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10.4.1894 Erstes Blatt
 
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Nr. 82 Erstes Blatt. Dienstag den 10. April

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Elints- und Anzeigeblutt fflr den divers <8ie^etr.

Ausschreiben.

Zammert, August, Taglöhner bezw. Schmied aus Steinberg, Kreis Gießen, welcher sich verborgen hält, ist dringend verdächtig, in letzter Zeit dahier einen schweren Diebstahl und Zechbetrügereien verübt zu haben. Derselbe ist schon häufig vorgestrast, arbeitsscheu und hält sich Tags über größtentheils in Witthshäusern auf.

Signalement.

3436 Jahre alt, mittelgroß, von kräftiger untersetzter Statur, hat blonde Haare und desgleichen Schnurrbärtchen. Bekleidet ist er mit dunkelgrauem Sackanzuge, dunklem, weichen, in der Mitte eingedrücktem Filzhütchen und soll benagelte Arbeitsschuhe tragen. Man ersucht ergebenst um eingehende Fahndung nach Zammert, der sich jedenfalls noch in der Umgegend von Gießen aufhält, Festnahme im BetretungSfalle und Nachricht hierher-

Gießen, den 7. April 1894.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Local-Reglement,

betreffend den Verkauf des nicht labenreinen aber noch ge- meßbaren Fleisches in der Provinzial-Hauptftadt Gießen.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. Februar 1892 zu Nr. M.-J. 31570/90 und nach Anhörung der Stadtverordneten-Ver- fammlung werden hiermit auf Grund des Art. 56 der Städle- Ordnung und in Ausführung des Art. 313318 des Polizei- Strafgesetzbuches für den Verkauf des durch die Fleisch­beschau als nicht ladenrein, aber noch genießbar erkannten Fleisches in der Stadt Gießen im Nachtrag zu dem Local- Regleme> t vom 28. Mai 1886 folgende Vorschriften erlassen:

ßratisßrifage: chießencr Kamikienökätter.

Amtliche* Theil

zu

Alle Mnnoncm.Burraur M In- und Iu«lanbH nrfrmce Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen.

»«nahm e von Anzeigen zu bet NachrniNag« für bee felynben tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.

Nr. 13 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 4. d. M. enthalt:

(Nr. 2160.) Bekanntmachung, betreffend die Anzeige­pflicht für die Schwrineseuche, die Schweinepest und den Roth- lauf der Schweine. Vom 2. April 1894.

Gießen, den 7. April 1894.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

§ 1.

Sämmtliche» durch die Fleischbeschau als nicht ladenrein, aber noch genießbar erkanntes Fleisch muß längstens inner­halb 24 Stunden nach getroffener Entscheidung an die im öffenttichen Schlachthaus befindliche, oder eine sonstige von Grobherzoglichem Polizeiamt bestimmte Verkaufstelle (Frei- bank) verbracht und darf nur dort ausgehauen und ver­kauft werden.

$ 2.

Das Aushauen (Auspfunden) und Verkaufen des nicht ladenreinen Fleisches an der Freibank hat durch den von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen hierfür bestellten, vereidigten und der besonderen Aufsicht des Fleischbeschauers unterstellten Aushauer gegen Bezug der festgesetzten Gebühren zu geschehen. Die Vereinnahmung des Geldes für das ver­kaufte Fleisch hat der Aushauer gleichfalls zu besorgen, falls der Eigenthümer des Schlachtthieres sich dieselbe nicht vorbehält.

§ 3.

Der Verkauf des Fleisches findet in dem vom Eigen­thümer bezw. vom Aushauer des Fleisches innerhalb der Tagesstunden von Morgens 8 bis Abends 8 Uhr durch An­schlag an der Verkaufstelle und durch öffentliche Anzeige be­kannt zu machenden Termine statt, und er muß daffelbe bis auf 250 Gramm herab abgegeben werden. Die Abgabe von Portionen über 3 Kilogramm ist nur an solche Personen gestattet, welche sich über den beabsichtigten ordnungsmäßigen Verbrauch des Fleisches bei der Polizeibehörde glaubwürdig auSweisen können und eine desfallsige Bescheinigung des Polizeiamts vorzeigen. An Personen, welche als Wieder­verkäufer bekannt sind, wie Metzger, Viehschlächter, Wirthe ober Garköche, dürfen Fleisch, Fett ober Eingeweibe von nicht ladenreinem Vieh nicht abgegeben werden. Ebenso ist es den genannten Gewerbetreibenden untersagt, Fleisch, Fett oder Eingeweide von der Freibank kaufen ober kaufen zu lassen. Die Polizeibehörbe kann bezüglich solcher Speise- oder son­stigen Wirthschaften, die sich mit der Anfertigung und Ver­abfolgung von Fleischspeisen aus nicht ladenreinem Fleisch befaffen wollen, Ausnahmen unter der Bedingung zulaffen, daß dieses sowohl am Aushängeschild, als auch im Wirths- local durch entsprechende in die Augen fallende Tafel mit deutlicher Schrift bekannt gegeben sein muß, sowie daß bei Ertheilung der Erlaubniß eine entsprechende Veröffentlichung im Kreisblatte stattzufinden hat und daß die Fleischspeisen in den gedachten Wirthschaften nicht anders als in völlig gar gekochtem Zustande abgegeben werden dürfen.

