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7.4.1894 Erstes Blatt
 
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dem Festmahl des LandwirthschaftSraths ausgeführt habe. Die bestehenden rechtlichen Verhältnisse seien jedoch sorgfältig zu berücksichtigen. Gleiche Regeln für die ganze Monarchie leien kaum möglich, es seien daher Ausnahmen nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse nicht zu entbehren. Hierzu seien aber Organe nöthig, die, aus Standesgenossen gebildet, Ga­rantien für objective Entscheidungen bieten.

Berlin, 5. April. Rcdacteur Polstorff vomKladde­radatsch" bezeugt in einer Zuschrift an dieBerl. Neuesten Nachrichten", indem er auf die Erklärung des Grafen Henckel von Donnersmarck in genanntem Blatte vom 3. d. Mts. Bezug nimmt, daß die Redaction desKladderadatsch" niemals die geringste Kenntniß des ihr persönlich unbekannten Grafen v. Donnersmarck in der bezüglichen Angelegenheit erhalten habe und daß sie zu demselben direct oder indirect in keinerlei Beziehungen stehe oder gestanden habe.

Hamburg, 5. April. Die Polizei verhaftete eine acht Personen zählende Bande, welche systematisch auf den Hamburger Kais lagernde Kaufmannsgüter geraubt und einen schwungvollen Handel mit denselben betrieben haben soll.

Straßburg, 5. April. Die Speztalcommission des Landes' auSschusses, welche zur Berathung des Entwurfes einer Gemeindeordnung eingesetzt war, erledigte in ihrer heutigen Sitzung die Bürgermeisterfrage dahin, daß das System der Berufsbürgermeister aufgehoben wird und die Bürgermeister künftig aus der Gemeinde, resp. den Gemeinde- räthen genommen werden müssen. Das Vorschlagsrecht der Gemeinden bei der Ernennung der Bürgermeister erfährt er­hebliche Erweiterung.

Przemysl, 5. April. Im Gebäude des griechisch-katho­lischen Domcapitels wurde eine Bombe mit brennender Lunte aufgefunden und noch rechtzeitig von der Dienerschaft unschädlich gemacht. Man glaubt, das Attentat sei von der jungruthenischen Partei ausgegangen und gegen die alt- ruthenischen Mitglieder des Domcapitels gerichtet gewesen.

Rom, 5. April. Heute Vormittag wurde der inter­nationale medicinische Congreß nach einer kurzen Rede Baccellis und nach Dankeserstattung der Delegirten für öie genossene Gastfreundschaft geschlossen. Namens der deutschen Reichsregierung und Congreßtheilnehmer dankte Ge- heimerarh Professor Kerschensteiner-München. Minutenlangen stürmischen Beifall erntete der französische Professor Bouchard, der seine Rede mit dem Wunsche guten Einvernehmens zwischen Frankreich und Italien schloß. Der nächste Con­greß wird in Rußland, wahrscheinlich in Petersburg, ab­gehalten.

Paris, 5. April. Das Dynamitattentat t m Re­staurant Foyot hat unter der hiesigen Bevölkerung die Aufregung, welche sich seit den jüngsten Dynamitverbrechen kaum gelegt hatte, aufs Neue angefacht. Trotz der eifrigsten Bemühungen der Polizei ist es noch nicht gelungen, des Thäters habhaft zu werden. Ein der That verdächtiges In­dividuum, welches sich nach der Explosion aus dem Restaurant flüchten wollte, wurde von dem Publikum mit Stockschlägen rractirt und schließlich verhaftet. Die Polizei glaubt aber nicht, daß der in Gewahrsam Genommene der Thäter ist und hält ihn nur für einen Mitwisser des Attentats. Die drei Personen, welche bei der Explosion schwer verletzt wurden, befinden sich zwar nicht in directer Lebensgefahr, jedoch wird es längerer Zeit bedürfen, ehe sie von ihren Verwundungen wieder hergestellt sein werden. Außerdem sind noch mehrere Personen leicht verletzt. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde die Bombe in einen leeren Blumentopf auf eine direct vor dem Restaurant befindliche Bank gelegt. Das Restaurant ist ununterbrochen von dichten Menschenmassen belagert.

