schwurgerichtsverhandluug vom ll.Zuni 1894. (Schluß.) Der Angeklagte Bernhard stellte noch immer dieIihm zur Last gelegte Verleitung zum Meineid in Abrede; von verschiedenen Zeugen wurde jedoch versichert, daß Bernhard den Friedrich auf einem Gange von Angenrod nach Appenrod dringend gebeten habe, die erwähnte falsche Aussage abzugeben, da er (Friedrich) allein im Stande sei, ihm zu helfen. — Nachdem die Geschworenen (Obmann Herr Wilhelm Balser) die an sie gestellten Schuldfragen bejaht hatten, verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten Friedrich wegen Meineids in eine Zuchthausstrafe von einem Jahre und zehn Monaten abzüglich von einem Monat Untersuchungshaft, den Angeklagten Bernhard wegen Verleitung zum Meineid in eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Dem Angeklagten Friedrich wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren, dem Angeklagten Bernhard solche auf die Dauer von vier Jahren aberkannt; endlich wurde auf die dauernde Unfähigkeit beider Angeklagten, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannt.
** Schwurgerichtsverhandluug vom 12. Juui 1894. Zur Verhandlung kommt die Strafsache gegen Johannes Westerweller Wittwe von Melbach wegen Meineids und Heinrich Schmidt Eheleute von da wegen Anstiftung. Die Anklage vertritt der Großh. Erste Staatsanwalt Jöckel, vertheidigt werden die Johannes Westerweller Wittwe von Herrn Rechtsanwalt Justizrath Bai st, die Heinrich Schmidt Eheleute von Herrn Rechtsanwalt Grünewald, als Geschworene fungiren die Herren Ludwig Schadeck II., Karl Koch, Johannes Hensel, Conrad Schmidt, Jacob Adam, Friedrich Herdt, August Montanus, Johannes Seim, Jacob Nicolaus L, Otto von Helmolt, Ludwig Schön und Eugen Kaufmann. Johannes Westerweller Wittwe Marie, geb. Meinhardt, 37 Jahre alt, ist angeklagt, daß sie am 2. März 1894 vor Großh. Schöffengericht Friedberg den in der Strafsache gegen Johannes Schmidts Ehefrau zu Melbach wegen Thierquälerei vor ihrer Vernehmung geleisteten Eid wissentlich durch ein falsches Zeugniß verletzt habe; Heinrich Schmidt von Melbach, Schmiedemeister, 55 Jahre alt und seine Ehefrau Marie dagegen, daß sie die Johannes Westerweller Wittwe zu einem Verbrechen des Meineids durch Versprechen oder andere Mittel vorsätzlich bestimmt haben. — Die heutige Verhandlung gab folgenden Sachverhalt: Heinrich Schmidts Eheleute leben mit den Johannes Schmidts Eheleuten zu Melbach, ihren Nachbarn, in Unfrieden und sind die Ersteren gegen die Letzteren sehr feindlich gesinnt, namentlich in Folge von Streitigkeiten wegen des Federviehs, welches von den Heinrich Schmidts Eheleuten gehalten wird und öfters die Eheleute Johannes Schmidt in ihrer Hofraithe belästigt. Die Johannes Westerweller Wittwe, eine arme Taglöhnerin, hatte in dem Hause der Heinrich Schmidts Eheleute öfters gewaschen, geputzt und sonstige Arbeiten verrichtet, wofür sie niemals Geld, sondern nur Brod und sonstiges Essen und Trinken, auch Kleidungsstücke u. dgl. erhielt. Es war ihr bekannt, daß die Heinrich Schmidts Eheleute mit den Johannes Schmidts Eheleuten verfeindet waren und hatte ihr die Heinrich Schmidts Ehefrau auch angesonnen, mit der Johannes Schmidts Ehefrau nicht zu sprechen. Die Heinrich Schmidts Ehefrau hatte nach der Versicherung der Johannes Westerweller Wittwe derselben im Januar l. I. eines Tages gesagt, sie solle ihr behilflich sein, daß die Johannes