B. Au den Aushauer:
a) für Großvieh pro Stück.....6.— Mk.
b) für Kleinvieh pro Stück.....2.50 „
C. An denselben, falls ihm vom Eigenthümer auf dessen Gefahr auch die Vereinnahmung des Geldes übertragen wird, weiter:
a) für Großvieh pro Slück.....2.— Mk.
b) für Kleinvieh pro Stück.....1.50 „
Gießen, den 31. März 1894.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. April. Der im Wahlkreise Meseritz-Bomst an Stelle des Herrn v. Unruhe Bomst gewählte Abgeordnete Herr v. Drtembowski ist der Fraction der Reichspartei beigetreten, deren Mitgliederzahl somit jetzt 29 beträgt.
Berlin, 7. April. Der Antrag des Grafen Kunitz auf Einführung eines Getreide-Monopols ist nunmehr bekannt- er lautet: Der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach 1) der Einkauf und Verkauf des zum Verbrauch im Zollgebiete bestimmten ausländischen Getreides, mit Einschluß der Mühlenfabrikate, ausschließlich für Rechnung des Reiches erfolgt, 2) die Verkaufspreise im Mindestbetrage wie folgt festgesetzt werden: a) für Weizen auf 215 Mk. pro Tonne, b) für Roggen auf 165 Mk. p. T-, c) für Gerste auf 155 Mk. p. T., d) für Hafer aus 155 Mk. p. T-, e) für Hülsenfrüchte auf 185 Mk. p. T., f) für' Lupinen auf 80 Mk. p. T., g) für Malz auf 175 Mk. p. T., h) für Mais auf 150 Mk. p. T., i) für Mehl und Mühlenfabrikate : entsprechend den für das Getreide festgesetzten Mindestpreisen, nach dem gesetzlich fixirten Ausbeuteverhältniß.
Coburg, 7. April. Es steht nunmehr fest, daß der russische Thronfolger den Hochzeitsfeierlichkeiten nicht beiwohnen wird. Die offizielle Liste der Theilnehmer weist den Namen des Thronfolgers nicht auf.
Kiel, 7. April. Wie in hiesigen Marinekreisen verlautet, gedenkt der Kaiser bereits im Mai seine Nordlandsreise anzutreten. Die kaiserliche Aachr „Hohenzollern" befindet sich auf der Werft in Reparatur.
Ausland.
Wie», 7. April. Wegen des theilweisen Strikes der Bildhauergehilfen haben die Meister beschlossen, alle Gehilfen zu entlasten und die Arbeit erst dann wieder aufzunehmen, wenn letztere unter den bisherigen Bedingungen um Beschäftigung nachsuchen und die neunstündige Arbeitszeit acceptiren.
Wie», 7. April. Die hiesigen Bauarbeiter wollen bei Nichtbewilligung ihrer Forderungen in den allgemeinen Strike eintreten, der 50,000 Arbeiter umfassen soll.
Pola, 7. April. Gestern Nachmittag gegen 5i/2 Uhr traf der Deutsche Kaiser hier ein und wurde von den Vertretern der Marine, dem Bürgermeister und dem Bezirks- Hauptmann empfangen. Nach der Begrüßung besichtigte der Monarch das Tegetthoff-Denkmal und stattete alsdann der Erzherzogin Maria Theresia einen Besuch ab. Unter den lebhaftesten Hurrahrusen der zahlreich versammelten Menge fuhr der Kaiser nach dem Marine-Casino, um dem Diner beizuwohnen. An demselben nahmen Erzherzog Karl Stephan, Prinz August von Coburg, Graf Eulenburg, Graf Moltke, sämmtliche österreichisch-ungarische Admiräle Polas, die Offiziere des „Moltke" und zahlreiche Stadtvertreter Theil. Auf eine Ansprache des Freiherrn v. Sterneck, der auf den Kaiser ein Hoch ausbrachte, dankte Letzterer für das herzliche Entgegenkommen und faßte seine Wünsche für das Wohlergehen der österreichischen Kriegsmarine mit dem Ausdruck seiner innigsten Freundschaft für den Kaiser Franz Joseph zusammen. Der Toast fand enthusiastische Aufnahme. Um 10 Uhr Abends verließ der Kaiser das Casino und fuhr um 2 Uhr nach Abbazia zurück. — Sämmtliche Wiener Tageszeitungen besprechen den gestrigen Toast Kaiser Wilhelms anläßlich des Diners im Marine-Casino zu Pola und bezeichnen die Rede als die beste Illustration zu der einzig in ihrer Art dastehenden Intimität des deutsch-österreichischen Bündnisses und der innigen Waffenbrüderschaft zwischen den Herrschern der beiden Monarchien.