Paris, 5. April. Sämmtliche Blätter verurtheilen das gestrige Attentat auf das Entschiedenste. DasJournal des Debats" schreibt, das Attentat habe unter denselben Ver­hältnissen stattgefunden, wie das im Terminushotel. Der Jntransigeant" sagt, das Attentat sei ebenso odiös als ein­fältig gewesen. Die Aufregung der Bevölkerung dauert an.

Madrid, 5. April. Bei Eröffnung der Cortes waren weitgehendste Vorsichtsmaßregeln gegen anarchistische An­schläge getroffen worden; die Wachen innerhalb und außer­halb des Parlaments waren bedeutend verstärkt. Die Mit­glieder des neuen Cabinets hatten große Uniform angelegt. Sagasta gab die Erklärung ab, die Regierung werde die bis­herige Wirthschaftspolitik weiter verfolgen, wozu sie die Unterstützung aller Parteien erbitte. Das Cabinet müsse es sich zu Hauptaufgabe wachen, das Deficit im Haushaltetat auszugleichen und die größte Sparsamkeit walten zu lassen. Rur dadurch könne der gesunkene Credit Spaniens wieder erhöht werden. Die Republikaner und die Conservaliven brachten sofort eine Interpellation ein, welche Sagasta annahm.

Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 4. April 1894.

Die Beratungen werden mit Capitel 42, Gymnasien, Realgymnasien rc., fortgesetzt.

Geh. Staatsrath Knorr wendet sich gegen den Antrag Dael von Köth auf Gleichstellung der seminaristisch ge­bildeten Lehrer mit den an den Lehrer-Seminarien wirkenden Lehrern.

Abg. Berg st räßer erklärt den Antrag für unausführ­bar, weil hierdurch dem Staat ungeheure Kosten erwachsen würden.

Bei der nun erfolgenden Abstimmung wird der Anttag des Ausschusses: 484 258 Mk. mit der Abänderung zu be­willigen, daß die Schulgelderhöhung an den Gymnasien und Realgymnasien 12 Mk., an den Realschulen 4 Mk. betragen soll, gegen 3 Stimmen angenommen- ebenso der Antrag Großh. Regierung: die Ermächtigung zu ertheilen, daß be­züglich der Zuwelsung der im Budget vorgesehenen Lehrer an die einzelnen Anstalten kleinere Veränderungen vorgenommen

( werden können, jedoch unter der Voraussetzung, daß die Ge- sammtzahl der definitiv angestellten, academisch gebildeten Lehrer nicht die Zahl 252, die Gesammtzahl der definitiv angestellten, seminaristisch gebildeten Lehrer nicht die Zahl 74 übersteigt.

Weiter wird einstimmig beschlossen, ein Ersuchen an Großh. Regierung zu richten, den seminaristisch gebildeten älteren Lehrern an höheren Lehranstalten einen Ausgleich für die Nachtheile zu gewähren, welche denselben durch das langsame Vorrücken in Me höheren Gehaltsklassen er­wachsen.

Der Antrag des Abg. Dael von Köth findet trotz Widerspruchs der Regierung mit 20 gegen 17 Stimmen Annahme.

Cap. 43, Reisestipendien an Lehrer, insbesondere für solche der neueren Sprachen, wird mit 4000 Mark be­willigt.

Abg. Vogt fragt an, ob die Regierung Maßregeln ge­troffen habe, um zu verhindern, daß diejenigen Lehrer, welche sich auf Kosten des Staates sprachliche Kenntnisse erworben, ins Ausland gehen und diese dort für ihre Interessen ver­werteten.

Staatsminister Finger wird dem Abg. Vogt dankbar sein, wenn er der Regierung Mittel und Wege namhaft macht, um dies zu erreichen.

