Ausgabe 
7.6.1894 Erstes Blatt
 
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hat und zwar für solche in Werthpapieren und in Getreide- speculationen; wir werden beweisen, daß Franz gewerbsmäßig das Börsenspiel betrieben hat, daß allein an den Provisionen des Franz Firmen und Agenten reich geworden (der Ver- rheidtger benennt die Zeugen, die geladen werden sollen). Vorsitzender: Cs liegt hier eine Abrechnung schon vom Jahre 1892 vom Bankverein vor, auf welcher sich für Differenzen 370000 Mk. befinden- auch diese Abrechnung ist von Ihnen als richtig anerkannt. Franz: Ich bestreite entschieden, daß in der Abrechnung irgend welche Differenzen, als solche erkennbar, enthalten waren. (Die Sache soll durch Zeugen aufgeklärt werden.) Vorsitzender: Geben Sie doch einmal Auskunft, wie die Fuchs'schen Wechsel entstanden sind. Franz: Als ich 1892 infolge des Drängens der Antwerpener zu liquidiren gedachte, rieth mir Brüggemann ab, meinte, es komme eine bessere Zeit und Fuchs könne Wechsel geben, die mir zur Sicherheit dienen sollten, ohne daß für ihn etwas zu befürchten sei. Mit dem Wechsel über 98000 Mk., der Anfangs für falsch gehalten worden, haben die Wechsel begonnen und in geradezu teuflischer Weise (große Heiterkeit im Publikum) hat Brüggemann meinen Schwager zu beschwatzen und ins Verderben hineinzuziehen gewußt.

Franz hat sich nun auch nochmals über das Entstehen der Scheinwechsel zu äußern. Er behauptet, wie früher, daß diese 11 Wechsel auf Brüggemanns Drängen nach dessen Dictat geschrieben seien und zwar ohne daß thatsächliche Forderungen an Kunden vorhanden waren. Die Wechsel sind am 29. December laut Wechsel-Journal beim Bankverein eingezogen und vom November und December 1891 ausge­stellt, also vordatirt. Staatsanwalt: Ich bitte den Gutachter zu fragen, ob dem Schröder nicht bei der Revision, selbst waren die 11 Scheinwechsel nicht beisammen, sondern lagen vermengt mit andern Wechsel, es auffallen mußte, daß diese Wechsel nicht accepnrt waren. Gutachter Director Gron.au: Das hätte dem Revisor wohl auffallen müssen, wenn man bedenkt, daß die Gesammtsumme der zu revidirenden Wechsel 1 466 000 Mk. war und unter ihnen die Franz'schen Wechsel fast ein Drittel dieser Summe aus­machten. Rechtsanwalt Lenzmann beantragt unter diesen Umständen einen Gutachter zu laden, der sich noch gar nicht mit der Bankangelegenheit befaßt habe und in Folge dessen zweifellos und auch unbewußtermaßen von der vox populi unbeeinflußt erscheine. Es habe sich in den Gerichtssaal der Richter vox populi eingeschlichen. Im Anschluß an diese Aeußerung entspinnt sich eine Dis- cussion und erklärt der Vertheidiger, daß er diese Beinflussung selbstredend nicht auf die Richter gemünzt habe. Rechts­anwalt Dr. Scheele: Brüggemann, haben Sie nicht später einmal in Abwesenheit des Franz an dessen Commis die Zumuthung gestellt, er solle Ihnen solche Scheinwechsel geben? Brüggemann: Dessen entsinne ich mich nicht. Es tritt jetzt Pause ein.

V.

Es wird nunmehr in die Beweisaufnahme eingetreten.

