Vernmischtes
* Wetzlar, 8. Februar. Wie e:ne Schädelstätte im wahren Sinne des Worts ist derzeit der Kleine Kirchhof onzuschauen. Bei den gegenwärtig daselbst statifindenden Kanalisirungs- aibeiten wird eine Unmenge menschlicher Gebeine zu Tage gefördert. Schon sind viele Wagen voll abgefahren worden, und noch immer nimmt die Knochenausbeute kein Ende. Wie es schelnt, handelt es sich dabet nicht um den Inhalt einzelner Gräber, sondern um eine Massenanhäusung menschlicher Gebeine, die anläßlich der Umgrabung eines alten Kirchhofs stattgefunden hat.
* Marburg, 8. Februar. Der Vorstand des Vereins zur Hebung des Fremdenverkehrs dahier hat bei der Katserl. Postdirection um Anbringung eines Postbriefkastens am Kaiser.Wilhelmsthurm auf Spiegelslust nachgesucht. Mit der Erfüllung dieser Bitte würde einem längst gefühien Bedürfnisse der Besucher von Spiegelslust abgeholfen werden. Der Absatz von Postwerthzeichen, namentlich von Postkarten mit Ansichten von Marburg war im verflossenen Jahre nach den Belegen des Wirthes daselbst, der eine Verkaufsstelle eingerichtet hat, ein recht beträchtlicher und dürfte sich noch wesentlich steigern, wenn ein Briefkasten mit mindestens einmaliger täglicher Leerung dort angebracht würde.
* Frankfurt a. M., 8. Februar. Im Zoologischen Garten ist eine Anzahl neuer Thiere angekommen. Unter diesen befindet sich vor Allem ein Marabu, jener komische, glatzköpfige Stelzvogel, der eigentlich zu einer typischen Erscheinung der Zoologischen Gärten geworden ist. Der Volkswitz nennt ihn den „Geheimerath", und wer die Würde und das gravitätische Wesen des Vogels sieht, muß das Zutreffende dieses Spitznamens anerkennen. Eine Anzahl schöner, großer Papageien ist bestimmt, die letzten noch leerstehenden Ständer in der Papageienallee zu besetzen- die werthvollsten davon sind ein Inka-Kakadu aus Australien und eine gelbköpfige Amazone aus Mexico. Aus Buenos-Ayres langten zwei Viscacha an, muntere, bunte Nagethiere von der Gestalt der Mäuse, aber der Größe von Hasen. In ihrer Heimath sind ihre Ansiedelungen sehr gefürchtet, da die Thiere den Boden in weitem Umkreis unterminircn und die Reitpferde auf solchen
in Fulda zum Capitularvicar gewählten Domherrn Komp j ersten Concert, hörte und
j ersten Concert, hörte und — war verblüfft! Und heute, nachdem sein zweites Concert vorüber, und jener Zustand des
Verhandlungen des Gewerbegerichts.
Bei dem hiesigen am 1. November v. I. in Wi.kiamkett getretenen Gewerbegericht wurden im vergangenen Jahre 9 Streitsachen anhängig, von denen 6 durch Vergleich, 2 durch Urtheil nach voraus- gegangener Beweisaufnahme und eine durch Zurücknahme der Klage erledigt wurden. Drei wettere Streitsachen wurden außergerichtlich durch Vermittelung der Gerichtsschreiberet erledigt. Die Kläger gehörten in 8 Sachen dem Stande der Arbeiter, in einer Sache dem
zur Ausübung der ihm als Capitularvicar zustehenden bischöflichen Rechte und Verrichtungen zuzulaffen.
Thor«, 8. Februar. In letzter Nacht herrschte in hiesiger Gegend ein heftiger Sturm, der bedeutenden Schaden verursacht hat.
Dresden, 8. Februar. Der König ist gestern erkrankt und muß das Rett hüten. Nach dem offiziellen Bulletin besteht die Krankheit in Blasenblutung. Die von dem Königspaar zum 18. dss. Mts. beabsichtigte Reise nach Leipzig muß unterbleiben.
Mannheim, 8. Februar. Im Concurs Salomon Maß fehlen für 1 Million Mark unnummerirte Depots, die hauptsächlich kleinen Leuten gehören.
Rom, 9. Februar. Heute begann der Urkunden- fälschungsproceß gegen den Großkaufmann Pinto und Genoffen, welche den Staat durch Zolldefraudationen um 600 000 Francs betrogen haben.
