Ausgabe 
11.2.1894 Erstes Blatt
 
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DreSdea, 9. Februar. Das Befinden des Königs hat sich wesentlich gebessert.

München, 9. Februar. Freiherr von Wert her, der frühere preußische Botschafter, ist gestern gestorben.

Rom, 9. Februar. Gestern, am Todestage Pius IX., fand im Beisein deS Papstes in der Peterskirche eine Seelen­messe statt. Zahlreiche Mitglieder des diplomatischen Corps, die Aristokratie und viele Fremde wohnten der Ceremonie bei. DaS Grab PiuS' wurde gestern und vorgestern stark besucht.

Rom, 9. Februar. Vaticanische Blätter lassen ihre Mißstimmung über den russischen Handelsvertrag erkennen. Man betrachtet ihn als Vorboten einer Annähe­rung, welche die russisch-franzöfisch-päpstlichen Kreise stören könnte.

Belgrad, 9. Februar. Wie die radicalen Blätter be­richten, sollen am 21. d. M. die Reservisten sämmtlicher Infanterie-Regimenter zu einer dreiwöchentlichen Uebung ein­berufen werden.

Oberheffischer Geschichtsverein.

Hieße«, den 10. Februar 1894.

Die vorgestern Abend abgehaltene Februarsitzung des Ober- hessische« GeschichtSvereinS hatte eine stattliche Anzahl von Mit­gliedern und Gästen theilweise auch aus der Provinz im Cafe Ebel vereinigt. Der Vorsitzende, Herr Ober-Biblio­thekar Dr. Haupt, theilte nach Eröffnung des offiziellen Theils mit, daß er dem ihm in der Januarsitzung ertheilten Auftrag gemäß Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzog die Glück­wünsche des Vereins zur Verlobung telegraphisch übersandt habe und daß von Sr. Kgl. Hoheit ein huldvolles Dank­telegramm eingelaufen sei. Hierauf erhielt Herr Pfarrer Kn ab aus Bruchenbrücken das Wort zu seinem Vortrag: Mittheiluugeu a«8 einem Vogelsberger Pfarrarchiv." Der Redner hatte, indem erden Weizen von der Spreu son­derte," den reichen Stoff in glücklichster Weise angeordnet und mit großem Geschick verwerthet. Wir entnehmen seinen Ausführungen Folgendes:

Das Dorf Nieder-Moos, auch Moos oder Musah, ist schon sehr alt. In Landaus Wettereiba kommt die Notiz vor:Im Anfänge des 10. Jahrhunderts vertauschte ein Graf Konrad proprietatem suam in Slirefe (Altenschlirf) in comitatu Gerhard! et in loco Musah." Es hat seinen Namen von dem Bach, an dem es liegt, dessen Quelle schon 1013 und 1020 urkundlich unter der Bezeichnung Mose- brunnen und Musesprinc vorkommt. Es bildete mit mehreren umliegenden Dörfern das Gericht Moos. Dieses Gericht hatte verschiedene Herren. Die ältesten Besitzer sind die Herren von Schlitz, ihnen folgten die von Lißberg, von welchen es an die Herren von Eisenbach kam, um 1428 mit dem Aussterben der letztgenannten Familie an die Freiherren Riedesel zu gelangen, denen die Gerichtsbarkeit bis zum Jahre 1806 verblieb. Das Gericht Moos wurde allerdings schon vor dieser Zeit mit dem Gerichte Freiensteinau ver­einigt.

Die Pfarrei Nieder-Moos wurde erst im Jahre 1524 oder 1525 errichtet. Bis dahin war das Dorf eine Filiale von Crainfeld. Die Acten der Pfarrei reichen bis in das Jahr 1540 zurück, von wo an die ersten, allerdings recht dürftigen Kirchenrechnungen datiren. Den Inhalt der Acten kann man nach folgenden drei Gesichtspunkten betrachten: 1) Kirche, 2) Schule, 3) Verschiedenes.