Erster Zeuge, Rechtsanwalt Ben ecke-Siegen, bekundet Folgendes: Ich bin Concursverwalter der Firma Franz L Co. Die letzte Bilanz ist von mir am 15. September 1893 aufgestellt - dieselbe schließt mit einer Ueberschuldung der Firma von 2 647 535 Mk. Die Actioa betragen 745 796 Mk., worunter 10 000 Mk. Wechselforderungen, an Waaren- vorräthen 257 287 Mk., an Außenständen 208017 Mk.- die Passiva betragen 3 395 720 Mk., worunter sich jedoch nur die von Franz & Co. anerkannten Posten des Bank­vereins befinden, nämlich 2 316 158 Mk., während bekanntlich 1000 715 Mk. bestritten werden. Vorsitzender: Geht aus den Büchern und Papieren des Franz'schen Ge­schäftes hervor, daß im Getreidegeschäft auch Differenz­geschäfte gemacht wurden? Zeuge: Es sind zwar be­deutende Verluste durch Kauf und Verkauf von Getreide er­sichtlich, auch Speculationsgeschäste sind gemacht worden, allein reine Differenzgeschäfte sind nicht nachweisbar. Es wird ferner durch den Zeugen festgestellt, daß Ende 1891, als die Scheinwechsel gegeben wurden, sich im Besitze von Franz & Co. für 418 000 Mk. Getreidevorräthe befanden- bei Ausbruch des Concurses betrugen die Vorräthe 231 000 Mk. . Bezüglich der schließlichen Erledigung des Verhältniffes zwischen Franz und Bankverein glaubt Zeuge, daß kaum mehr als 25 pCt. für den Bankverein herauskommen werden, viel weniger aber noch, wenn die bestrittene Million aner­kannt werden müßte. Der Zeuge giebt ferner Auskunft über das Vermögen der Gesellschafter der Firma Franz L Co., aus welcher hervorgeht, daß im Ganzen die Vorstellungen, die man sich ziemlich allgemein über die riesigen Vermögen macht, gewaltig übertrieben waren.. Endlich giebt Zeuge zu, daß er, der Franz und sein Geschäft seit 14 Jahren kennt, diesen als ehrenwerthen und vermögenden Mann kennen ge­lernt habe. Rechtsanwalt Lenzmann: Würden Sie, Herr Zeuge, wenn Sie an Schröders Stelle waren, dem Franz zugetraut haben, daß er Scheinwechsel gegeben habe?

Zeuge: Nein, allein es standen mir auch nicht die Kenntnisse der Verhältnisse so zu Gebote, wie Schröder. Rechtsanwalt Silberstein : Kann uns der Zeuge Auskunft geben, woher die Differenz kommt, die zwischen den enormen, vom Bankverein im Besitze der Gesellschafter vermutheter Vermögen und der Wirklichkeit herrscht? Zeuge: Die Hauptwerthe der Gesellschafter waren ja schon an den Bank­verein abgetreten. Rechtsanwalt Silberstein: Der Bankverein hat nur etwas über eine Million erhalten, laut Ansicht des Zeugen aber sind beim Concurs von allen Ge­sellschaftern kaum 300 000 Mk. herausgekommen, wo sind nun die enormen Vermögen? Zeuge weiß hierüber nichts Be­stimmtes, allein er kann zugeben, daß viele Actien, welche im Besitze der Gesellschafter sich befanden, total entwerthet sind.

Zweiter Zeuge, Rechtsanwalt Bigge-Siegen: Ich bin der Concursverwalter des Siegener Bankvereins. Ich fand in den Büchern keinerlei Unregelmäßigkeiten, aus denen her­vorging, daß die Angeklagten Unterschlagungen begangen, wohl

aber fand ich die Bücher bezüglich des Contos Franz & Co. in Unordnung insofern, als die für die Firma gemachten Speculationen nicht eingetragen waren und auch die in Berlin erlittenen Verluste unvermerkt blieben. Vorsitzender: Können Sie Auskunft geben über das voraussichtliche End­resultat des Bankvereins-Concurses? Zeuge: Daß die Actionäre (2 Millionen Mk.) gänzlich ausfallen, gar nichts bekommen, ist zweifellos- aber auch die Gläubiger der Bank werden nicht voll befriedigt werden können, nachdem es sich hcrausgestellt hat, daß die an Franz & Co. zu stellende Forderung nicht 3 Millionen, sondern 1/2 Million Mk. mehr beträgt. Diese Differenz ist dadurch entstanden, daß eine Ausgleichsiorderung an Fuchs & Co. im Betrage von 775000 Mk. dem Conto Franz L Co. gutgeschrieben wurde- in Wirklichkeit handelte es sich nur um ein Abkommen mit Fuchs & Co., nicht mit Franz & Co. Vorsitzender: Können Sie über die Vermögensverhältniffe der Gesellschafter der Firma Franz & Co. Mittheilung machen? Zeuge: Nichts Bestimmtes- allein auch ich hielt, wie allgemein, die Gesellschafter für so vermögend, daß ich meinte, sie würden selbst den hohen Forderungen des Bankvereins gerecht werden können. Vorsitzender: Wissen Sie etwas von der Affaire mit Berger? Zeuge: Berger kam zu mir und fragte mich betreffs der Güte des Bankvereins und ich, der ich das Institut noch für gut hielt, rieth ihm zum Kauf der Actien- ich glaubte schon später, daß Berger auf meine Aus­kunft allein die Actien gekauft habe, erfuhr aber, daß Berger noch ein Dutzend Leute befragt hatte. Vorsitzender: Kölsch, wer hat denn nun die Actien gebracht und wer hat den Erlös der verkauften Actien erhalten? Kölsch: Ich weiß es nicht- der Name des Ueberbringers der Actien wurde auf einen Zettel geschrieben unb ihm zufolge das ein­gegangene Geld abgeliefert.