Schmidts Ehefrau tüchtig gestraft würde, weil sie den ganzen Tag schimpfe und kreische. Dabei äußerte sie, sie (Frau Westerweller) solle sagen, sie hätte gesehen, wie Frau Johannes Schmidt mit einem Stein ihrem Welschen das Bein entzwei geworfen habe. Wenn sie so sagen würde, dann wolle sie ihr zu Ostern Kuchen geben und sonst noch allerlei Sachen, wenn die Frau gestraft würde, auch wolle sie, wenn sie in Noth wäre, helfen. Sie wolle dem Gendarm Vogel eine Anzeige darüber machen und sie (Frau Westerweller) und den Heinrich Will als Zeuge angeben. Frau Westerweller versprach ihr, so zu sagen. Heinrich Schmidt machte dem Gendarm Vogel die Anzeige, daß Johannes Schmidts Ehesrau seinem Welschen das Bein entzwei geworfen habe und Frau Westerweller, sowie Heinrich Will Zeuge seien. Bei dem nächsten Patrouillengang in Melbach verfügte sich Gendarm Vogel in das HauS des Heinrich Schmidt, welcher abwesend war. Die Ehefrau desselben zeigle dem Gendarmen einen Welschen mit geschindeltem Bein und wiederholte die Anzeige ihres Mannes. Gendarm Bogel begab sich hisrauf zur Wittwe Westerweller und erhob, da diese die Wahrheit der Anzeige bestätigte, am 22. Juni 1894 gegen Johannes Schmidt's Ehefrau Anzeige wegen Thierquälerei. Gegen den hierauf erlassenen Strafbefehl erhob die Johannes Schmidt's Ehefrau Einspruch und kam
die Strafsache, nachdem Frau Westerweller noch von dem Großh. Bürgermeister die Richtigkeit der Anzeige bestätigt hatte, am 2. März 1894 zur Hauptverhandlung vor Großh. Schöffengericht Friedberg. In diesem Verhandlungstermin sagte die Wittwe Westerweller unter Eid Folgendes aus: Von meinem Fenster aus sah ich, daß Frau Schmidt mit einem Stein nach dem Welschen warf. Ob sie ihn getroffen hat, kann ich nicht sagen. Es war diesen Winter nach Weihnachten, es kann am 11. Februar gewesen sein. Später am selben Tag sah ich den Welschen, das Bein war entzwei, wie ich glaube, durch den Steinwurf. Es wurde hierauf Heinrich Will, 14 Jahre alt, unbeeidigt vernommen und sagte derselbe aus, er habe am 11. Februar von der Haus- thüre seines Oheims aus gesehen, daß Johannes Schmidt's Ehefrau den Welschen seines Oheims der Art mit einem Stein geworfen habe, daß das Bein entzwei gegangen sei. Auf diese Aussage hin erklärte noch Frau Westerweller, nach dem Wurfe habe der Welsche im Hof gelegen und weiter auf den Vorhalt, daß sie zuerst erklärt habe, sie habe das nicht gesehen: „Ich sah's nur ein Bischen." Das Schöffengericht schenkte den Angaben der Zeugen keinen Glauben und sprach die Johannes Schmidts Ehefrau bezüglich der ihr zur Last gelegten That frei. Bald darauf räumte Frau Westerweller ein, daß sie die von ihr bezeugten Wahrnehmungen niemals gemacht habe und zu diesem falschen Zeugniß durch die Heinrich Schmidts Eheleute verleitet worden sei. Am Tage vor der Schöffengerichtsverhandlung sei Frau Schmidt Abends in ihre Wohnung gekommen und habe sie aufgefordert, am anderen Tage vor Gericht zu sagen, sie hätte gesehen, daß Johannes Schmidts Ehefrau dem Welschen mit einem Stein wider das Bein geworfen und derselbe im Hofe gelegen hätte und weiter solle sie sagen, daß Frau Schmidt den ganzen Tag ihre Hühner nicht in Rahe lasse und sie schlüge. Sie habe ihr denn auch versprochen, so zu sagen. Am anderen Morgen sei Heinrich Schmidts Ehefrau schon Morgens gegen 5 Uhr gekommen und habe sie aufgefordert, vor ihrem Weggang erst noch einmal zu ihr