Ausgabe 
6.4.1894 Erstes Blatt
 
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ftattfinden werde. Kaiser Wilhelm wird fich auf dem Schul­schiffMoltke" nach Venedig begeben. Von Rom aus wird der deutsche Botschafter von Bülow in Venedig erwartet.

Paris, 4. April. Der Nationalrath der Arbeiterpartei erläßt einen Aufruf an die Arbeiter betr. die Maifeier, worin es u. A. heißt, die Republik schäme sich nicht, sich Bundesgenossen in Europa bis an die Grenze Asiens zu suchen; daß sie damit Fiasco gemacht habe, beweise, daß Rußland sich jetzt, nachdem es sich die Taschen mit französischem Gelde gefüllt habe, in die Arme Deutschlands werfe. Das Mani­fest verurtheilt schließlich alle anarchistischen Attentate und verwahrt die Arbeiterpartei dagegen, daß man ihr dieselben an die Rockschöße hänge.

London, 4. April. DieTimes" veröffentlicht ein Tele­gramm ihres Wiener Correspondenten, wonach die Meldung, daß der Kaiser von Rußland bei den russisch-öster­reichischen Handelsvertragsverhandlungen persönlich eine Rolle gespielt habe und daß eine Verständigung der drei Kaiser von Deutschland, Oesterreich und Rußland hinsichtlich einer theil- weisen Abrüstung wahrscheinlich sei, in höheren Wiener Kreisen größte Befriedigung hervorgerufen hat.

Paris, 5. April. Im Restaurunt Foyot, Rue Van- girard, gegenüber dem Senatspalast, fand gestern Abend Öl/z Uhr eine Bombenexplosion statt. Es entstand eine ungeheure Detonation, die Fensterscheiben und viel Material wurden zertrümmert, zahlreiche Personen verwundet, darunter zwei Gäste schwer. Es herrscht ungeheure Aufregung. Man glaubte, das Palais Luxemburg sei in die Luft gesprengt. Zwei Personen wurden verhaftet.

Paris, 5. April. Die Bombe bei dem Attentat im Restauranr Foyot war eine mit Dynamit und großen Kugeln gefüllte Conservenbüchse. Der Schaden im Restaurant ist beträchtlich,- auch die Häuser der anderen Straßenseite sind beschädigt. Außer dem Kellner Thomazo wurden der socia- liitische Schriftsteller Laurant Taillade und ein Fräulein, die im Restaurant dinirt hatten, verwundet. Taillade ist erheb­lich, jedoch nicht lebensgefährlich verwundet,- er protestirte beim Verbinden im Krankenhause gegen die anarchistischen Theorien, die man ihm vorwarf. Der Assistenzart erinnerte Taillade daran, daß er bei dem Attentat in der Deputirten- kammer gesagt habe, was liege an den Opfern, wenn nur die That schön sei. Der Urheber des Attentats soll ein 30jähriger Mann in Arbeiterkleidung sein, der nach Angabe die Bombe tu den Blumenbehälter am Fenster des Restau­rants niederlegte und floh. Es verlautet, es sei ein In­dividuum verhaftet worden, welches dem Signalement des angeblichen Attentäters entspricht.

Loudon, 5. April. Der französische Anarchist Meunier, der Urheber der Explosion im Cafe Very in Paris, wurde gestern Abend im Victoriabahnhofe verhaftet, als er nach Antwerpen abreisen wollte. Meunier leistete verzweifelten Widerstand, ein geladener Revolver und mehrere Patronen wurden bei ihm gesunden. Der Begleiter Meuniers, ein Anarchist, wurde mit verhaftet.

New-Zork, 5. April. Im Kohlengebiete des westlichen Pensylvanien strtken die ungarischen Arbeiter. Die Aus­ständischen tödteten mehrere Fabrikarbeiter. Bei dem An­griffe auf die Fabrik von Frick in Davidson wurde ein Ingenieur gelobtet und ein Ungar von Schutzleuten er­schossen.

Cocoles rrrrd ^provinzieller.

Gießen, den 5. April 1894.

* Empfang. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog empfingen gestern u. A. den Pfarrer Dr. Naumann von hier.