Cap. 44, Beitrag an die Stadt Darmstadt zu den Kosten des Seminars zur Ausbildung von Lehrerinnen für das höhere Lehrfach, wird mit 4000 Mk. genehmigt.

Für Pädagogische Seminarten, Cap. 45, werden 6000 Mk. bewilligt.

Bei Cap. 46, Schullehrer - Seminarien, fragt Abgeord­neter Osann die Regierung, ob den auf den Seminarien ausgebildeten Lehrern Instruction über das Maß des Züch­tigungsrechtes der Lehrer gegeben würde.

Geh. Schulrath Gr eim bejaht die Anfrage, daß sämmt- lichen Seminaristen die Bestimmungen über das Züchtigungs­recht bekannt gegeben würde.

Abg. Ulrich bringt eine Reihe von Fällen zur Kennt- niß des Hauses, wo das Züchtigungsrecht von den Lehrern überschritten wurde und cttirt hierbei den Fall des Pfarrers Stumpf von Offenbach, der wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes verurtheilt worden fei. Zu bedauern fei, daß diese Ueberschreitungen sehr häufig in den Volksschulen vorkämen, während man in den höheren Schulen nichts hier­von höre.

Die Abgeordneten Schmidt und Dael von Köth widersprachen dem Redner im letzteren Punkte. Auch an den höheren Schulen spiele das spanische Rohr eine Rolle.

Abg. Lautz wünscht nicht, daß durch die Aeußerungen der Herren Vorredner der Rohrstock an den höheren Schulen in Permanenz erklärt werde. Eine maßvolle Züchtigung aber, mehr moralisch als körperlich, halte er für ausreichend. Das Capitel wird sodann mit 117 073 Mk. verwilligt.

Für Lehrer an Präparanden - Anstalten, Capitel 47, werden 24 465 Mk. und für Kreisschulinfpectoren 69 840 Mk. genehmigt

Bei Cap. 49, Volksschulen, entspinnt sich eine längere Debatte, insbesondere über die Anträge Ulrich und Genossen, Mülberger und Genossen, Schönberger und Genossen wegen Uebernahme der Volksschule auf den Staat und befür­worteten die Antragsteller ihre Anträge.

Geh. Staatsrath Knorr erwidert, daß die Regierung bereit sei, die Kosten der Fortbildungsschulen aus die Staats­kasse zu übernehmen, falls die Staatskasse es erlaube. Die Uebernahme der Volksschulen auf Staatskosten könne ohne Erhöhung des Steuercoefficienten nicht stattfinden.

Abg. Friedrich stellt den Antrag, Großh. Regierung zu ersuchen, den Handfertigkeitsunterricht an den Volksschulen als Lehrgegenstand einzusühren, in wohlwollende Erwägung zu ziehen und im Budget 2000 Mk. dafür einzuftellen.

Oberschulrath Greim erwidert, die Regierung sei er« bötig, auch fernerhin für diesen Unterricht zu sorgen. Mit der Einführung in den Volksschulen sei man jedoch noch nicht über die Anfangsstadien hinausgekommen; die Regierung werde dem Haus von Zeit zu Zeit Kenntniß von dem Stand der Sache geben.

Abg. Berg st räßer fragt an, welche Stellung die Regierung einnehme gegenüber der drohenden Gefahr der Schließung, welche den gewerblichen Fortbildungsschulen durch die Einführung der Sonntagsruhe im Gewerbe tn Aus­sicht stehe.

Geh. Staatsrath Knorr erwidert, die Regierung sei bestrebt, einen Ausgleich nach Möglichkeit herbeizuführen, um diese Handwerkerschulen in ihrem Bestand zu sichern und lebens­fähig zu erhalten.

ES sprechen noch die Abgeordneten Pennrich, Psann- stiel und Muth.

Hiernach wird die geforderte Summe von 980 000 Mk. einstimmig angenommen und der Antrag Friedrich bezüglich des Handfertigkeitsunterrichts in seinem ersten Theil genehmigt, die Einstellung von 2000 Mk. hierfür ins Budget mit 17 gegen 14 Stimmen abgelehnt.

