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10.2.1894 Erstes Blatt
 
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Nr. 34 Erstes Blatt.

Samstag den 10. Februar

1894

Ter Hiltner Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener 3»a mi fien ß f ä 11er werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

2lnttli<he»r Tbeil.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der practische Thierarzt Karl Spring zu Hungen Wegzugs- halber von der Wahrnehmung der nach dem Milzbrand- Reglement, sowie nach 8 8 der Fleischbeschauordnung den beamteten Thierärzten zukommenden Befugnisse entbunden wurde.

Gießen, am 7. Februar 1894.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Nach tz 118, 3 der Wehrordnung vom 22. November 1888 können Reservisten, Landwehrleute und Ersatz- Reservisten wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältnisse eine Zurückstellung hinter die letzte Jahres- Klasse der Reserve, der Landwehr bezw. der Ersatzreserve in Anspruch nehmen.

Es werden daher Diejenigen, welche eine solche Zurück­stellung zu beanspruchen beabsichtigen, aufgefordert, ihre Ge­suche bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes alsbald ein- zureichen.

Die fraglichen Gesuche unterliegen der Entscheidung der verstärkten Ersatz-Commission. Die Entscheidungen behalten ihre Gültigkeit bis zum nächsten Zurückstellungstermine und sind alsdann im Falle des Bedürfnisses die früheren Anträge zu erneuern.

Außerterminlich können Gesuche um Zurückstellung durch schriftliches Übereinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatz-Commission nach 8 124, 2 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn nach dem allgemeinen Ent­lassungstermin der Reserven dringende Verhältnisse die so­fortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt erscheinen lassen.

Gießen, den 8. Februar 1894.

Dec Civilvorsitzende der Großh. Ersatz - Commission Gießen.

Dr. Melior.

Bekanntmachung.

Nach Beschluß der Generalversammlung und des Aus­schusses des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen soll in diesem Frühjahr der Bezug von Beseler und Probsteier Hafer durch den landwirthschaftlichen Bezirksverein, jedoch ohne jegliche Garantieleistung durch den Bezirksverein, ver­mittelt werden.

Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- gebracht:

1. daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirth­schaftlichen Bezirksvereins die Kosten des Transports der Saatfrucht per Bahn bis Gießen, Hungen und Grüuberg auf die Bezirksvereinskasse übernommen werden,

2. daß Bestellungen von Landwirthen, welche nicht Mit­glieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirth­schaftlichen Bezirksoereins werden und sich zu diesem Behufs bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten,

3. daß zur Ausführung der Bestellungen eine Commission, bestehend aus dem Unterzeichneten, Herrn Rentner Fr. Georgi, Herrn Oeconom Fr. Helfrich und Herrn Joseph Güngerich, sämmtlich von Gießen, ernannt worden ist und daß Bestellungen auf Saat­frucht durch die Großh. Bürgermeistereien bei Großh. Kreisamt Gießen oder direct bei einem der vorgenann­ten Herren bis zum 15. Februar l. I längstens einzureichen sind,

4. daß die Zahlung der Saatfrucht bei Empfang derselben zu erfolgen hat,

5. daß bis jetzt angeboten sind:

a. Beseler Hafer bei einer Bestellung von 100 kg 27 JC, von 1000 kg 23.50 Jl, von 10000 kg 23 JL für 100 kg und zwar ab Station Göttingen, b. Probsteier Hafer 18.50 JL bis zu 20 JL für 100 kg. Die Herren Bürgermeister werden ergebens! ersucht, vor­stehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffent­lichen, Anmeldungen entgegenzunehmen und längstens bis

zum 15. Februar an Großh. Kreisamt oder den Unter­zeichneten einzusenden.

Gießen, den 7. Februar 1894.

Der Director des landwirthschaftl. Bezirksvereins Gießen. Jost.

Deutscher Reich.

Darmstadt, 8. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog kehrten heute Nachmittag 5 Uhr 40 Min. von Gotha hierher zurück.