Von den die Kirche betreffenden Acten handelt ein sehr wesentlicher Theil von dem Kirchenneubau, ein an­derer von den Kirchenordnungen und der Ktrchenzucht, ein dritter von den Pfarrern des Kirchspiels. Die alte Kirche befand sich auf dem rechten Ufer deS Moosbaches und wurde im Jahre 1521 erbaut, während das Dorf auf dem linken Ufer liegt. Da diese Kirche für die ursprünglich zwölf, später zehn Dörfer der Pfarrei nicht ausreichte, so war schon früh­zeitig ein Neubau und zwar auf der Dorfseite geplant, dem sich aber 42 pCt. der stimmfähigen Kirchspielsangehörigen widersetzten. Ihr Widerstand wurde durch die ständigen Kriegswtrren und die Armuth der Parochtanen unterstützt. Erst im Jahre 1784 konnte der Grundstein zur neuen Kirche gelegt werden. Die Kirchenzucht wurde von dem Pfarrer und den Kirchenältesten streng gehandhabt. Dieselben ver­sammelten sich an den monatlichen Bußtagen, welche am ersten Freitag jeden Monats gefeiert wurden, im Pfarrhause, wo auch die Senioren erschienen, deren jedes Dorf einen hatte, und über die strafbaren Vorfälle Anzeige machten. Die Be­treffenden erhielten zur nächsten Sitzung eine Vorladung und wurden, je nach Befund, mit Geldstrafen oder der öffentlichen Kirchenbuße bedacht. Die Presbyterialacten reichen bis zum Jahre 1803 und entrollen zum Theil ein recht düsteres Bild sittlicher Verwilderung. Die Namen und kurze biographische Notizen sämmtlicher Pfarrer vom Jahre 1540 ab, von wo an die Reformation nachweisbar im Kirchspiel Eingang gefunden hatte, sind vorhanden. Einer derselben, ein Mag. Johs. Steg, starb 1635 in seinem Kriegsasyl zu Alsfeld. Ein anderer, Joh. Hagemann, hatte von 16351643 seinen Wohnsitz in Lauterbach und versah von da aus die beiden Pfarreien Nieder-Moos und Landenhausen. Dessen Nach­folger, ein Mag. ConraduS Müller, der zu Freiensteinau seinen Wohnsitz hatte, wurde von fuldischen Soldaten er­schlagen.

In Bezug auf das Schulwesen sind einige recht inter­essante Actenstücke vorhanden, so die Schulordnungen vom Jahre 1655 und 1706, die uns bezeugen können, daß es mit den Schulen lange Zeit im Vogelsberge recht traurig bestellt war. Von einer besseren Ausbildung der Lehrer war gar keine Rede. Sie waren Landwirthe, Hirten, Handwerker oder verabschiedete Soldaten. Ihr officieller Titel war Privat- oder Winterschulmeister, welcher Name daher rührt, daß sie durch Privatvertrag von den Gemeinden angenommen wurden und nur während der Winterszeit (von Michaeli bis Ostern) unterrichteten. Schulhäuser waren anfänglich nicht vorhanden,

sondern der Unterricht wurde reihum in den Bauernhäusern ertheilt, wo dann der Lehrer auch verköstigt wurde. Die Besoldung der letzteren war eine sehr geringe. Noch gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurde in der Filialgemeinde Heisters ein Lehreraccordiret" um 20 st., welche die Kirche giebt, und um 2 fl. 4 alb., welche die Gemeinde geben will. Der Unterricht bestand im Wesentlichen nur in Religions­unterricht und dieser wurde rein mechanisch ertheilt. Das zwei- und dreimaligeHersagen der lectiones" spielt eine Hauptrolle darin.

In die RubrikVerschiedenes" fallen allerlei Einträge der Pfarrer in die Kirchenbücher über Hochwaffer, Orkane und sonstige Elementarereigniffe, über Auswanderungen von lkirchspielsangehörigen nach Ungarn, Kriegswtrren, Mord und Brand. Manches davon verdient der Vergeffenheit entriffen zu werden, weil es culturgeschichtlichen Werth hat und zur Jllustrirung vergangener Zetten immerhin geeignet ist.

Die Versammlung, die mit großer Aufmerksamkeit dem Vortrage gefolgt war, dankte dem Redner durch reich ge­spendeten Beifall.