* * Dir zweite Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung dem Antrag des Ausschusses entsprechend die Wahl des Abg. Orbig (Gießen-Land) einstimmig für ungilttg erklärt und Großh. Staatsministerium ersucht, eine Neuwahl der Wahlmänner in Großen - Buseck, sowie des Abg. für den V. Wahlbezirk der Provinz Oberhessen anzuordnen.

* * Freisinniger Verein. Die vorgestrige Versammlung des freisinnigen Vereins, der Herr H. Eichenauer präsi- dirte, war stark besucht. Immerhin hätte erwartet werden dürfen, daß die Gewerbetrelbenden noch zahlreicher zu einem Vortrage erscheinen würden, der ein sie unmittelbar be­rührendes und noch ziemlich unbekanntes Gesetz behandelte. Der Vortragende, Herr Rechtsanwalt Grünewald, ent­wickelte in ^stündiger fesselnder Rede ein Bild von der Geschichte des Wucherrechts und gab eine Auslegung des heute bestehenden Wuchergesetzes. Es hätten sich drei Begriffe des Wuchers herausgebildet, zu denen im neuen Gesetze noch der sogenannte Sachwucher getreten sei. Die ältesten Vorschriften der Juden, Muhamedaner und christlichen Kirchenväter wendeten sich gegen das Nehmen von Zinsen überhaupt, späterhin seien Maximalgrenzen für die Zinsen festgesetzt worden und demnächst habe durch das Reichs­gesetz von 1880 der Begriff des Wuchers sich dahin fest- gestellt, daß über die Höhe der Zinsen keine Vorschriften bestanden, das Gewähren und Sichversprechenlaffen auffällig großer Vortheile unter gewissen Voraussetzungen als Wucher charaetertsirt wurde. Die Zinstoxen seien volkswirthschaftlich von Nachtheil gewesen und einen Ausfluß dieser Erkenntniß bilde die Thatsache, daß in Zeiten wirthschastlicher Krisen: in Frankreich 1804, in Preußen 1809 und 1810, die Zins- tafcn außer Kraft gesetzt worden seien. Unter solchen Vor- färiften leide der Capitalbedürftige, weil die Coneurrenz der Capltallsten vermindert, die Gelegenheit, Geld zu erhalten, gleichermaßen verringert würde. Die Höhe der Zinsen sei auch an sich kein Kriterium für den Wucher, es könnten sehr hohe Zinsen bei riskirten Geschäften bedungen sein, ohne daß Wucher vorliege; es sei der volkswirthschaftliche Satz zu be- achten, daß die Höhe der Zinsen im umgekehrten Verhältnisse zur Sicherheit des Capital« stehe. Das Gesetz vom 24. Mai 1880 habe zwar den Rechtszustand beseitig», in welchem der Wucher straflos war, es habe aber den Wucherbegriff be­