Paris, 8. Februar. Ueber den Beschluß des deutsch- russischen Handelsvertrages werden hier viele mißgünstige Stimmen laut, welche aus der wirthschaftlichen Annäherung zwischen Deutschland und Rußland auf eine Besierung der politischen Beziehungen schließen. Die allgemeine Unzufriedenheit wird noch dadurch vermehrt, daß von russischer Seite fortdauernd mißbilligende Aeußerungen über die geplante französische Getreidezollerhebung colportirt werden. Nach einer Mittheilung des „Gaulois" soll der russische BotschaftS- rath Giers erklärt haben, der Achtfrancszoll bedeute für Rußland eine directe Schädigung.
Sofia, 8. Februar. Die Fürstin von Bulgarien ist nicht unbedeutend am Kindbettfieber erkrankt. Der zur Entbindung aus Wien herbeigerufene Professor Braun hat daher seine Abreise verschieben müssen.
ersten Verblllfftseins einer ruhigen Beurthetlung Raum gegeben, — heute sagen wir, die Fanfaren, die zu Ehren des kleinen Raoul geblasen werden, sind berechtigt, und wir blasen mit! Das ist kein Wunderkind im landläufigen Sinne- aber ein Wunder ist es, daß ein Kind von 9 Jahren auf solcher Kunststufe steht. Was dieses Kind leistete, ist wunderbar, und kann unmöglich das Product einer künstlerischen Ausbildung allein, sei es auch der sorgfältigsten und weisesten, sein - in diesem unschuldsvollen Köpfchen muß der Götterfunken des Genies wohnen und dem jungen Geiste den schwierigen Pfad, der zur Höhe der Kunst führt, erleuchten! Mögen die guten Götter ihm nur Gesundheit und physische Kraft erhalten und ihm noch recht lange den Liebreiz der Bescheidenheit lassen, der jetzt sein künstlerisches Auftreten so sehr verschönt. Man sehe nur, wie Raoul Koczalskt das Podium betritt, wie er sich dankend verbeugt, wie er sich freut ob des gespendeten Beifalls, und — trotz Ermüdung und geistiger Abspannung dann wieder an's Clavier eilt, um die noch gewünschte Zugabe zu spielen- alles wie ein echtes, liebes Kind- — und dann höre man ihn spielen, mit Geist und Grazie, besonders aber mit Verständniß der Meister, und frage sich dann: Ist dieses dasselbe Wesen?! Diese glückliche Doppelnatur — Kind und Künstler in einer Person: — das ist das Wunderbare an dem Wunderkind! Es bedarf wohl keiner Versicherung, daß die zahlreiche Zuhörerschaft den neugewonnenen Liebling mit herzlichem Beifall überschüttete und ihm oft wiederholten Hervorruf zu Theil werden ließ. Er dankte durch eine vorzüglich gespielte Schlußpiece (von Godard), und als auch diese beendet und der Applaus verklungen, blieb Alles noch sitzen. Für Frankfurt ein wunderbares Ereigniß, aber auch ein Beweis, wie schwer man sich von dem jungen Künstler trennte. Mögen wir ihn bald Wiedersehen!"
Lotteriefpielen. Die Großherzogliche Regierung hat die Polizei angewiesen, ein scharfes Augenmerk auf den Verkauf von sogenannten Klassenlotterie-Loosen, als preußische, braunschweigische, sächsische rc. sowie nicht erlaubte Industrie- oder sonstige Geldlotterien zu haben.
** Sonnen- und Moudfinsterviffe. Zwei theilweise Sonnenfinsternisse stehen in diesem Jahre bevor, die eine am 5. April, die andere am 28. September. Ferner sind auch zwei Mondfinsternisse, am 21. März und am 14. September, zu erwarten.