Reichenberg, 7. April. Der Statthalter gab bekannt, daß die in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter nicht darauf rechnen dürften, daß ihnen am ersten Mai freigegeben würde- eine etwaige Arbeitseinstellung an diesem Tage würde nach der ganzen Strenge des Gesetzes behandelt werden.
Venedig. 7. April. Bei herrlichem Wetter ist heute Mittag Kalser Wilhelm hier eingetroffen, empfangen vom König Humbert und begrüßt von einer großen Menschenmenge. Die beiden Monarchen umarmten sich wiederholt und trugen ihre Freude, sich wiederzusehen, in offener Weise zur Schau. Das Wetter ist prachtvoll. Auf dem ganzen Wege zum Schlöffe wurden den Monarchen stürmische Ovationen dargebracht. Im Königsbau angekommen, betraten beide Herrscher den Balkon und verneigten sich dankend nach allen Seiten. Abends beabsichtigen die hohen Herrschaften die Beleuchtung des Hafens anzusehen und der Theatervorstellung beizuwohnen. — Wie verlautet, werden bei dem Galadiner keine offiziellen Toaste avsgebracht werden.
Venedig, 7. April. In der vergangenen Nacht wurden über 300 berüchtigte Personen in polizeilichen Gewahrsam genommen. Alle Besitzer von Restaurants, Cafäs und Verkaufsläden haben die Weisung erhalten, keine Packete in Verwahrung zu nehmen.
Veuedig, 7. April. Alle Blätter bringen herzliche Be- grüßungsartikel anläßlich des Hierseins Kaiser Wilhelms. „Adriatico" schreibt an der Spitze seiner heutigen Nummer, Veuedig, welches so oft den glorreichen Friedrich Wilhelm gesehen, empfange freudig dessen erhabenen Sohn, welcher die
alte Freundschaft für Italien in seinem Herzen trage/. Venedig erblicke in Kaiser Wilhelm ein Symbol des Friedens und der thatenreichsten Manneskraft.
Deutscher Reichstag.
76. Sitzung. Samstag de« 7. April 1894.
Das Haus ist sehr schwach besetzt.
Am Bundesrathstische: Graf v. Caprivi, Graf Posadowsky.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Lefung der Stempelsteuer-Vorlage. Zur Berathung wird zunächst der Effectenstempel gestellt.
Abg. Richter (frs. Vp): Unsere Gründe gegen dieses Gesetz haben wir bereits in der ersten Lesung erklärt. Da aber die Mehrheit des Hauses für die Vorlage zu stimmen scheint, werden wir uns in der Debatte nur auf einige Punkte beschränken. Wir sind gegen jede Steuererhöhung, folonge die Liebesgaben nicht abgeschafft sind; gegen die Erhöhung des Effectenstempels sind wir fpectell, weil wir nicht glauben, daß sie besondere financtelle Ergebnisse bietet, ebenso stimmen wir gegen den Lotteriestempel bezw. seine Verdoppelung.
Ohne weitere Debatte wird hierauf zunächst von dem Stempeltarif der Abschnitt „Actien, Renten- und Schuldverschreibungen", also die No. 1,2 und 3 genehmigt. Bei Tarifnummer 4, „Kaufund sonstige Anschaffungsgeschäste" soll nach den Commissionsbeschlüssen die Steuer für j.> volle 1000 Mk. berechnet werden.
Abg. Müller-Fulda (6tr.) beantragt, die Steuer zu berechnen „für je volle 1000 Mk. oder einen Bruchtheil dtefes Betrages."
Abg. Gefcher (conf.) ist mit feinen Freunden entfchteden für diesen Vorschlag, weil derselbe geeignet sei, einer wetteren Herabdrückung des sinanciellen Erfolges dieses Gesetzes entgegenzuwirken.
Abg. Placke (ntl.) stimmt ebenfalls dem Anträge Müller zu, zugleich aber einem inzwischen eingegangenen Anträge Rintelen, welcher dahin lautet, daß bet der Anschaffung von Staats-, Reichsund Communal - Schuldverschreibungen der den Nennwerth übersteigende Betrag bet der Stempelsteuerberechnung außer Betracht bletben soll, falls der NennweUh 1000 Mk. nicht übersteigt.