schränkt auf die Verschaffung eines Darlehens oder'den Fall der Stundung einer Geldforderung und es habe in der Folge sich gezeigt, daß der wucherische Vertrag andere Formen, namentlich die des Kaufvertrags, der Abtretung von Forde­rungen und dergleichen, annahm, die Findigkeit und Energie des Wucherers in der Auffindung solcher Formen wuchs. Der Wucher sei unter der Herrschaft dieses Gesetzes selten gefaßt worden, in den Jahren 18821890 seien 989 Wucher- sälle im Deutschen Reiche zu gerichtlicher Aburtheilung ge­langt, von denen 420 mit Bestrafung, 520 mit Freisprechung geendigt hätten. Dies erkläre sich daraus, daß der Bewucherte meist nicht die Kraft und Möglichkeit habe, sich auS der Ge­walt des Wucherers durch gerichtliche Anzeige zu befreien, weil vielfach er auch sich scheue, seine Bewucherung offenkundig werden zu lassen. Die namentlich von konservativer und clericaler Seite betriebene Agitation (Enqueten des Vereins für Socialpolitik) hätten dann anno 1892 zur Vorlegung des Gesetzes geführt, das unterm 19. Juni 1893 publicirt worden sei. Dieses Gesetz enthalte zunächst in § 302 a die wesentliche Neuerung, daß jedes zweiseitige Rechtsgeschäft, nicht blos das Darlehen oder die Stundung, wenn nur der­selbe wirthschaftliche Zweck: Verschaffung von Geld oder geldwerthen Gegenständen ober Nicht- eintreibung von Gelb, woburch es erreicht werben solle, unter bas Gesetz falle. Rebner entwickelte bie von dem Gesetz aufgestellten Begriffe ber Nothlage, ber Uner­fahrenheit und bes Leichtsinns, ben Begriff bes Vermögens- vortheils, bes üblichen Zinsfußes und besauffälligen Miß- verhältnisses", bemerkenb, daß man es hier mit bestimmten, feststehenden Begriffen nicht zu thun habe, sondern überall die strafrichterliche Sonde angelegt und geprüft werden müffe, ob die Verhältnisse des Einzelfalls bie Anwenbung bes Ge­setzes rechtfertigten. Rebner skizzirte bann bie straferhöhenben Momente bes § 302b, ben von bem § 302c getroffenen Mitwucher ober iComplottwucher, ben gewerbs- ober gewohn­heitsmäßigen Wucher (§ 302 d), um zu bem Kern bes Ge­setzes, bem von bem neuen § 302 e mit Strafe bebrohten Sachwucher überzugehen. Der Gesetzgeber sei beim Credit- Wucher nicht stehen geblieben, er habe vielmehr jetzt jebes Geschäft als geeignet bezeichnet, unter bem Gesichtspunkt bes Wuchers betrachtet zu werben. Wer bei irgenb einem Ge­schäft unter Ausbeutung ber Nothlage, ber Unerfahrenheit ober bes Leichtsinns Vortheile erlange, bie in einem erheb­lichen Mißverhältnisse zu seiner Leistung ftünben, könne Gewerbmäßigkeit, bie nach der Rechtssprechung des Reichs­gerichts schon durch ein einziges Geschäft herausgestellt werden könne, ober Gewohnheitsmäßigkeit seines Thuns vorausgesetzt als Wucherer bestraft werben. Beim Kauf, beim Tausch, bei ber Miethe, bem Arbeitsvertrag, kurz bei allen Geschäften, könne nunmehr ber Kontrahent, ber sich übervortheilt glaube unb Einer halte sich hinterher in ber Regel für übervortheilt zum Staatsanwalt gehen, glaub­haft machen, baß er unerfahren, ein bummer Mensch gewesen fei ein Beweis, ber bei Vielen unschwer zu führen fei ober baß er leichtsinnig ober in einer Nothlage gehanbelt habe unb herbeiführen, baß ber anbere Contrahent zum Minbesten in eine Untersuchung genommen werbe. Man habe in ben Reichstagsverhanblungen auf bie Gefahren hin- gewiesen, welche biese Bestimmung, die dem Denuncianten- thum ein weites Feld eröffne, auch für den reellen Geschäfts­mann berge. Zu bemerken sei, baß die Abzahlungsgeschäfte, denen ihrer Eigenart wegen der Gesetzgeber eine bezüglich der wucherlichen Bestimmungen privilegirte Stellung zu ge­währen beabsichtigt habe, in Folge der Auflösung des Reichs­tags bis jetzt dieses für sie in Aussicht genommenen Gesetzes entbehrten. Redner wies darauf hin, daß bei Schaffung der Bestimmungen über den Sachwucher die äußerste Rechte und die äußerste Linke sich die Hand gereicht hätten. Die ©oclolbemofraten hätten mtt Freuden diese Bestimmung be­grüßt, sie sei ihnen nur nicht weitgehend genug gewesen, der Gesetzentwurf richte sich, so erklärte der Abgeordnete Frohme, nur gegen ein Minimum des Uebels; die Benutzung ber Arbeitskraft burch ben Unternehmer, bie Eigenthumsverhält- niffe am Grunb unb Boden, die Schutzzollpolitik, bie Preis­cartelle, bas Lotteriewesen, die Staatsanleihen, bie ganze heutige Wirthschastsordnung seien wucherliche Institutionen.

sForsetzung folgt.]