** Hessische Landes-Geflügel- und Vogel-Ausstellung unter dem Protectorat Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs von Heffeu und bei Rhein. Der Verein für Vogel- und Geflügelzucht zu Offenbach a. M. veranstaltet in den Tagen vom 7. bis 10. April eine Hessische Landes - Geflügel- und Vogel - Ausstellung in den Räumen der Schlosser'schen Liegenschaft, wozu Se. Köntgl. Hoheit der Großherzog das Protectorat und Herr Kreisrath Haas das Ehrenpräsidium übernommen haben. Ausftellungsberechtigt ist jeder im Großherzogthum Hessen wohnende Züchter und Liebhaber sowie Mitglieder hessischer Vereine, ausgenommen diejenigen der Stadt Offenbach, welche nicht Mitglieder des die Ausstellung unternehmenden Vereins sind. — Das eingegangene Standgeld wird zu Geldpreisen । verwendet, ferner stehen den HerrenMeisrichtern außer dem ! von dem Hohen Protector gestifteten Ehrenpreis eine große Anzahl weiterer Ehrenpreise zur Vorsügung. — Zur Ausstellung werden angenommen Hühner, Tauben, Enten, Gänse, Truten, Zier- und Singvögel, Geräthschaften und Literatur. Für landwirthschastliches Nutzgeflügel ist eine besondere Ab- theilung vorgesehen. — Mit der Ausstellung ist eine Ver- loosung verbunden (4000 Loose ä- 50 Pf.) und werden sämmtliche Gewinne auf der Ausstellung angekmft. Die hessischen Züchter u. Liebhaber sind eingeladen, die Ausstellung reichlich zu beschicken, ebenso dürfte sich ein Besuch derselben sehr empfehlen. — Wegen Programmen, Anmeldebogen sowie Loosen wolle man sich an den Vorstand des Vereins wenden, der bereit ist, jede gewünschte weitere Auskunft gerne zu ertheilen.
A Mainz, 8. Februar. In nichtöffentlicher Sitzung bewilligten heute Abend die Stadtverordneten 8000 Mark als Beitrag zu einem Hochzeitsgeschenk der hessischen Städte für den Großherzog. — Ferner genehmigten die Stadtverordneten den mit den Militärbehörden vereinbarten Vertrag bezüglich der Niederlegung des Neuthors bezw. des Abbruchs der südöstlichen Enceinte der hiesigen Festung.
A Mainz, 8. Februar. Das „Mainzer Journal" veröffentlicht an der Spitze seiner heutigen Nummer eine Erklärung des Bischofs und des hiesigen Domcapitels an das Ministerium des Innern und der Justiz in Darmstadt, worin gegen die Stellungnahme der Evangelischen Landessynode bezüglich der im Reichstage beschlossenen Wiederzulassung des Jesuitenordens Verwahrung eingelegt wird. In der Erklärung wird das Einmischen der evangelischen Landessynode in eine rein innere Angelegenheit der katholischen Kirche als eine verhängnißvolle Bedrohung des Friedens unter den Confessionen bezeichnet und die Hoffnung ausgesprochen, daß die Staatsregierung unbeirrt von confessionellen Gehässigkeiten das Recht und die Freiheit aller Staatsbürger wahren und auch der katholischen Kirche den ihr gebührenden Schutz gewähren werde. Zum Verständniß dieser Erklärung sei erwähnt, daß die evangelische Landessynode bei der Regierung beantragt hat, im Bundesrath gegen die Wiederzulassung der Jesuiten zu stimmen.
Loyales uttfc Provinzielle-.
Siebes, 9. Februar 1894.
** Provinzialausfchuß-Sitzung. Samstag den 10. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr beginnend, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschuffes der Provinz Oberhessen statt, in welcher folgende Gegenstände zur Verhandlung gelangen : 1. Beanstandung der Beigeordneten- wahl zu Ettingshausen. 2. Antrag des Großherzoglichen Kreisamts Friedberg auf Entziehung der Wirthschafts-Con- cession des Balthaser Schneider zu Nieder-Erlenbach. 3. Das unentschuldigte Ausbleiben mehrerer Gemeinderathsmitglieder von Kaichen in den Sitzungen.
** Theater. Sonntag Abend findet im „Neuen Theater" die erste Aufführung des neuesten Werkes vonLauffs: „Der ungläubige Thomas" statt. Das Stück ist in ganz Deutschland hinlänglich bekannt, theils durch die gute Kritik, die es durchweg erfahren hat, theils auch durch die Erörterungen, die über dasselbe gepflogen worden sind betreffs seines Autors. Bekanntlich war dem Verfasser desselben von anderer Seite der Vorwurf gemacht worden, die Idee des Stückes sei vorher schon von einem anderen bearbeitet und dessen Werk von ihm benntzt worden, eine Anschuldigung, die Lauffs energisch zurückwtes. Auf jeden Fall dürfte ein Besuch derselben sehr zu empfehlen sein, weshalb wir schon jetzt Veranlassung nehmen, darauf hinzuweisen.
