Ausgabe 
9.2.1894 Erstes Blatt
 
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1894

Freitag den 9. Februar

Erstes Blatt.

Nr. 33

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Fernsprecher 51.

P»ie-ener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

" Bierteljähriger ^Sonncmentvpreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Lringerlohn. Durch die Post bezogen

2 Mark 50 Pfg.

Die Gießener AamikienSläller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

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| chratisöeitage: Gießener Kamil'ienötütter.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.

Amtliche* Theil.

Bekanntmachung.

Es ist wiederholt vorgekommen, daß die bestehenden NeichS'Telegraphenanlagen wegen Mangel an der nöthigen Vorsicht bei der Fällung von Bäumen, bei der Ausästung von Baumpflanzungen, durch unvorsichtiges Anfahren, sowie in Folge Zertrümmerung der in den Telegraphenlinien be­findlichen Porzellan-Isolatoren durch Steinwürfe rc. derart beschädigt worden sind, daß Störungen und Unterbrechungen des Telegraphenbetriebes eintreten.

Da die Beschädigung, bezw. Gefährdung der zu öffent­lichen Zwecken dienenden Telegraphenanlagen gemäß der SS 317 und 318 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich strafbar ist, werden im Nachstehenden die bezeichneten SS zur Nachachtung und Warnung hiermit in Erinnerung gebracht.

S 317.

Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehömngen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

S 318.

Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken die­nenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Be­dienung der Telegraphenanlagen und Zubehörungen ange­stellten Personen, wenn sie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder ge­fährden.

S 318a.

Die Vorschriften in den SS 317 und 318 finden gleich­mäßig Anwendung aus die Verhinderung des Betriebs der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen.

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der SS 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Gießen, am 5. Februar 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekannünachung, betreffend Lehrcursus für Obstbaumwärter bei Baumschul­besitzer Th. Jäger zu Bensheim a. d. B.

Zur Heranbildung von tüchtigen Obstbaumwärtern wird im Laufe des Frühjahrs 1894 wiederum ein Lehrcursus zur Ertheilung von theoretischem und practischem Unterricht im Obst- und Weinbau, sowie den verwandten Wissenschaften er­öffnet werden.

Die Theilnehmer haben sich die erforderlichen Bücher und Geräthschaften auf eigene Kosten anzuschaffen, was mit un­gefähr 16 Mark geschehen kann. Ebenso haben dieselben für Logis und Kost selbst Sorge zu tragen. Herr Jäger .wird in dieser Beziehung zur Auskunftsertheilung be­reit sein.

Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt. Der Frühjahrscursus beginnt mit dem 12. März und endet mit dem 12. Mai l. Js. Der Sommercursus beginnt mit dem 13. August und endet mit dem 1. September l. Js.

Der Unterricht umfaßt:

1) Obstbau: in wöchentlich 6 Stunden, a. Obstbaum­zucht, b. Obstbaumpflege, c. Baum- und Rebschnitt, d. Po- mologie, e. Obstbenutzung, übrige Zeit, f. Praktische Hebungen: Lehrer Jäger.

2) Hülsswissenschaften in wöchentlich 5 Stunden, a. Lehre vom Bau und den Lebensverrichtungen der Pflanze, b. Boden­kunde, c. Düngerlehre: Ober-Lehrer Dix.

Den Schülern, welche es wünschen, können nach statt­gehabter Schlußvrüsung Stellungen als Gärtner oder Obst­baumwärter durch Herrn Jäger vermittelt werden.

Es werden hiernach Diejenigen, welche an besagtem Unterricht Theil zu nehmen wünschen, hiermit aufgefordert, sich baldthunlichst bei demselben mündlich oder schriftlich an­zumelden. Wegen einer zu gewährenden pecuniären Unter­stützung sind die betreffenden Gesuche bei den landwirthschaft- lichen Bezirksvereinen resp. deren Vorständen oder den Ge- meindevorständen der betreffenden Wohnorte einzureichen und

werden diese hiermit freundlichst gebeten, dieser so wichtigen Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Bensheim, den 23. Januar 1894.

Der Vorsitzende des landwirtbschaftl. Bezirksvereins Bensheim, v. Bechtold.

Der dentsch-rusfische Handelsvertrag.