Dritter Zeuge Kaufmann von Raesfeld-Siegen, Vor­sitzender des Aufsichtsraths, bekundet, daß ihm erst im Jahre 1893 Unregelmäßigkeiten auf dem Bankverein bekannt ge­worden. Schröder habe ihm im März 1893 gesagt, das Conto Franz sei niedriger gestellt, als es thatsächlich stehen müsse, und Zeuge hat nun veranlaßt, daß die nicht gebuchte Summe separatim nachgebucht wurde und daß Sicherstellung für die Creditüberschreitung erfolgte. Rechtsanwalt Lenz- mann: Ist es nicht des Zeugen Ansicht, daß Schröder, als er die Firma Franz & Co. zu halten suchte, lediglich im Interesse des Bankvereins handelte, um diesen vor Nach­theilen zu wahren? Zeuge bestätigt das. Beisitzer Amtsrichter Seyberth: Was wäre geschehen, wenn Schröder 1891 gemeldet hätte, es seien so und so viele Scheinwechsel im Portefeuille? Zeuge: Der Vorstand wäre entlassen worden. Rechtsanwalt Lenzmann: Warum ist denn das nicht gleich geschehen, als Ihnen die Sache mit den Schein­wechseln bekannt wurde? Es lag nicht gleich in unserer Macht. Vorsitzender: Wann wurden denn die Unregel­mäßigkeiten gefunden? Schröder: Ich und Raesfeld fanden in den Büchern die Sache mit den Scheinwechseln, wenigstens ersahen wir diese Sache aus den Buchungen und das veranlaßte uns zu näheren Erörterungen. Dagegen weiß Schröder nicht zu erklären, wie es zu dem Uebersehen der Unregelmäßigkeiten 1891 gekommen sei. Vorsitzen­der: Würden Sie denn Wechsel ohne Accept ohne Weiteres als gut erachtet haben? Zeuge: Es kommt auf den Aussteller an. Vorsitzender: Wie geschah denn die Wechselrevision? Zeuge: Dieselbe umfaßte die Fest­stellung der Wechselsumme, erstreckte sich aber auch auf die Bonität der Wechsel. Beisitzer Amtsrichter Seyberth: Wenn Sie nun 11 Wechsel von Franz in der erörterten Höhe, nicht acceptirt, in die Hände bekamen, hätten Sie denn diese Wechsel ruhig passiren lassen? Zeuge: Das hätte ich wohl nicht, ich hätte erst meine College» gefragt, allein Schröder konnte die Sache, weil er Franz und seine Ver­hältnisse kannte, besser beurtheilen. Staatsanwalt: Haben Sie den Kölsch einmal bezüglich der Speculationen interpellirt? Zeuge: Ja, ich ging im April 1893 zur Bank und sagte zu Kölsch (Brüggemann war verreist), sie hätten jedenfalls Differenzgeschäfte gemacht- Kölsch antwortete, indem er mir die Hand darauf gab, das sei nicht der Fall. Es wird noch sestgestellt, daß der Aufsichtsrath 5 pCt. Tantieme erhielt, die in 13 Theile zerfiel, wovon zwei Theile dem Vorstand zukamen.

Vierter Zeuge Polizeicommissar Hoch- Siegen bekundet auf Befragen: Ich war bei der ersten Vernehmung der Ange­klagten anwesend und gewann den Eindruck, daß Brüggemann und Kölsch, insbesondere der letztere, sich bemühten, die ganze Wahrheit zu sagen. Kölsch erklärte, Schröder habe die Wechsel als Scheinwechsel erkannt und gemeint, er müsse es eigentlich anzeigen- Brüggemann erzählte dasselbe und sagte, Kölsch habe es ihm mitgetheilt. Die Mittheilungen des Kölsch trugen den Stempel der Wahrheit an sich und es schien so, als ob Kölsch um jeden Preis sein Gewissen erleichtern wollte.