Berlin, 8. Februar. Was die Frage nach den par­lamentarischen Aussichten d es russischen Han­delsvertrags anbelangt, so lassen sich dieselben gegen- wärtig natürlich noch nicht mit Sicherheit abwägen. Immer­hin macht sich schon jetzt die Anschauung geltend, daß die Sache dieses wichtigen Vertrages im Reichstage keineswegs so ungünstig steht, als bislang vielfach angenommen wurde; namentlich lenkt man auf freiconservativer Seite, auf der bislang mit die entschiedensten Gegner deS russischen Ver­trages zu finden waren, allmälich zu Gunsten desselben ein. Jedenfalls haben die Vertreter der Reichsregierung bei den bevorstehenden parlamentarischen Kämpfen um den Vertrag von vornherein schon dadurch eine ungemein günstige Stellung, daß sich Kaiser Wilhelm in der parlamentarischen Soirve beim Reichskanzler so entschieden und klar für den Handelsvertrag mit Rußland unter Betonung der hervorragenden wirthschast- lichen und politischen Bedeutung desselben ausgesprochen hat. Namentlich eindringlich sind von dem Monarchen hierbei die bedenklichen Folgen, welche eine eventuelle Ablehnung des Vertrages seitens des Reichstages für die Gestaltung der politischen Beziehungen Deutschlands zu Rußland nach sich ziehen müßte, hervorgehoben worden, ein Moment allerdings, welches selbst die überzeugungslreuesten Gegner des Vertrages nicht ohne Weiteres übersehen dürfen.

Deutscher Reichstag.

44. Sitzung. Donnerstag den 8. Februar 1894.

Die Berathung deS Etats des Innern wird beim Capitel Patentamt fortgesetzt.

Abg. Bassermann (natl.) bemängelt, daß die Frtstverkürzung für die Gebührenzahlung bei Patenterneuerungen, welche das neue Gesetz festsetzt, auch auf die vor Erlaß dieses Gesetzes erworbenen Patente ausgedehnt werde. ES seien dadurch in die Millionen gehende Verluste entNanden.

Geh. Reg. Rath Haus: Die Verwaltung konnte aus Grund des neuen Gesetzes nicht anders vorgeben, wie geschehen. Die älteren Patentinhaber siien öffentlich genügend auf die neuen Bestimmungen hingewtesen, außerdem auch persönlich gemahnt worden.

Abg. Dr. Langer bans (frf. Volksp.): Die älteren Urkunden enthielten aber die Bestimmung, daß das Patent erst drei Monate nach dem Zahlungstermine erlischt. Diese Frist war also den Patent­inhabern vertragsmäßig eingeräumt.

Staatssecretär v. Bötticher bestreitet dies. Die Frist­bestimmung sei nur unter anderen Vermerken auf der Rückiette der Patenturkunde nachrichtlich angegeben. Auch Billigkeitsrückstchten würden kein Abgehen von dem Gesetz rechtfertigen, da die Patent­inhaber ja persönlich Mahnungen erhalten haben.

Abg. Dr. Hammacher (natl.) constattrt, daß das Gesetz segensreich wirke. Zu wünschen sei, daß bas» Patentamt, in be­sonderen Fällen wenigstens, auch den Staatsanwälten auf deren Ansuchen Gutachten erstatte.

Staatssecretär v. Bötticher erwidert, daß er dieser Anregung schon vor einigen Wochen zuoorgekommen sei.

Das Capitel Patentamt wird genehmigt.