Für Turnunterricht, Cap. 50, werden 1011, für Hof- biblwlhek und Museum, Cap. 51, 9786 Mk. bewilligt.

Hier fragt Abg. Schmidt an, ob es nicht angängig sei, die an der Hofbibliothek für Büchersendungen erhobene Verpackungsgebühr von 40 Pfennig fallen zu lassen, da an anderen Bibliotheken nichts dafür erhoben werde.

Staatsrath Knorr sagt Erhebung zu.

Für den botanischen Garten, Cap. 52, werden 8480 Mk., für den historischen Verein 686 Mk., für Kreisärzte 69 840 Mk., für Kreisassistenz- und Wundärzte 11 940Mk., für Kreisveterinärärzte 24 200 Mk., für Staatsbeiträge zur Salarirung proctsscher Aerzte und Thierärzte in ärmeren Landestheilen 9000 Mk., für Diäten derselben 6620 Mk., für Fouragevergütung 12 000 Mk. und für Impfwesen 11 400 Mk. genehmigt.

Abg. Köhler ist MMr die Bewilligung.

Für die EntbindMAsa'nstalt in Mainz werden noch 12 000 Mk. genehmigt und hiermit die Sitzung geschlossen.

Sitzung -er Stadtverordneten

am 5. April 1894.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Grüneberg, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, Faber, Flett, Jughardt, Habenicht, Helfrich, Heß, Heyligenstaedt, Hornberger, Keller, Löber, Dr. Ploch, Scheel, Schiele, Schmall, Dr. Schäfer, Vogt und Wallenfels.

Heber die zwei ersten Gegenstände der Tagesordnung: Gesuch der I. S ch l e u n i n g W i t t w e um Erlaubniß zur Erbauung eines Gartenhäuschens am Nahrungsberg und deL Fritz Kühn wegen einer Abortanlage daselbst wird gemein­schaftlich verhandelt, da es sich bezüglich beider Gesuche um solche bauliche Anlagen handelt, die gemäß § 5 des Orts­baustatuts der besonderen Befürwortung des Stadtvorstandes bedürfen. Die Befürwortung erfolgt ausnahmsweise und widerruflich.

Herr H. Bello ff hat das M. Weiner'sche Haus in der Dammstraße erworben und beabsichtigt, die darin befind­liche Wirthschaft weiter zu betreiben. Die der Versammlung deßhalb unterbreitete Bedürfnißfrage wegen Ausschank von Branntwein, wozu der bisherige Wirthschaftsinhaber Concession nicht besaß, wurde bejaht, weil die Concession zum Branntwein- Ausschank nach Ansicht der Commission Denjenigen nicht vor­enthalten werden könne, die Concession zum Wirthschafts- betrieb besitzen.

Herr Wilhelm Reinhold, bisheriger Inhaber der Pfungstädler Taverne im Einhorn, beabsichtigt im Preisag'schen Hause, Ecke Schul- und Sonnenstraße, unter der Firma Palais-Restaurant und Cafe" eine Wirthschaft zu errichten. Die Bedürfnißfrage wird mit Majorität bejaht, und damit ein Antrag auf Einholung weiterer Erkundigungen über die Qualification des Vesuchstellers an einem seiner früheren Wohnorte abgelehnt.

Die Bedürfnißfrage bezüglich des Gesuchs des Herrn Gottlieb Starke um Concessionsertheilung für den Weiterbetrieb der Wirthschaft im Lotz'schen Hause am Tiefen­weg wird bejaht, desgleichen bezüglich des Gesuchs der Herren Gebr. Röhrle, welche ihren Brauerei-Ausschank an der Nordanlage selbst wieder betreiben wollen- ferner bezüglich des Gesuchs des Herrn Hermann Frech für die WirthschaftZu den zwölf Aposteln", und schließlich bezüglich des Gesuchs des Herrn Carl Seidel für die von demselben gepachtete Cantine des 2. Bataillons in der Zeughauskaserne.

