aller Bestimmtheit sagten, wie Kölsch Ihnen jene Mittheilung machte. — R.-A. Lenzmann: Ich beantrage dteProtocol- lirung, daß ein Beisitzer hier etwas vorgebracht hat, was nicht im Protocoll deS Brüggemann enthalten gewesen. — Beisitzer Seyberth: Ich erkläre dagegen, daß ich nur auf Grund des betreffenden mir vorliegenden Protocolls mich geäußert habe. — Es wird auf Antrag des Staatsanwalts das Protocoll verlesen. Darin heißt es ausdrücklich, daß Schröder die Scheinwechsel als solche erkannte, sich über selbe so äußerte, sie als Reit- oder Scheinwechsel bezeichnete und Schröder ferner gesagt habe, er müsse die Sache eigentlich dem Aufsichtsrath melden. — Kölsch erklärt, daß er damals die volle Wahrheit gesagt habe, indeß leide er seit seiner Haft an Gedächtnißschwäche. — Brüggemann glaubt ferner, daß Schröder die Wechsel sämmtlich und zwar alle in dem Couvert, in dem sie beim Bankverein abgegeben worden, gesehen und sich sofort über ihre Nichtbonität geäußert habe. — Staatsanwalt: Vielleicht kann Brüggemann jetzt sagen, welches Interesse Schröder daran hatte, daß mit Franz weiter Geschäfte trotz Creditüberschreitung gemacht wurden. — Brüggemann: Bestimmtes kann ich nicht sagen, wohl aber vermuthe ich, daß Schröder die Provisionen nicht verlieren wollte. — Zeuge Schneider: Schröder sprach mit mir über die Wechsel und ihre fehlenden Accepte, als die Wechsel bereits nach den Monaten des Verfalltages geordnet waren, also nicht mehr zusammen lagen.
Es erscheint der bereits vernommene Zeuge Ruben und legt die der Firma Franz u. Co. vom Bankverein angeblich zurückgegebenen Wechsel vor. Es sind dies eine Anzahl Wechsel vom Jahre 1889, bezüglich derer sich wenigstens zum Theil herausstellt, daß auch diese Wechsel Scheinwechsel gewesen, behufs Herabdrückung des Franz'schen Saldos. Zeuge Ruben erklärt mit klaren und dürren Worten, daß seiner Ansicht nach auch diese sämmtlicken Wechsel, im Gesammt-
betrage von 400000 Mark von der Firma Franz u. Co. I lediglich als Scheinwechsel zur Erniedrigung des Contos | gegeben worden. — Nunmehr scheint es, daß im Ganzen dreimal die Scheinwechsel-Affairen (1889, 1890 und 1891) sich abgespielt haben, 1892 also nicht. Auch bei der Revision 1889 war Schröder betheiligt.
Dreizehnter Zeuge, Kaufmann F. W. Jun g, Mitinhaber der Firma Schröder u. Jung, bekundet, daß diese Firma mit Franz directe und Commissionsgeschäfte gemacht hat. In einem Falle schien es dem Zeugen, als ob Franz ein Getreidegeschäft mit Hoya in Antwerpen in ein Differenzgeschäft ausarten laste; Franz habe innerhalb kürzerer Zeit 135000 Ctn. Getreide gekauft, indeß sei dies Getreide nicht abgenommen, vielmehr nur die Differenz von Franz bezahlt worden. Uebrigens hat Franz nur an 25 000 Sack verloren, weil es plötzlichen Preissturz gab; an 80000 Sack hat Franz verdient. Ursprünglich hat Franz unbedingt die Absicht gehabt, das Getreide in natura abzunehmen. — Vors.: Wie war es mit dem Abbruch der Verbindung mit Franz? — Zeuge: Von 1892 an machten wir für Franz nur noch Geschäfte in geringerem Umfange; Schröder hatte auf dem Bankverein erfahren, daß Franz nicht mehr soviel Credit hatte und daß Franz nicht mehr so große Geschäfte machen solle. Zeuge hat weder von Schröder, noch sonst irgendwie etwas von den geschehenen Manipulationen auf dem Bankverein gehört, Schröder hat den Bankverein stets als ein Muster - Institut hingestellt. — Staatsanwalt: Hatten Sie nicht mit Schröder ein Gespräch betreffs Ueberwachung des Franz? — Zeuge: Schröder sagte, man müffe einmal mit Brüggemann reden, damit dieser mit Fuchs rede, damit Franz überwacht werde und nicht mehr so stark speculiere. — Staats- anwalt: Wann ist das gewesen? — Zeuge: Ich glaube wohl im Februar 1891. — Beisitzer Amtsrichter Keller: Haben Sie von Ihren Bankactien verkauft? — Zeuge:
Ja, 12 Stück im März 1893, auch 1892 und 1891, weil' wir Geld brauchten. — Beisitzer Keller: Wieviel Actien hatten Sie? — Zeuge: 28 Stück im Jahre 1892. — Vors.: Ihr Aktienbesitz hat sich also wesentlich reducirt? — Zeuge: Ja. — Es wird die Abschrift eines Briefes verlesen, den am 25. Februar 1892 der Zeuge an Franz gerichtet hat, in welchem Franz angezeigt wird, daß Franz nun selbst sür Geld sorgen solle. — R.-A. Lenz mann: Nun bitte ich, daß sich der Zeuge über eine mit Franz stattgehabte Unterredung, in Bezug auf die Hutsteiner scheu Bekundungen, äußert. — Zeuge: Nach der Verhaftung Schröders sprach ich mit Franz und er erklärte mir, dag Schröder von den Scheinwechseln nichts wisse. — Franz: Das ist nicht wahr, von Scheinwechseln war gar keine Rede. — R.-A. Lenzmann: Dann bitte ich sofort die Frau Schröder zu sistiren, die die Unterredung mit angehört hat. — Zeuge Polizeicommissar Hoch: Ich kann hierzu bemerken, daß mir Franz wiederholt betheuert hat, als er noch aus freiem Fuße war, daß Jungs Aeußerung, er, Franz, habe Schröder bezüglich der Scheinwechsel sür unschuldig erklarr, unwahr sei. — Zeuge bekundet ferner: Brüggemann hat mir gegenüber geäußert, wenn weiter mit Franz gearbeitet und unter Aufsicht von Vertrauenspersonen die Getreidegeschäfte weiter gemacht würden, so sei der Bankverein und Franz zu halten- ich sollte auf Schröder, das Aufsichtsrathsmitglied, meinen Einfluß geltend machen, daß er nicht gegen die weitere Creditirung für Franz sei. Diese Unterredung war im Juli 1893.
Vierzehnter Zeuge, R.-A. Coßman-Siegen bekundet, daß er und seine Familie im März 1893 vier Actien im Bankverein, die daselbst zufällig zu haben waren, gekauft haben! damals galten die Actien noch für gut. — Die Verhandlung wird auf Donnerstag vertagt.
(Fortsetzung folgt.)
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