Der Antrag des Vertheidigers R.-A. Lenzmann auf Ladung eines neuen Sachverständigen wird abgelehnt.

Fünfter Zeuge Stadtrath Lübeck -Stegen wird zur Charac- terisirung der Folgen des Bankkraches vernommen. Er be­kundet, daß der Sturz der Bank sehr große Nachtheile für das Siegerland im Gefolge hatte. Niemals vorher seien z. B. an ihn soviele Anfragen bezüglich der Geschäftslage von Siegener Firmen, über welche sonst nie angefragt worden, gelangt, als nach dem Krach. Der Credit hiesiger Gegend und des Siegerlandes sei nicht nur stark erschüttert, es seien sogar weitere Credite vielfach in Folge des Banksturzes ge­radezu verweigert worden. Von einem Geschäft weiß Zeuge bestimmt, daß der Fall desselben die dtrecte Folge des Bank­kraches, resp. der hierdurch so stark gestörten Creditverhältnisse gewesen. Die 2000 Actien ä 1000 Mk. seien ganz verloren und größtentheils seien von diesem Verluste kleine Leute, Handwerker und dergl. betroffen worden, indessen bestehe für diese Leute der Verlust nicht nur in dem Verluste des Geldes, sondern in dem Schwinden ihrer Creditfähigkeit. Dabei be­

fanden sich leider gewöhnlich eine größere Anzahl Actien einer Hand, 1820 Actien z. B. bei einem Besitzer sei nichts Seltenes gewesen. In einem Faste weiß Zeuge, daff ein Handwerker auf sein Haus Geld ausgenommen hat, um sich Actien zu kaufen und der Mann ist so um sein kleines Vermögen gekommen.

Sechster Zeuge Fabrikant Schleifenbaum, zu demselben Thema vernommen, hatte Gelegenheit, die Folgen des Krachs kennen zu lernen, als er mit der Gründung der neuen Bank befaßt war. Zwar wird man die gesammten Folgen der Katastrophe noch lange nicht genau feststellen können, allein daß die Verluste zwischen 4 und 5 Millionen schwanken, dürfte sicher sein. Die Actien mit 2 Millionen Mark sind ganz verloren, ebenso das Fuchs'sche Vermögen mit D/2. Millionen, dazu kommt der den Gläubigern in Aussicht stehende Ausfall mit wenigstens 25 %/ was allein schon 4 Millionen ergäbe. Ich bin zwar nicht ermächtigt, um zu verhüten, daß der Credit nicht noch mehr untergraben wird, Namen zu nennen, weiß aber, daß zahlreiche Geschäfte starke Verluste erlitten- die Firma E. Schleifenbaum hat mich ermächtigt, den Beweis vorzulegen, daß sie 30,000 Mark verlor, weil sie dem Drängen des Brüggemann, Actien zu nehmen, Gehör schenkte. Die Gemeinde Weidenau erleidet durch die gänzliche Verarmung der sehr wohlhabend gewesenen Familie Fuchs einen Steueraußfall von 3000 Mk. und ich weiß, daß gerade zahlreiche kleine Leute schwer geschädigt, wurden.

Damit wird die Verhandlung auf Mittwoch vertagt.

Loealer nttS provinzielle«

Gießen, den 6. Juni 1894.

** Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberheffm vom 4. bis 6. Juni 1894. Unter Vorsitz des Großh. Land­gerichtsraths Scriba wurden die Schwurgerichtssitzungen für das zweite Quartal eröffnet. Zur Verhandlung kam die Strafsache gegen Heinrich Münch Ehefrau und Genossen von Beienheim wegen Meineids und Verleitung zum Meineid. Die Angeklagten, Helene Münch, Ehefrau des Heinrich Münch, Anna Künstler, Ehefrau des Philipp Künstler, und Elise Rühl, die 18jährige Tochter der Johannes Rühl Eheleute, werden von Herrn Rechtsanwalt W e i d i g vertheidigt- Herr Rechtsanwalt Dr. Jung vertheidigt die Angeklagte Elisabeth Münch, Ehefrau des Conrad Münch - Herr Rechtsanwalt Dr. S t e i n die Angeklagten L i n a K n e i p p, Ehefrau des Heinrich Kneipp, und Charlotte Rühl, Mutter der Angeklagten Elise Rühl- der Angeklagte Johannes Thönges wird von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gutfletsch vertheidigt- der Angeklagte Conrad Münch von Herrn Rechtsanwalt Katz. Die Anklage ver­tritt der Großh. Erste Staatsanwalt Jöckel, als Geschworene wurden ausgeloost die Herren Heinrich Neeb, Jacob Adam, Johannes Weber V., Heinrich Sehrt II., Johannes Kromm L, Heinrich Wilhelm Bender II., Friedrich Herdt, Emil Wjflems, Peter Stein, Jacob Nicolaus I., Ludwig Schön und Ludwig Schadeck, als Ergänzungsgeschworene mit Rücksicht auf die längere Dauer der Verhandlung die Herren Johannes Wilhelm Stein und Johannes Schepp I. Die zweitägige Beweis­aufnahme ergab im Wesentlichen folgenden Sachverhalt: Am 21. oder 22. Juni 1892 betraf der Feldschütze Jung von Beienheim die Tochter der Conrad Münch Eheleute und die Heinrich Kneipp Ehefrau, welche auf dem Münch schen Grundstück Kartoffeln geholt hatten, auf einem verbotenen Feldwege. Er brachte dieselben zur Anzeige und wurden sie bestraft, da sie Widerspruch nicht erhoben hatten. Conrad Dillenburger II. von Beienheim arbeitete in der Nähe, als Feldschütze Jung die Vorgenannten auf dem verbotenen Feld­weg betraf und theilte das Wahrgenommene einige Zeit später der Helene Münch, Ehefrau des Heinrich Münch, mit. Diese sah sich in Folge dessen und da zum Oefteren von Kartoffeldiebstählen gesprochen wurde, veranlaßt, anderen Personen, insbesondere der Heinrich Becker Wittwe und später auch der Conrad Münch Ehesrau selbst mitzutheilen, die Lenhards Liese (Rufname der Conrad Münch Ehefrau) und die Kneippin hätten demHaxte Hannes" die Kartoffeln ge­stohlen, Conrad Dillenburger II. habe es ihr erzählt. DaS Gerede verbreitete sich weiter und erhob die Conrad Münch Ehefrau durch einen Anwalt gegen Conrad Dillenburger II. wegen vorstehender Nachrede eine Privatklage wegen Be­leidigung. Dillenburger, ebenfalls durch einen Anwalt ver­treten, stellte die ihm zur Last gelegte Beleidigung in Abrede. In der Privatklagesache waren nur Heinrich Becker Wittwe und Heinrich Münch Ehefrau als Zeugen benannt, während Dillenburger die Heinrich Major Ehefrau, den Feldschützen Jung und später den Siegmund Pollack als Zeugen be­nannte. Hierauf wurde Seitens des Anwalts der Privat­klägerin noch Johannes Thönges als Zeuge benannt. In dem am 25. October 1892 vor Großh. Schöffengericht Friedberg stattgehabten Verhandlungstermin wurden die beiderseits benannten Zeugen vernommen und so sagte nach Leistung des Zeugeneides die Helene Münch aus, Dillenburger habe ihr im Echzeller Felde erzählt, dieKneippsin" und die Lenhards Liese hätten demHaxte Hannes" seine Kartoffeln gerupft auf der Kaut und wisse sie nicht, daß sie zu Jemand gesagt hätte, Dillenburger hätte sich geäußert, er meine die junge Münch. Die Becker Wittwe bestätigte, daß ihr Helene Münch erzählt, die Lenhards Liese und die Kneippsin hätten Kartoffel gerupft, während die mittlerweile verstorbene Heinrich Major Ehefrau eidlich aussagte, die Helene Münch habe ihr erklärt, der Dillenburger habe ihr erzählt, die Len­hards Liese hätte Kartoffeln gestohlen, sie könne aber nicht sagen, ob der Dillenburger die alte, die Conrad Münch Ehe­frau, oder deren schwarze Tochter gemeint hätte. Dem ent­gegen blieb die Helene Münch bei ihrer Angabe und behauptete wiederholt, Dillenburger habe gesagt, die Lenhards Liese habe die Kartoffeln gestohlen. Sie stellte auch entschieden in Ab­rede, gesagt zu haben, sie wisse nicht, ob Dillenburger die Mutter oder die Tochter gemeint habe. Siegmund Pollach