Nach Bericht Großh. Oberförsterei ist von der Erlaubniß zur Entnahme von dürren Aesten aus den noch nicht durchforsteten Nadelholzbeständen von solchen Bewohnern der Umgebung, welche das AuSästcn mit der Säge vornehmen können, fein Gebrauch gemacht worden, weil nach Angabe der Betreffenden das Holz zu minderwerthig sei, als daß sich die Arbeit des Aussägens lohne. Großh. Oberförsterei empfiehlt deshalb baldigen Abraum durch die Waldarbeiter gegen den üblichen Tagelohn. Die Versammlung beschloß, es Großh. Oberförsterei anheim zu geben, die Aeste durch Waldarbeiter entfernen zu lassen und soll danach von der Zulassung von Privaten abgesehen werden.

Der Agitations-Ausschuß der hessischen Gastwirthe hat unterm 20. März d. I. an die Großh. Bürgermeisterei das Ersuchen gerichtet, die gegen die Wiedererhebung der Weinsteuer für die Finanzperiode 1894/97 gerichtete Petition zu unterstützen. Die juristische Commission hat hierzu beantragt, dem Ersuchen keine Folge zu geben, da der Stadtverordneten-Versammlung die Zuständigkeit fehle - es handle sich um eine Angelegenheit des ganzen Landes und gehe es nicht an, daß eine einzelne Gemeinde diese Frage in den Kreis ihrer Erörterungen ziehe. Wenn man früher, so führte Herr Oberbürgermeister Gnauth als Berichterstatter aus, einen andern Weg betrat, wie beispielsweise in Frage der Tabakfadrikatsteuer, so geschehe es, weil es sich um besondere städtische Interessen, die in Sachen der Weinsteuer hier nicht vorlägen, handelte. Der Hinweis, daß die Mainzer Gemeindevertretung die Petition unterstützte, sei nicht angebracht, da Mainz infolge seiner Lage inmitten weinbauender Gebiete und seines Weinhandels ein besonderes städtisches Interesse daran habe. Ein Eingehen auf das Gesuch der Wirthe widerspreche den Bestimmungen des Art. 36 der Städteordnung, nach denen die Stadtverord­neten-Versammlung über andere als Gemeinde-Angelegenheiten nur dann berathen könne, wenn solche durch besondere Gesetze oder in einzelnen Fällen durch die Aufsichtsbehörde an sie gewiesen sind. Herr Schmall bemerkt hierzu, daß eS sich hier doch um Interessen einer großen Anzahl Einwohner, nämlich der steuerzahlenden Wirthe handle, er halte für nöthig, daß die Stadt zu Gunsten der Wirthe eintrete, die Doppel­besteuerung derselben sei ungerecht. Herr Heß erklärt, daß die Petition keine Gemeindeangelegenheit betreffe. Herr Scheel hält die Gemeindevertretung für befugt, zur Frage Stellung zu nehmen, es sei doch eine Doppelbesteuerung. Herr Hornberger ist der Meinung des Herrn Heß, es fei nicht specielle Sache der Gemeinde, sondern allgemeine Landesangelegenheit, er sei für den Antrag der jurististischen Commission. Herr Wallenfels erklärt, daß, wenn Mainz sich in Frage der Weinsteuer für competent halte, die Petition zu unterstützen, so habe auch Gießen das Recht, weil ein großer Theil der Interessenten geschädigt werde durch öftere Strafen und Revisionen- auch habe das weintrinkende Publikum ein Interesse daran, denn man werde nicht be­haupten, daß mit Wiedereinführung der Steuer der Wein besser werde. Herr Dr. Schäfer fragt an, wohin es kommen solle, wenn die Stadt zu jeder einzuführenden wie abzuschaffenden Steuer eine Petition unterstütze, jede Steuer treffe nun einmal den einen schwerer als den andern. Stellung