Die beiden Anträge werden nach kurzer Discufsion angenommen. Hierauf wird Tarifnummer 4 a (Anfchaffungsgefchäfte für Werthpapiere) genehmigt. Es folgt 4 b: Anschaffung von Maaren. Die Commission hat den Stempel für auf bestimmte Termine zu liefernde Maaren auf 2/10, für alle anderen Maaren aus */io pro Mille festgesetzt. Die Regierungsvorlage batte eine solche Unterscheidung nicht, sondern überhaupt nur die „börsenmäßtg gehandelten" Maaren und zwar mit 4/10 o/0 versteuern wollen.
Abg. Frese (frs. Vgg.) beantragt, die Regierungsvorlage wiederherzustcllen. Der Verkehr in zahlreichen Maaren würde durch eine Besteuerung im Sinne des Commtssionsbeschlusses zu sehr leiden.
Abg. Richter stimmt dcmVorredner durchaus bei, desgleichen die Abgg. Meyer-Halle (frs. Vgg.^ und Miller (ntl.), indem sie die Befürchtungen des Abg. Frese hinsichtlich des Rückgangs des Maarenverkehrs theilen.
Commissionsreferent Gamp (Reichsp.) tritt für die Beschlüsse der Commission ein. Bet Wiederherstellung der Regierungsvorlage würde man ein Unrecht gegenüber dem Handel in all den Waarcn begehen, in welchen Termingeschäfte stattfinden.
Staatsfecretär Graf Pofadowsky theilt mit, daß sich die Regierung mit den Beschlüssen der Commission einverstanden erklären könne.
Abg. Werner (Antis.) spricht sich für die Aufrechterhaltung der Commtssionsbeschlüsfe aus; der Terminhandel muffe nach Möglichkeit besteuert werden.
Abg. Richter: Diese letztere Ansicht sei zutreffend, es handle sich hier aber darum, ob eine Ausdehnung der Besteuerung auf alle möglichen Warengeschäfte staltfinden solle. Redner plaidtrt für Wiederherstellung der Regierungsvorlage.
Abg. v. Stumm (Reichsp.) empfiehlt einstweilige Annahmeder Commifsionsbeschlüsfe mit dem Vorbehalt, bis zur 3. Lefung eine beffere Fassung zu finden.
Hierauf wird die Debatte geschloffen und Tarifnummer 4b in der Fassung der Commissionsbeschlüsse angenommen.
Nr. 5 betrifft den Lotterie-Stempel: 10 Proc., während die Vorlage auf 8 Proc. gelautet batte.
Abg. Werner (Anttf.) giebt feiner Genugthuung hierüber Ausdruck. Die Genehmigung der Tarifnummer erfolgt widerspruchslos.
Damit ist der Tarif erledigt; es folgt das Gesetz selbst. Artikel I lautet § 38, Abs. 2 dabin, daß derControlle in Bezug auf gesetzmäßige Abgabenentrichtung öffentliche Anstalten, Actiengesellschaften, Commandttgesellschasten aufActien, eingetragene Genossen- schaften und G e f e l l f ch a f t e n mit befchränkter Haftung unterliegen.
Abg. Schneider (frs. Vp.) beantragt, die vorstehenden, gesperrt gedruckten Worte zu stretchen. Wenn die Genossenschaften denjenigen Bedingungen genügten, welche ihnen ohnehin schon durch das Gesetz auferlegt feien, fo könne man auf eine solche Controlle verzichten.
Graf Pofadowsky erfucht um Ablehnung dieses Antrages. Auch die betr. Genossenschaften könnten Geschäfte in folchem Umfange treiben, daß die Revision geboten erfcheine.
Abg. Möller (natl.) spricht sich für den Antrag aus, welcher alsdann abgelehnt wird.
Artikel II, Qutttungsstempel, Check-, Giro-, Fracht-Stempel, ist von der Commission gestrichen.
Graf Pofadowsky theilt mit, daß fick die Regierung von der Richtigkeit der Gründe, von denen sich die Commission bet Ablehnung dieses Artikels habe leiten lassen, nicht überzeugen könne. Auf jeden Fall müsse der entstandene Ausfall auf die eine oder die andere Weife wieder gedeckt werden.
Abg. v. Manteuffel (conf.) steht ganz auf dem Standpunkte des Reichsfchatzsecretärs.
Die Abgg. Rintelen (Ctr.) und Singer (Soc.) rechtfertigen die Strerchung des Artikels durch die Commission. Derartige Vorschläge wurden immer abgelehnt werden und stets mit derselben Ein- müthtgkett.