Nach monatelangen, überaus mühevollen und verwickelten Unterhandlungen ist der neue deutsch-russische Handelsvertrag jetzt endlich zu Stande gekommen, abgesehen von einigen Formalitäten, die indessen in den nächsten Tagen ebenfalls zur Erledigung gelangen werden. Die Veröffentlichung des Gesammtinhalts des abgeschlossenen Vertrages steht zwar noch aus, aber immerhin ist mit dem künftigen Taris für die deutsche Einfuhr »ach Rußland bereits der wesentlichste und wichtigste Theil des neuen Vertragswerkes veröffentlicht worden, und gerade aus den einschlägigen Ziffern erhellt vie Bedeutung desselben für Deutschland. Rußland hat in diesen Zollpositionen hauptsächlich der Industrie und dem Handel Deutschlands Erleichterungen und Zugeständnisse gewährt, wie sie in solchem Maße bei der Zähigkeit, mit der Rußland seinen einseitigen Standpunkt in den zollpolitischen Unterhandlungen mit Deutsch­land lange Zeit sesthielt, kaum noch erwartet werden durften. Allerdings sind bezüglich einiger der wichtigeren deutschen Industriezweige bedauerlicher Weise entweder gar keine oder doch nicht weiter belangreiche Herabsetzungen des bisherigen hohen russischen Zolltarifs zu erlangen gewesen, was z. B. von der Galanterie- und.Waarenbranche, von der Gardinen-, Spitzen- und Stickerei-Industrie und von der Porzellan industrte gilt. Dafür haben aber die meisten anderen Zweige ter deutschen Industrie, und unter ihnen mit die hervor­ragendsten, theilweise ganz erhebliche Zollermäßigungen von rufsischer Seite erfahren. Hierher gehören namentlich die Eisen- und Maschinen-, sowie die Kohlenindustrie, ferner die Leder-, Flachs-, Hanf- und Jute-Industrie, die Fabrikation von Kleineisen- und Blechwaaren, die Uhren- und die Musik- waaren - Industrie, die Woll-Industrie, die Sammet- und Plüsch-Industrie, die Strumpfwaaren- und die Posamenten- waaren « Branche und noch viele andere Industriezweige. Durchschnittlich beträgt die von Rußland dem deutschen Partner auf den meisten industriellen Gebieten durch den neuen Vertrag gewährte Herabsetzung des EingangSzolleS zwanzig Procent, doch treten für verschiedene deutsche Waaren- gattungen auch Zollermäßigungen von dreißig Procent und darüber in Kraft.

Zu diesen Vortheilcn für die deutsche Industrie kommt noch das russische Zugeständniß, wonach alle Tarifconcessionen, welche Frankreich in dem russisch-französischen Handelsabkommen vom Jahre 1893 bewilligt worden sind, auch den deutschen Jndustrieproducten ohne Weiteres zugestanden werden sollten. Ferner ist der neue deutsch-russische Handelsvertrag auf zehn Jahre abgeschlossen, er läuft also biß zum Jahre 1904, und dies ist eine verhältnißmäßig lange Zeit. Sie gewährt dem Handel und der Industrie Deutschlands vor Allem die Möglichkeit, sich im Verkehr mit dem Czarenreiche auf weiter- ausschauende Dispositionen einzulassen, ein Moment, das bisher bei der absoluten Unberechenbarkeit und Willkür der russischen Zollpolitik vollständig gefehlt hat- jedenfalls er­öffnet sich der Gewerbthätigkeit und dem Exporthandel Deutschlands nunmehr die begründete Aussicht, wenigstens einen Theil ihres früheren ausgedehnten russischen Absatz­gebietes wieder erobern zu können.

Wenngleich nun nicht abzuleugnen ist, daß die Vortheile des neuen Handelsvertrages mit Rußland in erster Linie unserem Handel und der Industrie nützen, so hat doch auch schließlich die deutsche Landwirthschaft bis zu einem gewissen Grade hieran Antheil. Von landwirthschaftlichen Producten, oder von Erzeugnissen, die aus solchen hergestellt werden, haben einige ganz bedeutende Zollermäßigung russischerseits erfahren : Kartoffelmehl, Stärke, frische Früchte, Gemüse und ganz besonders Hopfen, welches wichtige landwirthschaftliche Pro­duct bei der Einfuhr nach Rußland künftig nur noch 70 Pf. Zoll per Kilogramm, anstatt 2 Mk., zahlen wird. Ander­seits muß die deutsche Landwirthschaft freilich die Herabsetzung der deutschen Getreidezölle gegenüber Rußland auf 3.50 Mk. per 100 kg mit in Kauf nehmen, und in diesem Punkte wird die zu erwartende Bekämpfung des russischen Vertrages seitens der parlamentarischen Vertreter unserer Landwirthschaft sicherlich am schärfsten einsetzen. Indessen muß da zunächst an der Annahme sestgehalten werden, daß künftig einfach die russische Corcurrenz bei der Brodversorgung Deutschlands theilweise wenigstens wieder an die Stelle der österreichisch­ungarischen, rumänischen, amerikanischen u. s. w. Getreide­einfuhr treten und daß demnach die Auslandsconcurrenz für

Allc Annoncen-Bureaux de- In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denAießener Anzeiger" entgegen.

die deutsche Landwirthschaft hiermit nicht weiterverstarkt werden wird.

Um Uebrigen kommt neben der wirthschaftlichcn Bedeutung auch die politische Bedeutung des deutsch-russischen Vertrages in Betracht und auch die Gegner des Vertrages werden die politische Seite d sselben nicht unterschätzen wollen. Hier ergiebt sich auch ein bedeutsames patriotisches Moment, welches für das deutsche Parlament mit zu Gunsten des russischen Handelsvertrages ins Gewicht fallen muß, und vielleicht wird sich der Reichstag.in feiner Mehrheit bei Be rathung des Vertrages um so eher für ihn entscheiden, als sich ja Kaiser Wilhelm auf der jüngsten parlamentarischen Soiree beim Reichskanzler in jedem Sinne so entschieden für den russischen Vertrag unter besonderer Betonung feiner politischen Bedeutung ausgesprochen hat. Vielleicht dürste gerade diese klare und überzeugte Stellungnahme des er­lauchten Monarchen für das erzielte Vertragswert manchen in dieser Frage noch schwankenden Parlamentarier zur Aus­gabe seiner Bedenken bestimmen.