Beim Capitel Reichsversicherungswesen bemängelt

Abg. Schmidt-Berlin (Scc.) das allzu lange Htnausschteben der Entscheidungen der Uafallschiebsgerichte. Ost müsse ein Ver­unglückter bis fünf Monate warten, ehe er die Gewißheit erlange, ob er überhaupt etwas bekomme. In die Schiedsgerichte kämen infolge deS Wahlmodus nicht immer Arbeiter-Beisitzer hinein, die das Vertrauen der Arbeiter be'äßrn. Bei Abmessung der Rente müßten die Arbeiter mehr mitzusprechen haben, als der von den Arbeitgebern zu sehr abhängige Vertrauensarzt. Auch bet den Aerzten habe sich ein Proletariat herausgebtldet und es sprächen deshalb zuweilen auch bei ärztlichen Gutachten gewisse Rücksichten mit. Die Berufsgenossenschaften seien im Allgemeinen der Ansicht, daß das Retchsversicheruntzsamt zu human urlhetle. Aber Leute, welche von der modernen Industrie zu Krupp.-In ge'chlagen seien, sollte man doch human behandeln. Statt der berussgenossenschaftlichen Organi­sation, die zu schwerfällig sei, sollte man lieber die territoriale, wie bet der Jnvaltdttäts- und Altersversicherung, wählen.

Geh. Rath v. Woedke: Die Berufsgenossenschaften haben sich durchaus bewährt. Einige Unzuträgltchkeiten mögen sich gezeigt haben, namentlich in der Richtung, welche Berussgenossenfchast im einzelnen Falle in Anspruch zu nehmen sei. Aber deshalb braucht nicht die ganze Organisation geändert zu werden.

Abg. Hüpeden (conf.) spricht seine Genugthuung darüber aus, daß aus den Verstcherungskassen Mittel zum Bau von Arbeiter­wohnungen gewährt würden und fragt, in welchem Maße dies bisher geschehen sei.

Geh. Rath v. Woedke: 4/a Millionen sind für diesen Zweck schon verwendet und noch über 5 Millionen dazu zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für solche Geldanlegung ist natürlich, daß die Anlage unbedingt sicher sein muß unb daß der hinter der Ver­sicherungsanstalt stehende Garantieverband seine Genehmigung gibt.

Abg. Schönlank (Soc) verweist aus den großen Unterschied, der zwischen den ost- unb westpreußlschen lanbwirthschaftlichen BcrusS- genossenschasten bezüglich ber Zahl btr theitweis unb der baunrnb Erwerbsunfähigen besteht. Roch größer sind bie Differenzen, wenn man bie Königl. sächsische Genossenschaft zum Vergleich nimmt. Redner bittet bie Regierung, boch einmal bie Feststellungen der be­rufenen Organe über die Erwerbsunfähigkeit in den einzelnen Theilen des Reiches genauer zu prüfen. Es scheint, daß die bisherige arlniter- freundliche Tendenz der Rechtsprechung des RetchsversicherungsamteS sich zu ändern beginnt. Der juristtiche Formalismus, die juristischen Spitzfindigkeiten sangen an, um sich zu greisen, wett die technisch Mitwtrkenden zu wenig Spielraum gegenüber den juristischen baden.

Staatssecretär v. Böt ticher Bei einer Revision deS Gesetzes würden sich vielleicht die vom Vorredner beklagten Uebelstände ab­stellen lassen. Eine Einwirkung auf die Rechtsprechung des Reichs- versicherungsamts muß ich ablehnen.

Abg. Rösicke (wildlib.) wünscht Subocntionirüng des hteirgen berufsgenossenschaftlichen Museums für WohlfahrtSeinrichiungen. Die Beseitigung der berufsgenossenschaftlichen Organisation würde die Unfallverhütung beeinträchtigen, wofür die BerusSgenossenfchasten allein im Jahre 1892 438000 Ml. aufgewendet haben. Redner verwahrt die Berufsgenossenschasten gegen den Vorwurf der In­humanität und weist die Angriffe auf die Vertrauensärzte zurück.

Abg. Wurm (Soc.): Die Gutachtea der Vertrauensärzte lauten oft so, daß sie das Vertrauen der Arbeiter nicht erwecken könnten. Redner führt hierfür einige Beispiele an. Die meisten Unfälle seien durch Ueberarbeitung verschuldet. Es geschehe keines­wegs Alles zur Verhütung von Unfällen. So geschehe nichts in dm Webereien, um daS Herautzspringen der W.berschützen zu verhüten. In England werde die Maschine gleich mit angebrachten Schutzvor­richtungen verkauft. Bei Neuanlagen sollte ohne vorgängige An­bringung der Schutzvorrichtungen die Inbetriebsetzung überhaupt nicht genehmigt werden.