zu kommen und mit ihrem Manne nach Friedberg zu gehen. Sie sei auch hingegangen und habe Frau Schmidt ihr noch einmal vorgesagt, wie sie vor Gericht sagen solle, ebenso dem Heinrich Will. Heinrich Schmidt sei damals nicht in der Stube gewesen. Als derselbe jedoch hereingekommen, habe Frau Schmidt ihrem Manne bemerkt, er solle ihnen unterwegs die Worte noch einmal vorsagen, damit sie sie nicht vergäßen. Hierauf sei sie mit Schmidt und Will weggegangen. Auf der Chaussee, wo der Weg nach Schwalheim abzweigt, habe Schmidt gesagt, da hinten käme der Polizeidiener, sie wollten lieber über Schwalheim gehen, da seien sie eher dort. Sie hätten diesen Weg eingeschlagen und habe Schmidt unterwegs sie einige Mal gefragt, ob sie es noch wüßte, was sie bejaht habe. Nachdem sie in Friedberg ihre Aussage gemacht habe und Frau Schmidt freigesprochen worden sei, habe sie mit den Eheleuten Schmidt, die ihr anscheinend böse gewesen, nicht mehr gesprochen. (Fortsetzung folgt.)
** Die 35. ordentliche Generalversammlung der Gewerbe- bank Gießen, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, fand gestern Abend unter Leitung des Herrn C. Loos, als Vorsitzenden des Aussichtsraths, im Saale des Hotel Einhorn statt. Der Vorsitzende theilte zunächst mit, daß auch im abgelaufenen Jahre die Geschäfte der Bank sich erfreulich erweitert, der Umsatz vergrößert hätten, ebenso der Gewinn, wogegen die Bank Verluste nicht zu verzeichnen habe; die Werihe seien in bester Ordnung. Ziffernmäßiger Nachweis über die Thätigkeit der Bank war den Mitgliedern bereits vorher durch den gedruckten, der Nummer 127 des „Gießener Anzeiger" beigelegten Jahresbericht ertheilt worden, weshalb der Vorsitzende von einer eingehenden Berichterstattung absehen konnte. — Bei der hierauf vorgenommenen Ersatzwahl für die statutgemäß ausscheidenden Mitglieder wurden die Herren Carl Berg mit 64, Chr.Leo mit 61, Daniel Heil mit 53 und Chr. Schopbach mit 49 Stimmen wieder-, Herr Heinrich Leib mit 48 Stimmen an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Herrn Ph. Uhl neu gewählt. — Der Vorstand hatte beantragt, 13 Mitglieder, welche theils die Bürgen geschädigt hatten, theils mit ihren Beiträgen im Rückstände oder von hier unbekannt wohin verzogen waren, auszuschließen; die Generalversammlung ertheilte hierzu die Genehmigung. — Die Jahresrechnung wurde genehmigt, dem Vorstande und dem Aufsichtsrathe Decharge ertheilt, sowie der vorgeschlagenen Art der Vertheilung des Reingewinnes die statutengemäße Zustimmung ertheilt. — Der vom Vorsitzenden zur Kenntniß der Anwesenden gebrachte Revisionsbericht des Herrn Verbandsdirector Diehls- Kassel verbreitete sich zunächst über einige Bemerkungen in Bezug auf die Einrichtungen der Bank und einzelne Bestimmungen des Statuts; Herr Loos theilte hierzu mit, daß diese Einrichtungen sich indeß seither bewährt hätten und keine Veranlassung vorläge, Aenderungen eintreten zu lassen; allenfalls könne man der angedeuteten Vermehrung der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei näher treten, sobald dies für nothwendig erachtet werde, was bisher nicht der Fall gewesen. Im Uebrtgen spricht sich der Bericht recht lobend aus über das Geschäftslocal der Bank, die sichere Aufbewahrung der Werthe, die Buchführung, die Credit- und Bürgschaftsliste, die Art der Creditgewährung, die Abfassung der Documente, den Aufsichtsrath und den Vorstand.