Herr Professor vr. Buchner ergriff hieraus das Wort, um in gewohnter interessanter SchilderungDie Aufäuge des Buchdrucks uud der Ceusur in Gießen" zu behandeln. Redner führte ungefähr Folgendes aus:

Zu allen Zeiten bis in unser Jahrhundert war Gießen ein von Festungswerken umschnürtes, von der Außenwelt ab­geschloffenes Landftädtchen, ähnlich wie etwa Ltch, doch hatte dieses den Vorzug eines dauernden Hoshalts und dadurch er­freute es sich schon vor 1600 des Vortheils, einen Buchdrucker in einer Zett zu besitzen, wo sich Gießen eines solchen noch nicht rühmen konnte.

Als aber 1605 der Landgraf Ludwig V. das Pädagog gründete, kam auch gleich der Buchdrucker Paul Egenolph nach Gießen und wurde mit größtem Wohlwollen ausgenommen. Aber 1606 kam auch schon der zweite, Nikolaus Hangel, und Egenolph kehrte nach Marburg zurück. Durch die Gründung der Hochschule entwickelte derselbe eine große Ge- schäftsthätigkeit, doch auch er blieb nicht ohne Nebenbuhler, denn Kaspar Chemlin ließ sich 1608 auch als Buchdrucker in Gießen nieder.

Nicht der Universitäts-Buchdrucker allein, sondern auch seine Gesellen erfreuten sich einer besonderen Stellung unter academischer Gerichtsbarkeit. Wie der Drucker Fr. Karger vom Bürgermeister und Rath 1670 im Winter beauftragt wurde, den Festungsgraben von Eis frei halten zu helfen, auch Soldaten ins Quartier zu nehmen, fand er warme Unter­stützung bei dem Senat.

Offenbar weil das Buchdrucken mehr als Kunst wie als Handwerk angesehen wurde, war der Zunftzwang bei den Buchdruckern weniger streng und in feste Formen gegossen, wie bet anderen Beschäftigungen.

Die Gießener Drucke des 17. und 18. Jahrhunderts entbehren nicht einer gewiffen Eleganz und Schönheit trotz des schlechten Löschpapters. Dabei ist der Reichthum an Schriften sehr verschiedener Art, deutsch, latein, griechisch und hebräisch, an Initialen von verschiedenen Größen, Vig­netten, Zierleisten u. dgl. geradezu erstaunlich. Henning Müller druckte 1690 in Gießen selbst ein Choralbuch und setzte die Noten dazu, wozu jetzt keine der hiesigen großen Druckereien eingerichtet ist. Da der Drucker auch Buchhändler war und die Frankfurter Messe bezog, so ist nicht selten auf dem Titel außer Gießen auch Frankfurt als Druckort an­gegeben.

Es wäre von geringem Interesse, hier die lange Reihe Gießener Buchdrucker in zwei Jahrhunderten aufzuführen, wissenswerther sind die eigenthümlichen Lensurverhältnisse, die schon in den academischen Statuten vorgesehen waren und die sich im Laufe der Zeit weiter ausbildeten. ES sollte verhütet werden, daß etwas gegen die Religion oder gegen die kaiserlichen Gesetze oder die guten Sitten oder gegen die Ehre gedruckt werde. 1677 wurden die Decane für ihre Facultät zu Censoren bestimmt, aber schon 1633 verordnet, daß von allen Drucksachen je ein Exemplar nach Darmstadt etnzusenden sei, um zu sehen, ob nichts Anstößiges darin enthalten sei. Dieses Gebot, Pflichtexemplare zu liefern, ist erst in der letzten Zeit durchlöchert worden.

Für die Gedichte, namentlich Gelegenheitsgedichte, war der jeweilige Professor der Beredsamkeit der Censor. Namentlich dieser lag in häufigem Streit mit den Druckern. Entweder weigerte sich der Dichter, seine Arbeit censiren zu lassen und verbot dem Drucker, sie dem Censor zuzusenden, oder der Drucker schickte die Schrift gar nicht oder erst, nachdem sie abgesetzt war, zur Censur, oder er schickte nichts, bezahlte aber die Censurgebühr von wenigen Kreuzern. So lagen die Censoren in fortwährendem Streit mit den Druckern und zahlreiche Prozeffe wurden vor dem Senat verhandelt. Was manche Censoren besonders beanstandeten, waren die in den Gedichten häufig vorkommenden falschen und bombastischen Bilder und die Vermischung der christlichen Anschauung mit der heidnischen Götterlehre und gab dafür Redner eine Reihe von sonderbaren Beispielen.