* * Hin Staatsministerinm. Zu der in vor. Nr. b. Bl. veröffentlichten, zuerst von berFrkf. Ztg." gebrachten Notiz, baß bie Ressort - Ministerien beseitigt unb an ihre Stelle ein Staatsminifteriurn treten solle, schreiben dieN. H. V.": Auf eingezogene Erkunbigung erfahren wir aus guter Quelle, daß tatsächlich von nattonalüberaler Seite beabsichtigt sei, in der Kammer einen Antrag einzubringen, welcher darauf abzielt, daß künftig die fämmtlichen Ministerien unter Einem Staatsminister bereinigt werden sollen, wie dies bereits be­züglich der Ministerien des Innern, ber Justiz unb bes Großherzoglichen Hauses ber Fall ist, währenb bas Finanz­ministerium daneben noch selbstständig besteht. Daß die Uebersetzung des Antrags in die Praxis weitgehende Conse­quenzen zur Folge haben müßte, liegt auf der Hand und gewinnen dadurch die kürzlich in verschiedenen Blättern ver­öffentlichten Mittheilungen über einen bevorstehenden Personal- Wechsel in der Regierung ein ganz anderes Ansehen."

* * Zur Mahnung und Warnung für Huteigeulhümer unb Wirthshausdesucher sei hier folgender Fall mitgetheilt: In Mainz setzte sich kürzlich in einer Restauration ein junger Mann aus Versehen auf einen neuen Hut, der auf einem Stuhle lag. Der Eigentümer des Hutes klagte auf Schaden­ersatz, wurde aber vom Gericht abgewiesen und in die Kosten verurtheilt unter Hinweis daraus, daß ein Stuhl kein Auf­bewahrungsort für Hüte fei; wer ihn als solchen benütze, müsse dies natürlich stets auf feine Gefahr thun.

Ruppertenrod, 4. April. Der feit fünf Jahren dahier bestehende SparvereinHoffnung" mit einem Grundcapital von 7000 Mark hat sich aufgelöst. An feine Stelle ist

nun eine Spar- und Darlehnskaffe nach Raifeifen'fchenr System ins Leden getreten. Das bis jetzt gezeichnete Capital beträgt 5000 Mark. Die Anzahl ber Aktionäre ist auf 25 festgesetzt worben. Im Interesse bes ber Volkswohlfahrt oienenben Unternehmens veröffentlichen wir bie Namen ber bis jetzt beigetretenen Mitglieber: Postverwalter Philippi-Mücke, Bürgermeister Kratz Ober-Ohmen, Bankier Grünewalb-Gießen, Gg. Dirlam-Nieder-Eschbach, H. Dirlam - Lauter, Konrad Kratz VII.-Ober Ohmen, H. Walther-Nieder-Ohmen, I. K. Eißfeller - Groß Felda, P. Schäfer - Ermenrod, H. Finker- nagel VII., K. Diehl III., Kasp. Stroh, Kaufmann Reiber, Postverwalter Wolf und Gastwirth Voneiff dahier.

§ Aus dem Ohmthal, 4. April. Bei der Ausstellung der Frühjahrsfelder bemerkt man, daß das Wasser während des Winters im Felde bemerkenswerthen Schaden angerichtet hat. Oft hat es metertiefe Gräben in die Aecker geriffen, von anderen die Ackererde fortgeschwemmt und in die tiefer gelegenen Wiesen gefließt, hier allerdings nichts weniger als Schaden bringend. Im Seenthal ist der durch das Waffer verursachte Schaden auf den Aeckern noch beträchtlicher.

§ Herbstein, 3. April. Wenn man fein Haus verläßt, soll man die Thüren gut verschließen. Dies hat sich der hiesige Wirth und Specereihändler Marzell Schneiderin, nicht zu Herzen genommen, als er gestern Abend mit seiner Frau zum Confirmationsschmaus zu Verwandten ging. Zwei Leute, welche das Weggehen wohl genau beobachtet hatten, brachen die Hintere Thür, die in die Küche führt, auf, drangen dann in bas Zimmer unb begaben sich an eine Commobe, worin ber Eigentümer fein Geld aufbewahrte. Der Versuch scheiterte jedoch, indem bie betben Verbrecher durch bie heimkehrende Frau gestört wurden und auf bem gekommenen Weg schleunigst bie Flucht ergriffen. Die Thäter konnten bis jetzt noch nicht ermittelt werden.