Abg. Ulrich (Soc.) erwidert Rösicke, seine Freunde verlangtes eine andere einheitliche Organisation, in welcher den Arbeitern mehr Einfluß gesichert sei. Die Inanspruchnahme der Gelder der Ver­sicherungsanstalten für Arbetterwobnungszwecke billige er, aber <8 müsse gesetzlich verhindert werden, daß dabei zugleich Speculations- zwecke verfolgt werden.

Nachdem noch Abg. Schönlank 'die socialdemokratischen For­derungen unb Beschwerden vertreten, wirb das Capitel Reichsoer- sicherungswesen angenommen.

Der Rest des Etats deS Innern wird ohne bemerkenswerthe Debatte erledigt. .

Die Novelle zum Un ter stütz un gs wohnsitzgesetz wird mit der vom Abg. Molkenbuhr beantragten Milderung der Straf­bestimmung gegen solche, die ihrer Unterhaltungspflicht ihren An­gehörigen gegenüber nicht genügen, definitiv angenommen.

Morgen: Postetat.

Neueste Nachrichten.

Depeschen des BureauHerold".

Berlin. 8. Februar. Die Reichstags-Budget- Commisston trat heute in die Spezialberathung des ColonialetatS ein; zunächst wurde der Etat des oft« afrikanischen Schutzgebiets berathcn und die Ansätze der ein­maligen Ausgaben bewilligt. Bei der Debatte über die Vorgänge in Kamerun betont Prinz Arenberg, zweifellos trügen die unmenschlichen Grausamkeiten Schuld an der Meuterei. Der Reichskanzler erwiderte, Leist habe sich derart benommen, daß nicht allein sein Verbleiben auf dem Posten unmöglich sei, sondern daß er sich sogar strafbar ge­macht habe. Durch sein Vorgehen sei der deutsche Name geschändet. Geheimerath Kayser führte aus, nach Ansicht aller Sachverständigen sei die Prügelstrafe in Afrika nicht zu entbehren und unter Umständen durchaus gerechtfertigt. Dom Ergebniß der Untersuchung hänge alles Weitere ab. Bebel spricht seine Entrüstung über d e Kameruner Vorgänge aus und fragt, ob es zulässig sei, daß deutsche Marinesoldaten, ohne gefragt zu werden, nach Kamerun commandirt werden. Geheimerath Kayser erwidert, die Marinesoldaten gingen als Freiwillige nach Kamerun. Auch Richter ergeht sichln heftiger Weise über die Behandlung der Dahomeher seitens des Colonialkanzlers Leist. Morgen Fortsetzung. Die Nordd. Allgem. Ztg." meldet, daß der Entwurf der Auf­hebung deS Identitätsnachweises die kaiserliche Sanction erhalten hat und alsbald dem Bundesrathe zugehr. Die wirthschaftliche Vereinigung des Reichs tages hat h.ute nach kurzer Discussion den Antrag Kardorff nach den Vorschlägen der Subcommission mit allen gegen 3 Stimmen angenommen.

Berlin, 8. Februar. In der Budget-Commission sagte die Regierung strengste Untersuchung und Ahndung der Meuterei in Kamerun zu.

Berlin, 8. Februar. Die Stempelsteuer-Com­mission beschloß eine lOprocentige Lotterie- und Totalisator- stempelsteuer.

Berlin, 8. Februar. Es hat sich hier ein Ausschuß von 200 namhaften Industriellen gebildet behufs Veranstaltung einer großartigen Kun dgebung für den russischen Handelst, ertrag.

Berlin, 8. Februar. Das Staatsministerium hat dem Reichsanzeiger" zufolge beschlossen, den von dem Domcepitel