** Von der Universität. Nach dem soeben erschienenen Personal-Verzeichniß besuchen die Vorlesungen im Sommer- Semester 1894 602 Hörer, darunter 26 nicht immatriculirte. Im Gegensatz zu der an einigen Universitäten Deutschlands bemerkten Abnahme der Frequenz im Vergleich zum Wintersemester 1893/94 hat sich hier eine Zunahme um 51 Hörer ergeben. Es widmen sich: der Theologie 68, der Rechtswissenschaft 140, der Medictn 112, der Thierheilkunde 34, der Zahnheilkunde 3, der Philosophie 8, der Mathematik 18, den Naturwissenschaften 9, der Chemie 36, der Pharmacie 25, der Cameralwiffenschaft 46, der Forstwissenschaft 10, der Geschichte 6, der classischen Philologie 25, der neuren Philo- \ logie 36. — Der Staatsangehörigkeit nach gehören an:
Hessen 434, Preußen 99, Bayern 10, Sachsen, Hamburg, Oesterreich-Ungarn, Nordamerika je 3, Württemberg, Baden, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Braunschweig, Rußland, Holland je 2, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Elsaß- Lothringen, England, Bulgaren je 1. — In der theologischen Facultät fiel die Zahl der Studirenden im Vergleich zum Wintersemester von 71 auf 68, sie stieg bei der juristischen Facultät von 105 auf 140, bei der medtcinischen von 126 auf 149, bei der philosophischen von 215 auf 219. — Der Abgang während des Wintersemesters betrug 128, der Zugang im Sommersemester 187.
e ** Aus dem Zustizdienst. Ernannt wurden am 9. Juni der Oberamtsrichter bet dem Amtsgericht Ltch Wilhelm Wehner zum Landgerichtsrath bet dem Landgericht der Provinz Oberhesieu, der Oberamtsrtchter bei dem Amtsgericht Fürth Dr. Karl Riedel zum Landgerichtsrath bet dem Landgericht der Provinz Starkenburg und der Staatsanwalt bet dem Landgericht der Provinz Rheinhessen Karl Theobald zum Landrichter bet diesem Gericht. — Mit Rücksicht auf die fortdauernde Verwendung des Großh. Landgerichtsraths Pückel in Darmstadt zur Aushilfeleistung im Ministerium des Innern und der Justiz während der Verhinderung des Großh. Mtnisterialraths Dr. Dittmar wurde der Großh. Oberamtsrtchter Dr. Schneider in Langen mit Aushilfeleistung bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg vom 16. k. M. an beauftragt.
* * Gleiberg Verein. Das diesjährige Gleibergfest wird tuin bestimmt am Sonntag den 24. Juni stattfinden. Die Mitwirkung verschiedener Gesangvereine ist gesichert. Im Uebrigen wird die Marburger Jägercapelle concertiren. Abends Tanz. Nach Abschluß des Programms werden wir Näheres mittheilen. Der stark beschädigte Aussichtsthurm wird bis zum Feste wieder hergestellt und den Besucheen des Gleibergs geöffnet sein.
* * Postpersonal Nachrichten. Der Postassistent Fitzky in Schotten ist zum Postverwalter ernannt worden. — Der Telegraphensecretär B lö t e in Worms tritt in den Ruhestand.
* * Gestohlen. Gelegentlich des Festes auf der „Schönen Aussicht" wurde am Sonntag einem jungen Manne eine goldene Uhr gestohlen. Als muthmaßliche Thäter wurden die in der bayerischen Bterhalle während der Festlichkeit thätige Kellnerin und ihr Begleiter, als sie heute Vormittag abreisen wollten, zur Polizeiwache gebracht und bei ihrer Durchsuchung die gestohlene Uhr auch gefunden.
* * Streit. Zwei Gemüsehändlerinnen kamen heute Vormittag auf dem Markte in so heftigen Wortwechsel, daß der Friede erst durch die Polizei hergeftellt werden mußte. Die Liebenswürdigkeiten, welche sich beide ins Gesicht schleuderten und nicht gut wiederzugeben sind, verursachten einen großen Menschenauflauf; ein Strafzettel wird das Nachspiel sein.