Abg. Richter kann nur wünschen, daß auch Tabak-und Weinsteuer von der Commission ebenso kurzweg abgelehnt werden.
Nach kurzen wesenlosen Bemerkungen wird Artikel II, dem Commissionsbeschlüsse gemäß, fast einstimmig abgelehnt. Endlich wird beichlossen, daß das Gesetz am 1. Mai 1894 in Kraft treten soll. Damit ist die zweite Berathung des Gesetzes erledigt.
Es stehen noch mehrere Resolutionen zur Berathung. Die Commission beantragt eine solche dahin, die Regierungen zu ersuchen, daß von den Börsenaufsichtsorganen Fürsorge getroffen wird, daß beim Commtssionsgeschäst dem Comitlenten keine höheren Stempelbeträge in Rechnung gestellt werden, als vom Commisstonär selbst bezahlt worden sind.
Eine Resolution v. Cuny (natl.) bezweckt die baldige Vorlegung eines Börsen-Organisationsgesetzes aus Grund der Ergebnisse der Börsen-Enquete.
Eine Resolution Bachem (Ctr.) amendirt diese Resolution dahin, daß statt „Börsen-Organtsattonsgesetz" gesagt wird: „Gesetz zur Organisation der Börse namentlich in der Richtung der Beschränkung der volkswirthschaftlichen Schädigungen durch die Specu- latton."
Für die Resolution v. Cuny treten die Abgg. Heyl v. Herrnsheim (natl.) und v. Kardorff (Retcksp.) ein.
Staatssecretär v. Bötticher hofft, daß bezüglich einesBörsen- Organisationsgesetzes, wie einer einheitlichen Regelung des Böism- wesens überhaupt bis zur nächsten Session ein Einverständniß zwischen Reichstag und Regierung hergestellt sein werde.
Abg. Bachem (Cir.) empfiehlt sein Amendement. Abg. Richter erklärt sich gegen die Resolution Cuny.
Abg. o. Cuny ändert in seiner Resolution das Wort „Börsen
Organisationsgesetz" in „Börsengesetz", um damit das Amendement Bachem überflüssig zu machen.
Nach längerer Debatte wird die Abstimmung bis zur dritter? Lesung vertagt.
Nächste Sitzung Montag 1 Ubr. Vertrag mit Uruguay, Abkommen mit der Schweiz, betr. Muster- und Markenschutz, Viehseuchengesetz, Abzahlungsgeschäfte.
Schluß 6 Uhr.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Paris, 8. April. Wie das „Journal des DebatS" meldet, wurde heute der Geschästsagent Henry B. infolge der Denunciatton seiner Hauswirthin, der er die Urheberschaft der Explosion im Restaurant Foyot bekannt haben soll, verhaftet. Vor dem Polizeicommissar leugnete der Verhaftete zwar mit Entschiedenheit, es sollen jedoch schwerwiegende Verdachtsgründe für seine Täterschaft vorltegen.
Brüffel, 8. April. Ein Haufen Anarchisten zog gestern, mit einer schwarzen Fahne ausgerüstet, durch die Stadt mit dem Rufe: „Tod den Bourgeois!" Auf der Grande Place kam es zu einem Zusammenstoß mit der Polizei, welche die schwarze Fahne gewaltsam entfernte und sechs Verhaftungen vornahm.
Cordova, 8. April. Ein Haufen Arbeitsloser plünderte eine Anzahl Bäckerläden. Der Gouverneur stellte mit Hilfe von Gensdarrnerie die Ordnung wieder her.
Cocafcs und provinzielles.
Gieße», den 9. April 1894.