Alle diese Verhältnisse haben sich völlig geändert- wir am Ende des 19. Jahrhunderts Lebenden wissen nichts von den Zuständen im 17. und 18. Jahrhundert, aber es ist nicht ohne Interesse, sie etwas kennen zu lernen.

Auch diesem Redner dankte reicher Beifall der Ver­sammlung für die interessanten Mittheilungen aus der Ge­schichte unserer Stadt und unserer Universität. In der sich anschließenden Discussion beleuchtete Herr Geh. Hosrath Pro­fessor Dr. Oncken, anknüpfend an eine Bemerkung des Vor­redners, die Bedeutung der buchhändlerischen Pflichtexemplare für die Wissenschaft- an den im Reichstage 1874 hierüber ftattgehabten Verhandlungen hat bekanntlich Herr Geheimrath Oncken hervorragenden Antheil genommen. Herr Alfred Bock verbreitete sich über Heine und die hessische Censur. Die Ausführungen beider Herren sind jedoch so interessant, daß wir in einem besonderen Artikel darauf zurückkommen müssen.

Nachdem noch Herr Dr. Ebel zwei gegen Studenten- exceffe gerichtete Erlaffe deS Landgrafen Ernst Ludwig von Heffen-Darmstadt aus den Jahren 1723 uud 1729 ver­lesen hatte, schloß der Vorsitzende die Versammlung.

Cocofef ttirö S*or>rnztelles.

Gießen, 10. Februar 1894.

Z* Neues Theater.Sodoms Endez/, Drama in fünf Acten von H. Sudermann. Ein erschütterndes Familien- gemälde ist es, das Sudermann uns in diesem Stücke in kraftvoll genialer Weise vor die Augen stellt, ausgeführt in grellen Farbentönen, die die Hauptfiguren in fast übermäßiger Schärfe hervortreten lassen, während den Nebenfiguren nur insoweit Aufmerksamkeit geschenkt wird, als es unbedingt er­forderlich ist zum allgemeinen Verständniß des Ganzen, zum größten Theile jedoch verschwinden sie in dem ungemein dichter gehaltenen Hintergründe. Unter den Ersteren nimmt die Person desWilly Janikow" die bevorzugteste Stelle ein. An ihr ist alles bis in die kleinsten Details mit wahrhaft peinlicher Sorgfalt durchgeführt: Ein genialer junger Maler, der rasch die höchste Stufe seiner Kunst erreicht hat, dann aber in die Gesellschaft einer leichtsinnigen Frau gerathen ist, die ihn durch ihre blendende Schönheit und sirenenhafte Liebenswürdigkeit vollständig in ihre Netze zu fesseln weiß, und so nicht nur jede Arbeitskraft und Lust in ihm erlahmen macht, sondern auch auf sein moralisches Bewußtsein bedenk­lichen Einfluß gewinnt. Herr Niem ei er hatte diese Figur mit feinem Verständniß erfaßt und wußte sie ohne schau­spielerische Mache, sorgfältig abwägend zwischen Erlaubtem und Zuviel, mit vollendeter Kunst wtederzugeben. Seine Partnerin, die nervöse, reizbare Frau Adah, jenemißrathene Copie der Salondamen aus Pariser Conversationsstücken", hatte in Frl. Schumann eine passende Vertreterin gefunden. Kitty", das frühreife, kecke, hastige Wesen, dem ein gutes Gemüth innewohnt, das jedoch durch die saloppen Formen, die sie ihrer Umgebung abgelernt hat, verborgen wird, gab Frl. Geig le r recht zufriedenstellend. Auch der etwas spieß­bürgerlich angehauchteProfessor Stieman" des Hrn. Reiff ließ, ebenso wie der linkischeSchulamtscandidat Kramer" des Hrn. Stückel, nichts zu wünschen übrig. Last not least sei noch Frau Director Reiners lobend erwähnt, die das scheue, lieblicheClärchen" mit großer Grazie und An- muth verkörperte. Im Allgemeinen leuchtete über der allerdings etwas sehr gekürzten Wiedergabe des Stückes ein recht glücklicher Stern. Auch das Publikum war recht zahl­reich erschienen und spendete den gebotenen Leistungen reichen Beifall.