entrichten:

A. Au die Schlachthauskasse:

a) für Großvieh (Ochsen, Faselochsen, Kühe sowie Pferde) pro Stück..........0. Mk.

b) für Kleinvieh.........4.

§ 4-

Die Bestimmung des Preises für das auf der Freibank feilzuhaltende Fleisch ober für sonstige Theile von mcht taben­reinen Schlachtthieren steht bem Eigenthümer zu, falls dieser nicht vorzieht, die PreiSbesttmmung dem Fleischbeschauer zu überlasten. Muß wegen Abwesenheit des Eigenthümer» der Verkauf des Fleisches ohne denselben stattfinden, so hat der Fleischbeschauer den Preis zu bestimmen, und dabei möglichst 'das Jntereste des Eigentümers zu wahren.

§ 5.

An der Freibankstelle muß sowohl der Preis de» Fleisches, als auch die Gattung und das Geschlecht de» Schlachtviehes sowie der Grund bezw. die Krankheit, wegen deren dasselbe als nicht ladenrein erkannt wurde, in geeig­neter Weise in deutticher Schrift und für Jedermann sichtbar angeschrieben sein.

§ 6.

Für die Benutzung der Verkaufstelle (Freibank), die Auslagen und die Thätigkeit des bestellten Aushauers hat der Eigenthümer bestimmte Gebühren zu bezahlen, welche in einer von der Grobherzoglichen Bürgermeisterei Gießen zu ertastenden Bekanntmachung festgesetzt werden.

§ 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach Art. 313318 de» Polizeistrafgesetzbuche» und bez. § 26 des Local-Reglements vom 21. Mai 1886 bestraft- S 8.

Dieses Local-Reglement tritt acht Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

Gießen, den 31. März 1894.

GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Bekanntmachung, betreffend die Gebühren für den Verkauf des nicht labenreinen. aber noch genießbaren Fleisches auf ber Freibank im städtischen Schlachthaus.

S 1-

Für die Benutzung und Reinigung der Verkaufsstelle (Freibank), die Bekanntgabe der Verkaufszeit und die Thätig­keit des Aushauers hat der Eigenthümer folgende Gebühren

Feuilleton.

In Usuheims größter Stunde.

Erzählung von Wilhelm Wagner.

(3. Fortsetzung.)

tzckehardS Freund Höri war ebenfalls die ganze Nacht im BadehauS anwesend, aber er hielt sich nicht in dem Zimmer auf, nur von Stunde zu Stunde blickte er verstohlen herein und wechselte einen besorgten, fragenden Blick mit Ameliens Mutter.

Eckehard lag meistens ganz still- das viele Champagner­trinken hatte ihn müde gemacht. Dennoch schlief er nicht an- ballend längere Zett, seine Seele war zu sehr erregt im Kampfe um Bleiben und Scheiden.

Für Ameliens Mutter war es eine traurige Nacht; ihre Gedanken zogen zu der Mutter des Kranken, die jetzt auf öder Landstraße, in Nacht unb Sturm zu ihrem schwerkranken Sohne fuhr, in der qualvollen Angst, ihn vielleicht nicht mehr lebend anzutreffen.

Die gute Frau faltete die Hände und flehte Gott so heiß an, daß er den kranken Jüngling erhalten möge, al» wäre er ihr eigenes Kind.

DaS Licht brannte trübe und zitterte manchmal, wenn der Orkan das HauS angriff, daß es in seinen Grundfesten erbebte.

Ameliens Mutter schauderte alSbann jebeSmal zusammen unb betete ein Vaterunser. Aber als sich einmal nach einem erdbebenartigen Stoße ber Kranke plötzlich lautlos aufrichtete unb anhaltend starren Blickes nach dem Fenster schaute, da wurde eS ihr so angst, als sei ber jüngste Tag für sie alle gekommen. Sie eilte scheu nach ber Thür und riß sie auf.

Draußen vor der Thüre saß ber treue Höri auf einer Bank unb wartete. Er achtete nicht viel bes Sturmes und fragte jetzt sogleich nach bem Freunde.