Darmstadt, 4. April. Die zur Zeit hier versammelten Stanbesherren veranstalteten gestern AbenbZeinen Ball, zu welchem Se. Königl. Hoheit ber Großherzog bas Palais am Luisenplatz zur Verfügung gestellt hatte. Anwesend bei bem Feste, welches um 8 Uhr begann, waren Se. König!. Hoheit ber Großherzog, Ihre Großh. Hoheit Prinzessin Alix, Se. Großh. Hoheit Prinz Wilhelm, Se. Hoheit Prinz Albert zu Schleswig-Holstein, sowie die Mit­glieber Standesherrlicher Familien, im Ganzen etwa 120 Personen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog be- theiligte sich ebenfalls am Tanz. Speisen und Getränke würben von bemHotel zur Traube" besorgt und sand um V21 Uhr ein hochfeines Souper statt, wobei von Sect nur deutsche Marken getrunken wurden.

Mainz, 4. April. Das von der Reichsbank hier neuer baute Bankgebäude wird den 15. ds. Mts. be­zogen werden. Das nach ben Entwürfen des Architekten Verbelle von hier errichtete Gebäube befindet sich in der Neustadt in der Kaiserstraße, unfern bem kurfürstlichen Schlöffe unb reiht sich ben Prachtbauten ber dortigen Gegend würdig an. Die bisherigen Localitäten ber hiesigen Reichs- bankstelle waren in jeder Beziehung unzureichend unb entspricht baher ber Neubau nur einem großen Bebürfniß. Hier hat sich eine Vereinigung selb st st änbigerKaufleute unb Fabrikanten gebilbet. Zweck betreiben ist eine Wahrung ber Berufs- unb Stanbesintereffen. Wie die hiesigen Localblätter mittheilen, tauchen hier wieder massen­haft falsche Zweimarkstücke auf. Dieselben tragen das Bildniß des verstorbenen Königs von Württemberg und bie Jahreszahl 1877, bestehen aus englischem Zinn, sind in einer Metallform gegossen unb zeigen am Rand die Stelle, wo sich ber Gußkopf befunben hat. Von ben echten Geld­stücken gleicher Art unterscheiden sie sich dadurch, daß sie fast um drei Gramm leichter, sich fettig anfühlen, biegsam sind und beim Biegen knistern.

Der Brand des ehemaligen Britannia- Hotels in Frankfurt a. M.

Das in vor. Nr. b. Bl. bereits kurz gemelbete Brand­unglück stellt sich, was den Verlust an Menschenleben betrifft, als weit bedauerlicher heraus, als anfänglich angenommen werden konnte. Nachstehenden, die ganze Größe des Unglück­schildernden Bericht entnehmen wir derKl. Pr.":

Seit einem Brande im Jahre 1857 in ber kl. Eschen­heimergasse bei bem Feuerwerker Schenck, wobei 14 Personen bas Leben verloren, unb seit bem Domdranbe bes JahreS 1867 ist Frankfurt a. M. nicht mehr von einem so schweren Branbunglück betroffen worben, wie es heute früh bie west­liche Außenstabt heimgesucht hat. Das frühereHotel Britannia" ist völlig zerstört unb babei sechs Menschen- leben vernichtet worben.

Der Schauplatz des Unglücks, bas ehemalige Hotel Britannia liegt in ber Nähe bes Hauptbahnhofes, eiff stattliches vier Stockwerk hohes Eckgebäube in ber Kreuzung ber Gutleut« unb ber Scharnhorststraße. Es wurde 1889 von bem Architekten Eurich fertiggefteQt unb als Hotel ersten Ranges eröffnet, stellte aber nach Schluß ber elektrischen Ausstellung im Jahre 1891 ben Hotelbetrieb ein unb wurde durch ben Besitzer Herrn H. W. Müller zum Wohnhaus nm* gewanbelt.

Aus unaufgeklärter Ursache entstaub heute früh um halb fünf Uhr in bem Gebäube Feuer. Augenzeugen versichern uns, baß. genau fünf Minuten vor 41/a Uhr noch keine Spur von einer Feuersbrunst an bem Hause von ber Straße her zu bemerken war. Wenige Minuten darauf aber nahm man tn dem Parterre ben ersten Feuerschein wahr und mit rasender Plötzlichkeit stand dann auch schon das ganze aus Eichenholz gebaute mit einem eisernen Geländer versehene Treppenhaus bis zum Dache hinauf in lichterlohen Flammen. : Auf diese Weise war den Insassen des brennenden Hauses der , Ausweg von den Flammen versperrt.