* * Neues Theater. Auf die Sonntag Mittag stattfindende Kinder- und Schülervorstellung, die neulich einen so großen Anklang gefunden, sei hier empfehlend hingewtesen. Das (Sujet des morgigen StückesMax und Moritz" ist ebenso bekannt, wie das des letzten und dürften deshalb den Kleinen einige äußerst vergnügte Stunden sicher in Aussicht stehen.

* * Gefindeordnuug betr. Auf die in vorliegender Nr., 2. Blatt, abgedruckte Bekanntmachung Großh. Polizeiamts, betr. die Gesindeordnung, sei hiermit besonders aufmerksam gemacht.

* * Alters- und Zuvalidit'atSverficherung. Die in ver­schiedenen Orten vorgenommenen Revisionen der Quittungs­karten der unständigen Arbeiter (Taglöhner, Näherinnen, Wäscherinnen und bergt.) haben ergeben, daß Beitragsmarken für diese Personen überhaupt nicht, theilweise nur sehr mangelhaft verwendet werden. Die Folgen hiervon machen sich zum Nachtheile der Versicherten von Tag zu Tag mehr geltend, und schon mancher Rentenanspruch hat abgelehnt werden müssen, weil nicht hinreichend Beitragsmarken ver­wendet waren. Nachtheile für die Arbeitgeber werden aber ebenfalls eintreten, insofern gegen diese für die Folge mit aller Strenge vorgegangen wird, um durch Verhängung von Ordnungsstrafen die vorschriftsmäßige Markenverwendung herbeizuführen, falls die Arbeitgeber nicht vorziehen sollten, aus eigenem Antriebe für richtige Marken - Verwendung zu sorgen. Es ist hierbei hervorzuheben, daß die Arbeitgeber durch Zahlung der Hälfte der Beiträge, also ihres Beitrags- antheils ihren Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, daß sie vielmehr auch für die thatsächliche Verwendung der Beitragsmarken haften, daß ferner der erste Arbeitgeber in der Woche die Verantwortung für d e Marken­verwendung trägt und daß ein Arbeitgeber, der eine versicherte Person am Freitag oder Samstag beschäftigt, der erste Arbeitgeber ist, wenn an den vorhergehenden Tagen Lohn­arbeit nicht verrichtet wurde. Es ist daher Pflicht der Arbeitgeber, auf Vorlage der Quittungskarte zu bestehen und nöthigenfalls die Auszahlung des Lohns bis zur Herausgabe der Karte zu verweigern. Den Versicherten ist anzurathen, falls sie die Beitragsmarken selbst verwenden, stets den Bei- tragsantheil der Arbeitgeber zu fordern, da sie auf Zahlung der Beitragshälfte durch die Arbeitgeber ein Recht haben und die Arbeitgeber im Falle der Zahlungsweigerung mit Strafen belegt werden können. Schließlich ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß Arbeiter, welche in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem be­stimmten Arbeitgeber stehen, insbesondere z. B. Tag­löhner auf größeren Gütern, nicht berechtigt sind, die Bei­tragsmarken selbst zu verwenden, sie sind vielmehr vor­schriftsmäßig anzumelden, worauf alsdann die Beiträge von den Arbeitgebern durch die Einzugsstellen eingezogen werden.

* * Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Viehhändler Adolf Kaufmann aus Ettingshausen von der Staatsanwaltschaft in Gießen wegen Meineids- Geschäfts­reisender Ja ob Neuhaus aus Fulda von derselben wegen Unterschlagung- Uhrmacher Jacob Regner aus Fürth i. O. von der Staatsanwaltschaft in Darmstabt wegen Betrugs $