.,Ach, kommen Sie doch mit, mir ist eS zu schauerlich,

bei ihm allein zu sein bei diesem Wetter. Ich glaube, eS geht mit ihm zu Ende."

Höri verfärbte sich und trat rasch mit AmelienS Mutter in das Zimmer.

Eckeharb hielt sich noch immer halb aufgerichtet unb blickte nach bem Fenster- als er ihre Tritte hörte, sank er mit einem tiefen Seufzer in bie Kiffen zurück.

Die beiden stellten sich neben baS Lager.

Da toanbte Eckeharb den Kopf nach ihnen, blickte sie erst an wie im Traume unb sagte bann lächelnd:Fürchtet Ihr Euch vor den Elementen draußen? Ich nicht- auch in dem Brausen des Sturmes hört meine Seele eine Melodie, die vielleicht die Musik ist zu einem großartigen Naturereigniß. Hört Ihr, wie sich die Elemente aufbäumen? Was ist da­gegen das Bangen eines kleinen Menschenherzens! Horcht! Was war das wieder für ein Sausen und Fliegen? Mir warS, als hätte eS meine Seele mitnehmen wollen."

Die beiden, welche um ihn standen, aber entsetzten sich, denn sie dachten, er spräche im TodeSkampfe.

Gegen das Fenster fegte der Regen in wilden Stößen und in daS Geheul deS Sturmes mischte sich manchmal ber scharfe Knall eines Ziegels, der vom Dache auf die Erbe geschleudert wurde. Eckehard aber lag wieder ganz ruhig unb lauschte mit Hellen, großen Augen dem Sturme, als warte er auf ein Ereigniß, das ihm bie Elemente bringen sollten.

Endlich begann im Osten ber Tag zu grauen. Der Orkan wurde etwas schwacher, aber heftiger fielen Schnee und Regen zur Erde.

Unten im Hause ging ganz leise die Thüre.

Melie?" rief Eckehard glücklich.

Sie war es in ber That- trotz Sturm unb Regen hatte sie beim ersten Licht des neuen Tages daS Elternhaus in ber Hauptstraße verlaßen.

Hochklopfenden Herzens tret sie in bas Zimmer unb schon in ber Thüre hatten sich ihre Blicke gefunben.

Eckehard richtete sich auf, streckte ihr beide Hände ent­gegen :Melie!"

Sie eilte zu ihm, setzte sich auf den Rand deS Bettes unb umfaßte Eckeharb wie zur Stütze unb schmiegte sich bicht an ihn, tnbem sie wortlos immerzu in seine Augen blickte, glücklich, ihn noch zu haben unb boch bebenb vor ber EM- scheibung am neuen Tage.

Liebevoll streichelte Eckeharb AmelienS Hänbe unb flüsterte zärtlich:Melie, wie gut von Dir, baß Du zu mir ge­kommen bist so früh. Unb wie schön Du heute auSsiehft, wie so herrlich geschmückt - Dein blonbeS Haar gescheitelt wie ich eS liebe unb zu beiben Seiten umrahmt eS Dein liebe» milbeS Antlitz, unb bie Wangen so roth heute unb Deine Augen glänzen wie bei einer jungen Braut."

Amelie schauderte leicht zusammen unb lehnte tief traurig ihr kleine» Köpfchen an seine bleiche Wange. Ihre Mutter unb Hörl aber verwunberten sich unb buchten, er spräche aber­mals im Fieber.

Warum bist Du so traurig, meine Melie?" fragte Eckeharb.

Da warf sich baS junge Mädchen schluchzend an feine Brust und stammelte:Ach, weil ich Dich bann nicht mehr haben kann."

Ich bleibe ja bei Dir, Melie," sprach Eckehard. Aber da kam ihm auf einmal seine ganze Lage in baß Gedächttttß.

Doch er zeigte fein Zagen, ruhig sagte er:Melie, lasse mich den neuen Tag sehen. Gehe hin unb ziehe bie Vorhänge vom Fenster zurück, weit zurück, damit ich meine Seele stärken kann an ber Gewaltigkeit ber Natur."

Amelie that, wie er ihr geheißen.

Ein matter Schein brang in baS Zimmer, ber Anfang deS entscheidenden Tages.

Ameliens Mutter, bie sich über baS Wesen ihrer Tochter sehr erstaunte, aber heute nichts zu sagen wagte, trug bie Lampe vor die Thüre und löschte sie auS.

Die kurze Entfernung ihrer Mutter benutzte Amelie, um rasch wieder an das Bett zu gehen; dort stützte sie Eckehard an sich, damit er hiuauSsehen konnte. (Fortsetzung folgt.)