** Oeffentliche Sitzung des Kreisausschuffes des Kreise» Gießen vom 6. April 1894. Zur Verhandlung gelangt die Reclarnation gegen die Beigeordnetenwahl in Langsdorf. Vier Personen erhoben gegen die fragliche Wahl Reclarnation, welche sich darauf stützte, daß 1. der Bürgermeister nach erfolgter Feststellung der Wählerliste durch Großh. Steuercommissariat noch weitere Namen unbefugt in dieselbe ausgenommen und 2. die Schlüssel der Wahlurne allein in Verwahrung genommen habe, 3. der Polizeidiener zum Austragen von Stimmzetteln und Herbeiholen säumiger Wähler benutzt worden sei, 4. ein Wähler unberechtigt zurückgewiesen und 5. die Thurmuhr nicht nach der Postuhr regulitt worden sei, wodurch mehrere Wähler von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch hätten machen können. Bei der heutigen Verhandlung erklärte der Bürgermeister, daß er allerdings vier Namen nachgetragen habe, daß er sich hierzu aber berechtigt gehalten und die Eintragung auch vor der Offenlegung der Wählerliste bewirkt habe. Die Urne sei während der Mittagspause vorschrtftsmäßig versiegelt worden und habe er den Schlüssel zu derselben in Verwahrung genommen. Daß der Polizeidiener Wähler herbeigerufen haben solle, habe er nicht wahrgenommen, Stimmzettel seien durch denselben wohl einige ausgegeben worden, worin er tndeffen kein Unrecht erblicke. Die Zurückweisung eines Wählers sei aus dem Grunde erfolgt, weil die Wahlzeit abgelausen war. Der Urnftand, daß die Thurmuhr nicht mit der Postuhr übereingestimmt habe, falle nicht ins Gewicht, da die Mahlzeit nach der ersteren sich richten müsse. Der Vertreter der Reclamanten weist u. A. namentlich darauf hin, daß die Voraussetzungen zum Nachtrag der vier Personen in der Wählerliste nicht Vorlagen, nachdem Großh. Steuercommiffariat die Liste fest- gestellr hatte. Die Reclarnation wurde als unbegründet abgewiesen und den Reclarnanten die Kosten des Verfahrens, sowie ein Aversionalbetrag von 10 Mk. auferlegt.
** Oberhesfischer Geschichtsverein. Zu dem am vergangenen Donnerstag unternommenen Vereinsausflug hatten sich ungefähr 35 Theilnehmer aus Gießen und der Umgegend, darunter einige Herren vom Marburger Geschichtsverein, am Bahnhof eingefunden. Der Ausflug galt der Begehung des Pfahlgrabens von Garbenteich bis Arnsburg, insbesondere der Feststellung des sogenannten Soldan'schen Gräbchens. Um 12 Uyr 30 Mm. erfolgte die Abfahrt nach Garbenteich, von wo man unter der Führung des Herrn Director Or. Land mann zunächst die alte Straße, die von Grüningen nach Lich führt, zu gewinnen suchte und dieser folgte bis zu der Stelle, wo sie beim Eintritt in den Wald den Limes schneidet. Von da ab gtngs am Limes entlang in der Richtung auf Arnsburg, wobei die an dieser Strecke liegenden Römerthürme besichtigt und nach ihrer Bedeutung von Herrn Director Landmann erklärt wurden. In der Nähe des Bahnwärterhäuschens Nr. 10 hört der Pfahlgraben auf, um sich auf der anderen Seite fortzusetzen, wo er zunächst durch das Dickicht des Waldes läuft, mithin nicht passirbar ist. Erst nach seinem Austritt aus diesem Gehölz bildet er, zu beiden Seiten von hochstämmigen Fichten bestanden, einen wundervollen Gang. Auf dieser Strecke war es, wo Herr Director Land mann an den vorhergehenden Tagen einige Versuchsgräben hatte ziehen lassen, um das Soldatische Gräbchen nachzuweisen. Im vorigen Jahre hatte Herr Geh. Oberschulrath Sold an im hohen Taunus einen Graben entdeckt, der tn einer geringen Entfernung vom Limes mit diesem parallel läuft und dem genannten Herrn in gewisser Beziehung zum Pfahlgraben zu stehen schien. Diese Entdeckung führte zu einer weiteren, nämlich zur Feststellung der eigentlichen römischen Grenzbezeichnung. Herr Bauinspector Jacobi in Homburg v. d. H. hatte aus Grund der Soldan'schen Angaben Nachgrabungen vorgenommen und das Vorhandensein eines mit dem sichtbaren Gräbchen theilweise zusammenfallenden ausgesteinten und wiederzugeworfenenGrabenS festgestellt. Diese Ausstetnung bildete die eigentliche römische Reichsgrenze, die in einer Entfernung von ca. 10 Metern von der Krone des Walles aus gemeffen, parallel vor diesem herläuft. Das Vorhandensein des auS- gesteinten Grenzgrabens für unsere Gegend nachzuweisen, war der Zweck der Nachgrabungen des Herrn Director Land- mann. Hierzu war eine Stelle gewählt worden, von der der Wall einen stumpfen Winkel bildet, da Herr Dr. Landmann von der Voraussetzung ausging, daß gerade der Scheitel des