** Vortrag. Im Saale des „Cafe Leib" wird morgen Samstag Abend der sibirische Flüchtling Jacob Koton einen Vortrag halten über sibirische Zustände und seine in der^Verbannung dort erduldeten Leiden und Strapazen. Nach seiner Erzählung wurde Herr Koton 1844 zu Laokawa in ‘ Luhauen geboren und beteiligte sich als 19jähriger Jüngling, von polnischen Adeligen verführt, an den Freiheitsbestrebungen Polens. In dem Gefecht bei Podlawkowa wurde er durch einen Schuß in das linke Bein und andere Verletzungen < kampfunfähig gemacht. Die russische Sanitätscolonne las ihn vom Schlachtfeld auf, er kam zunächst in das Spital von Telsch und wurde dann dem Kriegsgericht zu Wilna übergeben, welches ihn zu lebenslänglicher Verbannung nach Sibirien verurtheilte. Am 15. Mai 1864 wurde er mit fünfhundert Waffengenossen über St. Petersberg, Moskau, Nischm-Nowgorod und Perm nach Sibirien escoruert. Durch Verrichtung schwerer körperlicher Arbeit gelang es ihm, sich in einem Zeitraum von 2 Jahren die Summe von 200 Rubel öu ersparen, welche er dazu verwandte, nach Tomsk zu fliehen - man entdeckte ihn jedoch und erhielt er wegen Fluchtversuches eine dreimonatliche Festungsstrafe, welche er in Tomsk verbüßte. Mehrere andere Fluchtversuche scheiterten ebenfalls, bis es dem vielgeprüften Manne im Jahre 1890 na$ 25jährigem Dulderleben in Sibirien endlich gelang, über Finnland nach Schweden sich zu flüchten. — Wir zweifeln nicht daran, daß der Vortrag des Herrn Koton wie in größeren Städten auch hier einen guten Besuch haben wird. — (Siehe Annonce in heutiger Nummer.)
* Concert Raoul Koczalskt. Wir haben über den kleinen Virtuosen schon so viel Notizen in unserem Blatte gebracht, daß
° 1 Ür "ö" blcl" ^lten, wenn wir heute nochmals darauf zuruckkommen, um so mehr als der Andrang nach Eintritts- karten heute schon ein außergewöhnlicher ist. Eine Notiz aus Frankfurt jedoch interessirt uns so, daß wir dieselbe unseren Lesern mittheilen wollen, wenn auch in verkürzter Form. Die Notiz lautete: „Concert von Raoul 2 . Als vor einigen Wochen in Broschüren und
Zeitungsberichten das Lob des Wunderkindes gepriesen, sein Conterfei dargeboten und erzählt wurde, wie der Kleine - Hofpianist geworden, wann und wo er die Medaillen bekommen usw , da mag wohl Mancher an das Femininum der Leipziger Universal-Bibliothek gedacht haben und in gelinde Zweifel gerathen sein! Anderseits muß man sich sagen, daß hier etwas Außergewöhnliches vorliegt, weil dem Jungen Urtheile unsrer ersten Autoritäten zur Seite stehen, die sich nicht blenden lassen und auf die man unbedingt vertrauen kann. Man wollte aber selbst hören, ging in Schaaren zum
I der Arbeitgeber an Aus der Zahl streitiger Fragen, soweit fie all-" gemeines Interesse beanspruchen durften, heben wir folgende hervor:
1. Ist auch bet einem Accordarbettsverhältniß die vierzehntägtge Kündigungsfrist des § 122 der Gewerbe-Ordnung etnzuhalten oder eine sofortige Entlassung zulässig nach Ausführung der zunächst aufgetragenen Arbeit?
Das Gericht war der Ansicht, daß mangels besonderer Verabredungen das Accordarbettsverhälrntß sich nicht auf das zunächst aufgetragene Arbeitsstück beschränkt und daher eine Beendigung des Verhältnisses nicht mit der Vollendung der ersten Arbeit eintrttt. Bestimmend für diese Entscheidung war die ganz allgemein gehaltene Fassung des § 122 der Gewerbeordnung, dem jedes Arbettsoerhältniß untersteht, sowie die in F 124 der G.-O. dem Arbeiter u. A. eingeräumte Befugntß, die Arbeit (nur dann) sofort zu verlassen, wenn der Arbeitgeber bet Stücklohn nicht für ausreichende Beschäftigung sorgt.
2. Ist das dem Arbeitgeber durch § 123 pos. 2 der G.-O. etn- geräumte Recht der sofortigen Entlassung begründet, wenn der Arbeiter einmal in trunkenem Zustande betreffen wurde?