* * Em betrunkener Gestellungspflichtiger, welcher Passanten und Fuhrwerke belästigte, sich auch auf der Straße herumwälzte, wurde in Poltzetgewahrsam gebracht.
* * Selbstmord. Unteroffizier M. des Artillerie-Regiments Nr. 25 zu Darmstadt, ein geborener Gießener, hat sich gestern erschossen. Eine Untersuchung, in die er ver- wickelt schien, mag M. zum Selbstmord veranlaßt haben.
* * Neues Seitengewehr? In der Spandauer Gewehrfabrik sind '400 Stück Bajonnete angefertigt worden, die an Truppentheile zur Probe verausgabt wurden. Sie sollen zum Zwecke einer Erleichterung der Jnfanterie- ausrüstung das jetzige doppelt so schwere Seitengewehr ersetzen. Bis zum Herbst wird die Entscheidung über die Einführung dieser neuen Waffe getroffen werden.
* * In Gebrauchsmustern von im Großherzogthum Hessen lebenden Erfindern wurden u. A. folgende Eintragungen vollzogen: Sturmlaterne mit in einen Schlitz mit Kerben eingreifender Sperrfeder zum selbstthätigen Feftstellen des verschiebbaren Zugglases: Kauffmann & Cie. in Gießen, 9. April 1894. Regulirofen mit einem durch Handhebel mit der Regulirthür zwangsläufig verbundenen Luftschieber: Eisenwerk Hirzenhain, H. R. Buderus in Hirzenhain, 19. April 1894.
* * Zur Warnung. Ein Genfer Uhrenhändler, der sich bereits verschiedentlich mit seinen Gläubigern abgefunden hat, treibt einen frechen Schwindel, indem er in deutschen Zeitungen scheinbar sehr billige Uhren anbietet, die er gegen Einsendung des Betrages zu liefern verspricht. So unglaublich es scheint, sind doch viele auf diesen Schwindel hineingefallen. Dem Betreffenden fehlte es natürlich an Ausflüchten nicht und nur mit Mühe ist es Einzelnen gelungen, für ihr gutes Geld schlechte Waare zu erhalten.
* * Wie muß eiue Wohnung vom Miether übergeben werden? Darüber liegt folgende neue Reichßgerichtsentschei- dung vor: Wenn in schriftlichen Miethverträgen, die man immer vorher genau durchlesen sollte, es lautet: „dem Miether, wie er sie übergeben erhalten hat", so ist daS immer nur mit dem Zusatz zu verstehen, soweit sie nicht durch ordnungsmäßigen Gebrauch abgenutzt, also „abgewohnt" ist. Der Miether hat aber allen durch unpflegliche Benutzung veranlaßten Schaden zu ersetzen. Er hat abgerissene, mit Schmutzflecken besudelte Tapeten repariren, zerbrochene Fensterscheiben wieder Herstellen zu lassen/ ja er kann auch in Anspruch genommen werden, wenn er durch Bermiethungen, z. B. Massenquartiere rc., das Logis unverhältuißmäßig abgenutzt hat. Für Durchbrennen der Ofenrohre, Herde, Zerspringen der Ofenplatten rc. braucht er nur einzustehen, wenn sie durch Ueberheizen ruinirt sind, sonst nicht. Aehn- liches gilt auch von schadhaften Schlössern, Thürklinken, Schlüsselschildern. Nur wenn sie durch gewaltsames oder fahrlässiges Behandeln schadhaft geworden, muß sie der Miether in Stand setzen. Verlorene Schlüssel muß er ergänzen. Der Miether hat die Miethlocalitäten vollständig zu räumen und den Schlüssel zu übergeben. So lange letzteres nicht geschehen, setzt er den Miethvertrag thatsächlich : fort und muß den Miethzins weiter bezahlen. Herkömmlich ist, daß der Miether beim Auszug die Wohnung gereinigt, „besenrein" hinterläßt.