Deutsche- Reich.

Gotha. 7. Februar. Seine Königl. Hoheit der Groß­herzog von Hessen, Ihre Königliche Hohett die Prinzessin Victoria und Ihre Kaiserliche Hobeit die Frau Herzogin begaben sich Lestern Morgen nach dem Schloß Friedenthal. Am Nachmittag wurde mit Wagen nach dem Schlößchen Siebleben gefahren, wo großer Empfang durch die Einwohner des festlich geschmückten Dorfes stattfand. Abends folgten die Allerhöchsten Herrschaften einer Einladung deS Oberst v. SandeS zum Balle. D. Ztg.

Berlin, 7. Februar. Die diesjährige Generalversamm­lung des Bundes derLandwirthe findet am 17. Februar Nachmittags 2 Uhr im Feenpalast statt. Die fremde Presse soll ausgeschlossen werden.

Die entschiedene Stellungnahme des Kaiser- zu Gun st en deS deutsch-russischen Handelsver­trages, wie sie der erlauchte Monarch in seinen Äuße­rungen auf dem jüngsten parlamentarischen Diner beim Reichskanzler so klar bekundete, hat begreiflicher Weise all­seitig große Beachtung gefunden. Der Monarch hob ein­gehend die wirthschaftliche Bedeutung des Vertrages hervor, er betonte aber auch die politische Wichtigkeit desselben und sprach die Erwartung aus, daß patriotische Erwägungen wie das Gefühl der Verantwortlichkeit den Reichstag zur Annahme des russischen Vertrages bestimmen würden.

DaS preußische Abgeordnetenhaus erörterte am Dienstag zum ersten Male die Vorlage über die Er­richtung von Landwirthschaftskammern. In der Debatte, an welcher sich die Centrumsabgeordneten Schmidt, Herold, v. Soe und v. Schalscha, ferner die Conservativen, resp. Freiconservativen v. Mendel, v. Puttkamer, v. Tiedemann- Bomst und v. Tzschoppe, der Pole v. Zoltowski, der National­liberale Dr. Sattler und Minister v. Heyden betheiligten, ließ zahlreiche Bedenken der einzelnen Parteien gegen die Einzelheiten der Vorlage zu Tage treten. Die Debatte wurde am Mittwoch fortgesetzt.

Deutscher Reichstag.

43. Sitzung. Mittwoch den 7. Februar 1894.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst die Anträge des Eentrums und der Freifinntgen auf Abänderung des Wahlgesetzes (Abgabe der Stimmzettel In geschloffenen Couverts). Beive Anträge stimmen wörtlich überein. .

Abg. Gröber ((Str.): Der Antrag wurde schon im Vorjahre von einer Commission berathen und wir haben hier nur die Be­schlüsse der Commission wieder ausgenommen. Das Wahlrecht soll nicht prtnciptell abgeändert, sondern nur geschützt werden. Man sagt, die öffentliche Wahl fchärfe das Gefühl der Verantwortlichkeit; die tiefste Verantwortlichkeit hat Jeder vor seinem Gewissen. Eine andere Verantwortlichkeit will das Gesetz nicht, namentlich keine solche gegenüber Vorgesetzten oder Arbeitgebern, wodurch die freie Wahl illusorisch gemacht würde. Um den Wähler vor jeder Beeinflufiung zu schützen, mutz ihm im Wahllocal ein geschlossener Raum zur Ver­fügung gestellt werden, in dem er frei von jeder Beobachtung seinen Stimmzettel in ein amtliches Couvert einlegen kann. Dem Terro­rismus bei den Wahlen muß ein Ende gemacht werden. Als zweck­mäßig schlägt der Antrag auch eine Verlängerung der Wahlzeit bis Abends 7 Uhr vor. , r ,

Abg. Rickert (frs. Ver.): Der vorliegende Antrag befriedig, uns eigentlich nicht, aber wir acceptiren ihn als Cowpromiß, da in der vorjährigen Commifsion nicht mehr durchzusetzen war. Alle zu kleinen Wahlbezirke müßten aus der Welt geschafft werden. Die Annahme des Antrags werde jedensalls das Vertrauen in unsere öffentlichen Institutionen stärken. m

Abg. v. Czarlinskt (Pole) spricht für den Antrag. Bei da: letzten Wahlen fei ein hoher Regierungsbeamter in seinem Wahlkreis herumgereist und habe die nationalen Gegensätze geschürt.

Abg. Lenz mann (srs. Volksp ): Herr v- Meyer-»rnsw«we sagte einmal, nur bei der öffentlichen Wahl bekunde sich der Manrres-