Für den Fall, daß die Trunkenheit nicht die gänzliche Arbeitsunfähigkeit nach § 123 pos. 8 der G.-O. bewirkt, hat das Gericht die Frage verneint mit Rücksicht darauf, daß eine einmalige Ausschreitung noch nicht die Annahme des von dem Gesetze vorgesehenen „lüderlichen LebenswandelL" rechtfertigen dürfte.
3. Muß einem erkrankten Arbeiter gekündigt werden oder besteht ein Recht des Arbeitgebers, die fofortige Entlassung auszusprechen bezw. wann ist die Entlassungserklärung als rechtzeitig erfolgt anzusehen?
S 123 pos. 8 der G.-O. bestimmt:
_ „Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zett und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehilfen enUassen werden: 8. wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig ober mit einer ab schreckenden Krankheit behaftet sind."
Sonach ist abgesehen von dem besonderen Falle der abschreckendm Krankheit die Krankheit als solche nicht ausdrücklich in der Gewerbeordnung als Enllassungsgrund erwähnt. Sie kann daher als Entlassungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters bedingt, während die abschreckende Krankheit allein ohne dieses besondere Requisit der Arbeitsunfähigkeit zur sofortigen Entlassung berechtigt. Bei Beurthetlung der Arbettsunfähig- keit wirb man davon auszugehen haben, daß zwar nicht jedes kleine Unwohlsein, welches etwa auf die Dauer von einigen Minuten eine vorübergehende Unterb rechun g der Arbeit nenn sacht, einen Entlastungsgrund bildet, daß aber ein solcher Grund überall da vorliegt, wo die Arbeit wegen der Krankheit und bis zu deren Behebung eingestellt werden muß. Das hierbei auszuübende richterliche Ermessen wirb sich umsomehr in engen Grenzen zu bewegen haben, als die ursprüngliche Absicht, die Unfähigkeit zur Fortsetzung der Arbeit nur dann als Entlassungsgrund anzuerkennen, wenn sie sich als dauernd herausstellt, vom Gesetzgeber nicht gebilligt wurde.
Watz die Frage des Zeitpunktes der Entlassungserklärung anlangt, so ist zu beachten, daß leider zu oft dle Entlassung erst bann ausgesprochen zu werden pflegt, wenn der Arbeiter nach Genesung sich zum Wtederantritt der Arbeit meldet. Eine derartige Erklärung ist verspätet. Denn wenn dieselbe nur dann begründet ist, wenn der „Arbeiter zur Fortsetzung der Arbeit unfähig" ist, dann kann sie nur Melange ausgesprochen werden, als die Unfähigkeit zur Arbeit dauert, fie kann daher nicht mehr ausgesprochen werben, wenn diese Unfähigkeit nicht mehr vorhanden ist. ES wirb auch übersehen, daß ein besonderer A u s s p r u ch der Entlassung vorliegen muß. Aus dem Wortlaut des Ges.tzes folgt zweifellos, daß im Falle einer eintrelenden Unfähigkeit zur Arbeit die Auflösung des ArdeitsverhäUnisses nicht von selbst eintrttt, sondern daß die Arbeitsunfähigkeit nur ein Recht des Arbeitgebers begründet, welches aber nur dann zur Wirkung kommt, wenn es währendder oben be- spochenen Dauer der Berechtigung ausgeübt wird. Dieser Satz schließt ledoch besondere vertragsmäßige Vereinbarungen nicht aus, wonach die Entlassung ohne nochmalige besondere Erklärung von selbst mit der Erfüllung gewisser Thatsachen eintrttt. Eine derartige auf die Zukunft gestellte bedingte Entlassung kann z. B. in der Form vereinbart sein: „Sie sind entlassen, wenn dies noch einmal oorkommt." Natürlich darf eine derartige Vereinbarung nicht gegen diejenigen Bestimmungen verstoßen, welche nach der Absicht des Gesetzgebers nicht der Parteidispositton unterliegen, sondern als öffentlich rechtliche in soctalpolittschem Interesse den Schutz bestimmter Klassen bezwecken. —
Im Monat Januar waren 12 Sachen anhängig, 8 wurden durch Vergleich, 4 durch Urthetl entschieden. Auß.rdem wurden 4 Sachen durch Vermittelung der Gerichtsschreiberet autzergertchtttch erledigt.
In 11 Sachen gehörten die Kläger dem Stande der Arbeiter an.


